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Der Natura 2000-Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Alter Flugplatz Karlsruhe&#34

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Dienstgebäude Karl-Friedrich-Straße 17 · 76133 Karlsruhe ·Telefon 0721 926 0 · Fax 0721 926 4044 abteilung5@rpk.bwl.de · www.rp.baden-wuerttemberg.de · www.service-bw.de

ÖPNV Haltestelle Marktplatz · Parkmöglichkeit Schlossplatz Tiefgarage REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE

ABTEILUNG 5 - UMWELT

Natura 2000-Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet 6916-341 "Alter Flugplatz Karlsruhe"

Bekanntgabe der Endfassung

Für die Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 werden im Auftrag der Regie- rungspräsidien Natura 2000-Managementpläne erstellt. Mit Hilfe dieser Managementpläne soll der Schutz und die Erhaltung der in Natura 2000-Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Ar- ten der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) umgesetzt werden.

Der Natura 2000-Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet 6916-341 "Alter Flugplatz Karlsruhe" ist fertig gestellt und kann ab Mitte Mai 2015 zu den üblichen Öffnungszeiten eingese- hen werden bei:

- Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe - Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat Naturschutz und Landschaftspflege, Karl- Fried-

rich-Straße 17, 76133 Karlsruhe.

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Die Unterlagen stehen außerdem zum Download bereit unter http://www.lubw.baden- wuerttemberg.de/servlet/is/44926/.

Weitere Informationen zu den Natura 2000-Managementplänen finden Sie auch auf den Internet- seiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Referat Naturschutz und Landschaftspflege unter https://rpinternet.service-bw.de/rpk/Abt5/Ref56/Natura2000/Seiten/default.aspx.

Inhalte des Natura 2000-Managementplans

 Parzellenscharf konkretisierte Gebietsaußengrenze (FFH-Gebiet).

 Darstellung und Bewertung der Vorkommen der Lebensraumtypen und Arten der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie.

 Erhaltungs- und Entwicklungsziele sowie Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die Lebensraumtypen und Arten im Gebiet.

Der Natura 2000-Managementplan ist Grundlage für

 die lagegenaue Darstellung der Vorkommen und des Erhaltungszustands der Lebensraumty- pen und Arten in den Gebieten,

 die Darstellung von Flächen auf denen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen durchge- führt werden sollen/können,

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- 2 -

 den effizienten Einsatz von Fördermitteln,

 das Erkennen von Verschlechterungen, vgl. Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bzw. § 33 Bun- desnaturschutzgesetz („Verschlechterungsverbot“),

 die Prüfung der Verträglichkeit bei neuen Vorhaben in den Natura 2000-Gebieten,

 die Berichtspflicht an die EU.

Die im Natura 2000-Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten der FFH-Richtlinie sind zumindest in ihrem bestehenden Erhaltungszustand zu bewahren und dürfen nicht verschlechtert werden (§ 33 Bundesnaturschutzgesetz). Die Maßnahmenempfehlungen sol- len auf freiwilliger Basis durch Verträge und Pflegeaufträge nach der Landschaftspflegerichtlinie, der Richtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft und über das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klima- schutz und Tierwohl (FAKT) mit den Bewirtschaftern umgesetzt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Karlsruhe:

Stadt Karlsruhe Karl-Friedrich-Str. 10 76133 Karlsruhe Tel. 0721 / 133-0

Naturschutz Umwelt und Arbeitsschutz

Hausanschrift: Markgrafenstr. 14, 76131 Karlsruhe

Tel.: 0721 / 133 - 3101

Email: Umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de

Ihr Ansprechpartner im Regierungspräsidium:

Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Str. 17

76133 Karlsruhe

Referat 56

Naturschutz und Landschaftspflege Tel.: 0721 / 926 - 4351

E-Mail: Natura2000@rpk.bwl.de

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