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wegen Arbeiten im Straßenraum

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Academic year: 2022

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© Landratsamt Erding Stand 06/2019 Seite # von ## Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung wegen Arbeiten im Straßenraum Der Antragsteller hat dafür Sorge zu tragen, dass der Verantwortliche für die Sicherung von Arbeitsstellen

eine entsprechende Qualifizierung nachweisen kann. Der RSA-Schulungsnachweis ist beizulegen.

Verantwortlicher für die Verkehrssicherung der beauftragten Maßnahme:

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach §§ 44, 45 StVO

wegen Arbeiten im Straßenraum

Landratsamt Erding Verkehrswesen Alois-Schießl-Platz 2 85435 Erding

Telefon: 08122 58-1623 Telefax: 08122 58-1318

E-Mail: verkehrswesen@lra-ed.de

E-Mail:

Telefon:

Vorname, Name:

PLZ, Ort:

Straßenname, Haus-Nr.

(km, oder Flur-Nr.):

Grund der Sperrung:

2. Angaben zu den Bauarbeiten 1. Antragsteller

Telefon:

E-Mail:

Fax:

Straße:

PLZ, Ort:

Firmenbezeichnung:

Lage:

beweglich ortsfest

Art:

Staatsstraße St Bundesstraße B

Straßenklasse: Kreisstraße-Nr. ED

Dauer der Bauarbeiten:

genaue Lage der Baustelle:

Umfang: geringfügige Sperrung halbseitige Sperrung Vollsperrung

Breite der Straße:

bei Arbeiten am Fahrbahnrand: Fahrzeuge auf der Fahrbahn:

vorgeschlagene Beschilderung:

weitere Angaben zum Ablauf (einzelne Bauphasen, arbeits- freie Tage, Länge der ein- zelnen Bauabschnitte):

Bei Vollsperrung Umleitungs- strecke:

(Beschilderungsplan ist beizulegen)

Genehmigung der Straßen- baubehörde:

m

innerorts außerorts

vom

Fahrbahnbreite: Restfahrbahnbreite: m

bis

Geh- oder Radweg Fahrbahnrand Straßenbereich

ja nein

B / C / D / siehe Anlage

liegt vor, Abdruck der Vereinbarung ist vorzulegen!

liegt nicht vor, Begründung:

Eingaben löschen Formular drucken

(2)

© Landratsamt Erding Stand 06/2019 Seite # von ## Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung wegen Arbeiten im Straßenraum

Erklärung:

Es wird versichert, dass die verkehrsrechtliche Anordnung durch den (Bau-) Unternehmer befolgt wird. Insbesondere werden die angeordneten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angebracht, unterhalten und entfernt sowie Lichtzeichenanlagen bedient. Es ist auch bekannt, dass der (Bau-) Unternehmer die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, zu tragen hat. Weiterhin wird erklärt, dass der (Bau-) Unternehmer den Träger der Straßenbaulast sowie die Straßenbaubehörde und die Straßenverkehrsbehörde von jeder Haftung freistellt, welche durch das Vorhaben bedingt ist und mit ihm in ursächlichen Zusammenhang steht.

Unbedingt Lageplan + RSA-Schulungsnachweis beifügen!

Datum und Unterschrift des Antragstellers

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch das Landratsamt Erding und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter https://www.landkreis-erding.de/datenschutzinformationen/ abrufen. Diese Informationen erhalten SIe bei Bedarf auch von den jeweiligen Sachgebieten vor Ort.

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