• Keine Ergebnisse gefunden

August 2019 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ludwigshafen am Rhein Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Vorhaben der Fa

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "August 2019 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ludwigshafen am Rhein Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Vorhaben der Fa"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus wird das Amtsblatt im Internet auf www.ludwigshafen.de veröffentlicht.

Herausgabe

Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich

Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de

Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe - Nr.: 44/2019

ausgegeben am: 12. August 2019

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ludwigshafen am Rhein Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Vorhaben der Fa. BASF SE, Ludwigshafen am Rhein, Wegfall des Erörterungstermins

Auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 Satz 5 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) - in der zurzeit gültigen Fassung - gibt die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein als zuständige Genehmigungsbehörde Folgendes bekannt:

Die Fa. BASF SE hat am 21.03.2019 bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gemäß § 4 BImSchG einen Antrag für die Errichtung und den Betrieb einer neuen Anlage zur Herstellung spezieller Feinchemikalien gestellt. Hierbei wurde gleichzeitig der Antrag auf die vorläufige Errichtung der Anlage nach

§ 8 Abs. 3 BImSchG gestellt. Der Standort besagter Anlage befindet sich auf dem Werksgelände der Fa.

BASF SE, Carl-Bosch-Straße 38 in Ludwigshafen, Blockfeld O 600, Gemarkung Oppau, Flurstück Nr.

4003/33.

Die Anlage ist der Nr. 4.1.19/G/E des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) - in der zurzeit gültigen Fassung - zuzuordnen.

Der Genehmigungsantrag und die zugehörigen Unterlagen lagen gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG vom 17.05.2019 bis einschließlich 17.06.2019 bei der Stadtverwaltung, Bereich Umwelt, 67059 Ludwigshafen, Bismarckstraße 29, Zimmer 508, 509, und bei der Stadtverwaltung Mannheim, Beratungszentrum Bauen und Umwelt, Collinistraße 1, 68161 Mannheim offen.

Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG konnten bis 17.07.2019 Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden.

Da keine Einwendungen vorliegen, findet der Erörterungstermin, bestimmt auf den 13.08.2019, gemäß § 16 Abs. 1 Nr.1 der 9. BImSchV nicht statt.

Eine Auskunft hierüber kann telefonisch bei Frau Blank (Telefon 0621/ 504- 2400) oder schriftlich bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Umwelt, Untere Immissionsschutzbehörde, Bismarckstraße 29, 67059 Ludwigshafen, eingeholt werden.

Ludwigshafen am Rhein, 12.08.2019

(2)

gez.

Andreas Schwarz Beigeordneter

Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen

Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen finden Sie ab sofort unter www.auftragsboerse.de.

Dort können Sie alle Ausschreibungsunterlagen kostenlos abrufen!

Es ist Ziel der Stadt Ludwigshafen die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken.

Um die Vergabevorgänge zwischen Auftraggeber und Bietern möglichst einfach und effizient zu gestalten, hat sich die Stadt Ludwigshafen der neuen und optimierten E-Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar angeschlossen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Ausschreibungsunterlagen können vom 17.04.2013 an beim Bereich Bürgerdienste, Rathaus, Rat- hausplatz 20, gegen ein Entgelt von 12,00 EUR abgeholt oder schriftlich unter

Wird eine mündliche Verhandlung anberaumt, werden die rechtzeitig erhobenen Einwendun- gen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des

Anubis Tierkrematorium GmbH hat bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gemäß § 4 BImSchG am 21.05.2014 einen Antrag für die Neuerrichtung einer Anlage zur Beseitigung oder

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass bei der folgenden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens

Angebote, denen die geforderten Anlagen bei Angebotseröffnung (Submission) nicht ordnungsgemäß ausgefüllt beiliegen, können zurückgewiesen bzw.. als ungültig

Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich (Postfach: 211225;

Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben nach