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09. Jugendhilfeausschuss 12.11.2020 TOP 7: Jahresfristenkalender der Förderung der offenen Jugendarbeit in der Stadtgemeinde Bremen

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Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen, 30.10.2020

Bearbeitet von: Herr Lenhart Tel.: 361 - 10300

Lfd. Nr. 52/20 Vorlage

für die Sitzung

des Jugendhilfeausschusses am 12.11.2020

TOP 7 Jahresfristenkalender der Förderung der offenen Jugendarbeit in der Stadtgemeinde Bremen

A. Problem

Mit dem Rahmenkonzept für die offene Jugendarbeit in der Stadtgemeinde Bremen wurde 2014 ein Jahresfristenkalender der Zuwendungsabläufe vorgelegt. Die Einführung des Förderbereichs überregionaler Angebote in der Kinder- und Jugendförderung in diesem Jahr erfordert eine An- passung des Jahresfristenkalenders.

B. Lösung

Um allen Akteuren im Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendförderung einen Überblick über die zeitliche Abfolge im Zuwendungsverfahren der Förderung der stadtteilbezogenen offenen Ju- gendarbeit zu geben, werden die aufeinander folgenden Abläufe im Jahresfristenkalender fest- gehalten. Besondere Bedeutung kommt den Fristsetzungen im vierten Quartal zu, um die recht- zeitige Bewilligung der Zuwendungen im Folgejahr zu ermöglichen.

Für den in Anlage 1 tabellarisch dargestellten Jahresfristenkalender wurden die Entscheidungs- termine für die Förderung überregionaler Angebote jeweils vor die der stadtteilbezogenen ge- legt.

C. Alternativen

Alternativen werden nicht empfohlen.

D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender Prüfung

Mit der Vorlage sind keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen Auswirkungen verbunden.

Geschlechtergerechtigkeit ist eine für die Jugendarbeit unabdingbare Querschnittsaufgabe und im Rahmenkonzept für die offene Jugendarbeit in der Stadtgemeinde Bremen verankert.

E. Beteiligung / Abstimmung

Die Vorlage wird in der Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII Kinder- und Jugendförderung am 09.11.2020 beraten.

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F. Beschlussvorschlag

1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

2. Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem vorgeschlagenen Jahresfristenkalender zu.

Anlagen

Anlage 1: Jahresfristenkalender der Förderung der offenen Jugendarbeit

(3)

3 Anlage 1:

Jahresfristenkalender der Förderung der offenen Jugendarbeit

Verfahrensschritt verantwortlich Frist

Durchführung der Qualitätsdialoge mit geförderten Trägern

Referatsleitung Junge Men- schen, geförderte Träger

1. Quartal, alle zwei Jahre Antragstellung für Restmittel Förderung

überregionale Angebote (falls verfügbar)

Träger Anfang März

Entscheidung Restmitteleinsatz Förde- rung überregionaler Angebote

Jugendhilfeausschuss bis Ende April

Vorlage der Verwendungsnachweise für bewilligte Förderung im Vorjahr

Geförderte Träger bis Ende Juni

Prüfung der Sachberichte der Verwen- dungsnachweise und Bestätigung an Re- ferat Kinder- und Jugendförderung

Referatsleitungen Junge Menschen

Ende Juli

Antragstellung Förderung überregionale Angebote für Folgejahr

Träger bis Mitte August

Entscheidung Mitteleinsatz Förderung überregionaler Angebote für Folgejahr

Jugendhilfeausschuss bis Ende Septem- ber

Antragstellung Förderung stadtteilbezo- gener offener Jugendarbeit

Träger bis Ende Septem-

ber Entscheidung Restmitteleinsatz Förde-

rung stadtteilbezogener Angebote

Referatsleitung Junge Men- schen mit Controllingaus- schuss

bis Ende Septem- ber

Erarbeitung der Jahresplanung der För- derung stadtteilbezogener offener Ju- gendarbeit für das Folgejahr

Referatsleitung Junge Men- schen mit Controllingaus- schuss

bis Ende Oktober

Befassung des (Fach-) Beirats mit der im Controllingausschuss beschlossenen Jahresplanung für Folgejahr

Beirat (ggf. Fachbeirat) Mitte November

Erstellung der Bescheide, Mittelbewilli- gung für Folgejahr und Erstellung von Testaten

Referatsleitung Junge Men- schen, Referat Kinder- und Jugendförderung

bis Mitte Dezember

Referenzen

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