• Keine Ergebnisse gefunden

02. Jugendhilfeausschuss 19.12.2019 TOP 11: Berichtsbitte des Jugendhilfeausschusses (vom 07.02.2019) an die Senatorin für Sozia-les, Jugend, Integration und Sport zu Angeboten für Kinder im Grundschulalter in der stadtteilbezogenen offenen Jugendarbeit

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "02. Jugendhilfeausschuss 19.12.2019 TOP 11: Berichtsbitte des Jugendhilfeausschusses (vom 07.02.2019) an die Senatorin für Sozia-les, Jugend, Integration und Sport zu Angeboten für Kinder im Grundschulalter in der stadtteilbezogenen offenen Jugendarbeit"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen, 05.12.2019

Bearbeitet von: Herr Lenhart Tel.: 361 - 10300

Lfd. Nr.: 30/19 JHA

Vorlage für die Sitzung

des Jugendhilfeausschusses am 19.12.2019

TOP 11

Berichtsbitte des Jugendhilfeausschusses (vom 07.02.2019) an die Senatorin für Sozia- les, Jugend, Integration und Sport zu Angeboten für Kinder im Grundschulalter in der stadtteilbezogenen offenen Jugendarbeit

A. Problem

In seiner Sitzung am 7. Februar 2019 hat der Jugendhilfeausschuss der Stadtgemeinde Bre- men (JHA) sich mit dem Antrag „Angebote für Kinder in Gröpelingen absichern!“ der Fraktion DIE LINKE befasst. Hintergrund der Diskussion war die Ablehnung des Controllingausschusses (CA) Gröpelingen von vier Anträgen im Stadtteil zu Angeboten mit der Zielgruppe unter 10 Jah- ren. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde im JHA bezogen auf die Förderung der stadtteil- bezogenen offenen Jugendarbeit (OJA) diskutiert.

Die Fach- und Ressourcenverantwortung für die offene Jugendarbeit liegt bei den Referatslei- tungen Junge Menschen im Amt für Soziale Dienste (AfSD). Das AfSD prüft die Anträge und er- stellt eine Priorisierung der OJA-Angebote im Stadtteil. Diese wird im CA diskutiert mit dem Ziel, möglichst im Konsens im Rahmen der inhaltlichen Zielvorgaben des JHA eine Entscheidung über die fördernden Angebote zu treffen. Fachliche Umsteuerungen und Veränderungen der Angebote sowie deren Struktur haben bedarfsgerecht zu erfolgen.

Die OJA-Förderrichtlinie schließt die Förderung von Angeboten für Kinder unter 12 Jahren nicht aus.

Im Anschluss an die Aussprache hat der JHA die folgende Berichtsbitte an die Senatorin für So- ziales, Jugend, Integration und Sport (SJIS) beschlossen:

„Die Senatorin für Soziales wird gebeten, zu eruieren, ob auch in weiteren Stadtteilen Finanzie- rungslücken für Angebote, die sich an Grundschulkinder richten, auftreten könnten und ein Kon- zept für die mittelfristige Absicherung dieser Angebote, evtl. gemeinsam mit der Senatorin für Bildung zu erarbeiten und den beteiligten Gremien zur Beschlussfassung rechtzeitig vorzule- gen.“

B. Lösung

Auf Grundlage einer Abfrage im Fachdienst Junge Menschen in den Sozialzentren,kann zu- sammenfassend Folgendes festgestellt werden:

• Offene Angebote, ob in Form von Projekten oder Einrichtungen, sind altersdurchmischt und werden auch von Kinder unter 10 Jahren genutzt.

(2)

2

• Die Einstellung der Förderung von Angeboten, die sich explizit an Kinder im Grundschul- alter richten ist kein flächendeckendes Phänomen, sondern auf einzelne Maßnahmen und Stadtteile beschränkt. Die fortgesetzte Förderung etablierter Maßnahmen wird grundsätzlich nicht in Frage gestellt.

• Unabhängig vom Alter der Zielgruppe, ist die Zuordnung eines Angebots zum Rahmen- konzept OJA und der dazugehörigen Förderrichtlinie Bedingung für dessen Förderung.

Insofern ist es nach Verabschiedung des Rahmenkonzeptes in 2014 schrittweise zu An- passungen gekommen.

Kernzielgruppe des Rahmenkonzept OJA sind 12-18Jährige. Diese Schwerpunktsetzung er- folgte auch vor dem Hintergrund des Ausbaus der Ganztagsangebote an Schulen, die insbe- sondere Grundschüler*innen betreffen. Die OJA-Förderrichtlinie schließt die Förderung von An- geboten für Kinder unter 12 Jahren nicht aus. Lediglich bei der Angebotsform der Sozialen Gruppenarbeit ist eine Altersfestlegung auf 10-21 Jahre gesetzt. Begründete Abweichungen von dieser Altersspanne sind jedoch möglich.

Unklarheiten bezüglich der Förderung von Angeboten für die Zielgruppe der Kinder unter 12 Jahren bestehen nicht in der Zuständigkeit der Ressorts, sondern in der Einordnung von Ange- boten: Kindertagesbetreuung und Ganztag liegen in der Zuständigkeit der Senatorin für Kinder und Bildung (SKB), offene Angebote für den Stadtteil in der Zuständigkeit von SJIS.

Die Aufnahme von Kindern als Zielgruppe in das Rahmenkonzept OJA und in die Förderrichtli- nie sollte an den beteiligungsorientierten Entwicklungsprozess des Rahmenkonzepts anknüp- fen. Unter Beteiligung der freien Träger und der Referatsleitungen Junge Menschen des AfSD gilt es, sich über Inhalte und Angebote für Kinder zu verständigen und diese zu erproben. Die Erweiterung der Kernzielgruppe von OJA setzt zusätzliche Mittel in den Stadtteilen voraus, wenn Umverteilungen aus dem Bereich der offenen Jugendarbeit ausgeschlossen werden sol- len. Dabei soll eine Abstimmung mit Nachmittagsangeboten in Schulen und Kindertageseinrich- tungen in Zuständigkeit von SKB erfolgen.

Über etwaige Konzepte zur Mittelfristigen Absicherung von Angeboten für Kinder im Grund- schulalter werden die beteiligten Gremien informiert.

C. Alternativen

Alternativen zur Berichterstattung werden nicht empfohlen.

D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender Prüfung

Mit der Berichterstattung sind keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen Auswirkungen ver- bunden.

Die Geschlechtergerechtigkeit der Angebote ist im Rahmenkonzept sowie den Richtlinien der Kinder- und Jugendförderung als Qualitätskriterium festgelegt.

E. Beteiligung / Abstimmung

Der Bericht der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport zu den Angeboten für Kin- der im Grundschulalter in der stadtteilbezogenen offenen Jugendarbeit wird am 18.12.2019 in der AG nach § 78 SGB VIII „Kinder- und Jugendförderung“ beraten.

F. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

(3)

3

Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entge- gen.

G. Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport zur Kenntnis.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

n > Falls die Maus weiterhin nicht funktionieren sollte, prüfen Sie, ob die Maus richtig an den Computer angeschlossen ist.. Sie erhalten die Meldung, dass

Der Jugendhilfeausschuss bittet die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Abstimmung mit der AG § 78 Kinder- und Jugendförderung einen Vorschlag zur Änderung der

Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Hemelingen 2019..

Bei Aktivitäten in Innenräumen muss bei Personen ab 16 Jahren der Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränkt werden; davon ausgenommen sind Aktivitäten, die in

Was aber nicht bedeutet, dass sich die jüngeren Jugendlichen oder eben die Kinder nicht für die offenen Angebote der Jugendarbeit interessieren.. Der Kantonaltag 2013 der

Das Amtsblatt ist auch beim Bürgerbüro der Stadt Ratingen in Papierform kostenlos erhältlich sowie unter www.stadt-ratingen.de einzusehen.. Die Papierausgabe wird als

Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.. im Kreis

Es entwickelten sich spannende Aktivitäten der OKJA in virtuellen Räumen, in sozialen und in allen möglichen digitalen Medien mit dem Versuch, Kontakt zu Jugendlichen herzustellen