• Keine Ergebnisse gefunden

Leitender NotarztErfahrungsaustausch der Kurslei-ter Leitender Notarzt in der Säch-

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Leitender NotarztErfahrungsaustausch der Kurslei-ter Leitender Notarzt in der Säch-"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Leitender Notarzt

Erfahrungsaustausch der Kurslei- ter Leitender Notarzt in der Säch- sischen Landesärztekammer (Bun- deskonsensuskonferenz Leitender Notarzt)

Im Jahr 1988 beschloss die Bundes- ärztekammer ihre Empfehlungen zur Fortbildung zum „Leitenden Not- arzt“. Anlass war, die Zunahme an Großschadensereignissen, bei denen der Rettungsdienst sich einer größe- ren Zahl Verletzter oder akut Erkrank- ter gegenübersah. Mit dem „Leiten- den Notarzt“ sollte eine ärztliche Qualifikation etabliert werden, der den Arzt befähigt, den medizini- schen Hilfseinsatz unterhalb der Katastrophen-Schwelle zu koordinie- ren und zu leiten. Die Zuständigkeit für Fragen des Rettungsdienstes liegt bei den Ländern und Kommunen, damit kann der Leitende Notarzt nur dann wirksam tätig werden, wenn er mit der erforderlichen Kompetenz durch die zuständigen Stellen ausge- stattet wird. Gleichsam erklärt die Länderzuständigkeit die unterschied- lichen Regelungen, die in der Bun- desrepublik existieren. Dennoch wer- den die 40-Stunden-Kurse nach dem Curriculum der Bundesärzte- kammer durchgeführt. In der Regel finden die Kurse einmal jährlich statt, Veranstalter sind die Landesärzte- kammern und ihre Akademien. Auf Initiative der Sächsischen Landesärz- tekammer fand in Kooperation mit der Bundesvereinigung der Arbeits- gemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.V. (BAND) am 15.

und 16. Januar 2010 ein Erfahrungs- austausch der Kursleiter des Fortbil- dungskurses „Leitender Notarzt“ statt.

Aufgrund neuer Gefahrenlagen, ge - änderter Führungs konzepte und technischer Innovationen wird drin- gender inhaltlicher Überarbeitungs- bedarf der Kurse ge sehen. 25 Vertre- ter aus den Landesärztekammern, der Bundesärztekammer und der BAND kamen zur Tagung nach Dres- den in das Gebäude der Sächsischen Landesärztekammer (siehe Bild).

Im Vordergrund des moderierten Expertentreffens stand dabei die Konkretisierung der Aktualisierungs-

anforderungen. Den Begrüßungs- worten durch den Präsidenten der Sächsischen Landesärztekammer, Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, in denen er auf die Bedeutung der Not- fallmedizin im Freistaat Sachsen von Beginn der Kammergründung an und ihre wichtige Rolle in der ärztli- chen Berufspolitik hinwies, folgten Ausführungen durch Priv.-Doz. Dr.

med. Detlef Blumenberg (Osnabrück), dem Vorsitzenden der BAND. Die extreme Zunahme an Großveranstal- tungen, neue medizinische (Milz- brand, Aviäre Influenza, Neue Influ- enza, Virales hämorrhagisches Fie- ber) und andere (Amoklauf, terroris- tische Anschläge) Gefahrenlagen, erfordern die Überarbeitung von Konzepten beim Massenanfall von Verletzten im überregionalen Bereich.

So sind, führte Priv.-Doz. Dr. med.

Detlef Blumenberg aus, unter ande- rem Verteilungs- und Versorgungs- konzepte anzupassen und die Kom- munikation zu optimieren. Dem Vor- trag schloss sich ein Referat von Herrn Mike Peters, Fachanwalt für Medizinrecht (Hoppegarten), an. Er stellte die unterschiedlichen landes- gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeiten des leitenden Notarztes dar und wies auf die häufigen Behandlungsfehler (nicht- und nicht zeitgerechte Behandlung, Übernah- meverschulden) hin. Den größten Raum nahmen die nachfolgenden Berichte aus den Ländern und die Diskussion ein. In Sachsen, so berich- tete Dr. med. Michael Burgkhardt, wurden die Ordnungen und später Satzungen zur Notarztqualifikation (Fachkunde Rettungsdienst, Zusatz- bezeichnung Notfallmedizin) sehr schnell verabschiedet, um die kurz-

fristige Anpassung an eine bundes- einheitliche Qualifikation in der prä- klinischen Notfallmedizin zu errei- chen. Seit 1993 arbeiten Vertreter der Sächsischen Landesärztekammer kontinuierlich in der Bundeskonsen- suskonferenz Rettungsdienst mit. Der erste Kurs „Leitender Notarzt“ wurde bereits 1991 in Sebnitz durchgeführt.

2010 finden bereits der 19. Seminar- kurs „Leitender Notarzt“ und der 18.

Refresherkurs Leitender Notarzt in Oberwiesenthal unter der wissen- schaftlichen Leitung von Dr. med.

Michael Burgkhardt statt. Zu ver- zeichnen ist eine hohe Teilnehmer- zahl in beiden Kursangeboten (bisher 470 und 820 Teilnehmer), welches von Notfallmedizinern aus mehreren Bun desländern und Österreich wahr- genommen wird.

Im Ergebnis der Diskussion wurde festgestellt, dass eine zeitliche Aus- dehnung des 40-Stunden-Kurses nicht praktikabel ist. Detailliert sollen die Lernziele und Lerninhalte defi- niert werden, ein verpflichtender Refresherkurs sollte eine Zeitdauer von mindestens acht Stunden umfas- sen. Vorstehende Aufgaben werden von einer neu etablierten bundeswei- ten Arbeitsgruppe übernommen, die sich im April 2010 in der Sächsischen Landesärztekammer trifft, um ein Positionspapier zu erarbeiten, das dann erneut der Bundeskonsensus- konferenz vorzulegen ist.

Dr. med. Michael Burgkhardt, Vorsitzender Ausschuss Notfall- und Katastrophenmedizin Dr. med. Katrin Bräutigam, Ärztliche Geschäftsführerin

E-Mail: aegf@slaek.de

Berufspolitik

50 Ärzteblatt Sachsen 2 / 2010

Mitglieder der Bundeskonsensuskonferenz „Leitender Notarzt“

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

August 2004 begonnene Weiterbil- dungsgänge können selbstverständlich grund- sätzlich abgeschlossen werden; dies gilt im spe- ziellen für den Qualifikationsnachweis „Sucht-

August 2004 begonnene Weiterbil- dungsgänge können selbstverständlich grund- sätzlich abgeschlossen werden; dies gilt im spe- ziellen für den Qualifikationsnachweis „Sucht-

August 2004 begonnene Weiterbil- dungsgänge können selbstverständlich grund- sätzlich abgeschlossen werden; dies gilt im spe- ziellen für den Qualifikationsnachweis „Sucht-

Teilnahme-Voraussetzung zum Kurs sind die Approbation als Ärztin oder Arzt bzw. die Vorlage der Berufserlaubnis nach § 10 Abs. 1 Bundesärzteordnung, der Fachkundenach-

Teilnahme-Voraussetzung zum Kurs sind die Approbation als Ärztin oder Arzt bzw. die Vorlage der Berufserlaubnis nach § 10 Abs. 1 Bundesärzteordnung, der Fachkundenach-

Teilnahme-Voraussetzungen zum Kurs sind die Approbation als Ärztin oder Arzt bzw. die Vor- lage der Berufserlaubnis nach § 10 Abs. 1 Bundesärzteordnung, der Fachkundenach-

Anmeldungen werden ausschließlich über das bei der BLÄK erhältliche Anmeldeformular ent- gegengenommen: BLÄK, Abteilung Fortbildung, Ruth Rodieck oder Ingeburg Koob, Mühlbaur- str..

November 2002 in München Führerscheinbehörden in Bayern suchen, wie der BLÄK mitgeteilt wurde, Ärztinnen und Ärzte, die über eine sogenannte „Verkehrsmedizinische