• Keine Ergebnisse gefunden

Grossratsbeschluss Datum GR-Sitzung: 8. Dezember 2021 Geschäftsnummer: 2021.SIDAJV.329

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Grossratsbeschluss Datum GR-Sitzung: 8. Dezember 2021 Geschäftsnummer: 2021.SIDAJV.329"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Geschäftsnummer: 2021.SIDAJV.329 1/4

Grossratsbeschluss

Datum GR-Sitzung: 8. Dezember 2021 Geschäftsnummer: 2021.SIDAJV.329

Amt für Justizvollzug (AJV); Einrichtungskredit Justizvollzugsanstalt Witzwil Verpflichtungskredit 2022 - 2023 / Ausgabenbewilligung / Objektkredit

1. Gegenstand

Das bestehende Mobiliar in den Gebäuden der Justizvollzugsanstalt (JVA) Witzwil hat das Ende des Le- benszyklus erreicht und muss ersetzt werden. Der erforderliche Einrichtungskredit wird hiermit durch die SID dem Grossen Rat zum Entscheid vorgelegt. Die Ausgaben stehen in keinem direkten Zusammenhang mit dem laufenden Instandsetzungsprojekt der JVA Witzwil und werden daher in einem separaten Kredit beantragt.

2. Rechtsgrundlagen

- Art. 372 Abs. 1, Art. 377, Art. 378 und Art. 380 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21.

Dezember 1937 (StGB; SR 311.0)

- Art. 5 Abs. 1 Bst. e des Dekrets vom 11. September 2019 über die Aufgaben der Direktionen und der Staatskanzlei und die Direktionsbezeichnungen (ADSD; BSG 152.010)

- Art. 10 der Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Sicherheitsdirektion (OrV SID; BSG 152.221.141)

- Art. 8 und Art. 10 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 über den Justizvollzug (JVG; BSG 341.1) - Art. 10 der Verordnung vom 22. August 2018 über den Justizvollzug (JVV; BSG 341.11)

- Art. 46, 48 Abs. 1 Bst. a, 49, 50, 52 und Art. 54 Abs. 3 des Gesetzes vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0)

- Art. 136, 139, 141, 145, 148, 151 und 152 der Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1)

- Art. 2 Abs. 1 Bst. a des Gesetzes vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG;

BSG 731.2)

- Art. 1 Abs. 1 Bst. b, Art. 4 und 5 der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaf- fungswesen (ÖBV; BSG 731.21)

(2)

Geschäftsnummer: 2021.SIDAJV.329 2/4

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe Neue und einmalige Ausgabe (Art. 46 und 48 Abs. 1 Bst. a FLG)

4. Massgebende Kreditsumme Einmalige Ausgaben 2022 – 2023

Zu bewilligender Kredit inkl. MWST und Reserven CHF 2’100'000

davon Investitionsrechnung (IR) CHF 115’000

Voraussichtliche Ausgaben Rechnungsjahr 2022 (1. Etappe) CHF 1'100’000 Voraussichtliche Ausgaben Rechnungsjahr 2023 (2. Etappe) CHF 1'000’000 In der Kreditsumme sind Reserven in der Höhe von rund 5% enthalten.

Preisstand Juni 2021, Landesindex der Konsumentenpreise, 101,1 Punkte (Dezember 2020 = 100).

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 54 Abs. 3 FLG und Art. 151 FLV).

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr Verpflichtungskredit 2022 - 2023 (Objektkredit)

Produktgruppe: 06.06.9120 Justizvollzug

Konto: 311000 Büromöbel + -geräte

311100 Maschinen / Geräte / Fahrzeuge 506100 Mobilien / Maschinen / Fahrzeuge

Die Ausgaben sind im Voranschlag 2022 und im Aufgaben- und Finanzplan 2023 der Produktgruppe

«06.06.9120 Justizvollzug» eingestellt.

6. Angaben zu den werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen, zur Nutzungs- dauer und zu den Abschreibungen

Der Kreditbetrag von CHF 2‘100‘000 (inkl. Reserve) umfasst:

- werterhaltende Investitionen (übrige Investitionen) von CHF 115’000 Die Nutzungsdauern der Anlageklassen «211001101 - Büro- und Geschäftsmobiliar» und «211099101 - Sonstige Einrichtungen» beträgt 10 Jahre, diejenige der Anlageklassen «211002101 - Werkstatteinrich- tungen» und «211003101 - Lagereinrichtungen» 15 Jahre. Der jährliche ordentliche Abschreibungsauf- wand beträgt somit zwischen CHF 7'667 und CHF 11'500.

Die zu ersetzenden Anlagen sind bereits abgeschrieben, es fällt somit kein ausserordentlicher Abschrei- bungsaufwand an.

7. Folgekosten Keine.

(3)

Geschäftsnummer: 2021.SIDAJV.329 3/4

8. Finanzreferendum

Dieser Beschluss unterliegt dem Vorbehalt einer fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.

Bern, 8. Dezember 2021 Im Namen des Grossen Rates

Hervé Gullotti Präsident Patrick Trees Generalsekretär

(4)

Geschäftsnummer: 2021.SIDAJV.329 4/4

Fakultatives Finanzreferendum

Gegen diesen Ausgabenbeschluss, welcher in der Wintersession 2021 vom Grossen Rat beschlossen worden ist, kann die Volksabstimmung (Referendum) verlangt werden (Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe c der Kantonsverfassung).

Für das Sammeln und Einreichen von Unterschriften (mindestens 10 000 in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigte Personen) sind Artikel 123–132 des Gesetzes vom 5. Juni 2012 über die politischen Rechte massgebend.

Beginn der Referendumsfrist: 29. Dezember 2021

Ablauf der Referendumsfrist (Unterschriften zur

Beglaubigung bei der Gemeinde deponiert): 29. März 2022 Abgabe der beglaubigten Unterschriften bei der

Staatskanzlei: 28. April 2022

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Unterhaltsreinigung der vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) genutzten Räumlichkeiten in den Gebäuden am Schermenweg 5 und 9 während der Jahre 2022 bis 2026.. a,

April 2022 beteiligen kann, die über eine kantonale Bewilligung verfügen und die im Zusammenhang mit der Bewäl- tigung der Covid-19-Epidemie aufgrund behördlicher Anordnung

Die bestehende Ausgabenbewilligung (vgl. RRB 1229/2013) zur Finanzierung der Versicherung für die durch die Institutionen des Kantons Bern sowie die angegliederten

Nachdem sie ihre Struktur gestärkt und professionalisiert hat, ersucht die Stiftung «Fondation Mémoires d’Ici» für die Periode 2022–2025 um einen im Vergleich zur aktuellen

Gleichzeitig sollen die durch den Auszug des Instituts für Rechtsmedizin frei werdenden Flächen für die Nachnutzung durch die Philosophisch-naturwissen-schaft- liche

Die Liegenschaften der Berufsfachschule Langenthal (bfsl) und des Gymnasiums Oberaargau (gymo) an der Weststrasse in Langenthal sind in kantonalem Eigentum. Im Rahmen des

Im Jahr 2018 wurde gemäss Beschluss der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD) in Freiburg das Schweizerische Kompetenzzentrum für

Mit dem beantragten Verpflichtungskredit von CHF 4'818'870 sollen der Kantonsbeitrag Wasserbau von CHF 4 339 830 und der Kantonsbeitrag aus dem Renaturierungsfonds von CHF 479 040