• Keine Ergebnisse gefunden

Verwaltungsanweisung zu § 46a SGB XII - Erstattung durch den Bund (Stand: 10.04.2018)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Verwaltungsanweisung zu § 46a SGB XII - Erstattung durch den Bund (Stand: 10.04.2018)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport

Freie

Hansestadt Bremen

____________________________________________________________________________________________________

Verwaltungsanweisung zu § 46a SGB XII

Stand 10.04.2018 - 1 -

Aktenplan Nr.

Verwaltungsanweisung

§ 46a SGB XII

Erstattung durch den Bund

1. Erstattung durch den Bund

Die Kosten werden im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung zu 100% durch den Bund erstattet.

Der Abruf und die Nachweisführung dieser Leistungen erfolgt über das Sozialressort.

2. Rückwirkende Umbuchungen

Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist eine Erstattungsfähigkeit von Geldleistungen nach § 46a nicht gegeben:

• bei Gewährung von Leistungen nach dem Dritten Kapitel SGB XII, obgleich die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung nach dem Vierten Kapitel SGB XII bereits bei Bekanntgabe des Bescheides gegeben war (z.B. Erreichen der Altersgrenze nach § 41 Abs. 2),

• wenn das Erreichen der Altersgrenze nach der Bewilligung und Erbringung von Leistungen nach dem Dritten Kapitel übersehen wurde,

• für Zeiträume für die bereits Leistungen nach dem Dritten Kapitel SGB XII bewilligt und erbracht wurde und nachträglich die dauerhafte volle Erwerbsminderung im Sinne von § 41 Abs. 3 festgestellt wurde.

In den o. g. Fallkonstellationen ist eine verwaltungsinterne Umbuchung nicht vorzunehmen.

Eine Leistungsgewährung nach dem Vierten Kapitel ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unverzüglich vorzunehmen. Bei Erreichen der Altersgrenze ist die Umstellung auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel zeitgerecht umzusetzen.

Inkrafttreten

Diese Verwaltungsanweisung tritt ab sofort In Kraft.

Die Verwaltungsanweisung vom 06.02.2014 zu den §§ 41-46 ist nicht mehr anzuwenden.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

 Wenn Ihnen das Haus oder die Wohnung gehört, müssen Sie sagen wie viel Geld Sie dafür zahlen. Das Sozialamt hilft

Voraussetzung für die Bewilligung ist grundsätzlich eine Notwendigkeit dieser Hilfen, wenn einzelne dieser Tätigkeiten infolge von Krankheit oder Behinderung nicht selbst

Die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sind gemäß BremAG SGB XII örtliche Träger der Sozialhilfe und führen die Aufgabe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbminderung

 bei Gewährung von Leistungen nach dem Dritten Kapitel SGB XII, obgleich die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung nach dem Vierten Kapitel SGB XII bereits bei

1 nur anzuwenden für Leistungen, die aufgrund einer öffentlich- rechtlichen Vorschrift und zum anderen müssen sie für einen bestimmten Zweck gewährt werden..

Grundvoraussetzung für die Anwendung des § 91 ist, dass Vermögen einzusetzen ist, jedoch die sofortige Verwertung nicht möglich ist oder der Einsatz des Vermögens für die

Davon ausgehend wird eine besondere Härte immer zu vermuten sein, falls die Zuwendung erkennbar ergänzend zu den Leistungen nach SGB XII bestimmt ist und etwa bei einer

1 Voraussetzung für die Anerkennung des Mehrbedarfs ist das Erreichen der Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 (vgl. 41.20) oder - sofern diese noch nicht erreicht wurde -