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EVB-IT Dienstvertrag SWH-Dataport V16777

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EVB-IT Dienstvertrag (Kurzfassung) - -

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber

datap O rt

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer V16777/3011168

--

Seite 1 von 3

zwischen und

Vertrag über IT-Dienstleistungen Projektmanagementleistungen Umzug

Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Kathärinenstraße 37, 28195 Bremen Oataport, Anstalt öffentlichen Rechts, Altenholzar Straße 10-14, 24161 Altenholz

,.Auftraggeber"

,.Auftragnehmer".

1 Le is t·u ngs um fang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Preisblatt Anlage 2 Ud.

Nr.

Leistung

(ggf_ auch Kategorie, Berater)

Ort der Leistung

Leistungszeitraum Vergütung pro Einheit

(Personentag, Stun- den, Stück etc.)

Vergtllungsart Aufwand ggr. Inkl.

Obergrenze (OG) bzw. Pauschalfestpreis

Beginn Ende

1 2 3 4 5 6 7

1

Projektmanagement Beim

AN+

AG

01.12.2020 30.06.2021 siehe Preisblatt 2 siehe Preisblatt 2

[8] Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.

0 Reisekosten werden wie folgt vergütet [8] Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.

0 Reisezeiten werden wie folgt vergütet 2 Vertrags bestandteile

Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

dieses Vertragsformular (Seiten 1 bis 3)

Allgemeine Vertragsbedingungen von Dataport (AVB) in der jeweils geltenden Fassung (s. 3.1) Vertragsanlage{n) in folgender hierarchischer Reihenfolge: Nr. 1, 2 , 3 , 4, 5

Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung, Fassung vom 01 . April 2002)

Vergabe-und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Teil B (VOUB) in der bei Ver­

tragsschluss geltenden Fassung

Die EVB-IT Dienstleistungs-AGB stehen unter www.cio.bund.de und die VOUB unter www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.

Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.

Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht be­

steht.

3 Sonstige Vereinbarungen

3.1 Allgemeines

Die AVB sind im Internet unter www.dataport.de veröffentlicht.

3.2 Umsatzsteuer

Die aus diesem Vertrag seitens des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen unterliegen in Ansehung ihrer Art, des Zwecks und der Person des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht der Umsatzsteuer. Sollte sich durch Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Art oder durch Festsetzung durch eine Steuerbehörde eine Umsatzsteuerpflicht Die mit • gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dlenstlelstungs-AGB definiert.

Version 2, 1 vom 01.04.2018, Da\aport Version V1 .2

E.VB·il

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EVB-IT Dienstvertrag (Kurzfassung) --

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber

datap O rt

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer V16777/3011168

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Seite 2 von

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3

ergeben und der Auftragnehmer insoweit durch eine Steuerbehörde in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die gezahlte Umsatzsteuer in voller Höhe zu erstatten, ggf. auch rückwirkend.

3.3 Verschwiegenheitspflicht

Die Vertragspartner vereinbaren über die Vertragsinhalte Verschwiegenheit, soweit gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen,

3.4 Bremer Informationsfreiheitsgesetz

3.4.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz (BremlFG).

Er wird gernäß § 11 im zentralen elektronischen Informationsregister der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Unab­

hängig von einer Veröffentlichung kann er Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem BremlFG sein.

3.4.2

D

Optionale Erklärung der Nichtveröffentlichung

Der Auftraggeber erklärt mit Auswahl dieser Option, dass der Auftraggeber diesen Vertrag nicht im Informationsregister veröffentlichen wird . Sollte während der Vertragslaufzeit eine Absicht zur Veröffentlichung entstehen, wird der Auftragge­

ber den Auftragnehmer unverzüglich informieren.

3.5 Besondere Merkmale Weisungen

Die Disposition und das alleinige arbeitsrechtliche Weisungsrecht gegenüber dem vom Auftragneh-mer zur Dienstleis­

tungserbringung eingesetzten Personals bzgl. Art, Ort, Zeit sowie Ablauf und Eintei-lung der Arbeiten obliegt dem Auftrag­ nehmer. Das Personal des Auftragnehmers wird nicht in die Betriebsorganisation des Auftraggebers eingegliedert. Die im Rahmen der Vertragsdurchführung an-fallenden Arbeiten werden vom Auftragnehmer eigenverantwortlich erbracht.

3.6 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

Fol ende Mitwirkun sleistungen z. B. Infrastruktur Or anisation Personal Technik, Dokument~ werden vereinbart:

3.6.1 Anlage 1 Ansprechpartner

Der Auftraggeber benennt gern . Anlage 1 mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die dem Auftragnehmer als An­

sprechpartnerinnen/Ansprechpartner zur Ve_rfügung stehen.

Änderungen der Anlage 1 Ansprechpartner sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Hierfür wird eine neue Anlage 1 vom Auftraggeber ausgefüllt. Die Anlage wird auf Anforderung durch den Kundenbetreuer zur Verfügung gestellt. Die neue Anlage ist an

-

zu senden.

3.6.2 Anlage 3 Selbstauskunft Auftraggeber

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Anlage 3 Selbstauskunft zwingend erforderlich. Das Formular ist vom Auftraggeber vor Vertragsschluss auszufüllen und bei Vertragsannahme schriftlich an den Auftragnehmer zurück zu senden. Dieser Vertrag wird nur wirksam mit einer ausgefüllten Anlage 3 Selbstauskunft Auftraggeber zur Auftragsverar­

beitung.

'S.7 Ablösungen von Vereinbarungen/ Vorvereinbarungen

Mit diesem Vertrag wird eine etwaige Vorvereinbarung abgelöst. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich ab dem Zeitpunkt seines Wirksamwerdens ausschließlich nach diesem Vertrag.

3.8 Laufzeit und Kündigung

Dieser Vertrag beginnt am 01 .12.2020 und endet am 30.06.2021 .

3.9 Auftragsverarbeitung

Die im Namen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer zur Erteilung von Aufträgen bzw. ergänzenden Weisun­

gen zu technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen der Auftragsverarbeitung berechtigten Personen (Auf­

tragsberechtigte), sind vom Auftraggeber mit Abschluss des Vertrages in Te_xtform zu benennen und Änderungen während der Vertragslaufzeit unverzüglich in Textform mitzuteilen,

Die mit • gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert.

Version 2.1 vom 01 .04.2018, Dataport Version V1 .2

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.EVB-IT Dienstvertrag (Kurzfassung)

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber

dat. apOrt

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer V16777/3011168

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Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert.

Version 2.1 vom 01.04.2018, Dataport Version V1 .2

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Anlage 1 zum V16777/3011168

datapcirt --

- -

Ansprechpartner

zum Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen Projektmanagementleistungen Umzug

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber:

Auftraggeber: Die Senatorin für Wissenschaft,

und Häfen

Katharinenstraße 37 28195 Bremen

Rech nu ngsem pfäng er: Freie Hansestadt Bremen - Rechnungseingang FHB -

Senatorin für Wissenschaft und Häfen 28026 Bremen

Leitweg-ID:

Der Rechnungsempfänger ist immer auch der Mahnungsempfänger.

Zentraler Ansprechpartner des Auftragnehmers:

Vertraglicher Ansprechpartner des Auftraggebers:

Fachliche Ansprechpartner des Auftraggebers:

Technische Ansprechpartner des Auftraggebers:

Andern sich die Ansprechpartner in dieser Anlage, wird die Anlage gern. EVB-IT Vertrag ohne die Einleitung eines A~derungsvertrages ausgetauscht.

Ort , Datum

=============

Seite 1 von 1

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-

- -

Anlage 2 zum V16777 /3011168 gültig ab 01 .12.2020

datapcirt

Preisblatt (für Aufwände)

Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber folgende Aufwände:

mit einer einmaligen/jährlichen Obergrenze von 22.000,00 €.

Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.

Die Rechnungsstellung erfolgt kalendermonatlich nachträglich gern. Leistungsnachweis.

Der Leistungsnachweis für Personalleistungen wird kalendermonatlich nachträglich erstellt und zugesandt. Er gilt für jeden Monat als genehmigt, wenn und soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt Einwände geltend macht.

Preisblatt erstellt am 04.06.2021

Gemäß Dataport-Servicekatalog - Artikelliste Version 4.0 1 von·1

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Anlage 3 zum V16777 /3011 168

Selbstauskunft Auftraggeber über Auftragsverarbeitung Angaben zum Vertrag über Auftragsverarbeitung

Für die Verarbeitung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten gelten folgende Datenschutzregelungen:

Nationale Regelungen (landesdatenschutzgesetz bzw. Bundesdatenschutzgesetz) zur Umsetzung der Rili (EU) 2016/680

{Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Stra ftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit

Zutreffendes ankreuzen



Es findet keine Verarbeitun ersonenbezo ener Daten statt

Angaben zum Gegenstand der Auftragsverarbeitung 1

Eine Erläuterung zu den nachfolgend zu machenden Angaben findet sich z. B. hier:

https://www.lda.bayern.de/media/dsk hinweise vov. pdf Art und Zweck der Verarbeitung

1.

(siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO)

ll

Projektauftrag an Dataport für den technischen Umzug (Telefon und IT) der

ll Mitarbeiter:innen der Senatorin für Wissen!?chaft und Häfen in die Katharinenstraße 37

2. Beschreibung der Kategorien von personenbezogenen Daten (sfehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO bzw. Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. cl

Name, Vorname, dienstliche Telefonnummer, dienstliche E-Mail-Adresse, Dienstsitz, Büronummer, Datendosennummer, PC-Nummer, MAC Adressen

, darunter Kategorien besonderer personenbezogener Daten (siehe z. B. Art. 9 Abs.1 DSGVO)

3. Beschreibung der Kategorien betroffener Personen (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO)

Mitarbeiter:innen der Senatorin für Wissenschaft und Häfen

ggf. Ubermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine inter- nationale Organisation

4.

(siehe z. B. Art. 30 Abs. 1 S. 2 lil. e DSGVO)

1 Es handelt sich hierbei um gesetzliche Muss-Angaben sowohl bei Auftragsverarbeitung, die der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) unterliegt wie auch bei Auftragsverarbeitung, welche den bundes-oder landesrechtlichen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 unterliegt. Diese Angaben sind in gleicher Form gesetzlicher Muss-Bestandteil des vom Verantwortlichen zu erstellenden Verzeichnisses aller Verarbeitungstätigkeiten (vgl. Art. 30 Abs.1 DSGVO bzw. die inhaltlich entsprechenden Bestimmungen In den LDSG'en zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 20161680

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datapcirt --

-

, .

Anlage 4 zum V16777 /3011168

Leistungsbeschreibung

Projektmanagement Umzug SWH

zwischen

Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Katharinenstraße 37

28195 Bremen

-nachfolgend Auftraggeber oder AG genannt-

und

Dataport

Anstalt des öffentlichen Rechts Altenholzer Straße 10-14 24161 Altenholz

-nachfolgend Auftragnehmer oder AN genannt

Version: 1.0

Stand: 12.03.2021

23.11.2020 UmzugSWH 1 / 12

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- -

datapcirt

Anlage 4 zum V16777/3011168

-

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ... ... ... 3

1.1 Grundlagen und Rahmenbedingungen ... 3

2 Projektziele ... 4

2.1 Abgrenzung der Ziele ... : ... 4

3 Arbeitspakete (AP) ... _ ... ~ ... 5

3.1 APO! Projektmanagement ... 5

3.2 AP02 Umzug ... .-... : ... 6

3.3 AP03 MFP ... 6

3.4 AP04 Netz ... , ... ... 6

4 Leistungen ... , ... 8

4.1 Leistungsumfang ... 8

4.2 Zusammenfassung des Leistungsumfangs der Arbeitspakete ... ß 4.3 Projektorganisation ... ... 8

4.4 Meilensteine ... 10

4.5 Leistungszeitraum ... 10

4.6 Risikomanagement ... 10

4. 7 Meldepflichten ... 10

4.8 Eskalationswege ... ... 11 4.9 Abrechnung der Leistung ... : ... Fehler! Textmarke ni.cht definiert.

5 Anlagen ... Fehler! Textmarke nicht definiert.

23.11.2020 UmzugSWH 2 / 12

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1

datapcirt --

Anlage 4 zum V16777/3011168

-

Einleitung

Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen (im Weiteren „SWH" abgekürzt) hat Dataport mit den Umzugsleistungen innerhalb und zur Katharinenstraße 37 beauftragt. Zu Umbauzwecken wird in­

nerhalb des Gebäudes eine Vielzahl von Arbeitsplätzen umgezogen. Nach Beendigung der Umbau­

maßnahmen folgen weitere Umzüge von Arbeitsplätzen aus dem Standort „Zweite Schlachtpforte 3" in die Katharinenstraße 37 .

Vom Umzug SWH sind die folgenden Standorte betroffen: Katharinenstraße 37 ca.



Arbeitsplätze Zweite Schlachtpforte 3 ca.



Arbeitsplätze

1.1 Grundlagen und Rahmenbedingungen

Die Beschriftung der LAN- Anschlüsse erfolgt durch eine vorhergehende LAN-Ist-Aufnahme der BREKOM nach COMMAND Standard. Ein BREKOM- Anschlusspunkt (SAP) ist am Standort bereits vorhanden . Darüber hinaus sind für die benötigten Netzwerkkomponenten entsprechende Patch­

schränke in den Technikräumen bereitzustellen.

23.11.2020 UmzugSWH 3 /12

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2

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Anlage 4 zum V16777/3011168

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Projektziele

Im Rahmen des Umzugs SWH ist dieses Projekt für den Umzug folgender in Oataport-Verantwor­

tung liegender IT-Komponenten zuständig:

• Ab- und Aufbau der BASIS Arbeitsplätze inkl. Telefonie

• Unterstützung bei Umzug und Beschaffung von Multifunktionsdruckern (Betriebsprozess)

• Anbindung Netze am Standort

• Unterstützung bei der Beauftragung HB LAN Port

• Unterstützung bei Umstellung von TOM auf VolP

• Abstimmung mit dem Projekt CTI Rollout

2.1 Abgrenzung der Ziele

Nachfolgende Aufgaben sind nicht Gegenstand dieses Projekts:

• Verpacken der abgebauten Arbeitsplätze

• Transport der IT Geräte zum neuen Standort

• Ertüchtigung der passiven Netzwerkverkabelung

• Austausch alter Geräte (SEB Maßnahmen)

• Kündigung von Leistungen am alten Standort

• Aktualisierung des WLAN-Netzes

23. 11.2020 Umzug SWH 4 / 12

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3

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--

Anlage 4 zum V16777/3011168 Arbeitspakete (AP)

Die Projektaufgaben werden in Arbeitspaketen gebündelt.

Folgende Zuständigkeiten für die Projektleitung (PL), (Arbeitspaket-)Leitung (L) und Mitwirkung (M) für die einzelnen Arbeitspakete werden vereinbart:

Arbeitspaket Bezeichnung Dataport Auftraggeber Anmerkung

AP01 Projektmanagement L M

AP02 Umzug M L

AP03 MFP L M Erfolgt über

Betriebspro- zesse Data-

port

AP04 Netze L M Gesonderter

Vertrag

3.1 APOl Projektmanagement

Das Projekt wird durch eine Projektleitung des Auftragnehmers gesteuert, diese wird durch eine Projektleitung des Kunden unterstützt.

Die Projektleitung des Auftragnehmers ist für die Steuerung der Arbeitspakete des Auftragnehmers verantwortlich .

Pfanung und Steuerung

Ziefdefinition bzw. Abgrenzung des Projektumfanges mit den Auftraggebern Kfärung der Raffen und Verantwortlichkeiten im Projekt

Aufbau der Projektorganisation Steuerung der Arbeitspakete Abstimmung und Koordination

Ersteff ung und Fortschreibung des Projektpfans Risikomanagement

Koordination des Berichtwesens und dessen Durchführung Herbeiführen von Entscheidungen im Rahmen des Projektes

23.11.2020 UmzugSWH 5 / 12

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- -

datapOrt

Anlage 4 zum V16777/3011168

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Aufbau und Betreuung der Kundenportal-Seite (SharePoint)

Die Projektleitung des Kunden ist für die Mitwirkungsleistungen des Kunden verantwortlich.

Die Projektleitungen stimmen sich regelmäßig zu Projektablauf und Projektfortschritt ab.

Die Projektleitung ist zentraler Ansprechpartner des Kunden und erste Eskalationsinstanz.

3.2 AP02 Umzug

Der Umzug innerhalb des Standorts Katharinenstraße soll an zwei Tagen durchgeführt werden. Tag 1; Umzug von äer 3. Etage in die 5. Etage, Tag 2; Umzug von der 4. Etage in die 3. Etage. Wochen­

endarbeit ist nicht geplant. Nach ca. 4 Wochen folgt ein weiterer interner Umzug der 3. Etage zurück in die 4. Etage. Der Umzug eliolgt im Februar und März 2021 .

Im März 2021 folgen die Umzüge aus dem Standort „Zweite Schlachtpforte 3" in die Katharinen­

straße 37.

Mit dem Auftraggeber wurde vereinbart, dass die auszuschreibende Spedition auch mit dem Trans­

port der IT-Ausstattung beauftragt wird . Der Auftragnehmer b~ut die Hardware vor dem Transport ab und nach dem Transport wieder auf. An den neuen Arbeitsplätzen sollen die LAN Kabel in pas­

sender Länge durch den AN bereitgestellt werden. Stromleisten werden in ausreichender Stückzahl durch den AG zur Verfügung gestellt.

3.3 AP03 MFP

Zurzeit sind zwei Multifunktionsdrucker von Dataport im Einsatz.

Der Umzug der von Dataport bereitgestellten Geräte erfolgt Ober den Betriebsprozess. Der Antrag zum Umzug muss mindestens 4 Wochen vor genanntem Termin gestellt werden.

Dieser Prozess wird im Rahmen des Projekts angestoßen und die Kosten richten sich nach dem jeweils gültigen Warenkorb Multifunktionssysteme.

3.4 AP04 Netz

Im Rahmen des Umzugs soll die Telefonie von TOM auf VolP umgestellt werden. Hierfür sind Er­

weiterungen der aktiven Netzwerkinfrastruktur notwendig. Nach dem Umbau muss die Dokumenta­

tion und Beschriftung nach COMMAND Standard erfolgen.

Die Voraussetzungen für den Betrieb von HB LAN Port müssen im Vorfeld geschaffen werden .

23.11.2020 UmzugSWH 6/ 12

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datap  -- - rt

Anlage 4 zum V16777/3011168 .

Dazu gehört u.a.:

Einbau aktiver Netzwerkkomponenten

Dokumentation

Die notwendigen Leistungen werden in einem gesonderten Vertrag angeboten.

23.11.2020 UmzugSWH 7 / 12

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4

datapcirt -- - -

Anlage 4 zum V16777/3011168 Leistungen

4.1 Leistungsumfang ,

Der Leistungsumfang wurde in den Arbeitspaketen AP01 bis AP04 beschrieben. In einem geson- derten Vertrag werden die Tätigkeiten des Umzugs und der Netzarbeiten aufgeschlüsselt.

4.2 Zusammenfassung des Leistungsumfangs der Arbeitspakete

Insgesamt wird für das Projektmanagement der nachfolgende Aufwand veranschlagt.

AP Nr. ~rbeitspaket Aufwand in PT

l-6,P 01 Projektmanagement incl Unterstützung in den AP

02-04

-

Summe

-

Der Auftragnehmer schätzt für die Durchführung seiner Leistungen im Projekt den oben aufgeliste­

ten Aufwand in Personentagen (PT). Sollte es im Projektverlauf zu Änderungen der Anforderungen kommen und somit zu einer Änderung des bisherigen geschätzten Aufwands, so kann dies zu Mehr­

oder Minderaufwand führen.

4.3 Mitwirkungsleistungen des Auftragsgebers

. '

Folgende Leistungen werden von der oder dem AG erbracht und dem Projekt bereitgestellt.

Nr. Leistung Kurzbeschreibung Verantwort-

lieh

1 Direkte Kontaktperson für die Projektleitung Ansprechpartner des AG

Projektlei- tung AG

2 Abnahme erteilen Projektabnahme AG

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird projektspezifisch angepasst/ ergänzt werden.

23.11.2020 UmwgSWH 8/12

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Anlage 4 zum V16777 /3011168

-

4.4 Projektorganisation

Auftraggeber für das Projekt ist die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Referat 12 in Bremen.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Projekterfolg und ·steht dem Projektmanagement für Anfragen im Rahmen der Auftragsklärun_g und des Projektes zur Verfügung.

wahrgenommen ..

Aktuell wird die Auftraggeberrolle durch

Die Projektleitung übernimmt . Die Projektleitung hat die Verantwortung für die sach- und termingerechte Projektdurchführung sowie für die Projektergebnisse.

23.11.2020 UmzugSWH 9/12

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datapcirt --

--

Anlage 4 zum V16777/3011168 4.5 Meilensteine

Nachfolgend sind die Meilensteine des Projektes aufgeführt.

• Umzugsplanung vollständig

• Netzwerk in Betrieb genommen

• Umzug durchgefü~rt

• Projektabschluss

4.6 Leistungszeitraum

Das Projekt ist am 01.12.2020 gestartet und endet voraussichtlich am 31.05.2021.

4.7 Risikomanagement

Das Risikomanagement im Projekt erfolgt nach dem Risikomanagement-Konzept des Auftragneh­

mers.

Nachfolgende Tabelle zeigt die bisher identifizierten Projektrisiken inklusive Eintrittswahrscheinlich­

keit, Auswirkung und Gegenmaßnahmen. Die Risiken der Arbeitspakete sind in der Tabelle enthal­

ten. Die Risikosituation muss regelmäßig vom Auftraggeber und Auftragnehmer überprüft und neu bewertet werden.

Fehlende Ressourcen Umbau nicht rechtzeitig abgeschlossen

Gering Mittel

Mittel Einsatz externer Mitarbeiter Gering Streckung des Projektplans

4.8 Meldepflichten

Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verpflichten sich folgendes zu melden:

• Wesentliche Personaländerungen

• Einbeziehung von Unterauftragnehmer

• Veränderungen der Projektgrundlagen und Gesetze

• Budgetverbrauch -

23.11.2020 UmzugSWH 10 / 12

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- -

datapiSrt

Anlage 4 zum V16777 /3011168

-

4.9 Eskalationswege

Generell sollen auftretende Probleme innerhalb der Arbeitspakete gelöst werden. So_llte sich inner­

halb der Arbeitspake~e ·keine Lösung finden, wird entsprechend zum Projektleiter eskaliert. Wird auch auf Ebene der Projektleitung keine einvernehmliche Lösung gefunden, so erfolgt die Eskalation gegenüber dem externen Auftraggeber.

23.11.2020 Umzug SWH 11 / 12

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5

- -

datapcirt

Anlage 4 zum V16777/3011168

-

Leistungsnachweise, Rechnungsstellung und Abrechnung

Nachfolgend sind Informationen zum Thema Leistungsnachweise, Rechnungsstellung und Abrechnung auf­

geführt. Sollten im EVB-IT andere Rahmen gegeben sein, so sind diese anzuwenden.

5.1 Leistungsnachweise

Der Auftragnehmer weist die erbrachten Personalleistungen monatlich in der in Anlage 5 dargestellten Form nach. Der Leistungsnachweis gilt auch als genehmigt, wenn und soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt Einwände geltend macht. '

Die Leistungsnachweise werden durch de·n AN erstellt.

5.2 Rechnungsstellung und Abrechnung

Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der vorgelegten Leistungsnachweise.

23.11.2020 UmzugSWH 12 / 12

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Anlage 5 zum V16777/3011168

EVB-IT Dienstvertrag

datap ~ rt

Leistungsnachweis Dienstleistung (Seite 1 von 1).

-

Leistungsnachweis

zum Vertrag über die Beschaffung von Dienstleistungen

Auftraggeber:

Vertragsnummer Dataport:

Vorhabennummer des Kunden:

Abrechnungszeitraum:

Produktverantwortung Dataport:

Nachweis erstellt am/ um:

Gesamtzahl geleistete Stunden:

Über die Auflistung hinaus können sich noch Stunden in Klärung befinden. Diese werden mit dem nächstmöglichen Leistungsnachweis ausgewiesen.

Position:

Datum Aufwand in Stunden

Kommentar Name der/ des

leistenden

--

Gesamtzahl geleistete Stunden für Position

Position

Datum Aufwand in Stunden

Kommentar Name der/ des

leistenden

. Gesamtzahl geleistete Stunden für Position

Der Leistungsnachweis ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig. Einwände richten Sie bitte per Weiterleitungs-E-Mail an die oder den zustandigen Produktverantwortliche(n) bei Dataport.

Der Leistungsnachweis gilt·auch als genehmigt, wenn und soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt Einwände geltend macht.

Diese Daten sind nur zum Zweck der Rechnungskontrolle zu verwenden.

Fassung vom 04. August 2016, gültig ab 15. August 2016

E.VB·i

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