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Einladung zur Sitzung des FA "Wohnen in Nachbarschaften" WiN am 23.11.2021

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Academic year: 2022

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Godehardstraße 19 2. Etage

28309 Bremen Internet:

http://www.ortsamt-hemelingen.de

Das Ortsamt ist barrierefrei zu erreichen

Dienstleistungen u. Informationen der Verwaltung unun- unter Tel.: (0421) 361-0

www.transparenz.bremen.de www.service.bremen.de

. Haltestellen

Hemelinger Bahnhofstraße (Buslinie 40 / 41) Bahnhof Sebaldsbrück Bahnhof Hemelingen Ortsamt Hemelingen

-Amtsleitung-

Freie

Hansestadt Bremen

Ortsamt Hemelingen • Godehardstraße 19 • 28309 Bremen

An die Mitglieder des Fachausschusses „WiN“

Den Mitgliedern des Beirates zur Kenntnis An alle im Stadtteil Hemelingen Interessierte

Auskunft erteilt Jörn Hermening

T (04 21) 361-3000 F (04 21) 496-3000 E-Mail:

joern.hermening@

hemelingen.ortsamt.bremen.de

Bremen, 11.11.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lade ich Sie ein zu einer öffentlichen Sitzung des Fachausschusses „WiN“ des Beirates Hemelingen am

Dienstag, den 23.11.2021 um 16:30 Uhr

im Ortsamt Hemelingen (Sitzungsraum 1. OG), Godehardstraße 19, 28309 Bremen.

Vorbehaltlich möglich weiterer Regelungen im Rahmen der Corona-Pandemie beachten Sie bitte die Hinweise auf der Rückseite

Vorschlag zur Tagesordnung:

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 21.09.2021 TOP 2: Anträge

TOP 3: Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen

gez. Jörn Hermening

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Hygiene-Konzept für die Sitzung des Fachausschusses „Wohnen in Nachbarschaften“ am Dienstag, den 23.11.2021 um 16:30 Uhr im Sitzungssaal des Ortsamtes,

Godehardstraße 19, 1.OG, 28309 Bremen

1. Zugang zu den Räumen erhalten nur Personen, die - geimpft sind

- genesen sind

- oder einen tagesaktuellen negativen Test (nicht älter als 24 Stunden) eines zertifizierten Testzent- rums vorlegen.

Vor Betreten des Veranstaltungsraumes werden die Nachweise kontrolliert.

2. Bitte halten Sie auch im Eingangsbereich die Abstandsgebote (Mindestabstand von 1,5 Metern) ein!

3. Im Eingangsbereich wird Desinfektionsmittel bereitstehen.

Vor jedem Betreten des Raumes sind die Hände zu desinfizieren.

Alle Teilnehmenden der Sitzung haben im Saal einen medizinischen Mund- und Nasenschutz zu tragen (Eine medizinische Gesichtsmaske ist eine OP-Maske oder eine Maske der Standards

„KN95/N95“ oder „FFP2“) - dieser wird nicht gestellt. Wer keinen solchen Schutz trägt oder tragen kann, auch mit ärztlichem Attest, kann an der Sitzung nicht teilnehmen. Am Platz kann die Ge- sichtsmaske abgenommen werden.

Alle 20 Minuten erfolgt eine Lüftung des Saales von 3 bis 10 Minuten; ggfs. wird die Sitzung hierfür unterbrochen. Denken Sie ggfs. an wärmere Bekleidung!

4. Der Veranstaltungsraum ist nur durch die als Eingang gekennzeichnete Tür zu betreten.

Zu verlassen ist der Saal durch die als Ausgang gekennzeichnete Tür.

5. Die gekennzeichneten Bereiche für - den Beirat

- die Sitzungsleitung

sind ausschließlich diesem Personenkreis vorbehalten und dürfen ausschließlich von diesen Perso- nen betreten werden.

Innerhalb dieser Bereiche ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Die Wahrnehmung des Hausrechts ist hiervon ausdrücklich ausgenommen.

Referenzen

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CoBeLVO mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist