Godehardstraße 19 2. Etage
28309 Bremen Internet:
http://www.ortsamt-hemelingen.de
Das Ortsamt ist barrierefrei zu erreichen
Dienstleistungen u. Informationen der Verwaltung unun- unter Tel.: (0421) 361-0
www.transparenz.bremen.de www.service.bremen.de
. Haltestellen
Hemelinger Bahnhofstraße (Buslinie 40 / 41) Bahnhof Sebaldsbrück Bahnhof Hemelingen Ortsamt Hemelingen
-Amtsleitung-
Freie
Hansestadt Bremen
Ortsamt Hemelingen • Godehardstraße 19 • 28309 Bremen
An die Mitglieder des Fachausschusses
„Stadtteilentwicklung und Wirtschaft“
den Mitgliedern des Beirates zur Kenntnis
Auskunft erteilt Jörn Hermening
T (04 21) 361-3000 F (04 21) 496-3000 E-Mail:
joern.hermening@
hemelingen.ortsamt.bremen.de
Bremen, 04.10.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lade ich Sie ein zu einer öffentlichen Sitzung des Fachausschusses „Stadtteilentwicklung“
des Beirates Hemelingen am
Montag, den 11.10.2021 um 16:30 Uhr
im Ortsamt Hemelingen (Sitzungsraum 1. OG), Godehardstraße 19, 28309 Bremen.
Vorschlag zur Tagesordnung:
TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 19.07.2021 und Rückmeldungen
TOP 2: TÖB-Anhörung zur zukünftigen Wegeverbindung auf dem ehemaligen Rennbahnge- lände
hier: Abgabe einer Stellungnahme
dazu eingeladen: Karsten Schmidt (Umweltbetrieb Bremen)
TOP 3: Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen gez. Jörn Hermening
Hygiene-Konzept für die
des Fachausschusses Stadtteilentwicklung und Wirtschaft“
am Montag, den 11.10.2021
im Ortsamt Hemelingen, Godehardstraße 19, Sitzungssaal 1. Etage rechts
1. Zugang zu den Räumen erhalten nur Personen, die - geimpft sind
- genesen sind
- oder einen tagesaktuellen negativen Test (nicht älter als 24 Stunden) eines zertifizierten Testzent- rums vorlegen.
Vor Betreten des Veranstaltungsraumes werden die Nachweise kontrolliert.
2. Bitte halten Sie auch im Eingangsbereich die Abstandsgebote (Mindestabstand von 1,5 Metern) ein!
3. Im Eingangsbereich wird Desinfektionsmittel bereitstehen.
Vor jedem Betreten des Raumes sind die Hände zu desinfizieren.
Alle Teilnehmenden der Sitzung haben im Saal einen medizinischen Mund- und Nasenschutz zu tragen (Eine medizinische Gesichtsmaske ist eine OP-Maske oder eine Maske der Standards
„KN95/N95“ oder „FFP2“) - dieser wird nicht gestellt. Wer keinen solchen Schutz trägt oder tragen kann, auch mit ärztlichem Attest, kann an der Sitzung nicht teilnehmen. Am Platz kann die Ge- sichtsmaske abgenommen werden.
Alle 20 Minuten erfolgt eine Lüftung des Saales von 3 bis 10 Minuten; ggfs. wird die Sitzung hierfür unterbrochen. Denken Sie ggfs. an wärmere Bekleidung!
4. Der Veranstaltungsraum ist nur durch die als Eingang gekennzeichnete Tür zu betreten.
Zu verlassen ist der Saal durch die als Ausgang gekennzeichnete Tür.
7. Die gekennzeichneten Bereiche für - den Beirat
- die Sitzungsleitung
sind ausschließlich diesem Personenkreis vorbehalten und dürfen ausschließlich von diesen Perso- nen betreten werden.
Innerhalb dieser Bereiche ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Die Wahrnehmung des Hausrechts ist hiervon ausdrücklich ausgenommen.