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Existentielle Schuld: Differenzierung eines Konstrukts.

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Academic year: 2021

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Reichle, B., Montada, L. & Schneider, A.

Existentielle Schuld: Differenzierung eines Konstrukts.

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Seite

0. Vorbemerkung ... 1

1. Ziele der Konzeptüberarbeitung ... 1

2. Das Konstrukt Existentielle Schuld ... 3

2.1 Existentielle Schuld ... 3

2.2 Kernvariablen 1: Kognitionen anläßlich Privileg-unterschieden zu eigenen Gunsten ... 4

2.2.1 Gefällewahrnehmung ... 4

2.2.2 Zusammenhangswahrnehmung ... 5

2.2.3 Ungerechtigkeitskognition ... 6

2.2.4 Relativierung der Lage der Benachteiligten ... 7

2.2.5 Selbstverschuldung der Notlage ... 8

2.2.6 Rechtfertigung eigener Privilegien ... 10

2.3 Kernvariablen 2: Emotionale Bewertungen anläßlich Privilegunterschieden zu eigenen Gunsten ... 12

2.3.1 Mitleid mit Benachteiligten ... 12

2.3.2 Betroffenheit über Diskrepanz zu eigenen Gunsten .... 15

2.3.3 Zufriedenheit mit eigenem Privileg ... 16

2.3.4 Angst vor Privilegverlust ... 17

2.3.5 Ärger über Selbstverschuldung ... 18

2.3.6 Zorn über Ungerechtigkeit ... 19

2.3.7 Hoffnungslosigkeit bezüglich Veränderbarkeit ... 19

2.4 Kernvariablen 3: Handlungsbezogene Reaktionen ... 21

2.4.1 Handlungsaufforderung an Ego ... 21

2.4.2 Handlungsaufforderung an mächtige Andere ... 22

2.5 Zusammenfassung ... 23

Literatur ... 24

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Mit der vorliegenden Arbeit soll ein weiterer Beitrag zur Ana-lyse der Auseinandersetzung mit eigenen Privilegien im Vergleich zu relativ benachteiligten Personengruppen geleistet werden. Sie stellt eine Weiterführung der im Rahmen des Projekts "Entwicklung

1) interpersonaler Verantwortlichkeit und interpersonaler Schuld" geleisteten Konzeptualisierungen (MONTADA & REICHLE 1983; MONTADA, DALBERT, REICHLE & SCHMITT 1985), Operationalisierungen (MONTADA, SCHMITT & DALBERT 1983; DALBERT, MONTADA, SCHMITT & SCHNEIDER 1984), theoretischen (DALBERT, SCHMITT & MONTADA 1983) und empi-rischen Zusammenhangsanalysen (SCHMITT, MONTADA & DALBERT 1984) dar.

Die hier vorgelegte Konzeptualisierung des zentralen Konstruk-tes "existentielle Schuld" ist im wesentlichen eine Differenzie-rung der früheren Analysen. Im ersten Abschnitt wird zunächst auf die Ziele einer differenzierten Konzeptualisierung eingegangen. Danach werden alle weiteren Kernvariablen vorgestellt und kurz begründet. Dabei werden jeweils das zugrundeliegende Konzept, bisherige empirische Erfahrungen und die Operationalisierung des Konzepts beschrieben. Im Anhang findet sich das Instrument zur Er-fassung existentieller Schuld (ESI=Existentielle Schuld Inventar) sowie eine Übersicht zur Zuordnung der Variablen zu den Items. Nicht behandelt werden in diesem Bericht die vermuteten Kovariate existentieller Schuld, deren Operationalisierungen in detaillier-ter Form an anderer Stelle beschrieben sind (SCHNEIDER, REICHLE & MONTADA 1986) .

1. Ziele der Konzeptüberarbeitung

Nach den Ergebnissen der Erstuntersuchung erscheint es sinn-voll, neben dem Konzept existentielle Schuld ein Konzept anzu-nehmen, das als "Abwehr existentieller Schuld" identifiziert werden kann. Es besteht aus einem Cluster von Variablen, deren positiver Pol mit existentieller Schuld unvereinbare Reaktionen markiert (DALBERT et al. 1984, REICHLE 1983, SCHMITT et al. 1984). Eine Variable aus diesem Cluster, nämlich Verachtung, wurde

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sprünglich spiegelbildlich zur Variable existentielle Schuld kon-zipiert (DALBERT, SCHMITT & MONTADA 1982, REICHLE 1983): Zwischen Verachtung und existentieller Schuld wurde eine hohe negative Kor-relation erwartet. Diese Annahme hat sich konzeptuell (vgl. DAL-BERT et al. 1983) und empirisch (vgl. DALDAL-BERT et al. 1984, REICH-LE 1983, SCHMITT et al. 1984) nicht halten lassen. Empirisch er-wies sich die Korrelation zwar als negativ, aber als schwach. Kon-zeptuell sind Verachtung und existentielle Schuld nicht strikt un-vereinbar: Man kann Unterprivilegierte verachten und doch Probleme mit eigenen Privilegien haben. Häufiger dürfte allerdings der Fall eintreten, daß jemand mittels Verachtung diese Probleme zu bewäl-tigen versucht.

Ein erstes Ziel der weiteren Analyse besteht also in Konzep-tualisierung und Nachweis von Reaktionen angesichts gravierender Privilegdifferenzen, die als relativ unabhängig von der Variable existentielle Schuld zu verstehen sind.

Im Instrumentarium der Erstuntersuchung waren viele Variablen als negative, nämlich Verachtung, Selbstverschuldungsvorwurf, Dis-krepanzverleugnung, Rechtfertigung eigener Privilegien, Angst vor Privilegverlust, hingegen nur eine Variable als positives Korrelat zu existentieller Schuld konzipiert, nämlich Mitleid. Von Mitleid konnte zwar ansatzweise gezeigt werden, daß es eine von existen-tieller Schuld unterscheidbare Emotion darstellt, eine geringere Affinität bzw. eine deutlichere Abgrenzung wäre aber wünschens-wert. Als Ziele der Konzeptüberarbeitung ergeben sich also zum ei-nen eine veränderte Operationalisierung der Variable Mitleid, zum anderen die Aufnahme weiterer positiver Prädiktoren. Als solche kommen vor allem Operationalisierungen von Variablen in Betracht, die zuvor als apriorische Elemente (Bedeutungskomponenten)

(BRANDTSTÄDTER 1982) verstanden und deshalb nicht gesondert erfaßt worden waren (z.B. Wahrnehmung des Privileggefälles, auf dieses bezogene Ungerechtigkeitskognitionen), sowie von Emotionsvaria-blen, die aufgrund der Ergebnisse der Erstuntersuchung spezifi-scher gefaßt werden können (z.B. Zorn, Hoffnungslosigkeit).

Ein letztes Ziel besteht schließlich in dem Vorsatz, bei den Operationalisierungen der sprachlichen und inhaltlichen Homogeni-tät Vorrang vor - vielleicht ansprechenderer, aber Validierungs-versuche erschwerender - sprachlicher Variation zu geben.

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2. Das Konstrukt Existentielle Schuld

Im folgenden wird nun versucht zu zeigen, wie aus der Beschrei-bung des Phänomens der existentiellen Schuld einzelne Kernvariab-len abgeleitet wurden. Unter KernvariabKernvariab-len verstehen wir dabei Va-riablen, die den Prozeß des Erlebens existentieller Schuld unmit-telbar betreffen. Einige von ihnen sind als notwendige Bedingun-gen, andere als Alternativen zu existentieller Schuld hyposta-siert. Wir unterscheiden ferner zwischen eher kognitiven, eher affektiven und schließlich handlungsbezogenen Kernvariablen.

Wenn von Operationalisierungen die Rede ist, bezieht sich dies stets auf die Items des Existentielle Schuld Inventar (ESI, vgl. Anhang). Dieser Fragebogen ist andernorts beschrieben (SCHNEIDER et al. 1986). Zum besseren Verständnis der folgenden Ausführungen sei hier nur gesagt, daß dieser Fragebogen aus der Beschreibung von neun Benachteiligungssituationen besteht. Die Benachteiligten sind in je drei Situationen Arbeitslose, Menschen in der Dritten Welt, türkische Gastarbeiter in der Bundesrepublik. Im Anschluß an jede Situationsbeschreibung werden Gedanken/Gefühle formuliert, die die hier zu beschreibenden Kernvariablen repräsentieren sol-len. Jede Kernvariable ist somit neunmal vertreten, die Formulie-rungen sind situationsbezogen unterschiedlich. Die Probanden wer-den gebeten, einzuschätzen, inwieweit diese Gedanken/Gefühle mit ihren eigenen übereinstimmen.

2 .1 Existentielle Schuld

Mit existentieller Schuld bezeichnen wir eine inter- und in-traindividuell variierende Bereitschaft, angesichts eines Privi-legunterschieds zu eigenen Gunsten mit Schuldgefühlen zu reagie-ren. Wer sich beispielsweise angesichts von Arbeitslosen der Si-cherheit des eigenen Arbeitsplatzes gewahr wird, oder wer die kul-turelle Entwurzelung der zweiten Generation türkischer Arbeitsmi-granten in der Bundesrepublik mit der eigenen kulturellen Einge-bundenheit vergleicht, und wer darüber Schuldgefühle verspürt, der hat existentielle Schuld nach unserer Definition - Schuld wegen einer in irgendeiner Hinsicht privilegierten "existentiellen" Lage.

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Zu operationalisieren ist folglich der Ausdruck eines Schuldge-fühls bei einem Vergleich der eigenen Existenz mit der Lage ande-rer, der zugunsten der eigenen Lage ausgeht. Da der Begriff des Schuldgefühls in der deutschen Sprache für schwerwiegende Verfeh-lungen reserviert ist, haben wir in einigen Items als Synonym den des schlechten Gewissens gewählt. Die Items zur Messung existen-tieller Schuld sind sämtlich nach dem Muster "angesichts meiner besseren Lage/wenn ich meine eigene Lage mit der Lage dieser Men-schen vergleiche, bekomme ich diesen MenMen-schen gegenüber ein

schlechtes Gewissen/Schuldgefühle" formuliert. Alle Items enthal-ten also zwei Komponenenthal-ten, nämlich den Vergleich der eigenen mit der Lage einer unterprivilegierten Gruppe und die Reaktion mit Schuldgefühlen bzw. einem schlechten Gewissen.

2.2 Kernvariablen 1; Kognitionen anläßlich Privilegunterschieden zu eigenen Gunsten

2.2.1 Gefällewahrnehmung

Erste notwendige Bedingung für das Erleben existentieller

Schuld ist die Wahrnehmung eines Gefälles von der eigenen Lage zu der Lage anderer: Wer selbst arbeitslos ist, wird sich gegenüber Arbeitslosen nicht privilegiert finden und folglich auch keine Schuldgefühle dieser Gruppe gegenüber entwickeln - sollte man ver-muten und Berufstätigkeit/Arbeitslosigkeit als demographische Va-riable zu erfassen suchen. Möglicherweise wird jedoch die subjek-tive Realität anders konstruiert als die objeksubjek-tive für Außenste-hende aussieht, so daß der (demographisch) Arbeitslose sich den-noch in mancher Hinsicht privilegiert erleben kann gegenüber ande-ren Arbeitslosen: Eine positive Perspektive (wie die Aussicht auf einen Arbeitsplatz, die Aussicht auf etwas den Arbeitsplatz sub-jektiv Kompensierendes oder anderes) kann trotz obsub-jektiv identi-scher momentaner Arbeitslosigkeit einen subjektiv empfundenen Un-terschied machen. Umgekehrt: Auch wer einen Arbeitsplatz hat, muß sich nicht notwendigerweise in einer besseren Lage sehen als Ar-beitslose.

Es ist also die subjektive Wahrnehmung eines Privileggefälles, die uns im Hinblick auf existentielle Schuld notwendig erscheint. Darüber hinaus gibt es noch einen ganz pragmatischen Grund, der

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die Entscheidung für die Erfassung der subjektiven Wahrnehmung stützt: Existentielle Schuld ist nicht auf Privilegien beschränkt, die wie beispielsweise der Besitz eines Arbeitsplatzes, genügend Nahrung, medizinische Versorgung usw. mittels demographischer Va-riablen hinreichend direkt erfaßbar sind. Für Privilegien wie bei-spielsweise kulturelle Integriertheit, eine materiell sorgenfreie Zukunft, Anerkennung durch die soziale Umwelt gibt es keine sol-chen Indikatoren.

Gefällewahrnehmung wird also operationalisiert als die subjek-tive Wahrnehmung eines Gefälles zu eigenen Gunsten hinsichtlich eines bestimmten Privilegs. Die Items zur Erfassung von Gefälle-wahrnehmung sind mit einer Ausnahme nach dem Muster "Im Vergleich zu diesen Menschen geht es mir besser" formuliert. Diese Ausnahme lautet wie folgt: "Wenn ich so etwas höre, wird mir wieder einmal bewußt, unter welch guten Bedingungen ich arbeite und lebe."

2.2.2 Zusammenhangswahrnehmung

Existentielle Schuld im oben dargelegten Sinn ist insofern ein Verantwortlichkeitsproblem, als das bestehende Gefälle zwischen der eigenen, privilegierten und der fremden, relativ unterprivile-gierten Lage im weiteren Sinn internal attribuiert wird: Nur dann, wenn man einen eigenen Verursachungs- und/oder Aufrechterhaltungs-beitrag zu einem Privileggefälle wahrnimmt, kann man sich schuldig fühlen. Um einen solchen eigenen Beitrag erkennen zu können, muß ein Zusammenhang zwischen der eigenen und der fremden Lage gesehen werden: Wer meint, seine eigene Situation als Angehöriger einer westlichen Industrienation habe mit Hunger und Armut von Menschen in der Dritten Welt nichts zu tun, wird keine existentielle Schuld erleben, weil er sich nicht verantwortlich sieht für das Problem. Wer dagegen eine Verbindung sieht, kann Schuldgefühle entwickeln.

Ein Beispiel für die Wahrnehmung einer solchen Verbindung zwi-schen Dritte-Welt- und Industrieländern entnehmen wir einer Rede des tansanischen Staatspräsidenten Nyerere: "Unsere Schicksale sind miteinander verstrickt. Nicht einmal die Produktivität des deutschen Arbeiters, so diszipliniert er aus Tradition und von seiner Kultur her sein mag, könnte erreicht werden ohne einen in-direkten Beitrag aus der Dritten Welt ... Ich nehme an, daß einige europäische Arbeiter ihren Arbeitsplatz verloren haben, weil so

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viele Dritte-Welt-Länder durch die wachsende Armut dazu gezwungen sind, ihre Einkäufe in den Ländern der EG zu reduzieren." (NYERERE 1985). An diesem Beispiel wird auch deutlich, daß eine Interdepen-denz im intendierten Sinn nicht notwendigerweise zwischen Indivi-duen wahrgenommen werden muß. Die Interdependenz zwischen Gruppen, Staaten usw. genügt, daß man sich z.B. als Angehöriger einer rei-chen Industrienation mitverantwortlich für die Armut in der Drit-ten Welt sehen kann.

Die Kognition eines Zusammenhangs zwischen der eigenen, privi-legierten und einer fremden, unterpriviprivi-legierten Lage ist notwen-dige Bedingung für die Wahrnehmung sämtlicher Verursachungs- bzw. Aufrechterhaltungsbeiträge. Derartige Beiträge zu einem Privileg-gefälle können als kausale Beiträge zur Entstehung des Gefälles oder als Möglichkeit der Veränderung des Privileggefälles konkre-tisiert werden. In ihrer Spezifität interessieren diese Beiträge, bzw. allgemeiner, Zusammenhänge nicht: Nicht auf das wie des wahr-genommenen Beitrags kommt es an, sondern darauf, ob ein solcher konstruiert wird.

Um möglichst viele individuelle Konkretisierungen von Beiträgen ansprechen und erfassen zu können, wird Zusammenhangswahrnehmung sehr allgemein operationalisiert (Beispiel: "Unser Wohlstand hängt mit dem Elend der Dritten Welt zusammen"). Einige Items hätten auf diesem hohen Abstraktionsgrad konstruiert geklungen. In solchen Fällen wurde konkreter formuliert (Beispiel: "Nicht zuletzt da-durch, daß wir unsere Vorteile als Einheimische so selbstverständ-lich in Anspruch nehmen, werden fremde Menschen wie die türkischen Jugendlichen so benachteiligt"). Insgesamt betrachtet sind die Items zur Messung von Zusammenhangswahrnehmung hinsichtlich der Spezifikation bzw. Nicht-Spezifikation von Aufrechterhaltungsbei-trägen recht heterogen.

2.2.3 Ungerechtigkeitskognition

In Zusammenfassung des bisher Gesagten erwarten wir von einer Person, die auf die Konfrontation mit fremder Unterprivilegiert-heit angesichts eigener PrivilegiertUnterprivilegiert-heit mit existentieller Schuld reagiert, daß sie ein Gefälle und einen Zusammenhang zwischen ei-gener und fremder Lage wahrnimmt. Wer aber ein Gefälle und einen Zusammenhang wahrnimmt und das Gefälle gerechtfertigt findet

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(mög-licherweise darauf gestützt, daß die Notlage selbstverschuldet und die eigene Lage gerechtfertigt aussieht), hat kaum Anlaß zu Schuldgefühlen.

Hingegen hat eher Anlaß zu Schuldgefühlen, wer das Gefälle nicht gerechtfertigt findet - wofür es verschiedene Gründe geben kann. Eine Klasse von möglichen Gründen stellt eine wahrgenommene Inkonsistenz zwischen dem persönlich präferierten und dem tatsäch-lich realisierten Gerechtigkeitsprinzip dar. So könnte jemand das Bedürfnisprinzip favorisieren, wenn es um die Verteilung finanzi-eller Mittel zwischen Dritte Welt- und Industrieländern geht und finden, daß nach einem anderen Prinzip verteilt wird. Hier inter-essieren aber vorerst nur globale Gerechtigkeitsurteile. Den mög-lichen Begründungen dieser Urteile wird später mittels der Gerech-tigkeitsfragebögen VG 2 und VG 3 nachgegangen (vgl. SCHNEIDER et al. 1986).

Gefordert wird explizit die Gerechtigkeitsbeurteilung der ge-samten Konstellation, d.h. der eigenen Lage im Vergleich zur frem-den, denn weder die alleinige Beurteilung der einen, noch die der anderen erscheinen hinreichend. Wer beispielsweise die eigene Lage hinsichtlich eines bestimmten Privilegs gerecht findet, muß nicht zwangsläufig die Verteilung dieses Privilegs in der Gesellschaft oder auf noch höheren Aggregatebenen gerecht finden (vgl. dazu z.B. JASSO 1983).

Ungerechtigkeitskognition ist operationalisiert als die Bewer-tung des Gefälles bzw. des Unterschieds zwischen fremder und eige-ner Lage als ungerecht. Ein Beispiel: "Ich finde es ungerecht, daß gerade Jugendliche so viel schlechter dran sind als ich."

2.2.4 Relativierung der Lage der Benachteiligten

Objektive und subjektive Privilegiertheit bzw. Nicht-Privile-giertheit können sich nach dem oben Gesagten unterscheiden; wie die Erstuntersuchung (SCHMITT et al. 1984, REICHLE 1983) gezeigt hat, weisen bei weitem nicht alle objektiv Privilegierten exi-stentielle Schuld auf. Ein möglicher Grund dafür mag sein, daß mehr Vergleiche angestellt werden, als man auf den ersten Blick annehmen möchte: Verglichen wird eben nicht nur das eigene Netto-einkommen mit dem des Armen in Bombay, sondern das Ergebnis dieses Vergleiches kann relativiert werden. Man berücksichtigt z.B. die

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landesüblichen Standards, Bedürfnisse und anderes mehr. Relativie-rungsbemühungen, die im Ergebnis zu einer Reduzierung des wahrge-nommenen Privileggefälles führen, werden von MONTADA et al. (1983) in Anlehnung an SCHWARTZ (z.B. 1977) als ein Ausdruck der Tendenz zur Verantwortlichkeitsabwehr verstanden und erwiesen sich in der Erstuntersuchung als zuverlässig erfaßbar (SCHMITT et al. 1984). Es kann begründet angenommen werden, daß Relativierungen der Lage Benachteiligter häufig mit verminderter Gefällewahrnehmung einher-gehen. (Eine Relativierung der eigenen guten Lage ist natürlich ebenfalls möglich, wurde aber nicht erfaßt.)

Mittels der Variable Relativierung sollen Personen, bei denen existentielle Schuld weniger wahrscheinlich ist, getrennt werden von solchen, bei denen existentielle Schuld wahrscheinlich ist. Die Operationalisierungen von Relativierung enthalten sämtlich zwei Komponenten: (1) Nahelegen eines anderen Maßstabs sowie (2) Veränderung der Lagebewertung (so daß die Unterprivilegiertheit weniger kraß erscheint). Ein Beispiel: "Ich finde, daß man das nicht mit unseren Maßstäben messen darf. Diese Jugendlichen kennen nichts anderes, und deshalb sehe ich ihre Lage nicht so schwarz."

2.2.5 Selbstverschuldung der Notlage

Wer ein Privileggefälle zwischen der eigenen und einer fremden Lage wahrnimmt, die fremde Lage nicht bis zur Problemlosigkeit re-lativiert und weiter eine irgendwie geartete Interdependenz zwi-schen der eigenen und der fremden Lage wahrnimmt, muß noch keine existentielle Schuld haben. Vielmehr könnte eine solche Person überzeugt sein, die eigene und die fremde Lage seien verdient und die ganze Konstellation sei als gerecht zu bewerten.

Die experimentelle Altruismusforschung verzeichnet einige Bele-ge dafür, daß die Verantwortlichkeitsübernahme potentieller Helfer erheblich eingeschränkt ist, wenn dem Hilfsbedürftigen eine Schuld an der eigenen Lage zugeschrieben wird (vgl. z.B. PLATZKÖSTER 1983 zum Überblick). Während frühere Arbeiten zur Attribution von Not-lagen (BERKOWITZ 1969, SCHOPLER & MATTHEWS 1965) die Dimensionen der Ursachenlokation (internal vs. external) und der Kontrollier-barkeit konfundiert haben (vgl. die Analyse von ICKES & KIDD

1976), gibt es inzwischen empirische Versuche der Trennung dieser beiden Dimensionen (BARNES, ICKES & KIDD 1979, MEYER & MULHERIN

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1980, WEINER 1980a, 1980b), die zeigen, daß eine Schuldzuweisung bei willentlich kontrollierbaren Handlungen ("Intentionalität") häufiger ist: Im U-Bahn-Experiment von PILIAVIN, RODIN & PILIAVIN (1969) wurde dem Behinderten eher geholfen als dem Betrunkenen. Allerdings wurden auch Ausnahmen berichtet: Wenn eine starke Ab-hängigkeit des Hilfsbedürftigen vom potentiellen Helfer in dem Sinne besteht, daß kaum jemand anderes für eine Hilfe in Anspruch genommen werden kann, wird demjenigen, der sich in eine Notlage gebracht hat, mehr geholfen als einem, der Pech gehabt hat (GRU-DER, ROMER & KORTH 1978), vielleicht weil in diesem Fall die

Selbstverschuldung als Inkompetenz gedeutet und damit entschuldbar wird. Bei niedrigerer Abhängigkeit, d.h. mehreren potentiellen Helfern, wird die Selbstverschuldung als vorsätzliche Verletzung einer Selbständigkeitsnorm (self-sufficiency) gedeutet, was hil-fevermindernd wirkt. In Konsequenz dieser Befunde empfiehlt es sich, die Einschätzung der Selbstverschuldung als Prädiktor zu wählen und nicht vorgeordnete Variablen wie Lokation der Ursache, der Intentionalität oder den Grad der Notlage, denn selbst bei tatsächlicher Selbstverschuldung kann es mittels Exkulpierungsbe-mühungen zu einer Umkehrung der Bewertung in ihr Gegenteil kommen.

Eine solche Einschätzung der Selbstverschuldung einer Notlage beinhaltet im Gegensatz zur bloßen Attribution der Notlagenursa-chen eine normative Komponente, nämlich die Beurteilung der Legi-timität eines Hilfsbedürfnisses. SCHWARTZ & FLEISHMAN (1978) haben derartige Legitimitätseinschätzungen in Beziehung zu Attributionen von Notlagen gebracht. Für sie ist ein Hilfsbedürfnis legitim, wenn es durch nicht kontrollierbare Faktoren verursacht ist und keine vorherrschenden Normen verletzt.

Erste Erfahrungen aus nicht-experimentellen Untersuchungen mit diesem Prädiktor liegen vor: Für die Hilfsbereitschaft erwachsener Töchter ihren Müttern gegenüber haben sich Bewertungen der Notlage als selbstverschuldet oder der Hilfeerwartung als berechtigt als bessere Prädiktoren erwiesen als Situationsvariablen wie z.B. der Grad der Notlage (SCHMITT, DALBERT & MONTADA 1985). (Dies scheint allerdings nicht zu gelten im Falle einer lebensbedrohlichen Not-lage einer fremden Person (schwere Verletzung nach Autounfall), wo umgekehrt der Grad der Notlage der weitaus bessere Prädiktor für Hilfeleistungen ist (SMITHSON, AMATO & PEARCE 1983, p. 125-128)). Eine Einschätzung der Notlage Unterprivilegierter als

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selbstver-schuldet korreliert signifikant negativ mit existentieller Schuld (DALBERT et al. 1984), ist allerdings ein weitaus besserer Prädik-tor für Verachtung der Unterprivilegierten (DALBERT, SCHMITT & MONTADA 1985) .

Operationalisiert ist Selbstverschuldung der Notlage als Selbstverschuldungsvorwurf an die Unterprivilegierten, z.T. mit Begründung (Beispiel: "Die Türken haben sich das selbst zuzu-schreiben, weil sie häufig nicht bereit sind, sich ausbilden zu lassen und unsere Sprache zu erlernen"), z.T. ohne Begründung (Beispiel: "Viele Arbeitslose sind doch auch selbst schuld an ih-rer Situation"), z.T. positiv formuliert (Beispiel: "Die Menschen in der Dritten Welt haben sich ihre Situation selbst zuzuschrei-ben"...) , z.T negativ formuliert (Beispiel: "Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Türken schuldlos an dieser Situation sind").

2.2.6 Rechtfertigung eigener Privilegien

Ebenso wie die fremde unterprivilegierte Lage kann auch die ei-gene privilegierte Lage auf ihre Ursachen überprüft werden. Analog zur Dimensionierung der Notlagenursachen könnte man auch die Ursa-chen der eigenen privilegierten Lage entlang den Dimensionen der Kontrollierbarkeit, der Lokation und der Stabilität ordnen: Man kann sich durch Eigeninitiative oder glücklichen Umstand, durch Fleiß oder hilfreiche Andere privilegiert sehen, nach kontinuier-lichem oder wechselndem Einsatz. Nun könnte man, weiterhin in Ana-logie zur attributionstheoretischen Erfassung von Notlagen, unter-suchen, welche Konfigurationen von Polen dieser Dimensionen die besten Prädiktoren für Verantwortlichkeitsübernahme sind.

Die attributionstheoretische Altruismusforschung hat diese Un-tersuchung bisher nicht geleistet. Vielmehr ist man über die Frage nach der Ursachenlokation noch kaum hinausgekommen, wie das Bei-spiel der Erforschung des "warm glow of success" (ICKES, KIDD & BERKOWITZ 1976; ISEN, CLARK & SCHWARTZ 1976) zeigt. Man hat gefun-den, daß sich internal attribuierter Erfolg positiv auf die Hilfs-bereitschaft auswirkt, und daß dieses Phänomen recht kurzlebig ist (was möglicherweise auch an der experimentellen Realisierung der Erfolgsbedingung liegt - vielleicht sollte man von einer Belohnung von $ 1.10 in Kleingeld keine allzu markanten Auswirkungen erwar-ten). Man vermutet nach diesen Ergebnissen, daß Personen, die

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ih-ren Erfolg auf die eigenen Fähigkeiten attribuieih-ren, sich kompe-tenter bei Hilfeleistungen fühlen und niedrigere Kosten der Hilfs-maßnahmen antizipieren als andere, die lediglich Glück gehabt ha-ben.

Ob dieses Kompetenzgefühl ein guter Prädiktor für existentielle Schuld ist, ist zweifelhaft, denn existentielle Schuld ist nicht nur eine Frage von Hilfskompetenzen, sondern auch ein Gerechtig-keitsproblem. Wie bei der Konfrontation mit einer Notlage sind auch bei der Konfrontation mit der eigenen Privilegiertheit nor-mative Einschätzungen der Legimität möglich, die über die bloße Klassifizierung als kontrollierbar oder nicht, als internal oder external lokalisiert, als stabil oder nicht hinausgehen. Zwar wird - in Analogie zu den Befunden zur Notlagenattribution - nicht je-des internal attribuierbare Privileg auch als legitim bewertet werden. Aber es gibt wohl eine beträchtliche Schnittmenge, und derartige internal-legitime Ursachenattributionen werden existen-tielle Schuld erschweren. Was man als verdient, als legitim bewer-tet an eigenen Privilegien, wird eine Ungerechtigkeitskognition angesichts Unterprivilegierter kaum in Frage kommen lassen.

Für diese Hypothese gibt es erste empirische Belege (DALBERT et al. 1984; MONTADA et al. 1985; SCHMITT et al. 1984). Zusammenfas-send: Eine internal-legitime Privilegattribution ist bester Ein-zelprädiktor (aus den sechs Kernvariablen) für Verachtung (R =

2 .72), für Angst vor Rache bzw. Privilegverlust (R = .66) und für

2 Diskrepanzverleugnung (R = .58), klärt hingegen nur 2% Varianz in

existentieller Schuld auf. Man kann folglich annehmen, daß die Rechtfertigung eigener Privilegien Teil eines Clusters aus Reak-tionen auf die Wahrnehmung von Privileggefällen ist, die relativ unabhängig von der Variable "existentielle Schuld" sind.

Rechtfertigung eigener Privilegien ist operationalisiert als Feststellung der Legitimität der eigenen Privilegiertheit, teil-weise mit der Begründung durch internale Attributionen (Beispiel: "Wir sind einfach fähiger, Probleme zu erkennen und zu bewältigen als die Menschen in der Dritten Welt."). Alle Items enthalten im-plizit oder exim-plizit die Wahrnehmung des Privileggefälles. Ein Beispiel: "Eigentlich habe ich es doch verdient, daß ich in einer besseren Lage bin als diese jungen Ausländer."

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2.3 Kernvariablen 2: Emotionale Bewertungen anläßlich Privileg-unterschieden zu eigenen Gunsten

Neben den spezifizierten kognitiven Wahrnehmungs- und Bewer-tungsreaktionen auf eine Benachteiligungssituation kann man eine Reihe emotionaler Bewertungen erwarten, die z.T. als Korrelate existentieller Schuld anzusehen sind.

Etliche der gegenüber der Erstuntersuchung existentieller Schuld vorgenommenen Veränderungen in der Auswahl und Operationa-lisierung emotionaler Reaktionen sind Konsequenzen aus den empi-risch gewonnenen Ergebnissen dieser Erstuntersuchung: So wurden dort neben den Emotionen Mitleid und Angst, die im Existentielle Schuld-Inventar selbst plaziert waren, 12 Emotionen (darunter auch Angst) in Form von je drei Adjektiven erfaßt. (Dieser Fragebogen wurde in Anlehnung an IZARD et al. 1974 entwickelt.) Die Unter-suchungsteilnehmer sollten auf einer sechsstufigen Antwortskala angeben, wie sehr sie die durch das Adjektiv ausgedrückte Emotion als Reaktion auf eine geschilderte Benachteiligungssituation er-leben - wobei der Interpretationsspielraum deshalb groß war, da die Adjektive auf keinen bestimmten Aspekt der Situation bezogen waren (vgl. SCHMITT et al. 1984). Dieses relativ unspezifische, jedoch umfassende Verfahren konnte für die vorliegende Untersu-chung heuristisch genutzt werden. Zum einen konnten nach den vor-liegenden Ergebnissen Emotionen mit Prädiktionswert für eine wei-tere Untersuchung ausgewählt werden, zum anderen haben die Ergeb-nisse differenziertere Vorhersagen ermöglicht - ein Beispiel für eine solche Differenzierung wird bei der Diskussion der Variable Mitleid gegeben werden.

2.3.1 Mitleid mit Benachteiligten

Für die Annahme, existentielle Schuld sei ohne Mitleid mit den Benachteiligten nicht möglich, sprechen neben Plausibilitätsüber-legungen (MONTADA & REICHLE 1983) und den Ergebnissen der Erst-untersuchung (z.B. SCHMITT et al. 1984) auch einige konzeptuelle und empirische Arbeiten zu altruistischem Verhalten. So hat die Altruismusforschung nicht nur zahlreiche Hypothesen über einen Zusammenhang zwischen "Empathie" und Hilfsbereitschaft bzw. hilfs-bereitem Verhalten aufzuweisen (EISENBERG-BERG & MUSSEN 1978;

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HOFFMAN 1976, 1977, 1981; HORNSTEIN 1978), sondern auch empirische Belege (ARCHER et al. 1981; BARNETT et al. 1981; BATSON & COKE 1981; BATSON et al. 1981; BATSON et al. 1983; COKE, BATSON & McDAVIS 1978; DAVIS 1983a, 1983b; KREBS 1975; LIEBHART 1972; MEHRABIAN & EPSTEIN 1972) und zwar relativ konsistent trotz un-terschiedlicher Konzepte (s. dazu SCHMITT 1982) und Operationa-lisierungen (vgl. CHLOPAN et al. 1985 zum Überblick) von "Empa-thie". Da sich im Zuge der Erstuntersuchung gezeigt hat, daß Mit-leid in bezug auf existentielle Schuld eine Art Doppelrolle spielt (REICHLE 1983), sei es hier ausführlicher erörtert.

Zunächst: Was ist mit Mitleid gemeint, worin unterscheiden sich die häufig synonym verwendeten Reaktionen Mitleid und Empathie? Grob gesagt lassen sich zwei unterschiedliche Differenzierungen von Mitleid und Empathie unterscheiden, nämlich ein "diskretes" und ein "implikatives" Modell.

Das "diskrete" Modell wird im wesentlichen vertreten von der Gruppe um ARCHER (ARCHER et al. 1981), der um BATSON (BATSON & COKE 1981; BATSON et al. 1981, 1983; COKE et al. 1978) sowie von DAVIS (1983a, 1983b). Danach unterscheiden sich Empathy bzw. em-pathie Concern von personal Distress (auch seif reported Distress) in der Zentriertheit des erlebten Unbehagens. Bei personal Dis-tress handelt es sich um eher egozentrische Gefühle des Unbehagens angesichts einer Notlage anderer, bei Empathy um ein

alter-zentriertes Unbehagen.

Das von uns als "implikativ" bezeichnete Modell geht auf HOFF-MAN (1976, 1977) zurück. Es unterscheidet zwischen empathie und sympathetic Distress, wobei sympathetic Distress der Empathie ent-spricht und gedacht ist als die reifere Form von beiden Reaktio-nen, d.h. als Reaktion, die empathie Distress (Mitleid) zumindest teilweise impliziert. Hier liegt - im Gegensatz zum oben "diskret" genannten Modell - eine Entwicklungshypothese zugrunde.

Wir folgen diesem Modell, wenn wir die folgende Definition von SCHMITT (1982) übernehmen, nach der unter Mitleid verstanden wer-den soll "der emotionale Vorgang des Mitleiwer-dens von Ego mit einem betroffenen Alter. Hierbei muß nicht notwendigerweise Rollenüber-nahme erforderlich sein. Vielmehr kann auch eine Projektion von Ego auf Alter vorliegen. ... Empathie setzt gelungene Rollenüber-nahme voraus. ... Hilfeleistungen oder Interventionen, die auf-grund von Empathie vollzogen werden, sind in höherem Maße den

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Be-dürfnissen von Alter angemessen als Interventionen, die durch Mit-leid motiviert werden." (SCHMITT 1982, p. 5f.).

Welche Beziehungen zwischen existentieller Schuld und Mitleid sind zu erwarten? Verantwortlichkeit für einen notleidenden Ande-ren sollte um so mehr übernommen werden, je weniger egozentrische Elemente das Unbehagen angesichts einer Notlage hat - wobei es oft schwerfallen wird, die egoistischen von den altruistischen Motiven zu trennen, wenn man außer der Verhaltenskonsequenz einer Hilfe-handlung vs. Hilfeverweigerung keine weiteren Daten vorliegen hat. Man kann diese Trennung sogar als unsinnig in Frage stellen, wenn man etwa mit HOFFMAN (1981) annimmt, daß egoistische und altrui-stische Motive zu denselben Handlungen führen.

Hier soll diese Trennung insofern beibehalten werden, als dem Mitleid die Rolle einer notwendigen, jedoch nicht hinreichenden Bedingung existentieller Schuld zugewiesen wird. In gewisser Hin-sicht folgen wir dem Implikationsmodell HOFFMANs (1976, 1977), wenn wir annehmen, daß Mitleid eine Voraussetzung der Empathie ist, die existentielle Schuld ermöglicht. Mitleid allein kann nicht in existentieller Schuld resultieren, denn wer Mitleid hat, leidet in erster Linie am eigenen Unbehagen, ist also primär für Ego verantwortlich und nicht für Alter. Nicht verantwortlich sein bedeutet letztlich auch, nicht schuldfähig zu sein, so daß Mitleid durchaus auch eine alternative Reaktion zu existentieller Schuld sein kann.

Für diese Hypothese spricht einiges: So gibt es einen mehrfach replizierten Befund, daß Personen, welche angesichts einer Notlage mehr Empathy als personal Distress äußern, bei gegebener Rollen-übernahme mehr Hilfsbereitschaft zeigen als diejenigen, bei denen personal Distress dominiert (ARCHER et al. 1981; BATSON et al. 1981, 1983; COKE et al. 1978; DAVIS 1983b). In Grenzen scheint das, was für das Kriterium Hilfsbereitschaft gilt, auch auf exi-stentielle Schuld übertragbar zu sein: Der korrelative Zusammen-hang zwischen schwach ausgeprägtem Mitleid und existentieller Schuld ist deutlich enger als zwischen stark ausgeprägtem Mitleid und existentieller Schuld (REICHLE 1983). In eine ähnliche Rich-tung geht ein paradoxer Befund, den BATSON et al. (1983) mitteilen - wobei hier hilfreiches Verhalten und nicht existentielle Schuld das Kriterium war - : Wenn Hilfe nur unter extrem hohen Kosten möglich war, schien Empathie in egozentrisches Verhalten

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umzu-schlagen; die besonders empathischen Personen waren am wenigsten zu Hilfe bereit (kritisch dazu vgl. ARCHER et al. 1981; ARCHER 1984). Verschiedene Erklärungen für dieses Phänomen sind denkbar: Es könnte ein empathic Overarousal erregt worden sein, eine Ab-wehrreaktion bei überwältigendem Mitleid (HOFFMAN 1977), wegen fehlender Ausgleichsmöglichkeiten zur Beendigung der Not könnte eine Abwertung der Benachteiligten vorgenommen worden sein (LERNER 1977), die Angst, ein ähnliches Schicksal zu erleiden, könnte de-fensive Attributionen in Form von Selbstverschuldungsvorwürfen provoziert haben.

Mitleid ist operationalisiert als sprachliche Variationen der Feststellung "Diese Menschen tun mir leid", als Synonyme wurden verwendet "Ich empfinde/habe/bekomme Mitleid." Bei einigen Items wurde das Mitleid mit der Benachteiligungssituation begründet (z.B. "Ich empfinde wirklich Mitleid mit diesen Menschen, weil sie unter solchen Bedingungen arbeiten und leben müssen"). Bei anderen wurde mehr oder weniger spezifisch auf die Situation verwiesen (z.B. "Wenn ich mir die Situation dieser Jugendlichen vorstelle, bekomme ich richtig Mitleid mit ihnen"; "Ich habe wirklich Mitleid mit Menschen, die in solcher Armut und solchem Elend leben wie diese").

2.3.2 Betroffenheit über Diskrepanz zu eigenen Gunsten

Neben Mitleid haben wir eine Variable "Betroffenheit" konzi-piert. Wie Mitleid ist sie ein Unbehagen angesichts einer Benach-teiligungssituation, stärker auf Ego zentriert als auf Alter. Im Unterschied zu Mitleid wird Betroffenheit nicht über die Notlage anderer, sondern vielmehr über die eigene Privilegiertheit erfaßt. Während Mitleid auch dann möglich ist, wenn kein Privilegunter-schied besteht, z.B. wenn man sich in einer ähnlich bemitleidens-werten Lage befindet, ist Betroffenheit so konzipiert, daß die Wahrnehmung eigener Privilegiertheit vorauszusetzen ist.

Im Unterschied aber zu existentieller Schuld und zu einer gängigen Definition von sozialer Betroffenheit (INFRATEST WIRT-SCHAFTSFORSCHUNG 1980) ist die Gerechtigkeitsbewertung nicht not-wendig impliziert, wenn auch häufig gegeben. Die emotionale Bewer-tung der Betroffenheit ist inhaltlich-qualitativ offen. Sie ist ein eher unspezifisches Unbehagen, das sich sowohl zu

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existen-tieller Schuld, als auch zu defensiven, als auch zu offensiven Reaktionen konkretisieren kann, nicht muß. Evidenz für derartige Konkretisierungen berichtet WÜNSCHE (1983). Auch der Befund der Erstuntersuchung, nach dem Zorn- und Ärgerreaktionen sowie Hoff-nungslosigkeitsreaktionen jeweils eigene Faktoren bildeten (DAL-BERT et al. 1984), spricht für diese Reaktionsdifferenzierung. Es ist anzunehmen, daß die Richtung der Reaktion mit dem wahrgenom-menen Handlungsspielraum zusammenhängt: Wer keinen

Handlungs-spielraum wahrnimmt, sollte eher mit Hoffnungslosigkeit reagieren, wer dagegen Veränderungsmöglichkeiten sieht, mit Zorn.

In der Konsequenz dieser Überlegungen wurde Betroffenheit ope-rationalisiert als unspezifiziertes Unbehagen ("Es macht mir zu schaffen...", "Ich habe Probleme damit ...") über die eigene rela-tive Privilegiertheit ("... daß ich besser dran bin/es mir besser geht/ich mich in einer besseren Lage befinde/ich im Vorteil bin", "... wenn ich meine eigene bessere Lage mit der Situation von Ar-beitslosen vergleiche").

2.3.3 Zufriedenheit mit eigenem Privileg

Wer sich angesichts einer fremden Benachteiligung privilegiert findet, hat möglicherweise Grund zu Zufriedenheit mit der eigenen Lage. Wie die Erstuntersuchung gezeigt hat, korrelieren die

Selbstbeschreibungen eigener Emotionen mittels der Stolz-Adjektive "befriedigt" und "bestätigt" zwar nicht hoch, aber signifikant po-sitiv sowohl mit existentieller Schuld als auch mit Mitleid, nicht aber mit Variablen, die mit existentieller Schuld unvereinbare Reaktionen darstellen. Deutlicher noch sind die Korrelationen der Freude-Adjektive "erfreut", "vergnügt" und "entzückt": konsistent signifikant positiv mit existentieller Schuld, teilweise signifi-kant negativ oder zu Null mit den mit existentieller Schuld unver-einbaren Reaktionen (z.B. internaler Privilegattribution, Verach-tung, Diskrepanzverleugnung) (REICHLE 1983, aggregierte Werte s. DALBERT et al. 1984). Zwar sind diese Befunde nicht eindeutig, da die Emotionsratings lediglich global auf die Schilderung einer Be-nachteiligungssituation erbeten wurden - es bleibt also zu inter-pretieren, worauf sich Stolz und Freude anläßlich einer solchen Situation beziehen. Die Konsistenz, mit der alle 5 Adjektive mit existentieller Schuld korreliert sind, spricht aber für die

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Vermu-tung, daß man es mit einer Zufriedenheit über die eigene Lage zu tun hat und nicht etwa mit einer Schadenfreude. Für die Selbstbe-schreibung "stolz" gilt das Entgegengesetzte, sie ist am engsten verbunden mit einer internalen Privilegattribution.

Zufriedenheit ist operationalisiert als Ausdruck von Erleich-terung, Zufriedenheit, Freude über die eigene günstige Lage (z.B. "Wenn ich mir diese Probleme ansehe, habe ich allen Grund, mit meiner eigenen Situation zufrieden zu sein." "Ich finde, man kann erleichtert sein, daß es bei uns doch anders aussieht." "Ich kann wirklich froh sein, solche Probleme nicht zu haben.").

2.3.4 Angst vor Privilegverlust

Angst vor Privilegverlust und existentielle Schuld sind unver-träglich. Solche Angst korrelierte in der Erstuntersuchung signi-fikant negativ mit existentieller Schuld, signisigni-fikant positiv da-gegen mit Variablen, die ein Syndrom aus mutmaßlich mit existen-tieller Schuld unvereinbaren Reaktionen konstituieren (i.e. Recht-fertigung eigener Privilegien, Verachtung, Diskrepanzverleugnung und Selbstverschuldungsvorwurf; vgl. DALBERT et al. 1984).

Ist die Angst hingegen unspezifiziert, d.h. in Form von Ratings der Adjektive "panisch" und "ängstlich" als Reaktion auf die

Schilderung einer Benachteiligungssituation erhoben, so wird die Befundlage uneindeutiger. Die Korrelation mit existentieller Schuld wird positiv, die Korrelationen mit Variablen, die ein Syn-drom aus mutmaßlich mit existentieller Schuld unvereinbaren Reak-tionen konstituieren, bleiben positiv, sind jedoch deutlich schwä-cher als die der spezifizierten Angstvariable. Dies weist darauf hin, daß man Angst differenzieren muß. So ist eine Angst um die Benachteiligten denkbar, die sich möglicherweise in den Ratings des Wortes "besorgt" findet. "Besorgt", konzipiert als Adjektiv, korreliert im Gegensatz zu den beiden anderen Angst-Adjektiven nicht mit der spezifizierten Angst vor Rache bzw. Pri-vilegverlust, dafür aber sehr hoch und signifikant positiv mit existentieller Schuld.

Aus den Ausführungen sollte deutlich werden, daß Angst, wenn sie als Prädiktor für existentielle Schuld und Alternativreaktio-nen dieAlternativreaktio-nen soll, zu spezifizieren ist. Für die vorgenommene Opera-tionalisierung wurde Angst spezifiziert als Angst vor

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Privilegver-lust, wobei als Privilegverlust mehr oder weniger explizit das Er-leiden eines ähnlichen Schicksals wie das der Benachteiligten ge-nannt wurde. (Beispiele: "Das Anwachsen der Arbeitslosigkeit macht mir Angst. Auch ich könnte früher oder später von Arbeitslosigkeit und ihren Auswirkungen betroffen sein." "Wenn ich von solchen Pro-blemen höre, habe ich manchmal Angst, daß sich auch meine Lage verschlechtern könnte.").

2.3.5 Ärger über Selbstverschuldung

Die Selbstverschuldung einer Notlage kann Ärger bei einem poten-tiellen Helfer erregen - man fühlt sich möglicherweise ausgenutzt, belästigt mit illegitimen Hilfsappellen. Der Ärger ist maximal -wofür man einen maximalen Grad an empfundener Illegitimität eines Hilfeersuchens verantwortlich macht - und die Hilfsbereitschaft minimal, wenn die Notlage als internal, stabil und kontrollierbar attribuiert wird (MEYER & MULHERIN 1980, WEINER 1980a, 1980b, WEI-NER, GRAHAM & CHANDLER 1982). Der Effekt von Kontrollierbarkeit auf Hilfsbereitschaft ist hauptsächlich ein indirekter, d.h. ver-mittelt über Emotionen (gemessen wurden Empathie, Ärger und Be-troffenheit), der direkte Effekt war hingegen wesentlich schwächer (MEYER & MULHERIN 1980), was für die Bedeutung der Erfassung die-ser Emotionen spricht.

Die Erstuntersuchung existentieller Schuld konnte den beschrie-benen Zusammenhang zwischen Selbstverschuldungsvorwürfen, Ärger und existentieller Schuld nicht bestätigen, was auf das Erhebungs-verfahren zurückgeführt werden kann: Die im Anschluß an die Schil-derung einer Benachteiligungssituation unspezifiziert erhobenen Ratings der Emotionsadjektive "ärgerlich", "wütend", "zornig" kor-relieren für nahezu alle der zu beurteilenden Benachteiligungssi-tuationen positiv mit existentieller Schuld und negativ mit Varia-blen, die mit existentieller Schuld unvereinbare Reaktionen reprä-sentieren (REICHLE 1983). Vermutlich wurde mit diesen Adjektiven eher ein Ärger über die Benachteiligungssituation, über die erleb-te Ungerechtigkeit, und weniger ein Ärger über eine Selbstver-schuldung erfaßt (vgl. SCHMITT et al. 1984) - was auch deshalb plausibel ist, weil die Selbstverschuldung gänzlich der Interpre-tation des Lesers anheimgestellt war.

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Ärger über die Selbstverschuldung ist operationalisiert als Konstatierung der Emotion Ärger (z.B. "Ich ärgere mich...", "Mich ärgert ...") und einem Selbstverschuldungsvorwurf als Korrelat bzw. Begründung dieser Emotion (z.B. "... wenn ich sehe, wie wenig diese Menschen tun, um da herauszukommen" - "... daß die Türken sich so wenig Mühe geben, mit ihren Problemen besser fertigzuwer-den.").

2.3.6 Zorn über Ungerechtigkeit

Zorn ist konzipiert als eine der möglichen Konkretisierungen von Betroffenheit, als die offensive Form der Auseinandersetzung mit einer erlebten Ungerechtigkeit (vgl. Abschnitt 2.3.2). Wir nehmen an, daß die Verletzung subjektiver Gerechtigkeitsprinzipien zornig machen kann - wobei sich dieser Zorn auf ganz verschiedene Instanzen beziehen kann, je nachdem, wem oder was die Normverlet-zung zugeschrieben wird - und daß die Heftigkeit dieses Gefühls sowohl vom subjektiven Grad der Allgemeinverbindlichkeit der ver-letzten Norm als auch von den unterstellten Gründen für die Norm-verletzung (z.B. böse Absicht vs. Gedankenlosigkeit, vgl. MEES 1985) abhängt. Als erste empirische Evidenz für diese Hypothese läßt sich die o.g. Interpretation der positiven Korrelationen der Ärger-Adjektive mit existentieller Schuld und der negativen Korre-lationen dieser Adjektive mit mit existentieller Schuld unverein-baren Reaktionen anführen.

Die Operationalisierung der Variable "Zorn" beinhaltet zum ei-nen eine Äußerung der Emotion ("Es macht mich/ich werde zornig"), zum anderen die mehr oder weniger spezifische Benennung der Unge-rechtigkeit bzw. Benachteiligung, die den Zorn auslöst (z.B. "Die Ungerechtigkeit, daß Menschen in der Dritten Welt in solch schlim-men Verhältnissen leben müssen, macht mich zornig", "Es macht mich zornig, daß Jugendliche in der Dritten Welt so benachteiligt sind.").

2.3.7 Hoffnungslosigkeit bezüglich Veränderbarkeit

Eine zu Zorn über die Ungerechtigkeit alternative Konkretisie-rung von Betroffenheit kann in Hoffnungslosigkeit gesehen werden. Gemeint ist eine resignative Reaktion, in der die Überzeugung zum

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Ausdruck kommt, die Benachteiligungssituation sei nicht zu behe-ben. Hoffnungslosigkeit hängt vermutlich, ebenso wie Zorn, eng mit dem wahrgenommenen Handlungsspielraum zusammen. Eine Ungerechtig-keitskognition wie bei Zorn ist hingegen nicht impliziert, im Ge-genteil: Die Überzeugung, soziale Unterschiede seien invariant, geht häufig einher mit einer Legitimation solcher Unterschiede und dem Fehlen einer Ungerechtigkeitskognition - eine Konstella-tion, die sich verstärkt bei politisch konservativen Personen findet (SANDBERGER 1982) und die in der Erstuntersuchung die Aus-wahl von Kriteriumsgruppen leitete (vgl. MONTADA et al. 1983; REICHLE 1983) .

Allerdings könnte eine für eine Veränderung als allzu groß er-scheinende Ungerechtigkeit mit der Emotion Hoffnungslosigkeit über die Unveränderbarkeit einhergehen. Die durchaus substantiellen Korrelationen der unspezifizierten Hoffnungslosigkeits-Adjektive "hoffnungslos", "entmutigt" und "resigniert" mit existentieller Schuld aus der Erstuntersuchung sprechen für diese Hypothese. Für die Assoziation von Hoffnungslosigkeit mit Selbstverschuldungs-vorwürfen und anderen mit existentieller Schuld unvereinbaren Reaktionen sprechen hingegen die Korrelationen der Hoffnungslosig-keitsadjektive mit derartigen Variablen. Es ist also auch bei die-ser Variable angezeigt, sie zu spezifizieren.

Die Operationalisierungen von Hoffnungslosigkeit enthalten so-wohl die Konstatierung fehlender Hoffnung, synonym: Zuversicht ("Ich habe keine Hoffnung..." bzw. "... Zuversicht...") als auch die Spezifizierung auf die Lösung oder Veränderung der jeweiligen Problemsituation (z.B. "... daß sich an der Situation der Jugend-lichen in der Dritten Welt etwas ändern wird" "... daß diese Pro-bleme gelöst werden"). In einem Fall wird eine Begründung gegeben ("... Es stehen dem zu viele Hindernisse im Weg"), in zwei anderen wird die Problemsituation als Benachteiligung qualifiziert. Mit dieser Spezifizierung auf eine Lösung, die nicht explizit von den Benachteiligten ausgeht, sondern die geschieht, sollten die Be-nachteiligten von der Verantwortung für eine solche Lösung ent-bunden werden, um die Wahrscheinlichkeit von Selbstverschuldungs-vorwürfen zu minimieren. Somit ist die Variable als positiver Prä-diktor für existentielle Schuld gedacht.

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2.4 Kernvariablen 3: Handlungsbezogene Reaktionen

Existentieller Schuld wird eine motivierende Funktion zuge-schrieben, sie sollte, ähnlich wie Handlungsschuld, Verarbeitungs-und Bewältigungsprozesse auslösen, die sich sowohl als Handlungen, als auch als umstrukturierende Interpretationen manifestieren kön-nen (MONTADA & REICHLE 1983). Für die Annahme der handlungsmoti-vierenden Funktion spricht ein Befund der Erstuntersuchung, nach dem soziopolitisch entsprechend engagierte Personen mehr existen-tielle Schuld aufweisen als nicht engagierte (SCHMITT et al.

1984). Dieser Befund erlaubt jedoch verschiedene Interpretationen. Z.B. kann soziopolitisches Engagement auch anders als durch exi-stentielle Schuld motiviert sein, kann auch mit anderen Handlungs-weisen als mit soziopolitischem Engagement versucht werden, exi-stentielle Schuld zu bewältigen - man kann spenden, auf eigene Privilegien verzichten usw. Es erscheint also wünschenswert, den o.g. Befund in differenzierterer Form empirisch zu replizieren. Wie in der Erstuntersuchung sollen bestehendes Engagement und wahrgenommener Handlungsspielraum erhoben werden (vgl. SCHNEIDER et al. 1986). Darüber hinaus werden Handlungsbereitschaften (vgl. SCHNEIDER et al. 1986) und die im folgenden zu beschreibenden Handlungsaufforderungen erhoben. Diese sind im Gegensatz zu den anderen Handlungsvariablen unmittelbar im Anschluß an die Schil-derung einer konkreten Benachteiligungssituation plaziert.

Wir nehmen an, daß eine Person dann eine Handlungsnotwendigkeit erlebt, wenn sie einen irgendwie gearteten Handlungsspielraum wahrnimmt, also das Gefälle für prinzipiell veränderbar hält. Eine derartige Handlungsnotwendigkeit kann sich als Handlungsaufforde-rung an die eigene Person, aber auch an mächtige Andere (wie Staat, Institutionen, Politiker usw.) gerichtet, manifestieren.

2.4.1 Handlungsaufforderung an Ego

Die Aufforderung an sich selbst, anläßlich einer Benachteili-gungssituation für Abhilfe zu sorgen, erscheint vor allem dann plausibel, wenn ein eigener Verursachungs- bzw. Aufrechterhal-tungsbeitrag zu einem Privileggefälle wahrgenommen und dieses Ge-fälle als ungerecht bewertet wird. Voraussetzungen hierfür sind allerdings einerseits ein Ausmaß an Unbehagen, das die Veränderung

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des Gefälles erforderlich macht, andererseits die Auffassung, daß dieses Gefälle überhaupt veränderbar ist - sämtlich Voraussetzun-gen bzw. Komponenten existentieller Schuld. Wird das Gefälle als unveränderbar wahrgenommen, wird die Hoffnungslosigkeitsreaktion (vgl. Abschnitt 2.3.7) wahrscheinlicher sein.

Nun gibt es verschiedene Ansatzpunkte, auf das Privileggefälle einzuwirken. Man kann auf das eigene Privileg verzichten, für die Benachteiligten eine ebenso privilegierte Situation anstreben, man kann kurativ konkrete Hilfeleistung von sich fordern oder sich für die Einleitung gesellschaftsverändernder Maßnahmen einsetzen. Um Reduzierungen auf bestimmte Problemlösungsansätze zu vermeiden, wurde Handlungsaufforderung an Ego als ziel- und mittelunspezifi-sche Aufforderung operationalisiert: "Irgendwie fühle ich mich aufgefordert, da etwas zu tun", "Wenn ich das sehe, fühle ich mich aufgefordert, irgendeinen Beitrag zur Lösung dieser Probleme zu leisten."

2.4.2 Handlungsaufforderung an mächtige Andere

Wie oben bereits beschrieben, nimmt die Wahrscheinlichkeit des Erlebens existentieller Schuld zu, wenn sowohl das eigene Privileg als auch die Notlage der Benachteiligten unverdient erscheint, wo-mit auch die Entstehung des Privileggefälles als eher external kontrolliert bewertet wird. Wird aber darüber hinaus auch die Auf-rechterhaltung bzw. Veränderung des Privilegunterschiedes als ex-ternal kontrolliert wahrgenommen, wird existentielle Schuld, die ja Eigenverantwortlichkeit impliziert, eher nicht zu erwarten sein. Mitleid wäre hier die wahrscheinlichere Reaktion. Wir nehmen also an, daß die Ansicht, andere Personen oder Institutionen seien für die Veränderung des Privileggefälles verantwortlich, eine Va-riable ist, die zwischen existentielle Schuld erlebenden und Mit-leid empfindenden Personen zu diskriminieren vermag.

Operationalisiert wurde diese Verantwortlichkeitszuschreibung analog zu 2.4.1 als Handlungsaufforderung, und zwar an Staat, Re-gierung und Wirtschaft: "Bei diesem Problem müßte der Staat re-gelnd eingreifen", "Es liegt in erster Linie in der Verantwortung von Wirtschaft und Staat, an dieser Situation etwas zu ändern".

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2.5 Zusammenfassung

Abschließend soll noch einmal den, welchen Status in bezug auf zelnen Variablen zuschreiben:

überblicksartig aufgezeigt wer-existentielle Schuld wir den ein

Von folgenden Variablen nehmen wir an, daß sie das Erleben exi stentieller Schuld begünstigen:

- Gefällewahrnehmung

- Zusammenhangswahrnehmung - Ungerechtigkeitskognition

- Mitleid mit den Benachteiligten

- Betroffenheit über die Diskrepanz zu eigenen Gunsten - Zufriedenheit mit eigenem Privileg

- Zorn über die Ungerechtigkeit

- Hoffnungslosigkeit bezüglich der Veränderbarkeit - Handlungsaufforderung an Ego

Von folgenden Variablen nehmen wir an, daß sie das Erleben exi stentieller Schuld erschweren:

- Relativierung der Lage der Benachteiligten - Selbstverschuldung der Notlage

- Rechtfertigung eigener Privilegien - Angst vor Privilegverlust

- Ärger über die Selbstverschuldung

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