HANSESTADT STRALSUND
DER OBERBÜRGERMEISTER
_
Bauamt
‚
Planung und Denkmalpflege
Abt
Bebauungsplan Nr. 35.1
"Wohngebiet westlich der Lübecker Allee; nördlicher Abschnitt“
mit Örtlichen Bauvorschriften
BEGBÜNDUNG
Datum: 02.05.2001
Stand 02.05.01
Bebauungsplan
Nr. 35.1Begründung
WGwestlich derLübeckerAllee; nördi.Abschnitt '
W lNHALT
1 ERFORDERNlSUNDANLAss... ... ......2
2 LAGEUNDABGRENZUNG .....2
3
ÜBERGEORDNETE
PLANUNGENUND PLANUNGSRECHTLICHEAUSGANOSBEDINGUNGEN.....34 STÄDTEBAULlCHE AUSGANGSSiTUATlON....‚3
4.1DERZElTlGENUTZUNGDESPlANGEBiETEsUND DERNÄHERENUMGEBUNG... .....3
4.2SOZiALE iNFRASTRUKTURUNDFRElFLÄCHENVERSORGUNG... .....3
4.3NATURUNDLANDSCHAFT .....4
4.4VERKEHR .....4
4.4.1 Motorisierter individualverkehr
(MN)
.....44.4.2
Öffentlicher
Personennahverkehr(ÖPNV)
.....54.5TECHNlSCHE INFRASTRUKTUR.....5
4.6iMMiSSIONEN .....5
4.7ALTLASTENUNDBAUGRUND ...‚.6
5 INHALTEDESBEBAUUNGSPLANES... .....6
5.1 DERSTÄDTEBAUUCHEENTWURF.....6
5.2FLÄCHENBiLANZUNDSTÄDTEBAULICHEVERGLElCHSWERTE.....6
5.2.1 Anzahl der
Wohnungen
.....65.2.2 Anzahl derEinwohner... .....6
5.2.3 Bilanz der
Flächennutzungen
... ..... 75.3FESTSETZUNGENZURBEBAUUNG...‚.7
5.3.1 Art und Maß derbaulichen
Nutzung,
...‚. 75.3.2 Bauweise... ... 8
5.3.3
Überbaubare
und nichtüberbaubareGrundstücksflächen, Stellung
derbaulichenAnlagen
.....95.3.4 Private
Stellplätze
undGaragen
sowieNebenanlagen
.....95.4ÖRTLICHE
BAUVORSCHRIFTEN...„‘.....105.5SOZiALE
iNFRASTRUKTUR,
FRElRAUMVERSORGUNG... ..... 105.66RüNFLÄCHEN,
MAßNAHMEN ZUMSCHUTZ,
ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWlCKLUNG VONBODEN,
NATURUNDLANDSCHAFT,
BEPFLANZUNGS«UNDERHALTUNGSGEBOTE..-..... 115.6.1
Bepflanzungs-
undErhaltungsgebote
sowieMaßnahmenzumSchutz,
zurPflege
und zurEntwicklung
Von Boden, Natur undLandschaftauföffentlichen Flächen .....115.6.2
Bepflanzungsgebote
aufprivaten
Flächen... .....125.6.3
Eingriffsregelung, Sa‘mmelausgieich
... ... ....‚135
.7VERKEHRSERSCHLlEßUNG
... .....145.7.1 Wohnstraßen.....14
5.7.2
Stellplätze
.....14
5.8VER-UNDENTSORGUNG... 15
5.91MMISSTONSSCHUTZ... ..... 15
5.10 KOSTEN..... 16
6 BODENORDNENDEMAßNAHMEN UNDMAßNAHMENZURPLANREALlSlERUNG... ..... 17
7 BlSHERlGERUNDGEPLANTERVERFAHRENSVERLAUF.....17
8 RECHTSGRUNDLAGEN... ..... 17
9 HINWEISE... ..... 18
9.1BODENDENKMALPFLEGE..... 18
9.2ALTLASTEN.....18 ANLAGE:
t
Eingrifis- [Ausgleichsbiianzierung
einechi.Anlage
o
Auszug Grünordnungsplan
zum B—Plan Nr. 35:Analyse
von Natur und Landschaftsbild im Untersu—chungsraum
o Pflanzliste
BURG BLAU Beratung
undPianung
für Stadt und Landschaft Dipl.-lng. lngrid Lankenau,Badensiraße9,18439Sirelsund,Tel 038311703443, Fax038311703444WHansestadt
Stralsund, Bauamt,
Abt.Planung
undDenkmalpflege
1Begründung
Stand02.05.01
WGwestlichder LübeckerAllee;nördl.Abschnitt 1
Erfordernis
und AnlassDer
Aufstellungsbeschluss
zumBebauungsplan
Nr. 35 wurde am05.05.1994 gefasst.
lrn südlichen Bereich des
Bebauungsplanes
sollte eineSchule entstehen.Aufgrund
des star-ken
Geburtenrückganges
ist es nicht mehrmittelfristig
erforderlich weitere Schulen bereitzu- stellen. DiePlanung
soll deshalb ruhen und weitereEntwicklungen
sollenabgewartet
wer—den.
Ziel war es im
nördlichen Abschnitt Wohnungen
zu schaffen. Da zumdamaligen Zeitpunkt
sowohl von einem starken
Bevölkerungswachstum
als auch von einem hohenNachholbedarf
von
Wohnraum allgemein
ausgegangenwurde,
war einWohngebiet
mitGeschosswoh—
nungsbau geplant.
Bei sinkendenBevölkerungszahlen
hat sich dieWohnungsnachfrage
imGeschosswohnungsbau entspannt.
DieWohnungsnachfrage
hat sich inRichtung Eigen—
heimbau entwickelt. Hier besteht im
Vergleich
zu denAltbundesländem
immer noch ein er.heblicher
Nachholebedarf.
DerNachfrage
nachEinfamilienhäusern
will man imStadtgebiet
von Stralsund verstärkt
nachkommen,
um einer weiterenAbwanderung
derBevölkerung
indas Umland
entgegenzuwirke'n.
Aus dem
Bebauungsplangebiet
Nr. 35 wurde deshalb der nördlicheAbschnitt,
das Bebau—ungsplangebiet
Nr.35.1,
herausgeteilt
und mit einem neuenstädtebaulichen Konzept
Über—plant.
DieErschließung
wird von derLiegenschaftsentwicklungsgeseilschaft
der Stadt Strat—sund mbH
(LEG)
vorgenommen.2
Lage
undAbgrenzung
Das
Bebauungsplangebiet
Nr. 35.1liegt
im Westen derHansestadt
Stralsund im StadtteilGrünthal—Viermorgen
desStadtgebietes Grünhute,
westlich derbestehenden Bebauung
derLübecker Allee
(Haus
derWirtschaft).
Es wirdbegrenzt
c im Norden durch die
Buswendeschleife
von derLindenalleeo im Süden durchAckerflächen bzw. das
geplante Schulgelände.
Die Grenze verläuft hier in Höhe desAbzweiges
des KielerRinges.
o im
Westen
durch Ackerflächen. DieGrenze verläuft ca.„230
mwestlichder LübeckerAllee und istden Erfordernissen desstädtebaulichen Entwurfesangepasst.
c im Osten durch die Lübecker Allee.
Die das
Plangebiet begrenzende Lübecker
Allee ist mit denwestlich der Fahrbahngelegenen Fußwegen,
Parktaschen undStraßenbegleitgrdn
Bestandteildes Plangebietes.
Der genaue
Geltungsbereich
ist derPianzeichnung
A und demÜbersichtsplan
auf derTitel—
seitezu entnehmen.
lm
Geltungsbereich
desBebauungsplanes liegen entsprechend
dem Kataster vom12.12.2000 die Flurstücke Nr.
248/71, 248/72, 248/73, 248/74,
248/75 ,248/76, 248/77, 248/78, 270/3, 270/4, 270/5, 270/6, 271/1, 271/2, 271/3, 271/4, 271/5, 271/6, 273/1, 273/2, 273/3, 273/4, 273/5, 273/6, 273/7, 273/8, 273/9, 273/10, 273/11, 273/12, 274/1, 274/2, 274/3, 291/1, 291/2, 292/1, 292/2, 293/1, 293/2, 293/3, 294/1, 294/2, 294/3, 294/4, 295/1, 295/2, 296/1, 296/2, 296/3, 296/4, 296/5, 298/1, 298/2, 298/3, 298/4, 298/5, 298/6,
298/7vollständig
und Teile der Flurstücke
248/79, 248/80, 270/7, 271/7,
271/8,
alle Flur 1Gemarkung
Grünbu—fe.
Bedenrechtlich
istdas Geländeweitestgehend gesichert.
Die Fläche ist in städtischemEigen-
tum bzw. im Besitz der LEG als
Tochtergesellschaft
der Stadt. Allezukünftigen
Baulandflä—chen sind andie LEG
übertragen
worden.MHansestadt
Stralsund, Bauamt,
Abt.Planung
undDenkmalpflege
2Bebauungsplan
Nr. 35.1Begründung
Stand 02.05.01 WG westlich derLübeckerAllee;nördl.AbschnittW
3
Über
eordnete Planun en und lanun srechtiiche Aus an sbedin un enDas
Regionale Raumordnungsprogramm Vorpommern
weist die Hansestadt Straisund zu- sammen mit der HansestadtGreifswald
alszweipoliges
Oberzentrum aus. Dabei wird von einerTeilung
derFunktionen ausgegangen.Die StadtStralsund ist innerhalb eines
Ordnungsraumes gelegen,
der die Kernstadt und das Umland mit räumlichenVerdichtungstendenzen
erfasst. Als Kernstadt sollte die Stadt Strei- sund ihren Bedarf anWohnbauflächen
soweitmöglich
innerhalb deseigenen Stadtgebietes
bereitstellen. Einer
Wanderungsbewegung
ins Umland wird mit derFestsetzung
von Wohn—baugebieten entgegengewirkt.
Weiterhin darf sie Wohnraum über deneigenen
natürlichen Bedarf hinaus bereitstellen.lm
Flächennutzungspian
der Hansestadt Stralsund ist die FlächedesBebauungsplangebie-
tes alsWohnbaufläche
dargestellt.
DerBebauungsplan
Nr. 35.1 wird also aus dem Flachen—nutzungsplan
entwickelt.Grundlage
für dieGrünordnungsmaßnahmen
bildet derLandschafisplan
der HansestadtStraisund,
für den derFeststellungsbeschluss parallel
zumFlächennutzungsplan erfolgte.
Das am 10.12.1998 von der
Bürgerschaft
beschlosseneEntwicklungskonzept
zum Rahmen-plan
derWohnumfeldverbesserung
Grünhufe sieht östlich desPlangebietes
einen Stadtteil-park
vor.4 Städtebauliche
Ausgangssituation
4.1
Derzeitige Nutzung
desPlangebietes
und der näherenUmgebung
Nahezu das
gesamte Plangebiet
stand ehemals als Ackerland einerlandwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft
inNutzung.
Die Ackerflächen sind inzwischen brachgefallen.
Eingestreut
finden sich zwei vernässteSenken,
ein Ackersoll sowie ein Teilstück eines Ent—wässerungsgrabens.
Dieangrenzenden stillgelegten
AckerflächenRichtung
Westen sollenüberwiegend
naturbelassen bleiben.im
Plangebiet
wurdeMutterboden
in Haldengroßflächig abgelagert,
der aus den örtlich an-grenzenden Baugebieten
stammt.im Osten
liegen
die Randbereicheder LübeckerAllee noch innerhalb desGeltungsbereiches
des
Bebauungsplanes.
Den südlichen Teil des
Plangebietes quert
eineerdverlegte Hochdruckgasleitung
DN 150 derStrelaGas
GmbH,
weiche nicht überbautwerden darf.
4.2 Soziale infrastruktur und
Freiflächenversorgung
Im Stadtteil Grünhufe befindet sich eine
Hauptschule
mitGrundschulteii,
die„Friedrich
von Schill-Schule“(4 Züge).
Diese kann weitere Schüler aufnehmen.insgesamt gibt
es in Stral—sund nurzwei
Hauptschulen. Entsprechend
dem Bedarf ist diesvöllig
ausreichend.An der
integrierten
Gesamtschule lGS Grünthalwird von der 4. bis zur 13. Klasse unterrich- tet. Hierist derHaupt—‚
derReal- und derGymnasialschulabschluss möglich.
EineSporthalle
steht zur
Verfügung.
Die„C.-—W.—Scheele—Schule“
an derMühigrabenstraße
ist eineRealschule,
ebenfalls mitSporthalle.
Gymnasien
befinden sich außerhalb des Stadtteiies. Es sind das Hansa— und das Goethe-Gymnasium
am nördlichenbzw.
südlichenAltstadtrand.im Stadtteil befindet sich eine
Kindereinrichtung (Montessori—Kinderhaus).
Hansestadt
Stralsund, Bauamt,
Abt.Planung
undDenkmalpflege
3wie“
Begründung
Stand02.05.01
WG westlich der LübeckerAllee;nördi.Abschnitt
M
Stadtteilbezogene
Freiflächen sind östlich des Hauses derWirtschaftgeplant.
Sie sind Teil des„Wohnparkes Grünhufe“.
Der Parkist Element derWohnumfeldmaßnahmen
fürGrünhu—fe,
die im Rahmen einesFörderprcgrammes
entstehen. DieRealisierung
desWohnparkes erfolgt entsprechend
der zurVerfügung
stehenden Fördermittel undEigenanteile
über meh-rere Jahre in einzelnen Abschnitten. Zur Zeit wird der Park
vorrangig
im Bereich der vorhan- denenBebauung (Grünthal
undVogelsang)
realisiert. Hier ist ebenfalls einSport-
undSpiel-
feld im
Zuge
derWohnumfeldverbesserung angrenzend
an den Ortsrand amMühigraben
entstanden.
4.3 Natur und Landschaft
Mit
Aufstellung
desBebauungsplanes
Nr. 35 wurde derGrünordnungsplan
erstellt. Die Aus- sagen derAnalyse
haben weiterhinGültigkeit.
Die
nachfolgenden Bestandsaussagen
beziehen sich auf den Zustand desPiangebietes
zurZeit der
Entwurfserarbeitung
im Sommer 1997. DasPlangebiet
ist durch brachgefallene
Ackerflächen und Ruderaifiurengeprägt.
ZumZeitpunkt
derAuslegung
1998zeigte
die be—stehende Ruderalflur um einen Grabenabschnitt südlich der
angrenzenden
Buswendeschlei—fe
Gehölzinitialien,
die sichinzwischen
zu einem dichten Gehölz entwickelthaben.
Nördlich des Flurstücke 274(ehemaliger Graben) beginnen
die Ausläufer einesFeuchtgebietes
mitmehreren feuchten Senken und dem
Mühlgraben.
Die Flächen wurdenursprünglich
als Grünlandgenutzt.
imPlangebiet befinden
sich zwei feuchteSenken innerhalb derRuderalflur westlichangrenzend
an die LübeckerAllee undein
Ackersoll am westlichen Rand des Plan—gebietes
innerhalb derAckerbrache.
Diegrößere
der beiden feuchten Senken ist schilfbe—standen und auch dasAckersoll weisteinen
Schilfgürtel
auf.Aufgrund
der westlichenStadtrandlage
ist dasPlangebiet
den V‘ifinden starkausgesetzt.
Schutzpflanzungen
sind für eineWohnnutzung
erforderlich.Das Ackersoll ist nach
5
20 desLandesnaturschutzgesetzes Mecklenburg—Vorpommern (LNatG M—V)
eingeschütztes Biotop.
Es ist in derBiotopkartierung
derHansestadt Stralsund vom November 1994 unter derBezeichnung
G 28registriert.
Ansonsten befinden sich im
Plangebiet
keineSchutzgebiete
nach Bundes oder Landesna-turschutzgesetz.
4.4 Verkehr
4.4.1 Motorisierter
individualverkehr (MlV)
Die äußere verkehrliche
Erschließung
für dasGebiet erfolgt
von derLindenallee,
der Lübe—cker Allee und dem Kieler
Ring.
Die Lindenallee dient lautFlächennutzungsplan
alsHaupt—
sammelstraße für die vorhandenen und
geplanten Wohngebiete
inGrünhufe. Langfristig „ist
die
Verlängerung
in westlicherRichtung vorgesehen.
DerTrassenveriauf
für dieVerlänge—
rung der Lindenallee ist noch nicht bestimmt. Die Lübecker Allee hat die Funktion einer
Wohnsammelstraße.
Westlich des
Geltungsbereiches-
desBebauungsplanes
sollen weitereWohngeb‘iete
entste—hen. Sie sollen über die
Verlängerung
der Lindenallee nördlich des Gebietes und über eine dazuparallel
verlaufendeAnliegerstraße (mit Sammelfunktion)
im südlichen Abschnitt desGeltungsbereiches
desBebauungsplanes
an das bestehende Straßennetzangeschlossen
werden.
Die
Prognosewerte
für das Jahr 2010 der verkehrlichenBelastung
für die Lindenallee betra—gen 5.300 Kfz pro 24
Stunden,
wobei sich die Zahlen zum westlichen Abschnitt hin deutlich reduzieren. Für denBeginn
der LübeckerAllee werden noch 3.300 Kfz pro 24 Stunden an-genommen. DerVerkehr reduziertsich dann für die Lübecker Allee nach dem
Abzweig
KielerRing
auf 2.200 Kfz pro 24Stunden.WHansestadt
Strateund, Bauamt,
Abt.Planung
undDenkmalpflege
4Bebauungsplan
Nr. 35.1Begründung
Stand02.05.01
WGwestlichderLübeckerAllee; nördl.Abschnitt
WM
4.4.2
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Das
Plangebiet
wird über die vorhandenen Bushaltestellen an derLindenallee/Ecke
Lübe—cker Allee an den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV)
der Hansestadtangebunden.
Eine weitere Bushaltestelle befindet sich am Kieler
Ring.
in ca. ‘lkmEntfernung
befindet sichder
Bahnhaltepunkt
Grünhufe.4.5 Technische lnfrastruktur
Die äußere
Erschließung
desPiangebietes
ist durch dieAnschlussmöglichkeiten
an die vor—handenen Ver- und
Entsorgungsleitungen
in der Lübecker Allee und im KielerRing gegeben,
bei deren
Dimensionierung
dieBebauung
desBebauungsplangebietes
Nr. 35berücksichtigt
wurde.
Anschlusspunkte
für alle stadttechnischen Medienliegen
im unmittelbaren Randbe—reich. So sind Anschlüsse für Schmutzwasser im oberen Bereich der LübeckerAllee und im Kieler
Ring möglich.
in der Lindenallee dient der südlichgeführte
Rad— undGehweg
als Tras«se für
Wasser, Strom,
Gas undTelekom.Parallel zur Lindenallee
liegt
eineHaupttransportleitung
DN 800 für Trinkwasser. Diese Lei-tung
darf nicht belastet oderbepflanzt
werden.4.6 immissionen
Lärmbelastendwirkt sich die.Bahnlinie Stralsund-
Rostock,
die Bundesstraße B 105 und die Lübecker Allee auf dasPlangebiet
aus. im Zeitraum 1994 bisiQBSdurchgeführte Zählungen belegen,
dass dieVerkehrsbelastung
auf der B 105 relativ konstant ist. Diedurchschnittliche Belegung beträgt
25.000Kfz/Tag
. Der Anteil desSchwerlastverkehr liegt
beitagsüber
20%und nachts 25%.
im Verlauf des
Bebauungsplanverfahren
wurde der L'a‘rm mehrfach untersucht. Nach derursprünglichen Planung
fürden gesamten
Bereich des B- Planes Nr. 35 undentsprechend
im
Lärmschutzgutachten (Schalltechnische Begutachtung
zum B— Plan Nr. 35ingenieur-
büro für Akustik und
Lärmbekämpfung, Rostock,
Nov.1994) berücksichtigt,
warentlang
der Eisenbahntrasse Rostock— Straisund und der Bundesstraße 105 ein 340mlanger
und 4 mhoher Lärmschutzwali
vorgesehen.
Der Lärmschutzwail sollte zwischenSchulgelände
undSportplatz
nach Norden abknicken(Höhe Endpunkt:
2 m überGelände).
Eswarvorgesehen,
den Lärmschutzwaii baulich an die
Lärmschutzaniage
des östlichangrenzenden Baugebietes (Vorhaben—
undErschiießungspian
Nr.5)
anzuschließen. imErgebnis
von Testberechnun- gen istfestzustellen,
dass im nördlichen Abschnitt(B— Plangebiet 35.1) durch
den Wallledig—
iich nicht wahrnehmbare
Pegelabsenkungen
erzielt werden könnten. Der Effektrechtfertigt
nicht die
Aufwendungen
zurHerstellung
des Wailes. Da diePlanung
des südlichen Abschnit—tes des
Bebauungsplan
Nr. 35ruht,
wird der Lärmschutzwali als aktiveSchutzmaßnahme mittelfristig
nichtberücksichtigt
Von der Lübecker Allee
gehen
ebenfallsLärmemlssionen
aus, AufAnregung
der lmmissi-onsschutzbehörden
wurde ein weiteres Gutachten(Schaiitechnische Untersuchung
zum B-Plan Nr.
351...,
UmweitPian GmbH Straisund vom Nov.2000) erstellt,
welches auch den Verkehrslärm der LübeckerAlleeberücksichtigt.
Diesem Gutachtenliegen
diePrognoseda—
ten des Schienen— und Straßenverkehrs für das Jahr 2010
zugrunde.
Für dieBelegung
derRostockerChaussee
(8105)
wurde die höchsteBelastung berücksichtigt,
die nur zu erwartenist,
falls der westliche Teil derOrtsumgehung
nichtgebaut
werden sollte. DiePrognosedaten,
die über der
derzeitige Belastung liegen,
sindBemessungsgrundiage
derLärmberechnung.
Grundsätzlich
geht
aber die Stadt davon aus, dass diegesamte Ortsumgehung gebaut
undbis 2005
fertiggestellt
wird.Von den
Richtung
Westenangrenzenden
landwirtschaftlichgenutzten
Flächen können zeit—lich Geruchs- oder Lärmemissionen
ausgehen,
insbesondere wennWirtschaftsdünger
wieJauche, Dung
und Güiieausgebracht
werden.MHansestadt
Straisund, Bauamt,
Abt.Planung
undDenkmalpflege
5ex
Begründung
Stand 02.05.01 WGwestlich der LübeckerAllee; nördl.Abschnitt4.7 Altlasten
und Baugrund
Bisher sind keine
Flächen bekannt,
deren Böden erheblich mitumweltgefährdenden
Stoffenbelastetsind.
Der
Bodenaufbau
istunstetig,
es herrschenLehme, Mergel,
Wiesenkalk und Torte vor. Da—her sind besonders im südlichen Bereich erhöhte
Gründungsaufwendungen
zu enNarten.Das
gesamte
Gelände ist starkdurchnässt.Bodendenkmale
sind nichtbekannt
oder zu erwarten. DasGebiet
ist nicht von Wasser—schutzgebieten
berührt.5 lnhalte des
Bebauungsglanes
5.1 Derstädtebauliche Entwurf
Entlang
der LübeckerAllee bildet einegeschlossene Bebauung
eine klareBegrenzung
desStraßenraumes und des
Baugebietes.
im Bereich derschützenswerten feuchten Senke zieht sich dieBebauung
in Form eines U’s um die Grünfläche in dasBaugebiet.
Westlich daran anschließenderfolgt
dieBebauung
mit freistehendenEinfamilienhäusern
und teilweise auch mitDoppelhäusem.
Die Häuserwerden inNord—Süd—Reihung plaziert.
MittelsStraßenplätzen erfolgt
ein Versatz in den Häuserreihen und die Monotonie wirdgebrochen.
An die Straßen—plätze bindet
eine Querstraße inOshWest—Richtung
oder einschmaler Grünzug
an, der ei-nen
Gehweg
aufnimmt. DerGrünzug
verbindet die öffentlicheGrünfläche
mit der feuchten Senke an der Lübecker Allee mit derSiedlungsrandbegrünung
und dem Soll im Westen. in östlicherRichtung jenseits
der Lübecker Allee kann er zumStadtteilpark weitergeführt
wer—den. lnnerhalb der öffentlichen
Siedlungsrandbegrünung
ist einöffentlicher Kinderspielplatz vorgesehen.
5.2 Flächenbilanzund städtebauliche
Vergleichswerte
5.2.1 Anzahl der
Wohnungen
in den
Wohngebäuden
der WA 1 bis 3 entstehen ca. 45Wohnungen.
Hiervon sind ca. zehnals
Hausgruppenbebauung festgesetzt.
Die anderenWohnungen
können auch in anderenHausformen
entstehen.Im WA 4 A und B können ca. 36
Einfamilienhäuser
als freistehendeEinzelhäuser
und 16Doppelhäuser
errichtet werden(zusammen
ca. '68Wohnungen).
Zusätzlich sindeinige
Ein-liegeiwohnungen
wahrscheinlich.Gesamtzahl ca. 120
Wohneinheiten
5.2.2 Anzahl derEinwohner
Der durchschnittliche
Belegungsgrad
derWohnungen liegt gegenwärtig
in der Hansestadt Stralsund bei2,1
Einwohnern proWohnung.
Dieserwird sich bei der zu erwartenden Haus—halisentwicklung künftig verringern.
Es wird davon ausgegangen, dass derdurchschnittlicheBelegungsgrad
der Stadt Stralsund im Jahr 2010 bei etwa1,9 Einwohnern
proWohnung liegt.
imEinfamilienhausgebiet
werdenüberwiegend
Familien einziehen. Deshalb wird der Tendenz nichtgefolgt,
sondern es wird für das Gebiet der heutevorliegende
durchschnittli- cheBelegungsgrad
angenommen.120
Wohneinheiten
mit2,1 Einwohnern
proWohnung
ca. 250 EinwohnerWHansestadt
Strateund, Bauamt,
Abt.Planung
undDenkmalpflege
6Bebauungsplan
Nr. 35.1Begründung
Stand02.05.01
WGwestlich der LübeckerAllee;nördl.Abschnitt
W
5.2.3 Bilanzder
Flächennutzungen
Geltungsbereich
desBebauung‘splanes
Flächen in ha-öffentliche Verkehrsfläche
gesamt 1,20
PlanstraßeA
(Verlängerung Lindenallee) 0,10
öffentliche Verkehrsfläche Planstraße B
0,02
öffentliche
Verkehrsfläche Verkehrsberuhigter
Bereich0,48
öffentliche Verkehrsfläche Planstraße G
0,21
- öffentliche neueVerkehrsfläche
0,81
öffentliche bereits bestehende
Verkehrsfläche 0,39 (Kieler Ring,
Lübecker Allee einschl. Geh— undRadweg
undVerkehrsgrün)
- Fläche für
Versorgungsanlagen
Wertstoffsammelstelle
0,01
- öffentliche Grünflächen
1,63
Zweckbestimmung Kinderspielplatz 0,04
Zweckbestimmung Parkanlage, Grünverbindung 0,32
Windschutzpflanzung 0,60
Zweckbestimmung
FlächefürMaßnahmen, Grünland,
Feucht-0,67 biotop
-Wohnbauland
4,64
überbaubare/ nicht überbaubare Flächen
(GRZ 0,4) 0,48
Davon
Gerneinschaftsstellplätzel-garagen 0,08
überbaubare/ nicht überbaubare
Flächen (GRZ 0,35) 0,70
überbaubare/ nicht überbaubare Flächen(GRZ 0,3) 3,46
Gesamtfläche Plangebiet 7,48
5.3
Festsetzungen
zurBebauung
5.3.1 Art und Maß derbaulichen
Nutzung,
Tankstellen werden im
gesamten Geltungsbereich
desBebauungsplanes ausgeschlossen,
da diese einen erheblichen Verkehrnach sich ziehenwürden. Der
Wohncharakler
hat in die—sem Gebiet
Vorrang
und Tankstellen werden ausNachbarschaftsschutzgründen
als nichtverträglich angesehen.
Desweiteren sind sie innerhalb des Gebietes auch mit ihrer Gebäu—dekubatur städtebaulich nicht sinnvoll einbindbar.
Gartenbaubetriebe
sindaufgrund
ihrer Flä-chenintensität ausgeschlossen.
Das
Allgemeine Wohngebiet
wird in Teilabschnitteuntergliedert,
in denen unterschiedlicheNutzungsbeschränkungen gelten.
Es dientvorwiegend
dem Wohnen. NebenWohngebäuden
sind auch die im
1c}
4(2)
BauNVOgenannten Nutzungen
mit dem Ziel einerfunktionsgerech—
ten
Mischung gewünscht.
ln dem AbschnittderfreistehendenEinfamilienhäuser
undDoppel—
häusersoll eine höhere Wohnruhe als in den
übrigen
Abschnitten eintreten. Hier sind daher derVersorgung
des Gebietes dienende Läden sowie Schank— undSpeisewirtschaften
nur ausnahmsweisezulässig.
Die Gebäudehöhen sind in den
Wohngebieten
WA 1 mit einer Firsthöhe von maximal 12 mbegrenzt.
Hiermit soll die ausreichendeBesonnung
der westlichangrenzenden
Einfamilien-hausgrundstücke sichergestellt
werden. Da dieGeschossigkeit
mitzwingend
zwei Geschos—sen
festgesetzt wird,
ist eineMindestgebäudehöhe
für die räumlicheFassung
der Lübecker Alleegarantiert.
MHansestadt
Stralsund, Bauamt,
Abt.Planung
undDenkmalpflege
7Begründung Stand 02.05.01
WGwestlich der LübeckerAllee;nördl.Abschnitt
W
Die unmittelbar an die LübeckerAiiee
angrenzenden Wohngebietsabschnitte
WA 1 sind mit einer Traufhöhe von mindestens4,5
mfestgesetzt.
Die einem Abschnitt des WA 1gegenü—
beriiegende Bebauung
des Hauses der Wirtschaft ist imMehrgeschossbau
errichtet. DerStraßenraum wird entscheidend über die
Trauthöhen
bestimmt. Mit derFestsetzung
derTraufhöhe im WA 1 soll einzu starkes
Ungieichgewicht
der sichgegenüberstehenden
Höhenvermieden werden.
Innerhalb des
Allgemeinen Wohngebietes
WA3 sind die Gebäudehöhen wie imWA4A fest—gesetzt.
Hier ist dieFirsthöhe
derEinfamilienhäuser
mit maximal9,5
m und dieTraufhöhe
zwischen 3 m und4,5
mfestgesetzt.
Weit nach unten gezogene Traufen und hohe Kniestö-cke,
die beide dieGebäudekubatur
erheblichvergrößern,
sindsoausgeschlossen.
Die Gebäudehöhe im WA 2 stellt miteiner Firsthöhe von 10 m und einer Traufhöhevon 3 m
bis einschließlich
6,1
m eineVermittlung
zwischen den Höhen desAllgemeinen Wohngebie—
tesWA 4A und des
Allgemeinen Wohngebietes
WA 1 dar.innerhalb des
allgemeinen Wohngebietes
WA4B,
wo ausschließlichWaimdachhäuser
ent—stehen
sollen,
ist die Firsthöheausgerichtet
auf diesenHaustyp
auf maximal 7 mbegrenzt.
Die Traufhöhe ist hier mit 3-
4,5
mfestgesetzt.
Nebenanlagen
sind von derFestsetzung
der Traufhöhegenerell ausgeschlossen.
EineRegelung
hier würdeunverhältnismäßig
stark in dieprivate Nutzung
desBaugrundstückes eingreifen.
innerhalb des
Allgemeinen Wohngebietes
WA 1 ist dieGrundflächenzahi entsprechend
desnach
5
17 BauNVOzulässigen
Höchstmaßes(GRZ= 0,4) festgesetzt.
Hiermit soll einem unvnötigen
Flächenverbrauchentgegengewirkt
werden.Die Grundflächenzahi
(GRZ)
ist im WA 2 und im WA 3 mit0,35
sowie inden
WA 4A und WA4B,
wo nur Einzel— undDoppelhäuser zulässig sind,
mit0,3 festgesetzt.
Damitliegen
dieFestsetzungen
unter der imAllgemeinen Wohngebiet
nach5
t7 Abs. 1 BauNVO höchst zu—lässigen
Grundfiächenzahi. Einer für Einfamilienhäuser zu dichtenBebauung
wird soentge—
gengewirkt.
Die
Überschreitungsmögiichkeit
der GRZ wird imgesamten Plangebiet
auf 25 %eingeu schränkt,
um einenmöglichst
hohen Gartenanteil zu erhalten. Der Gartenanteilliegt
damit mindestens zwischen37,5
% und 50 %. der Wohnbaufiächen. Eineoptisch
hoher Grünanteil istaufgrund
derLage
nahe am Stadtrand städtebaulich erwünscht.Es ist eine
Mindestgrundstücksgröße
von 470 m2 für freistehendeEinfamilienhäuser
und von300 m2 für
Doppelhaushälften festgesetzt.
Mit dieserFestsetzung
soll der offene Gebiets- charaktersichergestellt
werden. DieBeschattung
derNachbargrundstücke
wird ebenfallseingeschränkt.
5.3.2 Bauweise
Längs
der Lübecker Allee imAllgemeinen Wohngebiet
WA 1 ist einegeschlossene
Bebau-ung
angrenzend
an eine Bauiiniefestgesetzt.
Der eherunruhig
wirkendenBebauung
desHauses der Wirtschaft östlich der Lübecker Allee soll eine klare Raumkante
gegenüber
ge—setzt werden. im südlichen Abschnitt
folgt
der Versatz derBauiinie
demStraßenverlauf.
Ein weitererVersatz istaufgrund
derLage
derHochdruckgasieitung notwendig.
innerhalb
desAllgemeinen Wohngebietes
WA 2 ist eine abweichende Bauweisefestgesetzt.
Die
Hausgruppen
dürfen eineGebäudelänge
von 50 m überschreiten. Der seitliche Grenzab—stand einer
Hausgruppe
ist mit maximal1,5
mfestgesetzt.
Mit dieserFestsetzung
und dergeschlossenen Bebauung
an der LübeckerAllee soll die von derBebauung umgebene
Grün»fiäche mit der feuchten Senke
hofartig gefasst
werden und eine klarerSiedlungsrand
diewestlich hiervon
gelegene Eintamilienhaussiediung
von derLübeckerAllee abschirmen.WHansestadt
Straisund. Bauamt,
Abt.Planung
undDenkmalpflege
8Bebauungsplan
Nr. 35.1Begründung
Stand 02.05.01 WGwestlich der LübeckerAllee;nördl.AbschnittW
innerhalb
desAllgemeinen Wohngebietes
WA 3 ist ebenfalls eineabweichende Bebauung festgesetzt.
Gebäude sind miteinem maximal1,5
m breitenGrenzabstand anzuordnen. Wird seitlich eineGarage errichtet,
kann der Grenzabstand auf dieGaragenbreite zuzüglich
einemi m breiten Grenzabstand der
Garage
erweitert werden. Auch hier ist das Ziel einen klarenSiedlungsrand
zu bilden.Gleichzeitig erfolgt
über dieBebauung
eineLärmabschirmung
vonder Bundesstraße B 105 bzw. von derBahnlinie Straisund - Rostock.
5.3.3
Überbaubare
und nichtüberbaubareGrundstücksflächen, Stellung
derbauli-chen
Anlagen
Die
straßenseitigen Baugrenzen
sind mit einem Abstand von in derRegel
3 m zurBegrenm zungsiinie
derVerkehrsflächen festgesetzt.
An den Privatstraßen nördlich der PlanstraßeC, festgesetzt
überGeh-,
Fahr— undLeitungsrechte,
ist ein Abstand von 5 m zwischen denü- berbaubaren Flächen und denGeh-‚
Fahr— undLeitungsrechten festgesetzt. Aufgrund
derkünftigen
schmäleren Straßen soll dieVorgartenzone großzügiger
bemessen sein. ZumNachbarschutz
ist dieBebauungstiefe
über eine zweiteBaugrenze festgesetzt.
So verbleibt zwischen den überbaubaren Flächen eine nicht überbaubare Fläche. Da hier auchkeine
Ga-ragen
undStellplätze zulässig sind,
sind keineStörungen
in den hinterenGartenpartien
zuerwarten.
Die
Stellung
der baulichenAnlagen
ist mittels derHauptfirstrichtung
für den äußeren östli—chen,
westlichen und südlichenSiedlungsrand festgesetzt.
ZurEinbindung
ins Landschafts—bild sollen die Häuser hier
traufständig
zumSiedlungsrand stehen,
so daß dieHauptdachflä-
chen in die
Landschaft
weisen.5.3.4 Private
Stellplätze
undGaragen
sowieNebenanlagen
Für die
geschlossene Bebauung
imWohngebiet
WA i sindGemeinschaftsanlagen
für Gara-gen und
Stellplätze
vorzusehen'. DieGemeinschaftsanlagen
sindjeweils
den Baufensternzugeordnet.
Es wird eine von denWohnungen getrennte Anordnung
derStellplätze gewählt,
da die
Erschließung
nicht von der Lübecker Allee sinnvollerfolgen
kann. Derparallel
zurFahrbahn verlaufende Geh— und
Radweg
sowie Grünstreifen mitAlleebäumen
soll nicht durch Zufahrten unterbrochen werden. DieErschließung
derGemeinschaftsanlagen
für Ga—ragen und
Stellplätze erfolgt
deshalb auch von der Planstraße C bzw, vom KielerRing
aus.Außerhalb der Flächen für
Gemeinschaftsstellplätze
und —garagen sind keine weiteren Ab—steilflächen und
-anlagen zulässig.
Es wird für dasWohngebiet
WA 'l von einemStellplatz
pro Wohneinheit ausgegangen. Unter dieser Annahme sind die
Gemeinschaftsanlagen
fürdie
vorgesehene
AnzahlvonWohneinheiten
ausreichenddimensioniert.
innerhalb des
Wohngebietes
WA2,
WA 3 und WA4
A und B sind ein bis zweiStellplätze
pro Wohneinheitmöglich.
Für das
Wohngebiet
WA 2 sieht der städtebauliche Entwurfeine baulicheEinbeziehung
derGaragen
in dasHauptgebäude
vor. DieGaragen
bilden die vordere Raumkante. Eine weitere höhere Raumkante ist mit demzurückgesetzten Hauptgebäude
enNtinscht. Die Raumkante wird sogestaffelt ausgebildet.
Werden innerhalb desAllgemeinen Wohngebietes
WA 2 Ga—ragen
errichtet,
sind diese deshalb innerhalb der überbaubarenGrundstücksflächen
zu er—richten. Würden vor der
Baugrenze
vereinzeltGaragen
errichtetwerden,
istdiegRaumkante
nicht mehr ablesbar. Sie werden deshalb hier
ausgeschlossen. Hingegen
werdenStellplätze
vor den
Garagen
alsverträglich angesehen,
deshalberfolgt
keine ausdrücklicheRegelung
hierfür.innerhalb des
Allgemeinen Wohngebiet
WA 3 sindGaragen
nur innerhalb der überbaubarenGrundstücksflächen zulässig,
sie müssen also hinter diestraßenseitige Baugrenze
zurücktre—ten und sind auch in den hinteren
Gartenbereichen
nichtzulässig.
Weiterhin ist der seitliche Grenzabstand derGaragen begrenzt. Über
dieFestsetzungen
soll erreichtwerden,
daß dieGaragen
im WA 3 zwischen den Gebäuden errichtet werden. Sie bilden dasVerbindungs—
glied
zwischen denHauptgebäuden
und sind Teil derLärmabschirmung.
WHansestadt
Stralsund, Bauamt,
Abt.Planung
undDenkmalpflege
9Begründung
Stand 02.05.01 WGwestlich derLübeckerAllee; nördl.AbschnittDie im
Allgemeinen Wohngebiet
WA 4 A und Baufgrund
der offenenBebauung
eher wei—chen
Raumkanten
derStraßenräume
sollen ebenfalls nicht durch massiveGaragenbau‘ten
gestört
werden. Auch hier sind deshalbGaragen
zwischenBaugrenze
undStraßenbegren- zungslinie ausgeschlossen.
DerAusschluss derGaragen
undStellplätze
auf den straßenaogewandten
nicht überbaubarenGrundstücksflächen
dient demNachbarschaftsschutz.
Kfzn Geräusche sollen nichtin die hintere Gartenzone gezogen werden.Kellergaragen bedingen
einen tiefen Einschnittin dieVorgartenzone
und eine festeVersiege- lung
der Zufahrten.Aufgrund
dergering bemessenen Vorgartenzonen
ist dies nicht er»wünscht.
DieGrundstückseintriedung
mitHecken wird durch denZufahrtsbereich
unterbro- chen. Dieeingeschränkte
Einsicht derVerkehrsflächen
von denabgesenkten
Zufahrten stellt eineGefahrenquelle
dar. Aus diesem Grunde sindKellergaragen
nurausnahmsweise zuläs—srg.
Kleintierhaltung
kann bei den zu erwartendenGrundstücksgrößen
zuStörungen
der Nach»barn führen. Mit der nur ausnahmsweise
zulässigen Kleintierhaltung
muss dieser Konflikt im Einzelfallgeprüft werden
undNachbarschaftskonflikte
werden vermieden. Es ist nachweislichsicherzustellen,
dass niemandbelästigt
wird.5.4
Örtliche Bauvorschriften
Das Gebiet
grenzt
an die offeneLandschaft.
Die neueBebauung
bildet den neuen Sied-lungsrand.
Die örtlichen Bauvorschriften sind zurOrdnung
undGestaltung
desSiedlungsran—
des
notwendig.
Die am südlichenSiedlungsrand
alszulässig festgesetzte Dachform
ist dasSatteldach
und dasKrüppelwalmdach.
Am westlichenSiedlungsrand
ist das Walmdach diezulässige
Dachform. Andere Dachformen sindjeweils
nichtzulässig,
da hierüberdieBezüge
zwischen den Häusern
gestört
werden.Die neue
Wohnbebauung
soll innerhalb derStraßenzüge
eineneinheitlichen
Charakter erhalten. Für Einzei— undDoppelhäuser
mit Satteldach des WA 4A wird dieDachneigung
deshalb innerhalb der
Spanne
von 35° bis einschließlich45°,
fürWalmdachhäuser
des WA 4B eineSpanne
von 20° bis 25"festgesetzt.
Bei
Einfamilienhäusern
mit Walmdach können dieAufenthaltsräume
alle imErdgeschoss angeordnet
werden. Siegelten
deshalb alsbehinderten—
undaltengerechte Hausform.
Aus diesem Grunde sindPult—
und Walmdächer miteiner Dachneigung
vonmindestens
20° imGebietsinneren
zusätzlich zum Satteldach-undKrüppelwaimdachhaus zulässig.
Die neue
Wohnbebauung
soll eineneinheitlichen
Charakter erhalten. Die Dachfarbe wird deshalb mit rot bis rotbraun und anthrazitfestgesetzt. Bunte,
wiegrüne
oder blaueDächer,
sind
ausgeschlossen.
Warenautomaten
werden imgesamten Geltungsbereich
desBebauungsplanes
als störendeingestuft.
IhreAufstellung
ist deshalb innerhalb desGeltungsbereiches
desBebauungsplan
nes nicht
zulässig.
innerhalb der
Allgemeinen Wohngebiete
WA 'i und WA 2 dürfengemäß Örtlicher
Bauvor- schriftWerbeanlagen
eine Größe von2,0
m2 nichtüberschreiten.
Hiermit soll unterbundenwerden,
dass der Charakterdes Gebietes alsWohngebiet optisch
irritiert wird. Außerhalb derAllgemeinen Wohngebiete
WA 1 und WA 2 werdenWerbeanlagen
als imSiedlungsbild
stö-rend
angesehen
und sind deshalbnur an derStätte derLeistung
in o.g. Größezulässig.
Zusätzlich zu den
Heckenpflanzungen
sind Mauern oder Zäunemöglich.
Sie sind um eineinheitliches Siedlungsbild
zu erhalten an derstraßenabgewandten Heckenseite
anzuordnen und dürfen die Höhe der Hecken nichtüberschreiten.
5.5 Soziale
infrastruktur, Freiraumversorgung
Ein Ausbau der sozialen
lnfrastruktur
ist nicht erforderlich. Schulen und Plätze fürsonstige Kindereinrichtungen
sind inausreichendem Umfang
imStadtgebiet
oder in der Gesamtstadt vorhanden.WHansestadt
Stralsund, Bauamt,
Abt.Planung
undDenkmalpflege
10Bebauungsplan
Nr. 35.1Begründung
Stand02.05.01
WG westlich derLübeckerAllee;nördl.Abschnitt
W
Wohnungsnahe
Grünflächen werden imBebauungsplangebiet
über dieGrünverbindung
desFeuchtgebietes
mit dem Ackersolibereitgestellt.
Sämtliche Grünflächen im Gebiet mit Aus- nahme desKinderspielplatzes
dienen derkurzzeitigen Erholung.
Mit dem neuenBaugebiet
nimmtdie
Bedeutung
desWohnparkes
Grünhufeweiterzu.innerhalb des das Gebiet zur Landschaft hin
abgrenzenden Grüngürtels
soll einKinderspiel- platz
für die Altersklasse 6 bis 12 Jahre entstehen. Bei einer für denGeltungsbereich
ange—nommenen Geschoszläche von ca. 3 ha sind nach
Niedersächsischem Spielplatzgesetz,
das eine
Orientierungsgröße
fürMecklenburg—Vorpommern aufzeigen kann,
600 qmSpiel- platzfläche
erforderlich. Der mit 400 qmfestgesetzte Spielplatz
ist demnachzugering
dimen—sioniert. Die
festgesetzte
Fläche stellt aber nurden Kernbereich einerSpielzone dar,
die we—sentlich
größer
ist und die nördlichangrenzende Parkanlage
umfasst. Die maximale Entfer- nung desSpielplatzes
von 400 m vonjedem Wohngebäude
wirdeingehalten.
Die Grundaus—stattung
desSpielplatzes
mitSpielgeräten
könnte 2B. aus einerKletterkombination
mit Rut—sche und Schaukeln sowie
Tischtennisplatte bestehen.
Die Hansestadt Stralsund wird in den nächsten Jahren im Rahmen der
Wohnumfeldverbes—
serung schrittweise den
Stadtteiipark
realisieren. Die in diesemZusammenhang vorgesehe-
nen Maßnahmenwerden sich als Bestandteile einer
Biotopvernetzung positiv
auf dieBiotop"
funktion der Freiflächen im
Plangebiet
auswirken.5.6
Grünflächen,
MaßnahmenzumSchutz,
zurPflege
undzurEntwicklung
von Bo-den,
Natur undLandschaft, Bepflanzungs—
undErhaltungsgebcte
Zum
Bebauungsplanentwurf
Nr. 35 wurdeparallel
einGrünordnungspl’an
erarbeitet. Die imGrünordnungsplan
zumBebauungsplan
Nr. 35aufgezeigten Ausgleichsmaßnahmen
undVorschläge
für die Grün— undFreiflächengestaitung
beziehen sich auf eineBebauung
imMehrgeschosswohnungsbau. Aufgrund
des veränderten städtebaulichenKonzeptes
mussvonden
Aussagen
desGrünordnungsplanes abgewichen
werden.5.6.1
Bepflanzungs-
undErhaltungsgebote
sowie MaßnahmenzumSchutz,
zurPflege
und zur
Entwicklung
vonBoden,
Natur und Landschaftauf öffentlichen Flächen Es istvorgesehen,
dasWohngebiet
im Westen mit einerdurchgehenden,
mindestens 15 mbreiten Grünfläche zur Landschaft hin
abzuschließen,
welche die Funktion einer Windschutz-pflanzung
erfüllt und diegleichzeitig
dergroßräumigen Vernetzung
vorhandenerBiotopstruk—
turen dient. Die
Pflanzung
soll auf einem Wall vorgenommen werden. inRichtung
Südenkann der
Grünzug fortgesetzt
werden.Die
Bepflanzung
ist in einemgestaffelten
Höhenaufbau mitHaupt—‚
Markieru und Füllhölzern vorzusehen. Nur so kann eineWindschutzfunktion
erreicht werden. DieBaumpflanzungen
sollen
übeniviegend
auf dersiedlungsabgewandten
Wallseite vorgenommenwerden,
so dasssich die
Beschattung
derangrenzenden Baugrundstücke
sogering
wiemöglich ausWirkt.
Neben dem Wall sollte ein
Weg angelegt
werden. Er dient derUnterhaltung
derWallbepflan—
zung.
im Nordenwerden zur LindenalleeweitereGrünflächen zur
Abschirmung und Vernetzung
mitden
umgebenden
bzw.geplanten
Grünzoneneingefügt. Umgeben
von einerSukzessionsfläv che bleibt im Nordosten ein Teil des Grabenabschnitterhalten. Die vorhandenen Gehölziniti—allen sollen sich
standortgemäß
entwickeln.Der
Grünordnungsplan
sieht vor, die feuchte Senke an der Lübecker Allee durchBepflan—
zung von den Verkehrsflächen abzuschirmen. Dies soll modifiziert werden. Die Erlebbarkeit liefert einen
Beitrag
zumNaturverständnis.
Eine dichteBepflanzung
mit Bäumen würde au-ßerdem zur
Beschattung
des Gewässers führen. Dies hätte einenRückgang
des Schilfbe—standes zur
Folge,
welcher nicht enNünscht ist. Um die Senke soll Grünland mit lockerer Be—pflanzung
von 7 Einzeibäumen und mindestens 12größer
als 2 m hohenLaubgehölzen
ent—wickelt werden.
MHansestadt
Stralsund, Bauamt,
Abt.Planung
undDenkmalpflege
11‚_m‘
‚KW.
02.05.01 WGwestlich derLübeckerAllee;nördl.Abschnitt
W
Unmittelbar
angrenzend
andieWindschutzptlanzung liegt ein
nachä
20 LNatG lVl—Vzu erhal- tenes Ackersoil(AF 4).
Es istdauerhaftzupflegen
undwährendderBauphase
vor nachhalti—gen
Beeinträchtigungen
zu schützen. DasAckersoll ist zu seinem Schutz in einer Breite von5 m mit standortheimischen Sträuchern zu
umptianzen.
Begründung
Die nördliche der beidenfeuchten Senken an derLübeckerAllee ist ebenfallszu schützen.
Die
Wasserversorgung
der feuchten Senke und des Ackersolls soll nachAussagen
desGrünordnungsplanes
über dieRegenentwässerung sichergestellt
werden. Dadurch würden sie inbegrenztem Umfang gleichzeitig
derRegenrückhaltung
dienen. Eine solche Maßnah—me wäremit einem technischen
Eingriff
verbunden und wirdausSchutzgrün'den abgelehnt.
Die
Bepflanzungsdichte
derParkanlagen ermöglicht
dieAnlage
vonWiesenflächen
zwischen denGehölzgruppen.
im Bereich desKinderspielplatzes
sindaufgrund
derNutzungsanforde—
rung stärkereStammstärken als in den
übrigen
Grünflächenfestgesetzt.
Für die
Verlängerung
derLindenallee,
der PlanstraßeA,
ist eineBepflanzung
mit Lindenfestgesetzt,
um den bestehenden Straßencharakter fortzusetzen. DerAusgleich
desEingriffs
durch öffentliche Verkehrsflächen wird innerhalb derVerkehrsflächen durch die
Bepflanzung
nurteilweise erreicht.
Diezu verwendenden Gehölzarten sind in der Pflanzliste des
Grünordnungsplanes festgelegt (siehe Anhang).
Die Linden der LübeckerAllee sind als das Straßenbild
prägende
Bäume zurErhaltung
fest—gesetzt.
Siewerden,
wennsiegrößer sind, wichtige
mikroklimatische Funktionen erfüllen.5.6.2
Bepflanzungsgebote
aufprivaten
FlächenDie
Gemeinschaftsstellplatzanlagen
sind mittelsBaumpflanzungen
zugliedern.
Pro4
Stellplätze
ist mindestens einstandortgerechter
Laubbaum alsHochstamm, Stammumfang
16/18 zu
pflanzen.
Diefestgesetzte
Mindestanzahlentspricht
derallgemein
üblichen Zahl.Die
Festsetzung
eines Mindestmaßes für die Baumscheibengewährleistet
diegesunde
Ent—wicklung
des Baumes. DieBepflanzung
der Baumscheiben dient dem Schutz des Bodens und setzt denPflegeaufwand langfristig
herab.Werden keine
Stellplätze gebaut
sondernGaragen,
sind diese zu 80 % ihrer Breite mit sichzur vollen Höhe der
Anlagen
entwickelnden Rank—und Kletterpflanzen
oder Sträuchern zubepflanzen.
DasPflanzgebot gilt
auch für fensterlose Außenwandflächengrößer
als 30 m2sowie Wandflächen von
Nebenanlagen.
Die Wandflächen werden so städtebaulichintegriert.
Darüber hinaus sind
günstige
mikroklimatischeAuswirkungen
zu erwarten.innerhalb der
Wohngebiete
sindje angefangener
100 m2 überbaubare Grundstücksfläche 3größer
als 2 m hoch werdendeLaubgehölze
undje
150 m2 überbaubarerGrundstücksflä—
che mindestens 1 Laubbaumzu
pflanzen,
dauerhaftzuerhalten undabgängige Gehölze sind
zu ersetzen. Bei einem 470 m2
großen Einzelhausgrundstück (festgesetzte Mindestgröße)
und einer
Grundflächenzahl
von0,3
mit25%iger Überschreitungsmöglichkeit
sind 176 m2 desBaugrundstücke zulässige
Grundfläche einschließlichtestgesetzter zulässiger Über"
schreitung.
Demnach sind hier 6entsprechend
hoch werdende Sträucher und 1 Laubbaumzu
pflanzen.
Diese Zahl ist in eineGartengestaltung verträglich
einzubinden undgewährleis—
tet einen
ökologischen Mindestenspruch.
Die
Einlriedungen
derBaugrundstücke
sollen mitHeckenpflanzungen erfolgen.
Mittels der Hecken wird derökologische
Wert derSiedlung
erheblichgesteigert.
Sie sindunbedingt
er—fordertich,
um einen angemessenenAusgleich
auf denprivaten
Grundstücksflächen zu errei—chen. Außerdem entsteht mittels der Hecken
straßenseltlg
so ein relativruhiges
Bild. DieHeckenpflanzungen
zurGrundstücksbegrenzung
zum Nachbarngewähren
zusätzlich einen Sichtschutz bei denzuerwartenden relativkleinenBaugrundstücken.
Sämtliche
Anpflanzungen
sind dauerhaft zu erhalten undabgängige
Gehölze sind zu erset—zen.
WMHansestadt