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Stellungnahme

der Bundesärztekammer

zum Entwurf einer Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (Verordnung zur Aufhebung der TestV)

Berlin, 13.04.2018

Korrespondenzadresse:

Bundesärztekammer

Herbert-Lewin-Platz 1

10623 Berlin

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Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf einer Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Seite 2 von 2 Die Bundesärztekammer lehnt die Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über

Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ab.

Die Verordnung stellt bislang sicher, dass mit der Einführung der elektronischen Gesund- heitskarte eine Reihe grundlegender Zielsetzungen und Anforderungen verfolgt wird. Zu diesen für die Bundesärztekammer essentiellen Zielsetzungen und Anforderungen gehören:

 Erprobung der medizinischen Anwendungen der eGK wie Notfalldatenmanagement,

eMedikationsplan, ePatientenakte/ePatientenfach unter der Verantwortung der gematik vor der Einführung in den Wirkbetrieb,

 Sicherstellung der Akzeptanz und Praxistauglichkeit der Anwendungen bei Versicherten

und Leistungserbringern,

 Überprüfung der Auswirkungen der Telematikinfrastruktur auf die Organisation, Qualität

und Wirtschaftlichkeit der Versorgung,

 Sicherstellung organisatorischer und technischer Verfahren zur Wahrnehmung der

Rechte der Versicherten spätestens nach der Testung des Versichertenstamm- datenmanagements und des Notfalldatenmanagements,

 Einrichtung von Beiräten in den Testregionen um Praxistauglichkeit sicherzustellen,

 Veröffentlichung der Testergebnisse.

Mit Aufhebung der Testverordnung entzieht das Bundesministerium für Gesundheit die notwendige rechtliche Grundlage zur Umsetzung dieser Zielsetzungen und Anforderungen, was von der Bundesärztekammer als kritisch eingestuft wird. Eine Sicherstellung der aufgeführten Zielsetzungen und Anforderungen ist damit nicht mehr gewährleistet.

Eine Aufhebung der Verordnung legitimiert u.a. den Beschluss der Gesellschafterversamm- lung der gematik vom 01.09.2017, nach dem die Durchführung der Erprobung der

Anwendungen der eGK in der Verantwortung der gematik abgelöst wird durch eine eigen- verantwortliche Testung der Konnektoren in der Verantwortung der jeweiligen Hersteller. Die Bundesärztekammer und die Bundesvereinigung der Apothekerverbände haben in ihrer Rolle als Gesellschafter der gematik gegen den Beschluss der Gesellschafterversammlung gestimmt.

Der ablehnenden Position der Bundesärztekammer und der Bundesvereinigung der Apothekerverbände haben sich im Nachgang der Ärztliche Beirat zur Begleitung des

Aufbaus einer Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen, der Marburger Bund – Verband der Angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte

Deutschlands e. V. – sowie die Ärztekammer Nordrhein angeschlossen.

Anstelle der Erprobung medizinischer Anwendungen in Bezug auf alle Hard- und

Softwarekomponenten in Verantwortung der gematik wird nun die Testung der technischen Funktionalität des Konnektors durch jeden Hersteller selbst durchgeführt. Dieses Vorgehen verschenkt Synergieeffekte durch den Verzicht auf ein geplantes und koordiniertes

Erprobungsvorgehen und wird damit zu Interoperabilitätsproblemen im Wirkbetrieb führen.

Außerdem ist es weder geeignet, die Einführung der Telematikinfrastruktur und deren

Anwendungen zu beschleunigen, noch kann es gewährleisten, dass die o. g. Zielssetzungen erfüllt werden und somit der Erfolg des Gesamtprojektes erreicht wird.

Die Bundesärztekammer befürwortet den Erfolg des Projektes und bittet daher das Bundes-

ministerium für Gesundheit die o g. Zielsetzungen und Anforderungen nicht aufzugeben und

auf geeignetem Wege sicherzustellen.

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