• Keine Ergebnisse gefunden

RHÖNER NACHRICHTEN AMTSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT HOHE RHÖN. Jahrgang 28 Freitag, den 9. Juli Woche / Nr. 7.

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "RHÖNER NACHRICHTEN AMTSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT HOHE RHÖN. Jahrgang 28 Freitag, den 9. Juli Woche / Nr. 7."

Copied!
13
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Jahrgang 28 Freitag, den 9. Juli 2021 27. Woche / Nr. 7

RHÖNER NACHRICHTEN

AMTSBLATT

DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT

„HOHE RHÖN“

m Birx m Erbenhausen m Frankenheim m Stadt Kaltennordheim m Oberweid

Öffnungszeiten für die

Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“

Montag 8:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 8:30 - 12:00 Uhr

Diese Sprechzeiten gelten für beide Standorte der VG „Hohe Rhön“

sowie die Stadtverwaltung Kaltennordheim.

Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“

Sprechzeiten

Sprechzeiten der Bürgermeister

Birx

Sprechzeiten

nach Vereinbarung Tel.Nr. 0170/9717772

Erbenhausen

jeden ersten Montag im Monat 20:00 - 21:00 Uhr Frankenheim

jeden Dienstag 16:00 - 18:00 Uhr

Oberweid

jeden Donnerstag 18:00 - 20:00 Uhr

Nächster Redaktionsschluss Montag, den 02.08.2021

Nächster Erscheinungstermin

Freitag, den 13.08.2020

(2)

Gemeinde Birx Amtlicher Teil

Amtliche Bekanntmachungen

Gemeinderatssitzung Birx vom 12.05.2021

6 Beschluss - Antragstellung - Waldumweltmaßnahme mit Habitatbäumen

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Antragstellung zur Förderung der Waldumweltmaßnahme mit Habitatbäumen über das Forstamt Kaltennordheim zu.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen

8 Beschluss haushaltswirtschaftliche Sperre zur Haus- haltsstelle 63060.99600 (Rückzahlung von Beiträgen) Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt für die Ausgaben in Höhe von ins- gesamt 75.100 € (Haushaltsstelle 63060.99600) bis zur Vorlage eines positiven Bescheides vom Land (vorgezogene Erstattung gemäß § 28 Abs. 1 ThürGemHV - Haushaltsstelle 6306.36150) eine Haushaltssperre.

Der Beschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsam- tes Schmalkalden-Meiningen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen

Ausschreibung Bauplatz Birx

Gemeinde Birx

in der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ Kaltensund- heim- Der Bürgermeister -

Öffentliche Ausschreibung

Die Gemeinde Birx beabsichtigt, im Wege der Öffentlichen Aus- schreibung im Bieterverfahren folgende Teilfläche des Flurstücks zu veräußern:

Gemarkung Birx, Flur 2, Flurstück Nr. 118/7 (Siehe beigefügter Lageplan)

Fläche: ca. 2.000 m²

Kaufpreis: mind. 26,00 €/ m²

Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück am Ortseingang in der Gemeinde Birx, welches als Bauplatz (mit einer Bebau- ungsverpflichtung von 3 Jahren) genutzt werden soll.

Die wasser- und abwasserseitige Erschließung wurde mit dem zuständigen Wasser- und Abwasserverband, Bad Salzungen be- reits besprochen; die Kosten hierfür sind aber nicht im Kaufpreis enthalten. Da sich auf dem Grundstück eine Wasserleitung und unmittelbar vor dem Grundstück eine Abwasserleitung befindet, hat der Erwerber nur mit den Hausanschlusskosten zu rechnen.

Der Erwerbsantrag ist bis zum 06.08.2021 bei der Gemeinde Birx in der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“, Hauptstr. 18, 36452 Kaltennordheim, OT Kaltensundheim, in Form eines ver- schlossenen Umschlages mit dem Vermerk „Angebot Bauplatz, Gemarkung Birx“ einzureichen.

Die Zuschlagserteilung erfolgt voraussichtlich in der nächsten Gemeinderatssitzung. Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden nicht gesondert benachrichtigt. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.

Bei Interesse kann die Liegenschaft nach vorheriger Terminver- einbarung gemeinsam mit dem Bürgermeister der Gemeinde Birx, Herrn Hohmann besichtigt werden.

Verwaltungsgemeinschaft

„Hohe Rhön“

Amtlicher Teil

Amtliche Bekanntmachungen

Stellenausschreibung

Die Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Sachbearbeiter/-in (m/w/d) Bauverwaltung

Ihre Aufgaben umfassen u.a.:

• Betreuung und Bauüberwachung von Baumaßnahmen sowie eine enge Zusammenarbeit mit beauftragten Pla- nungs- bzw. Architekturbüros

• Projektleitung, -koordinierung und -steuerung

• Kostenüberwachung von Bauprojekten

• Kontrolle der Baudurchführung, Aufmaß und Abrechnung

• Erstellung von Leistungsverzeichnissen für kleinere Baumaßnahmen

• Bearbeitung und Überwachung von Gewährleistungs- fristen und -fällen,

• Kontrolle kommunaler Liegenschaften auf Bauschäden

• Beauftragung von Maßnahmen z. B. Reparatur und Un- terhaltung der Straßenbeleuchtung

Was wir von Ihnen erwarten:

• einen erfolgreichen Abschluss als staatlich geprüfte/-r Techniker/-in (m/w/d) der Fachrichtung Bautechnik, als Meister/-in (m/w/d) des Bauhauptgewerbes oder eine vergleichbare Ausbildung

• mehrjährige Berufserfahrung im Bauhauptgewerbe

• idealerweise gute Kenntnisse VOB/B und HOAI

• sicherer Umgang mit MS-Office-Standardprogrammen

• Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, freundliches und sicheres Auftreten

• Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft zur Nut- zung des privaten PKW für dienstliche Zwecke

• Bereitschaft, sich kurzfristig in die notwendigen Rechts- gebiete einzuarbeiten

Was Sie von uns erwarten können:

• eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung

• die Eingruppierung erfolgt je nach persönlicher Voraus- setzung und Qualifikation voraussichtlich in der Entgelt- gruppe 8 TVöD

• eine abwechslungsreiche, interessante und verantwor- tungsvolle Tätigkeit in einem aufgeschlossenen und mo- tivierten Team

Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen entsprechend § 27 Abs. 4 ThürDSG ordnungsgemäß ver- nichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Tätigkeitsnachweise, Zeugnisse und alle stellenbe- zogenen Nachweise) richten Sie bis zum

30.07.2021

an: Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“

Personalverwaltung Hauptstraße 18 36452 Kaltennordheim

oder per E-Mail an k.voigt@vghoherhoen.de

Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

(3)

Gemeinde Erbenhausen Amtlicher Teil

Amtliche Bekanntmachungen

Gemeinderatssitzung Erbenhausen vom 15.06.2021

7 Beschluss - Beauftragung Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung für die Feuerwehr

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung der Firma Brand- schutztechnik Müller GmbH, Drei Gleichen - Günthersleben mit der Lieferung der persönlichen Schutzausrüstung für die Ange- hörigen der Freiwilligen Feuerwehren gemäß vorliegendem An- gebot AG168685 vom 26.04.2021 zum Gesamtpreis in Höhe von 5.012,58 € brutto.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen

8 Beschluss – Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Durchführung der Winterdienstleistung auf kommunalen Straßen im Ortsteil Melpers der Stadt Kaltennordheim durch die Gemeinde Erbenhausen Beschluss:

Der Gemeinderat hebt den Beschluss zum Tagesordnungspunkt Nr. 11.2 „Winterdienst Melpers – Vereinbarung mit der Stadt Kal- tennordheim“ vom 10.12.2020 auf und beschließt die Zweckver- einbarung mit der Stadt Kaltennordheim in der aktuell vorliegen- den Form.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen

9 Beschluss für die Überprüfung der ortsfesten elektri- schen Anlagen und Betriebsmittel in den kommunalen Gebäuden

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Überprüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 in den kommunalen Gebäuden von der Elektromontage Schmidt

& Ullrich GmbH aus Erbenhausen zum Angebotspreis in Höhe 3641,40 € (brutto) ausführen zu lassen.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen

10 Beratung und Beschluss - Abschluss einer Zweck- vereinbarung „Beitritt zum Kommunalen IT-Service- zentrum des Landkreises Schmalkalden-Meiningen (KITS)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Erbenhausen beschließt den Abschluss der Zweckvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer behörden- und verwaltungsebenenübergreifenden E-Government-/IT-Infrastruktur für die Gebietskörperschaften im Landkreis Schmalkalden-Meiningen und somit den Beitritt zum Kommunalen IT-Servicezentrum des Landkreises (KITS).

Als Auflage wird festgelegt, dass über den tatsächlichen, kosten- pflichtigen Anschluss ein separater Beschluss zu einem späte- ren Zeitpunkt gefasst werden muss.

Weiterhin wird festgelegt, dass die Zweckvereinbarung nur un- ter der Maßgabe unterzeichnet wird, dass mit dem Landkreis eine entsprechende Protokollerklärung gefasst wird, die besagt, dass kein Anschlusszwang besteht und sowohl in diesem Fall, als auch bei einer vorzeitigen Kündigung keine Kosten für die Gemeinde Erbenhausen entstehen.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen Die Terminabstimmung erfolgt über die Bauverwaltung der

Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“, Tel.: 036946/216-34, E-Mail: v.gutmann@vghoherhoen.de.

Steffen Hohmann Bürgermeister

Nichtamtlicher Teil

Senioren

Geburtstagsglückwünsche

Der Bürgermeister der Gemeinde Birx und die Mitglieder des Gemeinderates gratulieren dem Jubilar des Monats Juli recht herzlich zum Geburtstag:

Herrn Werner Bettin zum 85. Geburtstag

(4)

mit dem Ziel eines Abschlusses einer Anschlussvereinbarung.

Die Vereinbarung sollte zeitnah federführend durch den Gemein- schaftsvorsitzenden und den Geschäftsstellenleiter unter Einbe- ziehung aller Mitgliedskommunen und weiteren regionalen Ak- teuren erarbeitet werden, damit diese unmittelbar anschließend an die bisherige Vereinbarung in Kraft treten kann. Die Gemeinde bringt sich aktiv in die Gespräche zur Vertragsgestaltung mit ein.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen

10.1 Radweg Frankenheim - Birx Beschluss:

Der Gemeinderat bemüht sich um Fördermittel über das Förder- programm des Bundes „Radnetz Deutschland/(ICT)“

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen

Nichtamtlicher Teil

Senioren

Geburtstagsglückwünsche

Der Bürgermeister der Gemeinde Frankenheim und die Mitglie- der des Gemeinderates gratulieren den Jubilaren des Monats Juli recht herzlich zum Geburtstag:

Herrn Herbert Gutmann zum 75. Geburtstag Frau Leni Friedrich zum 75. Geburtstag Frau Hiltrud Hartmann zum 70. Geburtstag

Gemeinde Oberweid Nichtamtlicher Teil

Senioren

Geburtstagsglückwünsche

Der Bürgermeister der Gemeinde Oberweid und die Mitglieder des Gemeinderates gratulieren der Jubilarin des Monats Juli recht herzlich zum Geburtstag:

Frau Gisela Voigt zum 91. Geburtstag

Impressum

Rhöner Nachrichten

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“

Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ Hauptstraße 18, 36452 Kaltennord- heim Tel.: 03 69 46 / 2 16-0, Fax: 03 69 46 / 2 16 19 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen Teil:

Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Christina Mes- serschmidt, erreichbar unter Tel.: 0171 / 8913107, E-Mail: c.messerschmidt@wittich-lan- gewiesen.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.

Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für An- zeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Des- halb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezüg- liche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und gesetzlicher MWSt.) beim Verlag bestellen. Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahl- werbung und/oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/poli- tische Gruppierung verantwortlich.

Nichtamtlicher Teil

Senioren

Geburtstagsglückwünsche

Der Bürgermeister der Gemeinde Erbenhausen und die Mitglie- der des Gemeinderates gratulieren den Jubilaren des Monats Juli recht herzlich zum Geburtstag:

OT Erbenhausen

Frau Heidrun Günther zum 70. Geburtstag OT Schafhausen

Frau Irene Bach zum 92. Geburtstag

Gemeinde Frankenheim Amtlicher Teil

Amtliche Bekanntmachungen

Gemeinderatssitzung Frankenheim vom 28.05.2021

6 Beschluss - Direktauftrag zur Sanierung des Denk- mals für die Opfer des 1. Weltkrieges

Beschluss:

Der Gemeidnerat vergibt den Auftrag zur Sanierung des Denk- mals in Höhe von 3.567,36 € brutto an die Fa. Zentgraf & Vey Steingestaltungs GmbH, Schlagmühle 1, aus 97650 Fladungen.

Die Bedarfsposition 11 „Aufbringen einer Schutzlasur“ über- nimmt die Gemeinde in Eigenleistung und muss dementspre- chend nicht mitbeauftragt werden.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen

7 Umbau ehemaliger Pferdestall zum Bauhof

7.1 Beschluss - Farbgestaltung Dach, Fassade und Tore Beschluss:

Der Gemeinderat fasst nach Diskussion die Alternative C (Alu- verkleidung Holzoptik) ins Auge.

Die Entscheidung wird bis zur Klärung der offenen Fragen zu- rückgestellt. Durch die Verwaltung ist mit dem Fördermittelgeber die Möglichkeit der Umsetzung der Variante C und einer damit verbundenen Nachförderung zu klären.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen

7.2 Bauantrag - Nutzungsänderung Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Nutzungsänderung auf Grundlage der erarbeiteten Unterlagen des Dipl. Ing. (FH) Micha- el Dittmar, Altenbrunnenstraße 11 in 36452 Kaltennordheim zu.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Bauan- trag zu stellen.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen

8 Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Fortführung der Tourismus-Zweckvereinbarung der VGem Hohe Rhön

Beschluss:

Der Gemeinderat beschießt die Kündigung der Tourismus- Zweckvereinbarung der VGem. „Hohe Rhön“ zum 31.21.2021

(5)

Ferner beschließt der Stadtrat, die Vermessungsleistungen durch das Vermessungsbüro Heiko Eckardt, Meiningen, ausführen zu lassen. Über alle weiteren Vorgehensweisen entscheidet der noch zu wählende Umlegungsausschuss.

10. Der Stadtrat wählt die Mitglieder des Umlegungsausschus- ses wie folgt:

1. Vorsitz durch Katasterbehörde:

Tina Höppchen (Vorsitzende) Henry Waurick (Vertreter) Olaf Krech (Vertreter)

2. Fachmitglied mit der Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst bzw. Erfahrung im Liegen- schaftsrecht:

ÖbVI Heiko Eckardt, Meiningen Katja Weißenborn (Vertreterin)

3. Fachmitglied mit Erfahrung in der Bewertung von Grundstücken:

Thomas Kozlik, Meiningen Jürgen Müller, Walldorf 4. Stadtratsmitglied:

Reimund Schäfer (Mitglied) Andre Bohnheio (Vertreter) Rolf Friedrich (Mitglied) Michael Roth (Vertreter)

Die Mitglieder des Umlegungsausschusses sind verpflich- tet, Ehrenämter sorgfältig und gewissenhaft wahrzunehmen und über die ihnen bei der Ausübung des Ehrenamts be- kannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren, soweit nicht diese Tatsachen offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

11. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim genehmigt die au- ßerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2021 in der Haushaltsstelle 59300.96001 zur Neueinrichtung der Er- lebnisausstellung mit Gruppenaktivität auf dem Weidberg (Geheimnisse der Rangerhütte) in Höhe von 90.000,00 €.

12. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt die pau- schale Landeszuweisung zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden in Höhe von 50.000,00 € im Jahr 2021 zur Straßenunterhaltung einzusetzen und genehmigt die über- planmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.51000 in gleicher Höhe.

13. Grundsatzbeschluss:

Der Stadtrat stimmt grundsätzlich zu, dass Gehwegbereich von privaten Wohnhäusern in Eigeninitiative hergerichtet werden können. Die Ausführung ist mit der Bauverwaltung und dem Ortsteilbürgermeister einvernehmlich abzustim- men. Sofern die Maßnahme auch im Interesse der Stadt ist und auch kein Straßenausbau in absehbarer Zeit geplant ist, kann ein Materialkostenzuschuss gewährt werden. Der Materialkostenzuschuss richtet sich nach den marktübli- chen Preisen und ist auf maximal 1.500 € pro Anlieger be- grenzt. Arbeitsleistungen werden nicht bezuschusst.

Amtliche Bekanntmachung

Planverfahren zur Ergänzungssatzung der Stadt Kalten- nordheim OT Aschenhausen – FIst. 612/1 u. 612/2

Hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß

§ 34 (6) i. V. m. § 10 BauGB

Im Ergebnis des gesetzlich durchgeführten Planverfahrens zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Stadt Kaltennordheim OT Aschenhausen – Flst. 612/1 u. 612/2 gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB hat der Stadtrat Kaltennordhiem in seiner Sitzung am 22.12.2020 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst. Gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wurde die vorstehende Satzung einschließlich Plan- und Verfahrensunter-

Stadt Kaltennordheim Amtlicher Teil

Amtliche Bekanntmachungen

Beschlüsse

In der 11. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kalten- nordheim am 29.06.2021 wurden folgende Beschlüs- se gefasst:

1. Die Stadt Kaltennordheim vergibt den Auftrag für den Aus- bau der Straße „Mühlwehr“ an den Baubetrieb Daniel Ne- litz, Untere Röde 6, 36466 Dermbach.

2. Die Stadt Kaltennordheim vergibt den Auftrag für den Tief- bau im Zuge der Baumaßnahme „Sanierung Schloss, Kal- tennordheim“ an den Baubetrieb Daniel Nelitz, Im Tiefen Lande 3, 36466 Dermbach.

3. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt den Ab- schluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringische Lan- desamt für Denkmalpflege und Archäologie, Humboldtstra- ße 11,,99423 Weimar für die Erdarbeiten im Umfeld des Schlosses Kaltennordheim.

4. Beschluss - Ermächtigung zur Auftragsvergabe weiterer Gewerke im Zusammenhang mit der Maßnahme „Sanie- rung Schloss, Kaltennordheim“: In Anlehnung an die vor- liegenden Kostenschätzungen der einzelnen Gewerke, wird der Bürgermeister vom Stadtrat ermächtigt nach Öffnung und Wertung der Angebote, den Zuschlag an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zuerteilen.

5. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt den Auf- trag zur Ausführung der Planungsleistungen (Leistungsbild:

Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung) für die Maßnahme

„Gestaltung eines historischen Kirchenaufgangs mit Sanie- rung der Stützmauer im OT Unterweid“ an das Ingenieurbü- ro Probst, Gleimershäuser Straße 19 in 98617 Meiningen/

Dreißigacker zu vergeben.

6. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt den Auf- trag zur Ausführung der Planungsleistungen(Leistungsbild:

Gebäude und Innenräume) für die Maßnahme „Anbau von Lagerräumen am Bürgerheimim OT Aschenhausen“ an das Bauplanungsbüro Frank Rassmann, Brunnenplatz 8, 98634 Wasungen zu vergeben. Die Fachplanung für Installation und technische Anlagen, Brandschutz sowie die Tragwerks- planung sind nicht im Honorarangebot des PB Rassmann enthalten. Diese werden im Bedarfsfall bzw. bei Erfordernis gesondert nach Zeithonorar berechnet.

7. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt den Auf- trag zur Ausführung der Planungsleistungen (Leistungsbild:

Freianlagen) für die Maßnahme „Schaffung eines lebendi- gen Dorfzentrums mit Dorfanger Überflieger im OT Mittels- dorf“ an das Planungsbüro für Landschaftsgestaltung und Freianlagen- Neubert, Schubertstraße 18, 98544 Zella- Mehlis zu vergeben.

8. Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt den Auf- trag zur Ausführung der Planungsleistungen für die Maß- nahme „Ausbau eines länderübergreifenden Radweges zur Stärkung des Alltagsradverkehrs im Ulster- und Feldatal“

an das Ingenieurbüro Wolfgang Schmidt, Lindenweg 15, 98630 Römhild OT Haina zu vergeben.

9. Der Stadtrat beschließt, das Baulandumlegungsverfahren an das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinfor- mation, Katasterbereich Schmalkalden, zu übertragen.

Die mittels Umlegungsverfahren neu zuordnenden Flächen, sind die im Bebauungsplan „Hinter dem Kirchhof“ einge- schlossenen Teilflächen der Flurstücke Nr. 395/5, 395/6 und 395/8 sowie das komplette Flurstück Nr. 395/7 in der Flur 2, Gemarkung Kaltenwestheim.

(6)

Werden Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstö- ße unbeachtlich.

1. Änderungssatzung

zur Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Kaltennordheim

Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Ja- nuar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. März 2021 (GVBI. S. 115) der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19.

September 2000 (GVBI. S. 301), zuletzt geändert durch das Ge- setz vom 10. Oktober 2019 (GVBI. S. 396), der §§ 18 und 21 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 (GVBI.

S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBI. S. 560), und des § 8 des Bundes- fernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. März 2020 (BGBl. 5. 433), hat der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim in seiner Sitzung am 04.05.2021 die folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentli- chen Straßen im Gebiet der Stadt Kaltennordheim (Sondernut- zungsgebührensatzung) beschlossen:

Artikel 1

§ 3 Gebührenberechnung Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

Die in dem Gebührenverzeichnis nach Tagen oder Wochen be- messenen Gebühren werden für jede angefangene Zeiteinheit voll berechnet. Sofern eine, dem Gebührenverzeichnis zufolge, nach Wochen oder Monaten bemessene Sondernutzung mehrjährig ausgeführt werden soll/wird, so wird für die entsprechende Wo- chen- / Monatsgebühr bei Einmalzahlung ein Nachlass gewährt.

Der Nachlass wird nach Nutzungsdauer wie folgt gestaffelt:

1 bis 5 Jahre 30 % Nachlass

6 bis 10 Jahre 40 % Nachlass 11 bis 15 Jahre 50 % Nachlass 16 bis 20 Jahre 60 % Nachlass 21 bis 25 Jahre 70 % Nachlass

über 25 Jahre 80 % Nachlass

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kaltennordheim, den 17.06.2021 Erik Thürmer

Bürgermeister

Veröffentlichungsvermerk

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens-oder Formvor- schriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden.

Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.

Werden Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstö- ße unbeachtlich.

Fundbüro

aktuelle Funde:

Nr. Datum Fundsache Fundort

07/2021 18.06.2021 Brille beim Marschlerhof (Kaltennordheim- Klings)

Fundgegenstände, die innerhalb eines halben Jahres ab Fund- zeitpunkt nicht vom Eigentümer bzw. vom Finder abgeholt wur- den, gehen an den Finder über, werden versteigert oder vernich- tet.

lagen der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Schmalkal- den-Meiningen vorgelegt. Gemäß Schreiben vom 04.06.2021 (Az: 13-1441-217/21-95) wurden seitens der Rechtsaufsicht des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bezüglich des durchge- führten Planverfahrens der o.g. Ergänzungssatzung OT Aschen- hausen keine Beanstandungen geltend gemacht. Der o.g. Sat- zungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Satzung tritt gem. § 34 (6) BauGB i. V. m. § 10 (3) BauGB und § 21 (2) und (3) ThürKO i. V. m. § 2 (3) ThürBekVO mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Ergänzungssat- zung einschließlich Planunterlagen und Begründung ab diesem Tag in der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“, 36452 Kalten- nordheim OT Kaltensundheim, Hauptstraße 18 (Bauverwaltung) während der Öffnungszeiten:

Montag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 16.00 Uhr Mittwoch 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

(außer samstags, sonn- und feiertags) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweis auf Rechtsfolgen

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB ist bei Inkraftsetzung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen. Hiermit erfolgt dieser Hinweis.

Unbeachtlich werden entsprechend § 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der verbindlichen und vorbe- reitenden Bauleitplanung und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beacht- liche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung Schriftlich ge- genüber der Stadt Kaltennordheim unter Darlegung des die Ver- letzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Form- vorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der z.Z.g.F. enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbe- achtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekannt- machung der Satzung gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§21 (4) S.1 ThürKO). Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind (vgl. § 21 Abs. 4 Satz 2 ThürKO).

Wurde eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist je- dermann diese Verletzung geltend machen (vgl. § 21 Abs. 4 Satz 3 ThürKO).

Hiermit wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen entsprechend § 21 Abs. 4 Satz 4 ThürKO hinge- wiesen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung

etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Kaltennordheim, den 21.06.2021 Erik Thürmer

Bürgermeister Siegel

Veröffentlichungsvermerk

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden.

Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.

(7)

Nichtamtlicher Teil

Mitteilungen

Übergabe Kleine Gasse Kaltennordheim

Abschluss Baumaßnahme „Kleine Gasse“ in Kalten- nordheim

Am 23.06.2021 erfolgte die Abnahme der „Kleinen Gasse“ in Kaltennordheim nach ihrer Neugestaltung.

Mit dabei waren (von links): Heiko Pagel – Werksleitung WVS, Bürgermeister Erik Thürmer, Karl-Walfried Linke – WVS, Stadtratsmitglied Ulrich Schramm, Heidrun Büttner – Bauamtsleiterin VG Hohe Rhön, Marcus Bachmann – DSK, Rainer Schachtschabel – Büro für Bauplanung & Architektur Kraus GbR, Peter Mohr – Mohr-Bau-GmbH, Ortsteilbürger- meister Stephan Heym.

Technische Daten:

Gestaltungsmaßnahme als Mischverkehrsfläche mit barrierefrei- em Fußweg in der Mitte (scharfkantiges Betonpflaster).

Maßnahme ist Bestandteil der Stadtgestaltung in der Kategorie Gassen, Anlieger und Fußgängerverkehr

Flächenaufteilung:

270 m² Kleinpflaster Granit als Bogenpflaster

115 m² Betonpflaster grau in drei Steinformaten mit wechselnder Verlegung

36 m² mittig verlaufende Entwässerungsrinne als dreizeilige Be- tonrinne anthrazit

Gesamtfläche: ca. 421 m² Fahrbahnaufbau: 65 cm

Unterirdischer Bauraum wurde neu geordnet mit folgenden Me- dien:

- Neuer Mischwasserkanal DN 250 - Neue TW-Leitung

- Neuerschließung mit Fernwärmeversorgung - Neutrassierung Telekom + DSL (Träger ÜWR) - Neutrassierung Energieleitung (ÜWR)

- Umstellung und Ergänzung Beleuchtung auf LED-Lampen Submittierte Bausumme: 121 TE zzgl. Planungs- und Erkun- dungskosten

Straßenplanung: Büro für Bauplanung & Architektur Kraus GbR - Ingenieure & Architekten

Fördermittel: Investitionszuschüsse aus Mitteln des „Europäi- schen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) 2014-2020 Gewährung von Zuwendungen nach den Richtlinien zur Förde- rung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförde- rungsrichtlinien – ThStBauFR)

Eine Gewährleistung für den Wert sowie mögliche Mängel der versteigerten Gegenstände wird nicht übernommen.

Gegenstände bis zu einem Wert von 10,00 Euro werden nicht als Fundsache behandelt. Eine Abgabe beim Fundbüro ist nicht erforderlich.

Sekretariat Stadt Kaltennordheim Tel. 036966 778-11

Mietwohnungen Fischbach

Vermietung von zwei Mietwohnungen in der Nordstraße 7 im Ortsteil Fischbach

Die Stadt Kaltennordheim beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Wohnungen im Mehrfamilienwohnhaus Nordstra- ße 7 neu zu vermieten.

Wohnungsdaten:

Lage: 4-Raum-Wohnung im Dachgeschoss links mit Küche, Bad und 1 Abstellraum im Keller

Wohnfläche: 83 m2 Grundmiete: 332,00 €/Monat

Nebenkosten: 150,00 €/Monat inkl. Heizkosten (Zentrale Ölheizung)

Mietkaution: 2 Monatsgrundmieten

Lage: 3-Raum-Wohnung im Erdgeschoss links mit Küche, Bad und 1 Abstellraum im Keller Wohnfläche: 80,23 m2

Grundmiete: 361,04 €/Monat

Nebenkosten: 130,00 €/Monat inkl. Heizkosten (Zentrale Ölheizung)

Mietkaution: 2 Monatsgrundmieten

Die 3-Raum-Wohnung, welche in den Jahren 2020/21 komplett saniert wurde, möchte die Stadt in Folge des Fachkräftemangels in unserer Region als Gründer-/Fachkräfte- und Berufseinstei- gerwohnung bereitstellen.

Der Mietvertrag ist auf maximal 2 Jahre begrenzt. Vor Vertrags- abschluss ist ein Nachweis zu erbringen, dass man zu vorge- nanntem Personenkreis gehört, indem man z.B. einen Arbeits- vertrag in Aussicht hat. Optional ist die einmalige Verlängerung um ein Jahr möglich, wenn der Bewohner sich in der Zeit ein Eigenheim baut.

Bewerbungen richten Sie bitte an die Stadt Kaltennordheim, Wilhelm-Külz-Platz 2, 36452 Kaltennordheim.

Bei Fragen vorab wenden Sie sich bitte an die Verwaltungs- gemeinschaft „Hohe Rhön“, Bauverwaltung, Tel. 036946-21636, Mail: e.faber@vghoherhoen.de.

(8)

Senioren

Wir gratulieren zum Geburtstag

Liebe Jubilare,

aufgrund der aktuellen Situation in der Corona-Krise können wir nur unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen Besuche vorneh- men. Wir werden diesbezüglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um dies mit Ihnen vorher abzusprechen.

Kaltennordheim OT Andenhausen

04.08.2021 zum 90. Geburtstag Frau Käthe Werner Kaltennordheim OT Kaltennordheim

15.07.2021 zum 85. Geburtstag Frau Lisa Heim 28.07.2021 zum 70. Geburtstag Herr Siegfried Steube 30.07.2021 zum 90. Geburtstag Frau Gerda Abe 11.08.2021 zum 70. Geburtstag Herr Wolfgang Jahn 11.08.2021 zum 70. Geburtstag Frau Doris Dudek Kaltennordheim OT Kaltenwestheim

14.08.2021 zum 85. Geburtstag Frau Marianne Döll 15.08.2021 zum 75. Geburtstag Herr Helmut Scholze Kaltennordheim OT Klings

16.07.2021 zum 75. Geburtstag Frau Jutta Denner 23.07.2021 zum 70. Geburtstag Herr Gerhard Hübner Kaltennordheim OT Fischbach

24.07.2021 zum 75. Geburtstag Herr Klaus Drews Kaltennordheim OT Unterweid

25.07.2021 zum 75. Geburtstag Frau Christa Guthmann 02.08.2021 zum 70. Geburtstag Frau Ursula Witzel Kaltennordheim OT Kaltenlengsfeld

21.07.2021 zum 75. Geburtstag Herr Bernd Kirchner Kaltennordheim OT Aschenhausen

24.07.2021 zum 85. Geburtstag Herr Paul Schmidt

Sehr gerne besuchen wir unsere Senioren ab ihrem 90. Geburts- tag jährlich. Aufgrund der aktuell gültigen Regelungen zum Da- tenschutz sind Geburtstagsbesuche zum 91. bis 94. Geburtstag und zum 96. bis 99. Geburtstag nur zulässig, wenn der Senior oder seine Angehörigen uns zu dem Festtag von sich aus ein- laden. Die Einladung können an das Büro des Bürgermeisters telefonisch (036966/ 778-11), per E-Mail (info@kaltennordheim.

de), postalisch oder persönlich ausgesprochen werden. Bitte in- formieren Sie uns hierzu rechtzeitig.

Herzliche Glückwünsche

zur Goldenen Hochzeit am 23.07.2021

dem Ehepaar Marianne und Günther Ebert aus Aschenhausen

zur Goldenen Hochzeit am 31.07.2021

dem Ehepaar Doris und Harald Storch aus Kaltensundheim

zur Diamantenen Hochzeit am 29.07.2021

dem Ehepaar Lisa und Peter Hartmann aus Klings

zur Diamantenen Hochzeit am 05.08.2021

dem Ehepaar Irmgard und Günther Hohmann aus Unterweid

(9)

80. Geburtstag von Frau Anna Kasper aus Kaltennordheim am 27.06.2021

Am 27.06.2021 feierte Frau Anna Kasper aus Kaltennordheim ihren 80. Geburtstag. Hierzu gratulierte der Ortsteilbürgermeister Stephan Heym auch im Namen der Stadt Kaltennordheim recht herzlich und wünschte der Jubilarin weiterhin persönliches Wohl- ergehen und viele schöne Augenblicke im neuen Lebensjahr.

Goldene Hochzeit Fam. Bach Kaltenlengsfeld

Die herzlichsten Glückwünsche zur goldenen Hochzeit am 19.06.2021 überbrachten der Bürgermeister Erik Thürmer und der Ortsteilbürgermeister Nico Denner dem Jubelpaar Regi- ne und Gerhard Bach aus Kaltenlengsfeld. Sie wünschten den Beiden weiterhin bestes Wohlergehen und noch viele glückliche Ehejahre und vor allem noch auch viele schönen Augenblicke im Kreise der Familie.

95. Geburtstag von Norbert Möller aus Klings

Die herzlichsten Glückwünsche zum 95. Geburtstag konnte der Bürgermeister Erik Thürmer dem Jubilar Norbert Möller aus Klings am 23.06.2021 übermitteln. Er überbrachte im Namen des Ortsteil Klings und der gesamten Stadt Kaltennordheim die allerherzlichsten Geburtstagsgrüße verbunden mit der Hoffnung auf beste Gesundheit und viele schöne Augenblicke im neuen Lebensjahr im Kreise von Familie und Freunden.

85. Geburtstag Paul Zentgraf aus Kaltennordheim

Am 13.06.2021 feierte Herr Paul Zentgraf aus Kaltennordheim seinen 85. Geburtstag. Hierzu gratulierte der Ortsteilbürgermeis- ter Stephan Heym auch im Namen der Stadt Kaltennordheim recht herzlich. Er wünschte dem Jubilar für das neue Lebensjahr bestes Wohlergehen, viel Glück und viele schöne Stunden im Kreise der Familie.

(10)

„Kaltenlengsfelder Kulturfreunde e.V.“ über- gaben Spielgeräte

Die Festwoche zur 1200-Jahrfeier in Kaltenlengsfeld, vom 21.

bis 30. Juni 2019, war ein voller Erfolg und ein Event, das den Kaltenlengsfeldern noch lange in Erinnerung bleiben wird. Die Jahrfeier hatte einiges zu bieten und lockte zahlreiche Besucher aus nah und fern an.

Doch die harte Arbeit im Vorfeld und vor allem der starke Zu- sammenhalt der Kaltenlengsfelder haben sich gelohnt. Mit dem Gewinn der Festwoche konnten im Dorf nun einige Investitionen getätigt gebracht werden.

Am Sonntag, 27.06., fand nun die offizielle Übergabe der An- schaffungen für das Dorf an die Stadt Kaltennordheim statt. Ver- einsvorsitzender der „Kaltenlengsfelder Kulturfreunde e.V.“ Tobi- as Leister berichtete, dass bereits vor der Festwoche festgelegt wurde, dass das erwirtschaftete Geld „hier im Dorf bleibt und für verschiedene Projekte eingesetzt werden soll.“ Der Verein mach- te damals eine Umfrage im Dorf, bei der jeder Kaltenlengsfelder seine Ideen und Herzenswünsche äußern konnte. Erfreulich sei, dass ein Großteil davon schon umgesetzt werden konnte. Dazu gehören beispielsweise die Bierzeltgarnituren, welche die Kal- tenlengsfelder kostenfrei mieten können. Ein weiterer großer Teil des Gewinns ging in die Rhönstube im Dorfgemeinschaftshaus.

Dort wurde ein neues WC errichtet, neue Stühle und Tische an- geschafft, Lamellenrollos zur Beschattung angebracht und in eine neue Musikanlage investiert.

Auch kirchliche Projekte wurden bezuschusst und Hilfe des Bau- hofs der Stadt Kaltennordheim konnten zwei neue Holzbänke im Ort aufgestellt.

Ein Herzenswunsch vieler Kaltenlengsfelder war die Anschaf- fung neuer Spielgeräte auf dem Spielplatz mitten im Dorf. Die Kinder bekamen einen neuen, größeren Sandkasten, ein Feder- tier und einen Kletterparcours.

Tobias Leister betonte, dass noch weitere Projekte geplant seien.

„Ein Teil unserer Investitionen geht nun in die öffentliche Hand“, erzählte der Vereinsvorsitzende und überreichte dem Bürger- meister der Stadt Kaltennordheim symbolisch eine Spielzeug- Schaufel. Tobias Leister bat ihn darum, gut auf die genannten Dinge aufzupassen und sie pfleglich zu behandeln.

Der Vorsitzende dankte noch einmal allen Helfern, die bei sämt- lichen Umbaumaßnahmen im Einsatz waren.

Bürgermeister Erik Thürmer bedankte sich für die vielen Projek- te, die ohne die ehrgeizige Eigenleistung der Kaltenlengsfelder nicht möglich gewesen wären. All das „zeigt wieder einmal, dass der Zusammenhalt in Kaltenlengsfeld enorm ist.“

von Sophie Rauch

Goldene Hochzeit Fam. Pabst Kaltenlengsfeld

Am 12.06.2021 konnte das Ehepaar Veronika und Werner Pabst aus Kaltenlengsfeld auf 50 gemeinsame Ehejahre zurückschau- en. Hierzu gratulierten der Bürgermeister Erik Thürmer und der Ortsteilbürgermeister Nico Denner recht herzlich. Sie wünschten den Beiden viel Gesundheit und noch viele schöne gemeinsame Ehejahre.

Vereine und Verbände

Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Klings informiert

Auf der Sitzung der Mitgliederversammlung der JG Klings am 13. März 2020 gaben der Jagdvorsteher Roland Hartmann und der Schriftführer Wilhelm Reinau bekannt, dass sie für die ehren- amtlichen Tätigkeiten im Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Klings in den kommenden Jahren nicht mehr zur Verfügung ste- hen. Die anderen Mitglieder des Vorstandes entschieden jeder für sich selbst diesen Schritt ebenfalls zu gehen. Gesundheitli- che Probleme und eine teilweise über 30-jährige Mitgliedschaft als Jagdvorstand führten schließlich dazu diese ehrenamtliche Tätigkeit zu beenden. Das Bestehen eines Jagdvorstandes ei- ner Jagdgenossenschaft regelt der § 9 des Bundesjagdgesetzes.

Grundlage für die Wahl eines Vorstandes sind die Bestimmungen der gültigen Genossenschaftssatzung. Die teilweise recht hohe Teilnehmerzahl an den jährlichen Mitgliederversammlungen ha- ben in der Vergangenheit gezeigt, dass es eigentlich nicht schwer sein dürfte, neue Mitglieder für den Jagdvorstand in Klings zu finden. Die bisherigen Vorstandsmitglieder garantieren eine ord- nungsgemäße Übergabe aller vorhandenen Unterlagen. Inter- essenten für diese verantwortungsvolle aber auch interessante Tätigkeit können sich jederzeit beim Jagdvorsteher Roland Hart- mann oder beim Schriftführer Wilhelm Reinau melden. Sobald die aktuellen Hygienevorschriften im Rahmen der Pandemie die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses in Klings zulassen, wird die nächste Mitgliedervollversammlung der JG Klings stattfinden.

i. A. des Jagdvorstehers Wilhelm Reinau

Schriftführer der JG Klings

(11)

Sonstiges

Praxiseröffnung

Zur Eröffnung der Praxis am 01.07.2021 ließen es sich der Orts- teilbürgermeister Stephan Heym (von links), der Bürgermeister Erik Thürmer sowie der ehemalige Bürgermeister von Kalten- nordheim Ulrich Schramm nicht nehmen, Frau Manuela König zu begrüßen und ihr viel Erfolg für die Tätigkeit als Allgemeinmedizi- nerin in Kaltennordheim zu wünschen.

KONTAKT-INFORMATIONEN Öffnungszeiten:

Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr Di. 08.00 - 12.00 Uhr

Mi. 08.00 - 12.00 Uhr

Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Um Terminvereinbarung wird gebeten!

Adresse:

36452 Kaltennordheim Steinweg 18

Telefon:

036966 / 83 45 20 Fax:

036966 / 83 34 26 E-Mail:

praxis@koenig-hausarzt.de www.koenig-hausarzt.de

(12)
(13)

Angebote Rhönsegler

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Den Tag der Ewigen Anbetung wollen wir wie in den beiden ver- gangenen Jahren als Nachmittag der Anbetung begehen. Der gewählte Tag ist der erste Donnerstag im Monat und wird als Tag

für Kinder, welche voraussichtlich am 29.08.2020 in der Grund- schule Zwenkau aufgenommen werden, kann ab dem 01.08.2019 eine Bedarfsanmeldung für einen Hortplatz online

Finden Veranstaltungen in Räumlich- keiten von Sportanlagen oder Schulen statt, die unter die Bestimmungen der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverord-

„Sollte die vorstehend öffentlich bekannt gemachte Satzung unter Ver- letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der ThürKO enthalten oder aufgrund der ThürKO

Es kommt unseren drei Löwen zu Gute und dient der weiteren Sanierung des Geheges.“ Auch Sandra Raatz zeigte sich über das Ergebnis der Sammelaktion erfreut: „Als wir gehört

Die Anmeldeformula- re können beim Erzbistum Freiburg telefo- nisch unter der Telefonnummer 0761 - 21 88 966 bestellt werden oder schriftlich beim Erz- bistum Freiburg, Helfer mit

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentli- chung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung und Ehrung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr

Unter dem Arbeitstitel “Gesundheitszentrum” wollen wir hier somit ein Angebot schaffen, das einen wirklichen Mehrwert für unsere Gemeinde und die Region bringen wird..