Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung und Umwelt
Anlage 2 zur Drucksache GR 130 / 2020
Stadt Heidenheim an der Brenz
Begründung Entwurf
Stand: 09.11. 2020
zur partiellen Änderung Nr.11 des Flächennutzungsplans 2029 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim
in Bereich
„Am Eichert/Klinikum“
Anlage 2 zur Drucksache GemA 002 / 2021
Inhaltsverzeichnis
Übersichtlageplan ...1
Teil A Begründung (§ 5 Abs. 5 BauGB) ...2
1. Standort ...2
1.1 Lage, Größe und räumliche Abgrenzung des Plangebiets ...2
1.2 Topographie ...2
2. Derzeitige Situation ...2
2.1 Ausgangssituation in Plangebiet und angrenzendem Umfeld ...2
2.2 Stand der Bauleitplanung ...2
3. Ziel der Planung ...3
4. Umweltrelevante Belange ...3
Flächennutzungsplanänderung „Am Eichert/Klinikum“ in Heidenheim
Begründung vom 09.11.2020 - Seite 1 -
Übersichtlageplan
Abbildung 1: Lage des Plangebietes „Am Eichert/Klinikum“
Begründung (§ 9 Abs. 8 BauGB) 1. Standort
1.1 Lage, Größe und räumliche Abgrenzung des Plangebiets
Das Plangebiet „Am Eichert/Klinikum“ liegt auf dem Schlossberg im südlichen Heidenhei- mer Stadtgebiet. In der näheren Umgebung befinden sich die Voith-Arena, die Wohnsied- lung „Im Schloßhau“, das Naturtheater, das Congress-Centrum sowie das Schloss Hellen- stein mit Museum. Bei den umgebenden Flächen handelt es sich zum Großteil um Waldflä- chen.
Der Geltungsbereich der partiellen Änderung umfasst insgesamt eine Fläche von rd.
12,6 ha und wird aus den Flächen bzw. Teilflächen der nachfolgend genannten Flurstücke der Gemarkung Heidenheim gebildet:
85/16 (Teilfläche), 117 (Straße Katzental Teilfläche), 1012 (Teilfläche), 1013 (Schloß- haustraße Teilfläche), 1013/1 (Teilfläche), 1075, 1075/1 (Teilfläche)
1.2 Topographie
Das Plangebiet liegt etwa 70 m über dem Stadtzentrum im nordwestlichen Brenztal auf dem Schlossberg. Die Topographie im Bereich der Klinik sowie des ehemaligen Schwes- ternwohnheims ist aufgrund der bestehenden baulichen Nutzung als relativ eben zu be- schreiben. Das Gelände steigt nur leicht von Südost nach Nordwest.
2. Derzeitige Situation
2.1 Ausgangssituation in Plangebiet und angrenzendem Umfeld
Auf dem Schlossberg in Heidenheim befindet sich das Klinikum Heidenheim mit angeglie- derten Schwesternwohnheimen (viergeschossige sowie mehrere kleinere zweigeschos- sige Wohngebäude aus den 1970er Jahren). Im Süden grenzt das Plangebiet an die Wohn- siedlung „Im Schloßhau“. Die Bauflächen sind von Wald umgeben.
Für das Klinikum existiert eine weit fortgeschrittene Ausbauplanung, die eine Erweiterung des bestehenden Gebäudekomplexes im Südwesten auf bisher bewaldeten Flächen vor- sieht.
Die Bestandgebäude im Bereich südöstlich des Klinikums (Schwesternwohnheime) sollen abgerissen werden. Hier liegt ein städtebaulicher Entwurf eines Investors für die Entwick- lung eines Wohnquartiers mit zur Zufahrtsstraße des Klinikums hin orientierten gemisch- ten Nutzungen vor.
Im Süden befindet sich die Voith-Arena als Heimspielstätte des 1. FC Heidenheim mit ange- gliederten Sportanlagen.
2.2 Stand der Bauleitplanung
Der Flächennutzungsplan 2029 (FNP 2029), rechtswirksam mit Bekanntmachung am 17. Februar 2017, stellt für das Klinikum und dessen unmittelbares Umfeld Sondergebiets- flächen „Klinik“ dar. Die Zufahrtstraße Schloßhaustraße ist als Fläche für den überörtlichen Straßenverkehr gekennzeichnet. Waldflächen bedecken die übrigen Bereiche des Plange- bietes. Daher wird ein Waldumwandlungsverfahren notwendig. Parallel zum Bebauungs- planverfahren wird ein Verfahren zur partiellen Änderung des Flächennutzungsplans 2029 durchgeführt (§ 8 Abs. 3 BauGB).
Für das Plangebiet bestehen zwei rechtskräftige Bebauungspläne. Dies sind im Einzelnen:
∙ H299 Krankenhaus Eichert (rechtskräftig seit 15.07.1968)
∙ H309 Kreiskrankenhaus (Wohnbereich) (rechtskräftig seit 27.10.1969) Die genannten Bebauungspläne werden durch den neuaufzustellenden Bebau- ungsplan „Am Eichert/Klinikum“ ersetzt.
Flächennutzungsplanänderung „Am Eichert/Klinikum“ in Heidenheim
Begründung vom 09.11.2020 - Seite 3 -
Abbildung 2: Übersicht Bebauungspläne auf dem Schlossberg
3. Ziel der Planung
Mit dem geplanten 3. Bauabschnitt des Klinikausbaus sowie der vorgesehenen Entwick- lung eines neuen Wohnquartiers im Bereich des ehemaligen Schwesternwohnheimes sind umfangreiche bauliche Maßnahmen verbunden, die über die bestehenden rechtskräftigen Bebauungspläne nicht mehr abgebildet werden können. Eine Änderung dieser Bebauungs- pläne sowohl hinsichtlich der Art als auch des Maßes der baulichen Nutzung ist erforder- lich.
Da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist (§ 8 Abs. 2 BauGB), wird es notwendig, eine partielle Änderung des Flächennutzungsplans 2029 im Parallelver- fahren durchzuführen (§ 8 Abs. 3 BauGB).
4. Umweltrelevante Belange
Zur Vermeidung von Doppelprüfungen darf aus verfahrensökonomischen Gründen bei gleichzeitig durchgeführten Bauleitplanungen gemäß § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB eine Be- schränkung auf andere oder zusätzlich zu prüfende Umweltbelange erfolgen.
Der Geltungsbereich der partiellen Änderung Nr. 11 des Flächennutzungsplans „Am Ei- chert/Klinikum“ ist von dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Eichert/Klinikum“
vollständig erfasst, so dass die Überprüfung der Umweltbelange und die Darlegung der Auswirkungen der Planung im Rahmen des jeweiligen parallel laufenden Bauleitplanver- fahrens im Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt.
Besonders geprägt ist das Plangebiet durch die umgebenden, naturnah aufgebauten Wald- flächen, die durchweg von Rotbuchen geprägt sind, mit unterschiedlichem Anteil an Hain- buchen, Berg-Ahorn, Spitz-Ahorn, Eichen, wenig Fichten, Birken etc. Die Waldflächen erfül- len eine wichtige landschaftsprägende und erholungsfördernde Funktion sowie die Funk- tion als Lebensraum für zahlreiche Vögel, Fledermäuse, ggf. Bilche, Insekten etc., die vor einer baubedingt notwendigen Rodung entsprechend artenschutzrechtlich zu untersuchen und waldrechtlich auch als Waldfläche wieder auszugleichen sind. Aus speziellen arten- schutzrechtlichen Prüfungen (saP) bei Bebauungsplänen aus der Umgebung (z. B. DRK- Erweiterung) wurden z. B. Zwergfledermäuse, Rauhaut-, Mücken- und Breitflügelfleder- mäuse, Kleinabendsegler und zahlreiche, aber eher störungsunempfindliche Vogelarten (gegen Lärm, Licht etc.) vorgefunden.
Die Waldflächen besitzen eine Bedeutung als Lebensraum und Erholungswald. Aufgrund ihrer Nähe zu Straßen oder Wohngebieten, ihres Alters und ihrer Vorbelastung durch Erho- lungssuchende bzw. ihrer Bestandstiefe sind die Waldflächen im Zuge der Planung in ihrer Wertigkeit zu prüfen und einzustufen.
Als Bodentypen sind abhängig von Hangneigung und -ausrichtung sowie Ausgangsmate- rial u. a. Pelosole aus tonreicher Fließerde, Pararendzinen, Rendzinen aus Mergel- und Kalkstein, Braunerde-Rendzinen und Terra fusca vorzufinden.
Da das Plangebiet sowie seine nähere Umgebung großflächig zusammenhängende Wald- flächen umfasst, sind Vorgaben des Landeswaldgesetzes (LWaldG) besonders zu beachten.