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Bericht des Vorstands zur Vertreterversammlung am 20.10.2012

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Bericht des Vorstands zur Vertreterversammlung am 19./20. 10. 2012

I. Bericht der LPK-BW

1. Psychisch-Krankenhilfe-Gesetz

2. Anfrage des Sozialministeriums zur Durchführung des Opferentschädigungsgesetzes

und

Anfrage der BPtK zur Behandlung traumatisierter SoldatInnen 3. Kammerveranstaltungen

Landespsychotherapeutentag „Frühe Hilfen“

Fortbildungen zum Berufsrecht durch die Kammeranwälte

Veranstaltung 26.06.12 Psychotherapie bei Psychosen: gefährlich und

undurchführbar oder leitliniengerecht und wirksam? “Kammer im Gespräch“

(mit den Angestellten KollegInnen in Kliniken) – Information und Austausch zu aktuellen Themen

4. Novellierung des Heilberufekammergesetzes 5. Gemeinsame Aktivitäten mit der BPtK

Bedarfsplanung und Vergütung Psychotherapie Broschüre „Wege in die Psychotherapie“

6. Gemeinsame Aktivitäten mit der Landesärztekammer Baden- Württemberg

Gemeinsame Menschenrechtskommission

Gespräch im Innenministerium zur Umsetzung der Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen durch von den Kammern fortgebildete Gutachter Gemeinsame Fortbildung zum Kinderschutzgesetz

Gemeinsame Fortbildung:

„Alles wird besser“ Ändert sich das Psychotherapieverständnis durch neue Formen der Versorgung?

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Wichtiges aus der BPtK

(als Anlage zum Vorstandsbericht zur VV am 9./10. 10. 2012, basierend auf den Berichten der BPtK für die Sitzungen des Länderrats der BPtK)

1. Reform der Bedarfsplanung

Lobbyarbeit Bedarfsplanung/extrabudgetäre Vergütung Empfehlung zur Ermittlung des Praxiswertes

2. Patientenrechtegesetz

3. Nationale Präventionsstrategie

4. Perspektiven der Reform der Ausbildung 5. Entgeltsystem Psychiatrie

6. Projekt „Psychotherapeuten in Institutionen“

7. Psychotherapeutische Versorgung in der gesetzlichen Unfallversicherung

8. Versorgung von Opfern sexuellen Missbrauchs 9. Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie

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1. Reform der Bedarfsplanung

Lobbyarbeit Bedarfsplanung/extrabudgetäre Vergütung

Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, hat in einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt Mitte August die Überlegung angestellt, bei der Reform der Bedarfsplanung zum Ende dieses Jahres die Psychotherapie vorerst auszuklammern, weil es ein „Erkenntnisdefizit“

gebe. Ein Erkenntnisdefizit besteht de facto nicht. Es wäre aber aus Sicht des G- BA offensichtlich eine vertretbare Erklärung dafür, dass die Verhandlungspartner im Unterausschuss Bedarfsplanung sich nicht auf einen Abbau der psychotherapeutischen Unterversorgung einigen können, solange nicht geklärt ist, wie die zusätzlichen Niederlassungen in der Arztgruppe „Psychotherapeuten“

finanziert werden.

Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU hatte in einem Positionspapier im Juni 2012 deutlich gemacht, dass die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion eventuell bereit ist, über die Option einer gesetzlichen Regelung zur extrabudgetären Vergütung der Psychotherapie nachzudenken - dies in Kombination mit einem gesetzlichen Auftrag an den G-BA, die Psychotherapie-Richtlinien mit Blick auf Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der psychotherapeutischen Versorgung zu überprüfen. Vor diesem Hintergrund haben die Landespsychotherapeutenkammern und die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine gemeinsame Aktion für die Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung, noch in diesem Jahr, und für eine gesetzliche Regelung zur extrabudgetären Vergütung psychotherapeutischer Leistungen Ende August gestartet.

Die BPtK hat für die Landespsychotherapeutenkammer adressatenspezifische Schreiben mit jeweils bundeslandspezifischen Zahlen entworfen, die diese an die gesundheitspolitischen Sprecher der im Bundestag vertretenen Fraktionen, die für den Bereich Psychotherapie/Psychiatrie zuständigen MdBs sowie die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag und die MdBs im deutschen Bundestag aufgeteilt nach ihrer Zuordnung zu den einzelnen Bundesländern versandt haben. Diese Briefe wurden in Baden-Württemberg an die entsprechenden Abgeordneten versandt.

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Der zusätzliche Bedarf an Psychotherapeuten in der Versorgung und die Vergütung außerhalb der gedeckelten Vergütung waren Bestandteil der schwierigen Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband zur kassenärztlichen Vergütung.

KBV und GKV-Spitzenverband haben zwischenzeitlich folgende Einigung erzielt, das von den Gremien noch zu bestätigen ist:

„Die antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen der Richtlinienpsychotherapie (EBM-Kapitel 35.2) aller Arztgruppen und die probatorischen Sitzungen (GOP 35150) der in § 87 b Abs. 2 Satz 3 SGB V genannten Arztgruppen werden den Partnern der Gesamtverträge zur Ausdeckelung empfohlen“

und  

„GKV-SV und KBV legen gemeinsam fest, dass im Rahmen der zukünftigen Bedarfsplanung die auf Grund der neuen Planungsvorgaben zu erwartenden zusätzlich ausgewiesenen Niederlassungsmöglichkeiten für die entsprechende Planungsgruppe auf höchstens 1.150 begrenzt werden.

Der GKV-SV wird gemeinsam mit der KBV eine entsprechende Formulierung in den GBA einbringen, in der sowohl das Aufsatzjahr als Grundlage für die Berechnungen, die Zahl der Sitze als auch eine versorgungsbezogene Zulassung dieser Therapeuten geregelt sind“

In diesem Zusammenhang wird nicht ausgeführt, wie ein neues Berechnungsmodell aussehen wird und wie verhindert wird, dass derzeit bestehende Sitze nicht abgebaut werden, da nach derzeitiger Vorschrift bei einer Versorgung über 110 % Sitze abzubauen sind

Beschlossen wurde auch als Selbstverpflichtung:

„Der GKV-SV und die KBV verabreden, im Gemeinsamen Bundesausschuss bis zum 30.6.2013 die Psychotherapierichtlinien und das Gutachterverfahren weiterzuentwickeln. Dabei ist insbesondere die Angemessenheit der unterschiedlichen Behandlungsdauern der Verfahren und das Verhältnis von Einzel- zu Gruppentherapie zu überprüfen“

Empfehlung zur Ermittlung des Praxiswertes

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Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz regelt, dass ab dem 1. Januar 2013 das Verfahren bei Rückgabe der Zulassung eines Vertragsarztes/Vertrags- psychotherapeuten in überversorgten Planungsbereichen geändert wird. Bisher ist auf Antrag des ausscheidenden Vertragsarztes/Vertragspsychotherapeuten oder dessen Erbe ein Nachbesetzungsverfahren durchzuführen. Bei der Auswahl des Nachfolgers ist das Interesse des ausscheidenden Arztes/Psychotherapeuten oder seiner Erben bis zur Höhe des Verkehrswertes der betriebenen Praxis zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung ist die Ermittlung des Verkehrswertes der Bewertung durch den Zulassungsausschuss nicht vorzunehmen, wenn Praxisabgeber und Nachfolger sich über den Kaufpreis einig sind. Die Zulassungsgremien müssen den Verkehrswert bisher nur selbst ermitteln, wenn zwischen dem geeignetsten Bewerber und dem Praxisabgeber Streit über die Höhe des Kaufpreises besteht. In sozialrechtlichen Verfahren sowie bei der Entscheidung der Zulassungsgremien spielt daher die Ermittlung des Praxiswertes bisher keine entscheidende Rolle, feste Vorgaben der Rechtsprechung gibt es entsprechend kaum. Künftig gilt jedoch „der Zulassungsausschuss kann den Antrag ablehnen, wenn eine Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist (…). Hat der Zulassungsausschuss den Antrag abgelehnt, hat die KV den Vertragsarzt oder seinen zur Verfügung über die Praxis berechtigen Erben eine Entschädigung in der Höhe des Verkehrswertes der Arztpraxis zu zahlen“ (§ 103 Absatz 3a SGB V).

Die Ermittlung des Praxiswertes gewinnt durch diese neue Regelung in mehrfacher Hinsicht an Brisanz. Künftig wird die Festlegung des Verkehrswertes primär in der Hand der KVen liegen, wenn der Antrag auf Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens abgelehnt wird und sie den Antragsteller zu entschädigen hat. Es ist nicht auszuschließen, dass die KVen den Verkehrswert psychotherapeutischer Praxen eher niedrig ansetzen, um auf diese Weise

„günstig“ eine angebliche Überversorgung abzubauen. Ein solches Vorgehen würde zum einen die reale Versorgungslage weiter verschlechtern und zum anderen die Interessen des Praxisabgebers an einer dem tatsächlichen Wert entsprechenden Verwertung seiner Praxis entgegenlaufen.

Gegen die Festlegung des Verkehrswertes durch die KV bzw. die Höhe der Entschädigungszahlen besteht Rechtsschutz. Es ist daher davon auszugehen, dass die Sozialgerichtsbarkeit selber konkrete Verkehrswertberechnungen

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durchführen wird. Vor diesem Hintergrund scheint es bedenkenswert, dass die BPtK eigene Hinweise zur Bemessung des Praxiswertes vorlegt. Dabei kann sie auf mehrere Modelle zurückgreifen bzw. aufbauen. Zu nennen sind u. a. das

„Bremer Modell“, das gemeinsame Modell der Bundesärztekammer und der KBV zur Bewertung einer Arztpraxis sowie das Modell von Rüping/Mittelstaedt zur Ermittlung des Wertes psychotherapeutischer Praxen. Der Vorstand der BPtK wird vor dem Hintergrund der mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz neu getroffenen Regelung die genannten Modelle prüfen, Alternativen aus eher betriebswirtschaftlicher Sicht eruieren und in der nächsten Sitzung des Länderrates zu diskutieren, ob die Landespsychotherapeutenkammern hier eine gemeinsame Initiative mit der BPtK wünschen.

2. Patientenrechtegesetz

Die erste Lesung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung für ein Patientenrechtegesetz (Bundestagsdrucksache: 17/10488) wird am 28.

September 2012 im deutschen Bundestag stattfinden. Am 22. Oktober 2012 ist eine Anhörung im Ausschuss für Gesundheit geplant, die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für den 30. November terminiert, der zweite Durchgang im Bundesrat für den 14. Dezember 2012, sodass das Patientenrechtegesetz zum 1. Januar 2013 in Kraft treten könnte.

Am 27. September 2012 führte die BPtK einen Workshop zum Patientenrechtegesetz in Berlin durch. Themenschwerpunkt des Workshops waren die voraussichtlichen Auswirkungen des Patientenrechtegesetzes auf die Arbeit der Psychotherapeuten mit Blick auf Dokumentation und Einsichtnahme, Anträge und Befundberichte, sowie der Rechte von Kindern und Jugendlichen als Patienten.

3. Nationale Präventionsstrategie

Am 6. Juni 2012 hatte die Bundespsychotherapeutenkammer eine Pressekonferenz zum Thema „Psychische Gesundheit und Arbeit“. Schwerpunkt war zum einen die Zunahme der Burnout-Codierungen bei Krankschreibungen im Rahmen der jährlichen BPtK-Analysen betrieblicher Fehltage auf der Basis der Gesundheitsreporte der Krankenkassen. Weiterhin hat die BPtK im Rahmen der

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Pressekonferenz eine Checkliste vorgestellt für sogenannte Employee Assistance Programs (EAP), die Unternehmen dabei helfen sollen, seriöse Anbieter für die Prävention psychischer Erkrankungen ihrer Mitarbeiter auszuwählen. Die Checkliste wurde mit Unterstützung der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände entwickelt.

Die Pressekonferenz hatte insgesamt eine sehr positive Bilanz (Anlage 2). Ziele der Pressekonferenz waren die Kompetenz der BPtK beim Thema Prävention psychischer Erkrankungen zu untermauern und ihre Sichtbarkeit auch für Journalisten der Wirtschaftsressorts, aber insbesondere für zentrale Protagonisten der in der zweiten Hälfte des Jahres anlaufenden Nationalen Präventionsstrategie zu erhöhen. Dies sind zum einen unter dem Titel „Nationale Präventionsstrategie“ das BMG, aber auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Hier bemüht sich die Bundesministerien Frau Dr. Ursula von der Leyen durch ihre Initiativen das Thema zu besetzen.

BPtK-Eckpunkte

Für und im Rahmen der Nationalen Präventionsstrategie erarbeitet die BPtK derzeit konkrete Vorschläge. Ein zentraler Aspekt wird sein, die Politik aufzufordern, eine nationale Kampagne zur psychischen Gesundheit zu starten.

Eckpunkte könnten aus Sicht der BPtK sein:

- Information und Aufklärung über psychische Erkrankungen: Psychische Erkrankungen können jeden Menschen treffen.

- Zielgruppengerichtete Aktivitäten zur Prävention psychischer Erkrankungen:

- in den Lebenswelten: Familie, Quartier, Kita, Schule, Arbeitsplatz

- interdisziplinär und vernetzt: Psychotherapeuten, Ärzte und andere Gesundheitsberufe, Führungskräfte, Lehrer, Erzieher,…

- verhaltens- und verhältnisbezogen: in unterschiedlichen Stadien (Primärprävention, Früherkennung, indizierte Prävention, Rehabilitation) - mit ressortübergreifender Zuständigkeit (z. B. auf Bundesebene: BMG,

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSSJ), Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF))

Nicht jeder Mensch, der mit der Bewältigung seiner psychosozialen Probleme überfordert ist, braucht eine intensive und manchmal auch aufwendige

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psychotherapeutische Behandlung. Es geht einerseits darum, dass Selbsthilfepotential der Menschen anzusprechen und zu nutzen und andererseits darum, bei gefährdeten Patienten die Entwicklung und Entstehung einer manifesten Erkrankung zu verhindern.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNE fragte die Bundesregierung im Juni 2012 in einer kleinen Anfrage (17/9860) zur Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf Daten der gesetzlichen Krankenkassen und des Robert Koch-Instituts nach denen Arbeitslose unter anderem häufiger von Depressionen und Schlafproblemen betroffen sind.

Gleichzeitig nehme diese Gruppe im Vergleich zu beschäftigen Versicherten nur unterschiedlich an primär präventierten Kursen der Krankenkassen teil. Die Bundesregierung unterstütze eine Reihe von Initiativen und Ansätzen zur Stärkung der Gesundheitsförderung, die bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, den Sozialleistungsträger und ihren Verbänden angesiedelt seien.

Die CDU/CSU-Fraktion veranstalte am 25. Juni 2012 einen Präventionskongress, dessen Thema auch die Eckpunkte für eine nationale Präventionsstrategie der CDU/CSU Bundestagsfraktion vom 9. Mai 2012 waren. Im Rahmen des Kongresses wurden diese Eckpunkte nochmals angesprochen, also die Vereinbarung nationaler Gesundheitsziele, die Durchführung nationaler Präventionskonferenzen sowie die Etablierung eines Präventionsrates und die Aufstockung der GKV-Mittel für Prävention.

Die SPD-Fraktion konterte mit einem „Antrag zur Kinder- und Jugendlichengesundheit: Ungleichheiten beseitigen – Versorgungslücken schließen“. Die SPD-Fraktion hält in diesem Antrag fest, dass übergewichtige Kinder keine neuen Fahrradhelme brauchten, sondern Angebote und Unterstützung um ihr Leben und ihre Ernährung in den Griff zu bekommen.

Entsprechende Modellprojekte und Netzwerke gebe es in vielen Städten und Gemeinden. Die Bundesregierung müsse diese Projekte organisatorisch und finanziell stärken sowie klare Präventionsziele vorgeben. Die SPD- Bundestagsfraktion fordert dazu, die Einrichtung einer Präventionsstiftung, die Mittel für Präventionsmaßnahmen bei Sozialversicherungsträgern sowie Ländern und Gemeinden einsammelt und sie nach klaren Maßgaben verteilt. Für Kinder

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und Jugendliche müsse es niedrigschwellige Settingangebote geben. Kinder wie Eltern sollten im Alltag ernährungsbewusst sein sowie Lebenskompetenz und Verhaltensänderungen erleben und erlernen. Was bisher zur Präventionsstrategie der Regierung zu hören sei, bleibe deutlich hinter den Ansprüchen einer modernen Gesundheitspolitik zurück.

Im November 2012 will die Bundesregierung ihr Konzept für eine nationale Präventionsstrategie vorlegen. Die BPtK legte auf der Basis dieser Eckpunkte hierzu eine Stellungnahme vor, in der auch konkrete Beispiele für wirksame Präventionsansätze, sogenannte Good-Practice-Beispiele aufgelistet sind.

4. Perspektiven der Reform der Ausbildung

Die BPtK ist an das Votum des Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) gebunden und betrachtet weiterhin den Reformvorschlag der BPtK zur Reform der postgradualen Ausbildung als Lösung für die Ausbildungsprobleme der Psychotherapeuten – vor allem angesichts der Dringlichkeit, kurzfristig Abhilfe zu schaffen.

An eine Direktausbildung genauso wie an Modellprojekte zur Direktausbildung sind juristisch-formale aber auch inhaltliche Anforderungen zu stellen. Die Rückmeldungen der Landespsychotherapeutenkammern zum Entwurf des Vorstandes „Aus- und Weiterbildung zur Psychotherapeutin und zum Psychotherapeuten: Kriterien für die Zulassung von Modellstudiengängen Direktausbildung Psychotherapie“ gehen auf beide Aspekte ein. Angesichts der Unterschiedlichkeit der Positionierungen gibt es keine Schnittmenge, die als möglicher Kompromissvorschlag zu werten wäre. An einzelnen Punkten gehen die Vorschläge hinter den im Rahmen der Entwicklung des Gesetzesvorschlages zur Reform der postgradualen Ausbildung gefundenen Konsens zurück.

Bedauerlicherweise konnte an der letzten Sitzung des Länderrats der eingeladene Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) kurzfristig nicht teilnehmen, um die Landespsychotherapeutenkammern aus erster Hand zum Stand des Verfahrens in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu informieren. Die BPtK hat mit dem gleichen Ziel die parlamentarische Staatssekretärin Frau Widmann-Mauz zum 21. DPT eingeladen und sie gebeten, den Delegierten des DPT zu berichten.

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Die BPtK plant mit allen Protagonisten Gespräche zu führen, die bereits jetzt oder in Zukunft Modelle für Direktausbildungen entwickeln bzw. vorlegen, um in einem breiten Diskurs dazu beizutragen, dass Modelle für eine Direktausbildung entstehen, die den juristisch-formalen Anforderungen genügen und ein inhaltliches Profil der Profession angemessen wiederspiegeln. Über die Ergebnisse der Gespräche wird die BPtK dem Länderrat fortlaufend berichten.

5. Entgeltsystem Psychiatrie

Am 4. September 2012 stellte Herr Dr. Heimig den Vorschlag des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zum pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) vor. In einem Spitzengespräch der Selbstverwaltung nach § 17d KHG sollte am 14. September 2012 eine entsprechende Vereinbarung zur Annahme getroffen werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) scheint den PEPP-Entgeltkatalog für ungeeignet zu halten. Neben den sogenannten Prae-PEPP, die Aufwendungen für Patienten mit einer besonderen Aufwandshöhe abbilden, kennt das neue Vergütungssystem 94 unterschiedliche fallbezogene Tagespauschalen für Psychiatrie und Psychosomatik. Gruppierungsmerkmale für die Bildung kostenhomogener Gruppen waren Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren auf der Basis des OPS 2011, Verweildauern, das Alter und Patientenmerkmale, die auf eine besondere Aufwandsschwere hindeuten. Insgesamt basiert das PEPP auf 18 Diagnosegruppen, die dann weiter nach Alter, Patientenmerkmalen und besonderer Aufwandsschwere differenziert werden.

Während in der Psychiatrie die fallbezogenen Tagespauschalen degressiv gestaltet sind, wird in der Psychosomatik von fünf Fallpauschalen nur eine als degressiv gestaffelt ausgewiesen. Dies ruft insbesondere in den Reihen der psychiatrischen Krankenhäuser (DGPPN, BDK, AKP) große Kritik hervor, da diese befürchten, dass durch die degressive Gestaltung der Tagespauschalen Patienten zu früh entlassen werden. Dem wird entgegengehalten, dass die degressive Gestaltung der Pauschalen auf den von den Kalkulationshäusern gelieferten Daten basiert. Insofern wäre zunächst zu prüfen, inwieweit die von InEK vorgeschlagenen Tagespauschalen der Wirklichkeit in den Kliniken entsprechen. Ist dies nicht der Fall, kann ein lernendes System in den nächsten Jahren bei der Dokumentation nachbessern, sodass angemessene

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Tagespauschalen entstehen. Bildet der Vorschlag des InEK die Versorgungswirklichkeit mit Blick auf die Kosten ab, entstehen für die Krankenhäuser keine Anreize, ihre Patienten frühzeitig zu entlassen.

Grundsätzlich anders beurteilt der Verband der Psychosomatischen Krankenhäuser und Krankenhausabteilungen in Deutschland e.V. (VPKD) den Vorschlag des InEK. Der VPKD sieht sich durch die Arbeitsgruppe Psychiatrie in der deutschen Krankenhausgesellschaft nicht angemessen repräsentiert und vertritt darüber hinaus die Position, dass das neue PEPP-System als lernendes System in der Lage sein wird, im Endeffekt zu einer angemessenen Leistungs- und Kostendifferenzierung bzw. –bewertung zu kommen.

Mit Blick auf die Weiterentwicklung des OPS 2014 ist festzuhalten, dass die OPS- Ziffern bis auf die OPS für Intensivbehandlung und die OPS für psychotherapeutische bzw. psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung nicht kostentrennend sind. Innerhalb der anderen OPS (Regelbehandlung Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie) ergab sich keine Kostentrennung durch die Anzahl der Therapieeinheiten. Dies trifft insbesondere auf die durch Pflege- und Spezialtherapeuten erbrachten Therapieeinheiten zu.

Bei den Ärzten und Psychologen ergaben sich Hinweise für eine Kostentrennung auf einem geringen Niveau. In der Konsequenz bedeutet das vermutlich, dass die derzeitige Übung in den Krankenhäusern für die Pflege- und Spezialtherapeuten im 25-Minuten-Takt Maßnahmen zu kodieren, sich als „überflüssig“ erwiesen hat.

Es ist davon auszugehen, dass dies ein Schwerpunktthema bei der Weiterentwicklung des OPS sein wird, auch unter dem Aspekt, dass für kostengerechte Tagespauschalen die Prozeduren – sprich die Behandlungsangebote in der Psychiatrie und Psychosomatik – transparenter werden sollten.

Zum derzeitigen Stand sieht es so aus, als wenn die DKG den vorgelegten Entgeltkatalog des InEK ablehnt. Im Ergebnis würde dies aller Voraussicht nach dazu führen, dass das Bundesministerium für Gesundheit im Wege einer Ersatzvornahme das PEPP-System in Kraft setzt.

6. Projekt „Psychotherapeuten in Institutionen“

Die BPtK hat Angebote für eine Befragung der angestellten Psychotherapeuten bei drei renommierten Anbietern eingeholt. Die Konzepte unterscheiden sich mit

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Blick auf ihre Reichweite und den Beratungsumfang. Nach sorgfältiger Prüfung der vorliegenden Angebote hat die BPtK den Auftrag an das IGES Institut GmbH vergeben, da mit dem IGES zusätzlich zur Befragung der Psychotherapeuten in Institutionen speziell in Krankenhäusern neben der organisatorischen Verortung auch der Aspekt des Leistungsprofils der Psychotherapeuten im Krankenhaus erhoben werden kann. Für die Festlegung der Strukturqualität durch eine Richtlinie des G-BA, sind solche Informationen von zentraler Bedeutung. Die neue Richtlinie, die die Psych-PV ablöst, wird die Chance eröffnen, Tätigkeitsprofile der Psychotherapeuten in der Psychiatrie und Psychosomatik angemessen zu beschreiben und zur Strukturanforderung zu machen. Sie ist damit ein zentraler Angelpunkt um sicherzustellen, dass die organisatorische Verortung der Psychotherapeuten in den stationären Einrichtungen ihr Kompetenzprofil und ihren Beitrag zur Versorgung widerspiegelt.

7. Psychotherapeutische Versorgung in der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung hat seit dem 1. Juli 2012 die psychotherapeutische Versorgung ihrer Versicherten nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten neu geregelt. Nach den neuen Regelungen verpflichten sich Psychotherapeuten innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung mit der ambulanten Psychotherapie zu beginnen. Ferner ist festgelegt, dass die Heilbehandlung nach dem aktuellen Stand der psychologisch medizinischen Erkenntnisse zu erfolgen und dem wissenschaftlichen Fortschritt zu entsprechen hat. Damit sind insbesondere evidenzbasierte Behandlungsverfahren anzuwenden und S3-Leitlinien zu beachten. Die fachlichen Anforderungen legen zudem fest, dass ausschließlich Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und bestimmte Facharztgruppen beauftragt werden können, die darüber hinaus über die weitere spezifische Fachkenntnisse verfügen. Als Qualitätsanforderungen werden in diesem Zusammenhang insbesondere akkreditierte Fortbildungen genannt, die die leitliniengerechte Diagnostik und Behandlung von typischen psychischen Erkrankungen nach Arbeitsunfällen und psychischen Berufskrankheiten im Umfang von 120 Stunden zum Inhalt haben sowie sechs supervidierte Behandlungsfälle von traumatisierten

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Patienten. In den zwei Jahren vor Antrag auf Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung der gesetzlichen Unfallversicherung hat der Psychotherapeut darüber hinaus sechs Behandlungsfälle mit mindestens jeweils fünf Sitzungen von traumatisierten Patienten mit entsprechenden psychischen Störungen darzulegen.

Ferner ist die Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtend. Diese neue Regelung, die als

„Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung“ bezeichnet wird, löst das bisherige Modellverfahren aus dem Jahre 2002 ab. Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung hat die neuen Anforderungen und Handlungsanleitungen nach einer Expertenanhörung unter Beteiligung der BPtK erarbeitet. Die Honorierung der psychotherapeutischen Leistungen richtet sich nach einem unveränderten Gebührenverzeichnis.

8. Versorgung von Opfern sexuellen Missbrauchs

Nach langen Verhandlungen liegt dem BMG nun der Entwurf für eine Rahmenempfehlung zur Verbesserung des Informationsangebots der Zusammenarbeit in der Versorgung von Opfern sexuellen Missbrauchs und des Zugangs zur Versorgung vor. Das BMG wird auf dieser Grundlage Empfehlungen zur Umsetzung der Beschlüsse des Runden Tisches erarbeiten und dem Runden Tisch berichten. Die BPtK hatte im Rahmen der Verhandlungen dafür geworben, dass es zu einer echten Verbesserung, insbesondere beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung für Missbrauchsopfer kommt. Im Ergebnis konnte die BPtK erreichen, dass zentrale Aspekte ihres Konzeptes für ein Kompetenznetz aufgegriffen wurden. Genannt wird in den Rahmenempfehlungen nun auch, dass Patienten, die aufgrund der langen Wartezeiten nicht auf eine Psychotherapie im Rahmen der Sachleistung warten können, auf die Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V zurückgreifen können.

Gleichzeitig setzt sich die BPtK über den Fachbeirat des Unabhängigen Beauftragten zu Fragen sexuellen Missbrauchs, Herrn Johannes-Wilhelm Rörig, für eine angemessene und zeitnahe Behandlung von Menschen ein, die infolge des sexuellen Missbrauchs psychisch krank wurden. Herr Rörig wird im Rahmen der Sitzung des Länderrats seine Arbeit und deren Ziele vorstellen.

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Die Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“, die vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, initiiert wurde, startet offiziell am 10. Januar 2013. Dann wird auch die dazugehörige Internetseite freigeschaltet. Material (Plakate, Flyer u. ä.) kann von Psychotherapeuten, die die Kampagne unterstützen möchten, schon vorher in einem Online-Shop bezogen werden. Mit der Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“ soll die Gesellschaft für das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sensibilisiert und zum offenen Diskurs angeregt werden. Ziel ist es, durch die deutschlandweite Verbreitung der Kampagnenbotschaft „Kein Raum für Missbrauch“ und eine breite Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Bildung eines Verantwortungsbewusstseins zur Thematik in der Öffentlichkeit beizutragen.

9. Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie

Auf Vorschlag der Landespsychotherapeutenkammern und der psychotherapeutischen Fachgesellschaften hat der Vorstand der BPtK Herrn Prof. Dr. Jochen Schweitzer-Rothers als stellvertretendes Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie berufen.

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7. Treffen mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Stuttgart zur psychiatrischen/psychotherapeutischen Versorgung behinderter Menschen

8. Befragung zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung 9. Gesundheitsstrategie Baden Württemberg

10. Kooperation mit Universitätsinstituten

E-Learning „Sexueller Missbrauch und Kindesmisshandlung“

11. Weitere Kammeraktivitäten

Gespräch mit Frau K. Maag, MdB (CDU) Mitglied im Gesundheitsausschuss Fernsehinterview mit dem Kammerpräsidenten zur psychotherapeutischen Versorgung in Baden-Württemberg

Gemeinsames Schreiben LÄK/LZK/LPK zur Einbindung von PatientenvertreterInnen in die Kammerarbeit

Abmahnung von Heilpraktikern Psychotherapie

Überarbeitung der Heilpraktikerrichtlinie Baden-Württemberg

12. Veranstaltungen der LPK BW 2012/13

II Wichtiges aus dem Psychotherapeutenversorgungswerk

1. Vertreterversammlung

2. Neuwahlen der PTV-Gremien

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I. Bericht der LPK-BW

1. Psychisch-Krankenhilfe-Gesetz

Die grün-rote Landesregierung hatte sich beim Start 2011 vorgenommen, bei psychisch Kranken die sog. niederschwelligen Angebote, den Ausbau gemeinde- psychiatrischer Verbände und die personenzentrierten Hilfen finanziell wieder besser abzusichern. Ziel ist es laut SM, vorhandene Hilfeangebote zum einen auszubauen und zum anderen verbindlich zu machen. Hinzu kam Handlungsdruck, da B-W kein PsychischKrankenGesetz (PsychKG) hat, wie die anderen Bundesländer, das Unter- bringungsgesetz (UBG) ist beschränkt auf stationäre Psychiatrie und Maßregelvoll- zug. Dieses UBG war jedoch mit aktueller Rechtsprechung nicht mehr vereinbar (z.B.

aktuelles BVG Urteil vom 23.03.2011 zu Zwangsbehandlungen im Maßregelvollzug).

Dies und weitere Gründe, wie z.B. die Einführung eines offenen Dialoges mit mehr Beteiligung aller relevanten Gruppen inklusive Bürgerbeteiligung bei der Vorberei- tung von Gesetzen und Maßnahmen führten dazu, dass im Frühjahr 2012 Arbeits- gruppen gebildet wurden zur Vorbereitung eines Psychisch Kranken Hilfegesetzes (Arbeitstitel „Landespsychiatriegesetz“) Hier hatten wir uns eingeklinkt um aktiv teilzunehmen. Denn immer noch bedürfen aus Sicht der Kammer in B-W sowohl die Errichtungsgesetze der Zentren für Psychiatrie als auch das Landeskrankenhausge- setz dringend der Berücksichtigung des PsychThG und damit der neuen Berufs- gruppe der PP/KJP und einer entsprechenden Anpassung in dem geplanten umfas- senderen Gesetz.

Vorgabe des Ministeriums waren mehrere Arbeitsgruppen zu denen Eckpunkte bis 20. September erarbeitet und nun zusammengefasst wurden. Diese sollen bis Mitte Oktober redaktionell erarbeitet sein und dann inhaltliche Grundlage für die weitere Diskussion und Bearbeitung des Gesetzes und der Zielsetzungen werden.

Die Kammer beteiligte sich an den Arbeitsgruppen 1.1 Hilfen, 1.2 Versorgungs- strukturen, Koordination von Hilfen, 2. Patienten- und Angehörigenrechte, sowie dem 4. Maßregelvollzug. Zwar wurde uns bei Erläuterung unserer Wünsche in einem Brief an die Ministerin mitgeteilt, dass aktuell nicht daran gedacht sei, das Landeskranken- hausgesetz, in dem das PsychThG nach wie vor noch nicht integriert ist, zu ändern, wir gehen jedoch davon aus, dass zeitlich absehbar sowohl die Errichtungsgesetze

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der Zentren für Psychiatrie als auch das Landeskrankenhausgesetz der Anpassung an das geplante umfassendere Gesetz bedürfen. Vor allem aber hat auch die Zusammenarbeit in den verschiedenen Gremien wesentlich dazu beigetragen, die Kammer in ihren Anliegen sichtbarer zu machen und deren gesundheitspolitische Anliegen und Positionen einzubringen und mit den unterschiedlichen beteiligten Akteuren und dem SM in einen gemeinsamen Entwurf einfließen zu lassen.

2. Anfrage des Sozialministeriums zur Durchführung des Opferentschädigungsgesetzes

und

Anfrage der BPtK zur Behandlung traumatisierter SoldatInnen Umfrage der LPK BW, erste Ergebnisse

Die Kammer hat zu Beginn dieses Jahres zwei Anfragen vom Sozialministerium und von der BPtK bezüglich ambulanter traumatherapeutischer Behandlungsmöglichkei- ten für Gewaltopfer (Anfrage Sozialministerium) bzw. für traumatisierte SoldatInnen (Anfrage BPtK) erhalten. Die Sozialministerin hatte in ihrem Schreiben angeregt, in einem ersten Schritt eine Erhebung unter den Kammermitgliedern durchzuführen, wer von ihnen die Befähigung zur traumatherapeutischen Behandlung besitzt und darüber hinaus auch bereit wäre, im Bedarfsfalle ohne Wartezeiten Gewaltopfer entsprechend zu behandeln.

Diese Anregung haben wir aufgegriffen und im Frühjahr dieses Jahres eine Erhebung auf freiwilliger Basis durchgeführt. Den Aspekt „ambulante traumatherapeutische Hilfen“ haben wir im Rahmen dieser Erhebung um den Aspekt

„Notfallpsychologie / - psychotherapie“ erweitert, da uns auch für diesen Bereich keine aktuellen Verfügbarkeitsdaten für Baden-Württemberg vorlagen. Wir haben nach Kammermitgliedern gesucht, die bereit waren 1) in eine „Liste Notfallpsychologie/-psychotherapie“ und / oder 2) in eine „Liste Traumatherapeuten“

eingetragen zu werden. Um in die Listen aufgenommen zu werden, mussten die Interessenten einen Erhebungsbogen ausfüllen, in dem Qualifikationsmerkmale bzw. Aspekte der Befähigung im Bereich Psychotraumatologie (z. B. Fortbildungen, spezielle traumaspezifische Weiterbildungen und praktische Erfahrungshintergründe) und konkrete ambulante Hilfsangebote für akut Traumatisierte bzw. für Patienten mit

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nicht akuten Traumatisierungsstörungen erfragt wurden. Die Erhebung wurde von Dr.

Schmidt konzipiert, durchgeführt und ausgewertet.

An der Erhebung haben sich insgesamt N = 143 approbierte Kammermitglieder beteiligt, die sich für die Aufnahme in eine oder beide der genannten Listen interessierten. 78 dieser 143 Kammermitglieder waren bereit, in die „Liste Notfallpsychologie/-psychotherapie“ aufgenommen zu werden, 134 signalisierten ihr Interesse, in eine „Liste Traumatherapeuten“ eingetragen zu werden. 72 Kammermitglieder wollten auf beide Listen. Insgesamt zwei Drittel (67,1 %) der Interessenten waren Frauen. 71,3 % waren PP, 18,2 % KJP und 10,5 % hatten beide Approbationen. Etwa 90 % der 143 Interessenten hatten einen Eintrag ins Arztregister, 62,2 % waren in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung tätig.

Eine erste vorläufige Liste mit den Kontaktdaten von 121 Kammermitgliedern, die ambulante Hilfen für akut Traumatisierte anbieten können, haben wir Anfang Oktober dem Sozialministerium – konkret dem Referat 32, Menschen mit Behinderung – zur Verfügung gestellt. Für derartige Listenerstellungen sind im Regelfall etliche Kontrollen, Filterungen und ggf. auch Korrekturen erforderlich. Die Listen können im Rahmen der erhobenen Daten auch auf besondere Bedarfslagen angepasst werden.

Alle gelisteten Personen haben sich explizit einverstanden erklärt, dass ihre Kontaktdaten im Bedarfsfall Dritten (z. B. Sozialministerium, Regierungspräsidien) zur Verfügung gestellt werden.

3. Kammerveranstaltungen

Landespsychotherapeutentag „Frühe Hilfen“

Am 23.06.12 fand in Stuttgart der diesjährige Landespsychotherapeutentag statt.

Frau Mechthild Paul, Köln, referierte zum Stand der Entwicklung Früher Hilfen in Deutschland.

Gravierende Fälle von Kindesmisshandlung und –vernachlässigung waren der An- lass zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte, ob die bestehenden Ressourcen, Konzepte und Verfahren im Kinderschutz dazu beitragen, Kinder ausreichend vor Gefährdungen zu schützen. Im Zuge dieser Debatte, die Mängel im Schutz der

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Kinder aufzeigte, wurden dann Initiativen wie die der Frühen Hilfen initiiert, die dann im neuen Bundeskinderschutzgesetz verankert wurde.

Prof. Dr. Manfred Cierpka, Heidelberg, sprach dann zum Thema „Besser vorsorgen als nachsorgen - Was können Erwachsenenpsychotherapeuten und Kinder– und Jugendlichenpsychotherapeuten beitragen?“ Er zeigte den Zusammenhang zwi- schen dem Aufwachsen in ungünstigen familiären Beziehungen und schwierigen Persönlichkeitsentwicklungen auf und stellte Überlegungen zur besseren Prävention vor, insbesondere das Projekt „Keiner fällt durchs Netz“, bei dem den belasteten Familien beim Übergang von der Partnerschaft zur Elternschaft eine individuell passende Hilfe und Unterstützung vermittelt werden sowie die Familien durch die sensible Phase der Frühen Kindheit zu begleitet werden sollen.

Frau Gila Schindler, Heidelberg, referierte zum Bundeskinderschutzgesetz, speziell zum Thema Frühe Hilfen und Datenschutz sowie rechtliche Grundlagen interdisziplinärer Zusammenarbeit in Netzwerken.

Ullrich Böttinger, Offenburg, stellte das Konzept der Frühe Hilfen im Ortenaukreis vor und referierte die ersten sehr positiven Ergebnisse und auch die Perspektiven eines regionalen Netzwerkes der Regelversorgung. Bemerkenswert an diesem Projekt ist, dass die alle Entbindungskliniken des Landkreises in das Projekt einbezo- gen sind und alle Eltern auf das Projekt hinweisen.

Frau Dr. Barbara von Kalckreuth und Frau Christiane Wiesler, Freiburg, vermittelten Einblicke in die Theorie der Säuglingsbeobachtung und stellten anhand von Fallbeispielen ihre praktische Arbeit mit Säuglingen, Kleinkindern und deren Eltern vor.

Frau Sigrun Häußermann, Stuttgart, stellte das Projekt der KV Baden-Württemberg vor, in dem die Vernetzung vertragsärztlicher Qualitätszirkel mit Frühen Hilfen etab- liert wurde.

Seit September 2010 führt die KVBW dieses Vernetzungsprojekt durch, das die Zusammenarbeit von Vertragsärzten/innen, sowie Psychotherapeuten/innen und Mitarbeitern/innen der Jugendhilfe fördern soll. Es geht hierbei vor allem um die Kooperation im Rahmen von Frühen Hilfen, d.h. um die Vermittlung von nieder- schwelligen Hilfsangeboten an Schwangere und Familien mit kleinen Kindern mit psychosozialen und/oder wirtschaftlichen Belastungen. Hausärztinnen/-ärzte, Kinder- und Jugendärztinnen/-ärzte, Frauenärztinnen/-ärzte, sowie Psychotherapeutinnen/- therapeuten.

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Die zahlreiche Teilnahme sowie auch die Nachfragen zu den Vorträgen unterstrichen das breite Interesse, das dieses Thema auch für unsere Kammermitglieder offensichtlich hat.

Fortbildungen zum Berufsrecht durch die Kammeranwälte

Im Berichtszeitraum fanden zwei Veranstaltungen zum Berufsrecht statt, eine in Freiburg mit Herrn Klett und eine weitere in Stuttgart mit Herrn Munz. Dabei referierten unsere Kammeranwälte, Herr Mächtel und Herr Seeburger unterstützt von unserer Juristin, Frau Tessmer, die Grundlagen unseres Berufsrechtes und stellten anhand praktischer Beispiele Berufsrechtsverletzungen und deren Folgen vor. Zu verschiedenen Ausführungen der Berufsordnung, insbesondere zu Aufklärung von Patienten, zur Abstinenzregelung und zur Schweigepflicht fand eine angeregte Diskussion anhand von Beispielen der Teilnehmer statt.

Veranstaltung 26.06.12 Psychotherapie bei Psychosen: gefährlich und

undurchführbar oder leitliniengerecht und wirksam? /“Kammer im Gespräch“

(mit den Angestellten KollegInnen in Kliniken) – Information und Austausch zu aktuellen Themen

Vor der zwischenzeitlich regelmäßig stattfindenden Kammerveranstaltung für in Klini- ken tätige angestellten KollegInnen hatten sich bereits am Vormittag ca. 30 KollegInnen inklusive PPiAs Zeit genommen für einen Austausch u.a. auch über den aktuellen fach- lich - psychotherapeutischen und qualitativen Rahmen der Arbeitsbereiche. Beklagt wurde hier vor allem die Arbeitsverdichtung aufgrund Ärztemangels, die zunehmende Zahl ausländischer Ärzte mit mangelnden Deutschkenntnissen und die z.T. deutliche Tendenz, PPiAs hier zu nutzen und diese weiterhin schlecht zu zahlen (200-400 €) bzw. sogar die Bezahlungen z.T. runterzufahren. Demgegenüber nur einige Kliniken, die bis zu einem D-P Gehalt bezahlen und gut betreuen.

Zum Vortrag am Nachmittag nahmen ca. 60 angestellte KollegInnen und PPIAs an der Veranstaltung der Kammer teil. Im ersten Teil referierte Herr Prof. Klingberg (Universitätsklinik für Psychiatrie Tübingen) zu dem etwas provokant formulierten Thema auf der Basis der Ergebnisse einer multizentrischen Therapievergleichs- studie. Er ging dabei besonders auf die Problematik ein, dass Patienten mit

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psychotischen Störungen nach wie vor besonders bei ambulanter aber auch bei stationärer Behandlung kaum eine Chance haben, ein spezifisch psychotherapeu- tisches Behandlungsangebot zu erhalten. Gründe dafür finden sich in strukturellen Aspekten ("Richtlinienpsychotherapie"), in Skepsis bei vielen Professionellen („hilft nicht" oder gar „gefährlich") und in der zu behandelnden Symptomatik (insbesondere Misstrauen und Initiativemangel). In der Diskussion wurden die Gründe bzw. fehlen- den Rahmenbedingungen weiter erläutert und diskutiert, die derzeit eine Psycho- therapie bei Psychosen erschweren. Hierzu gehört auch, dass in Deutschland Leitlinien nicht als leitend gesehen werden. Weitere gemeinsame Aktionen zur Verbesserung dieser Situation wurden diskutiert und sollen weiter verfolgt werden.

Im dann folgenden Austausch („Kammer im Gespräch“) mit Mitgliedern des Kammervor- standes und des Ausschusses PTI informierte der Vorstand zur laufenden Arbeit insbesondere auch zu Fragen der Fort- und Weiterbildung, der Neuropsychologie usw.

Die Juristin der Kammer präsentierte die häufigsten Probleme und Fragen, die von Angestellten an die Kammer gerichtet werden, erläuterte diese und die dazu auftauchenden weiteren Fragen.

4. Novellierung des Heilberufekammergesetzes

Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden- Württemberg erstellt derzeit einen Referentenentwurf zur Novellierung des Heilberufekammergesetzes Baden-Württemberg (HBKG).

Änderungen des HBKG sind zum einen aufgrund europarechtlicher und bundesrechtlicher Vorgaben notwendig, beispielsweise wegen des In-Kraft-Tretens des Anerkennungsgesetzes. Zum anderen hat das Sozialministerium den Heilberufekammern die Möglichkeit gegeben, im Rahmen einer Stellungnahme zur aktuellen Fassung des HBKG eigene Änderungsvorschläge zu machen. Der Vorstand hat sich dabei mit den anderen Heilberufekammern umfassend ausgetauscht und beraten. Im Ergebnis wurde eine gemeinsame Stellungnahme der Heilberufekammern erstellt, in der jede einzelne Regelung des HBKG von den einzelnen Kammern kommentiert wurde. Dabei hat die LPK BW sich in einigen Punkten den Vorschlägen anderer Heilberufekammern angeschlossen, in anderen Punkten jedoch abweichend Stellung bezogen. Die Änderungsvorschläge der LPK beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:

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• umfassendere Regelung zur Begründung und zur Aufhebung der freiwilligen Kammermitgliedschaft

• Mitteilung über erteilte Approbationen durch das Regierungspräsidium von Amts wegen

• Abschaffung der Aufbewahrungspflicht von Patientenunterlagen für die Heilberufekammern

• Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Erbringung von Dienstleistungen der Kammern

• redaktionelle Änderungen zur Zertifizierung von Fortbildungen

• Schaffung einer Rechtsgrundlage, um Aufgaben in den privatrechtlich zulässigen Formen ausgliedern zu können

• Streichung des § 14 Abs. 4 HBKG, so dass bei Einstellung der Berufsausübung und Abgabe der Verzichtserklärung keine Beitragsfreiheit mehr eintritt

• Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage zum Abschluss eines bereits begonnenen Anerkennungsverfahrens im Rahmen der Weiterbildung nach einem Kammerwechsel

• Konkretisierung der Verjährungsvorschriften für berufsgerichtliche Verfahren und Abschaffung der Selbstanzeige mangels praktischer Relevanz

• Ausweitung der Ordnungswidrigkeitstatbestände des § 75 HBKG auf andere Pflichtverletzungen nach § 3 Abs. 1 HBKG

In einem ersten Termin mit den zuständigen Referenten im Ministerium wurden die Vorschläge der Heilberufekammern mit dem Sozialministerium in rechtlicher und fachlicher Sicht erörtert.

Ein Termin für die Fertigstellung des Referentenentwurfs und für eine Einbringung der Gesetzesänderung in den Landtag ist uns nicht bekannt. Auf eine Anfrage der Präsidenten der Heilberufekammern beim Ministerium teilte der Referatsleiter im Februar 2012 mit, dass ein Zeitplan nicht benannt werden könne. Wir gehen davon aus, dass zunächst die Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes abgewartet wird und deshalb die Erstellung des Referentenentwurfs noch einige Monate in Anspruch nehmen wird.

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5. Gemeinsame Aktivitäten mit der BPtK

Bedarfsplanung und Vergütung Psychotherapie

In einer weiteren Aktion zur Bedarfsplanung wurden die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages angeschrieben und darauf hingewiesen, dass angesichts der Lücken in der psychotherapeutischen Versorgung die Reform der Bedarfsplanung seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) nicht verschoben werden dürfe. Gleichzeitig wurde verdeutlicht, dass eine ausreichende psychotherapeutische Versorgung nur durch neue Psychotherapeutensitze möglich ist und dass deren Vergütung extrabudgetär erfolgen müsse, um bei deren Finanzierung nicht andere Arztgruppen zu belasten. Die Rückmeldungen der Abgeordneten zeigten, dass unser Anliegen Verständnis findet, zunächst jedoch die Selbstverwaltung Lösungen suchen solle.

Broschüre „Wege in die Psychotherapie“

Die Bundespsychotherapeutenkammer legte am 14.03. einen Patientenratgeber

„Wege zur Psychotherapie“ vor (www.bptk.de). Der Ratgeber wendet sich in erster Linie an Erwachsene, die noch nicht bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten waren und sich erst einmal darüber informieren möchten, welche Hilfen es bei psychischen Erkrankungen grundsätzlich gibt.

Diese Broschüre wurde den Landespsychotherapeutenkammern zum Nachdruck zur Verfügung gestellt, um diese in den Bundesländern an Institutionen und Interessenten zu verteilen bzw. diesen zum Selbstkostenpreis zur Verfügung zu stellen.

Die Broschüre „Wege zur Psychotherapie“ beantwortet grundlegende Fragen und gibt viele Informationen, die es erleichtern können, sich eine Vorstellung von Psychotherapie zu verschaffen und sicherer zu entscheiden, welchen therapeutischen Weg man gehen möchte.

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6. Gemeinsame Aktivitäten mit der Landesärztekammer Baden-

Gemeinsame Menschenrechtskommission

Nachdem der 1. Versorgungsbericht „Ambulante medizinische, psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung von traumatisierten MigrantInnen in Baden- Württemberg“ sich als sehr nützlich und informativ für das Thema herausgestellt hatte, plant die Runde im Jahr 2013 eine aktualisierte Neuauflage.

Außerdem wurden Gespräche mit verschiedenen Ministerien und dem Regierungspräsidium vorbereitet, die auch zum Teil bereits stattfanden. Die Themen waren: Probleme der Begutachtung (Gutachterliste), Rückführung, Arbeitsverbot, Altersbestimmung bei Flüchtlingen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist zur Zeit die Auswertung des Workshops

„Sprachlosigkeit im Gesundheitswesen“.

Gespräch im Innenministerium zur Umsetzung der Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen durch von den Kammern fortgebildete Gutachter

In einem Gespräch mit Vertretern des Innenministeriums war es möglich zu verdeutlichen, dass bei der Prüfung in aufenthaltsrechtlichen Fragen seitens der Behörden nicht auf Gutachter, die von LPK und LÄK fortgebildet wurden zurück- gegriffen wird. Hierdurch können Teilnehmer am Curriculum der LPK/LÄK auch keine supervidierten Gutachten erbringen. Seitens des Ministeriums wurde zugesichert, die Behörden darauf hinzuweisen, dass die fortgebildeten Gutachter in die Verfahren einbezogen werden.

Parallel hierzu wurde versucht, im Landtag über eine Partei eine Anfrage zu initiieren, damit die Landesregierung erklären solle, warum sie diese Gutachter nicht einsetzt und aufgefordert wird, zu veranlassen, dass dies geändert wird.

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Gemeinsame Fortbildung:

„Alles wird besser“ Ändert sich das Psychotherapieverständnis durch neue Formen der Versorgung?

Neue Versorgungsformen bedingen neue Einstellungen zur Bedeutung der

psychotherapeutischen Beziehung zwischen Patienten und Behandler, die wichtige Rückwirkungen auf die notwendigen Rahmenbedingungen von

psychotherapeutischer Behandlung haben.

In der gemeinsamen Veranstaltung der Landesärztekammer und

Landespsychotherapeutenkammer haben Referenten aus verschiedener Perspektive die Entwicklungen aufgegriffen und ihre ethische und gesellschaftliche Bedeutung für die Psychotherapie sowohl für Patienten und Therapeuten dargestellt und in einer abschließenden gemeinsamen Diskussion vertiefen.

Gemeinsame Fortbildung zum Kinderschutzgesetz am Mittwoch, 28. 11. 2012

Es bedarf nicht erst Nachrichten wie aus Syrien („Liste der Schande“) oder medial ausgeschlachteter Kindstötungen, um als Psychotherapeutin/Ärztin oder Psycho- therapeut/Arzt für Gefährdungssituationen von Kindern und Jugendlichen sensibili- siert zu sein. Aber auch sie bewegen sich jedoch bei ihren diesbezüglichen Maßnahmen in einem rechtlichen und gesellschaftlichen Spannungsfeld, das verunsichert.

Schon das Grundgesetz stellt in Artikel 6 die Familie unter den besonderen Schutz der (staatlichen) Gemeinschaft und schützt sie mit hohen Hürden vor Eingriffen. Eine Intervention ist nur auf der Grundlage von Gesetzen möglich, „wenn die Erziehungs- berechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen“. Hier kommen das neue Bundeskinderschutzgesetz, das Landeskinder- schutzgesetz und die auf der Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes erlassenen Berufsordnungen zum Tragen. Ohne den Ergebnissen der Fortbildung vorgreifen zu wollen, kann schon an dieser Stelle festgestellt werden, dass jeder Verdacht einer Kindswohlgefährdung eine zu dokumentierende Güterabwägung notwendig macht.

In der gemeinsamen Fortbildung der Landesärztekammer und –psychotherapeuten- kammer sollen daher zunächst die (teilweise neuen) rechtlichen Vorgaben dargestellt

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werden, um diese nachfolgend anhand praktischer Erfahrungen zu diskutieren. Die Verbesserung des Kinderschutzes bedarf der interdisziplinären und interprofessio- nellen Vernetzung (vgl. Editorial des Ärzteblattes Baden-Württemberg 6/2012). Dafür muss man aber die Aufgaben der Mitstreiter kennen, sodass im zweiten Teil der Fortbildung die Vernetzungsproblematik von diesen Institutionen dargestellt und diskutiert werden soll.

Zielgruppen dieser halbtägigen Fortbildung sind insbesondere Hausärzte, Kinder- ärzte sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.

7. Treffen mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Stuttgart zur psychiatrischen/psychotherapeutischen Versorgung behinderter Menschen

Das genannte Treffen, über das im Bericht zur letzten VV informiert wurde, war Anlass, bei den Kammermitgliedern zu erfragen, wer Erfahrung mit der Behandlung von geistig behinderten Kindern und Erwachsenen habe und diese Patienten ambulant behandeln würde. Bisher erreichten die Kammern nur vereinzelte Rückmeldungen. Wir sehen deshalb die Notwendigkeit, interessierte KollegInnen zu diesem Thema fortzubilden, da ein dringender Bedarf für die ambulante psychotherapeutische Behandlung dieser Patienten besteht. Fortbildungen sollen bis Anfang nächsten Jahres geplant und umgesetzt werden.

8. Befragung zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung

Eine Arbeitsgruppe der wissenschaftlichen Referenten erarbeitete eine Befragung zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Die Auswertung und Publikation wird derzeit durchgeführt, erste Ergebnisse im Bericht von Herrn Nübling in der Anlage zu diesem Bericht.

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9. Gesundheitsstrategie Baden Württemberg

Die Arbeitsgruppen zu den Themen der Gesundheitsstrategie Baden-Württemberg haben ihre Arbeit weitgehend abgeschlossen und Abschlussberichte verfasst. Die LPK war in mehrere Arbeitsgruppen einbezogen.

In den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung der Rehabilitation und Stärkung der Selbsthilfe wurden mehrere Anregungen der LPK aufgenommen.

Die Projektgruppe „Aktiv für gesundes Altern in Baden-Württemberg“ betont die Notwendigkeit psychischer Gesundheit bis ins hohe Alter, betont jedoch deutlich die Förderung gemeindenahe Möglichkeiten zur Förderung der Mobilität und körperlichen Aktivität von alten Menschen. Die medizinische Rehabilitation anstatt Pflege ist ein weiterer Schwerpunkt des Berichts. Hier soll das Augenmerk auf die Verbesserung des körperlichen Befindens unter Beachtung psychischer und sozialer Belastungsfaktoren gelegt werden.

Die Projektgruppe „Weiterentwicklung der Primärprävention und Gesundheits- förderung für Kinder und Jugendliche“ entwickelte für fünf Altersstufen (0 bis 3, 4 bis 6, 7 bis 12 und 13 bis 18 Jahre) spezifische Förderschwerpunkte zur Förderung der psychischen und körperlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

10. Weitere Kammeraktivitäten

Gespräch mit Frau K. Maag, MdB (CDU) Mitglied im Gesundheitsausschuss Zu Beginn der parlamentarischen Sommerpause hatte der Kammervorstand ein Gespräch mit Frau Karin Maag (MdB, CDU, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages). Schwerpunktthema waren Bedarfsplanung und Vergütung.

Regelungen zur Verbesserung der Bedarfsplanung sah sie ebenso als Aufgabe der Selbstverwaltung wie die Frage der Finanzierung weiterer Psychotherapeutensitze, eine extrabudgetäre Vergütung lehnte sie ab. Da im VerStrG die Morbidität jährlich zu prüfen sei, müsse nach einem Jahr der höhere Finanzierungsbedarf von den Kassen erstattet werden.

Fernsehinterview mit dem Kammerpräsidenten zur psychotherapeutischen Versorgung in Baden-Württemberg

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Für einen Bericht im Rahmen der Fernsehsendung „Baden-Württemberg aktuell“ zur psychotherapeutischen Versorgung und Bedarfsplanung sowie der Kostenerstattung wurde der Kammerpräsident zur mangelhaften psychotherapeutischen Versorgung in Baden-Württemberg interviewt.

Gemeinsames Schreiben LÄK/LZK/LPK zur Einbindung von PatientenvertreterInnen in die Kammerarbeit

Auf die Anfrage des Sozialministeriums, wie Patientenvertreter in die Arbeit der Kammern einbezogen sind, wurde mit einem gemeinsamen Schreiben der LÄK, LPK und LZK beantwortet. Es wird eine ein bis zweimal jährlich stattfindende Veran- staltung der Heilberufekammern mit den Patientenvertretern angeregt, um dort deren Anliegen zu besprechen. Die LPK stellte zusätzlich dar, wie sie mit Patienten- anfragen umgeht.

Abmahnung von Heilpraktikern Psychotherapie

Nach Hinweisen von Kammermitgliedern und nach eigenen Recherchen sind wir auf einige HP aufmerksam geworden, die sich als Psychotherapeut bezeichneten oder deren Homepage wettbewerbsrechtlich nicht die notwendige Klarheit und Abgrenzung zu den approbierten Berufen aufwies. Nach einem Anschreiben der Betroffenen, in denen jeweils auf diese Problematiken hingewiesen und unter Fristsetzung zur Unterlassung und Richtigstellung aufgefordert wurde, reagierten diese i. d. R. rasch. Mehrere Heilpraktiker haben Frau Tessmer angerufen, haben sich entschuldigt und waren ziemlich verängstigt. Es war zu erkennen, dass hier sehr viel Unkenntnis über die gesetzlichen Regelungen Grund für die Falschangaben ist.

Alle haben prompt reagiert und die HP geändert.

Überarbeitung der Heilpraktikerrichtlinie Baden-Württemberg

Die Kammer wurde gebeten, zur geplanten Überarbeitung der Heilpraktikerrichtlinie Baden-Württemberg Anregungen abzugeben. Wir schlagen vor, dass Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychothera- peuten nach Approbation auf Antrag ohne weitere Prüfung die Heilpraktiker-erlaubnis für Psychotherapie erhalten sollen. Weiterhin wurde angeregt, die Berufs-

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bezeichnung und Titelführung in Abgrenzung zu approbierten Psychotherapeuten noch klarer zu regeln.

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Veranstaltungen der LPK BW 2012/13

13.10.2012 Alles wird besser? Ändert sich das Psychotherapieverständnis durch neue Formen der Versorgung? (gemeins. mit LÄK) 28.11.2012 Praktisches Vorgehen beim Erkennen von Gefährdungs-

situationen von kindern und Jugendlichen (gemeins. mit LÄK) 25.01.2013 Berufsrecht (Heidelberg)

01.02.2013 Berufsrecht (Tübingen) 16.03.2013 Vertreterversammlung

13.04.2013 Fachtag Psychotherapie bei Migranten

22.06.2013 LPT: Arbeitstitel: Psychische Belastungen am Arbeitsplatz:

Prävention und Intervention

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II Wichtiges aus dem Psychotherapeutenversorgungswerk

1. Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung des PTV-NRW tagte am 20. Juni 2012.

Beschlossen wurde als Satzungsänderung, dass Mitglieder, die neben einer rentenversicherungspflichtigen Angestelltentätigkeit gleichzeitig mehr als geringfügige Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erwirtschaften für diese Einkünfte im PTV-NRW beitragspflichtig sind.

Der Jahresabschluss 2011 wurde vorgetragen und zur Kenntnis genommen. Der Verwaltungsrat wurde anschließend entlastet.

2. Neuwahl der Mitglieder der Vertreterversammlung PTV-NRW

Im Mai 2013 endet die Amtszeit der Mitglieder der Vertreterversammlung des Psychotherapeutenversorgungswerks NRW (VV PTV-NRW). Der Vorstand der LPK hat beschlossen, die Wahl der Vertreter und Stellvertreter der VV PTV-NRW in der Vertreterversammlung der Kammer am 24. März 2013 durchzuführen. Kandidieren kann, wer Mitglied des PTV-NRW ist. Die VV PTV-NRW wählt in ihrer ersten Sitzung der neuen Wahlperiode aus ihrer Mitte die Mitglieder des Verwaltungsrats, für diese rücken stellvertretende VV Mitglieder in die VV PTV-NRW nach.

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Anlage zum Bericht des Vorstands

Befragung zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung

Zusammenfassung für den Bericht des Vorstands zur Vertreterversammlung am 19./20. Oktober 2012

R. Nübling (LPK BW)

für die Arbeitsgruppe der wissenschaftlichen Referenten der LPKen und der BPtK 25.09.2012

Im Frühsommer wurde in fünf Bundesländern eine Befragung zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durchgeführt. Anlass für die Befragung war u.a.

auch die Anfang nächsten Jahres anstehende Novellierung der Bedarfsplanung. Vor allem hinsichtlich der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung existieren nach wie vor wenig flächendeckende Erhebungen. Auch vorhandene Daten, wie z.B.

die Inanspruchnahme-Statistiken der KV sind nicht oder kaum zugänglich. Aus der Arbeitsgruppe der wissenschaftlichen Referenten der LPKen sowie der BPtK entstand daraus die Idee, eine Mitgliederbefragung durchzuführen. Hierzu wurde ein 2-seitiger Fragebogen entwickelt, der sich zum einen an Kammermitglieder mit KV- Zulassung wandte, zum anderen aber auch jene, die entweder eine private Praxis betreiben und/oder in einer Praxis mitarbeiten. Aus diesen Gründen wurde der Bogen an alle Mitglieder versandt.

Der von der Arbeitsgruppe erstellte Kurzfragebogen erfasst neben allgemeinen Fragen zur Soziodemographie u.a. Daten zu den sozialrechtlichen Rahmendbedingungen und zur Art der Niederlassung/Praxis, zum angewandten Therapieverfahren, zur Finanzierung und Umfang der Behandlungen, zu (besonderen) Patientengruppen und zur Arbeitszeit (inkl. Ausfallstunden, Fortbildung, Anträge zum Gutachterverfahren, Verwaltungsaufwand).

Insgesamt fünf LPKen (in Klammer jeweils die KollegInnen, die aktiv mitgewirkt haben) Baden-Württemberg (Jürgen Schmidt, Rüdiger Nübling), Berlin (Karin Jeschke), Hamburg (Thomas Grabenkamp, Christina Zech), Hessen (Matthias Ochs) und Rheinland-Pfalz (Stefanie Rosenbaum) haben das Vorhaben sukzessive unterstützt und den Fragebogen zwischen April und Juni 2012 einschließlich eines Infoschreibens an ihre Mitglieder versandt. In zwei der Kammern (BW und RLP) wurden die Mitglieder postalisch angeschrieben (mit freier Rückantwort), in den drei anderen Kammern wurde der Fragebogen per email zugestellt mit der Möglichkeit, ihn „online“ auszufüllen.

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An der vor kurzem abgeschlossenen Datenerhebung beteiligten sich insgesamt über 2.300 Mitglieder, davon etwas mehr als die Hälfte aus Baden-Württemberg. Als ein erstes wichtiges Ergebnis der Befragung kann hervorgehoben werden, dass sich die Rücklaufquoten zwischen postalischer (46%) und elektronischer (11%) Befragung deutlich unterscheiden, was zeigt, dass der wirtschaftlicheren Online-Befragung zumindest derzeit noch Grenzen gesteckt sind.

[bis hier geringfügig adaptierter Text aus den aktuellen Länderseiten BW, PTJ 3/2012]

Erste und vorläufige Ergebnisse (stichwortartig)

Demographie: etwa 69% der Befragten waren weiblich, das Durchschnittsalter betrug 53 Jahre.

Approbation: 73% Psychologische Psychotherapeuten, 16% Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie 10 % doppelt Approbierte.

KV-Zulassung: 65% mit vollem, 9% mit halbem KV-Sitz und 25,4% ohne KV- Zulassung, davon in "freier" Praxis: 19%, daraus ergibt sich: Mitglieder mit ausschließlich KV-Zulassung (voll + halb): 74%, ausschließlich eine "freier" Praxis 18%, sowohl KV-Zulassung als auch in "freier" Praxis: 0,8% und keines von beiden 7,2%.

Therapie-Verfahren: bei KV-zugelassenen Psychotherapeuten: VT 49%, AP 25%

und TP 51%; bei Psychotherapeuten in "freier" Praxis: VT 58%, AP 9%, TP 33% und weitere Verfahren 20%

Kontext der psychotherapeutischen Tätigkeit (Prozent-Anteil der angegebenen Arbeitszeit):

• KV-zugelassene Psychotherapeuten: 77% allein in eigener Praxis und 16% in Praxisgemeinschaft/Gemeinschaftspraxis

• Psychotherapeuten in "freier" Praxis: 42% allein in eigener Praxis in 14% in Praxisgemeinschaft/Gemeinschaftspraxis, darüber hinaus 12% in stationärer Einrichtungen, 7%% in Beratungsstelle und 5% in Institutsambulanz

• Psychotherapeuten, die weder KV-Zulassung noch eine "freier" Praxis angeben: 19% in Beratungsstelle 28% in einer stationären Einrichtung 9%

angestellt in einer Praxis und 15% in Institutsambulanz

Welche "besonderen" Patientengruppen werden behandelt? 72% behandeln Borderline-Patienten, 70% Patienten mit wie niedriger Bildung, 64% ältere Patienten, 45% ADHS, 37% Patienten mit Psychosen und 16% geistig behinderte Patienten Arbeitszeiten

• Jahresarbeitszeit: durchschnittlich 43 Wochen (+/- 5)

• Wochenarbeitszeit: durchschnittlich 33h (+/- 13), KV-zugelassene Psychotherapeuten 35h, Psychotherapeuten in "freier" Praxis: 25h

• bei KV-zugelassenen Pt (Wochenarbeitszeiten): ca. 25 Std Psychotherapie, ca. 9 Std. Verwaltungsaufwand (Berichte Gutachter/Kostenträger, sonstige

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Verwaltungsaufgaben (z.B. Telefonate, Dokumentation) und sonstige Aufgaben (z.B. Supervision, Intervision)), ca. 1 Std. tatsächlicher Therapieausfall (s.u.)

Therapieausfälle: durchschnittlich werden monatlich 6,3 Therapiestunden kurzfristig seitens der Patienten abgesagt, davon können durchschnittlich 4,5h nicht an andere Patienten vergeben werden (tatsächliche Therapieausfälle). Dabei sind die Ausfallzeiten für Psychotherapeuten mit KV-Zulassung höher als bei Psychotherapeuten in "freier" Praxis (kurzfristige Absagen 6,9 vs 3,8; tatsächliche Therapieausfälle: 4,8 vs 3,1)

Finanzierungsgrundlage der Psychotherapien:

• KV-zugelassene Psychotherapeuten: 86% GKV im Rahmen der PT- Richtlinien, 9% private Krankenversicherungen, 0,6% Kostenerstattung und 1,6% Selbstzahler

• Psychotherapeuten in "freier" Praxis: 34% private Krankenversicherung, 23%

Selbstzahler, 20% Kostenerstattung, 9% GKV im Rahmen der PT-Richtlinien und 10% Sonstiges

Therapiedauer (durchschnittliche Sitzungszahl der letzten 5 Patienten):

• Gesamtstichprobe (Mitglieder mit KV-Zulassung und in "freier" Praxis): 64 Sitzungen; dabei VT 44, AP 128 und TP 94.

• nur KV-zugelassene mit 100 %-Sitz und maximal 240 Sitzungen: Gesamt: 68 Sitzungen; dabei VT 44, AP 130 und TP 96.

Wartezeiten: auf ein Erstgespräch 7,2 Wochen, auf einen Therapieplatz 15,5 Wochen, dabei in der Verhaltenstherapie deutlich höhere Wartezeiten als bei den analytischen Verfahren: Erstgespräch 10 Wochen vs 5 AP/6 TP, auf einen Therapieplatz 19 Wochen vs 15 AP/16 TP, und bei KV-zugelassenen höher als bei Psychotherapeuten in "freier" Praxis: Erstgespräch 4 Wochen vs 2 AP/2,5 TP, auf einen Therapieplatz 9 Wochen vs 4,5 AP/7 TP.

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