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5.3.1 Doppelt besetzte Stellen Praxislehrpersonen mit Teilentlastungen... 5

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Academic year: 2022

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Berufspraktische Ausbildung 1. Studienjahr Seite 1 von 8

Praktikum 1 (P1) Sekundarstufe I – Modul BP.Q250

Wegleitung zum Praxismodul

Inhaltsverzeichnis

1 PH Zürich Standards ... 2

2 Kurzbeschreibung ... 2

3 Voraussetzungen ... 2

4 Studierende ... 2

4.1 Kompetenzen ... 2

4.1 Inhalte ... 3

4.1 Auftrag... 3

4.2 Absenzen ... 4

5 Praxislehrperson ... 4

5.1 Auftrag... 4

5.2 Absenzen ... 5

5.3 Teilpensen ... 5

5.3.1 Doppelt besetzte Stellen ... 5

5.3.2 Praxislehrpersonen mit Teilentlastungen ... 5

6 Mentorin/Mentor ... 5

6.1 Auftrag... 5

6.2 Vorbereitung ... 6

7 Beurteilung ... 6

7.1 Praxisbericht ... 6

7.2 Leistungsnachweis ... 6

7.3 Erweiterte Eignungsabklärung ... 6

8 Beurteilung ... 6

8.1 Leistungsnachweis ... 6

8.2 Abbruch ... 7

8.2.1 Abbruch seitens Praxislehrperson und Mentorin/Mentor ... 7

8.2.2 Abbruch seitens der Studierenden/des Studierenden ... 7

8.3 Wiederholung ... 7

9 Verschiedenes ... 7

9.1 ECTS-Punkte ... 7

9.2 Ausserordentliche Schulanlässe ... 7

9.3 Haftung ... 7

(2)

Berufspraktische Ausbildung 1. Studienjahr Seite 2 von 8

10 Literaturverzeichnis ... 8

Praktikum 1 (P1) Sekundarstufe I – Modul BP.Q250

1 PH Zürich Standards

Standard 1: Fachspezifisches Wissen und Können Standard 2: Lernen, Denken und Entwicklung Standard 3: Motivation und Interesse

Standard 4: Heterogenität

Standard 5: Kooperation, Partizipation und soziales Umfeld Standard 6: Kommunikation

Standard 7: Planung und Durchführung von Unterricht Standard 8: Diagnose und Beurteilung

Standard 9: Sicherstellung der Qualität und professionelle Weiterentwicklung Standard 10: Schule und Gesellschaft

Standard 11: Schule als Organisation Standard 12: Beruf in der Lebensbalance

2 Kurzbeschreibung

Das Praktikum 1 findet im ersten Zwischensemester in einer Regelklasse der Sekundarstu fe l statt. Es dauert drei Wochen. Neben der Planung und Durchführung von Unterricht bilden der fachliche Aus- tausch von Unterrichtsbeobachtungen und die Auseinandersetzung mit den Erfahrungen in der neuen Rolle als Lehrperson die Schwerpunkte. Anhand der fünf überfachlichen Kompetenzen (Kommunika- tion, Kooperation, Strukturiertheit, Belastbarkeit, Reflexionsfähigkeit) wird die Überprüfung der berufli- chen Eignung durchgeführt.

3 Voraussetzungen

Zulassungsbedingung für das Praktikum 1 ist der erfolgreiche Abschluss aller vorausgehenden Module der berufspraktischen Ausbildung gemäss Modulplan: Einführungspraktikum, Berufspraxis 1.

4 Studierende

4.1 Kompetenzen

Standard 2: Lernen, Denken und Entwicklung Die Studentin/der Student

— aktiviert und fördert das Lernen, das Denken und die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler.

— ermöglicht und unterstützt individuelle und gemeinschaftliche Lern-, Denk- und Entwicklungspro- zesse.

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Berufspraktische Ausbildung 1. Studienjahr Seite 3 von 8

Standard 5: Kooperation, Partizipation und soziales Umfeld Die Studentin/der Student

— fördert und unterstützt Schülerinnen und Schüler darin, ihre Fähigkeit zur Zusammenarbeit aufzu- bauen.

Standard 7: Planung und Durchführung von Unterricht Die Studentin/der Student

— kann Unterrichtseinheiten und einzelne Unterrichtsstunden zielbezogen und adaptiv planen und durchführen.

Standard 9: Sicherstellung der Qualität und professionelle Weiterentwicklung Die Studentin/der Student

— baut in ausgewählten Feldern von Unterricht und Schule Expertise auf und verfolgt persönliche Ent- wicklungsziele.

4.2 Inhalte

− Unterricht kompetent planen, durchführen und reflektieren

− Ziele setzen

− Classroom-Management/Klassenführung und Lernklima

− Auswertung Praktikum 1

− Überprüfung der beruflichen Eignung anhand der fünf überfachlichen Kompetenzen (Kom- munikation, Kooperation, Strukturiertheit, Belastbarkeit, Reflexionsfähigkeit)

4.3 Auftrag

Die Studentin/der Student

— setzt sich mit den Kompetenzen und Zielen des Praktikums 1 auseinander.

— informiert sich über die Lern- und Arbeitsbedingungen (vgl. Publikation „Unterricht kompetent planen“, S. 15) in der zugewiesenen Klasse.

— informiert die Praxislehrpersonen über ihren/seinen aktuellen Studienstand (Fächerprofil, absolvierte Berufspraxis, besuchte Ausbildungsmodule usw.).

— legt der Praxislehrperson ihre/seine persönlichen Zielsetzungen vor.

— plant Lektionsteile und/oder einzelne Lektionen zielorientiert und überprüft das Erreichen der Lern- ziele.

— hält ihre/seine Vorbereitungen (Verlaufsplanungen von Lektionen) schriftlich fest und legt diese der Praxislehrperson und der Mentorin/dem Mentor vor.

— erstellt im Verlaufe des Praktikums zusammen mit der Praxislehrperson eine differenzierte Unter- richtsplanung über eine Lektionsreihe (4-6 Lektionen).

— übernimmt, in Absprache mit der Praxislehrperson, Teile des Unterrichts (Grobe Richtwerte für Stu- dierendentandems: 1. Woche ca. 60%, 2. Woche ca. 80%, 3. Woche gegen 100% des gesamten Un- terrichts).

— vertieft Grundformen des Darbietens.

— initiiert und begleitet zeitlich begrenzte kooperative Lernformen.

— dokumentiert und reflektiert ihre/seine Erfahrungen.

— reflektiert ihren/seinen Unterricht mit der Praxislehrperson und plant Entwicklungsschritte für die nächsten Lektionen.

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Berufspraktische Ausbildung 1. Studienjahr Seite 4 von 8

— reflektiert die Wechselwirkung zwischen eigenem Handeln und Wirken und dem Lernen und Verhal- ten der Schüler und Schülerinnen.

— sammelt für ihr/sein Portfolio vielfältige Beispiele und Fragestellungen aus dem gesamten Schulfeld.

— wertet gemeinsam mit der Praxislehrperson und der Mentorin/dem Mentor ihren/seinen Unterricht aus und legt persönliche Entwicklungsziele fest.

4.4 Absenzen

Bei Absenzen (Krankheit, Unfall etc.) benachrichtigt die Studentin/der Student unmittelbar die Praxislehr- person und die Mentorin/den Mentor. Eine Abwesenheit von mehr als drei Tagen muss mit einem Arzt- zeugnis belegt werden. Bei einer Absenz von vier und mehr Tagen entscheidet die Berufspraktische Aus- bildung Sekundarstufe I zusammen mit der Mentorin/dem Mentor über die Weiterführung/Anerkennung des Praktikums und allfällige Kompensationsleistungen.

5 Praxislehrperson

5.1 Auftrag Die Praxislehrperson

— nimmt an der Vorbereitungssitzung der Mentorin/des Mentors teil.

— berücksichtigt den Besuch der Mentorin/des Mentors in der Planung des Praktikums.

— plant die Übernahme von Unterricht durch die Studierenden gemäss ihrem Fächerprofil.

— erteilt die Aufträge für das Praktikum und erstellt vor dem Praktikum im Sinne eines Co-Plannings ge- meinsam mit den Studierenden eine Grobplanung.

— berücksichtigt in ihrer Planung, so weit wie möglich, dass die Studierenden nur in ihren Studienfä- chern unterrichten.

— organisiert bei Bedarf zusätzliche Lektionen bei einer Kollegin oder einem Kollegen.

— erstellt im Verlaufe des Praktikums zusammen mit der Studentin/dem Studenten eine differenzierte Unterrichtseinheitsplanung über eine Lektionsreihe (4-6 Lektionen).

— erläutert die angestrebten Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler und formuliert die entspre- chenden Lernziele.

— führt verschiedene Formen der Instruktion und kooperativen Lernformen vor (Modelling).

— unterrichtet zusammen mit Studierenden einzelne Sequenzen (Co-Teaching).

— liest, beurteilt und bespricht die schriftliche Unterrichtsvorbereitung (Verlaufsplanung).

— beobachtet den Unterricht und beurteilt dessen Lernwirksamkeit.

— hält gemeinsam mit den Studierenden fest, welche Punkte in den folgenden Lektionsteilen und/oder Lektionen speziell beachtet werden sollen.

— unterstützt die Studierenden beim Erreichen der Praktikumsziele und der persönlichen Ziele sowie beim Sammeln geeigneter Dokumente für das Portfolio.

— führt beim Besuch der Mentorin/des Mentors die Unterrichtsbesprechung gemeinsam mit ihr/ihm durch.

— beurteilt die Studierenden unter Berücksichtigung der „Kriterien der Eignungsabklärung“ (vgl. Instru- ment zur Beurteilung der beruflichen Eignung, Ressort Eignung, „Die fünf zentralen Dimensionen im Lehrberuf“).

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— beurteilt zusammen mit der Mentorin/dem Mentor das Praktikum als „bestanden“ oder „nicht bestan- den“.

— schreibt einen Praxisbericht und bespricht ihn mit der Studentin/dem Studenten.

— nimmt an den Weiterbildungsveranstaltungen der PH Zürich teil.

5.2 Absenzen

Bei Absenzen benachrichtigt die Praxislehrperson die Studentin/den Studenten und die Mentorin/ den Mentor und sorgt für einen geeigneten Ersatz der Praktikumsbegleitung.

5.3 Teilpensen

5.3.1 Doppelt besetzte Stellen

Beide Lehrpersonen sind gemeinsam verantwortlich für die Betreuung der Studierenden, die Besprechung des Unterrichts und die Formulierung des Praktikumsberichtes. Beide nehmen an den Weiterbildungsver- anstaltungen für Praxislehrpersonen teil. Die Entschädigung wird prozentual aufgeteilt.

5.3.2 Praxislehrpersonen mit Teilentlastungen

Praxislehrpersonen mit Teilentlastungen ziehen die sie entlastenden Lehrpersonen in die Mitarbeit bei der berufspraktischen Ausbildung von Studierenden mit ein. Die Entschädigung wird prozentual aufgeteilt.

6 Mentorin/Mentor

6.1 Auftrag

Die Mentorin/der Mentor

— besucht die Studierenden während mindestens zwei Unterrichtslektionen.

— meldet den Besuch bei den Studierenden und der Praxislehrperson an.

— führt mit den Studierenden und der Praxislehrperson Auswertungsgespräche über die beobachteten Lektionen.

— ist Ansprechperson für die Anliegen der Studierenden und der Praxislehrperson.

— überprüft, ob die Vorgaben für das P1 umgesetzt werden.

— leitet das Formulieren von neuen, individuellen Zielsetzungen für die weitere berufspraktische Ausbil- dung an.

— initiiert die Portfolioarbeit.

— führt Gespräche mit den Studierenden unter Berücksichtigung der Kriterien der Eignungsabklärung am zweitletzten Tag des Praktikums durch.

— beurteilt das Praktikum zusammen mit der Praxislehrperson als „bestanden" oder „nicht bestanden“.

— nimmt den Praxisbericht zur Kenntnis.

— führt die Auswertung des P1 mit den Studierenden am letzten Tag des Praktikums durch.

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Berufspraktische Ausbildung 1. Studienjahr Seite 6 von 8

6.2 Vorbereitung Die Mentorin/der Mentor

— spricht die spezifischen Erwartungen an die Studierenden in der Mentoratsgruppe ab.

— führt eine Vorbereitungssitzung zur Organisation und zu den Zielen des P1 mit den Praxislehrperso- nen durch.

— erstellt einen Besuchsplan und gibt diesen den Studierenden und den Praxislehrpersonen bekannt.

— kennt die Zielsetzungen der Studierenden.

— vermittelt im Modul „Berufspraxis 1“ die Grundlagen der Planung von Unterricht und die Zielsetzun- gen des P1.

7 Beurteilung

7.1 Praxisbericht

Gegen Ende des Praktikums verfassen die Praxislehrpersonen – unter

Berücksichtigung allfälliger Rückmeldungen von weiteren beteiligten Lehrpersonen – einen Bericht. Der Bericht bezieht sich auf die genannten Zielsetzungen hinsichtlich der Erreichung der K ompetenzen im Praktikum sowie auf die persönlichen Ziele der Studierenden. Er enthält die Beurteilung und beschreibt Lernergebnisse, erzielte Fortschritte und Entwicklungsbereiche. Die Praxislehrpersonen überreichen den Studierenden den Bericht anlässlich des Abschlussgespräches. Eine Kopie wird der Mentorin/dem Mentor zugestellt. Sie dient der Mentorin/dem Mentor als eine der Grundlagen für die Klärung der Eignungsfrage.

7.2 Leistungsnachweis

Das Praktikum wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ beurteilt. Ein Praktikum muss sowohl formal als auch qualitativ bestanden sein.

Formale Kriterien: Das Praktikum muss vollumfänglich absolviert sein.

(Ausnahmefälle vgl. Kapitel 8).

Qualitative Kriterien: Die qualitative Bewertung des Praktikums bezieht sich auf die Zielsetzungen und den Auftrag des Praktikums.

7.3 Erweiterte Eignungsabklärung

Liegt eine erweiterte Eignungsabklärung vor, absolviert die Studentin/der Student das P1 in der R egel als Einer-Praktikum. Über das Bestehen bzw. Nicht-Bestehen des Praktikums wird in Absprache mit der Pra- xislehrperson, der Mentorin/dem Mentor und der Ressortleitung Eignungsabklärung entschieden.

8 Beurteilung

8.1 Leistungsnachweis

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Berufspraktische Ausbildung 1. Studienjahr Seite 7 von 8

Der Leistungsnachweis ist erbracht, wenn alle unter Punkt 5.1 formulierten Aufträge vollumfänglich erfüllt wurden. Über das Bestehen des Lernvikariats entscheidet die Mentorin/der Mentor. Das Praktikum wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ qualifiziert.

8.2 Abbruch

8.2.1 Abbruch seitens Praxislehrperson und Mentorin/Mentor

Ergeben sich im Verlauf des Praktikums begründete Zweifel hinsichtlich der zu erreichenden Kompetenzen und/oder hinsichtlich der erfolgreichen Fortsetzung des Praktikums einer Studentin/eines Studenten, befin- den die Praxislehrperson und die Mentorin/der Mentor in Absprache mit der Bereichsleitung der Berufs- praktischen Ausbildung über den Abbruch des Praktikums. Eine Entscheidung zum Abbruch wird von der Praxislehrperson und/oder von der Mentorin/vom Mentor schriftlich begründet und nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung der/dem Studierenden durch die Mentorin/den Mentor kommuniziert. Das Praktikum gilt in diesem Fall gesamthaft als nicht bestanden und muss wiederholt werden (siehe Kapitel 8 .3).

8.2.2 Abbruch seitens der Studierenden/des Studierenden

Bei einem Abbruch durch die/den Studierende/-n im Verlauf des Praktikums gilt das Praktikum gesamthaft als nicht bestanden und muss wiederholt werden.

8.3 Wiederholung

Ein nicht bestandenes Praktikum 1 kann einmal wiederholt werden.

9 Verschiedenes

9.1 ECTS-Punkte

Bei vollständig erbrachten und erfüllten Leistungen im Rahmen eines bestandenen Praktikums 1 werden 5 ECTS-Punkte angerechnet.

9.2 Ausserordentliche Schulanlässe

Die Studierenden sollen auch Erfahrungen in der Planung, Durchführung und Reflexion von Ausflügen, Exkursionen und anderen speziellen (Schul-) Anlässen sammeln können.

9.3 Haftung vgl. Merkblatt Haftung In-Kraft-Treten:

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Berufspraktische Ausbildung 1. Studienjahr Seite 8 von 8

10 Literaturverzeichnis

— Zumsteg, Barbara, Urban Fraefel, Hans Berner, Elisabeth Holinger, Catherine Lieger, Christoph Schmid, Katharina Zellweger, Hrsg. 2014, 5. Auflage, Unterricht kompetent planen, Zürich: Verlag Pestalozzianum.

— Instrument zur Beurteilung der beruflichen Eignung, Ressort Eignung: „Die fünf zentralen Dimensio- nen im Lehrberuf“; zu finden auf dem Studiweb unter „Eignungsbeurteilung“

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