Glasverbot bei Großveranstaltungen >
< Rausch am Steuer – Unfallrisiko senken
Licht anschalten am Auto, Motorrad und Fahrrad!
Beleuchtung schafft Sicherheit im Straßenverkehr
Licht schützt im Straßenverkehr davor, übersehen zu werden
© nobelium, fotolia
Gerade bei schwierigen Lichtverhältnissen kann die Fahrzeugbeleuchtung lebenswichtig sein.
Ausreichendes Auto-, Motorrad- und vor allem Fahrradlicht sorgt dafür, selbst gut sehen zu können. Vor allem wird man dadurch von anderen besser wahrgenommen.
Unbehagen bei Nachtfahrten
Viele Menschen fahren nicht gerne abends mit dem Auto. Die Sicht ist durch die Dunkelheit extrem eingeschränkt. Das Unbehagen bei Nachtfahrten erklärt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat so: Etwa 90 Prozent aller im Straßenverkehr relevanten Informationen erfassen Autofahrer über die Augen. Umso wichtiger ist es, mit intakten, guten Scheinwerfern unterwegs zu sein – als Autofahrer ebenso wie als Motorradfahrer. Bei Radfahrern ist genügend Licht umso wichtiger, da sie in der Dunkelheit sonst schnell übersehen werden können.
Besser sehen und gesehen werden
Sehen und gesehen werden, das ist im Straßenverkehr für alle Teilnehmer von zentraler Bedeutung.
Radfahrer werden wegen ihrer schmalen, unauffälligen Silhouette im dichten Großstadtverkehr häufig von Fußgängern und Kraftfahrern übersehen oder erst sehr spät wahrgenommen. „Eine vollständige und zuverlässig funktionierende Beleuchtung ist gerade für sie, die im Falle einer Kollision besonders
verletzungsanfällig sind, besonders wichtig“, sagt Rainer Paetsch, bei der Berliner Polizei für den Verkehr
zuständig. „Es sollte im ureigenen Interesse jedes Radfahrers liegen, auch bei Dunkelheit, Dämmerung und schlechter Witterung nicht nur selbst Hindernisse besser erkennen zu können, sondern von anderen auch rechtzeitig erkannt zu werden.“ Das eigene Unfallrisiko kann erheblich reduziert werden, wenn Radfahrer helle Kleidung tragen und reflektierende Materialien an Kleidung, Rucksäcken, Helmen oder dem Fahrrad anbringen. „Natürlich muss zudem auch die ordnungsgemäße Beleuchtung zeitgerecht eingeschaltet werden“, sagt Paetsch.
Erster Polizeihauptkommissar Rainer Paetsch, Sachbereich Verkehr der Polizei Berlin
© Polizei Berlin
Die dunklen Seiten der Radler
Bei Kontrollen in Berlin fallen den Polizeibeamten häufig Fahrräder auf, bei denen die Beleuchtungstechnik nicht funktioniert. „Ursache dafür ist sicher auch die Tatsache, dass das elektrische System mit seinen dünnen, offenliegenden Kabeln und den schwachen
Kontaktstellen sehr störanfällig ist“, sagt Rainer Paetsch. Deshalb ist die Ausstattung mit Reflektoren und Rückstrahlern umso wichtiger.
Fassungslos macht die Beamten bei ihren Verkehrskontrollen vor allem, wie dreist sich manche Radler verhalten. Beängstigend und unverständlich sei die hohe Zahl der Radfahrer, die trotz defekter oder nicht vorhandener Beleuchtung mit dunkler Kleidung wissentlich und ungeniert bei Dunkelheit am Straßenverkehr teilnehmen und blind darauf vertrauen, von den Scheinwerfern der Kraftfahrzeuge schon rechtzeitig erkannt zu werden.
Erhellende Vorschriften für Radfahrer
Es gibt klare gesetzliche Regelungen, wie die Lichtanlage an Fahrzeugen aussehen muss und wann man sie einzuschalten hat. „Gemäß Paragraph 17 der Straßenverkehrsordnung sind während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse sonst erfordern, die vorgeschriebenen
Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen“, sagt Paetsch.
Vorschriften zur Lichttechnik bei Fahrrädern stehen im Paragraphen 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO). Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig, fest angebracht und ständig betriebsfertig sein.
Fahrräder müssen folgendermaßen ausgerüstet sein:
vorne: ein weißer Scheinwerfer und ein weißer Reflektor, der in den Scheinwerfer integriert sein darf hinten: ein rotes Rücklicht, dessen niedrigster Punkt sich mindestens 25 cm über der Fahrbahn befindet, ein kleinerer roter Reflektor und ein roter Großflächenreflektor, wovon einer der Reflektoren in das Rücklicht integriert sein darf
Lichtmaschine/Dynamo für die zwei Leuchten, eine Standlichtfunktion wird empfohlen Pedale: je zwei gelbe Reflektoren pro Pedal
Räder: jeweils zwei gelbe, zur Seite wirkende Speichenreflektoren pro Rad, besser sind Reflexstreifen an den Reifenflanken oder Felgen oder reflektierende Hülsen an jeder Speiche
Autos und Motorräder
Die lichttechnischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge und Anhänger sind in den Paragraphen 49a bis 53 StVZO festgelegt. Demnach müssen Motorräder auch am Tage mit Abblendlicht fahren. Es gibt auch genaue Anforderungen an Farbe, Form und Leuchtkraft der Lampen. Zum Beispiel darf für die
Beleuchtung der Fahrbahn nur weißes Licht verwendet werden. Wer sich ganz sicher sein will, dass seine Leuchten einwandfrei und gut funktionieren, kann von seiner Werkstatt einen Licht-Check durchführen lassen. Unabhängig von der Jahreszeit gilt: Ausschlaggebend für das Einschalten der Beleuchtung sind die tatsächlichen Lichtverhältnisse. Bei schattigen Baumalleen ist es auch im Sommer sinnvoll, das Licht einzuschalten.
Der ADAC spricht sich für Tagfahrleuchten (TFL) aus. Seit dem 7. Februar 2011 müssen Fahrzeugmodelle, die neu auf den Markt kommen, serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Eine Nachrüstpflicht für alle Autos gibt es nicht. Abends in der Dunkelheit kommt es auf die Qualität der Leuchten an. Bis zu 16 Prozent der Nachtfahrunfälle, bei denen Menschen verletzt werden, können durch den Einsatz von Xenon- Scheinwerfern verhindert werden. Das hat die Universität Hannover in einer Studie herausgefunden.
Demnach haben Fahrzeuge, die mit Xenon-Beleuchtung ausgestattet waren, ein um 50 Prozent
geringeres Unfallrisiko. Beim Lampenkauf sollte generell darauf geachtet werden, dass die Leuchten über ein E-Prüfzeichen und den Hinweis „RL“ (für: Running Ligth) verfügen.
Zu viel des Guten
Ein Auto, das wie auf einem Teppich aus blauem Licht fährt, mag schick aussehen, ein solches Tuning ist aber verboten. „An allen Fahrzeugen dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein“, sagt Rainer Paetsch von der Berliner Polizei.
Insbesondere bei Kraftfahrzeugen sind zusätzliche Scheinwerfer oder Beleuchtungseinrichtungen, die nicht von amtlich anerkannten Sachverständigen für zulässig erklärt worden sind, verboten. „Das gilt auch für blaues Unterbodenlicht oder auffällige Lichtkreationen in oder auf den Führerhäusern von Lkw“, sagt Paetsch. Obwohl dies im Grundsatz auch für Fahrräder gilt, liegt hier die polizeiliche Toleranzschwelle deutlich höher – zumindest dann, wenn die eigene Sichtbarkeit dadurch gesteigert wird und
Gefährdungen anderer nicht zu befürchten sind.
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