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Eine Veröffentlichung im Rahmen des:

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Brandenburgischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht so verwendet werden, dass es als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Par- teien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer einzelnen Mit-

glieder zu verwenden.

(3)

Einleitung ... 4

0 Triebfeder Demografie ... 6

1 Bestandsaufnahme im Bereich „Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger“ ... 8

1.1 Anzahl der Pflegebedürftigen nach Geschlecht im Zeitverlauf ... 8

1.2 Anzahl der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 nach Art der Versorgung im Zeitverlauf ... 10

1.3 Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 nach Art der Versorgung und Geschlecht im Zeitverlauf ... 12

1.4 Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 nach Art der Versorgung, Pflegegrad und Alter in 2019 ... 14

1.5 Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger sowie Ausgaben der „Hilfe zur Pflege“ nach SGBXII ... 16

2 Bestandsaufnahme im Bereich „pflegerische Versorgung“ ... 18

2.1 Ambulante Dienste und betreute Wohnformen in Frankfurt (Oder) ... 18

2.2 Voll- und teilstationäre Einrichtungen in Frankfurt (Oder) ... 20

2.3 Anzahl an Plätzen in der voll- und teilstationären Pflege nach Art des Angebots ... 22

2.4 Auslastung der Plätze in der stationären Dauerpflege ... 24

2.5 Angebote zur Unterstützung im Alltag (AUA) gemäß § 45a SGBXI im Land Brandenburg im Vergleich 26

3 Bestandsaufnahme im Bereich „Beschäftigung in der Pflege“ ... 30

3.1 Beschäftigte in der Pflege insgesamt nach Geschlecht und Beschäftigungsumfang ... 30

3.2 Beschäftigung nach Beruf ... 32

3.3 Beschäftigung insgesamt nach Alter in 2019 ... 34

3.4 Ausbildung in der Altenpflege ... 36

4 Projektion der Entwicklungen bis 2030 ... 38

4.1 Projektion der Anzahl an Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 nach Art der Versorgung ... 38

4.2 Projektion der Anzahl an demenziell Erkrankten nach Geschlecht ... 40

4.3 Projektion der Anzahl der Beschäftigten in der Pflege ... 42

4.4 Projektion des personellen Ersatz- und Erweiterungsbedarfs in der Pflege ... 44

4.5 Szenario zur Entwicklung der Ausgaben für „Hilfe zur Pflege“ nach SGBXII ... 46

Literaturliste ... 48

Inhalt

(4)

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor Ihnen liegt die aktualisierte, vierte Ausgabe der „Daten und Fakten zur Pflege in Frankfurt (Oder)“. Diese Bro- schüre ist das Ergebnis eines Projektes der Brandenburger Pflegeoffensive, welches zum Ziel hat, allen Landkreisen und kreisfreien Städten Datenmaterial zur Situation in der Pflege und Projektionen zur möglichen zukünftigen Ent- wicklung zur Verfügung zu stellen. Die Daten und Fakten zur Pflege sollen einen Teil der für eine kreisliche Altenhilfe- und Pflegestrukturpolitik notwendigen Faktengrundlage bieten.

Wesentliche Quelle dieser Datensammlung ist die amtliche Pflegestatistik nach § 109 SGBXI. Sie wird zweijährlich – in ungeraden Jahren – zum Stichtag 15. Dezember erhoben. Die Daten zu den Empfängerinnen und Empfängern von Sachleistungen (ambulant und stationär) und zu den Beschäftigten basieren auf Angaben der Pflegedienste und -einrichtungen, die Daten zu den Empfängerinnen und Empfängern von Geldleistungen kommen von den Pflege- kassen. Es wurden für diese Arbeitshilfe gezielt die Daten der Pflegestatistik ausgewählt, denen nach aktuellem Kenntnisstand eine hohe Handlungsrelevanz zukommt. Sollte Bedarf an weiterführenden Auswertungen bestehen, so können diese beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg am Standort Potsdam erbeten werden (in der Regel für Kommunalverwaltungen kostenfrei).

Die vorliegende Arbeitshilfe geht über die Momentaufnahmen der jeweiligen Pflegestatistik hinaus. Sie enthält dar- über hinaus zum einen Aufbereitungen in Form von Zeitreihen ab dem Jahr 2009, um Entwicklungen in den zurück- liegenden Jahren aufzuzeigen. Daneben beinhaltet das Pflegedossier zu zentralen Angaben eine Status-quo-Projek- tion bis zum Jahr 2030 unter Berücksichtigung der amtlichen Bevölkerungsvorausberechnung. Mit dieser Projektion wird gezeigt, wie sich die Anzahl der Pflegebedürftigen und der Fachkräftebedarf in der Pflege entwickeln würden, wenn die gegenwärtigen Verhältnisse stabil blieben. Die für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte auf- gezeigten Zusammenhänge werden zudem im Vergleich zu den Landes- und Bundeswerten dargestellt.

Bewusst wurde in allen Darstellungen auf Wertungen verzichtet. Denn wie letztlich ein gutes Leben im Alter und ggf.

mit Pflegebedarf im jeweiligen Landkreis oder in der jeweiligen kreisfreien Stadt gestaltet werden kann, dazu müs- sen in den Landkreisen und kreisfreien Städten selbst eigene Vorstellungen entwickelt und politisch verabschiedet werden. Auf der Grundlage dieser Leitvorstellungen kann dann eingeschätzt werden, welche Rahmenbedingungen ältere und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen für ein gutes Leben im Alter benötigen und inwieweit die vorhandenen Strukturen bereits ausreichend sind oder aus- bzw. umgebaut werden müssen.

Dabei gilt in der Pflege das Recht auf freien Marktzugang. Weder das Land noch Kommunen oder Pflegekassen haben die Möglichkeit, Planungen rechtlich verbindlich durchzusetzen. Gleichwohl zeigen bundesweite Unter- suchungen, dass Kommunen mit klarem Gestaltungsanspruch es häufig gelingt, Versorgungslücken zu schließen, Überversorgungen zu verhindern und vor allem aus nebeneinander bestehenden Angeboten ein aufeinander ab- gestimmtes und vernetztes Versorgungssystem zu schaffen.

Die aktuelle Ausgabe der Pflegedossiers basiert auf der Grundlage der Pflegestatistik 2019:

(https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/statistiken/statistik_sb.asp?sageb=22004&PTyp=700&creg=

BB&anzwer=8&bok=1&bbok=1).

Hinweise und Vorschläge zur Weiterentwicklung dieser Arbeitshilfe sind sehr willkommen.

Einleitung

(5)

Für die laufende Legislaturperiode des Landtages haben Regierungsparteien im Koalitionsvertrag den „Pakt für Pflege“ als zentrales sozialpolitisches Vorhaben vereinbart.

Der Pakt für Pflege ist eine politische Erklärung, die am 23. Dezember 2020 von 26 pflegepolitischen Akteurinnen und Akteuren unterzeichnet wurde https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/soziales/pflege/pakt-fuer-pflege/.

Dem Pakt für Pflege liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Bewältigung des demografisch bedingten Anstiegs der Anzahl und des Anteils pflegebedürftiger Menschen eine ernste Herausforderung darstellt. Sie wird nur gemeistert werden, wenn es überall gelingt,

• alle Möglichkeiten auszuschöpfen, durch gute Rahmenbedingungen für ein aktives und gesundes Älterwerden den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu verschieben, zu verringern, vielleicht auch ganz zu vermeiden.

• effektive Hilfe- und Pflegestrukturen vor Ort zu schaffen, die frühzeitig, verlässlich und aufeinander abgestimmt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dabei unterstützen, trotz der pflegebedingten Einschränkungen ein mög- lichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen.

• die Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen in der Pflege so zu verändern, dass deutlich mehr Menschen einen Pflegeberuf ergreifen und dort gern und lange tätig sind.

Entscheidende Rahmenbedingungen für die Verminderung und für die Bewältigung von Pflegebedarf werden vor Ort gesetzt. Der Pakt für Pflege ist aber nicht nur eine politische Erklärung. Das Land Brandenburg investiert in den Jahren 2021 – 2024 jährlich 22 Mio. Euro in den Auf- und Ausbau von sozialräumlichen Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege, in die Vernetzung, Koordinierung und Planung der Versorgungsstrukturen in der Pflege durch die Landkreise und kreisfreien Städte, in den Ausbau und die Weiterentwicklung der Beratung durch die Pflegestützpunkte und die Schaffung neuer Angebote im Bereich der Kurzzeitpflege und Tagespflege. Zentrale Partner sind die Kommunen des Landes, auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte, aber auch auf der Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Verantwortlichen vor Ort wissen, wo „der Schuh drückt“ und kennen auf der anderen Seite die Ressourcen der örtlichen Gemeinschaften.

Fachberatung leistet die „Fachstelle Altern und Pflege im Quartier“ (https://www.fapiq-brandenburg.de/). Die Fach- stelle steht als Ansprechpartnerin auch den Verantwortlichen der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung, um gemeinsam zu entwickeln, was konkret auf Grundlage dieser „Daten und Fakten zur Pflege“ gemacht werden kann.

(6)

0 Triebfeder Demografie

Abbildung 0a: Bevölkerungsprognose nach Alter für Frankfurt (Oder) bis 2030 *

Quelle: Landesamt für Bauen und Verkehr (2018): Bevölkerungsvorausschätzung bis 2030 für die Ämter und amtsfreien Gemeinden sowie das Land Branden- burg (eigene Berechnungen)

Abbildung 0b: Anteil der Altersgruppen an der Gesamtbevölkerung in Frankfurt (Oder) bis 2030 *

Quelle: Landesamt für Bauen und Verkehr (2018): Bevölkerungsvorausschätzung bis 2030 für die Ämter und amtsfreien Gemeinden sowie das Land Branden- burg (eigene Berechnungen)

Tabelle 0: Relative Bevölkerungsentwicklung zur Basis 2019 in Frankfurt (Oder)

Entwicklung zu 2019 2020 2022 2024 2026 2028 2030

Bevölkerung 102,1 102,4 102,5 102,1 101,5 100,6

Erwerbspersonenpotenzial 101,5 100,5 99,2 97,2 94,8 92,9

Quelle: AfS B-B / LBV Bevölkerungsprognose Land Brandenburg 2016 bis 2030, eigene Berechnungen. Das Erwerbspersonenpotenzial ist eine statistische Kenn- zahl und erfasst die Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die prinzipiell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

* Hinweis: Die Darstellung der Alterskohorten ist als 15 – unter 60, 60 – unter 65 Jahre usw. zu lesen.

0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000

2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030

über 90 85 - 90 80 - 85 75 - 80 70 - 75 65 - 70 60 - 65 15 - 60 unter 15

0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0 90,0 100,0

2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030

über 90 85 - 90 80 - 85 75 - 80 70 - 75 65 - 70 60 - 65 15 - 60 unter 15

(7)

Der Bevölkerungsrückgang wird sich in Frankfurt (Oder) nicht weiter fortsetzen. Die Alterung der Be- völkerung wird allerdings dazu führen, dass die Gruppe der über 80-Jährigen weiter wächst und ent- sprechend ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung zunimmt. Gleichzeitig wird das Erwerbspersonenpotenzial in Frankfurt (Oder) bis zum Jahr 2030 um gut 7 Prozent schrumpfen.

Der demografische Wandel wird in den kommenden Jahren zu einem deutlichen Anstieg des Anteils pflegebedürftiger Menschen an der Gesamtbevölkerung führen. Gleichzeitig wird es zu einem weiteren Rückgang des Wertes von 2019 des Erwerbspersonenpotenzials im Land Brandenburg sowie seinen Landkreisen und kreisfreien Städten kommen.

Die gemeinsame Fachkräftestudie Berlin-Brandenburg 2010 prognostiziert für die Berufsfelder „Medizinische Diens- te/Krankenpflege“ ein deutliches Ungleichgewicht zwischen Arbeitskräfteangebot und Arbeitskräftenachfrage: Bis zum Jahr 2030 soll das Arbeitskräfteangebot 35 Prozent geringer als die Nachfrage nach Arbeitskräften ausfallen.

Zur aktuellen Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg:

„Bevölkerungsvorausberechnungen und kleinräumige Vorausschätzungen für das Land Brandenburg werden auf der Basis der Daten der amtlichen Bevölkerungsstatistik in enger Zusammenarbeit zwischen dem Dezer- nat Raumbeobachtung und Stadtmonitoring des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV) und dem Referat Bevölkerung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) in der Regel im Zwei-Jahres-Turnus erarbeitet.

Um die demografischen Effekte der im Jahr 2015 und ersten Halbjahr 2016 sehr starken Zuwanderung von Flüchtlingen auf die Bevölkerung im Land Brandenburg berücksichtigen zu können, wurde hier ein Drei-Jahres- Turnus gewählt.

Bevölkerungsvorausberechnungen und -vorausschätzungen dürfen nicht als „Vorhersagen“ missverstanden werden. Ihr Zweck liegt vor allem darin zu zeigen, wie sich die Bevölkerung und deren Struktur unter den ge- troffenen Annahmen über die weitere Entwicklung von Migration, Geburten und Sterbefällen verändern würde.

Es handelt sich um „Wenn-dann“-Aussagen. Amtliche Bevölkerungsprojektionen sind also keine Vorhersagen oder Zukunftsvisionen, sondern Fortschreibungen statistisch fundierter demografischer Strukturen.

Gegenüber den Ergebnissen der Bevölkerungsvorausschätzung auf der Basis des Jahres 2013 weichen in den einzelnen Ämtern und amtsfreien Gemeinden die aktuell vorausgeschätzten Bevölkerungszahlen und die (alters)strukturellen Zusammensetzungen ab. Ursächlich waren hier primär seit 2015/2016 stark veränderte Wanderungsströme und -strukturen.

Der Vorausschätzungszeitraum reicht bis zum Jahr 2030. Eine Ausweitung der Vorausschätzung bis zum Jahr 2040 wurde aufgrund der erhöhten Unsicherheit der kleinräumigen Vorausschätzung, insbesondere was das Thema Flüchtlingsmigration angeht, nicht favorisiert.“ (Landesamt für Bauen und Verkehr: 2018)

(8)

1 Bestandsaufnahme im Bereich „Leistungs- empfängerinnen und Leistungsempfänger“

1.1 Anzahl der Pflegebedürftigen nach Geschlecht im Zeitverlauf

Abbildung 1.1a: Anzahl der Pflegebedürftigen nach Geschlecht in Frankfurt (Oder)

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Pflegestatistik, eigene Berechnungen

Abbildung 1.1b: Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung nach Alter 2019

Quelle: Pflegestatistik des Bundes und des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg, eigene Berechnungen

1.365 1.401 1.472 1.539 1.830 2.230

615 739 804 893 1.114 1.495

1.980 2.140 2.276 2.432

2.944

3.725

0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000

2009 2011 2013 2015 2017 2019

weiblich männlich

1,4 1,0 3,0 4,6 7,6 13,7 26,4 49,4 76,3 5,0

3,5 1,5 3,9 5,0 7,3 13,3 25,7 50,9 79,8 6,5

1,6 1,3 3,4 5,2 8,3 15,0 29,2 54,3 82,0 6,1

0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0 90,0 100,0

unter 15 15 - 60 60 - 65 65 - 70 70 - 75 75 - 80 80 - 85 85 - 90 90 und

mehr Insgesamt

Frankfurt (Oder) Land Brandenburg Deutschland

(9)

Der Anteil pflegebedürftiger Menschen an der Gesamtbevölkerung liegt in Frankfurt (Oder) in allen Alters- gruppen leicht unter dem Landesdurchschnitt. In Frankfurt (Oder) sind – wie in allen Regionen Deutsch- lands – mehr Frauen von Pflegebedürftigkeit betroffen als Männer.

Infolge der demografischen Entwicklung ist in den letzten 10 Jahren in Frankfurt (Oder) ein Anstieg der Anzahl der Pflegebedürftigen zu beobachten (insgesamt ein Plus von 1.750 Personen, Abbildung 1.1a). In der kreisfreien Stadt ist die Anzahl der pflegebedürftigen Frauen zwischen 2009 und 2019 um fast 870 Personen gestiegen (was einer Zunahme von gut 63 Prozent entspricht) und die der Männer um etwa 880 (Zunahme um 143 Prozent).

Im Hinblick auf die regionalen Herausforderungen in der Altenpflege ist der Anstieg der Anzahl an Pflegebedürftigen nur ein Teil des Problems: Wesentliches Merkmal des demografischen Wandels ist der starke Anstieg des Anteils der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung. Ein Tatbestand, auf den sich auch Kommunen und Verwaltungen einstellen müssen.

Mit einem Anteil von Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung von 6,5 Prozent im Jahr 2019 liegt Frankfurt (Oder) leicht über dem Landesdurchschnitt von 6,1 Prozent und deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 5,0 Pro- zent (Abbildung 1.1b). Das Risiko der Pflegebedürftigkeit nimmt mit dem 70sten Lebensjahr deutlich zu und steigt in den höheren Altersgruppen dynamisch an. In Frankfurt (Oder) liegt der Anteil pflegebedürftiger Menschen in den Altersgruppen 70+ nur knapp unter dem Landesdurchschnitt. Festzuhalten ist auch, dass sogar in der Gruppe der 85- bis 90-Jährigen fast 50 Prozent der Bevölkerung in Frankfurt (Oder) ihr Leben ohne Leistungen der Pflegever- sicherung gestalten können.

Geschlechtsspezifische Auswertung:

Dass die Anzahl der pflegebedürftigen Frauen höher ausfällt als die Anzahl der pflegebedürftigen Männer, hat mit der höheren Lebenserwartung von Frauen zu tun.

Bei den über 80-Jährigen kommt hinzu, dass auch der Anteil der Pflegebedürftigen an allen Menschen in dieser Altersgruppe bei den Frauen höher ist als bei den Männern. Ein Grund könnte sein, dass hochbetagte Frauen deutlich häufiger alleine leben als hochbetagte Männer, was zu einem höheren Pflegebedarf der allein- stehenden Frauen führen könnte. Diese soziale Lage beeinflusst höchstwahrscheinlich das individuelle Risiko, pflegebedürftig zu werden (hierzu auch Abschnitt 1.3).

Beide Faktoren führen dazu, dass Pflege von der Bedarfsseite her überwiegend weiblich geprägt ist. Dies stellt entsprechende Anforderungen an die pflegerische und die Pflege vermeidende kommunale Infrastruktur.

(10)

1.2 Anzahl der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 nach Art der Versorgung im Zeitverlauf Abbildung 1.2: Pflegebedürftige nach Art der Versorgung in Frankfurt (Oder)

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Pflegestatistik, eigene Berechnungen

Tabelle 1.2a: Anzahl der Pflegebedürftigen, die Tagespflege in Frankfurt (Oder) nutzen (nachrichtlich)

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Pflegestatistik, eigene Berechnungen

2009 2011 2013 2015 2017 2019

Tagespflege 58 88 110 122 81 203

Tabelle 1.2b: Prozentuale Anteile der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 nach Art der Versorgung

Quelle: Pflegestatistik des Bundes und des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg, eig. Berechnungen

Jahr Pflegegeld ambulant Kurzzeitpflege vollstationäre

Dauerpflege nachrichtlich Tagespflege

Frankfurt (Oder)

2009 41,4 21,8 0,7 36,1 2,9

2011 41,3 20,0 0,7 37,9 4,1

2013 44,0 18,5 0,9 36,6 4,8

2015 44,0 21,2 0,6 34,3 5,0

2017 47,9 24,0 0,5 26,8 2,8

2019 50,8 24,9 0,6 23,6 6,0

Land Brandenburg

2009 44,6 30,4 0,5 24,5 2,4

2011 47,8 29,1 0,5 22,7 3,1

2013 48,6 28,5 0,4 22,4 3,6

2015 49,5 28,7 0,4 21,4 4,0

2017 52,5 29,0 0,4 18,1 4,3

2019 54,5 28,2 0,4 16,9 5,2

Dt. 2019 54,0 25,1 0,6 20,3 3,6

820 884 1.002 1.069 1.409 1.733

432 429 421 515

708

849

714 812 833 834

803

806

14 15 20 14

15

22

1.980 2.140 2.276 2.432

2.944

3.410

0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000

2009 2011 2013 2015 2017 2019

Pflegegeld ambulant vollstationäre Dauerpflege Kurzzeitpflege

(11)

In Frankfurt (Oder) haben die ambulanten Dienste eine im Vergleich mit dem Land Brandenburg leicht gerin- gere Bedeutung bei der pflegerischen Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5. Der Anteil der ambulanten Sachleistungsempfängerinnen und Sachleistungsempfänger liegt in der kreisfreien Stadt unter dem Landesdurchschnitt und auch leicht unter dem Bundeswert. Die stationäre Versorgung ist in Frankfurt (Oder) hingegen von überdurchschnittlich hoher Relevanz.

Die Versorgung in Frankfurt (Oder) ist von einer Pflege in der eigenen Häuslichkeit geprägt. Im Jahr 2019 nahmen rund 76,3 Prozent der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 Pflegegeldleistungen, ambulante Sachleistungen oder Leistungen der Kurzzeitpflege 1 in Anspruch. In den letzten Jahren hat die Anzahl der Pflegebedürftigen in fast allen Versorgungsformen weiter zugenommen (Abbildung 1.2). Einzige Ausnahme bildet hier die Kurzzeitpflege, deren Bedeutung seit 2009 auf niedrigem Niveau stagniert. Während der Anteil des Pflegegeldes an den Versorgungs- arten weitgehend stabil ist, ist ein leichter Bedeutungszuwachs bei den ambulanten Diensten und ein relativer Be- deutungsverlust bei der stationären Pflege zu beobachten (Tabelle 1.2b). Auch die Tagespflege zeichnete sich lange Zeit durch überdurchschnittliche Zuwachsraten (wenn auch auf niedrigem Niveau) aus. Was die Trendwende im Jahr 2017 zu bedeuten hat, bedarf der Klärung vor Ort. Im Jahr 2019 nahmen 6 Prozent der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 in Frankfurt (Oder) Leistungen der Tagespflege in Anspruch. Damit ist diese Form der Versorgung in Frankfurt (Oder) wieder besser ausgebaut als im Brandenburger und im bundes- deutschen Durchschnitt. Hervorzuheben ist darüber hinaus die hohe Bedeutung der stationären Einrichtungen im Vergleich zu den ambulanten Diensten. Dass die Anzahl der ambulanten Sachleistungsempfängerinnen und Sach- leistungsempfänger bis 2017 unter der Anzahl der stationär Versorgten liegt, ist im Land Brandenburg die Ausnahme.

Im Landesdurchschnitt greifen deutlich mehr Pflegebedürftige auf ambulante Sachleistungen als auf stationäre Ver- sorgungsformen zurück (Tabelle 1.2b). Die hohe Bedeutung der stationären Einrichtungen geht kaum mit einer gerin- geren Bedeutung von Pflegegeldleistungen einher. Hier liegt Frankfurt (Oder) etwa im Landesdurchschnitt.

Pflegegeld: Hier werden die Pflegebedürftigen zugeordnet, die Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen nach § 37 SGBXI erhalten.

Ambulante Sachleistungen: Hier werden die Pflegebedürftigen erfasst, die von einem nach SGBXI zu- gelassenen ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen (einschließlich Kombinationsleistungen) erhalten.

Vollstationäre Dauerpflege: Unter der vollstationären Dauerpflege versteht man den dauerhaften Verbleib der pflegebedürftigen Personen in einer Pflegeeinrichtung unter Aufgabe der eigenen Häuslichkeit.

Stationäre Kurzzeitpflege 2 : Kurzzeitpflege beschreibt die vorübergehende Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen je Kalenderjahr.

Tages- und Nachtpflege: Tages- bzw. Nachtpflege meint die Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person für mehrere Stunden des Tages oder (sehr selten) über die Nacht in einer Tagespflegeeinrichtung.

(12)

1.3 Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 nach Art der Versorgung und Geschlecht im Zeitverlauf Abb. 1.3a: Pflegebedürftige Männer mit Pflegegrad 2 bis 5 nach Art der Versorgung in Frankfurt (Oder)

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Pflegestatistik

301 367 410 470 603 799

117 129 132 164 228

290

4 6 11 5

9

5

193 237 251 254

271

281

615 739 804 893

1.114

1.375

0 500 1.000 1.500 2.000 2.500

2009 2011 2013 2015 2017 2019

Pflegegeld ambulant Kurzzeitpflege vollstationäre Dauerpflege

Abb. 1.3b: Pflegebedürftige Frauen mit Pflegegrad 2 bis 5 nach Art der Versorgung in Frankfurt (Oder)

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Pflegestatistik

Tabelle 1.3: Anteile der Art der Versorgung bei den Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 nach Ge- schlecht in Frankfurt (Oder) 2019 in Prozent

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Pflegestatistik, eigene Berechnungen

2019 Pflegegeld ambulant Kurzzeitpflege vollstationäre Dauerpflege

männlich 58,1 21,1 0,4 20,4

weiblich 45,9 27,5 0,8 25,8

519 517 592 599 806 934

315 300 289 351

480 559

10 9 9 9

6

17

521 575 582 580

532

525

1.365 1.401 1.472 1.539

1.830

2.035

0 500 1.000 1.500 2.000 2.500

2009 2011 2013 2015 2017 2019

Pflegegeld ambulant Kurzzeitpflege vollstationäre Dauerpflege

(13)

Aufgrund der höheren Lebenserwartung, aber auch der höheren Pflegeprävalenz von Frauen sind zum einen mehr Frauen pflegebedürftig als Männer (siehe Abschnitt 1.1). Zum anderen aber gibt es relevante Unterschiede zwischen Männern und Frauen in Bezug auf die Bewältigung von Pflegebedürftigkeit.

Wegen ihrer unterschiedlichen Lebenslagen im Alter sind Frauen häufiger als Männer auf professionelle Unter- stützung in der Pflege angewiesen: In Frankfurt (Oder) werden 25,8 Prozent aller pflegebedürftigen Frauen mit Pflege- grad 2 bis 5 in stationären Einrichtungen betreut. Demgegenüber greifen nur 20,4 Prozent aller pflegebedürftigen Männer mit Pflegegrad 2 bis 5 auf diese Versorgungsform zurück. Auf der anderen Seite nutzen 58,1 Prozent der Männer mit Pflegegrad 2 bis 5 Pflegegeldleistungen, während dies nur 45,9 Prozent der Frauen tun. Die Unter- schiede bei den ambulanten Sachleistungen entsprechen etwa der Situation in der vollstationären Versorgung – 27,5 Prozent aller männlichen Leistungsbezieher gegenüber 21,1 Prozent aller weiblichen Leistungsbezieherinnen mit Pflegegrad 2 bis 5 (Tabelle 1.3).

Die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit, die Gestaltung von Pflegeverläufen und die Art und Weise, wie Pflege organisiert werden kann, ist nicht zuletzt eine Frage des sozialen Umfelds und damit der sozialen Ressourcen der (potenziell) Pflegebedürftigen. So haben aufgrund der Altersunterschiede zwischen Männern und Frauen innerhalb von Ehen und Lebensgemeinschaften Männer häufiger eine Partnerin, die eine häusliche Pflege gewährleisten kann.

Eine gestaltende Kommunalpolitik, die sich den Herausforderungen der alternden Gesellschaft stellt, muss der- artige Zusammenhänge und im Besonderen die spezifischen Lebenslagen von Frauen und Männern im Blick haben.

Sicherzustellen ist, dass die Angebote der sozialen Teilhabe und Unterstützung die (alten) Menschen in der Vielfalt ihrer Lebenssituationen erreichen und nicht an der Lebenswelt ganzer Gruppen vorbeigehen.

Soziale Geschlechterunterschiede im Alter:

„Frauen sind häufiger materiell eingeschränkt, alleinlebend bei eher prekärer materieller und immaterieller Ausstattung. Sie sind häufiger chronisch krank, leben aber länger, sodass sie nicht selten auf institutionelle Hilfe bis hin zum (Pflege-)Heimaufenthalt angewiesen sind. Während sie ihre Männer bis zum Tod betreuen und pflegen, stehen ihnen derartige Hilfen seltener zur Verfügung. Sie beschließen ihr Leben mehrheitlich als Witwe oder Alleinlebende.

Männer hingegen sind im Alter vergleichsweise seltener und weniger stark von sozialen Problemen be- troffen: Sie sind materiell besser gesichert und entsprechend besser versorgt, gehen eher außerhäusigen Be- schäftigungen und Engagementformen nach, die ihren Vorstellungen entsprechen, werden im Pflegefall häufi- ger zu Hause von der eigenen Partnerin gepflegt und bleiben seltener – nach Trennung / Scheidung oder nach dem Tod der Partnerin – allein zurück.“ (Bundeszentrale für politische Bildung, eingesehen am 25.11.2015)

(14)

1.4 Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 nach Art der Versorgung, Pflegegrad und Alter in 2019 Abbildung 1.4a: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 nach Art der Versorgung und Pflegegrad in Frankfurt (Oder) im Jahr 2019

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Pflegestatistik, eigene Berechnungen

Abbildung 1.4b: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 nach Art der Versorgung und Alter in Frankfurt (Oder) im Jahr 2019

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Pflegestatistik, eigene Berechnungen

64,3

43,4 31,1 26,7

26,5

26,8

18,0 17,1

9,2

29,8

50,8 56,1

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5

Pflegegeld ambulante Pflege vollstationär Pflege

83,2

51,6 50,0

42,3 31,7

11,4

26,2 26,5

28,9

29,1 5,4

22,1 23,5 28,9

39,1

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

unter 60 60 bis 70 70 bis 80 80 bis 90 über 90

Pflegegeld ambulant stationär

(15)

Mit höherem Alter und höherem Pflegegrad nimmt der Anteil der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 in der stationären Versorgung zu. Deutlich wird aber auch, dass hoher Pflegegrad und hohes Alter nicht zwangsläufig stationäre Pflege bedeuten müssen. Immerhin fast 44 Prozent der Personen mit Pflegegrad 5 und 73 Prozent der Alten (über 80) bzw. über 60 Prozent der Hochbetagten (über 90) werden ambulant versorgt.

Mit steigendem Pflegegrad nehmen stationäre Formen der Versorgung zu, während ambulante Formen der Ver- sorgung an Bedeutung verlieren. Dies bestätigt sich auch in Frankfurt (Oder). Der Anteil der stationär Versorgten wächst mit höherem Pflegegrad, der Anteil der Pflegegeldempfängerinnen und Pflegegeldempfänger sowie Nutze- rinnen und Nutzer von ambulanten Sachleistungen nimmt entsprechend ab.

Bei der Versorgungsform nach Alter zeigt sich ein ähnliches Bild. Je höher das Lebensalter der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 desto höher der Anteil derer, die professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Auch hierbei nimmt vor allem die Bedeutung der stationären Einrichtungen mit höherem Alter der Pflegebedürftigen zu. Die Bedeutung der ambulanten Sachleistungen bleibt hingegen weitgehend stabil (zumindest ab dem 60. Lebensjahr). Aber selbst bei den über 90-Jährigen nehmen noch 31,7 Prozent der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 ausschließlich Pflegegeld in Anspruch.

Fünf Pflegegrade ersetzen seit dem 1. Januar 2017 die bisherigen drei Pflegestufen. Sie ermöglichen es, Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen auf die jeweiligen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse abzustimmen.

Die Pflegegrade orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Der Pflegegrad wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbst- ständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung ein- hergehen (Pflegegrad 5). Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung auf- weisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn die erforder- liche Gesamtpunktzahl nicht erreicht wird. (Bundesministerium für Gesundheit, eingesehen am 16.05.2019)

(16)

1.5 Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger sowie Ausgaben der „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII Abbildung 1.5a: Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger sowie Nettokosten der „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII stationär in Frankfurt (Oder)

Quelle: LASV Sozialhilfestatistik sowie Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Pflegestatistik, eigene Berechnungen

Abbildung 1.5b: Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger sowie Nettokosten der „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII ambulant in Frankfurt (Oder)

Quelle: LASV Sozialhilfestatistik sowie Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Pflegestatistik, eigene Berechnungen

Tabelle 1.5: Kosten der Hilfe zur Pflege im Vergleich

Quelle: Daten des LASV und Pflegestatistik, eigene Berechnungen

2019

Anzahl Pflege-

bedürftige (PG 2 – 5) Fälle Hilfe zur

Pflege Anteil Hilfe-

empfangende Kosten Hilfe zur Pflege Kosten pro Pflege- bedürftigen (PG 2 – 5) ambulant stationär ambu-lant statio-

när ambu- lant statio-

när ambulant stationär ambu-

lant stationär

FF 2.582 828 65 213 2,5 25,7 702.717 1.887.759 272,16 € 2.279,90 €

Land Bbg. 118.688 24.766 1.583 6.313 1,3 25,5 16.975.820 55.353.461 143,03 € 2.235,06 € Dt. 3.099.055 818.317 71.127 319.365 2,3 39,0 918.691.007 € 3.040.002.991 € 296,44 € 3.714,95 €

171 191 200 200 198 200 213

0200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 1.600.000 1.800.000 2.000.000

500 100150 200 250300 350400 450 500

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Nettokosten Hilfe zur Pflege in Euro

Fallzahlen

Fallzahlen Nettokosten H.z.P.

118 141 155 156 64 62 65

0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 900.000 1.000.000

0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Nettokosten Hilfe zur Pflege in Euro

Fallzahlen

Fallzahlen Nettokosten H.z.P

(17)

Die Kosten der Hilfe zur Pflege sind in Frankfurt (Oder) im Laufe der vergangenen Jahre in der Tendenz gestiegen. Wesentlicher Grund hierfür sind die steigenden Fallkosten je pflegebedürftiger Person (im Be- sonderen in der stationären Versorgung). Die Anzahl an Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfängern ist in den letzten Jahren im stationären Bereich weitgehend stabil geblieben. Bei den ambulant Versorgten ist sie seit dem Jahr 2017 stark rückläufig.

Die Kosten der Hilfe zur Pflege entwickeln sich entsprechend der steigenden Anzahl an Pflegebedürftigen im Land Brandenburg in der Tendenz steigend. In Frankfurt (Oder) scheint vor allem die Entwicklung der Fallkosten (bei nur leicht ansteigenden bzw. rückläufigen Fallzahlen) ein Kostentreiber zu sein.

Zwischen 2015 und 2019 ist die Anzahl der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger in der stationären Versorgung in Frankfurt (Oder) weitgehend stabil (Abbildung 1.5a). Schwankungen in den Gesamtkosten der Hilfe zur Pflege sind mit den variierenden durchschnittlichen Fallkosten zu erklären.

Bei den ambulant versorgten Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfängern ist es bis zum Jahr 2016 ebenfalls zu einem Anstieg der Fallzahlen gekommen (von 118 Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfängern im Jahr 2013 auf 156 im Jahr 2016, Abbildung 1.5b). Seit dem Jahr 2017 geht die Anzahl der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger jedoch deutlich auf aktuell 65 Personen zurück. Wie diese Entwicklung zustande kommt, lässt sich nur vor Ort beantworten.

Auch in Frankfurt (Oder) variieren die Höhe der durchschnittlichen Fallkosten bei den ambulant versorgten Hilfe- empfängerinnen und Hilfeempfängern und damit die Gesamtkosten der Hilfe zur Pflege.

Im Vergleich zum Land Brandenburg liegen die Kosten für stationär versorgte Hilfeempfängerinnen und Hilfe- empfänger bezogen auf alle stationär versorgten Pflegebedürftigen in Frankfurt (Oder) knapp über dem Landes- durchschnitt, aber deutlich unter den bundesdeutschen Werten (Tabelle 1.5). Bei den ambulant versorgten Hilfe- empfängerinnen und Hilfeempfängern lagen die durchschnittlichen Fallkosten bezogen auf alle ambulant versorgten Pflegebedürftigen in Frankfurt (Oder) klar über den Brandenburgwerten (fast doppelt so hoch), aber immer noch unter den Werten des Bundes.

Leistungen der Hilfe zur Pflege:

Die Pflegeversicherung stellt ihrem Wesen nach nur eine Grundabsicherung dar. Wenn Pflegebedürftige mit ihren Leistungen ihre Pflege nicht finanzieren können, tritt grundsätzlich bei Bedürftigkeit die Sozialhilfe mit ergänzenden Leistungen bis zur vollen Höhe des Bedarfs ein. Zuständig für die Leistungsgewährung sind im Land Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte. Im Landesdurchschnitt werden ihnen zu 85 Prozent die Kosten durch das Land erstattet.

Um eine Vergleichbarkeit mit der Stichtagserhebung der Pflegestatistik herzustellen, wird bei der Darstellung der „Fälle“ der Hilfe zur Pflege nach SGBXII auf die Anzahl der Menschen abgestellt, die im Jahresdurchschnitt eine (bestimmte Form von) Hilfe zur Pflege bezogen haben.

(18)

Bestandsaufnahme

im Bereich „pflegerische Versorgung“

2

2.1 Ambulante Dienste und betreute Wohnformen in Frankfurt (Oder) Abbildung 2.1a: Ambulante Dienste in Frankfurt (Oder)

Quelle: data experts GmbH Berlin. SAHRA-Datenbank. Pflegereport

Abbildung 2.1b: Ambulante Wohnformen in Frankfurt (Oder)

Quelle: data experts GmbH Berlin. SAHRA-Datenbank. Pflegereport

Frankfurt (Oder)

Markendorf

Lossow Rosengarten

Güldendorf Pagram

Frankfurt (Oder)

Markendorf

Lossow Rosengarten

Güldendorf Pagram

(19)

Die wachsende Bedeutung der ambulanten Versorgung durch Pflegedienste in Frankfurt (Oder) spiegelt sich auch in der Entwicklung der Anzahl an ambulanten Pflegediensten wider. Die Anzahl der Dienste steigt seit dem Jahr 2011 kontinuierlich an.

Entsprechend der steigenden Nachfrage nach ambulanten Sachleistungen ist die Anzahl der ambulanten Pflege- dienste in den letzten Jahren stetig angewachsen, wobei diese Entwicklung im Jahr 2019 stagnierte (ohne Ab- bildung). Es sind alle Größenklassen an ambulanten Diensten vertreten. Neben einigen kleinen Anbietern mit weni- ger als 20 versorgten Pflegebedürftigen gibt es auch eine Anzahl größerer Dienste mit zumindest über 50 Kundinnen und Kunden. 3 Die Verschiebungen zwischen den Größenklassen dürften primär dadurch zustande kommen, dass die Anzahl der betreuten Pflegebedürftigen im ambulanten Bereich variiert und sich damit die Größenzuordnung eini- ger Dienste von Jahr zu Jahr ändert. Welche betriebliche Dynamik in der Region besteht, lässt sich nur vor Ort klären.

Ambulante Dienste:

Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflege- sachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaß- nahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag (pro Monat). Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad:

Pflegegrad 2 689 Euro Pflegegrad 3 1.298 Euro Pflegegrad 4 1.612 Euro Pflegegrad 5 1.995 Euro

Darüber hinaus kann auch der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat für Leistungen am- bulanter Pflegedienste eingesetzt werden, um Unterstützung zu erhalten. In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag jedoch nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden, also zum Beispiel für die Unterstützung beim morgendlichen Waschen. Hierfür stehen vielmehr die oben genannten Sachleistungen zur Verfügung. In Pflegegrad 1 hingegen darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwendet werden.

(20)

2.2 Voll- und teilstationäre Einrichtungen in Frankfurt (Oder) Abbildung 2.2a: Tagespflegeeinrichtungen in Frankfurt (Oder)

Quelle: data experts GmbH Berlin. SAHRA-Datenbank. Pflegereport

Abbildung 2.2b: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Frankfurt (Oder)

Quelle: data experts GmbH Berlin. SAHRA-Datenbank. Pflegereport

Frankfurt (Oder)

Markendorf

Lossow Rosengarten

Güldendorf Pagram

Frankfurt (Oder)

Markendorf

Lossow Rosengarten

Güldendorf Pagram

(21)

In der stationären Versorgung ist es in Frankfurt (Oder) in den letzten Jahren gelungen, einer in der Tendenz steigenden Nachfrage mit weitgehend stabiler Einrichtungszahl nachzukommen. Im Jahr 2019 ist jedoch ein starker Anstieg der Einrichtungszahl zu beobachten.

Die in der Tendenz nur leicht steigende Nachfrage nach stationärer Versorgung in Frankfurt (Oder) hatte bisher eine weitgehende Stabilität der Anzahl an Einrichtungen zur Folge. Im Jahr 2019 liegt die Anzahl der Einrichtungen jedoch relevant höher (ohne Abbildung). Veränderungen finden darüber hinaus zwischen den Betriebsgrößenklassen statt, wobei auch hier die Dynamik eher gering ausfällt.

Stationäre Einrichtungen:

Durch Leistungen der stationären Pflege werden Pflegebedürftige, die ganztägig (vollstationär) oder an einem Teil des Tages (teilstationär) die Angebote einer Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen, unterstützt.

Die Pflegeversicherung leistet hierfür pauschale Zuschüsse zu den Kosten für die Pflege und Betreuung von 125 Euro monatlich bei Pflegegrad 1 und 2.005 Euro monatlich bei Pflegegrad 5. Die diese Zuschüsse über- steigenden Kosten werden als Eigenanteil von den Pflegebedürftigen getragen.

In Pflegeheimen mit vollstationärer Versorgung wird hierfür ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil ermittelt, der gleichermaßen für die Pflegegrade 2 bis 5 gilt. Dieser Eigenanteil steigt daher nicht, wenn jemand in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden muss. In der Tages- oder Nachtpflege variiert der Zuschuss der Pflege- versicherung je nach festgestelltem Pflegegrad. Zum Eigenanteil der Pflegebedürftigen hinzu kommen noch die Investitionskosten („Kaltmiete“) sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

(22)

2.3 Anzahl an Plätzen in der voll- und teilstationären Pflege nach Art des Angebots Abbildung 2.3: Plätze in der voll- und teilstationären Pflege in Frankfurt (Oder)

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Pflegestatistik, eigene Berechnungen

Tabelle 2.3: Verteilung der Plätze in der voll- und teilstationären Pflege in Frankfurt (Oder) im Vergleich

Quelle: Pflege- und Bevölkerungsstatistik Berlin-Brandenburg und Deutschland, eigene Berechnungen

Jahr Verfügbare Plätze ins-

gesamt

Dauerpflege zusammen

(in %)

davon Dauerpflegeplätze die flexibel für die Kurzzeitpflege genutzt werden können (in %)

Kurzzeitpflege zusammen

(in %)

Tagespflege (in %)

Frankfurt (Oder)

2009 780 94,0 0,0 2,2 3,8

2011 915 92,6 0,0 2,5 4,9

2013 901 92,5 0,9 2,6 5,0

2015 936 89,2 0,7 2,5 8,3

2017 913 91,1 0,5 2,0 6,9

2019 988 84,8 0,7 1,7 13,5

Land Brandenburg

2009 24.909 91,8 1,0 1,9 6,2

2011 26.147 90,0 0,8 2,1 7,8

2013 27.716 89,2 1,4 1,7 9,0

2015 29.007 87,4 1,5 1,7 10,9

2017 29.777 85,6 1,3 1,8 12,5

2019 31.483 83,1 1,7 1,8 15,1

Dt. 2019 969.553 90,5 4,3 1,0 8,5

733 847 833 835 832 838

17

23 23 23 18 17

30

45 45 78 63 133

780

915 901 936 913 988

0 200 400 600 800 1.000 1.200

2009 2011 2013 2015 2017 2019

Dauerpflege Kurzzeitpflege Tagespflege

(23)

Das Versorgungsspektrum in den stationären Einrichtungen ist in Frankfurt (Oder) gut aufgestellt. Die positive Entwicklung bei den Plätzen für Tagespflege steht für eine voranschreitende Flexibilisierung der Pflegeangebote. Der Rückgang der Anzahl an Tagespflegeplätzen im Jahr 2017 in Frankfurt (Oder) konnte 2019 kompensiert werden.

Entsprechend der steigenden Anzahl an Einrichtungen in Frankfurt (Oder) zeichnet sich auch die Entwicklung der Anzahl der Plätze in der stationären Versorgung durch eine geringe Dynamik aus, wobei es zwischen 2017 und 2019 zu einem relevanten Aufwuchs an Plätzen in der stationären Versorgung gekommen ist. Die überwiegende Anzahl der Plätze ist in der stationären Dauerpflege (Abbildung 2.3). In den letzten Jahren gab es in Frankfurt (Oder) zwar auch einige Plätze für Kurzzeitpflege, insgesamt scheint dieses Angebot aber auf niedrigem Niveau zu stagnieren. 4 Dynamischer hat sich hingegen die Tagespflege entwickelt. Mit 133 Plätzen im Jahr 2019 ist das Angebot zwar immer noch überschaubar, zwischen 2009 und 2019 hat sich die Anzahl der Tagespflegeplätze in der kreisfreien Stadt damit aber mehr als vervierfacht. Warum das Angebot an Tagespflegeplätzen im Jahr 2017 rückläufig war, bedarf der Klärung vor Ort. Nachtpflegeplätze gibt es in Frankfurt (Oder) nicht – diese Versorgungsform hat auch landes- und bundesweit eine sehr geringe Bedeutung. 2019 waren 13,5 Prozent aller Plätze in der stationären Versorgung in Frankfurt (Oder) Plätze der Tagespflege (Tabelle 2.3). Damit hat die Tagespflege in der kreisfreien Stadt eine etwas geringere Bedeutung als im Landesdurchschnitt, liegt aber deutlich über dem Bundeswert. Die Bedeutung der Dauerpflege hat gegenüber den Vorjahren abgenommen. Der Anteil der Kurzzeitpflegeplätze ist auf niedrigem Niveau stabil. Die leichten Schwankungen liegen vermutlich darin begründet, dass eine gewisse Anzahl an Dauer- pflegeplätzen wahlweise für die Kurzzeitpflege genutzt werden kann, was eine höhere Flexibilität dieses Leistungs- angebotes zur Folge hat. Aufgrund des geringen Niveaus ist das Angebot an Kurzzeitpflege in Frankfurt (Oder) etwas schlechter ausgebaut als im Landesdurchschnitt und liegt kaum über dem Bundesdurchschnitt (Tabelle 2.3).

Tagespflege (und Nachtpflege):

Pflegende Angehörige sind häufig berufstätig oder können aus anderen Gründen nicht den ganzen Tag für den zu pflegenden Menschen da sein. Hier setzen als teilstationäre Leistungen Angebote der Tagespflege an.

Die pflegebedürftige Person kann für einen Teil des Tages in einer Tagespflegeeinrichtung untergebracht und betreut werden. Die Leistungen für Tagespflege sind zuletzt stark ausgeweitet worden. Seit dem 01.01.2015 kann die Tagespflege zusätzlich zu den Pflegesachleistungen bzw. dem Pflegegeld in Anspruch genommen werden.

Kurzzeitpflege:

Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege steht unabhängig von der Einstufung allen Pflege- bedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.612 Euro im Jahr, für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Zugleich können alle Pflegebedürftigen, also auch Personen mit dem Pflegegrad 1, den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat einsetzen, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Im Kalenderjahr noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege können auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch

(24)

2.4 Auslastung der Plätze in der stationären Dauerpflege

Abbildung 2.4a: Auslastung der Plätze in der stationären Dauerpflege in Frankfurt (Oder)

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Pflegestatistik, eigene Berechnungen

Abbildung 2.4b: Auslastung der Plätze in der stationären Dauerpflege im Land Brandenburg

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Pflegestatistik, eigene Berechnungen

733

847 833 835 832 838

714

812

833 834

803 808

600 650 700 750 800 850 900

2009 2011 2013 2015 2017 2019

verfügbare Plätze in der Dauerpflege Belegte Plätze in Dauerpflege Auslastung: 97,4% 95,9% 100,0% 99,9% 96,5% 96,4%

22.868 23.541 24.734 25.340 25.503 26.161

21.025 21.783 23.098 23.932 23.879 24.282

0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000

2009 2011 2013 2015 2017 2019

verfügbare Plätze in der Dauerpflege Belegte Plätze in Dauerpflege

Auslastung: 91,9% 92,5% 93,4% 94,4% 93,6% 92,8%

(25)

Die Nachfrage nach Plätzen in der stationären Dauerpflege hat sich in den letzten Jahren immer mal wieder schneller entwickelt als der Ausbau der Plätze. 2013 und 2015 liegt der Auslastungsgrad statistisch bei nahezu 100 Prozent. Diese hohe Auslastung begrenzt vermutlich die Angebotsflexibilität in der stationären Versorgung in der kreisfreien Stadt.

Das Angebot an Plätzen in der stationären Dauerpflege wuchs in Frankfurt (Oder) zuletzt kaum noch und zeigte sich zwischen 2011 und 2019 sogar leicht rückläufig. Die Auslastung der Plätze liegt in den letzten Jahren durchgängig bei über 95 Prozent, in den Jahren 2013 und 2015 sogar bei nahezu 100 Prozent (Abbildung 2.4a). Aufgrund von Fluktuationen und vereinzelten Belegungen mit unterstützungsbedürftigen Menschen ohne Pflegegrad nach SGBXI ist eine statistische Auslastung von 100 Prozent allerdings nicht realistisch. Der sehr hohe Auslastungsgrad könnte dafür stehen, dass die wirkliche Nachfrage nach stationärer Pflege in der kreisfreien Stadt über der in der Statistik ausgewiesenen Nachfrage liegt. Eventuell wirkt das eher knappe Angebot nachfragebegrenzend (bei größerem An- gebot würden in Frankfurt (Oder) möglicherweise mehr Menschen solche Leistungen in Anspruch nehmen).

Insgesamt sind noch keine signifikanten Unterschiede bei der Entwicklung der Plätze in der stationären Dauerpflege und der Auslastungsquote in Frankfurt (Oder) im Vergleich mit dem Land Brandenburg festzustellen, wobei die Wachstumsdynamik sowohl bei dem Angebot als auch bei der Nachfrage unterdurchschnittlich ausfällt (Abbildung 2.4b). Darüber hinaus liegen Angebot und Nachfrage im Landesdurchschnitt nicht so nah beieinander wie in der kreis- freien Stadt. Entsprechend liegt die Auslastungsquote für die Plätze in der stationären Dauerpflege im Land Branden- burg aktuell bei knapp 93 Prozent. Damit liegen die stationären Einrichtungen im Land noch immer deutlich über dem Bundesdurchschnitt von ca. 90,6 Prozent (Pflegestatistik des Bundesamtes für Statistik). Aufgrund der etwas geringeren Auslastungsquote fällt die Angebotsflexibilität (also die Möglichkeit, auf unvorhergesehene Nachfrage- spitzen zu reagieren) in der stationären Dauerpflege im Landesdurchschnitt leicht höher aus als in Frankfurt (Oder).

Stationäre Dauerpflege:

Unter der vollstationären Dauerpflege versteht man den dauerhaften Verbleib der pflegebedürftigen Personen in einem Pflegeheim unter Aufgabe der eigenen Häuslichkeit.

Auslastung:

Die Auslastung der Plätze in der stationären Dauerpflege zeigt, wie nahe Angebot und Nachfrage in der statio- nären Versorgung beieinander liegen. Ein hoher Auslastungsgrad ist aus betrieblicher Sicht günstig, da die sta- tionären Einrichtungen nur wenig ungenutzte Kapazitäten vorhalten. Auf der anderen Seite schränkt eine hohe Auslastung die Möglichkeit ein, zeitnah auf Nachfragespitzen zu reagieren. Ein bei geringem Auslastungsgrad vorliegendes Überangebot an Kapazitäten führt zu einer erhöhten Nachfrage nach stationärer Pflege, da die Träger der Einrichtungen ihre Leistungen vermehrt bewerben.

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