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Modellversuch Selbstständige Schule im Saarland

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Academic year: 2022

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Modellversuch

Selbstständige Schule im Saarland

Hochwald-Gymnasium Wadern

Vereinbarung

zwischen

dem Hochwald-Gymnasium Wadern und

dem Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur vertreten durch das Schulaufsichtsreferat B10

Juni 2008

(2)

2

Inhalt

I. Präambel

II. Arbeitsfeld Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung

III. Arbeitsfeld Personalverwaltung und Personalentwicklung

IV. Arbeitsfeld Sachmittelverwaltung

V. Arbeitsfeld Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Rechenschaftsle- gung

VI. Anhang

(3)

3 I. Präambel

Am Modellversuch Selbstständige Schule nehmen im Schuljahr 2007/08 siebzehn saarländi- sche Schulen aus allen Schulformen teil.

Diese Schulen erhalten erweiterte Handlungsspielräume insbesondere bei der Zusammen- setzung des Kollegiums, bei der Gestaltung, Planung und Organisation von Unterricht sowie - die Zustimmung des Schulträgers vorausgesetzt – bei der Verwaltung der Sachmittel- und Instandhaltungskosten.

Im Rahmen der verstärkten Eigenverantwortung der Schule soll die Qualität der schulischen Erziehungs- und Unterrichtsarbeit verbessert werden. Es sollen Erfahrungen gewonnen werden, welche Konsequenzen für Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Schulaufsicht und - soweit betroffen - Schulträger mit der erweiterten Gestaltungs- freiheit verbunden sind. Was sich in dem Modellversuch Selbstständige Schule bewährt, soll nach und nach auf andere Schulen übertragen werden.

Der größeren Selbstständigkeit steht ein Mehr an Verantwortung gegenüber. Dies bedeutet unter anderem, dass die teilnehmenden Schulen besondere Akzente in den Bereichen Qua- litätsentwicklung und Rechenschaftslegung setzen.

Welche erweiterten Handlungsspielräume den Schulen im Einzelnen zur Verfügung stehen, regelt die Zweite Verordnung zur Stärkung der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung von Schulen vom März 2007, die dieser Kooperationsvereinbarung zu Grunde liegt.

(4)

4 Vereinbarung zwischen dem Hochwald-Gymnasium Wadern und dem Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur vertreten durch das Schulaufsichtsreferat

Das Hochwald-Gymnasium Wadern beabsichtigt, im Schuljahr 2008/09 von folgenden Optionen der Zweiten Verordnung zur Stärkung der Selbstständigkeit und Eigenverantwor- tung von Schulen Gebrauch zu machen:

II. Arbeitsfeld Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung

Entwicklung eines Methodencurriculums für Klassenstufe 5

1. Einführung in Arbeitstechniken

Organisation: am 2. Schultag, mit standardisierten Vorlagen, Durchführung durch die Klassenlehrer/innen, Patinnen und Paten

Inhalte: u. a. Führung von Hausheften und Hausaufgabenheft, Anlegen eines Portfolio über die Methoden und Arbeitstechniken, Verhalten in der Schule, Bus fahren, Bekannt machen mit der Schule, Arbeitsplatzges- taltung zu Hause, Lernzeiten

2. Einführung in verschiedene Unterrichtsformen

Organisation: in allen Klassen 5, durch interessierte Lehrkräfte, auf freiwilliger Basis, mit standardisierten Vorlagen

Inhalte: u.a. Gruppenarbeit, Einzel- und Partnerarbeit, Wochenplan, Stationenlernen, Stillarbeit

3. Einführung in die Textproduktion

Organisation: 1 Unterrichtstag mit Beraterinnen und Beratern des Schreib-

Lesezentrums und den Deutschlehrkräften, mit standardisierten Vorla- gen, innerhalb der ersten Wochen nach Einschulung

Inhalte: Anleitung zum Einstieg in die Produktion eigener Texte

4. Lernen lernen: 1 Unterrichtstag, Einführung in Lerntechniken

Die aufgeführten Maßnahmen sollen im Schuljahr 2008/2009 eingeführt und erprobt werden.

Im Schuljahr danach sind darauf aufbauende Maßnahmen für die Klassenstufe 6 geplant.

(5)

5 III. Arbeitsfeld Personalverwaltung und Personalentwicklung

1. Durchführung eines Auswahlverfahrens für Neueinstellungen bzw. für die Übernahme von Lehrerinnen und Lehrern, die einen Versetzungsantrag an das Hochwald-Gym- nasium gestellt haben.

2. Umwandlung von Stellenanteilen im Umfang bis zu 10 Jahreswochenstunden in ein Geldbudget, das für Honorarverträge, befristete Arbeitsverträge oder ähnliche Ver- träge unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Anspruch genommen werden kann.

3. Gewährung von Dienstbefreiung für die Lehrkräfte an bis zu 5 Kalendertagen im Rah- men der geltenden Bestimmungen und bei Sicherstellung angemessener Unterrichts- vertretung

4. Genehmigung von Nebentätigkeiten für die Lehrkräfte im Rahmen der geltenden Bestimmungen

IV. Arbeitsfeld Sachmittelverantwortung

Die mit dem Träger seit Jahren vereinbarte weitgehend eigenständige Verwaltung der Sachmittel- und Instandhaltungsausgaben durch die Schule bleibt unverändert bestehen.

V. Arbeitsfeld Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung 1. Einführung des 15-Punkte Notensystems in allen Klassenstufen und bei allen

Prüfungsformen.

Auf den Abgangszeugnissen der Klassenstufen 5 bis 9 sowie auf dem mit einem Gleichstellungsvermerk für den Mittleren Bildungsabschluss versehenen

Abgangszeugnis nach der Klassenstufe 10 erfolgt die Ausweisung der Noten ausschließlich in den Stufen sehr gut bis ungenügend.

2. Alternative Leistungsnachweise Schriftliche Fächer

In allen schriftlichen Fächern kann in den Klassenstufen 5 bis 10 pro Halbjahr eine Klassenarbeit durch einen alternativen Leistungsnachweis ersetzt werden, wie zum Beispiel:

eine mündliche Prüfung, eine Buchvorstellung, die Erarbeitung einer Klassenzeitung, ein szenisches Spiel, eine schriftliche Hausarbeit, ein Referat, eine Aufgabe zum creative writing, die Durchführung und Erläuterung eines Experiments, ein Bewerbungsgespräch.

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6 Bewertet werden dabei die Vorarbeit (z.B. Teamarbeit, Qualität der Recherche, Ein- haltung gesetzter Fristen), die Durchführung (Vortrag, Präsentation, schriftliche Ausarbeitung) sowie das sich eventuell anschließende Kolloquium.

Naturwissenschaften (im Nebenfach):

Als besonderer Leistungsnachweis kann pro Halbjahr für alle Schüler/innen einer Klasse zusätzlich zur schriftlichen Überprüfung sowie zusätzlich zu den in die SOMI- Note einfließenden Schülerleistungen die Durchführung/Erläuterung eines Experiments oder eine Präsentation oder ein Referat oder ein Projekt zur Bildung der Zeugnisnote verlangt werden.

Die genannten besonderen Leistungsnachweise sind gleichwertig und können ggf. in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft vom Schüler gewählt werden.

Bei der schriftlichen Überprüfung müssen dabei die im Klassenarbeitserlass genannten Möglichkeiten für Umfang und zeitliche Dauer nicht maximal ausgeschöpft werden.

Gesellschaftswissenschaften:

Als besonderer Leistungsnachweis kann pro Halbjahr für alle Schüler/innen einer Klasse zusätzlich zur schriftlichen Überprüfung sowie zusätzlich zu den in die SOMI- Note einfließenden Schülerleistungen eine Präsentation oder ein Referat oder ein Projekt zur Bildung der Zeugnisnote verlangt werden.

Die genannten besonderen Leistungsnachweise sind gleichwertig und können ggf. in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft vom Schüler gewählt werden.

Bei der schriftlichen Überprüfung müssen dabei die im Klassenarbeitserlass genannten Möglichkeiten für Umfang und zeitliche Dauer nicht maximal ausgeschöpft werden.

3. Förderung der Nachhaltigkeit:

Schüler/innen sowie Lehrkräfte beklagen, dass einmal erarbeitetes Wissen ebenso so wie einmal eingeübte Fertigkeiten sich in vielen Fällen und durch alle Fächer hindurch schnell wieder verflüchtigen und nicht dauerhaft zur Verfügung stehen.

Um diesem Nachteil, der dem kumulativen und vernetzten Lernzuwachs schadet, entgegen zu treten, wird das, was die Fachkonferenzen unserer Schule im Rahmen der geltenden Lehrpläne und Bildungsstandards als unabdingbares Basiswissen definieren, den Schüler/innen mitgeteilt und immanenter Bestandteil des Unterrichts und der Klassenarbeiten bzw. schriftlichen Überprüfungen sein.

Bei Leistungsüberprüfungen versteht es sich von selbst, dass dieses Wissen und diese Fertigkeiten thematisch mit dem im Unterricht behandelten Stoff bzw. mit den gestellten Prüfungsaufgaben verknüpft sein müssen.

4. Individuelle und soziale Förderung

4.1 Einrichtung von Förderunterricht für schwächere und besonders begabte

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7 Schüler/innen

4.2 Förderung der sozialen Kompetenz durch das Programm „Lions Quest“ für Schüler/innen in den Klassenstufen 5 und 6 und Evaluation der Maßnahme

5. Interne Fortbildung

Organisation von schulinternen und regionalen Fortbildungsveranstaltungen für das Kollegium auf freiwilliger Basis und mit Unterstützung des LPM.

Die Arbeitsgruppe „Interne Fortbildung“ soll dafür mehrfach im Jahr während und außerhalb der Unterrichtszeit Angebote organisieren, die sich der Qualifikation für

die Arbeit im Team,

stärker schülerorientierte Arbeitsweisen,

kompetenz- und stofforientierte Arbeitsweisen,

die Herausbildung einer Praxis als Lernbegleiter,

den bewussteren Umgang mit dem Arbeitsort Schule widmen.

6. Elternarbeit

Beginn des Aufbaus einer Erziehungspartnerschaft mit den Eltern der Schüler und Schülerinnen durch die Einrichtung einer Eltern-AG, die sich in die Arbeit der Steuer- gruppe einbringt.

7. Projektmanagement

Eine schulische Steuergruppe bestehend aus Lehrkräften, Eltern- und Schülervertre- tern wurde eingerichtet und mit der Koordinierung der Projektaufgaben beauftragt.

Der Schulbeirat hat sich konstituiert und wurde ebenso wie das Leitbild der Schule von der Schulkonferenz bestätigt.

Die Gesamtkonferenz wurde mit dem Entwurf der Vereinbarung befasst.

Die Schulkonferenz hat dem Entwurf der Vereinbarung am 11.03.2008 zugestimmt.

Die Schulleitung informiert die Schulaufsicht bis Ende Mai 2009 in knapper schriftlicher Form über die Umsetzung der in diesem Kooperationsvertrag festgelegten Maßnahmen.

Saarbrücken, den 25.06.08

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