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technologische Innovationen Bis zu 15.000 Euro für Kreistag trifft sich zur konstituierenden Sitzung Kreisnachrichten

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Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Ausgabe 27/2019 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 02.07.2019

Nach der Kommunalwahl im Mai trat nun der Kreistag Bernkastel-Wittlich zu sei- ner konstituierenden Sitzung zusammen. In dieser ersten Sitzung verpflichtete Landrat Gregor Eibes die neuen Mit- glieder.

Als eine der ersten Handlun- gen wählten die Kreistagsmit- glieder die neuen Beigeord- neten des Landkreises. Mit 27 Ja-Stimmen bei 8 Nein- und 5 ungültigen Stimmen wählten sie Alexander Licht, MdL (CDU) erneut als Ersten Kreisbeige- ordneten wieder. Zu weiteren Kreisbeigeordneten wurden mehrheitlich Achim Zender (FWG) und Robert Wies (FDP) gewählt. Da Zender und Wies ihre Kreistagsmandate abga- ben, rückten Norbert Kraff (FWG) und Marco Thees (FDP) in den Kreistag nach. Da Wolf- gang Port (CDU) bereits vor der Sitzung auf seinen Platz im Kreistag verzichtete, rückte für ihn Vera Höfner nach.

Im Anschluss an die Kreistags- sitzung ehrte Landrat Gregor

Kreistag trifft sich zur konstituierenden Sitzung

Landrat Gregor Eibes (2.v.l.) mit den neu gewählten Beigeord- neten Alexander Licht, MdL, Achim Zender und Robert Wies (v.l.n.r.). Foto: Mike-D. Winter

Eibes zahlreiche aktive und ausgeschiedene Kreistagsmit- glieder für ihr langjähriges po- litisches Engagement in der Kreispolitik. Die Ehrungen hat- te der Kreistag zuvor einstim- mig beschlossen.

Die Große Ehrung des Land- kreises erhielten Hermann- Josef Hauth, Dr. Jürgen Ja- kobs, Eugen Klein, Norbert Kraff, Wilhelm Müllers, Hans- Joachim Weinmann, Gertrud

Weydert und Günter Zelder.

Mit der Großen Ehrung des Landkreises Bernkastel-Witt- lich werden Persönlichkeiten ausgezeichnet, die dem Kreis- tag mindestens vier Wahl- perioden angehören. Neben der Dankurkunde erhielten sie das goldene Ehrenzeichen des Landkreises sowie einen Nachdruck eines Aquarells des Wittlicher Kreishauses von Werner Seippel.

Die Besondere Anerkennung des Landkreises erhielten Er- win Haussmann, Elfriede Meurer, Wolfgang Port, Ro- bert Wies und Karl-Heinz Erz.

Die Besondere Anerkennung des Landkreises Bernkastel- Wittlich erhalten Persönlich- keiten, die dem Kreistag min- destens drei Wahlperioden angehören und findet ihren Ausdruck in der Verleihung des silbernen Ehrenzeichens des Landkreises.

Eine Dankurkunde verlieh der Landrat an die ausgeschie- denen Kreistagsmitglieder Ro- land Bender, Rainer Ernst, Wil- li Herres, Martin Kirst, Fritz Kohl, Urban Lamberty, Annet- te Leyendecker, Tamara Mül- ler, Kurt Müllers, Rainer Stablo und Peter Werland.

Darüber hinaus erhielten Bet- tina Brück, MdL, Christa Klaß, Alex Licht, MdL, Dr. Dirk Rich- ter und Günter Rösch für ihre langjährige Mitgliedschaft im Kreistag eine Dankurkunde des Landkreistages Reinland- Pfalz.

Unternehmen aus Rheinland- Pfalz, die neue Produkte, Produktionsprozesse, tech- nologieorientierte Dienstlei- stungen oder anspruchsvolle IT-Vorhaben für technische Anwendungen in Forschungs- und Entwicklungsprojekten entwickelt haben und damit bereits auf dem Markt erfolg-

reich sind, können noch bis zum 31. Juli 2019 am SUCCESS- Wettbewerb der Investitions- und Strukturbank Rheinland- Pfalz (ISB) teilnehmen. Sechs besonders zukunftsweisende Ideen und Innovationen zeich- net das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium ge- meinsam mit der ISB mit Ein-

Bis zu 15.000 Euro für technologische Innovationen

zelprämien in Höhe von bis zu 15.000 Euro aus. Darüber hi- naus wird in diesem Jahr eine ebenfalls mit 15.000 Euro do- tierte Sonderprämie im Be- reich „Lasertechnologie“

vergeben. Die Bewerbungsun- terlagen sind auf der Interne- tseite der ISB unter www.isb.

rlp.de abrufbar.

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Die Gleichstellungsbeauftrag- ten der Region Trier führten das sechste Unternehmerin- nenfrühstück in diesem Jahr zusammen mit dem Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU) im Rahmen der Wirt- schaftswoche Wittlich durch.

In der prominent besetzten Talkrunde konnte die Modera- torin die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer und VdU-Präsidentin Jasmin Arabian-Vogel, sowie die IHK-Vizepräsidentin Bri- gitte Steil, Rechtsanwältin Dr.

Margit Bastgen und die jun- ge Unternehmerin Madeleine Oster begrüßen.

Die Ressourcen und Potenzi- ale des ländlichen Raums und insbesondere in der Region Eifel-Mosel-Hunsrück bieten vielfältige Entwicklungschan- cen, so die Ministerpräsiden-

tin. Die Innnovationsfreude und der Unternehmergeist der mittelständischen Be- triebe bieten darüber hinaus gerade in unserer Region gute Entwicklungsmöglichkeiten.

Hierfür sei auch die gute In- frastruktur, günstiges Bau- land und Gewerbegebiete als großes Plus zu nennen. Die hohe Lebensqualität im länd- lichen Raum wurde ebenso herausgestellt, wie die guten Vereinbarkeitsmöglichkeiten für junge Familien. Als Unter- nehmerin schätzt Madeleine Oster, Mutter einer kleinen Tochter, die Freiheit, die die Selbständigkeit bietet, um Be- ruf und Familienleben zu ver- einbaren.

Im Vorfeld und nach der Po- diumsdiskussion blieb genü- gend Zeit für Austausch und Gespräche der Gäste unterei-

nander. „Die Vernetzung der Frauen untereinander ist uns Gleichstellungsbeauftragten der Region Trier ein wichtiges Anliegen, weshalb wir jährlich

an wechselnden Orten ein Unternehmerinnenfrühstück anbieten“ so Gabriele Kretz, Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Bernkastel-Wittlich.

Podiumsdiskussion mit Malu Dreyer auf der WirtschaftsWoche Wittlich

v.l.n.r.: Jennifer Reckow, Moderatorin Isabell Bach, Madeleine Oster, Gabriele Kretz, Brigitte Steil, Jasmin Arabian-Vogel, Dr.

Margit Bastgen, Anne Hennen, Maria Hill, Marita Singh, Dr. Al- mut Weber. Foto: Claudia Winter

Mit dem Entwicklungspro- gramm Umwelt, Landwirt- schaft und Landschaft (EULLa) bietet das Land Rheinland- Pfalz Fördermöglichkeiten im Bereich Landwirtschaft und Naturschutz an. Mithilfe der Vertragsnaturschutzpro- gramme im EULLa gibt es so- wohl für Landwirte und Win- zer als auch für Nichtlandwirte die Möglichkeit, ihren Beitrag zu einer extensiven Landnut- zung und damit zum Erhalt

von Artenvielfalt (= Biodiver- sität) beizutragen. Momentan nehmen etwa 200 Landwirte mit etwa 900 ha an Vertrags- naturschutzprogrammen teil.

Gerade im Moselbereich und auf den angrenzenden Hö- henlagen gibt es noch wei- tere blumenbunte Heuwie- sen, die geeignet sind für den Vertragsnaturschutz. Des Wei- teren gibt es in Eifel und Huns- rück zahlreiche Bachtäler, die extensiv als Weiden oder

Mähwiesen genutzt werden und ein entsprechendes Ar- tenpotenzial an Gräsern und Kräutern bieten.

Die Flächen müssen geeignet sein und werden von der Na- turschutzberaterin des Kreises Susanne Venz begutachtet. Es können Einzelflächen bean- tragt werden. Sind die Flächen geeignet, verpflichtet sich der Bewirtschafter, Grünland, Streuobstwiesen oder Acker- randstreifen beispielswei- se ohne Düngung und ohne Pflanzenschutz zu bewirt- schaften. Beim Kennarten- Programm im Grünland schaut der Landwirt selbst, dass der Artenreichtum seiner Fläche (anhand von insgesamt 36 gut erkennbaren Blütenpflan- zen des Grünlandes) erhalten bleibt. Und beim Lebensraum Acker geht es hauptsächlich darum, dass Tieren wie Feld- lerche, Wachtel, Rebhuhn und Feldhase mehr Lebensraum zur Verfügung steht. Die Pfle- ge von Weinbergsbrachen in

Steillagen kann ebenfalls ge- fördert werden.

Für diese extensive Nutzung gibt eine finanzielle Förde- rung, die den Minderertrag beziehungsweise den Auf- wand ausgleicht. Ausgleichs- flächen können nicht geför- dert werden. Die Programme sind zum Teil kombinierbar.

Weiteres dazu steht auf www.

agrarumwelt.rlp.de und www.

eler-eulle.rlp.de. Dort gibt es auch die Antragsunterlagen, die bei Interesse rechtzeitig bei der Kreisverwaltung ab- zugeben sind. Bis einschließ- lich 19. Juli 2019 ist das An- tragsverfahren noch für alle EULLa-Programme geöffnet.

Bei Fragen wenden Interes- sierte sich an die Naturschutz- beraterin Susanne Venz (Tel.:

06597 2022, E-Mail: susan- ne.venz@b-n-l.de) oder Rai- ner Neukirch, Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich, Tel.:

06571 142393, E-Mail: rainer.

neukirch@bernkastel-wittlich.

de.

Antragsverfahren EULLa geöffnet

Margerite mit Blutströpfchen (Foto: Gerd Ostermann)

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Zum Abschluss der erfolg- reichen Teilnahme an einem zweijährigen Qualitätsent- wicklungsprozess über- reichte Landrat Gregor Eibes den Leiterinnen der kom- munalen Kindertagesstät- ten Binsfeld, Flußbach, Maring-Noviand, Minheim und Thalfang die entspre- chenden Zertifikate. An der Feierstunde nahmen die Trä- ger der fünf Kindertagesstät- ten, Vertreter der Verbands- ge m e i n d e ve r wa l t u n ge n sowie des Landesjugend- amtes teil.

In zehn Arbeitstreffen ha- ben die am Qualitätsent- wicklungsprozess teilgenom- menen Kindertagesstätten gemeinsam mit der Fachbera- tung, Simone Droeger, ihren gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag reflektiert und weiterentwickelt. Jede Kindertagesstätte ermittelte anhand eines Kriterienkata- loges ihren jeweiligen Quali- tätsstand und es zeigte sich eine vielfältige Auswahl an

Entwicklungsfeldern in den jeweiligen Einrichtungen. In der zweijährigen Arbeitspha- se entstand unter anderem ein Qualitätshandbuch sowie ein Formularordner, der den Praxisalltag in der Kinderta- gesstätte unterstützt und er-

leichtert. Durch den Prozess können Fachkräfte Offenheit für Neues entwickeln und gleichzeitig Bewährtes wür- digen und bestätigen. Vor allem das Bewusstsein für die eigene Qualität und die individuelle Weiterentwick-

Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten

lung der Kindertagessstätten wurde von den Teilnehmerin- nen als Bereicherung wahr- genommen.

Alle Kindertagesstätten be- tonten, dass sie ihre Wege in der Qualitätsentwicklung fortsetzen möchten.

Landrat Gregor Eibes (r.) überreichte zum Abschluss der erfolgreichen Teilnahme an einem zwei- jährigen Qualitätsentwicklungsprozess den Leiterinnen der kommunalen Kindertagesstätten Binsfeld, Flußbach, Maring-Noviand, Minheim und Thalfang die entsprechenden Zertifikate.

Foto: Mike-D. Winter

Seit Juli 2018 ist in Belgien, Teilen Luxemburgs und den Niederlanden die hochanste- ckende atypische Geflügel- pest (Newcastle Disease (ND)) aufgetreten. Ein Einschleppen nach Deutschland ist möglich.

Die Newcastle Disease ist eine anzeigepflichtige Tier- seuche, die bei Hühnervö- geln schwere Verluste verurs- acht. Das Virus hat ein breites Wirtsspektrum und infiziert viele verschiedene Vogelar- ten. Am empfänglichsten für diese Krankheit sind Hühner und Truthühner und hier ins- besondere junge Tiere. Die Einschleppung des Virus in ei- nen virusfreien Bestand er- folgt meistens über infizierte Zukäufe, die sich noch in der Anfangsphase der Infektion befinden, zum Teil auch über

infizierte Wildvögel. Innerhalb des Bestandes breitet sich das Virus in der Regel rasant aus.

Zum Schutz der heimischen Geflügelhaltungen sind im Tierseuchenrecht Vorschriften enthalten, die sämtliche Ge- flügelhalter unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere oder vom Zweck der Haltung (landwirtschaftliche Produkti- on, Hobby) beachten müssen.

Jeder Puten- und Hühnerhal- ter, egal ob Rassegeflügel- oder Hobbyzüchter muss sei- nen Bestand in regelmäßigen Abständen impfen lassen. Es stehen Lebend- und Inakti- vatimpfstoffe zur Verfügung.

Die Lebendimpfstoffe wer- den über das Trinkwasser, Au- gentropfen oder als Aerosol- spray verabreicht. Sie haben nur eine begrenzte Wirksam-

keitsdauer von 4 bis 6 Wo- chen und sind entsprechend der Herstellerangaben wie- derholt durchzuführen. Inak- tivatimpfstoffe werden per Injektion am Einzeltier verab- reicht und haben nach vor- heriger Grundimmunisierung eine Wirksamkeitsdauer von einer Legeperiode, sprich von einem Jahr. Der Nachweis der Impfung muss in einer Impf- bescheinigung dokumentiert sein.

Zum Geflügel werden nach dem Tierseuchenrecht fol- gende Arten gerechnet: Hüh- ner, Enten Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Trut- hühner, Wachteln, Laufvögel und Tauben. Die Haltung die- ser Vogelarten ist der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich 32 Veterinär-

dienst, Landwirtschaft und Weinbau vor Beginn der Tä- tigkeit unter Angabe des Na- mens, der Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurch- schnitt voraussichtlich gehal- tenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzu- zeigen. Auch Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Au- ßer bei Tauben ist auch anzu- geben, ob das Geflügel in Stäl- len oder im Freien gehalten wird.

Weitere Informationen finden Interessierte auf der Inter- netseite der Kreisverwaltung www.Bernkastel-Wittlich.de oder direkt beim Fachbereich 32, Susanne Bastgen, Tel.:

06571 14-2354, E-Mail: Susan- ne.Bastgen@Bernkastel-Witt- lich.de.

Impfpflicht - Schutz der Geflügelhaltungen vor

der atypischen Geflügelpest (Newcastle Disease)

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw.

www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

================================================================

Kesten Aufm neuen Weg

an der Träf Landwirtschaftsfläche 0,1041 ha Burg (Salm) Pützflur Landwirtschaftsfläche 0,5072 ha Burg (Salm) Wolfskaul Landwirtschaftsfläche 6,5136 ha Ilsbach im Strütchen Landwirtschaftsfläche 0,6023 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 12.07.2019 schriftlich mitzuteilen.

Zwischen Neumagen-Dhron und Traben-Trarbach gibt es ab 1. September 2019 ein neues Busangebot, das die meisten Ortsgemeinden in diesem Ge- biet mehrmals täglich in das Busnetz integriert. Im Fol- genden werden die Linien zwi- schen Neumagen-Dhron und Bernkastel-Kues näher be- schrieben.

Im Detail geht es um die Li- nien 330, 332 und 335, die – im Gegensatz zu bisher – je- weils täglich mindestens alle zwei Stunden von circa 6 Uhr morgens bis circa 21 Uhr abends entlang der Mosel zwi- schen Neumagen-Dhron und Bernkastel-Kues unterwegs sind. Neben diesen drei wich- tigen Verbindungen werden in

den Ausgaben der kommen- den Wochen auch die rest- lichen Linien erläutert, die ab dem 1. September an den Start gehen werden.

Linie 330:

Von Neumagen-Dhron bis nach Bernkastel-Kues Diese Linie verbindet Neumagen-Dhron mit Bernkastel-Kues und fährt montags bis sonntags stünd- lich. Unterwegs hält der Bus in Piesport, Minheim, Win- trich, Filzen, Brauneberg, Mülheim, und Andel. In Neumagen-Dhron besteht zu- dem die Möglichkeit, mit kur- zer Wartezeit auf die Busli- nie 220 in Richtung Schweich und Trier umzusteigen. Zum Start am 1. September ist

bei der Linie 330 zu beach- ten, dass diese aufgrund einer Baumaßnahme den Ort Dhron temporär bis Ende des Jahres nicht anfahren kann.

Linie 332:

Von Neumagen-Dhron bis nach Veldenz

Montags bis sonntags fährt ab Neumagen-Dhron die Li- nie 332 zweistündlich bis nach Veldenz. Unterwegs werden Piesport, Minheim, Kesten, Lieser, Mülheim a. d.

Mosel und Brauneberg an- gefahren. In Veldenz wech- selt der Bus anschließend die Liniennummer und fährt als Linie 335 weiter bis nach Bernkastel-Kues.

Linie 335:

Von Veldenz

bis nach Bernkastel-Kues Die Linie 335, in die die Li-

Ab 1. September 2019 mehr Busverbindungen entlang der Mosel

nie 332 übergeht, fährt montags bis sonntags zwei- stündlich von Veldenz über Mülheim und Andel bis nach Bernkastel-Kues. Dies gewähr- leistet, dass in Zukunft auch Veldenz über eine regelmäßi- ge Busanbindung am Wochen- ende verfügt.

Details zum neuen Buskon- zept, beispielsweise welche Ortsgemeinden in Zukunft von welchen Buslinien wie oft an- gefahren werden, werden in den kommenden Ausgaben der Kreisnachrichten detail- liert beschrieben. Weitere In- formationen zum Buskonzept finden Sie zudem unter www.

vrt-info.de/buskonzept. Bei Fragen steht die VRT-Hotline unter 01806 131619 von mon- tags bis samstags zur Verfü- gung.

Wir suchen zum 01.08.2019 oder später eine

» Projektleitung

(w/m/d)

für das LEADER-Projekt „Einführung der Marke Eifel“

in Vollzeit (40 Std./Woche, befristet auf 3 Jahre)

sowie eine

» Projektassistenz

(w/m/d)

Presse Online/Offline

für das LEADER-Projekt „Einführung der Marke Eifel“

in Teilzeit (20 Std./Woche, befristet auf 3 Jahre)

Eine detaillierte Stellenbeschreibung finden Sie unter tourismus.eifel.info/stellenangebote

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Gehaltsvorstellung bis zum 15.07.2019 an schaefer@eifel.info Ansprechpartner: Klaus Schäfer

Die Eifel Tourismus ET GmbH mit Sitz in Prüm ist die überregionale Tourismusorganisation zur Vermarktung der Urlaubsregion Eifel und als Markeninhaberin Trägerin des gebietsübergreifenden Kooperationsvorhabens „Einführung der Marke Eifel“ im Auftrag der Zukunftsinitiative Eifel.

STELLENANGEBOT

Besuchen Sie uns im Internet:

www.Bernkastel-Wittlich.de

Referenzen

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