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Kreistag verabschiedet Haushalt 2013 Kreisnachrichten

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Kreisnachrichten

Ausgabe 51/2012 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 18.12.2012

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Fortsetzung auf Seite 2

Kreistag verabschiedet Haushalt 2013

Ein Minus von 2.784.000 Euro im Ergebnishaus- halt, ein negatives Ergeb- nis im Finanzhaushalt von 230.000 Euro, eine 2,73-prozentige Erhöhung der Kreisumlage und eine Netto-Neuverschuldung in Höhe von 6,588 Millionen Euro sind die Eckdaten des Kreishaushaltes 2013, den der Kreistag in seiner letz- ten Sitzung des Jahres 2012 bei nur einer Gegenstimme verabschiedete.

Trotz der negativen Plan- zahlen warf Landrat Gregor Eibes einen po- sitiven Blick auf das Zah- lenwerk. Demnach sei un- ter anderem aufgrund steigender Umlageauf- kommen ein Aufwärts- trend erkennbar, auch wenn bedingt durch den weiteren Anstieg der Auf- wendungen, insbesonde- re im Bereich Bildung und Kultur, der sozialen Hil-

fen und der Jugendhilfe im Jahr 2013 kein Haushalts- ausgleich erreicht werden könne. In der mittelfri- stigen Planung rechne man aber bereits in 2014 mit ei- ner „schwarzen Null“.

Deutliche Mehrkosten seien der Übernahme der Schulträgerschaften für die Realschulen plus, der integrierten Gesamtschu- le Salmtal sowie der Kosten für die Zuschussgewäh- rung an die Realschule plus Thalfang am Erbeskopf ge- schuldet. Daher sei auch die Anpassung des Kreisum- lagesatzes in der vorge- schlagenen Höhe erforder- lich, so Eibes.

Kritik übte Eibes am Land Rheinland-Pfalz. Denn die erhoffte Soforthil- fe des Landes in Form ei- ner deutlichen Anhebung der Schlüsselzuweisungen 2013 aufgrund des posi- tiven Abrechnungsergebnis des kommunalen Finanz- ausgleichs 2011 sowie des Urteils des Verfassungsge- richtshofs Rheinland-Pfalz zum horizontalen Finanz- ausgleich sei von diesem für den Haushalt 2013 nicht umgesetzt worden.

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz habe be- reits im Februar 2011 festge- stellt, dass die kommunale Finanzausstattung, insbe- sondere in Form des kom- munalen Finanzausgleichs - LFAG Rheinland-Pfalz- ei- ner Aufgaben angemessene Finanzausstattung - nicht

genüge. Vor allem, so der Verfassungsgerichtshof, habe das Land die signifi- kant hohen Sozialausgaben als wesentliche Ursache der kommunalen Finanzpro- bleme in der Vergangenheit nicht angemessen berück- sichtigt.

Eibes führte weiter aus, dass auch der kommunale Entschuldungsfonds Rhein- land-Pfalz nicht ausreiche, der strukturellen Unterfi- nanzierung der Kommu- nen und der dadurch entstandenen Schulden entgegenzuwirken. So stie- gen die Schulden fünfmal schneller als sie durch das Instrument des kommu- nalen Entschuldungsfonds abgebaut würden.

Der Bestand an Liquiditäts- krediten werde sich aller Voraussicht nach, unter Einbeziehung von Ergeb- nisverbesserungen aus dem Jahr 2012, zum 31.12.2013 auf rund 35,80 Millionen Euro belaufen.

Das Gesamtinvestitionsvo- lumen des investiven Fi- nanzhaushalts 2013 belau- fe sich auf 14,26 Millionen Euro und liege damit um 1,57 Millionen Euro oder 12,61 Prozent über demje- nigen des Vorjahres. Der Ei- genfinanzierungsanteil des Landkreises für die Durch- führung von Investitions- maßnahmen belaufe sich auf insgesamt 4,925 Milli- onen Euro. Dabei sei auf- grund der nach wie vor an- gespannten Finanz- und

Haushaltslage beim Land- kreis Bernkastel-Wittlich die investiven Vorhaben des Jahres 2013 auf das unbe- dingt notwendige Maß be- grenzt worden.

Großen Raum nehme da- bei wie in den vergangenen Jahren das Budget des Aus- schusses für Schulen und Kultur ein, das die zweite Umsetzungsphase der in das Ziel- und Maßnahme- programm 2013 bis 2016 eingestellten Baumaß- nahmen mit einem Investi- tionsvolumen von 5,58 Mil- lionen Euro beinhalte. Der Eigenanteil des Landkreises belaufe sich auf 4,96 Milli- onen Euro. Als wesentliche Vorhaben nannte der Land- rat die Erweiterungsmaß- nahmen an der IGS Salm- tal mit einem Kreisanteil von 2 Millionen Euro sowie die zweite Bauphase am Pe- ter Wust - Gymnasium mit einem Kreisanteil von 1,59 Millionen Euro.

Im Budget des Jugendhil- feausschusses seien neben den Zuweisungen für die Jugendarbeit und die Sport- stättenförderung (zusam- men 225.000 Euro) zweck- gebundene Zuweisungen zu den Baukosten für Kin- dertagesstätten in Höhe von 1,18 Millionen Euro ver- anschlagt. Für den kreisei- genen Straßenbau, seien Haushaltsmittel von 5,14 Millionen Euro in den Haus- halt 2013 eingestellt. Der

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zwei Sachbearbeiter/innen

mit Zeitanteilen von insgesamt 1,5 Vollzeitstellen für die Zulassungsbehörde in Wittlich bzw. die Nebenstel- le in Bernkastel-Kues (Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung). Die Eingruppierung erfolgt in die EG 5 TVöD (I. Prüfung erwünscht) bzw. in die EG 6 TVöD (I.

Prüfung Voraussetzung). Stellenanteile von 0,5 Voll- zeitstellen sind unbefristet und Stellenanteile von 1,0 Vollzeitstellen sind zur Vertretung für ein Jahr befri- stet zu besetzen.

Zum 01.04.2013

eine/n Systemadministrator/in

als Vollzeitkraft für die Sicherstellung des Betriebs der IT-Infrastruktur und die Technikunterstützung der Arbeitsabläufe in der Gesamtverwaltung (Fachbe- reich 02 Personal/Organisation). Die Eingruppierung erfolgt in die EG 6 TVöD. Die Stelle ist befristet bis zum 31.12.2015.

Zum 01.04.2013

eine/n Hausmeister/in

als Vollzeitkraft für das Gebäudemanagement, Ein- satzschwerpunkt: Peter-Wust-Gymnasium in Wittlich (Fachbereich 07 - Gebäudemanagement/Kreisstraßen).

Die Tätigkeit bedingt zeitweilig schwere körperliche Arbeit (einschließlich Leiter- und Gerüstarbeiten) (Fachbereich 07 Gebäudemanagement/Kreisstraßen) Die Eingruppierung erfolgt in die EG 5 TVöD. Die Stel- le ist unbefristet zu besetzen.

Ansprechpartner für allgemeine Auskünfte zu den ausgeschriebenen Stellen ist Herr Hans Steffes (Tel.

06571/142257), E-Mail: Bewerbungen@Bernkastel-Witt- lich.de. Die vollständigen Stellenausschreibungstexte mit weiteren Erläuterungen zu den Stelleninhalten und den persönlichen Voraussetzungen erhalten Sie unter www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.

html. Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsun- terlagen werden bis zum 07.01.2013 erbeten an:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich 02 Personal/Organisation Kurfürstenstraße 16

54516 Wittlich ter Berücksichtigung einer

in 2013 zu leistenden Til- gung von 2,750 Millionen Euro betrage die Netto-Neu- verschuldung in 2013 6,588 Millionen Euro. Durch die Netto-Neuverschuldung werde sich der Schulden- stand des Landkreises Ende 2013 auf 74,6 Millionen Euro ausweiten. Auch in die- ser Summe spiegele sich die unzureichende Finanzaus- stattung des Landkreises wider, so der Landrat. In

glieder der Kreisgremien für die gute Zusammen- arbeit im Jahr 2012 und das Team Finanzen um Ge- schäftsbereichsleiter Win- fried Thiel, das sich für die Erstellung des Haushalts- plans verantwortlich zeich- nete.

Die Stellungnahmen der Fraktionen werden in der nächsten Ausgabe der Kreisnachrichten ab- gedruckt.

Der Leerungstermin der Restabfalltonnen für Mon- tag, den 24.12.2012 (Heilig- abend) wird auf Samstag, den 22.12.2012 vorgezo- gen, ebenfalls wird die Lee- rung von Dienstag, den

25.12.2012 (1. Weihnachts- tag) auf Montag, den 24.12.2012 vorverscho- ben. Die Leerung der Re- stabfalltonnen vom 26. bis 28.12.2012 wird auf den je- weils folgenden Tag verlegt.

Die Müllabfuhr vom verschiebt sich auf Montag, 24.12.2012 Samstag, 22.12.2012 Dienstag, 25.12.2011 Montag, 24.12.2012 Mittwoch, 26.12.2011 Donnerstag, 27.12.2012 Donnerstag, 27.12.2011 Freitag, 28.12.2012 Freitag, 28.12.2011 Samstag, 29.12.2012

Verlegung der Abfallentsor- gung wegen Weihnachten

Von der Verlegung sind nur die Leerungstermine der Restabfallbehälter (Müll- tonnen) betroffen. Die Ent- sorgungstermine für Gelbe Säcke, Altpapier, Sperr-

müll und Elektroschrott ändern sich nicht. Das Ent- sorgungszentrum in 54518 Sehlem, Am Orschbach 1, ist am 24.12.2012 von 08:30 bis 11:45 Uhr geöffnet.

Besuchen Sie uns im Internet:

www.Bernkastel-Wittlich.de

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Wann fängt Weihnachten an?

Wenn der Schwache dem Starken die Stärke vergibt, wenn der Starke die Kräfte des Schwachen liebt, wenn der Habewas mit dem Habenichts teilt, wenn der Laute bei dem Stummen verweilt und begreift, was der Stumme ihm sagen will, wenn das Leise laut wird und das Laute still, wenn das Bedeutungsvolle bedeutungslos, das scheinbar Unwichtige wichtig und groß, wenn mitten im Dunkel ein winziges Licht Geborgenheit, helles Leben verspricht und du zögerst nicht, sondern du gehst so wie du bist darauf zu, dann,

ja dann fängt Weihnachten an.

* Rolf Krenzer *

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger im Landkreis Bernkastel-Wittlich,

eine jede, ein jeder von uns hat ihr und sein ureigenes Empfinden, wann für sie oder ihn Weihnachten an- fängt.

Hoffentlich konnten und können Sie nicht nur in der Weihnachtszeit, sondern auch im nun zu Ende ge- henden Jahr 2012 viele posi- tive Erfahrungen im Sinne von Rolf Krenzer machen.

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich ein frohes Weihnachtsfest, geruhsame Festtage und ein glück- liches neues Jahr 2013 mit viel Gesundheit und Le- bensfreude.

Ihr

Gregor Eibes (Landrat)

Umschulungsmaßnahmen 2013 im ÜAZ-Wittlich

Zum 1. Februar und zum 1. Juli 2013 sind im ÜAZ-Witt- lich wieder Umschulungsmaßnahmen zu folgenden Berufen geplant:

Industriemechaniker

Dauer 24 Monate

Mechatroniker

Dauer 24 Monate

Elektroniker

Dauer 24 Monate

Maschinen- und Anlageführer

Dauer 18 Monate

Die Umschulungsmaßnahmen werden in Vollzeit durchgeführt. Bei Vorliegen der entsprechenden För- dervoraussetzungen können die Maßnahmen durch die Agentur für Arbeit gefördert werden. Die Umschu- lung findet in Wittlich statt, die Praktikumsphasen am Standort des jeweiligen Betriebes.

Weitere Auskünfte erteilen:

Detlef Wiese: 06571/9787-22 oder Hartmut Weber: 06571/9787-10 Kontakt:

ÜAZ-Wittlich, Max-Plank-Str.1, 54516 Wittlich

E-Mail: info@ueaz-wittlich.de Internet: www.ueaz-wittlich.de

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Das UBI-Trio mit den Lehr- kräften der Musikschule des Landkreises Bernkastel- Wittlich, Irmgard Brixius, Querflöte, Ulrich Junk, Kla- rinette und dem Trierer Pi- anisten Bernhard Nink war Anfang Dezember zu Gast im Kammermusiksaal des Beethovenhauses Bonn. In einer Veranstaltung unter dem Titel „Offene Bühne II“

stellten sie gemeinsam mit

sechs weiteren Ensembles zwischen Lesung und Jazz-/

Pop die Komposition „Clas- sical Fugue goes Jazz“ des in Italien geborenen und in Frankreich aufgewach- senen Komponisten Arman- do Ghidoni mit großem Er- folg vor. Das Trio erhielt begeisterten Applaus und wurde auf weitere mög- liche Konzertermine ange- sprochen.

ternetanschrift www.bern- kastel-wittlich.de/abfall- kalender2013.html ist der Abfallkalender aufzurufen.

Nach Eingabe der Gemein- de und Auswahl des even- tuell notwendigen Abfuhr- bezirks erstellt das System den Kalender. „Der Kalen- der berücksichtigt bereits

triebes Abfallwirtschaft. Sie gibt den Tipp, sich den Ka- lender auszudrucken und ihn an einer zentralen Stel- le in der Wohnung oder beim Aufbewahrungsplatz der Mülltonne anzubrin- gen. So wird man immer wieder an die Abfuhrter- mine erinnert.

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grund- stücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

===============================================================

Kinheim Bontem Weingarten 25,88 ar

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 31.12.2012 schriftlich mitzuteilen.

Öffentliche Bekanntmachungen Bernhard Nink, Irmgard Brixius und Ulrich Junk (v.l.n.r.) bilden

mit den Initialen ihrer Vornamen das UBI-Trio.

Ab Mittwoch, dem 2. Janu- ar 2013 können wieder An- träge zur Teilnahme am EU-Umstrukturierungs- programm für Rebpflan- zungen im Jahre 2013 gestellt werden. Das An- tragsverfahren endet am Donnerstag, dem 31. Janu- ar 2013. Für Flächen in Flur- bereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinwei- sung eine gesonderte An- tragsfrist, diese endet am 30. April 2013.

Es muss die Rebsorte und/

oder die Unterlage gewech- selt werden. Die Förderung einer Pflanzung der glei- chen Rebsorte und der glei- chen Unterlage wie in der Altanlage ist nicht möglich.

Die Pflanzung kann mit

allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten einschließlich pilzwider- standsfähigen Rebsorten erfolgen. Zusätzlich kön- nen ab dem Jahr 2013 auch nicht klassifizierte Rebsor- ten im Rahmen von geneh- migten Anbaueignungsver- suchen gefördert werden.

Gegenüber dem Vorjahr werden die Fördersätze für Maßnahmen außerhalb von Flurbereinigungen in Flachlagen auf 7000 Euro pro Hektar und für die Er- stellung extensiver Anla- gen auf 6000 Euro pro Hek- tar reduziert. Die übrigen Fördersätze bleiben unver- ändert. Die Mindestfläche je Bewirtschaftungseinheit beträgt in Flachlagen 10 Ar,

in Steil- und Steilstlagen le- diglich 5 Ar. Während in Flachlagen eine Mindest- zeilenbreite von zwei Meter und in Steillagen eine Min- destzeilenbreite von 1,80 Meter eingehalten werden muss, ist in Steilstlagen kei- ne Mindestzeilenbreite vor- geschrieben. Es ist immer eine Totalrodung der Wein- bergsfläche notwendig.

Antragsteller mit Betriebs- sitz im Landkreis Bernka- stel-Wittlich müssen die Anträge bei der Kreisver- waltung Bernkastel-Witt- lich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, stellen.

Winzer, die der Kreisver- waltung bereits ihr Inte- resse an der Teilnahme am Förderprogramm mit-

geteilt haben, erhalten die Antragsunterlagen bis zum 31. Dezember 2012 mit der Post zugesandt.

Wer bis zu diesem Termin noch keine Antragsunter- lagen erhalten hat wird ge- beten, diese bei der Kreis- verwaltung anzufordern.

In diesem Fall oder bei Fra- gen zum Antragsverfah- ren, wenden sie sich bit- te an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, 54516 Wittlich, (Edmund Hohns:

Tel.: 06571/142417; Fax:

06571/1442417, E-Mail: Ed- mund.Hohns@Bernkastel- Wittlich.de oder an Rainer Zierold: Tel.: 06571/142421;

Fax:06571/1442421, E-Mail:

Rainer.Zierold@Bernkastel- Wittlich.de.

Antragsverfahren für Umstrukturierungsmaßnahmen

nach der EU-Weinmarktordnung

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Wer an der nächsten Fi- scherprüfung teilnehmen möchte, muss bis spätestens vier Wochen vor dem Prü- fungstermin bei der Kreis- verwaltung einen Antrag auf Zulassung zur Fischer- prüfung stellen. In der Re- gel wird dies während des Vorbereitungslehrganges veranlasst.

Der Fischereischein kann nach Vollendung des vier- zehnten Lebensjahres und erfolgreich abgelegter Prü- fung ausgestellt werden.

Ein Jugendfischereischein kann bereits für Personen ab dem vollendeten siebten Lebensjahr erteilt werden.

Personen, die das sechzehn- te Lebensjahr vollendet ha- ben und aufgrund einer kör- perlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung able-

gen können, kann ein Son- derfischereischein erteilt werden. Der Jugendfische- reischein und der Sonder- fischereischein berechtigen nur zur Ausübung der Fi- scherei in Begleitung eines Fischereischeininhabers (Blauer Schein).

Alle Fischereischeine wer- den ausgestellt von den Verbandsgemeindeverwal- tungen, der Gemeinde- verwaltung Morbach so- wie der Stadtverwaltung Wittlich.

Weitere Informationen sind bei Bea Kettel, Tel. 06571/14- 2340, E-Mail: Beatrice.Ket- tel@Bernkastel-Wittlich.

de oder Renate Kemmer, Tel. 06571/14-2253, E-Mail:

Renate.Kemmer@Bernka- stel-Wittlich.de von der Unteren Fischereibehörde erhältlich.

Petri Heil zur bestandenen Fischerprüfung

schusses Schneider den 41 erfolgreichen Prüflin- gen die Prüfungszeugnisse aus, die zur Ausstellung eines Fischereischeines be- rechtigen. Den Glückwün- schen schlossen sich auch der Vertreter der Fischerei- organisation im Prüfungs- ausschuss Schüller und als Vertreterin der Unteren Fi- schereibehörde Bea Kettel an.

Die nächste Prüfung findet landesweit am Freitag, 7.

Juni 2013 statt. Vorausset- zung für die Zulassung zur Prüfung ist die Vollendung des 13. Lebensjahres und die Teilnahme an einem mindestens 35-stündigen Vorbereitungslehrgang. Die Fischerorganisationen wer- den Zeit und Ort des Lehr- ganges frühzeitig in der Presse bekannt geben.

Anfang Dezember 2012 fand im Kreishaus in Wittlich die staatliche Fischerprü- fung statt. Ingesamt waren 42 Teilnehmer zur Prüfung angemeldet. 41 Prüflinge haben bestanden. Geprüft wurden die Sachgebiete all- gemeine Fischkunde, spezi- elle Fischkunde, Gewässer- kunde, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz. Die Prüfung er- folgte vor dem Prüfungs- ausschuss bei der Unteren Fischereibehörde der Kreis- verwaltung unter Vorsitz des Kreisfischereiberaters Harry Schneider aus Burg an der Mosel und unter Ver- tretung einer Fischereior- ganisation Bruno Schüller aus Großlittgen.

Im Anschluss an die Prü- fung händigte der Vorsit- zende des Prüfungsaus-

glied während des gemein- samen Zusammenlebens spannende Einblicke in an- dere Lebensweisen und ent- deckt zugleich seine eige- ne Kultur aus einem neuen Blickwinkel. Auch Landrat Eibes ist von dem Abenteu- er Gastfamilie überzeugt:

„Die Aufnahme eines in- ternationalen Familienmit- glieds auf Zeit im eigenen Zuhause ist eine einzigar- tige Erfahrung, von der alle Beteiligten profitieren. Täg- lich Gemeinsamkeiten zu entdecken und kulturelle Unterschiede zu verstehen, schweißt Gastfamilie und Gastkind zusammen. Der unbezahlbare Lohn sind weltweite Freundschaften, die oft ein Leben lang hal- ten.“ Aus diesem Grund unterstützt Eibes auch in

diesem Jahr die gemein- nützige Jugendaustausch- organisation AFS Interkul- turelle Begegnungen e.V.

bei der Suche nach ehren- amtlichen Gastfamilien im Landkreis Bernkastel-Witt- lich, die ab Februar 2013 einen Gastschüler aufneh- men können.

Milagros aus Argentinien ist eine der Jugendlichen, die für ein Schuljahr die Re- gion erkunden und Deutsch lernen möchten. Am mei- sten freut sich die sport- liche 17-Jährige darauf, als richtiges Familienmit- glied in den neuen Alltag einzutauchen, die Gewohn- heiten ihrer neuen Familie auf Zeit kennenzulernen und die eigene Kultur mit ihr zu teilen. Gastfamilie kann fast jede Familie wer-

AFS und Landrat Gegor Eibes suchen weltoffene Gastfamilien

Reissuppe und Baozi statt Müsli zum Frühstück – wer neugierig auf andere Kul- turen ist und gerne Neues probiert, kann sich die Welt durch einen internationa- len Gastschüler an den hei- mischen Küchentisch ho- len. Mit der Unterstützung von Landrat Gregor Eibes sucht AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. weltof- fene Familien im Landkreis Bernkastel-Wittlich, die ab Februar für ein Jahr ein Gastkind bei sich willkom- men heißen.

Ein internationaler Gast- schüler bringt nicht nur fri- schen Wind in den Famili- enalltag, sondern macht auch seine Kultur für die ganze Familie erlebbar. Auf sehr persönliche Weise ge- winnt jedes Familienmit-

den, auch Alleinerziehende und kinderlose Paare.

Wichtig sind lediglich ein Interesse an anderen Kul- turen, Offenheit, Geduld und natürlich ein freies Bett. Betreut werden die Gastfamilien und Aus- tauschschüler während des gesamten Aufenthalts von ehren- und hauptamt- lichen AFS-Mitarbeitern in der Region, die für alle Fragen und Belange ein of- fenes Ohr haben.

Interessierte Familien kön- nen sich ab sofort bei Sara Tsudome im AFS-Regional- büro Mitte/West unter 0611 504849-00 oder regionalbu- ero-west@afs.org melden.

Weitere Informationen zum AFS-Gastfamilienpro- gramm gibt es unter www.

afs.de/gastfamilien.

Referenzen

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