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Studienvereinbarung zur Immatrikulation im Modellversuch

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Academic year: 2022

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Hochschule Geisenheim | Von-Lade-Straße 1 | 65366 Geisenheim | www.hs-geisenheim.de

Studienvereinbarung zur Immatrikulation im Modellversuch

(Bitte in zweifacher Ausfertigung bei der Einschreibung einreichen)

Im Rahmen eines Modellversuch nach § 54 Abs. 2 Satz1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 6 Satz 2 Hessisches Hochschulgesetz und § 1 Abs. 3 der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen vom 31. Dezember 2015 besitzen Personen mit mittlerem Schulabschluss und qualifiziertem Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung (nachgewiesen durch Vorlage des Abschlusszeugnisses der zuständigen Stelle gem. §§ 37 Abs. 2 S.

1, 71 BBiG), die nach dem 1. Januar 2011 abgeschlossen wurde, eine Hochschulzugangsberechtigung entsprechend § 54 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 1 Nr. 3 HHG (Fachhochschulreife). Die Immatrikulation zur Teilnahme am Modellversuch setzt den Abschluss einer Studienvereinbarung voraus.

Die

Hochschule Geisenheim

vertreten durch den Präsidenten, Von-Lade-Straße 1,

65366 Geisenheim

(nachfolgend Hochschule) und

Frau/Herr: ………....

Geburtsdatum: ……….

Matrikelnummer: ……….

Abschluss/Studiengang: ………

abgeschlossene Berufsausbildung und Note: ………

(nachfolgend Studierende/Studierender)

vereinbaren nach ausdrücklichem Hinweis der Hochschule auf die Möglichkeit einer Studienberatung (ggf. unter dem Vorbehalt des Erhalts eines Studienplatzes):

1. Die/der Studierende verpflichtet sich, an den für die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Modellversuchs erforderlichen Datenerhebungen und Befragungen regelmäßig mitzuwirken.

2. Die/der Studierende verpflichtet sich, im ersten Fachsemester ihres/seines Studiums im Rahmen des Modellversuchs mindestens 18 oder im ersten Studienjahr 30 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (Credit Points) zu erbringen. Eine Anrechnung von bisher erbrachten Studienleistungen ist insoweit nicht möglich. Erreicht der/die Studierende das unter Satz 1 genannte Leistungsziel nicht, wird nach eingehender Beratung durch die Hochschule und in Ergänzung dieser Vereinbarung eine für das 3. Fachsemester oder ggf. weitere Fachsemester zu erreichende Mindestanzahl an Credit Points zwischen den Parteien verbindlich festgelegt.

3. Bei wiederholter Nichteinhaltung der unter Nr. 1 genannten Verpflichtungen oder bei Nichterreichen der nach Nr. 2 festgelegten Leistungsziele ist die Hochschule zur Exmatrikulation berechtigt, wenn nicht zu erwarten ist, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen werden kann. Bei der Entscheidung über die Exmatrikulation sind eine Erwerbstätigkeit, die Betreuung von Angehörigen, eine Behinderung oder chronische Erkrankung sowie vergleichbare Gründe zu berücksichtigen, wenn sie sich auf das Studium auswirken und durch geeignete Nachweise belegt werden.

(2)

Hochschule Geisenheim | Von-Lade-Straße 1 | 65366 Geisenheim | www.hs-geisenheim.de

Datenschutzerklärung: Der/die Studierende erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Immatrikulation und der Durchführung des Studiums durch die Hochschule erhobenen Daten in dem für die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Modellversuchs erforderlichen Umfang an die die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Modellversuchs durchführende Einrichtung weitergegeben und verarbeitet werden.

Ort, Datum Im Auftrag:

Unterschrift Studierende/r

(Bei Minderjährigen Unterschrift Eltern(teil)) Unterschrift und Stempel der Hochschule

Beratung erfolgte am ………..…………. durch………..………..

Beratung erfolgte am………..…….. durch………..…..

Beratung erfolgte am ………..……. durch………....

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