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Zeit für gute Bildung!

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Academic year: 2022

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Warum gibt es Altersermäßigung für Lehrerinnen und Lehrer?

// Als die Lebensarbeitszeitgrenze bei 65 Jahren lag gab es eine Stunde Ermäßigung ab dem 55. und eine weiter Stunden ab dem 60.

Lebensjahr. Inzwischen gilt für die meisten Lehrkräfte die Altersgrenze 67, übrig geblieben sind eine Stunde Ermäßigung ab 60 Jahren und zwei Stunden ab 62 Jahren. //

Im ersten Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg hat man auf eine Sonderaltersgrenze für Lehrkräfte, wie z.B. für Polizisten und Feuerwehrleute mit 60 Jahren, verzichtet. Man hat aber stattdes- sen eine „sanfte“ Variante mit zwei Elementen ins Gesetz geschrie- ben.

1. Es war Konsens, dass Lehrkräfte nicht mitten im Schuljahr, son- dern am Ende eines Schuljahres aufhören sollten, daher legte man den einheitlichen Pensionierungstermin auf den 1. August vor Errei- chen der Altersgrenze.

2. Zusätzlich wurde als Ausgleich für die zunehmende Belastung im Alter für ältere Kolleg*innen eine reduzierte Unterrichtsver- pflichtung festgelegt.

Beide Regelungen waren damals gut, richtig und Konsens aller Be- teiligten. Damit konnten die Lehrer*innen damals guten Gewissens auf eine Sonderaltersgrenze verzichten.

Sicher, das Deputat war damals 30 Stunden, die Unterrichtsstun- de dauerte 60 Minuten und die allgemeine Arbeitszeit lag damals bei 48 Stunden während heute für Beamt*innen die 41 Stunden- Woche gilt.

Dennoch war dies ein historischer Fehler, wie sich heute leider he- rausstellt! Seit 1995 wird die Altersermäßigung ständig in Frage gestellt. Durch das Hinausschieben der Altersermäßigung haben äl- tere Lehrkräfte seit 2014 dem Land einige hundert Deputate mehr Arbeit abgeliefert.

Wie notwendig die Altersermäßigung aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutz wäre zeigt die Ruhestandsstatistik. 2018 gingen 28,05 % der Lehrkräfte mit dem gesetzlichen Pensionsalter in den Ruhestand. 8,28 % wurden wegen Dienstunfähigkeit pensioniert.

63,67 % der Lehrkräfte gingen auf Antrag vorzeitig unter Inkaufnah- me von finanziellen Abschlägen.

Impressum 

GEW ‐ Vorstandsbereich Tarif‐, Beamten‐ und Sozialpolitik · Silcherstr. 7 · 70176 Stuttgart · Foto: Adobe Stock Februar 2020 GEW Info‐Serie „Zeit für gute Bildung“ Info 3

Zeit für gute Bildung!

Um gesund bis zum Ruhestand zu kommen brauchen wir:

1 Stunde Altersermäßigung ab 55, 2 Stunden Altersermäßigung ab 58, 3 Stunden Altersermäßigung ab 60, 4 Stunden Altersermäßigung ab 62, 5 Stunden Altersermäßigung ab 65.

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