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Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung gemäß § 7 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern

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Academic year: 2022

Aktie "Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung gemäß § 7 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern"

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Landkreis Vorpommern-Greifswald Der Landrat

Eingangsvermerk

Amt für Bau und Naturschutz - untere Denkmalschutzbehörde -

Standort Anklam*

Demminer Straße 71 - 74 Aktenzeichen

17389 Anklam

Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung

gemäß § 7 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern

1. Bauherr/ Vertreter Bauherren–Gemeinschaft/Antragsteller

genaue Anschrift

Telefon Fax E-Mail

2. Grundstück- genaue Anschrift Denkmalbezeichnung

Gemarkung (en) Flur (en) Flurstück (e)

3. Bezeichnung des Vorhabens

4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen (inkl. Zeitraum der Ausführung)

5. Anlagen (sind zweifach einzureichen)

Lageplan Zeichnung/en Leistungsverzeichnisse

Flurkartenauszug Gutachten Firmenangebote

Denkmalpflegerische Zielstellung Fotos

Ort, Datum Unterschrift des Bauherrn/Antragsteller

Löschen Speichern Drucken

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Standort Anklam* zuständig für die Anträge aus den Bereichen der nachfolgend aufgeführten Ämter, amtsfreien Städte und Gemeinden:

- Amt Am Peenestrom - Amt Jarmen-Tutow - Amt Landhagen - Amt Lubmin - Amt Peenetal/Loitz - Amt Usedom-Nord - Amt Usedom-Süd - Amt Züssow

- Gemeinde Ostseebad Heringsdorf - Hansestadt Anklam

Anträge für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald sind direkt bei der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Greifswald zu stellen.

Hinweise zum Datenschutz

Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten

verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der

Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur dann, wenn Sie ausdrücklich eingewilligt haben oder wenn die zuständige Behörde gesetzlich oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung dazu berechtigt oder verpflichtet ist.

Ferner werden Ihre personenbezogenen Daten an andere Behörden oder Stellen übermittelt, wenn diese die Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.kreis-vg.de/Datenschutz/

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