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Tierverkehrsdatenbank Pferd und Chip Obligatorium

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No 99 mars 2010 / Nr . 99 März 2010 Gestüt

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Zwischen 2000 - 2006 wurden total 65'663 Pferde und Ponies von England und Irland exportiert.

2005 wurden total 99'087 Pferde zum Schlachten in die EU impor- tiert oder durchquerten einen EU Mitgliedstaat. Auch der Transport von Turnierpferden nimmt stark zu. Die Fédération Equestre Inter- nationale (FEI) zählte 1996 350 in- ternationale Veranstaltungen, 2006 waren es bereits 1530 Ver- anstaltungen. Jährlich sind unge- fähr 26'000 Sportpferde an internationalen FEI Veranstaltun- gen involviert und somit mit tem- porärer Einfuhr, Wiedereinfuhr ins Ursprungsland und weitergehen- dem Transfer konfrontiert. Zwi- schen 2004 und 2007 konnte zudem eine Importzunahme von Pferden aus Asien festgestellt werden. Die eindrücklichste Zu- nahme betrifft aber den Import/Export von Pferden zwi- schen der EU und den Vereinigten arabischen Emiraten: 2003 16 Pferde, 2006 185 Pferde.

Sichere Identifikation ist eine Notwendigkeit

Diese Zahlen unterstreichen, dass eine sichere Identifikation der Pferde zur Registrierung nationa- ler und internationaler Veranstal- tungsresultate, für Doping- kontrollen, das Zuchtmanage-

ment, nationale und internationale Pferdetransporte, für die Erfas- sung von Gesundheitsdaten und Krankengeschichten unerlässlich geworden ist. Im Bezug auf die Lebensmittelhygiene haben Orga- nisationen wie die Swissmedic (Medikamentenkontrolle), das Bundesamt für Veterinärwesen (Seuchenkontrolle, Tierarzneimit- telverordnung), das Bundesamt für Landwirtschaft, das Zollwesen oder auch die Schlachthöfe Inte- resse an einer eindeutigen Identi- fikation.

Neue europäische Normen

Am 6. Juni 2008 wurden in der EU neue Richtlinien zur Identifizierung von Pferden beschlossen. Diese Verordnung verlangt, dass ab dem 1. Juli 2009 alle Pferde vor dem 31. Dezember des Geburtsjahres bzw. innerhalb von sechs Mona- ten nach dem Geburtsdatum und Importpferde einen Pass besitzen und mit einem Mirkochip gekenn- zeichnet sind.

In Frankreich und bei verschiede- nen Zuchtverbänden (z. B. Friesen) ist dieses Mikrochip Obligatorium bereits vor wenigen Jahren einge- führt worden. Auch in der Schweiz wird im Moment dieses Obligato- rium diskutiert. Nur so wird zu- künftig gewährleistet sein, dass alle Pferde (seien es Sportpferde,

Freizeitpferde oder auch Schlachtpferde) problemlos über die Grenze transportiert werden können, dass die Tierarzneimittel- verordnung (sichere Zuordnung der Pferde zu Heim- oder Nutztier) umgesetzt werden kann und eine sichere, geschlossene Identifika- tionskette von Geburt bis zum Tod gewährleisten werden kann.

Der Mikrochip in der Anwendung

Der Mikrochip wird eine Hand- breite unter dem Mähnenkamm, in der Mitte zwischen Genick und Widerrist, auf der linken Seite neben das Nackenband einge- setzt. Das Einsetzen eines Mikro- chips ist ein invasiver Eingriff.

Dafür wird eine sehr dicke Nadel verwendet. Mit dieser wird ca. 3 cm tief in die Halsmuskulatur des Pferdes gestochen. Um Komplika- tionen wie Abszessbildung an der Implantationsstelle zu vermeiden, muss dieser Eingriff sehr sauber vorgenommen werden. Bei sensi- blen und nervösen Pferden kann es notwendig sein, dass die Im- plantationsstelle zuerst lokal unempfindlich oder das Pferd se- diert werden muss.

Im Weiteren muss bedacht wer- den, dass zum Zeitpunkt der ers- ten Identifikation der Fohlen (6-8 Monate), viele Fohlen noch keinen

aktiven Tetanusschutz (Starr- krampf) besitzen. Um zu verhin- dern, dass diese Fohlen durch die Implantation erkranken, ist es zwingend notwendig, absolut sau- ber zu arbeiten. Zudem können die Fohlen aktiv mit Tetanus- Serum vor einer möglichen Er- krankung geschützt werden.

Die Tierverkehrsdatenbank

Während den letzten Monaten wurde in der Schweiz das Thema Kennzeichnung und Registrierung der Pferde in einem gemeinsamen Projekt des Bundesamtes für Landwirtschaft und des Bundes- amtes für Veterinärwesen in Zu- sammenarbeit mit der Pferde- branche und der Identitas AG ana- lysiert. Daraus sind die Grundla- gen einer neuen Gesetzgebung erarbeitet worden. Die Realisie- rung der Tierverkehrsdatenbank soll per 1.1.2011 stattfinden.

Das Projekt strebt folgende Ziele an:

- Es sollte ein System aufgebaut werden, welches gemeinsam im Agrar-, Veterinär- und Lebensmit- telbereich nutzbar ist. Das System soll der Überwachung der Tierge- sundheit und der Kontrolle der Le- bensmittelsicherheit dienen.

- Es wird eine Äquivalenz mit der EU-Verordnung angestrebt: Alle

Tierverkehrsdatenbank

Pferd und Chip Obligatorium

Die Pferdehaltung und -nutzung ist in den letzten zwei Jahrzehnten exponentiell gewachsen und das Ausmass der weltweiten Pferde- transporte hat während den letzten drei bis vier Jahren signifikant zugenommen. Eine zuverlässige Identifikation von Pferden ist damit zu einem grundlegenden Bedürfnis geworden. Alle Pferde in der Schweiz müssen im Jahre 2010 gemeldet und erfasst werden. Die entspre- chende Tierverkehrsdatenbank dazu ist in Vorbereitung und wird per 1.1.2011 eingeführt.

Beratungsstelle

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No 99 mars 2010 / Nr . 99 März 2010 Gestüt

29 Pferde brauchen einen Pass, müs-

sen mit einem Mikrochip gekenn- zeichnet sein und sollen auf einer zentralen Datenbank registriert werden.

- Jedem Pferd wird die UELN (Unique Equine Life Number) zu- geordnet. Es handelt sich dabei um eine weltweit anerkannte und weltweit einzigartige Nummer für jedes Pferd.

- Der Status Nutztier – Heimtier wird auf der zentralen Datenbank registriert.

- Es muss sich um eine kosten- günstige Lösung handeln.

Folgende Lösungsansätze wurden gefunden, dabei muss allerdings betont werden, dass die untenste- henden Aussagen noch auf den Bundesratsentscheid warten. Bis

dahin wird sich noch einiges än- dern können.

- Identifizierung (Signalements- aufnahme): Die Geburt des Foh- lens wird durch den Eigentümer der Stute innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt an die zentrale Datenbank gemeldet. Bis zum 31.

Dezember des Geburtsjahres muss jedes Fohlen einen Pass mit einem ausgefüllten Signalements- blatt besitzen. Für Schlachtfohlen soll es eine vereinfachte Identifi- zierung geben.

- Kennzeichnung: Das Fohlen muss bis zum 31. Dezember des Geburtsjahres mit einem Mikro- chip gekennzeichnet sein.

Schlachtfohlen brauchen keinen Chip.

- Übergangsphase (ab 1.1.2011):

Pferde, die bisher (vor 1.1.2011)

keinen Pass hatten, müssen in- nerhalb von 2 Jahren im Besitz eines Passes sein.

- Pferde, die bisher (vor 1.1.2011) nicht mit einem Mikrochip ge- kennzeichnet waren, müssen nicht nachgekennzeichnet werden (kein Chippen notwendig).

Dr. med. vet. Evelyne Rebsamen, FVH für Pferde

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