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Archiv "NEURODERMITIS: Alternativen" (04.06.1987)

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Academic year: 2022

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

NEURODERMITIS

Zur Glosse „Politik mit der Neurodermitis" von Prof. Dr.

med. Karlheinz Woeber in Heft 8/1987:

Alternativen

. . . Wir haben die Erfah- rung, die auch die Uni-Klinik Erlangen getätigt hat, daß mit einer Ernährungsumstel- lung, dem Eingehen auf die Psyche des Patienten und dem dosierten Eingriff in den Stoffwechsel bessere und langfristigere Erfolge erzielt werden als mit Klimakuren und Cortison.

Vor allem wäre wichtig, daß der Patient die Zuwen- dung erhält seitens seines ärztlichen Therapeuten, wie er sie beim Naturheiler er- hält. Dabei ist es ohne weite- res möglich, daß Gruppen- therapie durchgeführt wird — so wie z. B. im „Aachener Modell" von Professor Woe- ber, wo der Kranke oft erst- mals die Ernsthaftigeit seiner Krankheit erfährt Wir sehen die Krankheit nicht komplex auf der Baiss der allergischen Streßfolge-Reaktion. Hier spielen diverse Komponen- ten mit, so u. a. die geneti- sche Disposition, die sich über die Familienanamnese beweisen läßt, eine Störung des ernährungsbedingten Stoffwechsels, einer latenten Hautschwäche, bakterielle und pilzbedingte Darmstö- rung und ein gestörtes Stoff- wechselgeschehen der Leber.

Nur mit ganzheitlichen Mitteln kann man der Krank- heit Herr werden, die seitens der Schulmedizin als unheil- bar gilt, wo jedoch Chancen gegeben sind, eine langanhal- tende Symptomfreiheit zu er- zielen.

Wir sind Medizinern wie Prof. Dr. Woeber dankbar, die sich durchringen und neue Wege gehen. In vielen Fällen teilte man uns mit, nachdem man bei Prof. Woe- ber im Klinikum war, daß man es nun verstehen würde, mit der Krankheit im positi- vere Einklang zu leben.

Es ist weder von uns und ebenso vermutlich seitens der

Ärzteschaft einsehbar, daß sich immer mehr Neuroder- mitiskranke in die Hände von Naturheilern begeben, die auf diesem Gebiet eine große Chance sehen und oft — ne- ben dem wirtschaftlichen Schaden — dem Patienten mal wieder eine Enttäuschung mehr bereiten, wobei wir wis- sen, daß neben Kliniken und Ärzten in Deutschland auch eine ganze Reihe Heilprakti- ker sehr erfolgreich um die Neurodermitis therapieren.

Wir wünschen eine ko- operative Zusammenarbeit mit allen Therapeuten, die sich ernsthaft um das Pro- blem der Neurodermitis be- mühen, denn nach neuesten Zahlen leiden 1,2 Millionen Menschen in Deutschland an der Krankheit, und die Zu- wachsrate soll 7 Prozent jähr- lich betragen. Damit ist die Krankheit auf dem Wege, ei- ne Volkskrankheit zu wer- den, zu deren Bekämpfung es eigentlich nur ein Miteinan- der und auf keinen Fall ein Gegeneinander geben kann.

Jürgen Pfeifer, Vorsitzen- der Bundesverband Neuro- dermitiskranker in Deutsch- land e. V., Sabelstraße 39, 5407 Boppard 1

FORTPFLANZUNG

Zum „seite-eins" -Kommentar

„Humanae vitae fortgeschrieben":

Verpflichtung

Die durch Joseph Kardi- nal Ratzinger, den Präfekten der „Kongregation für die Glaubenslehre", am 22. Fe- bruar 1987 erlassene „In- struktion über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und der Würde der Fortpflanzung"

. . . ist keine unfehlbare, wenn auch authentische Lehraussage des höchsten Lehramtes der katholischen Kirche mit dem Anspruch, das Glaubensgewissen der Katholiken zu verpflichten.

Der „Codex des kanonischen Rechts" (CIC 1983) definiert im Canon 749 den Begriff der Unfehlbarkeit (Infallibilitas).

Die „Dogmatische Konstitu- tion über die Kirche Lumen gentium" des Zweiten Vati- kanischen Konzils (1962 bis 1965) verkündet im Artikel 25, daß „religiöser Gehor- sam des Willens und Verstan- des in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität" (ex cathedra) spricht, zu leisten ist.

Im zweiten Teil, Ab- schnitt sieben der Instruktion wird die Frage gestellt:

„Welches moralische Kriteri- um ist bezüglich des Eingriffs des Arztes in die menschliche Fortpflanzung aufzustel- len?". Die Mitwirkung des Arztes „für den medizini- schen Eingriff in die Fort- pflanzung" ist auch an die moralischen Richtlinien ge- bunden, die sich „von der Würde der menschlichen Per- sonen, von ihrer Geschlecht- lichkeit und ihrem Ur- sprung" her ableiten. Der Arzt hat keine Vollmacht, über den Vorgang der Fort- pflanzung zu verfügen oder über ihn zu entscheiden; die Würde der Fortpflanzung ist unlösbar an die Würde der Personen gebunden. Der Arzt wird damit den an ihn gestellten Aufgaben gerecht, wenn sein Handeln darauf abzielt, „den ehelichen Akt zu unterstützen, indem er sei- nen Vollzug erleichtert oder ihm sein Ziel zu erreichen hilft, sobald er in normaler Weise vollzogen worden ist."

Zu den für das ärztliche Handeln erkennbaren Pro- blemen und deren Lösung, die in der Instruktion liegen haben die deutschen Bischöfe in ihrer Königsteiner Erklä- rung 1968 gesagt: „Wer glaubt, in seiner privaten Theorie und Praxis von einer nicht unfehlbaren Lehre des kirchlichen Lehramtes abwei- chen zu dürfen, — ein solcher Fall ist grundsätzlich denkbar

—, muß sich nüchtern und selbstkritisch in seinem Ge- wissen fragen, ob er dies vor Gott verantworten kann."

Dr. med. Ludwig Schmitt, Goethestraße 4, 5400 Ko- blenz-Oberwerth

Verantwortung

Daß das Deutsche Ärzte- blatt die Instruktion der Kon- gregation für die Glaubens- lehre . . . auf seite eins kom- mentiert, ist dankenswert und entspricht der Bedeu- tung des Dokuments.

Erwähnung verdienten al- lerdings auch, um nur ein Beispiel zu nennen, die wich- tigen ethischen Kriterien, die die Instruktion etwa für die Erlaubtheit eines Eingriffs bei Embryonen angibt (I, Nr.

4).

Der Rezensent findet in dem Vers der Genesis und sie werden ein Fleisch sein" keinen Hinweis auf die Fortpflanzung. Der etwas fundamentalistische Einwand verwundert. Er möchte offensichtlich auf ei- ne angeblich mangelnde bib- lische Begründung der In- struktion hinweisen. Ein Do- kument dieser Art pflegt al- lerdings nicht, in die ethi- schen und theologischen Bi- bliotheken einzuführen, die Kretürlichkeit und Ge- schenkcharakter des mensch- lichen Lebens, die Konstitu- tion der Person und die heils- geschichtliche Berufung des Menschen, den theologischen Horizont von Ehe und Ge- schlechtlichkeit behandeln.

Diese Grundlagen werden er- wähnt und dienen als Aus- gangspunkt; biblische Be- gründung ist nicht an Vers- angaben zu messen.

Der Argumentationsan- satz der Instruktion ist daher auch nicht, wie der Rezen- sent vermutet, eine obskure Vorstellung vom „Mysterium des Uterus", in dessen „Tie- fe und Dunkelheit" Gott schaffe, sondern ein ethisch und theologisch reflektierter Begriff von menschlicher Person, ihren Akten und ih- rer Verantwortung, der aller- dings auch — zugegebenerma- ßen — einen etwaigen Allein- vertretungsanspruch von Bio- logen und Fortpflanzungs- technikern in seine Schran- ken weist.

Dr. phil. Jürgen Eberle, Stadtwaldgürtel 73, 5000 Köln 41

A-1606 (6) Dt. Ärztebl. 84, Heft 23, 4. Juni 1987

Referenzen

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