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Die Ernennung bedarf der Bestätigung durch den Grossen Rat

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Kanton Bern Auszug aus dem Protokoll canton de Berne des Regierungsrates

Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif

5. Mai 2010 STAC

0 7 0 0 Ernennung der Leitung der Finanzkontrolle Bestätigung durch den Grossen Rat

1. Gegenstand

Gemäss Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Finanzkontrolle vom 1. Dezember 1999 ernennt der Regierungsrat nach Anhören der Steuerungskommission eine Person mit Revisionsfachkenntnissen als Vorsteherin oder Vorsteher der Finanzkontrolle auf eine Amtsdauer von vier Jahren. Die Ernennung bedarf der Bestätigung durch den Grossen Rat.

2. Gesetzliche Grundlage

Artikel 5 Absatz 1 Gesetz über die Finanzkontrolle

3. Ernennung durch den Regierungsrat

Der Regierungsrat ernennt nach Anhören der Steuerungskommission Herrn Thomas Remund, dipl. Wirtschaftsprüfer, Treuhänder mit eidg. Fachausweis, geb. 1960, von Mühleberg (BE), als Vorsteher der Finanzkontrolle auf eine Amtsdauer von vier Jahren. Der Amtsantritt erfolgt voraussichtlich am

1. Dezember 2010.

4. Bestätigung durch den Grossen Rat Der Grosse Rat bestätigt die Ernennung.

An den Grossen Rat

Für getreuen Protokollauszug Der Staatsschreiber:

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