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Der Regierungsrat hat sich im Übrigen nie und auf keine Weise verpflichtet, die Bevölkerung zu den Anträgen der Interjurassischen Versammlung zu konsultieren

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I 003/2009 STA 11. März 2009 STA C

Interpellation 0401 Zuber, Moutier (PSA)

Hirschi, Moutier (PSA) Aellen, Tavannes (PSA) Vaquin, Moutier (CVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 04.12.2008

Äusserungen des Juradelegationspräsidenten am Force-démocratique-Kongress Anlässlich des letzten Kongresses von «Force démocratique» vom 29. November 2008 in Tramelan war der Regierungsrat durch den Präsidenten der Juradelegation (JDR), Herrn Regierungsrat Philippe Perrenoud, vertreten. Dieser äusserte sich in seiner Ansprache wie folgt:

«Einige gehen davon aus, dass der Prozess notwendigerweise in einer Volksabstimmung münden wird. Es muss jedoch daran erinnert werden, dass die Mitglieder des Bernjurassischen Rats durch das Volk gewählt wurden. Der Bernjurassische Rat ist somit das durch die bernjurassische Bevölkerung legitimierte Organ und Sprachrohr der Region. Der Regierungsrat hat sich im Übrigen nie und auf keine Weise verpflichtet, die Bevölkerung zu den Anträgen der Interjurassischen Versammlung zu konsultieren. [I] Sollte der Berner Jura auf der Grundlage der Arbeiten der Interjurassischen Versammlung — und egal für welches Verfahren man sich entscheidet — via Bernjurassischem Rat erklären, dass er keine Änderung der Kantonsgrenzen will, wird niemand mehr, weder eine Person noch eine Gruppierung, legitimiert sein, eine solche Änderung der Grenzen zu fordern».

«[I] Man kann sich fragen, ob die Meinung der bernjurassischen Bevölkerung für die Gruppierungen, die sich geäussert haben, irgendeine Bedeutung hat. Stellt man sich diese Frage, fragt man sich auch, welches Gewicht die Bevölkerung des heutigen Berner Juras in einem Kanton mit sechs Bezirken oder sechs Gemeinden hätte».

«[I] Bei jedem Szenarium werden aber sowohl die Gemeindebehörden von Biel und Leubringen als auch der Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) angehört werden müssen».

«Liest man aber, dass eine dieser Gruppierungen erklärt, sie werde (ich zitiere) «keine Verzögerungen oder Beurteilungsfehler der IJV mehr tolerieren», oder liest man, dass jede Beurteilung der IJV, die nicht in Richtung eines neuen Kantons mit sechs Bezirken geht, als Fehler zu betrachten sei, so darf und muss man besorgt sein».

Diese Äusserungen von Regierungsrat Perrenoud werfen folgende Fragen auf:

1. Regierungsrat Perrenoud fragt sich, ob für die autonomistischen Gruppierungen «die Meinung der bernjurassischen Bevölkerung irgendeine Bedeutung hat». Gleichzeitig sagt der Präsident der Juradelegation, dass «sich der Regierungsrat nie und auf keine Weise verpflichtet hat, die Bevölkerung zu den Anträgen der Interjurassischen Versammlung zu konsultieren». Sieht die Regierung in den Äusserungen ihres Vertreters nicht einen Widerspruch?

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2. Die bernischen Behörden und die antiseparatistischen Gruppierungen beziehen sich ständig auf den Willen der Bevölkerung des Berner Juras, den sie in den 1970er-Jahren zum Ausdruck gebracht haben. Warum sollten die Bürgerinnen und Bürger unter 53 Jahren (die sich noch nie zu dieser Frage geäussert haben) nicht das Recht haben, die Anträge der IJV demokratisch zu sanktionieren?

3. Welche Gesetzes- oder Verfassungsbestimmungen gewähren dem Bernjurassischen Rat das Vorrecht, sich endgültig im Namen der Bevölkerung zu einem derart wichtigen Thema wie den Schlussfolgerungen der IJV zu äussern?

4. Wie lässt sich rechtfertigen, dass ein Organ, dessen Gründung erst nach der Vereinbarung vom 25. März 1994 erfolgte, bei der Lösung eines Problems, das bereits vor seiner Gründung bestand, das letzte Wort haben kann?

5. Wird der Beschluss des Bernjurassischen Rats dem Referendum unterstehen? Wird er die Mitglieder des Grossen Rates, die Bundesparlamentarierinnen und Bundesparlamentarier und die Bevölkerung des Kantons Bern ihrer verschiedenen Interventionsmöglichkeiten berauben (Motion, parlamentarische Initiative, Volksinitiative usw.)?

6. Wie erklärt die Regierung, dass der BJR bei der Frage einer Kantonsgebietsänderung das letzte Wort haben soll, obwohl er beispielsweise nicht einmal in der Lage war, die Verschiebung einer Verwaltungseinheit (AGR) von Biel nach Nidau zu verhindern?

7. Wie würdigt der Regierungsrat folgende Aussagen des ehemaligen JDR-Präsidenten:

«Wenn es im Berner Jura eine autonomistische Minderheit gibt, so gibt es doch auch Gemeinden mit einer autonomistischen Mehrheit, wie z.B. Moutier. Diese Gemeinden können ihre Bevölkerung befragen, wann immer sie wollen. Es gibt sogar ein kantonalbernisches Gesetz, das besagt, dass solche Konsultativabstimmungen keiner besonderen Gesetzesgrundlage bedürfen1»?

8. Bestätigt der Regierungsrat, dass er die Gemeindebehörden von Biel und Leubringen auf jeden Fall konsultieren wird, obwohl diese nicht direkt von der Vereinbarung vom 25. März 1994 betroffen sind? Wird die Regierung dies auch bei anderen Gemeinden tun, zum Beispiel bei der Stadt Moutier, deren besondere Situation von den Unterzeichnern der Vereinbarung unterstrichen worden war?

9. Wie hoch ist der Bevölkerungsanteil des Berner Juras im Kanton Bern? Wie hoch wäre er in einem wiedervereinigten Jura?

10. Regierungsrat Perrenoud zeigt sich in Bezug auf die Erklärungen der autonomistischen Grupierungen gegenüber der IJV besorgt. Hat der Regierungsrat solche Sorgen auch in Bezug auf die Erklärungen von «Force démocratique», die in Anwesenheit des JDR- Präsidenten zur Auflösung der IJV aufgerufen und deren «relative Parteilichkeit, substanzielle Exklusivität und partiellen Irrealismus» angeprangert hat?

11. Der Regierungsrat kommt den Einladungen von «Force démocratique» immer gerne nach.

Wie würde er sich verhalten, wenn er von den autonomistischen Gruppierungen eingeladen würde?

12. Regierungsrat Perrenoud war es in der Folge wichtig, sich in den Medien zu rechtfertigen, indem er präzisierte, dass es sich bei seiner Ansprache um die «Grussbotschaft der bernischen Kantonsregierung an Force démocratique» und nicht um eine «persönliche Meinung» gehandelt habe. Wurde dieser Text vorgängig dem Gesamtregierungsrat vorgelegt? Ist die Regierung nicht der Auffassung, dass sie als Exekutivbehörde einer gewissen Unparteilichkeit unterworfen ist und sie es demnach unterlassen sollte, militante Ansprachen zu halten?

1 Erklärung von alt Regierungsrat Mario Annoni live in einer Sendung von Radio suisse romande, in Anwesenheit von Nationalrat Walter Schmied (Sendung «Forum» vom 26. September 2005).

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Antwort des Regierungsrates

1. Es besteht kein Widerspruch zwischen der Kritik gegenüber denjenigen, die der Region eine Lösung aufzwingen möchten, die nicht dem Willen der betroffenen Bevölkerung entspricht, und der Haltung des Regierungsrats in Bezug auf die Frage, wer befugt ist, im Namen der Region zu sprechen. Der Präsident der Juradelegation wollte in diesem besonderen Kontext im Namen des Regierungsrates betonen, dass der Bernjurassische Rat (BJR) die demokratisch legitimierte Instanz ist, um die Erwartungen der Region zu äussern, und dass diese Rolle nicht irgendeiner Person oder einer anderen noch so ehrwürdigen Organisation zukommt, die nur für sich selbst oder ihre Mitglieder sprechen kann.

2. Die Verfassung des Kantons Bern garantiert die demokratische Äusserung des Volkswillens. Die Formen dieses demokratischen Rechts sind im Gesetz definiert. Aus der Tatsache, dass sich Personen, die heute unter 53 Jahre alt sind, beim Volksverdikt von 1975 nicht äussern konnten, kann somit keine Verpflichtung für eine neue Konsultation abgeleitet werden. Das weitere Vorgehen wird zu gegebener Zeit und in Absprache mit der Regierung das Kantons Jura festgelegt werden.

3. Das Sonderstatutsgesetz überträgt dem BJR weit gehende Mitwirkungsrechte. Der Regierungsrat achtet jedes Mal und soweit möglich die Meinung des BJR, vor allem dann, wenn es um eine für die Region wichtige Frage geht. Die Schlussfolgerungen der Interjurassischen Versammlung (IJV) gehören nicht zu den in Artikel 61 und 62 der Kantonsverfassung genannten Gegenständen, die der obligatorischen oder fakultativen Volksabstimmung unterstehen.

4. Die Gründung des BJR und die Festlegung seiner Befugnisse erfolgten am 3. September 2004 mit der Verabschiedung des Sonderstatutsgesetzes. Der Auftrag an die IJV erfolgte erst später, und zwar am 7. September 2005. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Datum der Vereinbarung, mit der die IJV eingesetzt wurde, dem BJR verbieten sollte, sich zu einem Text zu äussern, den die IJV am 4. Mai 2009 veröffentlichen wird.

5. Eine Stellungnahme des BJR, egal wie sie ausfallen wird, vermag die Bürgerinnen und Bürger sowie die Behördenmitglieder nicht der Rechte zu berauben, die ihnen durch die Kantonsverfassung und die geltende Gesetzgebung garantiert werden.

6. Der BJR (und auch der RFB) wurden zum vorgesehenen Umzug der französischsprachigen Verwaltungsstelle des AGR angehört, allerdings erst in einer späten Phase des Vorhabens. Der Regierungsrat wird dafür sorgen, dass der BJR zum Bericht der IJV rasch konsultiert wird.

7. Bei der besagten Erklärung ging es in Wirklichkeit darum, an Artikel 21 Absatz 1 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG) (BSG 170.11) zu erinnern, wonach die Gemeinden in ihrem Organisationsreglement Konsultativabstimmungen vorsehen können.

8. Die Frage, wer im Berner Jura angehört werden soll, ist noch offen. Die Situation von Biel und Leubringen unterscheidet sich von jener der bernjurassischen Gemeinden, da sie von den Arbeiten der IJV ausgeschlossen sind, obwohl diese sie ebenfalls direkt betreffen. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, diese beiden Gemeinden und auch den Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) anzuhören.

9. Die Bevölkerung des Berner Juras stellt 5,4 Prozent der Bevölkerung des Kantons Bern dar. In einem allfälligen aus den sechs interjurassischen Bezirken bestehenden Kanton würde sie 42,5 Prozent ausmachen. Sie gehört zu einem Kanton, dessen Bevölkerung rund 13 Prozent der gesamtschweizerischen Bevölkerung ausmacht. Ein aus den sechs Bezirken bestehender Kanton Jura würde hingegen 1,6 Prozent der gesamtschweizerischen Bevölkerung darstellen.

10. Der Regierungsrat teilt die von «Force démocratique» gemachte Analyse der IJV- Arbeiten nicht. Er hält es aber für normal, dass eine politische Bewegung Resolutionen veröffentlicht, welche die zuständigen Behörden zum Handeln aufrufen. Erklärungen, die

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praktisch unverhohlen Drohungen an die Adresse von Mitgliedern eines von den beiden Kantonsregierungen eingesetzten Organs enthalten, sind in der Tat aber beunruhigend.

11. Ein konstruktiver Dialog ist nur zwischen Partnern möglich, die sich gegenseitig achten.

Diese Voraussetzung ist bei den Beziehungen zwischen dem Regierungsrat und «Force démocratique» gegeben. Der Regierungsrat würde die Einladung zur Stellungnahme oder zum Dialog seitens einer demokratischen Kraft mit autonomistischem Gedankengut nicht ablehnen. Gegenwärtig muss man aber zugeben, dass es nicht leicht ist, in den öffentlich geäusserten Meinungen mancher autonomistischer Bewegungen den gebührenden Respekt gegenüber dem Regierungsrat und seinen Mitgliedern auszumachen.

12. Der Regierungsrat, der den Wortlaut der besagten Ansprache vorgängig genehmigt hatte, hält es für seine Pflicht, angesichts der Situation, die mit den Mitte November 2008 von drei autonomistischen Bewegungen in den regionalen Medien veröffentlichten und beunruhigenden Erklärungen entstanden ist, an seine unveränderte Haltung zu erinnern und die Rolle der einzelnen Institutionen der Region zu präzisieren.

An den Grossen Rat

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