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Antrag auf Nachteilsausgleich an der FH Graubünden

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Academic year: 2022

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Antrag auf Nachteilsausgleich an der FH Graubünden

Der Antrag auf Nachteilsausgleich an der Fachhochschule Graubünden stützt sich auf die Richtlinie zum Umgang mit Nachteilsausgleichen vom 30. Juni 2021 in welcher die Definition des Nachteilsausgleichs enthalten ist. Bei einem Erstantrag muss vorab ein Beratungsgespräch mit der Anlaufstelle für

Nachteilsausgleich geführt werden. Der vollständige Antrag muss Anfang Semester und mindestens 2 Monate vor der Erbringung des Leistungsnachweises eingereicht werden.

Wir bitten Sie, den Antrag auszufüllen und bei der Anlaufstelle für Nachteilsausgleich, Frau Maria Simmen-Blischke (beratung@fhgr.ch) einzureichen.

Informationen zu Formen des Nachteilsausgleiches

Nachteilsausgleiche sind immer individuell. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs besteht nicht. Es wird unter Berücksichtigung der Anforderungen des Studienganges den Bedürfnissen der antragstellenden Person im Einzelfall entschieden.

Erstantrag oder Wiederholungsantrag

Handelt es sich um den ersten Antrag an der FH Graubünden oder haben Sie schon einmal einen f Nachteilsausgleich an der FH Graubünden gestellt?

☐Erstantrag

☐Wiederholungsantrag

Personalien der antragstellenden Person

Name, Vorname:

E-Mail:

Telefon:

Studienstufe:

Studiengang:

Studienort:

Aktuelles Studiensemester:

Beginn Studium:

Voraussichtliches Studienende:

Fachhochschule Graubünden Scola auta spezialisada dal Grischun Scuola universitaria professionale dei Grigioni University of Applied Sciences of the Grisons

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(2)

Titel: Antrag auf Nachteilsausgleich an der FH Graubünden Ausgabestelle: Anlaufstelle für Nachteilsausgleich Geltungsbereich: Fachhochschule Graubünden

Ausgabedatum: 30.06.2021 2/4

Zeitraum und Umfang

Für welchen Zeitraum und in welchem Umfang werden die Massnahmen beantragt? (Zutreffendes bitte ankreuzen, Mehrfachnennungen möglich):

☐Einmalig

☐Für das gesamte Studium (Ein erteilter Nachteilsausgleich ist gültig für maximal 1 Jahr. Danach ist bei Bedarf ein neuer Antrag zu stellen.)

☐Für folgendes Semester:

☐Für folgende Formen von Leistungsnachweisen:

☐Für einen bestimmten Leistungsnachweis:

Sonstiges:

Angaben zu studienrelevanten Einschränkungen

Um Ihre individuelle Situation gezielt erfassen zu können, bitten wir Sie, die Auswirkungen

(Studienerschwernisse/Erschwernisse bei Leistungsnachweisen) der Behinderung auf Ihr Studium bzw.

auf einen spezifischen Leistungsnachweis oder eine bestimmte Form von Leistungsnachweisen gemäss Ihrem subjektiven Erleben zu beschreiben (falls die Situation gleich ist wie beim Erstantrag, Verweis auf den Erstantrag):

Vorschlag für nachteilsausgleichende Massnahmen

Folgende konkrete nachteilsausgleichende Massnahmen werden vorgeschlagen:

Gab es bereits bewilligte Nachteilsausgleiche durch andere Bildungsinstitutionen?

☐Ja. Angaben zu den bewilligten Massnahmen und der Bildungsinstitutionen:

Nein

(3)

Ausgabedatum: 30.06.2021 3/4 o Aktuelles Gutachten (nicht älter als 1 Jahr) einer Fachperson mit Angaben zu:

 Diagnose gemäss ICD-10 Klassifikation

 Studienrelevante Einschränkungen, welche aus der Behinderung oder chronischen Krankheit resultieren

 Entwicklungstendenz der Behinderung oder chronischen Krankheit (stabil, progressiv, wiederkehrend, degenerativ usw.)

 Empfehlung von Massnahmen zum Ausgleich der vorliegenden Nachteile

 Bisherige Verfügungen für Nachteilsausgleiche (wenn vorhanden und bei erstmaligem Antrag)

Mit der Unterzeichnung des Antrags auf Nachteilsausgleich erklärt sich die antragstellende Person damit einverstanden, dass für die notwendigen internen Abklärungen die entsprechenden Personen informiert werden. Zudem wird der Entscheid im Studierendendossier abgelegt. Das Antragsformular

Nachteilsausgleich an der FH Graubünden stützt sich auf die Richtlinie zum Umgang mit Nachteilsausgleichen.

………. ………...

Ort, Datum Unterschrift der antragstellenden Person

Mögliche Massnahmen können sein:

• Einsatz technischer Hilfsmittel bei Prüfungen (Bsp. Notebook, Lesegerät)

• Verlängerung der Prüfungszeit oder Verlängerung der Abgabefrist für schriftliche Arbeiten

• Unterbrechung von Prüfungen für individuelle Erholungspausen, die nicht auf die Bearbeitungszeit der Prüfung angerechnet werden

• Schreiben einer Prüfung in einem separaten Raum

• Möglichkeit zum folgenlosen Rücktritt von Prüfungen bei akut auftretenden schwerwiegenden Beschwerden (Bsp. Schübe bei Autoimmunerkrankungen)

• Wechsel der Art des Leistungsnachweises, Bsp. mündliche statt schriftlicher Prüfung oder umgekehrt (Bsp. für Studierende mit Seh- oder Sprachbehinderungen)

• Nutzung personeller Assistenzen (Bsp. GebärdensprachendolmetscherIn)

• Anpassungen der räumlichen Infrastruktur Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.

Wir bitten Sie, den Antrag auszufüllen und bei der Anlaufstelle für Nachteilsausgleich, Frau Maria Simmen-Blischke (beratung@fhgr.ch) einzureichen.

Titel: Antrag auf Nachteilsausgleich an der FH Graubünden Ausgabestelle: Anlaufstelle für Nachteilsausgleich Geltungsbereich: Fachhochschule Graubünden

Beratungsgespräch mit Anlaufstelle für Nachteilsausgleich

Ein Beratungsgespräch mit der Anlaufstelle für Nachteilsausgleich wurde durchgeführt:

Beilagen

Ein vollständiger Antrag auf Nachteilsausgleich beinhaltet

:

Ja. Datum:

Nein

Referenzen

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