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Gebührentatbestände § 34 f und h GewO Erlaubnis/ Registrierung Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater
22.1 Erlaubnisverfahren nach § 34 f Abs. 1, 2 GewO und
§ 34 h Abs. 1 GewO
22.1.1 - im Umfang einer Kategorie 320,00 €
22.1.2 - im Umfang von zwei oder drei Kategorien 350,00 € 22.2 Erlaubnisverfahren nach § 34 h Abs. 1 GewO bei
Vorlage einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO
30,00 €
22.3 Erweiterung der Kategorie(n) nach Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO und § 34 h Abs. 1 GewO
22.3.1 - innerhalb von sechs Monaten 80,00 €
22.3.2 - nach mehr als sechs Monaten 120,00 €
22.4 Sonstige Verwaltungshandlungen nach Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO und § 34 h Abs. 1 GewO
25 – 100 €
22.5 Registereintragung nach § 34 f Abs. 5 GewO und
§ 34 h Abs. 1 S. 4 GewO (Gewerbetreibender)
45,00 €
22.6 Registereintragung nach § 34 f Abs. 6 GewO und
§ 34 h Abs. 1 S. 4 GewO (Angestellter)
10,00 €
22.7 Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige
20,00 €
22.8 Schriftliche Auskunft aus dem Register nach § 11 a Abs.
2 GewO
15,00 €
22.9 Ausstellung einer Zweitschrift 30,00 €
Stand: Juni 2018
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