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Verein landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Ortenau e. V.

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Academic year: 2022

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Verein landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Ortenau e. V.

VLF Ortenau e. V. – Geschäftsstelle – Offenburg, im April 2019 Prinz-Eugen-Straße 2, 77654 Offenburg; Telefon 0781 / 805 7100

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Ehemalige,

mit dem vorliegenden Frühjahrs-Infobrief 2019 möchten wir Ihnen wieder in gewohnter Weise aktuelle Informationen und Kurzhinweise aus Ihrem Amt für Landwirtschaft sowie eine Termin- vorschau an die Hand geben.

Nachdem der zurückliegende Winter sehr verhalten und insgesamt mit zu geringen Nieder- schlägen ausgefallen ist, haben sich bereits Anfang März sehr deutliche Hinweise auf den na- henden Frühling gezeigt. Der Vegetationsbeginn ist temperaturbedingt auf den Getreideflä- chen und bei Grünlandbeständen unübersehbar. Das Andüngen der Wintergetreidebestände und die Aussaat von Sommergetreide konnten bei guter Befahrbarkeit der Flächen erledigt werden. Die Maisaussaat wird in wenigen Wochen beginnen. Zahlreiche Grünlandestände zeigen erhebliche „Nachwirkungen“ des zurückliegenden Trockenjahres und müssen im Früh- jahr dringend nach- oder übergesät werden. Mit Blick auf die Erfahrungen der zurückliegenden Jahre werden wir deshalb die produktionsbezogene Grünlandberatung in engem Schulter- schluss mit unserer zuständigen Landesanstalt in Aulendorf weiter verstärken. Aber auch das Gemeinsame Antragsverfahren ist mit einem neuen und innovativen Anmeldeverfahren ange- laufen. Lassen Sie uns gemeinsam mit Freude und Zuversicht in das Frühjahr 2019 starten.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien für die kommenden Monate vor allem günstige Wachs- tumsbedingungen ohne Wetterkapriolen sowie persönliches Glück und Wohlergehen.

Es grüßt Sie sehr herzlich

Ihr

Dr. Rainer Moritz Amtsleiter

Einzug des Jahresbeitrages

Bitte beachten Sie: im März jeden Jahres erfolgt der Einzug des Jahresbeitrages des Vereins Landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Ortenau e.V. für das laufende Geschäftsjahr. Um Rückbuchungen zu vermeiden, bitten wir Sie, uns rechtzeitig zu unterrichten, wenn sich Ihre Kontoverbindung geändert hat oder das Konto aufgelöst wurde.

Kündigungen sind jederzeit möglich (bitte schriftlich an die Geschäftsstelle); wirksam werden diese jeweils zum 31.12. des laufenden Jahres.

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Informationen zur Datenschutzgrundverordnung

Am 25.05.2018 ist europaweit die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getre- ten. Diese Verordnung sieht vor, dass Personen, von denen personenbezogene Daten ge- speichert sind, über das Verfahren der Datenspeicherung informiert werden.

In diesem Rahmen erklärt der Verein Landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Ortenau e.V.

gegenüber seinen Mitgliedern, dass erhobene Daten (Name, Vorname, Anschrift, Bankverbin- dung) ausschließlich zur Mitgliederverwaltung und -betreuung verwendet werden.

Die Daten werden in keinem Falle an Dritte weitergegeben. Die Speicherung Ihrer Daten be- ruht darauf, dass Sie Mitglied im Verein Landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Ortenau e.V. sind.

Die Daten werden nur für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert.

Bei Fragen bezüglich des Datenschutzes können Sie sich gerne bei der Geschäftsstelle mel- den.

Landwirtschaftliche Unternehmensberatung

Was ist Liquidität?

Liquidität beschreibt die Fähigkeit, seine Zahlungsverpflichtungen jeder Zeit vollständig und termingerecht nachkommen zu können. Das heißt, fällige Verpflichtungen, wie zum Beispiel Pachtzahlungen, offene Rechnungen oder Löhne zahlen zu können.

Warum ist es wichtig, die Liquidität zu planen, um liquide zu bleiben?

(Liquiditätsplanung)

Die Liquiditätsplanung verschafft Sicherheit und einen vorausschauenden Überblick, wobei die Zahlungsströme des Betriebs monatsweise abgebildet werden. So wissen Sie, mit welchen Einnahmen und Ausgaben Sie rechnen müssen und können diese besser terminieren und steuern.

Bei der Liquiditätsplanung werden die erwarteten zukünftigen Einnahmen und Ausgaben des landwirtschaftlichen Betriebs und des Unternehmerhaushalts erfasst und einander gegenüber gestellt.

Dabei sollten sich folgende Punkte abzeichnen: Die Tendenz über 12 Monate, die kritischen Monate, der benötigte Finanzierungsrahmen und wann beispielsweise ein Liquiditätsüber- schuss besteht.

Mit solch einer Planung können unnötige Zinszahlungen vermieden werden. Außerdem kann sich die vorausschauende Liquiditätsplanung positiv auf das Rating einer Bank auswirken, da Kontenüberziehungen vermieden werden, die das Rating verschlechtern.

Wie kann die Liquidität erhalten werden?

Sie sollten darauf achten, dass die Bezahlung von erbrachten Leistungen pünktlich erfolgt.

Bei knapper Liquidität sollte die Ernte zeitnah vermarktet werden. Wenn sich die Liquiditätssi- tuation spürbar verschlechtert, sollten Investitionen (kleine Wachstums- oder Ersatzinvestitio- nen), sofern sie nicht zwingend erforderlich sind, verschoben werden.

Die Betriebsmittelbeschaffung sollte unabhängig von der Liquidität erfolgen. Zudem empfiehlt es sich Skonti zu ziehen, um bei einer früheren Zahlung von wenigen Wochen einen Preis- nachlass von 1 bis 2 % zu erhalten.

Eine Excel-Anwendung zur Liquiditätsplanung kann auf unserer Homepage heruntergeladen werden.

Stefan Kury

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Landwirtschaftliche Produktion

Dauerthema Maiswurzelbohrer

Der Maiswurzelbohrer hat sich im letzten Jahr nochmals stark ausgebreitet. In Nordbaden sind nun auch der Landkreis Karlsruhe, sowie der Rhein-Neckarkreis betroffen. Die Käferfänge im Ortenaukreis sind flächendeckend und in bisher nicht dagewesenem Umfang. Die daraufhin in weiten Teilen des Rheintals verfügte Fruchtfolgeregelung (maximal 2 x Mais in Folge auf je- dem Schlag) soll eine weitere Ausbreitung des Schädlings verhindern. Erste Auswirkung der Regelung war ein Rückgang des Maisanbaus in der Ortenau in 2018 um knapp 1.000 ha. In 2019 wird die Einhaltung der Fruchtfolge nun erstmals stichprobenhaft kontrolliert.

Bei der Aussaatplanung beachten: In den von der Fruchtfolgeregelung betroffenen Gemar- kungen ist auf Flächen auf denen in 2017 und 2018 Mais angebaut wurde ein erneuter Anbau von Mais in 2019 nicht zulässig!

Versuchsfeldtag in Mahlberg-Orschweier am Dienstag, den 04. Juni 2019

Geboten werden Informationen zu Gerste, Winterweizen, Körnermais und Silomais, Acker- bohnen, Erbsen und Sojabohnen; ebenso Versuche zur Unkrautbekämpfung in Mais und Soja.

Thema werden auch alternative Kulturen zu Mais aufgrund der Auflagen zur Fruchtfolge sein.

Der Erfahrungsaustausch zum Markt und zu aktuellen Vorgaben in der Düngung wird wie im- mer abgerundet durch Informationsstände der Industrie, des Handels und anderer wichtiger Akteure in der Landwirtschaft. Für die Verpflegung sorgt in bewährter Weise die Familie An- selm.

Beginn ist um 09:30 Uhr am Zentralen Versuchsfeld auf dem Betrieb Martin Anselm, Im Egenloch 1, Mahlberg-Orschweier.

Die Feldführungen beginnen um 10:00 Uhr und um 13:30 Uhr.

Es werden 2 Stunden als Fortbildungsnachweis für die Sachkunde anerkannt. Bitte den Pflanzenschutz-Sachkundeausweis mitbringen!

Ansprechpartner: Herr Köninger, Tel. 0781 805 7198; Herr Heitz, Tel. 0781 805 7199

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Termin vormerken:

Versuchsfeldtag Mais in Mahlberg-Orschweier, Dienstag, den 03. September

Beginn ist um 13:30 Uhr am Zentralen Versuchsfeld auf dem Betrieb Martin Anselm, Im Egenloch 1, Mahlberg-Orschweier.

Es werden 2 Stunden als Fortbildungsnachweis für die Sachkunde anerkannt. Bitte den Pflanzenschutz-Sachkundeausweis mitbringen!

Ansprechpartner: Herr Köninger, Tel. 0781 805 7198; Herr Heitz, Tel. 0781 805 7199 Volker Heitz

Welche Programme für die Ermittlung des Düngebedarfs und den Nähr- stoffvergleich nutzen?

Seit dem 02. Juni 2017 gilt die neue Düngeverordnung. Erhält ein Schlag mehr als 50 kg Stickstoff oder 30 kg Phosphat pro ha und Kalenderjahr muss vor der ersten Düngung zur Kul- tur eine Düngebedarfsermittlung erfolgen.

Die Berechnungsprogramme sind unter „www.duengung-bw.de“ zu finden. Unter der Rubrik

„Dienste“ kann die N-Düngebedarfsermittlung, der erforderliche Bedarf an Grundnährstoffen und Kalk für alle Kulturen berechnet werden.

Der Nährstoffvergleich muss weiterhin bis Ende März für das vorangegangene Jahr ermittelt werden. Dabei darf der Überschuss an Stickstoff im Drei–Jahresschnitt 50 kg und an Phos- phat im Fünf–Jahresschnitt 10 kg nicht überschreiten. Ab 2018 müssen Betriebe, welche > 2,5 GV/ha und > 30 ha Landwirtschaftliche Nutzfläche oder > 2,5 GV/ha und insgesamt > 50 GV besitzen, sowie Betriebe die mehr als 750 kg N aus eigener Tierhaltung haben und zusätzlich Wirtschaftsdünger von mehr als 750 kg N aufnehmen, eine Stoffstrombilanz erstellen. Der Nährstoffvergleich und die Stoffstrombilanz können ebenfalls unter www.duengung-bw.de un- ter Dienste berechnet werden.

Für weitere Information und bei Fragen wenden Sie sich direkt an Herrn Köninger, Tel. 0781 805 7198 oder Herrn Mannßhardt, Tel. 0781 805 7205.

Thomas Köninger

Gewässer-Abstandsauflagen von Pflanzenschutzmitteln

Die Abstandsauflagen zu Oberflächengewässer beruhen zum einen auf Vorgaben nach dem Wassergesetz Ba-Wü (Land) bzw. Wasserhaushaltsgesetz (Bund). Die Abstandsauflage be- trägt hier 5 m. Gewässer von wasserwirtschaftlicher Bedeutung sind im AWGN –Verzeichnis aufgeführt, einzusehen im Internet unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/awgn ->

Geodaten hier. Bei Unklarheiten zur Gewässerlistung können Anfragen bzw. Widersprüche beim Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz am Landratsamt eingereicht werden, das für die Listung der Gewässer und Einhaltung der Auflagen zuständig ist.

Innerhalb der einzuhaltenden Abstände nach Wassergesetz wie nach Pflanzenschutz- gesetz ist die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln verboten!

Bei den Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern und periodisch wasserführenden Ge- wässern nach dem Pflanzenschutzgesetz variieren die Abstände je nach Pflanzenschutzmittel, nach der zu behandelnden Kultur und der Abdriftminderungsklasse des Pflanzenschutzgerä- tes. Für die Einhaltung der Auflagen ist hier das Amt für Landwirtschaft zuständig.

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Bei Ackerbaukulturen und Erdbeeren (=Flächenkulturen) betragen die Abstände überwiegend 5 m, bei Raumkulturen (z.B. Obstbäume /-sträucher, Weinbau) zwischen 5 m und 20 m. Die Abstände stehen in der Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels, ferner sind Zusammenstel- lungen auf den Tabellenseiten der Broschüren zum „Integrierten Pflanzenschutz 2019“ auf der Internetseite des LTZ-Augustenberg zu finden: www.ltz-bw.de -> Service -> Integrierter Pflan- zenschutz. Für den Obstbau stehen auch auf der Warndienstseite des Landwirtschaftsamtes Zusammenstellungen getrennt nach Obstart als PDF-Dateien bereit:

www.ortenaukreis.landwirtschaft-bw.de -> Zu allen Warndiensten -> Kernobst bzw. Stein- /Beerenobst. Achten Sie auch auf die entsprechenden Geräteanforderungen (z.B. Düsenwahl, Spritzvorgaben). Nur mit deren Umsetzung ist die Geräteeinstufung für die Abdriftminderung gültig. Die gesamte JKI Düsen- und Geräteliste steht beim LTZ zum Herunterladen bereit un- ter www.ltz-bw.de -> Arbeitsfelder -> Pflanzenschutz -> Gerätetechnik -> Verlustmindernde Geräte , eine Auszugsliste für den Obstbau unter www.ortenaukreis.landwirtschaft-bw.de ->

Zu allen Warndiensten ->Aktuelles .

Zur Einhaltung der Auflagen nach Pflanzenschutzgesetz finden Fachrechtskontrollen statt. Verstöße sind hier bußgeldbewehrt und CC-relevant.

Hans-Dieter Beuschlein

Grünland und Tierhaltung

Zum 1. März 2019 ging unser langjähriger Kollege Georg Feger in den wohlverdienten Ruhe- stand. Neuer Grünland- und Tierhaltungsberater ist nun Herr Simon Christ, erreichbar unter der Telefonnummer 0781 805 7160 oder per E-Mail an Simon.Christ@ortenaukreis.de.

Volker Heitz

Hauswirtschaft und Ernährungszentrum

Gläserne Produktion

Termine:

Samstag, 29. Juni 2019 und Sonntag, 30. Juni 2019 jeweils von 10:00 Uhr - 19:00 Uhr, Bioland Imkerei Gabriele und Bernd Krög, Sasbachrieder Str. 59, 77880 Sasbach.

Sonntag, 07. Juli 2019 von 10:30 Uhr - 18:00 Uhr

Armbrusters Hof – Ulrike und Werner Armbruster, Obertal 5, 77791 Berghaupten Sonntag, 18. August 2019 von 11:00 Uhr - 18:00 Uhr

Kinzig-Brennerei, Martin Brosamer, Urbann 2, 77781 Biberach

Ernährungszentrum Ortenau

Unser aktuelles Veranstaltungsprogramm März- August 2019 finden Sie auf unserer Homepage unter www.EZ-Ortenau.de

Oberrheinmesse Offenburg - 28.September bis 06. Oktober 2019 – wir sind dabei!

Besuchen Sie unseren Informationsstand in der Ortenauhalle zum Thema „Weniger ist mehr- Lebensmittel wertschätzen“ und machen Sie mit bei den Angeboten der interaktiven Aus- stellung, die uns der LRA-Eigenbetrieb Abfallwirtschaft als Leihgabe zur Verfügung stellt.

Luzia Bollack-Beuschlein

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Fachschule, Aus- und Fortbildung

Die Fachschule für Landwirtschaft in Offenburg bietet qualifizierte Weiterbildungsmöglichkei- ten in den Bereichen

Brennereiwesen

Hauswirtschaft

Landwirtschaft

Ab November 2019 werden wieder neue Fachklassen starten:

Ausbildung zur „Staatlich geprüften Fachkraft für Hauswirtschaft“

Möchten Sie

Ihren Haushalt professionell führen

aktuelles Betriebs- und Haushaltsmanagement erlernen

nach der Elternzeit qualifiziert ins Berufsleben einsteigen

ohne ländlich-hauswirtschaftliche Berufsausbildung mit Ihrem Partner einen landwirt- schaftlichen Betrieb führen

mehr wissen über Ernährung, Speiseplanung, Wäschepflege, Hausreinigung, Zeitma- nagement, den Umgang mit Geld, …

Dann melden Sie sich an!

Bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ist die Teilnahme an der Abschlussprüfung im Beruf „Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter“ möglich.

Eine neue Fachklasse wird bei ausreichender Beteiligung im November 2019 starten.

Eine Informationsveranstaltung findet statt am Donnerstag, 25. Juli 2019 um 19.30 Uhr im Amt für Landwirtschaft Offenburg, Prinz-Eugen-Str. 2, Lehrsaal 018.

Ausbildung zur „Staatlich geprüften Fachkraft für Landwirtschaft“

Eine neue Fachklasse zur Fachkraft für Landwirtschaft wird bei ausreichender Beteiligung im November 2019 starten.

Aufnahmevoraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie Erfahrungen in der Landwirtschaft.

Im Mittelpunkt des eineinhalbjährigen Fachschulangebotes steht die Vermittlung von Grundla- genkenntnissen gepaart mit aktuellem Fachwissen und abgestimmt auf regionale Gegeben- heiten.

Ziele sind einerseits der Abschluss „Staatlich geprüfte Fachkraft für Landwirtschaft“ und andererseits Kenntnisse und Fähigkeiten zu erlangen, den landwirtschaftlichen Betrieb zu- kunftsfähig auszurichten und erfolgreich führen zu können.

Der Fachschulunterricht kann darüber hinaus auch zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung im Beruf „Landwirtin/Landwirt“ dienen.

Eine Informationsveranstaltung findet am Dienstag, 16. Juli 2019 um 19.30 Uhr im Amt für Landwirtschaft Offenburg, Prinz-Eugen-Str. 2, Lehrsaal 001 statt.

Maria Gille

Referenzen

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