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Sehr geehrte Eltern! Mit freundlichen Grüßen Josef Anton Kummer

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Academic year: 2022

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VS ST.KANZIAN am KLOPEINER SEE Sternweg 2

9122 St. Kanzian am Klopeiner See Tel.: +43(0)4239/2473-1 Fax: +43(0)4239/2473-4

Mobil.: +43(0)650/2473100 e-mail: direktion@vs-st-kanzian.ksn.at

www.vs-st-kanzian.ksn.at

Sehr geehrte Eltern!

Lehrkörper und Direktion der VS St. Kanzian am Klopeiner See wünschen Ihrem Kind trotz der außergewöhnlichen Situation einen guten Einstand im neuen Schuljahr und freuen sich auf eine gedeihliche Zusammenarbeit mit Ihnen.

Informationen zu Beginn des neuen Schuljahres 2021/22 → Besuchen Sie auch unsere Homepage!

Klassenforum: Für jede Klasse findet im Laufe der ersten Schulwochen unter Einhaltung der verordneten Covid- Maßnahmen ein Elternabend statt. Bitte nutzen Sie diese Gelegenheit der Kontaktaufnahme mit den LehrerInnen. Nähere Informationen gibt der/die Klassenlehrer/in.

Unterrichtende in der ersten Schulwoche ab Dienstag, 14.09.2021

Für alle Klassen: 11:30Uhr

Schülerfreifahrt: Die Schulbusse bringen Ihr Kind täglich morgens zur Schule und nach

Unterrichtsende auch wieder zur jeweiligen Einstiegstelle zurück. Den Fahrplan erhalten Sie am ersten Schultag vom Busunternehmer. Für die erste Schulwoche gilt: 11:30 Abfahrt von der Schule! Um dem Taxiunternehmer die Arbeit zu erleichtern (=Feststellen der tatsächlichen

Busauslastung!), wäre es notwendig, Ihr Kind bereits am zweiten Schultag (DIE/14.09.21) mit dem Schulbus fahren zu lassen! Der Fahrplan am Morgen kann sich nach der ersten Schulwoche noch eventuell ändern!

Nähere Info’s bei: Fa. Hotimitz Tel.: 0664-2050333

Stundenplan: Der endgültige Stundenplan wird voraussichtlich ab der 2. Schulwoche gültig sein.

Unterrichtszeiten:

1. St.: 07:50 bis 08:40 3. St.: 09:50 bis 10:40 5. St.: 11:40 bis 12:30 2. St.: 08:40 bis 09:30 4. St.: 10:40 bis 11:30 6. St.: 12:30 bis 13:20

1. Pause: 09:30 bis 09:50im Schulhof 2. Pause: 11:30 bis 11:40 Evtl.: Nachmittagsunterricht

Mitteilungsheft: Wichtige Informationen (Lehrer und Eltern) werden damit weitergegeben.

Mail und Homepage: Wichtige Infos werden auch auf unserer Homepage veröffentlicht oder per Mail weitergeleitet. Daher ist es gerade auf Grund der Corona- Situation besonders wichtig, eine aktuelle Mail- Adresse an die Klassenlehrkraft zu übermitteln!

Sollten sich persönliche Daten (Wohnsitz, Telefonnummer, Mail…) im Laufe des Schuljahres ändern, so ist dies dem/der Klassenlehrer/in sofort zur Kenntnis zu bringen!

Bei Absenz Ihres Kindes ist eine Meldung spätestens nach 3 Tagen erforderlich (besser: sofort)!

Werfen Sie bitte täglich einen Blick ins Mitteilungsheft und Ihren Mail- Posteingang!

Eine Schulbibliothek und ein Computerraum stehen als Unterrichtsräume zur Verfügung.

AVS-Kinderhort und Schulische Tagesbetreuung: Montag bis Freitag jeweils von

Unterrichtsende bis 18:00 Uhr bzw. 17:00 Uhr. Genauere Informationen erteilt die Schulleitung oder die Hortleitung

Hausschuhe für das Klassenzimmer sollten nicht zum Turnunterricht verwendet werden. Achten Sie beim Kauf der Turnschuhe auf Sohlen, die keine Striche auf Parkettböden hinterlassen.

Erste Hilfe: Es dürfen seitens der Schule keine Medikamente, wie Salben, Tropfen, etc. verabreicht werden.

Bitte nehmen Sie alle beigefügten Erklärungen mit Ihrer Unterschrift zur Kenntnis und geben Sie diese Ihrem Kind sofort wieder mit in die Schule mit! Danke!

Mit freundlichen Grüßen Josef Anton Kummer

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Wir bitten um folgende Geldbeträge für das Schuljahr 2021/22

Verbindlicher Beitrag für zusätzlichen Lesestoff (Jahresabo):

Mini- Spatzenpost 1a, 1b (10 Ausgaben): € 12,00

Spatzenpost 2a, 2b (10 Ausgaben): € 12,00

Lux+ Join in - Englisch 3a (10 Ausgaben): € 20,00

Mein Express 3b (10 Ausgaben): € 15,00

Mini- Max 2a, 2b, 3a, 3b, 4a, 4b ( 9 Ausgaben): € 2,00

Schulbibliothek:

Baustein für Leseerziehung zur Anschaffung neuer Bücher für die Bibliothek (unverbindlich): € 5,00

Spende für Jugendrotkreuz (unverbindlich): € 2,00 (

Information untenstehend!)

Liebe Eltern!

Information - Leistungsbeitrag (Opfergroschen Jugendrotkreuz)

Wir wissen: „Wer schnell hilft, hilft doppelt“. Die beachtlichen Leistungen, die das ÖJRK im Rahmen des Arbeitsprogramms leistet, wären ohne vorhandene Geldmittel nicht möglich. Nun setzen sich diese Mittel aber ausschließlich aus freiwilligen Spenden der österreichischen Schuljugend zusammen. Schon mit € 2.- pro Schüler und Schuljahr (entspricht einer Leistung von 20 Cent! pro Monat) kann wirkungsvoll Hilfe geleistet werden. Der Leistungsbeitrag ist zweckgebunden und wird verwendet für:

- Betreuung chronisch kranker und behinderter Kinder € 0.40 Das Österreichische - Radfahrunterlagen, Erste Hilfe, (Rettungs-)Schwimmen € 0.46 Jugendrotkreuz dankt - HELFI (Unfallverhütung in Volksschulen) € 0.41 herzlich für Ihre

- Beihilfen für bedürftige Kinder und Familien € 0.35 Unterstützung und Mithilfe!

- Internationale Hilfeleistungen und Jugendlager € 0.13 - Informationsmaterial für Schulen: Plakate, Umweltschutz, usw. € 0.25 € 2.00

Bitte wählen Sie die entsprechenden Geldbeträge aus.

Tragen Sie diese in die beigefügte Liste ein und geben sie den genauen Betrag mit der Liste Ihrem Kind mit in die Schule! Danke!

...

Geldbeträge von__________________________________

Name des Kindes

Auswahl

Verbindlicher Lesestoff

Mini- Spatzenpost: 1a, 1b € 12,00

Spatzenpost: € 12,00

Lux+Englisch: € 20,00

Mein Express: € 15,00

Mini- Max: € 02,00

Freiwillige Geldbeträge

Baustein für Leseerziehung - freiwillig € 05,00 Jugendrotkreuz - freiwillige Spende € 02,00

Summe:

Wir bitten um genaue Geldbeträge! Danke! 13.09.2021

Die Beträge für Schulhefte sowie Werk- und Bastelmaterial werden von den LehrerInnen gesondert eingehoben!

Ort/Datum: ________________________________ Unterschrift: _______________________

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VS ST.KANZIAN am KLOPEINER SEE Sternweg 2

9122 St. Kanzian am Klopeiner See Tel.: +43(0)4239/2473-1 Fax: +43(0)4239/2473-4

Mobil.: +43(0)650/2473100 e-mail: direktion@vs-st-kanzian.ksn.at

www.vs-st-kanzian.ksn.at

Einverständniserklärung für Unverbindliche Übung Chor 2021/22

Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind, ______________________________________________, Vor- und Zuname des Kindes

an folgender „UNVERBINDLICHER ÜBUNG“ teilnimmt und nehme zur Kenntnis, dass diese Anmeldung für das ganze Schuljahr 2021/22 gültig ist!

o Chorgesang

(nur für 2.+3.+4. Klassen) (wird als Projekt mit der Musikschule geführt)

Datum:___________________ Unterschrift:_______________________________

SCHULMILCHAKTION

Mein Kind,_______________________________________________________, darf an der Vor- und Zuname

Schulmilchaktion 2021/22 teilnehmen. Eine Abmeldung bzw. ein Wechsel des Produktes ist monatlich möglich. Unsere Kinder erhalten die Milchprodukte vom Landwirt Mucher Wilfried aus Ratschitschach bei Völkermarkt und dürfen zwischen folgenden Angeboten wählen:

Milch Kakao Eiskaffee Fruchtmilch Apfelsaft Beginn: Oktober 2021

Ende: Juni 2022

Die Erhebung erfolgt monatlich! Preisinformation: siehe Mitteilungsheft!

Datum: Unterschrift:

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VS ST.KANZIAN am KLOPEINER SEE Sternweg 2

9122 St. Kanzian am Klopeiner See

Tel.: +43(0)4239/2473-1 Fax: +43(0)4239/2473-4 Mobil.: +43(0)650/2473100

e-mail: direktion@vs-st-kanzian.ksn.at www.vs-st-kanzian.ksn.at

Einwilligung für die regelmäßige Durchführung von COVID-19-Selbsttests im Schuljahr 2021/22

Die regelmäßige Durchführung von COVID-19-Selbsttests (Antigen- und PCR-Tests) setzt die Einwilligung der zu testenden Person bzw. bei Schulkindern bis zum

vollendeten 14. Lebensjahr der bzw. des Erziehungsberechtigten voraus. Diese Einwilligung gilt für die regelmäßige Durchführung der Antigen-Selbsttests und der PCR-Selbsttests in der Schule im Schuljahr 2021/22 sowie hinsichtlich der PCR-Tests auch für die Verarbeitung folgender Daten:

• Vor- und Familienname der Schülerin bzw. des Schülers und besuchte Klasse

• Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse)

• Nummer des Teströhrchens (= Nummer auf der Corona-Testpass-Etikette)

• Testergebnis

Hinweis: Eine Verknüpfung der Daten der Schülerin oder des Schülers bzw. der

Erziehungsberechtigen mit einem Testergebnis aus dem Labor erfolgt ausschließlich im Fall eines positiven Ergebnisses am Schulstandort. Die Testergebnisse werden eine Woche nach deren Eintreffen an der Schule gelöscht.

Durchführung der COVID-19-PCR-Selbsttests:

Die PCR-Tests werden an der Schule durch ein 30 Sekunden andauerndes Spülen im Mund durchgeführt. Bei der Spülflüssigkeit handelt es sich um Trinkwasser, das mit lebensmittelechtem Kochsalz versetzt ist. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler erhält einen Stickerbogen mit persönlichen QR-Codes. Unmittelbar nach jeder Testung klebt die Schülerin bzw. der Schüler einen QR-Code-Sticker auf ihr bzw. sein Teströhrchen (auf den Deckel des Röhrchens). Eine direkte Zuordnung zu einer konkreten Schülerin bzw. einem konkreten Schüler kann damit außerhalb der eigenen Schule nicht erfolgen.

Die Teströhrchen werden gemeinsam mit der Information, welcher Schule diese zuzuordnen sind, an ein zur Auswertung der Tests zertifiziertes Labor gesendet. Das Labor schickt der Schule einen Bericht mit der Gesamtanzahl der am Standort

durchgeführten Tests und weist jene QR-Codes aus, bei denen das COVID-19-Virus nachgewiesen wurde. Die Schule kann die mit einem positiven Ergebnis verknüpften QR-Codes jeweils einer Schülerin bzw. einem Schüler zuordnen.

Bei positivem Testergebnis werden die Schülerin bzw. der Schüler sowie die Erziehungsberechtigten unverzüglich durch die Schule verständigt. Positive

Testergebnisse sind gemäß § 3 Abs.Covid-19 Antigen-Selbsttest Epidemiegesetz der Gesundheitsbehörde zu melden. Ein negatives Testergebnis wird im Corona-Testpass der Schülerin bzw. des Schülers vermerkt.

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EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG

Ich,

________________________________________________________ (Vorname und Familienname)

, erreichbar unter ___________________________________

(Telefonnummer)

und ___________________________________

(E-Mailadresse)

, willige ein, dass ich bzw. mein unter 14-jähriges Kind,

______________________________________________________________

(Vorname und Familienname)

einen COVID-19 Antigen-Selbsttest (ohne Abstrich im hinteren Nasen- oder Rachenbereich) vornehme bzw. vornimmt UND einen COVID-19 PCR-

Selbsttest (durch Spülen) vornehme bzw. vornimmt und die oben

genannten Daten zum oben beschriebenen Zweck der Selbsttestung an Schulen verarbeitet werden.

_______________________________________________________________________________________

Ort, Datum und Unterschrift der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters

Widerruf der Einwilligung:

Ein Widerruf dieser datenschutzrechtlichen Einwilligung sowie der Einwilligung zur Vornahme der Probenabnahme für den PCR-Test oder Antigen-Test ist jederzeit schriftlich (postalisch, per E-Mail, per Telefax) in der Schule möglich.

Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der davor erfolgten Maßnahmen und Datenverarbeitungen nicht berührt. Ab Zeitpunkt des Widerrufes werden an der Schule keine dem Widerruf unterliegenden Testungen mehr durchgeführt.

Bitte geben Sie Ihrem Kind die unterschriebene Einwilligungserklärung in die

Schule mit. Sie wird dort aufbewahrt.

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St. Kanzian, 13.09.2021 Sehr geehrte Eltern!

Die Volksschule St. Kanzian präsentiert sich im Internet mit einer eigenen Homepage.

Ein solcher multimedialer Auftritt wird allerdings erst durch Fotos lebendig.

Um Fotos möglichst unkompliziert in die Homepage einbinden zu können bzw. in diversen Medien zu veröffentlichen, möchten wir Sie bitten, den unteren Teil dieses Blattes ausgefüllt an die Klassenlehrerin zurückzugeben. Danke!

...

Veröffentlichung von Fotos im Internet und diversen Medien Datenschutzgrundverordnung 2021/22

Vor- und Zuname des Erziehungsberechtigten:

Vor- und Zuname des Kindes:

Klasse:

o Ich erlaube der VS St. Kanzian, Fotos in Verbindung mit Vor- und Nachnamen auf der Schulhomepage zu veröffentlichen, auf denen mein Kind zu erkennen ist. Diese Erlaubnis kann ich jederzeit ohne Begründung widerrufen.

o Ich erlaube der VS St. Kanzian, Fotos in Verbindung mit Vor- und Nachnamen in unten angeführten Printmedien zu veröffentlichen, auf denen mein Kind zu erkennen ist:

Kärntner Woche; Kleine Zeitung; Kronen Zeitung; Völkermarkter Nachrichten, St. Kanzianer Zeitung

Diese Erlaubnis kann ich jederzeit ohne Begründung widerrufen.

o Ich möchte nicht, dass Fotos oder Namen veröffentlicht werden, auf denen mein Kind zu erkennen ist bzw. Rückschlüsse auf mein Kind gezogen werden können. Bei Klassenfotos soll mein Kind unkenntlich gemacht werden.

Zutreffendes bitte ankreuzen!

Datum: ________________________________ Unterschrift: _______________________

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FERIENTERMINE 2021/2022

Schulbeginn: 13.09.2021

Ende des Unterrichtsjahres: 08.07.2022 Ferien:

Herbstferien: Sa, 23. Oktober 2021

bis einschließlich

Di, 2. November 2021 Weihnachtsferien: Fr, 24. Dezember 2021

bis einschließlich

Do, 06. Jänner 2022 Semesterferien: Sa, 12. Februar 2022

bis einschließlich

So, 20. Februar 2022 Osterferien: Sa, 09. April 2022

bis einschließlich

Mo, 18. April 2022 Pfingstferien: Sa, 04. Juni 2022

bis einschließlich

Mo, 06. Juni 2022 Sommerferien: Sa, 09. Juli 2022

bis

So, 11. September 2022

Osterferien und Pfingstferien enden auf Grund der Herbstferien schon am Montag! Die Dienstage sind Schultage!

Schulfreie Tage:

Mariä Empfängnis: Mi, 08.12.2021 Christi Himmelfahrt: Do, 26.05.2022 Fronleichnam: Do, 16.06.2022

Im Sinne einer einheitlichen Regelung für die Eltern wird seitens der Bildungsdirektion für Kärnten empfohlen, den 25. Oktober 2021 und die Freitage nach Christi Himmelfahrt (27.05.2022) und Fronleichnam (17.06.2022) schulautonom als schulfreie Tage festzulegen.

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VS ST.KANZIAN am KLOPEINER SEE Sternweg 2

9122 St. Kanzian am Klopeiner See

Tel.: +43(0)4239/2473-1, Fax: +43(0)4239/2473-4 Mobil.: +43(0)650/2473100

e-mail: direktion@vs-st-kanzian.ksn.at www.vs-st-kanzian.ksn.at

S i c h e r h e i t s p h a s e z u m S c h u l s t a r t :

In den ersten drei Schulwochen werden ALLE Schüler/innen sowie das Schul- und Verwaltungspersonal jeweils dreimal pro Woche getestet. Zweimal pro Woche findet der gewohnte Antigen Schnelltest statt („Nasenbohrer“-Test), ein Test pro Woche wird als PCR-Test mit Mundspülung durchgeführt. In der Sicherheitsphase tragen alle Personen außerhalb der Unterrichts- und Gruppenräume einen Mund- Nasen- Schutz.

Wie sieht der Testrhythmus aus?

Kärnten, Salzburg, Tirol

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

AG-Nasenbohrer- Test PCR-Alles spült AG

AG AG PCR PCR AG

ROT = Testung

BLAU = Zeitraum der Gültigkeit der Testung (PCR: 72 Stunden, Antigen: 48 Stunden)

Der Corona-3-Stufen-Plan

Nach dem Ende der Sicherheitsphase werden im kommenden Schuljahr drei

unterschiedliche Sicherheitsstufen zum Einsatz kommen. Entscheidend darüber, welche Sicherheitsstufe gilt, sind Empfehlungen der Corona-Kommission. Diese Einstufung basiert auf der risikoadjustierten 7-Tage-Inzidenz.

Die entsprechenden Schwellenwerte lauten:

unter 100: Geringes Risiko Stufe 1

ab 100: Mittleres Risiko Stufe 2

ab 200: Hohes Risiko Stufe 3

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Stufe 1: Geringes Risiko: 7-Tage-Inzidenz unter 100

Schülerinnen und Schüler testen freiwillig. Bei regionaler Risikolage kann der Test vorübergehend auch verpflichtend angeordnet werden.

Eine Maskenpflicht besteht in dieser Stufe nicht.

Stufe 2: Mittleres Risiko: 7-Tage-Inzidenz unter ab 100

Nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler (Volksschüler) sowie Schul- und Verwaltungspersonal testen sich dreimal in der Woche. Ein Test muss ein PCR-Test sein.

Alle Schülerinnen und Schüler sowie das Lehr- und Verwaltungspersonal tragen außerhalb der Klassenräume Mund-Nasenschutz. Die Regel gilt parallel für Lehrkräfte.

Stufe 3: Hohes Risiko: 7-Tage-Inzidenz unter über 200

Nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler (Volksschüler) sowie Schul- und Verwaltungspersonal testen sich dreimal in der Woche. Ein Test muss ein PCR-Test sein.

Alle Schülerinnen und Schüler bis zur 8. Schulstufe tragen außerhalb der Klassenräume Mund-Nasenschutz. Die Regel gilt parallel für Lehrkräfte.

Schulveranstaltungen

Schulveranstaltungen können in Stufe 1 durchgeführt werden, ab Stufe 2 können derartige Veranstaltungen nur nach einer zuvor erfolgten Risikoanalyse und unter Einhaltung aller Hygienevorschriften vor Ort durchgeführt werden. In der höchsten Sicherheitsstufe sind Schulveranstaltungen nicht durchzuführen.

Alle “schulfremden” Personen haben beim Betreten des Schulgebäudes in jeder Sicherheitsstufe ein 3G- Zertifikat vorzuweisen und einen MNS zu tragen.

Die bisherigen Hygienebestimmungen bleiben aufrecht:

Bitte unterstützen Sie uns dadurch, dass Sie Ihr Kind auf die Vorschriften, die im Schulbetrieb beachtet werden müssen, immer wieder aufmerksam machen und darauf hinweisen!

• Abstand halten!

• Mehrmals täglich Hände waschen und /oder desinfizieren!

• Regelmäßig lüften! (Lehrpersonal)

• Nicht schreien! (Atemhygiene beachten)

• Bei Husten oder Niesen Mund und Nase mit Taschentuch oder Ellenbeuge bedecken!

• Außerhalb der Klassenräume im Schulgebäude MN-Schutz tragen!

• Den Anweisungen des Lehr- und Betreuungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten!

• Bei Krankheit zuhause bleiben!

Quelle: „Sichere Schule“ Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung www.sichereschule.at

Referenzen

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