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Aktenstück Nr. 9 N

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AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 9 N

B e r i c h t

des Geschäftsausschusses

betr. Neuwahl in den Kirchensenat

Hannover, 24. November 2010

1. Gemäß Artikel 100 Abs. 1 Buchst. g der Kirchenverfassung sind drei Mitglieder der Landessynode zu wählen.

Wahlvorschlag: Oliver Bischoff Gunda Dröge Christine v. Klencke

2. Gemäß Artikel 100 Abs. 1 Buchst. h der Kirchenverfassung sind vier Glieder der Landeskirche zu wählen.

Wahlvorschlag: Hans-Heinrich Gronau, Nienburg Klaus Kastmann, Hildesheim Knut Laemmerhirt, Syke

Henning Schulze-Drude, Wittingen

Gemäß Artikel 100 Abs. 2 der Kirchenverfassung darf bei den unter 1. und 2. zu wählenden Mitgliedern nur je eines zum ordinierten Mitglied wählbar sein.

Die Erläuterungen werden mündlich gegeben.

v. Richthofen Vorsitzende

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