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POTENZIALANALYSEN IN BOTTROP

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Academic year: 2022

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POTENZIALANALYSEN IN BOTTROP

Eine Handreichung für Lehrkräfte

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Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkungen 4

1. Zielsetzung 6

2. Schulische Voraussetzungen 7

3. Allgemeine Qualitätskriterien und Prinzipien 8

4. Organisation und Durchführung 10

5. KAoA-Kompakt 13

6. KAoA und inklusive Berufsorientierung 15

7. Fahrkostenregelung 18

8. Anhang und Anlagen 19

Herausgeber

Stadt Bottrop - Der Oberbürgermeister Fachbereich Jugend und Schule

Kommunale Koordinierungsstelle Übergang Schule/Beruf

Osterfelder Straße 27 · 46236 Bottrop Stand: August 2020

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Vorbemerkung

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

schön, dass Sie diese Handreichung für die Strukturierung der Potenzi- alanalyse in Ihrer Schule nutzen.

Das Land Nordrhein-Westfalen und die Partner/innen des Ausbildungs- konsenses1 haben 2011 die Einführung des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule - Beruf in NRW (KAoA)“

beschlossen. Ziel dieses flächendeckenden Programms ist es, den Übergang von der Schule in den Beruf oder in ein Studium nachhaltig zu verbessern. Ausbildungsreifen Jugendlichen soll möglichst direkt nach der Schule der Einstieg in eine Berufsausbildung oder ein Studi- um ermöglicht werden. Dabei liegt der Fokus auf der präventiven Aus- gestaltung einer frühzeitigen Berufsorientierung durch die gezielte Förderung der jungen Menschen sowie einer engen Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren.

Mit finanzieller Unterstützung des Landes NRW und des Europäischen Sozialfondes erfolgt die Umsetzung des Landesprogramms dabei in den vier zentralen Handlungsfeldern:

1Vgl. https://

www.mags.nrw/ausbildungskonsens.

Berufliche

Orientierung stärken Angebote im Übergang Schule-Beruf

Attraktivität der dualen

Berufsausbildung erhöhen Kommunale Koordinierung - Aktivitäten vor Ort bündeln

vier zentrale Handlungsfelder

Die Kommunale Koordinierungsstelle ist in der Stadt Bottrop der Ab- teilung 51/3 des Fachbereichs Jugend und Schule zugeordnet.

Im Rahmen des Handlungsfeldes „Berufliche Orientierung stärken“

finden verschiedene Bausteine (Standardelemente) innerhalb und außerhalb der Schulen statt. Die Berufliche Orientierung beginnt in der 8. Klasse mit einer Potenzialanalyse, welche bei einem Bildungs- träger durchgeführt wird.

(5)

Vorbemerkung

Die Finanzierung der Potenzialanalyse erfolgt aus Mitteln des Europä- ischen Sozialfonds, der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Diese Handreichung richtet sich in erster Linie an Lehrkräfte der 8. Jahr- gänge und fasst die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der PA zusammen, die sowohl von den Schulen als auch von den Trägern bei der Umsetzung der PA einzuhalten sind. Sie möchte darüber hinaus aber auch allen weiteren interessierten Personen Informationen bie- ten. Die im Folgenden beschriebenen Standards sind Mindeststan- dards, die umzusetzen sind und durch weitere Standards der beteilig- ten Akteure ergänzt werden können.

Kontakt Stadt Bottrop

Kommunale Koordinierungsstelle –

Übergang Schule/ Beruf im Landesvorhaben

„Kein Abschluss ohne Anschluss“

Postanschrift Postfach 101554 · 46215 Bottrop Hausanschrift Osterfelder Str. 27 · 46236 Bottrop Fax 02041/70 4350

E-Mail koko@bottrop.de Stefanie Jägers (Leitung)

Telefon 02041/70 4389 Fax 02041/70 5 4389

E-Mail stefanie.jaegers@bottrop.de Elisa Czernik

Telefon 02041/70 4198 Fax 02041/70 5 4198

E-Mail elisa.czernik@bottrop.de

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Zielsetzung

Im Rahmen des Handlungsfeldes „Berufliche Orientierung stärken“

dient die Potenzialanalyse (PA) als erster Baustein sowie als erstes Standardelement (SBO 5) zum Start in die berufliche Orientierungs- phase. Sie verfolgt das Ziel, vorhandene Potenziale und Stärken bei SuS durch stärken- und handlungsorientierte Testverfahren festzu- stellen. Defizite werden hier bewusst nicht näher beleuchtet.

Die SuS erhalten eine von der jeweiligen Schule unabhängige Einschät- zung ihrer Potenziale und Ressourcen, die nicht in einer Berufsemp- fehlung mündet. Sie werden motiviert, sich mit den Themen Berufs- wahl und Lebensperspektiven auseinander zu setzen und eine an ihren Interessen und Potenzialen orientierte, reflektierte Auswahl für die anschließenden Berufsfelderkundungstage (SBO 6.1)2und Betrieb- spraktika (SBO 6.2) zu treffen. Mit ihr werden fachliche, methodische, soziale, personale und gegebenenfalls auch geschlechtsuntypische Potenziale der SuS im Hinblick auf die Lebens- und Arbeitswelt ermit- telt. Erkannte Potenziale sollen dann gezielt individuell gefördert wer- den. Die Ergebnisse der PA dienen damit dem weiteren Entwicklungs- und Förderprozess der SuS in der Schule. Sie unterstützt außerdem die Selbstreflexion und Entscheidungsfähigkeit der Jugendlichen.

Die PA wird inhaltlich und strukturell in die Berufswahlorientierung der Schulen durch das Berufsorientierungscurriculum eingebunden.

2Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Handreichung zur Berufs- felderkundung.

Ausbau schulischer Strukturen

Curricula, Studien- und Berufswahlkoordinatorinnen und -Koordinatoren, Berufsorientierungsbüros

Begleitender Beratungsprozess

Dokumentation im Portfolioinstrument

Sekundarstufe II

• Workshops

• Berufs- /

Studienorientierung

• Praxiselemente

• Anschlussvereinbarung

• Bewerben, Immatrikulation

Ab Klasse 9/10

• Praxisphasen

• Bewerben

• Übergänge gestalten

• Anschlussvereinbarung

Ab Klasse 8

• Potenzialanalyse

• Berufsfelderkundung

1

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Schulische Voraussetzungen

Für eine erfolgreiche Einbindung der PA in die schulischen Abläufe und das jeweilige Schulkonzept ist eine verbindliche Abstimmung zwischen Träger und Schule Voraussetzung. Zusätzlich ist die Planung, Durchführung und Umsetzung mit der Kommunalen Koordinierungs- stelle abzustimmen.

Vorbereitung, Durchführung und individuelle Auswertung der Maß- nahme samt individuellen Auswertungsgesprächen sollen nach Mög- lichkeit unter Einbeziehung von Eltern und ggf. Lehrkräften erfolgen.

Bedingungen für eine erfolgreiche Durchführung sind:

In den Schulen muss ein Konzept zur Berufsorientierung vorlie- gen. Das Schulkonzept muss die Standardelemente zur Berufsori- entierung gemäß Landeskonzept „Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule - Beruf in NRW“ beinhalten.

Die Erziehungsberechtigten sind über die Ziele und Durchführung der PA umfassend und rechtzeitig zu informieren und zu beteiligen.

Vor- und Nachbereitung der PA finden in der Schule unter Einbezug von Eltern und Berufsberatung statt.

Die Durchführung der PA stellt eine Schulveranstaltung dar.

Zur Potenzialanalyse werden die SuS von Lehrkräften begleitet, die als Ansprechperson zur Verfügung stehen und die Aufsicht über- nehmen.

Die Ergebnisse der PA werden in dem Portfolioinstrument (SBO 4)

„Berufswahlpass - NRW“ dokumentiert.

Die PA findet vor dem Standardelement Berufsfelderkundung (SBO 6.1) statt.

2

(8)

Allgemeine Qualitätskriterien und Prinzipien

Auf der Grundlage standardisierter, empirisch belegter und vor allem handlungsorientierter Testverfahren soll ein individuelles Profil der SuS ermittelt werden. Es sollen Basiskompetenzen und Schlüssel- qualifikationen im Hinblick auf Ausbildungsreife und mit Bezug auf verschiedene Berufsfelder erfasst werden. Dabei sollen Berufsmotive und Interessen berücksichtigen werden.

Die PA muss konzeptionell an die Schülerin oder den Schüler ange- passt sein und soll individuelle Bedarfe vor allem vor dem Hinter- grund der Inklusion und Integration angemessen berücksichtigen.

Die Personenschutzrechte und allgemeinen Datenschutzbestim- mungen werden eingehalten.

Die angewandten Testverfahren orientieren sich an den ausdiffe- renzierten Berufsfeldern der Agentur für Arbeit und berücksichti- gen folgende Kriterien geleitete Standards:

· Verhaltensorientierung

· Trennung von Beobachtung und Bewertung · Beobachterschlüssel 1:4

· Rotation der Beobachter/innen

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Allgemeine Qualitätskriterien und Prinzipien

Die Ergebnisse der PA werden in einem individuellen Auswertungs- gespräch an einem separaten Schultag in den Räumlichkeiten der jeweiligen Schule besprochen. Das Auswertungsgespräch dauert mindestens 30 Minuten pro SuS. Die Termine werden auf der In- formationsveranstaltung angekündigt, sie finden innerhalb von zwei Wochen nach der PA statt. Eltern sollen zu diesem Termin ge- sondert angesprochen und frühzeitig eingeladen werden. Darüber hinaus können auf Wunsch der SuS und Eltern, Lehrkräfte, Schul- sozialarbeiter/innen und Berufsberater/innen teilnehmen. Die SuS erhalten die Auswertung zudem in Papierform.

Zur Qualitätssicherung hat der Träger die Maßnahme anhand ei- ner Befragung der SuS schriftlich zu evaluieren. Im unmittelbaren Anschluss an die Durchführung der PA füllen die SuS einen ersten anonymen Bewertungsbogen aus. Mit einem zweiten Bewertungs- bogen holt der Träger nach Abschluss der Auswertungsgespräche über die Schule eine weitere Rückmeldung der Teilnehmenden ein.

Folgende Potenziale werden im Rahmen der individuellen Testierung durch den Träger erfasst:

· Praktisches Potenzial

· Methodisches und kognitives Potenzial · Arbeitspotenzial

· Soziales Potenzial · Persönliches Potenzial

Darüber hinaus sind wesentliche Bestandteile der PA eine Selbst- und eine Fremdeinschätzung der o.g. Kompetenzen.

Dazu sind folgende Prinzipien handlungsleitend:

· Subjektorientierung · Management Diversity · Lebens- und Arbeitsweltbezug · Kompetenzansatz

· Transparenz des Verfahrens · Feedback

· Schriftliche Ergebnisdokumentation · Qualitätssicherung und -prüfung · Qualifiziertes und geschultes Personal · Systemorientierung

3

(10)

Organisation und Durchführung

3

Alle SuS nehmen an einer eintägigen PA mit mindestens sechs Zeit- stunden inklusive einer Gesamtpausendauer von 60 Minuten teil, wobei eine der Pausen mindestens eine Dauer von 20 Minuten er- reichen muss. Davon ausgenommen sind SuS mit Förderung nach STAR4 bzw. SuS mit den Fördebedarfen Lernen (LE) oder Emotionale und Soziale Entwicklung (ESE), die sich bewusst für eine zweitägige PA entscheiden.

Die Auftragserteilung für die Durchführung der PA erfolgt durch eine Ausschreibung nach gültigem Vergaberecht zentral über die Lan- des-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Hand- werks e. V. (LGH). Nach der Zuschlagserteilung nimmt der zuständige Träger nach Rücksprache mit der Kommunalen Koordinierungsstelle Kontakt mit der Schule auf.

Die Potenzialanalysen finden im ersten Halbjahr der Jahrgangsstu- fe 8 statt. Die Durchführung umfasst die Organisation/Koordination der PA, die PA selbst, die Nachholtermine sowie die Auswertungsge- spräche.

Schule und Träger stehen in engem Abstimmungsprozess bzgl. der Terminierung und Organisation der PA. Die Schule bekommt eine feste Ansprechperson beim Träger benannt.

Der Träger händigt eine Kurzbeschreibung zur PA aus, die den Schu- len zur eigenen Information und zur weiteren Information der Erzie- hungsberechtigten zur Verfügung gestellt wird5.

Datenschutz: Die SuS der teilnehmenden Schulen nehmen pflicht- gemäß (schulische Veranstaltung) an der PA teil. Die Schulen legen den Erziehungsberechtigten eine Einwilligungserklärung (in ver- schiedenen Sprachen erhältlich) zur Datenerhebung6 im Rahmen der PA und zur Übermittlung der personenbezogenen Daten zu Abrechnungszwecken im Berufsorientierungsprozess vor. Die Er- ziehungsberechtigten erklären sich per Unterschrift mit der Erhe- bung und Auswertung der Daten durch den Träger einverstanden.

Der Träger kann sichergehen, dass nur SuS an der Durchführung der Potentialanalyse teilnehmen, für die der Schule eine wirksame Einwilligungserklärung vorliegt. Auf Wunsch erhält der Träger die Möglichkeit, die Einwilligungserklärungen einzusehen. Der Einsatz und die Einholung einer zusätzlichen eigenen Einverständniserklä- rung bzw. Datenschutzvereinbarung durch den Träger sind nicht gestattet.

3Vgl. Anlage 01.

4Vgl. Kapitel 6.

5Vgl. Anlage 02.

6Vgl. Anlage 03.

4

(11)

Organisation und Durchführung

Zur Aufgabe des Trägers gehört die Durchführung von Informations- veranstaltungen. Es ist mindestens eine Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten pro Schule in Abstimmung mit der je- weiligen Schulleitung und unter Einbeziehung der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und der Kommunalen Koordinierungsstelle durchzuführen. Die Uhrzeiten sind an den Teilnahmemöglichkeiten der Zielgruppen auszurichten, die Schule lädt zu der Informations- veranstaltung ein.

Die PA wird außerhalb der Schulen in geeigneten, barrierefreien Räumlichkeiten durchgeführt, die vom Träger zur Verfügung gestellt werden. Diese sollten vom Träger so gewählt sein, dass sie von den Schulen aus möglichst schnell und unkompliziert zu erreichen sind.

Dabei sollte die einfache Wegezeit von der Schule zum Durchfüh- rungsort max. 45 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln betra- gen. Die Organisation und Umsetzung des Transfers der SuS zum Durchführungsort und zurück obliegt der Schule. Der Transfer wird durch die Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO NRW) geregelt, die Finanzierung obliegt dem Schulträger.7

Vor dem jeweiligen Durchführungstermin wird die Umsetzung der Potenzialanalysen durch den Träger als Kursangebot im BAN-Portal www.bo-instrumente-in-nrw.de angelegt und für die jeweilige Schule reserviert8. Die Schulen buchen die jeweiligen Angebote zur PA über das BAN-Portal. Die Buchung erfolgt als Sammelanmeldung für alle SuS einer Klasse. Die SuS werden bei der Buchung nicht namentlich eingegeben.

Die zu Abrechnungszwecken erforderlichen Teilnehmerlisten kön- nen am PC ausgefüllt werden. Neben den personenbezogenen Da- ten (Name, Vornamen, Geburtsdatum und Geschlecht) ist das Vor- liegen der Einwilligungserklärung zu bestätigen. Spätestens am Tag der Durchführung der PA wird die Teilnehmerliste von der Schule an den Träger übergeben und am Ort der Umsetzung von den teilneh- menden SuS unterschrieben. Die Original-Teilnehmerlisten (Papier- form) werden mit ihren personenbezogenen Angaben zum Nach- weis der Teilnehmerzahl bei der späteren Abrechnung der PA vom Träger benötigt. Eine automatisierte Erfassung oder Weiterverar- beitung der enthaltenen individuellen Schülerdaten geschieht hin- gegen nicht.

Die Anzahl der Durchführungstermine entspricht der Anzahl der ge- meldeten Klassen.

Pro Los ist mindestens ein Nachholtermin anzubieten. Einem Los ge- hören in der Regel mehrere Schulen an, so dass sich diese gemein- sam mit dem Träger auf einen Nachholtermin einigen müssen.

Innerhalb von zwei Wochen nach der PA soll mit jeder/m Schüler/in ein mindestens 30-minütiges individuelles Auswertungsgespräch stattfinden. Dabei wird eine Aufbereitung der individuellen Ergeb- nisse in Papierform (Ergebnisdokumentation) ausgehändigt.

Die Auswertungsgespräche sollen ausschließlich von den jeweils eingesetzten Beobachtern durchgeführt werden.

7Vgl. Kapitel 7.

8Vgl. Anlage 06.

4

(12)

Organisation und Durchführung

Spätestens nach der Durchführung der PA wird vom Träger das Port- folioinstrument (SBO 4) „Berufswahlpass - NRW“ ausgegeben. Der Träger händigt den SuS zusätzlich eine Teilnahmebescheinigung aus.

Der Träger führt mit jeder teilnehmenden Schule (Schulleitung, Klassenlehrer/in, Studien- und Berufswahlkoordinator/in) ein Ab- schluss- und Evaluationsgespräch durch. Dabei werden die Kom- munale Koordinierungsstelle und die zuständige Schulaufsicht auf eigenen Wunsch hin einbezogen. Der Träger hat nach Durchführung der PA eine anonymisierte klassenbezogene Auswertung zu erstellen und der Schule zur Verfügung zu stellen.

Unmittelbar nach der Durchführung der PA teilen die Schulen über das BAN-Portal die Anzahl der geplanten trägergestützten Tage zur Berufsfelderkundung (BFE) mit (quantitative Bedarfsmeldung). Da- bei können pro Schule in etwa 25 % eines Jahrgangs eine trägerge- stützte BFE in Anspruch nehmen, vorrangig SuS mit besonderem Förderbedarf.9

Weitere Informationen sind der Handreichung BFE zu entnehmen.

Schulen haben nach Abschluss der PA die Möglichkeit, ein Feedback zur Arbeit des außerschulischen Trägers bei der Umsetzung der Po- tenzialanalyse mit ihren SuS abzugeben. Die Ergebnisse können über den Schulzugang in das BAN-Portal eingegeben werden. Der Bogen hingegen verbleibt in der Schule. Eine Kopie erhält die Kommunale Koordinierungsstelle.

9 Ein besonderer Förderbedarf besteht für SuS, die voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, einen Abschluss der SekI zu erreichen und/oder den Übergang in eine Berufsausbildung zu bewältigen.

4

(13)

KAoA-Kompakt

Für alle SuS, die in der Jahrgangsstufe 8 nicht an der Potenzialanalyse und den darauf folgenden Bausteinen teilnehmen konnten, besteht bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 9 die Möglichkeit, verpassten Elemente mit der achten Jahrgangsstufe nachzuholen und anschließend an den weiteren in der Jahrgangsstufe 9 vorgesehenen KAoA-Elementen teil- zunehmen.

Für SuS, die erst in der Jahrgangsstufe 10 in das Schulsystem einmün- den oder eine Internationale Förderklasse besuchen, ist das Nachholen des kompletten KAoA-Systems aufgrund der Kürze des noch verblei- benden Schulbesuchs nicht umsetzbar. Gerade diese Jugendlichen be- nötigen jedoch dringend eine berufliche Orientierung, da - kurzfristig vor dem Ende der Schulzeit - ein Wechsel in eine andere Schulform oder der Übergang in eine Ausbildung bevorstehen können. Vor diesem Hin- tergrund wird „KAoA-kompakt“ als eine Zusammenführung zentraler Bausteine des umfassenden Berufs- und Studienorientierungssystems von KAoA für die Zielgruppe der Jugendlichen ohne Erstberufsorientie- rung in geeigneter Weise umgesetzt. Die Standardelemente Potenzial- analyse, Berufsfelderkundung und Praxiskurs werden dabei zusammen von einem Träger durchgeführt.

Zielgruppe

Neuzugewanderte, die sich nach vorherigem Besuch einer Sprach- fördergruppe oder Erhalt von Sprachförderung in sonstiger Form in der Jahrgangsstufe 10 befinden und noch keine Erstberufsorientie- rung erhalten haben.

Neuzugewanderte, die gemäß § 38 SchuIG der Schulpflicht in der Sekundarstufe II unterliegen und aufgrund fehlender deutscher Sprachkenntnisse in einer Internationalen Förderklasse beschult werden. Eine Erstberufsorientierung wurde noch nicht durchlaufen.

Jugendliche in der Jahrgangsstufe 10, die aufgrund eines Wohnort- wechsels oder eines Wechsels aus einer Nicht-KAoA-Schule an eine KAoA-Schule bisher keine Erstberufsorientierung erhalten haben.

Potenzialanalyse - analog zu SBO 5

Im Unterschied zum KAoA-Standardelement SBO 5 (Potenzialanalyse) wird die Potenzialanalyse in „KAoA-kompakt“ an zwei Tagen durchge- führt und wird dadurch den Bedarfen der o.g. Zielgruppe in besonde- rer Weise gerecht. Hierzu werden zielgruppenspezifische Testierungs- verfahren genutzt.

Portfolioinstrument - analog zu SBO 4

Jedem Teilnehmenden ist ein Portfolioinstrument durch die Schule zur Verfügung zu stellen, welches den Anforderungen nach SBO 4 entspricht. Für die Zielgruppe von „KAoA-kompakt“ in Internationa- len Förderklassen wird die Jobmappe NRW empfohlen. Die Jobmappe NRW kann kostenfrei von den Berufskollegs bezogen werden.

5

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KAoA-Kompakt

Berufsfelderkundung - analog zu SBO 6.1

In „KAoA-kompakt“ wird die Berufsfelderkundung ebenfalls auf drei Tage angelegt. Davon sind mindestens zwei Tage als praktische Be- rufsfelderkundungen nach den KAoA-Durchführungshinweisen zu gestalten. Der dritte BFE-Tag ist bei Bedarf ganz oder teilweise als theoretisch-informative Einheit zum deutschen Ausbildungssystem auszuführen.

Praxiskurse - analog zu SBO 6.3

Während bei der Berufsfelderkundung exemplarische Eindrücke in die Berufswelt gesammelt werden sollen, steht bei dem dreitägigen Pra- xiskurs die systematische Erprobung beruflicher Fertigkeiten und die Stärkung der Handlungskompetenz im Vordergrund.

Entsprechend der geübten Praxis sind diese Elemente durch eine schu- lische Vor- und Nachbereitung zu begleiten und einzuordnen. Eine Begleitung durch Lehrkräfte ist bei allen Elementen von „KAoA-kom- pakt“, insbesondere bei Intenationalen Förderklassen der Berufskol- legs, erforderlich, um die Anwesenheit einer oder mehrerer vertrauter Bezugspersonen für die Jugendlichen sicherzustellen. Auch hier sind zur Teilnahme Einverständniserklärungen10 einzuholen.

10Vgl. Anlage 03.

5

(15)

KAoA und inklusive Berufsorientierung

Obgleich KAoA ein inklusives Gesamtsystem der Berufs- und Studien- orientierung für alle SuS darstellt, sollen auf Basis einer allgemeinen Grundstruktur inhaltlich unterschiedliche Anforderungen bedient werden, um den individuellen Ausgangslagen der Jugendlichen ge- recht zu werden.

Grundsätzlich gilt, dass die SuS mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen LE sowie ESE an den KAoA-Standard- elementen teilnehmen. Jedoch besteht die Möglichkeit einer zweitä- gigen Potenzialanalyse der SuS aus dem Gemeinsamen Lernen (GL).

Für Jugendliche mit einer (Schwer-)Behinderung ist der Einstieg in die Erwerbstätigkeit häufig eine besondere Herausforderung. Dem- entsprechend sind die STAR-Standardelemente zielgruppenspezifisch konzipiert. SuS mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen:

• Geistige Entwicklung (GG)

• Hören und Kommunikation (HuK)

• Körperliche und motorische Entwicklung (KME)

• Sehen (SE)

• Sprache (SQ)

• mit einer Autismus-Spektrum-Störung

und/oder mit anerkannter Schwerbehinderung11

nehmen in der Regel an den STAR-Standardelementen teil. STAR wird gleichermaßen sowohl an Förderschulen als auch an Schulen des GL durchgeführt. Die Teilnahme an KAoA-STAR ist freiwillig. Die Entschei- dung obliegt den Erziehungsberechtigten.

11Eine Schülerin oder ein Schüler gilt erst dann als schwerbehindert, wenn bei ihr/

ihm ein GdB von mindestens 50 festge- stellt wird.

6

Lernen Emotionale und Soziale Entwicklung

Geistige Entwicklung Körperliche Entwicklung

Sehen

Hören und Kommunikation Sprache oder mit anerkannter Schwerbehinderung

Förderschwerpunkte:

Teilnahme an

KAoA Teilnahme am

STAR Programm

(Schule trifft Arbeitswelt) Durchführung durch den Integrationsfachdienst (IFD)

Förderschwerpunkte:

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KAoA und inklusive Berufsorientierung

Kontakt

Schulamt für die Stadt Bottrop

Daniela von der Haar (Inklusionskoordinatorin) Anschrift Osterfelderstraße 27 · 46236 Bottrop Telefon 02041/ 70 3819

E-Mail daniela.von-der-haar@bottrop.de Ralf Forreiter (Inklusionsberater)

Anschrift Osterfelderstraße 27 · 46236 Bottrop Telefon 02041/ 70 4521

E-Mail ralf.forreiter@bottrop.de

Elisa Czernik (Kommunale Koordinierungsstelle) Anschrift Osterfelderstraße 27 · 46236 Bottrop Telefon 02041/ 70 4198

E-Mail elisa.czernik@bottrop.de

6

6.1 Zweitägige Potenzialanalyse für SuS im GL

Die Teilnahme an diesem zielgruppenspezifischen Angebot für SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen LE sowie ESE ist freiwillig. Die Erziehungsberechtigten können nach einer erfolgten Information darüber entscheiden. Entscheiden sich die Erziehungs- berechtigten gegen die Teilnahme an einer zweitägigen PA, nehmen die SuS an der eintägigen PA teil.

Organisation und Durchführung

Grundsätzlich gelten die gleichen Bestimmungen wie für die eintägige PA. Abweichend davon ist zu beachten:

Die Durchführung der PA erfolgt an zwei aufeinanderfolgenden Tagen mit jeweils fünf Zeitstunden inklusive Pausen. Die Durchführungs- tage sind nicht zwangsläufig die gleichen wie für die eintägige PA.

Die zweitägige PA findet in der Regel mit den angemeldeten Schü- ler/innen aller weiterführenden Schulen in Bottrop statt.

Die zweitägige PA findet in der Regel mit den angemeldeten Schü- ler/innen aller weiterführenden Schulen in Bottrop statt.

In besonderen Betreuungsfällen können Lehrkräfte bei Einwilligung der Erziehungsberechtigten und in Absprache mit dem Träger zur Aufsicht an der PA teilnehmen.

Sofern erforderlich, können Integrationshelfer/innen bei der PA an- wesend sein.

Vom Träger wird das Portfolioinstrument (SBO 4) „Berufswahlpass - NRW“ in leichter Sprache ausgegeben.

(17)

KAoA und inklusive Berufsorientierung

6

6.2 STAR- Schule trifft Arbeitswelt

Im gemeinsamen Lernen entscheiden die Erziehungsberechtigten nach einer erfolgten Information durch den Integrationsfachdienst (IFD) Gelsenkirchen zusammen mit den Lehrkräften der Schule und in Ab- sprache mit den Kommunalen Koordinierungsstellen, ob an den KAoA- Standardelementen oder an den STAR-Elementen teilgenommen wird.

Bei der Berufsorientierung für SuS der STAR-Zielgruppen werden die Schulen vor allem durch den IFD unterstützt. Die STAR-Standardelemen- te werden vom IFD sowie von externen, anerkannten Trägern durchge- führt. Der IFD hat die Aufgabe der Koordination vor Ort.

Die PA erfolgt in STAR ebenfalls im 8. Schuljahr, standardisiert und vornehmlich mit den Testverfahren hamet zwei oder hamet e. Für die Förderschwerpunkte HK und SE werden spezielle Anpassungen ange- boten.

Zur fachlichen Steuerung von STAR wurde eine STAR-Koordinierungs- stelle beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in enger Ab- stimmung mit dem Land NRW und der Bundesagentur für Arbeit ein- gerichtet.

Kontakt

Landschaftsverband Westfalen-Lippe Karin Lebek (STAR-Koordinatorin für Bottrop)

Anschrift LWL-Inklusionsamt Arbeit - Koordinierungsstelle STAR Von-Vincke-Straße 23-25 · 48143 Münster

Telefon 0251/ 591 5719 Fax 0251/ 591 3272 E-Mail karin.lebek@lwl.org

Integrationsfachdienst (IFD) Gelsenkirchen Sarah Tondorf (Koordinatorin für Bottrop)

Anschrift Bahnhofsvorplatz 4 · 45879 Gelsenkirchen Telefon 0209/ 957146 36

Fax 0251/ 957146 69

E-Mail sarah.tondorf@ifd-westfalen.de Agentur für Arbeit Gelsenkirchen

Andrea ter Veer (zuständig für Bottrop) E-Mail andrea.veer@arbeitsagentur.de

Informationen zu STAR und weitere Ansprechpersonen sind unter folgendem Link zu finden:

https://www.lwl.org/LWL/Soziales/integrationsamt/leistungen/star-schule-trifft-ar- beitswelt

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Fahrtkostenregelung

Die Erstattung der Fahrtkosten gleicht der Regelung für Schülerbe- triebspraktika.

Angefallene Fahrtkosten werden nur auf Antrag vom Schulträger übernommen, sofern die SuS mehr als 3,5 Kilometer kürzester Fuß- weg (und bis zu 30 Kilometer) von der Praktikumsstelle (bzw. hier:

Durchführungsort der PA) entfernt wohnen und kein Schoko-Ticket besitzen. Die Antragsformulare (Anlage 05) können von der Kommu- nalen Koordinierungsstelle bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.

Es ist ratsam, die notwendigen Tickets zusammen durch eine Lehrkraft zu kaufen und den Erstattungsbetrag zu beantragen. Erstattungsfä- hig sind die notwendigen Kosten der preisgünstigsten Ticketvarianten (4er-Ticket, 10er-Ticket, Gruppen-Ticket, i.d.R. keine Einzelfahrscheine).

Ansprechpartnerin Stadt Bottrop

Fachbereich Jugend und Schule Birgit Funke

Telefon 02041/ 70 3303

E-Mail birgit.funke@bottrop.de

7

(19)

Anhang

Die Handreichung für die Schulen orientiert sich eng an den folgen- den Vorlagen:

Kein Abschluss ohne Anschluss Übergang Schule - Beruf in NRW Zusammenstellung der Instrumente und Arbeitshilfen

https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/mags/

uebergang-schule-beruf-in-nrw-zusammenstellung-der-instrumente-und-angebote/

1539

Das Standardelement „Potenzialanalyse“ im neuen Übergangssys- tem „Schule Beruf“ in Nordrhein-Westfalen“, MSW-Arbeitsfassung November 2012

http://www.berufsorientierung-nrw.de/cms/upload/

2018-10-17_Konkretisierende_Hinweise_Potenzialanalyse-1.pdf

Qualitätsstandards des BMBF zur Durchführung von Potenziala- nalysen zur Berufsorientierung 2015

https://www.berufsorientierungsprogramm.de/

files/Qualitaetsstandards_2015_BARRIEREFREI.pdf

Weitere Links und Hinweise:

Kompetenzfeststellung in der Berufsorientierung

https://www.ueberaus.de/wws/9.php#/wws/dossier-kompetenzfeststellung.php

Erklärfilm des Kreises Gütersloh zur Potenzialanalyse

https://www.kreis-guetersloh.de/themen/bildung/koko/film-pa/

Erklärfilm zur Potenzialanalyse der Einrichtungen

„Lernen fördern e.V.“ im Kreis Steinfurt

https://www.youtube.com/watch?v=wehfA2TJfc0

8

(20)

Anhang

8

Als Anlagen sind der Handreichung beigefügt:

Anlage 01 – Muster: Verfahrensbeschreibung PA Anlage 02 – Muster: Kurzbeschreibung

Anlage 03 – Muster: Einwilligungserklärung PA Anlage 04 – Muster: Checkliste Schule/Träger Anlage 05 – Muster: Antrag Fahrkostenerstattung PA Anlage 06 – Muster: Kurzanleitung für Schulen BAN-Portal Anlage 07 – Notizen

(21)

1

Verfahrensbeschreibung: Von der Ausschreibung der Potenzialanalyse bis zum Auswertungsgespräch

Die Berufs- und Studienorientierung beginnt in der Jahrgangsstufe 8 aller all- gemeinbildenden Schulen mit der Potenzialanalyse (PA). Diese fördert die Selbstreflexion und Selbstorganisation der Jugendlichen im Berufsorientie- rungsprozess und bietet die Grundlage, im weiteren Berufsorientierungsprozess passende Berufsfelder zu erkunden und Praktikumsstellen auszusuchen. Die Potenzialanalysen werden von zertifizierten Bildungsträgern durchgeführt (da- runter sind Bildungsunternehmen zu verstehen, die u.a. mit öffentlichen Mit- teln Maßnahmen der Berufsvorbereitung durchführen können). Sie müssen nach gültigem Vergaberecht ausgeschrieben werden. Diese Aufgabe über- nimmt die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH). Die inhaltlichen und organisatorischen Kriterien werden in einer Leistungsbeschreibung festgelegt.

Die kommunalen Koordinierungsstellen bilden gemeinsam mit den Schulen sog.

Mengenlose für die Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Region (Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die durch einen Träger betreut werden). In der nächsten Phase bewerben sich die Träger bei der LGH mit Angeboten auf die Lose. Die LGH prüft und wertet die Angebote und vergibt die Lose jeweils an den Träger. Grundlage der Bewertung ist eine Bewertungsmatrix, die zu 70 % die Qualität des Konzeptes und zu 30% den Preis berücksichtigt. Die ausgewähl- ten Träger nehmen Kontakt mit den jeweiligen Schulen auf und klären die Ter- mine für die Potenzialanalyse ab.

Alle Schulen sind bereits durch Erlass und mehrjährige Praxis über das Landes- vorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ und die Umsetzung aller Standarde- lemente informiert. Die Potenzialanalyse ist das erste von insgesamt 18 Stan- dardelementen und bildet somit die Basis für alle weiteren Schritte. Ihrer Vor- und Nachbereitung kommt eine besondere Bedeutung zu, deshalb ist sie fest im Berufs- und Studienorientierungsprozess verankert. Die Potenzialanalyse findet außerschulisch statt, gilt als Unterricht in anderer Form (Berufsorientie- rungs-Erlass RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 07.09.2016 – 315-6.08.01-134013) und wird folglich im Klassenverband durchgeführt. Es nehmen die Schülerinnen und Schüler teil, für die die erforderlichen Einwilli- gungserklärungen vorliegen.

Die Schulen veranstalten zu Beginn des Schuljahres eine Informationsveranstal- tung für Eltern und Erziehungsberechtigte, bei der die Träger anwesend sind,

Ausschreibung der Potenzial- analyse

Bewerbungs- phase, Los- vergabe, Kon- takt mit Schule

Schulen sind informiert

Informations- veranstaltung für Eltern und Erziehungsbe- rechtigte

(22)

2

um ihre Kurzkonzepte vorzustellen. Diese werden allen Eltern und Erziehungs- berechtigten ausgehändigt.

Die Eltern werden insbesondere darüber informiert, welche Verfahren in der Potenzialanalyse angewandt und welche (Beobachtungs-) Daten erhoben wer- den. Sie werden auch ausdrücklich auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hinge- wiesen. Sie werden ebenfalls darüber informiert, dass zu Abrechnungszwecken folgende Daten an die LGH weitergeleitet werden: Name, Vorname, Geburtsda-

tum, Geschlecht, Klasse, Vorliegen der Einwilligungserklärung.

Für nicht anwesende Eltern und Erziehungsberechtigte wird eine verbindliche Aushändigung der Informationen durch die Schule sichergestellt.

Die Information erfolgt mit Vorlaufzeit zur Potenzialanalyse. Die Eltern und Er- ziehungsberechtigte sollten genügend Zeit haben, sich bzgl. ihrer Einwilligung zu der Datenerhebung zu entscheiden. Die Einwilligungserklärung ist jederzeit widerrufbar. Sie wird fünf Jahre in der Schule aufbewahrt und dann vernichtet.

Im Falle eines Widerrufs werden alle personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht.

Die Schule stellt für nicht teilnehmende Schülerinnen und Schüler ein Berufs- orientierungsangebot ohne personenbezogene Datenerhebung bereit. Diese Schülerinnen und Schüler können an den weiteren Standardelementen teil- nehmen, sofern sie nicht trägergestützt sind. (Das betriff die trägergestützte Berufsfelderkundung (BFE) und den trägergestützten Praxiskurs (PK); die be- trieblichen BFEs und PKs sind möglich.)

Die Schulen sammeln die unterschriebenen Einwilligungserklärungen ein und fertigen Teilnehmerlisten an, welche folgende Daten erhalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Klasse, Vorliegen der Einwilligungserklärung. Mit diesen Teilnehmerlisten melden sie Schülerinnen und Schüler beim Träger zur Potenzialanalyse an. Die Schulleitung trägt die Verantwortung, dass keine Schü- lerinnen und Schüler ohne Einwilligungserklärung teilnehmen. Auf Wunsch er- halten die Träger die Möglichkeit, die Einwilligungserklärungen einzusehen.

Am Tag der Potenzialanalyse werden die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler bei verschiedenen Übungen von Expertinnen und Experten beobachtet.

Bei diesen Übungen handelt es sich um handlungsorientierte Gruppenaufgaben sowie in Einzelfällen um schriftliche Tests und online-Berufsinteressentests. Bei den zuletzt genannten Tests werden keine personenbezogenen Daten im Sys- tem – durch z.B. einen Zugang – erhoben und hinterlassen. Ein Experte beo- bachtet vier Jugendliche. Dabei werden Beobachtungsdaten erhoben, welche in

Angebot ohne personenbezo- gene Daten

Tag der Potenzial- analyse Teilnehmer- listen Einwilligung

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3

das Ergebnis der Potenzialanalyse einfließen. Nach der Durchführung des Analyseverfahrens wird den Schülerinnen und Schülern ggf. ein Feedbackbogen vorgelegt, wobei sichergestellt wird, dass die Befragung anonym erfolgt.

In Einzelfällen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Ko- ordinierungsstellen und der Schulaufsicht stichprobenartig Hospitationen durchführen, die allein dem Zweck der Qualitätssicherung der Potenzialanalyse an sich dienen und ausschließlich die ordnungsgemäße organisatorische und inhaltliche Umsetzung überprüfen. Die Prüfung der vergabe- und vertragsrecht- lichen Kriterien der Leistungsbeschreibung vor Ort obliegt der LGH, die eben- falls stichprobenartig Hospitationen durchführt. Die Bundesagentur für Arbeit kann in ihrer Rolle als Finanzgeber stichprobenartig hospitieren. Ebenfalls wird nach Vorankündigung in Einzelfällen wissenschaftliches Begleitpersonal zu Eva- luationszwecken hospitieren. Es ist sichergestellt, dass allen Mitarbeiterin- nen/Mitarbeitern der genannten Institutionen keine personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler mitgeteilt werden. Sie fertigen zudem keine Auf- zeichnungen über einzelne Schülerinnen und Schüler an.

Sofern erforderlich, können Integrationshelferinnen und –helfer von Jugendli- chen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bei der Potenzialanaly- se anwesend sein.

Die angefertigten Teilnehmerlisten werden an die Träger weitergegeben und vor Ort von den Jugendlichen unterschrieben. Ausschließlich zu Abrechnungs- zwecken werden die Listen vom Träger an die LGH weitergeleitet und dort nach fünf Jahren gelöscht.

Die Ergebnisse der Potenzialanalyse werden in einem Einzelgespräch, bei dem möglichst auch die Eltern oder Erziehungsberechtigten anwesend sind, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Träger an die Schülerinnen und Schüler weitergegeben. Der Träger leitet diese Daten nicht an sonstige Personen oder Stellen weiter. Direkt nach diesem Auswertungsgespräch löscht der Träger alle personenbeziehbaren Daten. Im Falle des Verlustes der ausgehändigten Unter- lagen, können diese demzufolge nicht noch einmal erstellt werden.

Weitergabe TN-Listen

Ergebnisse / Auswertung Hospitationen

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1

Information zur Einwilligungserklärung Potenzialanalyse

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

für eine sichere Zukunft, in der sich Ihre Kinder ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können, sind eine erfolgreiche Berufliche Orientierung sowie die anschließende Berufswahl von entschei- dender Bedeutung. Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte sind hier die wichtigsten Partner, da Sie die Interessen, Potenziale und Fähigkeiten Ihrer Kinder besonders gut einschätzen können.

An den Schulen in Nordrhein-Westfalen ist die Berufliche Orientierung ein fester Bestandteil des Unterrichts im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule- Beruf in NRW". Unter Beteiligung von Ministerien, Kommunen, Wirtschaft, Gewerkschaften und Bundesagentur für Arbeit ist ein systematischer Orientierungsprozess für jede Schülerin und jeden Schüler ab der Jahrgangsstufe 8 bis zum Übergang von der Schule in den Beruf bzw. in das Stu- dium gesichert.

Um die Jugendlichen auf diesen Übergang gut vorzubereiten, erfolgt die Berufliche Orientierung durch verschiedene Bausteine, sogenannte Standardelemente. Alle diese Standardelemente gel- ten als schulische Veranstaltungen und bauen aufeinander auf. Die weiteren Informationen über das konkret vor Ort vom jeweiligen Träger durchgeführte Potenzialanalyseverfahren liegen anbei (Kurzbeschreibung Träger) und werden Teil der Einwilligungsinformation.

Die Berufliche Orientierung beginnt in der Jahrgangsstufe 8 aller allgemeinbildenden Schulen mit der Potenzialanalyse (PA). Diese fördert die Selbstreflexion und Selbstorganisation der Jugend- lichen im Prozess der Beruflichen Orientierung und bietet die Grundlage, im weiteren Prozess passende Berufsfelder zu erkunden und Praktikumsstellen auszusuchen. Die Potenzialanalysen werden von zertifizierten Bildungsträgern durchgeführt (darunter sind Bildungsunternehmen zu verstehen, die u.a. mit öffentlichen Mitteln Maßnahmen der Berufsvorbereitung durchführen kön- nen). Sie müssen nach gültigem Vergaberecht ausgeschrieben werden. Diese Aufgabe über- nimmt die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH).

Die inhaltlichen und organisatorischen Kriterien werden in einer Leistungsbeschreibung festge- legt.

Die Potenzialanalyse findet außerschulisch statt, gilt als Unterricht in anderer Form (Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.01.2019 zur Beruflichen Orientierung) und wird folg- lich im Klassenverband durchgeführt.

Eine Teilnahme an der Potenzialanalyse ist jedoch freiwillig.

Es nehmen nur die Schülerinnen und Schüler teil, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte die anliegende Einwilligungserklärung für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der o.g. perso- nenbezogenen Daten unterzeichnet haben. Bei einer Nichtteilnahme entstehen den Schülerinnen und Schülern keine schulischen Nachteile.

(27)

2

Die Schule stellt für nicht teilnehmende Schülerinnen und Schüler ein Angebot der Beruflichen Orientierung ohne personenbezogene Datenerhebung und -verarbeitung bereit. Diese Schülerin- nen und Schüler können an den weiteren Standardelementen teilnehmen, sofern sie nicht träger- gestützt sind. (Das betrifft die trägergestützte Berufsfelderkundung (BFE) und den trägergestütz- ten Praxiskurs (PK); die betrieblichen BFEs und PKs sind möglich.)

Die Einwilligungserklärung ist jederzeit widerrufbar. Sie wird fünf Jahre in der Schule aufbewahrt und dann vernichtet. Im Falle eines Widerrufs werden alle personenbezogenen Daten unverzüg- lich gelöscht. Der Widerruf ist hierbei der Schule gegenüber zu erklären, die die Umsetzung des Widerrufs gegenüber den anderen Stellen vermittelt, sofern dies erforderlich ist.

Zum weiteren Ablauf:

Die Träger informieren auf einer Informationsveranstaltung in der Schule die Eltern bzw. Erzie- hungsberechtigten darüber, welche Verfahren in der Potenzialanalyse angewandt und welche (Beobachtungs-) Daten erhoben werden. Alle – anwesenden wie abwesenden – Eltern bzw. Er- ziehungsberechtigte erhalten außerdem diese schriftliche Aufklärung, um sich umfassend infor- mieren zu können und auf dieser Grundlage über die Teilnahme ihres Kindes entscheiden zu können.

Am Tag der Potenzialanalyse werden die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler bei verschie- denen Übungen von Expertinnen und Experten beobachtet. Bei diesen Übungen handelt es sich um handlungsorientierte Gruppenaufgaben sowie in Einzelfällen um schriftliche Tests und online- Berufsinteressentests. Bei den zuletzt genannten Tests werden keine personenbezogenen Daten im System – durch z.B. einen Zugang – erhoben und hinterlassen. Ein Experte beobachtet vier Jugendliche. Dabei werden Beobachtungsdaten erhoben, welche in das Ergebnis der Potenzial- analyse einfließen. Nach der Durchführung des Analyseverfahrens wird den Schülerinnen und Schülern gegebenenfalls ein Feedbackbogen vorgelegt, wobei sichergestellt wird, dass die Be- fragung anonym erfolgt.

In Einzelfällen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Koordinierungsstellen und der Schulaufsicht stichprobenartig Hospitationen durchführen, die allein dem Zweck der Qua- litätssicherung der Potenzialanalyse an sich dienen und ausschließlich die ordnungsgemäße or- ganisatorische und inhaltliche Umsetzung überprüfen. Die Prüfung der vergabe- und vertrags- rechtlichen Kriterien der Leistungsbeschreibung vor Ort obliegt der LGH, die ebenfalls stichpro- benartig Hospitationen durchführt. Die Bundesagentur für Arbeit kann in ihrer Rolle als Finanzge- ber stichprobenartig hospitieren. Ebenfalls wird nach Vorankündigung in Einzelfällen wissen- schaftliches Begleitpersonal zu Evaluationszwecken hospitieren. Es ist sichergestellt, dass alle Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der genannten Institutionen keine personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler mitgeteilt werden. Sie fertigen zudem keine Aufzeichnungen über einzelne Schülerinnen und Schüler an.

(28)

3

Sofern erforderlich, können Integrationshelferinnen und -helfer von Jugendlichen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bei der Potenzialanalyse anwesend sein.

Die Ergebnisse der Potenzialanalyse werden in einem Auswertungsgespräch, bei dem möglichst auch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten anwesend sind, von dem Personal der Träger an die Schülerinnen und Schüler weitergegeben. Der Träger leitet diese Daten nicht an sonstige Personen oder Stellen, insbesondere auch nicht an die Schulen, weiter. Direkt nach dem Aus- wertungsgespräch löscht der Träger alle personenbeziehbaren Daten. Im Falle des Verlustes der ausgehändigten Unterlagen, können diese demzufolge nicht noch einmal erstellt werden.

Die Teilnehmerlisten (mit folgenden Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Klasse, Vorliegen der Einwilligungserklärung) werden an die LGH weitergeleitet, dort ausschließlich zu Abrechnungszwecken genutzt und werden nach fünf Jahren vernichtet.

---

Einwilligungserklärung:

Ich habe die Informationen zur Einwilligungserklärung Potenzialanalyse und die Kurzbeschrei- bung des Trägers ______________________________________

über den Ablauf der Potenzialanalyse zur Kenntnis genommen und bin einverstanden, dass mein Kind

____________________________________ _____________

Name, Vorname der Schülerin/des Schülers Klasse

nach dem oben beschriebenen Verfahren an der Potenzialanalyse teilnimmt und dass im Rahmen dieses Verfahrens seine personenbezogenen Daten – wie in der Information beschrieben – ver- arbeitet werden.

_________________________________ _______________________

Eltern/Erziehungsberechtigte Ort, Datum Unterschrift

(29)

Schuljahr 2018/2019

1. Abstimmung mit dem Träger

Der mit der Durchführung der PA beauftragte Träger hat mit der Schule Kontakt aufgenommen.

Schule und Träger benennen feste Ansprechpersonen.

Der Kommunalen Koordinierungsstelle werden die zuständigen Ansprechpersonen mit den entsprechenden Kontaktdaten mitgeteilt.

Der Träger erläutert das Konzept unter Bezugnahme auf die vorliegende Kurzbeschreibung.

Der Durchführungsort wird erläutert.

Es erfolgt eine Terminabstimmung zum/zu den Durchführungstag/en.

Es erfolgt eine Terminabstimmung zu den Auswertungsgesprächen.

Der Nachholtermin ist terminiert.

Es erfolgt eine Terminabstimmung zu der Infoveranstaltung für Erziehungsberechtigte.

Es erfolgt eine Terminabstimmung zum Abschlussgespräch Träger - Schule.

Der Zeitpunkt der Ausgabe des Berufswahlpasses ist geregelt.

Verlauf und Inhalt der Infoveranstaltung für Erziehungsberechtigte ist abgestimmt.

Die Einladung der Berufsberatung der BA und der Kommunalen

Koordinierungsstelle zur Infoveranstaltung ist abgestimmt.

(30)

Die Veröffentlichung der PA-Kurse im BAN-Portal (www.bo- instrumente-in-nrw.de) und die Buchung durch die Schule werden geklärt.

Die Aufsicht durch die Schule am Durchführungstag ist geklärt.

Die Übergabe der „Bewertungsbögen 2“ an die Schule und

Entgegennahme nach den Auswertungsgesprächen durch den Träger ist geregelt.

Die Einladung der Kommunalen Koordinierung und der Schulaufsicht zum Abschlussgespräch ist geregelt.

---

2. Abstimmung in der Schule

Das Kollegium ist über Bildungsträger, Inhalt und Verlauf der PA in diesem Schuljahr informiert.

Eine schulinterne Ansprechperson für den Zugang zum BAN-Portal (i. d.

R. StuBo) ist benannt.

Schulen, die erstmalig am Landesprogramm teilnehmen, registrieren sich im BAN-Portal; bereits vorhandene Zugänge bleiben bestehen.

Die Anzahl der teilnehmenden SuS sind pro Jahrgang ermittelt. SuS im 9. Jahrgang, die noch keine PA erhalten haben (Seiteneinsteiger,

Hinzugezogene, Krankheitsfälle aus dem 8. Jahrgang des letzten Schuljahres u. a.) werden hinzugezählt.

Eine Sammelanmeldung der teilnehmenden SuS ist pro Jahrgang im BAN-Portal erfolgt (keine Namen und sonstige Daten der SuS).

Die Einladung an die Erziehungsberechtigten zur Informationsver- anstaltung mit der Datenschutzerklärung ist erfolgt.

Die Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten hat

stattgefunden. Die Vertretungen des Bildungsträgers haben sich und ihr Konzept zur Potenzialanalyse vorgestellt.

Der Berufswahlpass NRW wurde den SuS als Portfolioinstrument

ausgehändigt.

(31)

Die Teilnehmerlisten sind mit Hilfe des BAN-Portals erstellt.

Die Aufsicht zur Durchführung und Auswertung ist geregelt.

Der Transfer der Schüler/innen zum Durchführungsort ist geregelt.

(Transfer obliegt der Schule).

Die Teilnehmerlisten werden am Durchführungstag durch den Träger entgegengenommen (Unterschriften erfolgen beim Träger!).

Die Potenzialanalyse hat stattgefunden.

Die Auswertungsgespräche mit den SuS haben innerhalb von 14 Tagen nach der Durchführung der PA stattgefunden. Eine mögliche Beteiligung der Erziehungsberechtigten und der Schule wird berücksichtigt.

Für SuS, die die PA versäumt haben, wird der Nachholtermin eingehalten.

Ein durch den Träger zur Verfügung gestellter Bewertungsbogen 2 wird an die SuS ausgehändigt.

Der Bewertungsbogen ist eingesammelt und dem Träger übergeben worden.

SuS für die trägergestützten Berufsfelderkundungstage sind über das BAN-Portal gemeldet worden.

Die anonymisierten, summarischen Ergebnisse der Bewertungen liegen im BAN-Portal vor.

Das Abschlussgespräch zwischen den zuständigen Ansprechpartnern der Schule, dem Träger und ggf. der Kommunalen Koordinierungsstelle sowie der Schulaufsicht hat stattgefunden.

Ein Feedback zur Arbeit des außerschulischen Trägers bei der

Umsetzung der Potenzialanalyse ist im BAN-Portal abgegeben worden.

(32)

(Name/Antragsteller/in) (PLZ, Ort) (Telefon)

Stadt Bottrop

FB Jugend und Schule -51/1- Öffentliche Verkehrsmittel

46215 Bottrop Kostenerstattung Potenzialanalyse

- über das Schulsekretariat - Kostenerstattung Berufsfelderkundung

(Name und vollständige Anschrift des Bildungsträgers, falls abweichend bitte zusätzlich den Durchführungs- Ort der Potenzialanalyse angeben)

Erstattung von Schülerfahrkosten Belege bitte beifügen!

für: (Klasse, Name/n)

In der Zeit vom _______________ bis _______________ habe ich insgesamt _______________ € an Schülerfahrkosten zum Bildungsträger und zurück gezahlt.

Hiermit beantrage ich die Übernahme dieser Kosten.

Bankverbindung: Kreditinstitut IBAN

BIC

Kontoinhaber:

Hinweis:

Mir ist bekannt, das nur die notwendigen Kosten der preisgünstigsten Beförderung (4er-Ti- cket/10-er Ticket/Gruppen-Ticket – i. d. R. keine Einzelfahrscheine!) für die Fahrt zur Schule / zum Bildungsträger (bzw. zum Durchführungsort der Potenzialanalyse falls abweichend) wäh- rend der Schulzeiten erstattungsfähig sind und versichere, dass die o.a. Fahrten tatsächlich entstanden sind.

____________________________________ ________________________________________

(Datum, Unterschrift, Antragsteller/in) (Schulstempel)

(33)

BAN-Portal

– Kurzanleitung für Schulen –

Das internetgestützte BAN-Portal in „Kein Abschuss ohne Anschluss“ dient für Sie hauptsäch- lich dazu, Schülerinnen und Schülern zu Standardelementen anzumelden, die bei außerschuli- schen Bildungsträgern stattfinden (Potenzialanalyse, trägergestützte Berufsfelderkundungen, trägergestützte Praxiskurse). Diese Anmeldungen sind wiederum für die Bildungsträger eine Voraussetzung, die Kosten der abgeschlossenen Maßnahmen mit Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Bunde- sagentur für Arbeit abzurechnen.

WICHTIG: Eine Anmeldung von Schülerinnen und Schülern zu Maßnahmen ist erst dann mög- lich, wenn der durchführende Bildungsträger den jeweiligen Kurs im Portal freigeschaltet hat.

Diese Kurzanleitung möchte Ihnen den Einstieg in das BAN-Portal erleichtern und die wichtigs- ten Informationen zur Nutzung vermitteln.

Inhalt:

Seite

1 Zugang zum BAN-Portal ... 2

2 Verwaltung des Portalzugangs und der Stammdaten ... 4

3 Anmeldung von Schülerinnen/Schülern zu den Kursen ... 6

3.1 Einführung ... 6

3.2 Sammelanmeldung ... 7

3.3 Namentliche Anmeldung ... 9

3.3.1 Manuelle Eingabe ... 9

3.3.2 Eingabe über Datenimport ... 10

3.3.3 Übernahme bestehender Angaben ... 11

3.3.4 Abschluss der namentlichen Anmeldung ... 12

4 Ausloggen aus dem BAN-Portal ... 13

(34)

1 Zugang zum BAN-Portal

Bitte rufen Sie die Startseite des BAN-Portals im Internet auf. Die Internet-Adresse lautet:

www.bo-instrumente-in-nrw.de

Klicken Sie bitte auf den Button „Schulen“. Sie gelangen dann zum Schulzugang in das Portal.

Je nach dem, ob Ihre Schule bereits einen BAN-Zugang hat oder nicht, verfahren Sie zum Ein- loggen wie folgt:

Fall 1: Ihre Schule verfügt bereits über einen BAN-Zugang, die Zugangsdaten sind Ihnen bekannt

Geben Sie im Schulzugang oben rechts bitte als Kennung Ihre Schulnummer und Ihr BAN- Portal-Passwort ein und klicken Sie auf den roten Button „einloggen“.

Fall 2: Ihre Schule verfügt bereits über einen BAN-Zugang, die Zugangsdaten sind Ihnen nicht (mehr) bekannt

Bitte klicken Sie im Schulzugang oben rechts auf den roten Schriftzug „Passwort verges- sen“. Daraufhin erscheint folgendes Formular:

(35)

Hier benötigen Sie neben Ihrer Schulnummer als Kennung die von Ihrer Schule im BAN- Portal hinterlegte E-Mail-Adresse sowie den Vornamen und Namen der Person, die als BAN-Benutzer/in für Ihre Schule im Portal eingetragen wurde. Bitte geben Sie diese Daten ein und klicken Sie auf den Button „neues Passwort zusenden“. Sie erhalten eine automa- tisch generierte, an die von Ihnen hinterlegte E-Mail Adresse, Nachricht mit dem neuen Passwort.

Fall 3: Ihre Schule hat noch keinen Zugang zum BAN-Portal

In diesem Fall muss zunächst eine Registrierung Ihrer Schule für das BAN-Portal erfolgen.

Zur Registrierung klicken Sie bitte im Schulzugang oben rechts auf den roten Schriftzug

„Registrieren“. Es erscheint folgendes Formular:

Bitte füllen Sie die Formularfelder aus bzw. wählen Sie die zutreffenden Angaben in den Auswahlfeldern und klicken Sie abschließend auf den Button „registrieren“. Innerhalb der nachfolgenden zwei Arbeitstage werden Ihre Schuldaten überprüft. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten Sie unter der von Ihnen angegebenen E-Mail-Adresse eine Freigabe- Mitteilung. Sie können Sich dann mit Ihren Zugangsdaten in das Portal einloggen.

Hinweis: Bitte geben Sie jeweils nur einen Ansprechpartner an!

(36)

2 Verwaltung des Portalzugangs

2.1 Stammdaten

Der Portalzugang des BAN-Adminstrators / der BAN-Adminstratorin Ihrer Schule (links im Menü gekennzeichnet mit „ADMIN“, s. Abbildung auf nachfolgender Seite) enthält ein Formular, in dem die Stammdaten der Schule aktualisiert werden können (Menüpunkt „Stammdaten“).

Hinweis: Bitte halten Sie stets die Stammdaten aktuell, damit Sie im Bedarfsfall kontak- tiert werden können.

(37)

2.2 Benutzer verwalten

Der/die BAN-Administrator/in Ihrer Schule kann über den Menüpunkt „Benutzer/

in“ Portalzugänge für weitere Benutzer/innen einrichten und Sonderfunktionen des Portals auf- rufen.

(38)

3 Anmeldung von Schülerinnen/Schülern zu den Kursen

3.1 Einführung

Sobald Sie in das BAN-Portal eingeloggt sind, erscheint eine Maske mit allen Kursangeboten, die von den durchführenden Trägern zum aktuellen Zeitpunkt freigeschaltet und für Ihre Schule freigeschaltet sind.

(39)

Zu den angezeigten Kursen können Sie Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule anmelden. Da- zu klicken Sie auf den Button „SuS anmelden“ rechts in der Zeile des entsprechenden Kurses.

Je nach Kursangebot und Fördermittelbestimmungen ist nachfolgend eine Sammelanmeldung ohne individuelle Schülerdaten oder eine namentliche Anmeldung der Schülerinnen und Schü- ler erforderlich.

 Potenzialanalysen im Schuljahr 2016/2017

Sammelanmeldung (s. Kap. 3.2)

 Zweitägige Potentialanalyse in KAoA-kompakt,

Berufsfelderkundungen (SBO 6.1) und Praxiskurse (SBO 6.3) bei einem Bildungsträger

namentliche Anmeldung (s. Kap. 3.3)

Bitte beachten Sie: Die Anmeldung von Schülerinnen und Schülern ist grundsätzlich vor der Kursdurchführung erforderlich. Ein Kurs, dessen Durchführungsdaten in der Vergangenheit liegen, ist für die Schule im BAN-System nicht mehr sichtbar. Sollte in Einzelfällen die Kurs- durchführung mit Schülerinnen und Schülern Ihrer Schule bereits erfolgt sein, halten Sie bitte Rücksprache mit dem zuständigen Bildungsträger.

3.2 Sammelanmeldung

Um Schüler/innen anzumelden, klicken Sie bitte in der Ansicht „Kursangebote“ auf den Button

„SuS anmelden“ rechts in der entsprechenden Kurszeile.

Sie erhalten eine Eingabemaske, mit der die Gesamtzahl der anzumeldenden Schülerinnen und Schüler, untergliedert nach Geschlecht und Nationalität, abgefragt wird (s. Abbildung auf nach- folgender Seite). Bitte geben Sie zudem an, wie viele SuS aus der Gesamtzahl Seiteneinsteiger sind bzw. die Klasse 8 besuchen. Das System speichert nur, wenn die Summe aus Seitenein- steigern und SuS der Klasse 8 der Gesamtzahl entspricht.

Anschließend klicken Sie auf „Speichern“. Damit ist die Sammelanmeldung abgeschlossen.

Im Anschluss laden Sie sich die Teilnehmerliste als PDF-Datei herunter und geben die Schüler- daten am PC ein.

Wichtig: Bitte bringen Sie die ausgefüllte Teilnehmerliste zum Durchführungsort der PA mit und händigen Sie diese einer Mitarbeiterin / einem Mitarbeiter des Trägers aus.

(40)
(41)

3.3 Namentliche Anmeldung

Wichtig: Gilt für zweitägige Potentialanalyse in KAoA-kompakt, Berufsfelderkundungen (SBO6.1-BFE ...“) und Praxiskurse beim Träger (Kürzel SBO6.3-PK ...).

Für die namentliche Anmeldung ist es zunächst erforderlich, den Namen, Vornamen und weite- re Stammdaten (Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Klasse) der teilnehmenden Schüler/innen aufzunehmen. Für die Eingabe gibt es drei Möglichkeiten: die manuelle Eingabe (s. Kap. 3.3.1), der Datenimport (s. Kap. 3.3.2) oder die Verwendung bereits vorliegender An- gaben (s. Kap. 3.3.3). Der Abschluss der namentlichen Anmeldung ist im Kapitel 3.3.4 erläutert.

3.3.1 Manuelle Eingabe

Die manuelle Eingabe erfolgt über den Menüpunkt „Schülerliste“ (nicht „Schüler/in“!) und an- schließenden Klick auf den roten Button „Schüler/in hinzufügen“ in der folgenden Ansicht. Da- raufhin sehen Sie die unten abgebildete Maske, in der Sie die Schülerdaten eingeben und an- schließend auf den Button „Schüler speichern“ klicken.

(42)

3.3.2 Eingabe über Datenimport

Mit Hilfe Ihres Schulverwaltungsprogramms (z.B. SchILD) erstellen Sie eine .csv-Datei mit den Schülerdaten, die in das Portal importiert werden sollen, und speichern sie auf Ihrem Rechner.

Wichtig: Der Aufbau der .csv-Datei muss der Musterdatei (siehe „Import“ „Musterda- tei“) angepasst werden.

Zunächst wählen Sie das Schuljahr aus. Anschließend klicken Sie bitte auf den Button „Datei auswählen“ und wählen die .csv-Datei auf Ihrem Rechner aus. Dann klicken Sie den Button

„Import starten“. Nach dem Import klicken Sie auf „Import Log“ und prüfen, ob alle Schülerdaten erfolgreich importiert („verarbeitet“) worden sind.

(43)

3.3.3 Übernahme bestehender Angaben

Sollten die Schüler/innen im BAN-Portal bereits aus dem vorangegangenen Schuljahr erfasst sein, können Sie diese für das aktuelle Jahr freigeben, indem Sie im Menüpunkt „Schüler/in“ auf den entsprechenden Schüler / die entsprechende Schülerin klicken und anschließend auf

„Schuljahr Informationen (ändern)“. Über den Button „+ 1 Jahr“ geben Sie den Hinweis, dass der/die Schüler/in weiterhin an trägergestützten Kursen teilnimmt und im Portal für kommende Kurse angemeldet werden kann. Überprüfen Sie die Daten und klicken dann auf „Schuljahr In- formationen speichern“.

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3.3.4 Abschluss der namentlichen Anmeldung

Um namentlich eingegebene Schüler/innen zu einem Kurs anzumelden, gehen Sie bitte wieder in die Ansicht „Kursangebote“. Klicken Sie bitte auf den Button „SuS anmelden“ rechts in der Zeile des entsprechenden Kurses. Sie erhalten dann eine Ansicht, die unter den Informationen zum Kurs eine Liste der namentlich im System angelegten Schüler/innen enthält (s. Abbildung auf der folgenden Seite). Durch Klick auf den Button „Diesen Schüler anmelden“ können Sie die Schüler/innen einzeln dem Kurs zubuchen. Die Anmeldung ist damit abgeschlossen.

(45)

4 Ausloggen aus dem BAN-Portal

Zum Ausloggen aus dem Portal klicken Sie bitte auf den grauen Button „ausloggen“ oben rechts auf dem Bildschirm (ggf. ist es dazu erforderlich, die Bildschirmansicht nach oben zu scrollen).

Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) Auf´m Tetelberg 7, 40221 Düsseldorf

Telefon: +49 (0)211/ 30108-333 Telefax: +49 (0)211/ 30108-530 Internet: www.lgh.de

E- Mail: nues@lgh.de

(46)

FB 51 KOMMUNALE KOORDINIERUNG

Haltestelle des öffentl. Nahverkehrs ZOB, Pferdemarkt

www.bottrop.de

Notizen:

(47)
(48)

IN BOTTROP

Eine Handreichung für Lehrkräfte

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds

Referenzen

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