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Verteiler: Geschäftsleitung GS, Direktion VE, Fachreferent/in VE

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(1)

Leistungsvereinbarung 2021 Bundesamt für Energie (BFE)

Ittigen,' 31.12.2020 Bern, 31.12.2020

Verteiler: Geschäftsleitung GS, Direktion VE, Fachreferent/in VE

Beilagen: Nach Absprache Departement

L+J

Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Simonetta Sommaruga Departementsvorsteherin

Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse

Confederazione Svizzera Confederaziun svizra

Benoit Rfevaz Direktor

Energie BFE

(2)

:

Termine BRZ* IAFP

30.062021 ZI 3, Abs. 1

x 1

31.122021 ZI 3, Abs. 2

x

1 30.062021 ZI 3, Abs. 1

x

î

31.122021 ZI3, Abs. 4

x

1

31.122021 Z11. Abs. 3

x

1

31.122021 Z11, Abs. 5

x

1 30.062021 Z11, Abs. 6

x

2

31.122021 Z11. Abs. 7

x

1

ZI 6, Abs. 8 31.12.2021

jBernerkuhqen: ZJ

X

I

LG

1

Bundesverwaltung

Bundesrat nimmt Bericht zur Kenntnis______________

* basierend auf den Zielen des Bundesrates für das Jahr 2021 - Band I

1 Projekte und Vorhaben

Leg isiaturplanung und Ziele des Bundesrats (Band l und Band II )

Zele und Umsetzungsmassnahmen____________________________

Revision Stromversprgungsgesetz*

- Verabschiedung Botschaft_____________ ’

Gasversorgungsgesetz*

- Verabschiedung Botschaft _________

Revision des Energiegesetzes*

Verabschiedung Botschaft

Wasserrechtsgesetz*

Eröffnung Vernehmlassung________________.

Stromabkommen mit der EU*

r Nach Möglichkeit Verabschiedung Botschaft_______

Revision Sachplan Übertragungsieltungen*

Beschluss Bundesrat ___________________

Szenariorahmen Stromnetzentwicklung*

Eröffnung Vernghrnjassung ____________ ______

Revision Safeguardsverordnung

Beschluss Bundesrat ___________

Erster Umweitbericht der Bundesverwaltung mit

dem Stand der Umsetzung des Klimapakets

(3)

Seite 3

Leistungsgruppen 2

IAFP

13.0 13.0 12.0 12.0 12.0 12.0

x

ja Ja Ja Ja Ja

x

6.5 6.5 6.5 6.5 6.5

x

1.95 1.75 1.68 1.65 1.65

x

97 90 90 90 90 90

x

2.72 1.50 1.50 1.50 1.50 1.50

x

95.0 95.0 95.0 95.0 95.0 95.0

x

Bemerkungen:

Leistungsvereinbarung (LVB) 2021 Bundesamt für Energie (BFE)

2021 SOLL

Energieversorgung,-nutzung und Forschung

2019 2020 2021 I 2022 2023 2024

Ziele und Messgrössen IST SOLL SOLL | PLAN PLAN PLAN

Energieversorgung und -nutzung: Die Erarbeitung und Änderung der Rahmenbedingun- gen schreiten planmässig voran

Stromnetze: Durchschnittliche Verfah­

rensdauer ausgewählter wichtiger Netz­

vorhaben auf der Übertragungsnetze- bene (Jahre)__________________

Förderung Energieeffizienz und erneuerbare Energien: Das BFE fördert die Senkung des Endenergieverbrauchs, die Stromeffizienz und den effizienten Zubau erneuerbarer Energien

Förderung Energieeffizienz und erneuer­

bare Energien: Fristgerechte Publikation des jährlichen Monitoringberichts zur Energiestrategie 2050 (ja/nein) Förderung Stromeffizienz über Netzzu­

schlag (wettbewerbliche Ausschreibun­

gen): Verhältnis Vollzugsaufwand zu be­

willigten Fördermitteln) (%)

Förderung erneuerbare Energien über Netzzuschlag: Verhältnis Vollzugskosten­

anteil zu Förderaufwand (Abschi usszah- len Netzzuschlagsfonds) (%)

Forschung, Innovation und Sensibilisierung: Die Koordination und Förderung von For­

schung und Innovation sowie die Information und Sensibilisierung für Energiethemen tra­

gen zur Erreichung der energiepolitischen Ziele bei

Energieforschung: Anteil Aufwendungen

BFE für Schwerpunktthemen gemäss Forschungskonzept (%, min.)

Pilot-, Démonstrations- und Leuchtturm­

projekte: Verhältnis der neu ausgelösten direkten Investitionen zum Subventions­

volumen (Quotient)

EnergieSchweiz: Anteil erfolgreich abge­

schlossener Projekte (%, min.)

(4)

Sicherheit im Energiebereich

IAFP

4 4 4

4

x

4 3

31.12

x

31.12

x

ja ja

ja

x

ja ja

ja

0 0

0 0

x

0 0

ja ja

Ja

ja

x

Ja ja

0

0

0

0

x

0 0

Bemerkungen:

BBSsSS^

2020 SOLL

2022 PLAN

2023 PLAN

der Stilllegung von Kemanlagen wahr

Kernkraftwerk Mühleberg: Vollzug der Stilllegung erfolgt laufend und unter Ein- haltung des Umweltrechts Qa/nein)

Sicherheit von Energieanlagen: Die Risiken der Anlagen zur Gewinnung und Verteilung von Energie sind für Mensch, Tier und Umwelt minimiert

Unkontrollierte Ablässe grosser Wasser­

massen bei Talsperren unter direkter Bundesaufsicht (Anzahl) __

Aufsicht über das Kemmaterial der Schweiz: Die Schweiz erfüllt das Abkommen mit der IAEA über die Anwendung von Sicherungsmassnahmen im Rahmen der Nichtverbrei­

tung von Kernwaffen (Safeguard-Abkommen) und das Zusatzprotokoll zum Safeguard-Ab- kommen vollumfänglich

IAEA erteilt der Schweiz die «Broader Conclusion» (ja/nein)

Anlagen, die das Safeguard-Ziel nicht er­

reicht haben (Anzahl)

2019 2020 2021 I 2022 2023 2024 Ziele und Messgrössen______________________________JST SOLL SOLL | PLAN PLAN PLAN

Entsorgung radioaktive Abfälle: Das BFE schafft die nötigen Voraussetzungen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle

Informationsanlässe zur Standortsuche für geologische Tiefenlager für Stakehol­

der (Anzahl, min.) (Anzahl, min.) Entsorgungsprogramm 2021 : Berichter­

stattung an das Parlament (Termin) Entsorgungsprogramm 2021 : Genehmi­

gung durch den Bundesrat (Termin)

Stilllegung Kemanlagen: Das BFE nimmt seine Rolle als verfahrensleitende Behörde bei

(5)

Seite 5

3 Reporting und Controlling

Termin

Ende Feb. Einreichung jährlicher LN

Einreichung Entwurf LVB VA-Jahr Ende Okt.

Behandlung Inhalte LVB VA-Jahr an AR Nov.

Einreichung finalisierte LVB VA-Jahr Bis 15. Dez.

Inkraftsetzung LVB VA-Jahr per 31. Dez.

Ende Dez.

Weitere Anforderungen

Leistungsvereinbarung (LVB) 2021 Bundesamt für Energie (BFE)

LVB und LN werden auf Stufe Departements- und Amtsleitung behandelt.

Die LVB ist zwingend von der Departementsvorsteherin und dem/der Amtsdirektor/in auf Ende eines Jahres zu unterzeichnen. Der LN wird der Departementsleitung in von dem/der Amtsdirektor/in unterschriebener Form eingereicht.

LVB und LN unterliegen dem Öffentlichkeitsprinzip und können von Kommissionen für Beratungen eingefor­

dert werden. Die LVB sind auf dem Internet der VE publiziert.

F+C UVEK zeichnet für die übergeordnete Koordination, Vorlagenaufbereitung, Konsolidierung, Rück­

meldung an die VE sowie Termineinhaltung gemäss Regelprozess verantwortlich. Die Einreichung der Do­

kumente erfolgt an F+C UVEK.

Termine sowie vorgegebene Formate zu LVB und LN sind verbindlich. Verzögerungen hinsichtlich Ziel- bzw.

Meilensteinerreichung sowie im Prozessablaufwerden F+C UVEK unverzüglich angezeigt.

Formale Anpassungen als auch Prozessänderungen sind dem Departement vorbehalten. Diesbezügliche Anliegen können an F+C UVEK adressiert werden.

Einreichung finalisierter jährlicher LN Beginn Erstellung LVB VA-Jahr Bis Ende März

Sept.

Beschreibung

Obligatorisch mit Abschluss Rechnungsjahr für Ziele u.

Messgrössen aus VA mit IAFP Vollständiger, visierter LN per 31. Dez.

Start Arbeiten in VE

Entwurf LVB mit Projekten u. Vorhaben, Zielen u.

Messgrössen

Nach Rücksprache mit Referent/in Thematisierung von Inhalten mit politischer Bedeutung

LVB bereit zur Unterschrift

Korrespondenzweg bzw. Unterzeichnung Departe­

mentsvorsteherin und Amtsdirektor/in

Regelprozess

Arbeitsschritt

Referenzen

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