Leistungsvereinbarung 2021 Bundesamt für Energie (BFE)
Ittigen,' 31.12.2020 Bern, 31.12.2020
Verteiler: Geschäftsleitung GS, Direktion VE, Fachreferent/in VE
Beilagen: Nach Absprache Departement
L+J
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Simonetta Sommaruga Departementsvorsteherin
Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse
Confederazione Svizzera Confederaziun svizra
Benoit Rfevaz Direktor
Energie BFE
:
Termine BRZ* IAFP
30.062021 ZI 3, Abs. 1
x 1
31.122021 ZI 3, Abs. 2x
1 30.062021 ZI 3, Abs. 1
x
î
31.122021 ZI3, Abs. 4x
1
31.122021 Z11. Abs. 3x
1
31.122021 Z11, Abs. 5x
1 30.062021 Z11, Abs. 6
x
2
31.122021 Z11. Abs. 7x
1
ZI 6, Abs. 8 31.12.2021
jBernerkuhqen: ZJ
X
I
LG
1
Bundesverwaltung
Bundesrat nimmt Bericht zur Kenntnis______________
* basierend auf den Zielen des Bundesrates für das Jahr 2021 - Band I
1 Projekte und Vorhaben
Leg isiaturplanung und Ziele des Bundesrats (Band l und Band II )
Zele und Umsetzungsmassnahmen____________________________
Revision Stromversprgungsgesetz*
- Verabschiedung Botschaft_____________ ’
Gasversorgungsgesetz*
- Verabschiedung Botschaft _________
Revision des Energiegesetzes*
Verabschiedung Botschaft
Wasserrechtsgesetz*
Eröffnung Vernehmlassung________________.
Stromabkommen mit der EU*
r Nach Möglichkeit Verabschiedung Botschaft_______
Revision Sachplan Übertragungsieltungen*
Beschluss Bundesrat ___________________
Szenariorahmen Stromnetzentwicklung*
Eröffnung Vernghrnjassung ____________ ______
Revision Safeguardsverordnung
Beschluss Bundesrat ___________
Erster Umweitbericht der Bundesverwaltung mit
dem Stand der Umsetzung des Klimapakets
Seite 3
Leistungsgruppen 2
IAFP
13.0 13.0 12.0 12.0 12.0 12.0
x
ja Ja Ja Ja Ja
x
6.5 6.5 6.5 6.5 6.5
x
1.95 1.75 1.68 1.65 1.65
x
97 90 90 90 90 90
x
2.72 1.50 1.50 1.50 1.50 1.50
x
95.0 95.0 95.0 95.0 95.0 95.0
x
Bemerkungen:
Leistungsvereinbarung (LVB) 2021 Bundesamt für Energie (BFE)
2021 SOLL
Energieversorgung,-nutzung und Forschung
2019 2020 2021 I 2022 2023 2024
Ziele und Messgrössen IST SOLL SOLL | PLAN PLAN PLAN
Energieversorgung und -nutzung: Die Erarbeitung und Änderung der Rahmenbedingun- gen schreiten planmässig voran
Stromnetze: Durchschnittliche Verfah
rensdauer ausgewählter wichtiger Netz
vorhaben auf der Übertragungsnetze- bene (Jahre)__________________
Förderung Energieeffizienz und erneuerbare Energien: Das BFE fördert die Senkung des Endenergieverbrauchs, die Stromeffizienz und den effizienten Zubau erneuerbarer Energien
Förderung Energieeffizienz und erneuer
bare Energien: Fristgerechte Publikation des jährlichen Monitoringberichts zur Energiestrategie 2050 (ja/nein) Förderung Stromeffizienz über Netzzu
schlag (wettbewerbliche Ausschreibun
gen): Verhältnis Vollzugsaufwand zu be
willigten Fördermitteln) (%)
Förderung erneuerbare Energien über Netzzuschlag: Verhältnis Vollzugskosten
anteil zu Förderaufwand (Abschi usszah- len Netzzuschlagsfonds) (%)
Forschung, Innovation und Sensibilisierung: Die Koordination und Förderung von For
schung und Innovation sowie die Information und Sensibilisierung für Energiethemen tra
gen zur Erreichung der energiepolitischen Ziele bei
Energieforschung: Anteil AufwendungenBFE für Schwerpunktthemen gemäss Forschungskonzept (%, min.)
Pilot-, Démonstrations- und Leuchtturm
projekte: Verhältnis der neu ausgelösten direkten Investitionen zum Subventions
volumen (Quotient)
EnergieSchweiz: Anteil erfolgreich abge
schlossener Projekte (%, min.)
Sicherheit im Energiebereich
IAFP
4 4 4
4
x
4 3
31.12
x
31.12
x
ja ja
ja
x
ja ja
ja
0 0
0 0
x
0 0
ja ja
Ja
ja
x
Ja ja
0
00
0
x
0 0
Bemerkungen:
BBSsSS^2020 SOLL
2022 PLAN
2023 PLAN
der Stilllegung von Kemanlagen wahr
Kernkraftwerk Mühleberg: Vollzug der Stilllegung erfolgt laufend und unter Ein- haltung des Umweltrechts Qa/nein)Sicherheit von Energieanlagen: Die Risiken der Anlagen zur Gewinnung und Verteilung von Energie sind für Mensch, Tier und Umwelt minimiert
Unkontrollierte Ablässe grosser Wasser
massen bei Talsperren unter direkter Bundesaufsicht (Anzahl) __
Aufsicht über das Kemmaterial der Schweiz: Die Schweiz erfüllt das Abkommen mit der IAEA über die Anwendung von Sicherungsmassnahmen im Rahmen der Nichtverbrei
tung von Kernwaffen (Safeguard-Abkommen) und das Zusatzprotokoll zum Safeguard-Ab- kommen vollumfänglich
IAEA erteilt der Schweiz die «Broader Conclusion» (ja/nein)
Anlagen, die das Safeguard-Ziel nicht er
reicht haben (Anzahl)
2019 2020 2021 I 2022 2023 2024 Ziele und Messgrössen______________________________JST SOLL SOLL | PLAN PLAN PLAN
Entsorgung radioaktive Abfälle: Das BFE schafft die nötigen Voraussetzungen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle
Informationsanlässe zur Standortsuche für geologische Tiefenlager für Stakehol
der (Anzahl, min.) (Anzahl, min.) Entsorgungsprogramm 2021 : Berichter
stattung an das Parlament (Termin) Entsorgungsprogramm 2021 : Genehmi
gung durch den Bundesrat (Termin)
Stilllegung Kemanlagen: Das BFE nimmt seine Rolle als verfahrensleitende Behörde bei
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3 Reporting und Controlling
Termin
Ende Feb. Einreichung jährlicher LN
Einreichung Entwurf LVB VA-Jahr Ende Okt.
Behandlung Inhalte LVB VA-Jahr an AR Nov.
Einreichung finalisierte LVB VA-Jahr Bis 15. Dez.
Inkraftsetzung LVB VA-Jahr per 31. Dez.
Ende Dez.
Weitere Anforderungen
Leistungsvereinbarung (LVB) 2021 Bundesamt für Energie (BFE)
LVB und LN werden auf Stufe Departements- und Amtsleitung behandelt.
Die LVB ist zwingend von der Departementsvorsteherin und dem/der Amtsdirektor/in auf Ende eines Jahres zu unterzeichnen. Der LN wird der Departementsleitung in von dem/der Amtsdirektor/in unterschriebener Form eingereicht.
LVB und LN unterliegen dem Öffentlichkeitsprinzip und können von Kommissionen für Beratungen eingefor
dert werden. Die LVB sind auf dem Internet der VE publiziert.
F+C UVEK zeichnet für die übergeordnete Koordination, Vorlagenaufbereitung, Konsolidierung, Rück
meldung an die VE sowie Termineinhaltung gemäss Regelprozess verantwortlich. Die Einreichung der Do
kumente erfolgt an F+C UVEK.
Termine sowie vorgegebene Formate zu LVB und LN sind verbindlich. Verzögerungen hinsichtlich Ziel- bzw.
Meilensteinerreichung sowie im Prozessablaufwerden F+C UVEK unverzüglich angezeigt.
Formale Anpassungen als auch Prozessänderungen sind dem Departement vorbehalten. Diesbezügliche Anliegen können an F+C UVEK adressiert werden.
Einreichung finalisierter jährlicher LN Beginn Erstellung LVB VA-Jahr Bis Ende März
Sept.
Beschreibung
Obligatorisch mit Abschluss Rechnungsjahr für Ziele u.
Messgrössen aus VA mit IAFP Vollständiger, visierter LN per 31. Dez.
Start Arbeiten in VE
Entwurf LVB mit Projekten u. Vorhaben, Zielen u.
Messgrössen
Nach Rücksprache mit Referent/in Thematisierung von Inhalten mit politischer Bedeutung
LVB bereit zur Unterschrift
Korrespondenzweg bzw. Unterzeichnung Departe
mentsvorsteherin und Amtsdirektor/in
Regelprozess
Arbeitsschritt