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3 a Juli 2020

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Riehen

Sozialdemokratische Fraktion

Interpellation betr. Liegenschaft Bluttrainweg 41

Die Liegenschaft Bluttrainweg 41 steht seit Jahren leer.

2011 wurde für diese Liegenschaft eine Baubewilligung erteilt. Der Um-, resp. Anbau der Liegenschaft wurde auch begonnen, aber bis heute nicht abgeschlossen. Die damals erteilte Baubewilligung ist gemäss Bericht des Gemeinderats vom 18. Juni 2018 auf eine kleine Anfrage von R. Engeler-Ohnemus Ende 2017 erloschen. Das Gebäude „gammelt" seit Jahren unfertig und unbewohnbar vor sich hin.

In der Beantwortung der Interpellation P. Spring vom 27. Februar 2019 schreibt der

Gemeinderat, dass auch ihm das vor sich hin gammelnde Grundstück ein Dorn im Auge sei.

Unterdessen hat anscheinend ein Gespräch zwischen dem Gemeinderat und dem Liegenschaftsbesitzer stattgefunden.

Der Unterzeichnende bittet den Gemeinderat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Was beabsichtigt der Liegenschaftsbesitzer mit dem Haus zu tun? Benötigt er für dieses Vorhaben ein neues Baugesuch?

2. Hat der Hausbesitzer unterdessen für seine Absichten ein Baugesuch eingereicht? Wenn nicht, weshalb nicht?

3. Ist der Liegenschaftsbesitzer unterdessen bereit, das Grundstück zu verkaufen?

4. Welche Möglichkeiten hat der Gemeinderat, resp. der Regierungsrat (Bauinspektorat) um gegen den heutigen, misslichen Zustand der Liegenschaft, die in diesem Zustand auch die Nachbarliegenschaften massiv abwertet, vorzugehen? Können dem

Liegenschaftsbesitzer verbindliche Auflagen gemacht werden?

5. Kommt der Liegenschaftsbesitzer seiner Bürgerpflicht, Steuern zu bezahlen weiterhin

6. Besteht die Möglichkeit auf eine Betreibung auf Pfändung, resp. eine Grundstücksverwertung?

7. Welche Stellungnahme gibt es von der Ortsbildkommission?

8. Welche Kompetenzen hat die Ortbildkommission bei einer derartigen Verwahrlosung einer Liegenschaft?

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

nach?

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Riehen, Juli 2020

Bern. / Frist:

^Bearbeitung

dir. Erledig.

z.K.

3 a Juli 2020

FF: • Bearßsltung

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