I 170/2005 ERZ 21. September 2005 48C Interpellation
2970 Zryd, Adelboden (SP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 21.06.2005
Frühfranzösisch zu Lasten von Musik, Gestaltung und Turnen
Durch die überwiesene Bildungsstrategie muss wegen des Frühsprachenunterrichtes die Lektionentafel überarbeitet werden.
1. Ist damit zu rechnen, dass die neuen Sprachlektionen zusätzlich zu den bisherigen obligatorischen Lektionen aufgenommen werden?
2. Sind die Lektionen von Musik, Gestaltung und Turnen trotz Frühfranzösisch gesichert?
Antwort des Regierungsrates
Die Vorverlegung des Französisch- und des Englischunterrichts bedingt eine Überarbeitung der Lektionentafel und der entsprechenden Fachlehrpläne. Da in diese Überarbeitung wei- tere Anliegen einbezogen werden – z.B. das Festlegen von Bildungsstandards – muss der ganze Lehrplan überprüft werden. Sofern sich der Kanton Bern an der geplanten Erarbei- tung eines gemeinsamen Lehrplans für die deutschsprachigen Kantone beteiligt, wird der bernische Lehrplan in einigen Jahren durch einen kantonsübergreifenden Lehrplan ersetzt.
Da diese Entwicklungen noch nicht in allen Einzelheiten bekannt sind, kann zum heutigen Zeitpunkt wenig über eine veränderte Lektionentafel ausgesagt werden.
Zu den beiden Fragen der Interpellation steht Folgendes fest:
1. Das Sprachenkonzept für die deutschsprachigen Volksschulen, das dem Grossen Rat bei der Behandlung der Bildungsstrategie vorlag, äussert sich auch zu den notwendigen Veränderungen der Lektionentafel. Ein Teil der für den künftigen Fremdsprachenunter- richt benötigten Mehrlektionen soll den Schülerinnen und Schülern zusätzlich erteilt werden, ein Teil wird voraussichtlich zu Lasten anderer Fächer gehen. Zudem ist geplant, den Fremdsprachenunterricht auf der Sekundarstufe I durch bilingualen Unter- richt zu ergänzen, wodurch weniger Mehrlektionen notwendig werden. In einem nächs- ten Schritt werden die Lektionenzahlen für den vorverlegten Fremdsprachenunterricht mit denjenigen Kantonen abgesprochen, die ebenfalls Französisch als erste Fremd- sprache gewählt haben (Basel-Stadt, Basel-Land, Solothurn, Wallis, Freiburg); erst anschliessend kann die Lektionentafel gesamthaft überarbeitet werden.
2. Bei einer Revision der Lektionentafel werden alle Fächer zu überprüfen sein. In diesem Sinne hat kein Fach den Anspruch, die bisherigen Lektionenzahlen beibehalten zu kön- nen.
An den Grossen Rat