• Keine Ergebnisse gefunden

Landkreis Eichstätt AMTSBLATT

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Landkreis Eichstätt AMTSBLATT"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT

Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt

Freitag, 17. November Nr. 46 2017

I n h a l t : 194 Stellenausschreibung

195 Kreistagssitzung am 11.12.2017

196 Vollzug der Baugesetze; Änderung Nr. 18 des Flächennut- zungsplans und Aufstellung des Babauungsplans Nr. 67 „Ge- werbegebiet Lüften West“ im Parallelverfahren nach §8 Abs. 3 Satz 1 BauGB; hier: Bekanntmachung der erweiterten Aufstel- lungsbeschlüsse nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

197 Satzung zur 4. Änderung der Verbandssatzung für den Zweck- verband Abwasserbeseitigungsgruppe Altmühl-Jura

198 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigungsgruppe Altmühl-Jura

Bekanntmachungen des Landratsamtes

194 Stellenausschreibung

Landkreis Eichstätt

Wir suchen für unser Sachgebiet Bauverwaltung, Wohnungswesen – Be- zirk Süd an der Dienststelle in Ingolstadt zur Nachbesetzung des derzeitigen

Stelleninhabers (Stelle 1714) eine/n

Beamtin/en der 3. Qualifikationsebene (Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen) oder Angestellte/n mit Fachprüfung II bzw. vergleichbaren Qua-

lifikation als

Sachgebietsleiter

und

für unser Amt für Familie und Jugend (Stelle 1720) an der Dienststelle in Ingolstadt zwei

Fachkräfte

mit der Ausbildung als

Diplom Sozialpädagoge/in (FH), Bachelor of Arts (Soziale Arbeit) oder mit vergleichbarer Qualifikation

für die Aufgaben des Fachdienstes Trennung und Scheidung

und

für unser Sachgebiet Personenstands- und Ausländerwesen an der Dienststelle in Eichstätt (Stelle 1719) zwei

Sachbearbeiter (m/w)

mit der Ausbildung als

Beamter/in der 2. QE oder Verwaltungsfachangestellte/r.

Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem BayBG bzw. dem Tarifver- trag öffentlicher Dienst (TVöD). Eingruppierung je nach Qualifikation bis Ent- geltgruppe 12 TVöD/A13 BayBesG (1714) bzw. S12 TVöD SuE (1720), bzw.

EG 6 (1719) möglich.

Nähere Informationen zu den Stellen und die Möglichkeit der Online-Bewerbung bitte unter www.mein-check-in.de/landkreis-eichstätt/stellenangebote

bis spätestens zum 8. Dezember 2017.

195 Kreistagssitzung am 11.12.2017

Am Montag, den 11.12.17 findet um 16.00 Uhr im kleinen Sit- zungssaal des Landratsamtes Eichstätt, Zi.-Nr. 204, Residenzpl. 1, 85072 Eichstätt, eine Kreistagssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

I. Öffentlicher Teil

1. Information über die überörtliche Prüfung der Jahresrech- nungen 2007 bis 2015

2. Beteiligungsbericht des Landkreises Eichstätt 2017 3. Vorschau auf den Haushalt 2018

4. Grundsatzentscheidung über die Gewährung eines Kreiszu- schusses an die Kliniken im Naturpark Altmühltal GmbH für die Sanierung/Erweiterung des Seniorenheimes Anlau- tertal Titting

5. Verschiedenes

Bekanntmachungen der Stadt Eichstätt

196 Vollzug der Baugesetze; Änderung Nr. 18 des Flächen- nutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr.

67 „Gewerbegebiet Lüften West“ im Parallelverfahren nach §8 Abs. 3 Satz 1 BauGB; hier: Bekanntmachung der erweiterten Aufstellungsbeschlüsse nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

B e k a n n t m a c h u n g

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.10.2017 die wesentliche Erweiterung des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 67 Gewerbegebiet „Lüften West“ nach Süden und Südwesten um Freiflächen und Flächen für gewerbliche Tierhal- tung beschlossen.

Im aktuellen Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan sind die künftigen Gewerbe-, Freiflächen und Flächen für eine gewerbliche Tierhaltung westlich der Einöde Lüften als Flächen für die Landwirt- schaft im sog. Außenbereich ausgewiesen. Für die künftigen Auswei- sungen als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO, Freiflächen und Flächen für gewerbliche Tierhaltung ist deshalb gleichzeitig die Ände- rung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich.

Der Regionalplan stellt in Teilbereichen der gegenständlichen Flä- chen ein Vorranggebiet für den Gesteinsabbau dar. Damit ist auch eine partielle Korrektur des Regionalplans der Region 10 Ingolstadt erforderlich.

Der erweiterte Geltungsbereich umfasst zusätzlich zum Grund- stück Fl.-Nr. 423 nun auch die Grundstücke Fl.-Nr. 422 und 425/1 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nr. 425 und 471/2 der Gemar- kung Wintershof.

Die Grundstücke liegen südlich der Kreisstraße KrEI 49 und west- lich der Staatsstraße ST 2225. Der erweiterte Geltungsbereich umfasst nun eine Fläche von ca. 7,98 ha.

A M T S B L A T T

(2)

Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt Nr. 46 vom 17.11.2017 Seite: 2

Der Umgriff des künftigen Gewerbegebiets mit den Freiflächen und den Flächen für die gewerbliche Tierhaltung kann dem anliegen- den Lageplan entnommen werden.

Das derzeit noch landwirtschaftlich genutzte Grundstück Fl.-Nr.

423 soll durch das beschlossene parallel geführte Bauleitplanverfahren für eine Gewerbeansiedlung vorbereitet und entwickelt werden. Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan erstellt.

Die Festsetzungen für den Erweiterungsbereich um Freiflächen und Flächen für gewerbliche Tierhaltung im Süden und Südwesten werden im Rahmen eines einfachen Bebauungsplans geregelt.

Eichstätt, den 14.11.2017

Andreas S t e p p b e r g e r, Oberbürgermeister

Bekanntmachungen anderer Behörden

Zweckverband Abwasserbeseitigungsgruppe Alt- mühl-Jura

197 Satzung zur 4. Änderung der Verbandssatzung für den Zweckverband Abwasserbeseitigungsgruppe Altmühl- Jura

vom 16.11.2017

Auf Grund des Artikels 18 des Gesetzes über die kommunale Zu- sammenarbeit (KommZG) erlässt der Zweckverband folgende Sat- zung

§ 1 Änderungen

Die Verbandssatzung des Zweckverbandes Abwasserbeseiti- gungsgruppe Altmühl-Jura wird wie folgt geändert:

§ 11 (3)

Die bestellten Verbandsräte erhalten, außer dem genannten Ausla- genersatz für Verbandsräte die kraft ihres Amtes der Verbandsver- sammlung angehören, eine Entschädigung in Form einer Sitzungs- geldpauschale. Die Höhe dieser Pauschale setzt die Verbandsver- sammlung durch Beschluß fest.

§ 14

Rechtsstellung des Verbandsvorsitzenden

Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig. Unbeschadet des § 11 erhält der Verbandsvorsitzende für seine Tätigkeit nach § 13 eine Aufwandsentschädigung. Diese fällt im Vertretungsfalle seinem Stellvertreter in voller Höhe zu. Die Ver- bandsversammlung setzt die Höhe dieser Entschädigung durch Be- schluß fest.

§ 15

Dienstkräfte des Zweckverbandes, Geschäftsleitung Die Verbandsversammlung bestellt einen Geschäftsleiter. Sie kann diesem durch Beschluß Zuständigkeiten des Verbandsvorsitzenden nach § 13 Abs. 2 übertragen. Durch gesonderten Beschluß kann sie ihm ferner unbeschadet des § 10 Abs. 1 weitere Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen. Der Geschäftsleiter nimmt an den Sitzungen der Verbandsversammlung beratend teil. Er erhält für seine Verbandstätigkeit und die Teilnahme an den Sitzungen eine Entschädigung in Form einer Sitzungsgeldpauschale. Die Höhe dieser Pauschale setzt die Verbandsversammlung durch Beschluß fest.

§ 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Eichstätt, 16.11.2017

Zweckverband Abwasserbeseitigungsgruppe Altmühl-Jura R. S c h e r m e r, Verbandsvorsitzender

198 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebühren- satzung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigungs- gruppe Altmühl-Jura

vom 16.11.2017

Der Zweckverband Abwasserbeseitigungsgruppe Altmühl - Jura erlässt auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung:

§ 1 Änderungen

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigungsgruppe Altmühl-Jura vom 01.07.1999, geändert am 09.09.2005, 19.11.2008 und 12.07.2012, für das Gebiet des Zweckverbandes wird wie folgt geändert:

§ 10 (1)

Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Ab- sätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässe- rungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,80 Euro pro Kubikmeter Abwasser.

§ 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

Eichstätt, 16.11.2017

Zweckverband Abwasserbeseitigungsgruppe Altmühl - Jura R. S c h e r m e r, Verbandsvorsitzender

(3)

Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt Nr. 46 vom 17.11.2017 Seite: 3

Anlage zu 196

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

189 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle im Landkreis Eichstätt Aufgrund des Art. Abfallwirtschaftsge- setzes vom 09..

Die Uniper Kraftwerke GmbH (vormals E.ON Kraftwerke GmbH) betreibt am Standort Ingolstadt zwei Kraftwerksblöcke (Blöcke 3 und 4) mit einer Feuerungswärmeleistung von je 1007

Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG genannten Schutzkrite- rien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Die Vorprüfung hat ergeben, dass durch das Vorhaben

Die Feuerwehr-Aktionswoche wird zum Anlass genommen, allen Frauen und Männern der Freiwilligen Feuerwehren der Großen Kreis- stadt Eichstätt - an ihrer Spitze

Gemäß Art 35 und 36 AGBGB wird hiermit auf Antrag der nachstehend aufgeführten Antragsteller der Inhaber des/der jeweiligen Sparkassenbuches/Sparkurkunde

Gegen die Absicht der Umstufung (Auf- bzw. Abstufung) können während der üblichen Dienststunden Einwendungen oder Bedenken innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung

Im Stadtteil Wintershof wird nach Beendigung des um 9.00 Uhr beginnenden Gottesdienstes eine Kranzniederlegung an der Gedenkta- fel für die Gefallenen durch eine Abordnung

Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, sind innerhalb von drei Mo- naten nach dem ersten Tag der