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05.2_Bebauungsplan Klinikum Langen - Fachärztezentrum - Planzeichnung

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Academic year: 2022

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Am Dornbusch auf

Schnainweg den

Aranda de Duero Platz Hans-Kreiling-AlleeElisabeth-

-Selbert-

Winkelswiesenweg Wormser Weg

Winkelswiesenweg Jakobsweg

Adolph-

-Kolping-

hoeffer- Dietrich-

Zinkeysen- Hans-Kreiling-Allee

-Allee

Georg-August-

Anne-Frank-

Edith-Stein-

der

Frankfurter Str.

Winkelwiese An

Bon Zink

eysen

1

Flur 55

Gemarkung Langen 18

Flur 19 305

2 48

1 8

2

141,68 m

Gemarkung Dreieich

11 5

2 1

8

4 2

174 7

174 8

126 6

174 5

174 6

126 5

4 174

3 174

170

10

169

9 8 2 3 1

2 1

4 1

1 1

12

123 123

2 1 142

124 18 16 14

2 305

121 125

15

205

313

5 258

274 1

258 259

1 236

1 233

1 237

242 1 238

243 239

244 240

241

245 246

247 248

249 250

251 252

253 254

255

256 257

8

201 6 23

12 7 17

1

8A 18 2

9 14 3

202

10 15 4

11 16 5

13

Flur 19

Neben der Chaussee

1 2

2

5,0 7,0 17,0

15,0

15,0

3,3

0 10 20 30 40 50 100m

A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN

1 Art der baulichen Nutzung

Teilgebiet 1:

sind Arztpraxen, Gewerbebetriebe aus dem Bereich der Medizintechnik, Anlagen gesundheitliche und soziale Zwecke sowie eine Schank- und Speisewirtschaft mit einer

Teilgebiet 2:

ist die Errichtung einer Parkierungsanlage (z. B. Parkhaus) mit ihren mit die im Teilgebiet 1 Nutzungen sowie die im Bereich des benachbarten Wohnhochhauses 13 nachzuweisenden

2

2.1

Teilgebiet 1:

Teilgebiet 2:

Die maximal 1.900 qm. Sie darf nur und

2.2

Die NN wird gemessen am oberen Abschluss des bzw. der Attika/des

Teilgebiet 1:

Die maximal baulicher Anlagen 162,0 m Diese darf durch untergeordnete technische Anlagen um bis zu 3 m werden, wenn diese insgesamt nicht mehr als 10 % der projizierten und ein Abstand von

Teilgebiet 2:

3 Bauweise

Es gilt die abweichende Bauweise: Die sind mit seitlichem Grenzabstand zu

Ausnahmsweise ist eine dieser wenn dadurch eine

untergeordnete bauliche Verbindung zwischen den beider Teilgebiete geschaffen

4

Die sind in der Planzeichnung durch Baugrenzen

bestimmt.

4.1 Von Bebauung freizuhaltende nicht - Abstand

In der entsprechend festgesetzten innerhalb des 15 m-Abstands vom eingemessenen

befestigten Fahrbahnrand der L 3262 sowie im der sind

5

Die sind in der Planzeichnung durch entsprechende

6

7

bestimmt.

8 zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Bei der ist der Abriss von vorhandenen sowie die und Rodung des - oder von Teilen derselben - nur im Zeitraum vom 1. Oktober Kann aus bautechnischen oder planerischen Gesichtspunkten die oben genannte zeitliche Befristung nicht eingehalten werden, ist im Vorfeld ein Einvernehmen mit der Unteren Die sind dann vor Beginn der Arbeiten auf Vorkommen Arten zu Gegebenenfalls sind Vorkehrungen zur Schadensvermeidung zu treffen.

9

10

Teilgebiet 1:

Auf den in der nachfolgenden Nebenzeichnung Nr. 1 gekennzeichneten sind bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten aufgrund der hervorgerufen durch

den die dem nicht nur Aufenthalt von

Zum Schutz der gegen ist nachzuweisen, dass die

Anforderungen an die der Ziffer 5 und Tabelle 8

und 9 der DIN 4109 im Hochbau - Anforderungen und Ausgabe 1989, siehe nachfolgende Hinweise) werden. DIN 4109 wird bei der

Bestimmung des der Beurteilungspegel den Tag

herangezogen. Die erforderlichen sind den nachfolgenden Nebenzeichnungen Nr. 1 und Nr. 2 zu entnehmen.

Hiervon kann abgewichen werden, wenn im Zuge der Baugenehmigung nachgewiesen wird, dass sich aufgrund Baustrukturen vor den Fenstern von

geringere als in der Planzeichnung angegeben ergeben.

11

11.1

Innerhalb der festgesetzten mit Bindungen die Anpflanzung von und ist eine geschlossene Hecke anzulegen und im Bestand zu erhalten. ist eine mindestens dreireihige Anpflanzung aus einheimischen und standortgerechten

und (z. B. Auswahlliste A und B) Der Pflanzabstand der in der Reihe darf 1,5 m nicht sind in einem Abstand von 10-15 m zu pflanzen.

Ausgenommen von der Anpflanzung sind maximal zwei Zufahrtsbereiche zur Parkierungsanlage im Teilgebiet 2 von jeweils maximal 7 m Breite. Die Versiegelung dieser

11.2

Die innerhalb der festgesetzten mit Bindungen Bepflanzungen und die Erhaltung von und vorhandenen sind im Bestand zu erhalten.

sind durch einheimische und standortgerechte und (z.

11.3

Teilgebiet 1:

Im Teilgebiet 1 sind sechs standortgerechte (z. B. Auswahlliste A) anzupflanzen und im Bestand zu erhalten. Es sind mit einem Stammumfang von mindestens 16 bis 18 cm zu verwenden.

11.4

mit einer projizierten von mehr als 10 qm sind extensiv zu Die ist dauerhaft zu erhalten. Die Vegetationstragschicht muss eine

von 8 cm aufweisen. Die der mit Solar- und Photovoltaikanlagen ist Aussparungen der sind im Bereich notwendiger Dachaufbauten Bei Nutzung der als Parkdeck kann von einer abgesehen werden.

B AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHENDEN REGELUNGEN IN DEN BEBAUUNGSPLAN

1

2 Werbeanlagen

Die Errichtung von Werbeanlagen ist innerhalb eines Abstands von 20 m vom eingemessenen befestigten Fahrbahnrand der L 3262 nicht Ausnahmsweise ist innerhalb dieses Abstands ein interner Wegweiser oder ein Hinweisschild bis zu einer

Fremdwerbung, Werbeanlagen auf sowie Lichtwerbungen in Form von Blink-

3 Behandlung von Niederschlagswasser

Das auf den anfallende Niederschlagswasser ist zu sammeln und zu verwenden, soweit wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange dem nicht entgegen stehen.

Andernfalls ist das Niederschlagswasser ortsnah zu versickern. Werden Zisternen eingebaut, ist das anfallende ebenfalls zu versickern. Von der Versickerung des kann nur dann abgesehen werden, wenn eine Versickerung durch die angetroffenen nicht ist und/oder wenn durch die Versickerung die Gefahr einer qualitativen des Grundwassers entsteht. Die Versickerungshemmnisse sind auf der Ebene des Bauantrags gutachterlich nachzuweisen; erst dann ist eine Einleitung des Niederschlags- bzw.

C

Wasserschutzgebiet

Das Plangebiet befindet sich in der Zone III des Wasserschutzgebiets die Wassergewinnungsanlagen der Stadtwerke Langen (Verordnung vom 05.11.1979, Staatsanzeiger 48/1979, S. 2273) und in der Zone III B des Wasserschutzgebiets die Wassergewinnungsanlagen der Stadtwerke Neu-Isenburg (Verordnung vom 20.04.1989, Staatsanzeiger 22/1989 S. 1214). Die die jeweiligen Schutzzonen geltenden Verbote sind einzuhalten.

D HINWEISE

Aus des allgemeinen Artenschutzes wird das Anbringen von Nisthilfen

(insbesondere Haussperling, Mauersegler und Mehlschwalbe) sowie die Installation von empfohlen. Neben artspezifischen Nist- und

die werden insekten- und fledermausfreundliche Lampen empfohlen (LED, Natrium-Niederdruckdampflampen).

Ab III und wird der Einbau

Versickerung von Niederschlagswasser

Das Versickern von Niederschlagswasser ist erlaubnispflichtig. Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser nur in Bereichen eingerichtet werden, in denen nachweislich keine Bodenverunreinigungen vorhanden sind. Bei der Versickerung des Niederschlagswassers sind das Arbeitsblatt DWA-A 138 Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von sowie das Merkblatt DWA-M 153

zum Umgang mit zu beachten. Die

Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried

Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried. Im Rahmen dieser wasserwirtschaftlichen Planung ist mit

Grundwasseraufspiegelungen zu rechnen, die bei einer Bebauung zu sind. Im Einzelnen sind die Vorgaben des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried (Staatsanzeiger das Land Hessen 21/1999, S. 1659 und 31/2006, S. 1704) zu beachten.

Zur Vermeidung von bzw. sind die

zu beachten. Im Plangebiet ist mit von

15 bis 20 m zu rechnen. Diese Angabe ersetzt keine Baugrunderkundung, z. B. kann lokales Schichtenwasser auftreten.

Bei Erdarbeiten jederzeit (z. B. Mauern, Steinsetzungen,

und wie Scherben, oder Skelettreste)

entdeckt werden. Diese sind 20 Hessisches Denkmalschutzgesetz

dem Landesamt Denkmalpflege, Denkmalpflege, oder der Unteren beim Landkreis Offenbach zu melden. Funde und Fundstelle sind bis zu einer Entscheidung in Zustand zu erhalten und zu Bei sofortiger Meldung ist in der Regel nicht mit einer der Bauarbeiten zu rechnen.

Es wird darum gebeten, die mit Erdarbeiten Betrauten entsprechend zu belehren.

Ver- und Entsorgungsleitungen

Im Teilgebiet 1 befinden sich entlang der im zur Frankfurter mehrere Ver- und Entsorgungsleitungen. Planungen und

Bei ist ein Mindestabstand den Anforderungen der jeweiligen zu benachbarten Versorgungskabeln und Versorgungsleitungen einzuhalten.

Bei Unterschreitung dieses Abstands sind die Kabel bzw. Leitungen vor

Bodenbelastungen

Bei allen die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf organoleptische zu achten. Ergeben sich bei den Erdarbeiten Kenntnisse, die den Verdacht

einer sind diese umgehend der

dem Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodenschutz, mitzuteilen. hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen. im Sinne des 2 Abs.3 Bundes-Bodenschutzgesetz sind der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche den

Kampfmittel

die im Lageplan bezeichnete liegen dem

Luftbilder vor. Eine Auswertung dieser Luftbilder hat keinen Verdacht ergeben, dass mit dem Auffinden von zu rechnen ist. Da auch sonstige Erkenntnisse eine Munitionsbelastung dieser nicht vorliegen, ist eine

Soweit entgegen den vorliegenden Erkenntnissen im Zuge der Bauarbeiten doch ein kampf- Gegenstand gefunden werden sollte, ist der beim

DIN-Normen

Die DIN-Vorschriften, auf die im Bebauungsplan Bezug genommen wird, sind beim Fachdienst 13 - Bauwesen, Stadt- und Umweltplanung der Stadt Langen,

Die Satzungen der Stadt Langen (z. B. Stellplatzsatzung) sind zu beachten.

E PFLANZLISTEN 1

1.1

Acer pseudoplatanus Bergahorn

Acer platanoides Spitzahorn

Aesculus hippocastaneum Aesculus carnea

Alnus spaethii *

Carpinus betulus Hainbuche

Castanea sativa Esskastanie

Fagus sylvatica Rotbuche

Fraxinus excelsior Esche

Quercus robur Stieleiche

Quercus rubra * Roteiche

Quercus palustris * Sumpfeiche

Quercus petraea * Traubeneiche

Quercus frainetto Ungarische Eiche

Tilia cordata Winterlinde

Tilia tomentosa * Silberlinde

Tilia x europaea

Ulmus species * Resista-Ulme

1.2

Acer campestre * Feldahorn

Baumartige Felsenbirne

Rotdorn

Malus spec. * Zierapfel

Pyrus calleryana in Sorten * Stadtbirne

Pyrus in Sorten * Birne

Sorbus aucuparia Eberesche

Sorbus aria * Mehlbeere

Sorbus intermedia * Schwedische Mehlbeere

Carpinus betulus Hainbuche

2

Amelanchier ovalis Echte Felsenbirne

Crataegus monogyna

Corylus avellana Haselnuss

Cornus mas Kornelkirsche

Cornus sanguinea Hartriegel

Euonymus europaeus

Frangulus alnus Faulbaum

Ligustrum vulgare Liguster

Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche

Prunus mahaleb Steinweichsel

Prunus spinosa Schlehe

Rosa canina Hundsrose

Rosa species Rosensorten

Salix-Arten Weide

Sambucus nigra Schwarzer Holunder

Sambucus racemosa Traubenholunder

Viburnum species Schneeball

Baugesetzbuch

durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748)

Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt

Planzeichenverordnung

durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) Hessische Bauordnung

durch Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)

Hessische Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. d. F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt 3154, 3185, 3207)

(HAGBNatSchG) i. d.

27.06.2013 (GVBl. I S. 458)

Hessisches Wassergesetz (HWG) i. d. F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i. d. F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274),

(UVPG) i. d. F. vom 24.02.2010 (BGBl.

2756)

Verfahrensvermerke

Bebauungsplan Nr. 5.2

Dateiname: 2015-12-03-S_Plan-BP5-2.dwg

Magistrat der Stadt Langen Fachdienst 13

Bauwesen, Stadt- und Umweltplanung

Nebenzeichnung Nr. 2: DIN 4109, Tabelle 8 + 9

M 1:1000 Stand: 03.12.2015

Planzeichnung Textliche Festsetzungen Rechtsgrundlagen

am 09.07.2015

am 17.07.2015

Auslegungsbeschluss am 09.07.2015

am 17.07.2015

vom 27.07.2015 bis 04.09.2015

vom 14.07.2015 bis 04.09.2015

sammlung am 03.12.2015

Ausfertigung

Langen, 07.12.2015

Siegel ...

Inkrafttreten des Bebauungsplans durch amtliche Bekanntmachung am 11.12.2015

Langen, ...

Siegel ...

Sonstige Planzeichen Art der baulichen Nutzung

Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung, z. B. von Teilgebieten, und Abgrenzung des unterschiedlichen SO

Parkierungsanlage

Baugrenze

Wald

Sonstige Darstellungen

1 8

5

Gemarkungsgrenze

Eingemessener befestigter Fahrbahnrand L 3262 Flurgrenze

143,37 m

Bereich ohne Ein- und Ausfahrt

1

z. B. Teilgebiet 1, siehe textliche Festsetzungen

Allgemeinheit

Allgemeinheit sowie Leitungsrecht zugunsten der 2

1

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