Am Dornbusch auf
Schnainweg den
Aranda de Duero Platz Hans-Kreiling-AlleeElisabeth-
-Selbert-
Winkelswiesenweg Wormser Weg
Winkelswiesenweg Jakobsweg
Adolph-
-Kolping-
hoeffer- Dietrich-
Zinkeysen- Hans-Kreiling-Allee
-Allee
Georg-August-
Anne-Frank-
Edith-Stein-
der
Frankfurter Str.
Winkelwiese An
Bon Zink
eysen
1
Flur 55
Gemarkung Langen 18
Flur 19 305
2 48
1 8
2
141,68 m
Gemarkung Dreieich
11 5
2 1
8
4 2
174 7
174 8
126 6
174 5
174 6
126 5
4 174
3 174
170
10
169
9 8 2 3 1
2 1
4 1
1 1
12
123 123
2 1 142
124 18 16 14
2 305
121 125
15
205
313
5 258
274 1
258 259
1 236
1 233
1 237
242 1 238
243 239
244 240
241
245 246
247 248
249 250
251 252
253 254
255
256 257
8
201 6 23
12 7 17
1
8A 18 2
9 14 3
202
10 15 4
11 16 5
13
Flur 19
Neben der Chaussee
1 2
2
5,0 7,0 17,0
15,0
15,0
3,3
0 10 20 30 40 50 100m
A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
1 Art der baulichen Nutzung
Teilgebiet 1:
sind Arztpraxen, Gewerbebetriebe aus dem Bereich der Medizintechnik, Anlagen gesundheitliche und soziale Zwecke sowie eine Schank- und Speisewirtschaft mit einer
Teilgebiet 2:
ist die Errichtung einer Parkierungsanlage (z. B. Parkhaus) mit ihren mit die im Teilgebiet 1 Nutzungen sowie die im Bereich des benachbarten Wohnhochhauses 13 nachzuweisenden
2
2.1
Teilgebiet 1:
Teilgebiet 2:
Die maximal 1.900 qm. Sie darf nur und
2.2
Die NN wird gemessen am oberen Abschluss des bzw. der Attika/des
Teilgebiet 1:
Die maximal baulicher Anlagen 162,0 m Diese darf durch untergeordnete technische Anlagen um bis zu 3 m werden, wenn diese insgesamt nicht mehr als 10 % der projizierten und ein Abstand von
Teilgebiet 2:
3 Bauweise
Es gilt die abweichende Bauweise: Die sind mit seitlichem Grenzabstand zu
Ausnahmsweise ist eine dieser wenn dadurch eine
untergeordnete bauliche Verbindung zwischen den beider Teilgebiete geschaffen
4
Die sind in der Planzeichnung durch Baugrenzen
bestimmt.
4.1 Von Bebauung freizuhaltende nicht - Abstand
In der entsprechend festgesetzten innerhalb des 15 m-Abstands vom eingemessenen
befestigten Fahrbahnrand der L 3262 sowie im der sind
5
Die sind in der Planzeichnung durch entsprechende
6
7
bestimmt.
8 zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Bei der ist der Abriss von vorhandenen sowie die und Rodung des - oder von Teilen derselben - nur im Zeitraum vom 1. Oktober Kann aus bautechnischen oder planerischen Gesichtspunkten die oben genannte zeitliche Befristung nicht eingehalten werden, ist im Vorfeld ein Einvernehmen mit der Unteren Die sind dann vor Beginn der Arbeiten auf Vorkommen Arten zu Gegebenenfalls sind Vorkehrungen zur Schadensvermeidung zu treffen.
9
10
Teilgebiet 1:
Auf den in der nachfolgenden Nebenzeichnung Nr. 1 gekennzeichneten sind bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten aufgrund der hervorgerufen durch
den die dem nicht nur Aufenthalt von
Zum Schutz der gegen ist nachzuweisen, dass die
Anforderungen an die der Ziffer 5 und Tabelle 8
und 9 der DIN 4109 im Hochbau - Anforderungen und Ausgabe 1989, siehe nachfolgende Hinweise) werden. DIN 4109 wird bei der
Bestimmung des der Beurteilungspegel den Tag
herangezogen. Die erforderlichen sind den nachfolgenden Nebenzeichnungen Nr. 1 und Nr. 2 zu entnehmen.
Hiervon kann abgewichen werden, wenn im Zuge der Baugenehmigung nachgewiesen wird, dass sich aufgrund Baustrukturen vor den Fenstern von
geringere als in der Planzeichnung angegeben ergeben.
11
11.1
Innerhalb der festgesetzten mit Bindungen die Anpflanzung von und ist eine geschlossene Hecke anzulegen und im Bestand zu erhalten. ist eine mindestens dreireihige Anpflanzung aus einheimischen und standortgerechten
und (z. B. Auswahlliste A und B) Der Pflanzabstand der in der Reihe darf 1,5 m nicht sind in einem Abstand von 10-15 m zu pflanzen.
Ausgenommen von der Anpflanzung sind maximal zwei Zufahrtsbereiche zur Parkierungsanlage im Teilgebiet 2 von jeweils maximal 7 m Breite. Die Versiegelung dieser
11.2
Die innerhalb der festgesetzten mit Bindungen Bepflanzungen und die Erhaltung von und vorhandenen sind im Bestand zu erhalten.
sind durch einheimische und standortgerechte und (z.
11.3
Teilgebiet 1:
Im Teilgebiet 1 sind sechs standortgerechte (z. B. Auswahlliste A) anzupflanzen und im Bestand zu erhalten. Es sind mit einem Stammumfang von mindestens 16 bis 18 cm zu verwenden.
11.4
mit einer projizierten von mehr als 10 qm sind extensiv zu Die ist dauerhaft zu erhalten. Die Vegetationstragschicht muss eine
von 8 cm aufweisen. Die der mit Solar- und Photovoltaikanlagen ist Aussparungen der sind im Bereich notwendiger Dachaufbauten Bei Nutzung der als Parkdeck kann von einer abgesehen werden.
B AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHENDEN REGELUNGEN IN DEN BEBAUUNGSPLAN
1
2 Werbeanlagen
Die Errichtung von Werbeanlagen ist innerhalb eines Abstands von 20 m vom eingemessenen befestigten Fahrbahnrand der L 3262 nicht Ausnahmsweise ist innerhalb dieses Abstands ein interner Wegweiser oder ein Hinweisschild bis zu einer
Fremdwerbung, Werbeanlagen auf sowie Lichtwerbungen in Form von Blink-
3 Behandlung von Niederschlagswasser
Das auf den anfallende Niederschlagswasser ist zu sammeln und zu verwenden, soweit wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange dem nicht entgegen stehen.
Andernfalls ist das Niederschlagswasser ortsnah zu versickern. Werden Zisternen eingebaut, ist das anfallende ebenfalls zu versickern. Von der Versickerung des kann nur dann abgesehen werden, wenn eine Versickerung durch die angetroffenen nicht ist und/oder wenn durch die Versickerung die Gefahr einer qualitativen des Grundwassers entsteht. Die Versickerungshemmnisse sind auf der Ebene des Bauantrags gutachterlich nachzuweisen; erst dann ist eine Einleitung des Niederschlags- bzw.
C
Wasserschutzgebiet
Das Plangebiet befindet sich in der Zone III des Wasserschutzgebiets die Wassergewinnungsanlagen der Stadtwerke Langen (Verordnung vom 05.11.1979, Staatsanzeiger 48/1979, S. 2273) und in der Zone III B des Wasserschutzgebiets die Wassergewinnungsanlagen der Stadtwerke Neu-Isenburg (Verordnung vom 20.04.1989, Staatsanzeiger 22/1989 S. 1214). Die die jeweiligen Schutzzonen geltenden Verbote sind einzuhalten.
D HINWEISE
Aus des allgemeinen Artenschutzes wird das Anbringen von Nisthilfen
(insbesondere Haussperling, Mauersegler und Mehlschwalbe) sowie die Installation von empfohlen. Neben artspezifischen Nist- und
die werden insekten- und fledermausfreundliche Lampen empfohlen (LED, Natrium-Niederdruckdampflampen).
Ab III und wird der Einbau
Versickerung von Niederschlagswasser
Das Versickern von Niederschlagswasser ist erlaubnispflichtig. Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser nur in Bereichen eingerichtet werden, in denen nachweislich keine Bodenverunreinigungen vorhanden sind. Bei der Versickerung des Niederschlagswassers sind das Arbeitsblatt DWA-A 138 Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von sowie das Merkblatt DWA-M 153
zum Umgang mit zu beachten. Die
Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried
Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried. Im Rahmen dieser wasserwirtschaftlichen Planung ist mit
Grundwasseraufspiegelungen zu rechnen, die bei einer Bebauung zu sind. Im Einzelnen sind die Vorgaben des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried (Staatsanzeiger das Land Hessen 21/1999, S. 1659 und 31/2006, S. 1704) zu beachten.
Zur Vermeidung von bzw. sind die
zu beachten. Im Plangebiet ist mit von
15 bis 20 m zu rechnen. Diese Angabe ersetzt keine Baugrunderkundung, z. B. kann lokales Schichtenwasser auftreten.
Bei Erdarbeiten jederzeit (z. B. Mauern, Steinsetzungen,
und wie Scherben, oder Skelettreste)
entdeckt werden. Diese sind 20 Hessisches Denkmalschutzgesetz
dem Landesamt Denkmalpflege, Denkmalpflege, oder der Unteren beim Landkreis Offenbach zu melden. Funde und Fundstelle sind bis zu einer Entscheidung in Zustand zu erhalten und zu Bei sofortiger Meldung ist in der Regel nicht mit einer der Bauarbeiten zu rechnen.
Es wird darum gebeten, die mit Erdarbeiten Betrauten entsprechend zu belehren.
Ver- und Entsorgungsleitungen
Im Teilgebiet 1 befinden sich entlang der im zur Frankfurter mehrere Ver- und Entsorgungsleitungen. Planungen und
Bei ist ein Mindestabstand den Anforderungen der jeweiligen zu benachbarten Versorgungskabeln und Versorgungsleitungen einzuhalten.
Bei Unterschreitung dieses Abstands sind die Kabel bzw. Leitungen vor
Bodenbelastungen
Bei allen die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf organoleptische zu achten. Ergeben sich bei den Erdarbeiten Kenntnisse, die den Verdacht
einer sind diese umgehend der
dem Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodenschutz, mitzuteilen. hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen. im Sinne des 2 Abs.3 Bundes-Bodenschutzgesetz sind der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche den
Kampfmittel
die im Lageplan bezeichnete liegen dem
Luftbilder vor. Eine Auswertung dieser Luftbilder hat keinen Verdacht ergeben, dass mit dem Auffinden von zu rechnen ist. Da auch sonstige Erkenntnisse eine Munitionsbelastung dieser nicht vorliegen, ist eine
Soweit entgegen den vorliegenden Erkenntnissen im Zuge der Bauarbeiten doch ein kampf- Gegenstand gefunden werden sollte, ist der beim
DIN-Normen
Die DIN-Vorschriften, auf die im Bebauungsplan Bezug genommen wird, sind beim Fachdienst 13 - Bauwesen, Stadt- und Umweltplanung der Stadt Langen,
Die Satzungen der Stadt Langen (z. B. Stellplatzsatzung) sind zu beachten.
E PFLANZLISTEN 1
1.1
Acer pseudoplatanus Bergahorn
Acer platanoides Spitzahorn
Aesculus hippocastaneum Aesculus carnea
Alnus spaethii *
Carpinus betulus Hainbuche
Castanea sativa Esskastanie
Fagus sylvatica Rotbuche
Fraxinus excelsior Esche
Quercus robur Stieleiche
Quercus rubra * Roteiche
Quercus palustris * Sumpfeiche
Quercus petraea * Traubeneiche
Quercus frainetto Ungarische Eiche
Tilia cordata Winterlinde
Tilia tomentosa * Silberlinde
Tilia x europaea
Ulmus species * Resista-Ulme
1.2
Acer campestre * Feldahorn
Baumartige Felsenbirne
Rotdorn
Malus spec. * Zierapfel
Pyrus calleryana in Sorten * Stadtbirne
Pyrus in Sorten * Birne
Sorbus aucuparia Eberesche
Sorbus aria * Mehlbeere
Sorbus intermedia * Schwedische Mehlbeere
Carpinus betulus Hainbuche
2
Amelanchier ovalis Echte Felsenbirne
Crataegus monogyna
Corylus avellana Haselnuss
Cornus mas Kornelkirsche
Cornus sanguinea Hartriegel
Euonymus europaeus
Frangulus alnus Faulbaum
Ligustrum vulgare Liguster
Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche
Prunus mahaleb Steinweichsel
Prunus spinosa Schlehe
Rosa canina Hundsrose
Rosa species Rosensorten
Salix-Arten Weide
Sambucus nigra Schwarzer Holunder
Sambucus racemosa Traubenholunder
Viburnum species Schneeball
Baugesetzbuch
durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt
Planzeichenverordnung
durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) Hessische Bauordnung
durch Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)
Hessische Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. d. F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt 3154, 3185, 3207)
(HAGBNatSchG) i. d.
27.06.2013 (GVBl. I S. 458)
Hessisches Wassergesetz (HWG) i. d. F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i. d. F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274),
(UVPG) i. d. F. vom 24.02.2010 (BGBl.
2756)
Verfahrensvermerke
Bebauungsplan Nr. 5.2
Dateiname: 2015-12-03-S_Plan-BP5-2.dwg
Magistrat der Stadt Langen Fachdienst 13
Bauwesen, Stadt- und Umweltplanung
Nebenzeichnung Nr. 2: DIN 4109, Tabelle 8 + 9
M 1:1000 Stand: 03.12.2015
Planzeichnung Textliche Festsetzungen Rechtsgrundlagen
am 09.07.2015
am 17.07.2015
Auslegungsbeschluss am 09.07.2015
am 17.07.2015
vom 27.07.2015 bis 04.09.2015
vom 14.07.2015 bis 04.09.2015
sammlung am 03.12.2015
Ausfertigung
Langen, 07.12.2015
Siegel ...
Inkrafttreten des Bebauungsplans durch amtliche Bekanntmachung am 11.12.2015
Langen, ...
Siegel ...
Sonstige Planzeichen Art der baulichen Nutzung
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung, z. B. von Teilgebieten, und Abgrenzung des unterschiedlichen SO
Parkierungsanlage
Baugrenze
Wald
Sonstige Darstellungen
1 8
5
Gemarkungsgrenze
Eingemessener befestigter Fahrbahnrand L 3262 Flurgrenze
143,37 m
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
1
z. B. Teilgebiet 1, siehe textliche FestsetzungenAllgemeinheit
Allgemeinheit sowie Leitungsrecht zugunsten der 2
1