• Keine Ergebnisse gefunden

VO Übertragung Ermächtigungen nach Grundsteuergesetz

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "VO Übertragung Ermächtigungen nach Grundsteuergesetz"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Verordnung

der Sächsischen Staatsregierung

zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Grundsteuergesetz und dem Gewerbesteuergesetz

Vom 15. März 1994

Aufgrund von § 25 Abs. 4 Satz 2 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 13. September 1993 (BGBl. I S. 1569), und von § 16 Abs. 4 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 1991 (BGBl. I S. 814), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2310), wird verordnet:

§ 1

Zuständige Stelle nach § 25 Abs. 4 Satz 2 des Grundsteuergesetzes und § 16 Abs. 4 Satz 2 des

Gewerbesteuergesetzes für die Zulassung verschiedener Hebesätze auf eine bestimmte Zeit für die von der Änderung des Gebiets von Gemeinden betroffenen Gebietsteile ist in den Fällen des § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April 1993 (SächsGVBl. S. 301), zuletzt geändert durch § 72 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), die nach § 112 Abs. 1 SächsGemO zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1994 in Kraft.

Dresden, den 15. März 1994 Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Milbradt

VO Übertragung Ermächtigungen nach Grundsteuergesetz

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 01.01.1994 Seite 1 von 1

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

2 PrR-G auch auf den Zulassungsbescheid der Regionalradio- und Kabelrundfunkbehörde vom 05.12.2002, GZ 611.374/13-RRB/97, anzuwenden ist, obwohl der Spruch dieses

Der Kern der angestrebten Zielgruppe sei in der Altersgruppe von 15 bis 50 (sozial möglichst wenig eingeschränkt) zu sehen. Durch Spartenprogramme werden auch

Mit Schreiben an Hxxxxx xxxxxxxxxxx vom 10.9.2003, zugestellt am 16.9.2003, leitete die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) ein Verfahren zur Feststellung

Für Nahrungsergänzungs- mittel reicht eine Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.. Protina ging mit seinen Basica®-Produkten aber einen

Anstelle des Programms „Salzburg Plus“ der Mediahaus OG soll das Programmbouquet der Mediahaus OG nunmehr das Programm „Salzburg Plus“ der Salzburg Plus Television GmbH umfassen,

50/2010, die durch den Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 06.12.2004, KOA 1.011/04-001, der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von

Die Gemeinde, in deren Gemeindegebiet eine Spielbank (§ 2 SächsSpielbG) betrieben wird (Betriebsgemeinde), erhält vom Freistaat Sachsen einen Anteil am Spielbankabgabeaufkommen..

die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von 28 Funkanlagen erteilt, so insbesondere auch für die Funkstelle NEUKIRCHEN GRV 2, Standort Waxeneck, Frequenz