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ZuG StV Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik

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Gesetz

zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der

Landesärztekammer Baden-Württemberg

Vom 16. Januar 2015

Der Sächsische Landtag hat am 17. Dezember 2014 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

(1) Dem am 17. August 2014 von den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland sowie den Freistaaten Sachsen und Thüringen geschlossenen Staatsvertrag über die

gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 12 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Dresden, den 16. Januar 2015

Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident

Stanislaw Tillich

Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch

ZuG StV Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 15.02.2015 Seite 1 von 1

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