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Neuhaus

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Academic year: 2022

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Neuhaus 15 - 60 (Hösel) (Anlage 29 a und b)

Die Straße Neuhaus ist eine rund 520 m lange, geradlinig verlaufende Anliegerstraße oh- ne Wendeanlage, die nur bis zum Haus Nr. 34 (Höhe Sportplatz) ausgebaut und öffentlich gewidmet ist. Bei dem restlichen Teil der Straße handelt es sich um einen asphaltierten Privatweg in überwiegend öffentlichem Eigentum. Die Straße muss derzeit von den Abfall- sammelfahrzeugen von der Zufahrt zum Sportplatz aus über eine Strecke von etwa 350 m rückwärts befahren werden, da auch für ein kleines Abfallsammelfahrzeug ohne bauliche Maßnahmen keine Möglichkeit zum Wenden besteht. Dies führt zu einer hohen Gefähr- dung für Anlieger und Fahrpersonal, die schnellstmöglich reduziert werden muss. Im letz- ten Teilbereich der Straße befindet sich zudem ein Abschnitt mit einer starken Steigung, die in der Vergangenheit bereits zu weiteren Problemen geführt hat. Insbesondere bei schlechter Witterung und Glätte kommt es hier bei hoher Beladung zum Wegrutschen der Fahrzeuge. Aufgrund dieser Schwierigkeiten wurden die Anlieger der letzten vier Häuser (Nr. 54 - Ende) bereits im Herbst 2013 aufgefordert, ihre Abfallbehälter bis zu einer ab- schließenden Entscheidung für die gesamte Straße vor der Steigung in Höhe der Barken zur Entleerung bereitzustellen. Im Zusammenhang mit dieser Umstellung hat die Verwal- tung bereits verschiedene Lösungsansätze für eine Gefahrenreduzierung eruiert:

Errichtung einer Wendeanlage auf städtischen Grund für den Einsatz herkömmlicher Ab- fallsammelfahrzeuge:

Der seinerzeit im Bebauungsplan ausgewiesene Standort für eine Wendeanlage (in Höhe Haus Nr. 52) ist nach aktuellen Regelwerken nicht mehr zielführend; stattdessen müsste diese am Ende der Straße errichtet werden. Aufgrund des steilen Abhangs, der sich seit- lich des Straßenendes befindet, wären hierfür aber erhebliche Anschüttungen erforderlich.

Diese stellen nicht nur eine bauliche Herausforderung dar, sondern sind auch aus Sicht des Landschaftsschutzes problematisch zu sehen. Die enormen Kosten für eine solche Einrichtung müssten zudem auf die Anlieger verteilt werden, weil es sich in diesem Be- reich um eine Privatstraße handelt.

Errichtung einer minimalen Wendeanlage unter Mitnutzung von privatem Grund für den Einsatz eines kleinen Abfallsammelfahrzeugs:

Alternativ wurde in 2015 gemeinsam mit den Anliegern der letzten vier Häuser eine Vari- ante für die Errichtung einer kleinen Wendeanlage erörtert, bei der eines der kleinen Fahr- zeuge unter Mitnutzung eines privaten Grundstücks wenden könnte. In diesem Fall müss- te nur eine ausreichende Absicherung und Befestigung der vorhandenen Aufschüttung erfolgen. Allerdings wäre Grunderwerb durch die Stadt Ratingen oder die Mitnutzung eines Privatgrundstücks für den Wendevorgang notwendig. Im Gespräch mit den Eigentümern wurde deutlich, dass diese keine Möglichkeit sehen, Grundstücksteile zu veräußern oder der Stadt Ratingen eine Haftungsfreistellung zur Mitnutzung ihrer Grundstücksteile zu er- teilen.

Ausbau der Privatstraße:

Unabhängig von der Schaffung einer Wendemöglichkeit für kleine oder herkömmliche Ab- fallsammelfahrzeuge bleibt für das Problem der Steigung ab Haus Nr. 52 nur die Möglich- keit eines Straßenausbaus, was mit Blick auf die vorgegebenen Fixpunkte der Grund- stückseinfahrten aus Verwaltungssicht als höchst problematisch angesehen wird. Zudem würden auch hierfür erhebliche Kosten entstehen.

Aufgrund der Gesamtproblematik, die mit einem Straßenausbau und der Errichtung einer Wendeanlage verbunden ist, besteht nach Auffassung der Verwaltung für eine kurzfristige Gefahrenabwehr nur noch die Möglichkeit, für die Anlieger einen dauerhaften Standplatz für die Abfallbehälter einzurichten. Hierfür bietet sich ein Teil einer asphaltierten städti- schen Fläche im Anschluss an den Sportplatz an, die derzeit als Depotcontainerstandplatz für die Wertstofferfassung sowie als zusätzliche Parkplatzfläche genutzt wird. Da die Ein- fahrt zum Sportplatz großzügig bemessen ist, wird diese Stelle bereits jetzt für den Wen- devorgang eines herkömmliches Abfallsammelfahrzeugs genutzt. Die Entsorgung der Ob-

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jekte Neuhaus 1 – 16 a könnte somit weiterhin haushaltsnah erfolgen. Für die Grundstü- cke Neuhaus 22 – 60 müsste die Entsorgung gemäß den nachfolgenden Handlungsoptio- nen schnellstmöglich umgestellt werden, damit eine gefährliche Rückwärtsfahrt unterbun- den werden kann.

Einstimmige Beschlussempfehlung aus Gebührenkommission und PG Sauber:

Umnutzung der derzeitigen asphaltierten Stellplatzfläche auf dem städt. Flurstück 2973

 Verschieben der vorhandenen Depot-Container auf die gegen- überliegende Seite der derzeitigen Stellfläche

 Abgrenzung eines ausreichend großen Teils der verbleibenden Stellfläche mit einem Metallzaun für die dauerhafte Aufstellung der Rest- und Bioabfallbehälter der Objekte Neuhaus 34 a – 60 (ca. 35 Behälter) sowie für ca. 3 x gelbe 1100 l-Container, ge- schätzte Kosten => ca. 3.500 Euro

 Umtausch der gelben Tonnen der Objekte Neuhaus 34 a – 60 in gelbe 1100 l-Container sowie Einzug der blauen Tonnen

 Aufstellung eines weiteren Altpapier-Depotcontainers oder Erhö- hung des Entleerungsintervalls für den vorhandenen Altpapier- Depotcontainer

 Bereitstellung der Abfallbehälter der Objekte Neuhaus 22 – 34 am Entleerungstag auf der verbleibenden Stellplatzfläche (Bereitstel- lungsentfernung zwischen 20 m und 150 m)

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