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Verkehrsgutachten zum „Stadtquartier Am Alten Speicher“ in Bremen Nord, Stadtteil Vegesack

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Academic year: 2022

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KOEHLER LEUTWEIN

&

I n gen ieu r b ür o f ü r Ver ke hr s w ese n

Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler & Leutwein GmbH & Co. KG Greschbachstraße 12 D-76229 Karlsruhe Telefon: 07 21 / 9 62 60 - 0 Fax: 07 21 / 9 62 60 - 50 mail@koehler-leutwein.de www.koehler-leutwein.de

F REIE UND H ANSESTADT B REMEN

Haven Höövt Projektentwicklungsgesellschaft mbH

Verkehrsgutachten zum

„Stadtquartier Am Alten Speicher“

(B-Plan 1218, 1. Änderung) in Bremen Nord, Stadtteil Vegesack

Erläuterungsbericht

Karlsruhe, 18. Februar 2019

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Auftraggeber: Haven Höövt Projektentwicklungsgesellschaft mbH Verkehrsuntersuchung zur Projektentwicklung

„1218, 1. Änderung“ in Bremen Nord, Stadtteil Vegesack Erläuterungsbericht

Seite 1

KOEHLER LEUTWEIN&

Ing e ni e ur bür o für Ve r k e hr s we s e n

INHALTSVERZEICHNIS

Seite

1. Grundlagen der Untersuchung 1

2. Analyse der verkehrlichen Situation 2

2.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) 2

2.1.1 Verkehrszählung am 13.11.2018 3

2.1.2 Verkehrsanalyse 3

2.2 ÖPNV 3

2.2.1 Linienbusverkehr 3

2.2.2 Schienenverkehr 6

2.2.3 Ergebnis ÖPNV 7

2.3 Radverkehr 7

2.3.1 Premiumroute 8

3. Ermittlung der zukünftigen Verkehrserzeugung des Plangebietes und

Überlagerung mit den vorhandenen Verkehrsbelastungen 11

3.1 Verkehrserzeugung Bebauungsplangebiet 11

3.1.1 Verkehrserzeugung Einkaufszentrum 11

3.1.2 Verkehrserzeugung neues Stadtquartier Zum Alten Speicher 11

3.1.3 Verkehrserzeugung bestehende Nutzungen 12

3.2 Verkehrsverteilung, Überlagerung Bestandsverkehre 12

4. Verkehrliche Erschließung des neuen Quartiers 13

4.1 Allgemeine Zielvorstellungen 13

4.2 Verkehrliche Erschließung 13

4.2.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) 13

4.2.2 Straßenraumgestaltung 15

4.2.3 Infrastruktur / Sozialversorgung 15

4.2.3.1 Brandschutz- und Rettungswesen (Feuerwehr) 15

4.2.3.2 Zulieferverkehr, Anlieferungen Post 15

4.2.3.3 Müllentsorgung 16

4.2.4 Radverkehr 16

5. Nachweis der Leistungsfähigkeit der unmittelbaren Anschlussknoten 16

6. Zusammenfassung 21

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ANLAGENVERZEICHNIS Anlage

1 Übersichtskarte 2 Übersichtslageplan

3 - 6 Verkehrszählung am 13.11.2018 von 6:00 bis 10:00 Uhr und 15:00 bis 19:00 Uhr 7 Werktäglicher Gesamtverkehr aus Knotenpunktszählung am 13.11.2018 [Kfz/24h]

8 Vormittägliche und Nachmittägliche Spitzenstunde am 13.11.2018 9 Vermietbare Flächen

10 Kennzahlen Geschossflächen 11 Übersicht Verkehrserzeugung

12 Verkehrsprognose - Werktäglicher Gesamtverkehr [Kfz/24h] - Prognose-Planfall 13 Variante 1

14 Variante 2

15 Schleppkurven FW

16 Verkehrsströme Pkw / Rad / Fußgänger

17 Verkehrsprognose - nachmittägliche Spitzenstunde - Prognose-Planfall A1 - F9 Verkehrserzeugung

L1.1 - L5 Leistungsfähigkeitsberechnung

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Ing e ni e ur bür o für Ve r k e hr s we s e n

Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „1218“ in Bremen Nord, Stadtteil Vegesack (Stadtquartier Zum Alten Speicher) ist entsprechend der Beauftragung der Haven Höövt Pro- jektentwicklungsgesellschaft mbH vom 07.12.2018 auf Grundlage unseres Angebotes vom 07.12.2018 ein Verkehrsgutachten zur Darstellung der zukünftigen Verkehrserzeugung sowie der verkehrlichen Erschließung des Bebauungsplangebietes selbst und des unmittelbaren Um- feldes.

Das Bebauungsplangebiet liegt in Bremen Nord, Stadtteil Vegesack zwischen Friedrich-Klippert- Straße und Weser, dem Hafenbecken sowie der Straße Zum Alten Speicher, über welche das Gebiet erschlossen wird. Derzeit ist in dem Gebiet ein Einkaufszentrum angesiedelt, das zukünf- tig in dem bestehenden südöstlichen Teil zusammengefasst werden sollen. Auf der freiwerden- den Fläche sind gemischte Nutzungen, wie Polizeistation, Gastronomie, ein Hotel, Einzelhandel, aber auch Wohnen vorgesehen.

Anlage 1 zeigt eine Übersichtskarte und Anlage 2 eine Übersicht der örtlichen Situation.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist ein Verkehrsgutachten aufzustellen, in dem das Verkehrsaufkommen des Gebietes quantifiziert wird und die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Erschließung an das übergeordnete Straßennetz überprüft wird. Weiterhin wird in einem geson- derten Bericht ein Mobilitätskonzept unter Berücksichtigung aller Verkehrsarten zur Sicherung einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung aufgestellt, sowie der erforderliche Nachweis von pri- vaten und öffentlichen Pkw- und Fahrradabstellplätzen in Abhängigkeit von Nutzung, Geschoss- fläche, usw. geführt.

1. Grundlagen der Untersuchung

Im Rahmen der Untersuchung wurden durch die Stadtverwaltung Bremen, Referat 50 (Stra- tegische Verkehrsplanung) Verkehrsbelastungszahlen am Knotenpunkt Friedrich-Klippert- Straße / Herrmann-Fortmann-Straße / Zum Alten Speicher sowie Lichtsignalschaltungspläne zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurde der Vorabzug zum Bebauungsplan vom 06.12.2018, erstellt vom Architektur- Stadtplanung Baum / Schwormstede / Stellmacher PartGmbB, Ham- burg, verwendet. Das Plangebiet soll als Sondergebiet (SO) im Bereich des Einkaufszentrums und als urbanes Gebiet (MU) ein neues Stadtquartier ausgewiesen werden.

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Vom Architekturbüro Archis, Karlsruhe, wurden folgende Planunterlagen übergeben:

• Auszug Verkehrsgutachten zum Haven Höövt (Dorsch Consult), 05/1999

• Wettbewerbspräsentation Wirth, Vegesacker Neustadt (Neues Stadtquartier am alten Hafen), Wirth Architekten BDA,13.08.2018

• Bestandspläne Haven Höövt UG, EG, 1. und 2. OG, BAU + PLAN GmbH Bremen, 21.05.2015

• Plangrundlage Haven Höövt, Archis Architekten und Ingenieure GmbH, Stand:

14.12.2018

• Plan zu Bauteil B UG (aktuell: Lagerräume; geplant: Tiefgarage), Archis Architekten und Ingenieure GmbH, 12.12.2018

• Kennzahlen bezüglich Flächennutzungen, Archis Architekten und Ingenieure GmbH, 14.12.2018. Vom Büro Archis wurden auch Flächenberechnungen zu Verkaufsflä- chen im Handelsteil und dem geplanten Stadtquartier bezüglich der jeweiligen Nut- zungen eingearbeitet.

Weiterhin wurden folgende Unterlagen berücksichtigt.

• Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Bremen 2025, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, 10/2014

• Ergebnisse Erhebung, Verkehrsplanung, Knotenpunktzählung – Bremen 2018, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, 13.11.2018

• Bebauungsplan, Vorabzug 14.09.2018, Architektur und Stadtplanung, Hamburg

• Ortsgesetze über Kraftfahrzeugabstellplätze und Fahrradabstellplätze in der Stadtge- meinde Bremen (Stellplatzortsgesetz Bremen - StellplOG vom 18.12.2012)

• Machbarkeitsuntersuchung Fahrradpremiumroute D.15, Freie Hansestadt Bremen, 12/2016 (PGV-Alrutz GbR)

2. Analyse der verkehrlichen Situation 2.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV)

Das Plangebiet ist grundsätzlich gut für den MIV erschlossen. Über die Hermann-Fort- mann-Straße kann in Richtung Norden auf direktem Weg auf die BAB 270 als maßgeb- liche Ostwestverbindung in Richtung Bremerhaven bzw. Bremen als regionale / überre- gionale Ziele angefahren werden. Als direkte Erschließung des Einkaufzentrums sowie des neuen Stadtquartiers, besteht die Straße Zum Alten Speicher, welche in Nordsüd- richtung verläuft und in beide Fahrtrichtungen zwei Fahrspuren im derzeitigen Ausbau-

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zustand vorhält. Die Straße Zum Alten Speicher ist über einen signalgeregelten Knoten- punkt mit der Friedrich-Klippert-Straße bzw. der Hermann-Fortmann-Straße und somit auch zum städtischen Hauptverkehrsstraßennetz angebunden.

2.1.1 Verkehrszählung am 13.11.2018

Von der Stadt wurden die Ergebnisse einer Verkehrsmengenerhebung am 13.11.2018 am letztgenannten Knoten übergeben. Die Anlagen 3 bis 6 zeigen die Ergebnisse der Verkehrszählung der Stadtverwaltung Bremen im motorisierten Ver- kehr sowie für den Radverkehr in den Zeiträumen von 6:00 bis 10:00 Uhr sowie 15:00 bis 19:00 Uhr.

2.1.2 Verkehrsanalyse

Die Anlage 7 zeigt die werktägliche Gesamtbelastung am 13.11.2018. Dabei wur- den die Ergebnisse der Verkehrszählung mit dem Faktor 1,8 als Erfahrungswert vergleichbarer Knoten linear hochgerechnet. Es zeigen sich auf der Friedrich-Klip- pert-Straße Querschnittsbelastungen von bis zu ca. 7.800 Kfz bei einem Schwer- verkehrsanteil von 6,4 bis 8,1 %. In der Straße Zum Alten Speicher ergibt sich eine Belastung über 24 Stunden von ca. 1.300 Kfz im Querschnitt. Die Verkehrszahlen Zum Alten Speicher resultieren aus den vorhandenen Nutzungen im südlichen Be- reich des Bebauungsplangebietes, wie z. B. das Geschichtshaus sowie dem Gast- ronomiebetrieb.

Da das Einkaufszentrum zum Zeitpunkt der Verkehrszählung geschlossen war und nur der nördliche Teil des Einkaufszentrums noch teilweise von einzelnen Geschäf- ten genutzt wurde (ohne dass hierfür Stellplätze angeboten wurden) ergeben sich zu diesen Nutzungen nur vernachlässigbare Verkehre, wie z. B. von Baustellen- fahrzeugen.

Die Anlage 8 zeigt die Belastungen für die vormittägliche und nachmittägliche Spit- zenstunde entsprechend der Auswertung der Verkehrszählung bei Zugrundele- gung eines Divisors von 3,2 der Belastungszahlen jeweils der 4 Stunden im Vormit- tags- / Nachmittagszeitraum.

2.2 ÖPNV

Das geplante Stadtquartier liegt unmittelbar südlich des Bahnhofes von Vegesack sowie des Zentralen Omnibusbahnhofes.

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2.2.1 Linienbusverkehr

Das geplante Stadtquartier in Vegesack -am jetzigen Standort des „Haven Höövt“- ist mit einer Entfernung von unter 300 m zum Einkaufszentrum und ca. 150 m zum geplanten Stadtquartier fußläufig sehr gut an den bestehenden Zentralen Om- nibusbahnhof (ZOB) Vegesack angebunden. Nachstehend ist der Übersichtsplan der Linien im Linienbusverkehr der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft (BSAG) dargestellt:

Abb. 1: Übersicht Buslinien Vegesack (Quelle: https://bsag-netz.de/tlnp/)

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Insgesamt halten am Bahnhof Vegesack 10 Buslinien.

Dies sind im Einzelnen:

! Linie 77 (Molkereiweg – Bhf. Vegesack)

! Linie 87 (Aumunder Heide – Bhf. Vegesack)

! Linie 90[E] (Rekumer Siel – Ritterhuder Heerstraße)

! Linie 91 (Am Fillerkamp – Rönnebeck Buschdeel)

! Linie 92 (Fähre Farge – Oslebshauser Landstraße)

! Linie 94 (Eichengrund – Bhf. Vegesack)

! Linie 95 (Besanstraße – Bhf. Vegesack)

! Linie 98[E] (Ascherfeld – Bhf. Vegesack)

! Linie 677 (Molkereiweg – Bhf. Vegesack)

! Linie N7 (Hauptbahnhof – Neuenkirchen Heidstraße)

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Zur Veranschaulichung, nachstehend der Detailplan der Linienverläufe am Omni- busbahnhof Vegesack:

Abb. 2: Bahnhof Vegesack; rot: Plangebiet (Quelle: https://bsag-netz.de/tlnp/)

Es kann somit festgestellt werden, dass die Anbindung an den Linienbusverkehr nicht nur aufgrund der Nähe als sehr gut zu bezeichnen ist, sondern auch dadurch, dass im Prinzip alle Linien in alle Richtungen in unmittelbarer Nähe des Stadtquar- tiers, ohne die Erfordernis von Umsteigebeziehungen, zur Verfügung steht.

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2.2.2 Schienenverkehr

Vegesack, als Teil der Fahrbeziehung Farge – Verden(Aller), wird als Kopfbahnhof angefahren (Abb. 3).

Abb. 3: Übersicht Schienenverkehr Bremen (Quelle: VEP Bremen 2025)

In fußläufiger Entfernung von 150 / 300 m zum Plangebiet befindet sich der Bahn- hof Vegesack, der von der Regio S-Bahn viertelstündlich angefahren wird. Mit der Linie RS1 wird der Bremer Hauptbahnhof in 19 Minuten ohne Umsteigen erreicht (Abb. 4).

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Abb. 4: Bahnverbindung Bremen Vegesack – Hauptbahnhof (Quelle: Google Maps)

2.2.3 Ergebnis ÖPNV

Das Plangebiet ist insgesamt in sehr guter Qualität an den ÖPNV angebunden.

Mittels der zahlreichen Buslinienverbindungen ist eine Vielzahl von Zielen im nä- heren und weiteren Umfeld erreichbar. Zudem können auch die Vernetzungen mit der Regionalbahn auch weiterführende Ziele über den Umstieg am Hauptbahnhof Bremen erfolgen, da hier zahlreiche Umsteigemöglichkeiten auf das Netz der Deut- schen Bahn gegeben sind.

2.3 Radverkehr

Das Plangebiet ist insgesamt gut an das regionale Radwegenetz entlang der Weser und Lesum angebunden. Das Radwegenetz ist durch verschiedene Haupt- und Freizeitrouten ausgebildet (Abb. 5). Für den Tourismus, aber auch Freizeit- und Alltagsverkehr erweist sich insbesondere die Streckenführung entlang der Weser und der Lesum als interessant.

Aber auch die angrenzenden Nachbarstadtteile sind gut mit dem Rad erreichbar. Das Stadtzentrum Bremen liegt in einer Entfernung von ca. 20 km, was insbesondere mit einem E-Bike als erreichbares Ziel eingestuft werden kann.

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Abb. 5: Radrouten und Infrastruktur in und um den Untersuchungsbereich, violett (Quelle: https://map.bi- kecitizens.net/embedded/branded?cccode=de-bremen&brand=bremen#/!/1/1)

2.3.1 Premiumradroute

Durch das Untersuchungsgebiet sollen Radfahrstreifen (rosa) der Premiumroute D.15, entlang der Straße „Zum Alten Speicher“, führen. Dieser ist nach Süden über einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Kantjespad, blau) an das Zentrum Bre- mens angeschlossen. Radverkehr mit Start und Ziel nördlich des Vegesacker Bahn- hofs, muss einen kleinen Umweg in Kauf nehmen, um vom Kantjespad zur Straße Zum Alten Speicher zu gelangen, da der direkte Weg nur über Treppen zugänglich ist. (Abb. 6)

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Abb. 6: Premiumroute D.15 (farbig) durch Vegesack; rosa Abschnitt: entlang des Untersuchungs- gebiets (Quelle: Machbarkeitsstudie PGV-Alrutz)

Um den Radfahrern eine attraktivere Route zu bieten, wird empfohlen alternativ zu Radfahrstreifen in der Straße „Zum Alten Speicher“ einen Radweg zwischen dem Vegesacker Geschichtenhaus und dem geplanten Stadtquartier ‚Zum Alten Spei- cher‘ entlang der östlichen Hafenpromenade auszugestalten (siehe Abb. 7).

Dieser kann über eine angestrebte signalgesteuerte Querung über die Friedrich- Klippert-Straße an den bestehenden Radweg beim Busbahnhof angeschlossen werden.

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Abb. 7: Vorschlag alternative Radroute (blau), Machbarkeitsstudie PGV-Alrutz (schraffiert) (Quelle: Koehler & Leutwein)

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3. Ermittlung der zukünftigen Verkehrserzeugung des Plangebietes und Überlagerung mit den vor- handenen Verkehrsbelastungen

3.1 Verkehrserzeugung Bebauungsplangebiet

Das Bebauungsplangebiet kann in folgende Teilbereiche unterteilt werden:

- Das als Sondergebiet ausgewiesene „Einkaufszentrum“, wird insgesamt ca. 11.500 m² Verkaufsfläche beinhalten. Der Anlage 9 kann eine Aufstellung der vermietbaren Flä- chen bzw. der hieraus anteiligen Verkaufsflächen entnommen werden. Der größte Anteil bei den Verkaufsflächen hat ein Verbrauchermarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 4.250 m². Es sind jedoch auch größere Fachmärkte, wie z. B. Unterhaltungselekt- ronik mit ca. 1.600 m², ein Drogeriemarkt sowie Gastronomie im Bereich vorgesehen.

Im 2. OG ist entgegen der Darstellung von Anlage 9 ein Fitness Center mit einer Fläche von ca. 1.150 m² entsprechend dem aktuellen Stand eingeplant.

- Als neues Stadtquartier entstehen die nördlichen Flächen. Dies sind die zentralen Flä- chen des heute noch bestehenden Haven Höövt Einkaufszentrums, das ab März 2019 abgerissen werden soll und in dem als urbanes Gebiet gemischte Nutzungen vorgese- hen werden.

- In dem südwestlichen Teil des Bebauungsplangebietes sind vorhandene Gewerbebe- triebe sowie das Geschichtshaus und eine bestehende Gastronomie im Süden des Ge- bietes als Bestandsflächen erhalten, um den Einzelhandel planungsrechtlich nachhaltig steuern zu können.

3.1.1 Verkehrserzeugung Einkaufszentrum

Die Anlage 9 zeigt die übergebene Liste von vermietbaren Flächen bzw. anteiligen Verkaufsflächen im Handelsteil, die den Stand vom 22.11.2018 darstellt. Hierzu ist auszuführen, dass sich im Verlauf der Gespräche zur Vermietung von Flächen noch Änderungen ergeben werden, die jedoch in der Gesamtsumme der Verkehrserzeu- gungen zu keinen maßgeblichen Änderungen führen dürften. Entsprechend dem Programm VERBAU, von Dietmar Bosserhoff ergibt sich hierzu eine Verkehrser- zeugung von ca. 7.890 Kfz/24h im Ziel und Quellverkehr zusammen.

3.1.2 Verkehrserzeugung neues Stadtquartier Zum Alten Speicher

Die auf der Anlage 10 dargestellten Flächen sind innerhalb des Stadtquartiers auf den Baufeldern 1 bis 6 entsprechend Bebauungsplan vorgesehen. Hieraus ergibt sich eine Verkehrserzeugung nach VERBAU/Bosserhoff von ca. 1.730 Kfz, welche

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an den einzelnen Zufahrten zu Garagen oder der inneren Erschließung auf die Straße zum Alten Speicher einfahren. Die Anlage 11 zeigt die Auflistung der ermit- telten Werte für die einzelnen Flächen/Baufelder. Dabei wird von einem oberen Belastungsansatz zum Nachweis der verkehrlichen Machbarkeit ausgegangen. Zu- dem wird darauf hingewiesen, dass die Verkehrserzeugung über Bruttogeschoßflä- che und nicht über die Anzahl der realisierbaren Wohneinheiten bzw. gewerblicher Einheiten durchgeführt wurde. Die gewählten Ansätze können tabellarisch den An- lagen A1 bis F9 entnommen werden. Bei den Berechnungen wurde ein Mitnahme- effekt im Einzelhandel von 20% angesetzt. Dies ist insbesondere werktags während der nachmittäglichen Spitzenstunde ein realistischer Ansatz. Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit wird dieser jedoch auf 10% reduziert.

3.1.3 Verkehrserzeugung bestehende Nutzung

Die durch die bestehenden Nutzungen vorhandene Verkehrserzeugung kann ent- sprechend der Verkehrszählung vom 13.11.2018 an der Straße Zum Alten Spei- cher abgeschätzt werden, da zu diesem Zeitpunkt außer dem Baustellenverkehr keine Verkehrserzeugung des Einkaufszentrums gegeben war. Im Sommer ist ggf. mit einer etwas höheren Frequenz zu rechnen, z. B. durch Touristenbusse zum ehemaligen Segelschulschiff bzw. zur Gastronomie, die jedoch durch den Baustellenverkehr abgedeckt sein könnte. Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit wird davon ausgegangen, dass dieser Verkehr auch weiterhin vorhanden ist und somit dem neu induzierten Verkehr überlagert wird. Auch dies beschreibt einen oberen Belastungsansatz zur Beurteilung der verkehrlichen Machbarkeit.

3.2 Verkehrsverteilung, Überlagerung Bestandsverkehre

Das zukünftige Verkehrsaufkommen wurde analog zum heutigen Verkehrsaufkommen entsprechend aktueller Stromverteilung aus der Verkehrszählung der Straße Zum Alten Speicher verteilt. Es wird empfohlen, dass nach Öffnung des Einkaufszentrums eine Fort- schreibung der Verkehrszählungen durchgeführt wird, um die sich dann einstellende Verkehrsverteilung auf das Umfeld zu erheben. Es können sich ggf. auch mit den zu- künftigen Belastungen Verschiebungen im Gesamtnetz ergeben, die zum aktuellen Zeit- punkt nicht belastbar prognostiziert werden können. Dies ist insbesondere zur Überprü- fung der LSA-Schaltung zu empfehlen. Die Ergebnisse der Verkehrsprognose auf die bei- den Bestandsknoten ist in Anlage 12 dargestellt. Auf eine Hochrechnung der Analyse- verkehrsbelastungen wurde verzichtet, da die Stadt Bremen entsprechend Mobilitätsent- wicklungsplan von keinen Zuwächsen im motorisierten Verkehr ausgeht. Planerisch wird vielmehr verfolgt, das heutige Verkehrsaufkommen im MIV entsprechend zu reduzieren.

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4. Verkehrliche Erschließung des neuen Quartiers 4.1 Allgemeine Zielvorstellungen

Die grundsätzlichen Ziele bzgl. Verkehrserschließung und Mobilitätskonzept entsprechen überwiegend denen des Verkehrsentwicklungsplans Bremen und allgemeinen aktuellen verkehrsplanerischen Leitgedanken. Es soll in dem Stadtquartier eine hohe Mobilitäts- qualität mit aber vor allem auch ohne Pkw mit dem Konzept einer Stadt der kurzen Wege erreicht werden. Die Straßenraumgestaltung im Umfeld soll verkehrssicher ausgeführt und mit der Umgebung für alle Verkehrsarten unkompliziert verknüpft sein. Dabei gilt es, eine besonders anregende Aufenthaltsqualität für Fußgänger und attraktiv gestaltete öf- fentliche Räume herzustellen.

Konkret sollen die Anforderungen durch die Stärkung des Umweltverbundes bzw. einer multimodalen Mobilität erreicht werden, wodurch auch das Ziel von Entlastungseffekten bei Schall- und Schadstoffemissionen erreicht werden kann. Der konkreten Förderung der Nahmobilität bietet ein Quartier mit unterschiedlichen Nutzungen von Wohnen, Ein- zelhandel und Dienstleistungen, Tourismus, aber auch spezifischen Einzelnutzungen die Grundlage. Im Detail sollen auch Trends, wie „Nutzen, statt Besitzen“ zur Entlastung des ruhenden Verkehrs beitragen und weitere innovative Konzepte, wie Standorte und Lade- punkte für Pedelecs im Verleihsystem, E-Carsharing Fahrzeuge oder Lastenfahrräder eine neue Mobilitätskultur fördern.

4.2 Verkehrliche Erschließung

4.2.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV)

Die Anlage 13 zeigt den Lageplan zum Verkehrsgutachten, in dem die vorgesehene Erschließung dargestellt ist. Der Plan berücksichtigt eine Erschließung des inneren Rings des Stadtquartiers Zum Alten Speicher überwiegend im Einrichtungsverkehr.

Diese wird als Anliegerstraße ausgeführt und mit einem Bordstein Zum Alten Spei- cher abgetrennt, um die Unterordnung zu verdeutlichen. Diese Fahrtrichtung wurde aus dem Grund gewählt, dass die aus dem Quartier ausfahrenden Fahr- zeuge nicht im Bereich der Aufstellflächen zum Einkaufszentrum queren müssen.

Die Fahrbahnbreite beträgt durchgehend 4,00m. Die Zufahrt zu den Anwohner- parkplätzen im Gebäude 3 können aus beiden Richtungen angefahren werden.

Dort beträgt die Fahrbahnbreite 5,00m. Anlage 14 zeigt den inneren Ring mit durchgehendem Zweirichtungsverkehr auf. Dazu mussten die Seitenräume verklei- nert werden, sodass in Variante 2 den Fußgängern geringere Flächen zur Verfü- gung stehen. Die Fahrbahnbreite beträgt hier, zwischen Baufeld 1 und 3, 5,00m.

Nach der Kurve reduziert sich die Fahrbahn auf eine Breite von 4,75m, bis sie

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zwischen Baufeld 3 und 5 auf eine Breite von 5,00m verzogen wird. Demnach ist gewährleistet, dass sich PKW problemlos begegnen können.

Im Zuge der Straße Zum Alten Speicher werden die bestehenden zwei Spuren, in Fahrtrichtung Süden, auf eine Fahrspur reduziert, um kreuzende Verkehre der in- neren Erschließung oder Tiefgaragenein- / -ausfahrt unkomplizierter abzuwickeln, sowie einen durchgehenden Radfahrstreifen/-schutzstreifen einzubinden. Für die nördliche Fahrtrichtung der Straße Zum Alten Speicher wird, ab Ausfahrt Handels- zentrum, ein durchgängig überbreiter Fahrstreifen mit einer Breite von 4,60m vor- gesehen, welcher sich zum Knotenpunkt Friedrich-Klippert-Straße/Hermann-Fort- mann-Straße/Zum Alten Speicher hin zu zwei Spuren aufweitet. Dies ist der LSA- Schaltung geschuldet, auf die im Weiteren noch näher eingegangen wird. Wende- möglichkeiten vom Einkaufszentrum zum Stadtquartier sind vorgesehen. Die be- stehende Wendeanlage am südlichen Ende der Straße Zum Alten Speicher bleibt erhalten.

Die Ausfahrt aus dem Einkaufszentrum erfolgt über eine Spur aus dem Parkhaus und eine Spur aus der Tiefgarage. Um eine Vorsortierung zu gewährleisten, da in der neuen Anordnung nur noch eine Fahrspur auf der Straße Zum Alten Speicher vorhanden sein wird, ist die Spur aus der Tiefgarage bevorrechtigt. Die Ausfahrt vom Parkhaus aus ist somit untergeordnet. Die Zusammenführung auf einen Fahr- streifen aus der Tiefgarage führt zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit der kreuzenden Radpremiumroute.

Die Zufahrten zum Einkaufszentrum werden auf eine PKW-Spur und eine über- breite PKW/LKW-Spur reduziert. Es wird eine deutlich verbesserte Hinweisbeschil- derung vorgesehen, um eine Vorsortierung und einen reibungslosen Abfluss zu er- möglichen.

Parallel zur Straße Zum Alten Speicher sind entlang des Gebäudes 1 in südlicher Richtung Stellplätze für die Nutzung der Polizeistation vorgesehen, sowie entlang des Gebäudes 3 Stellplätze für Carsharing, aber auch in nördlicher Richtung, wie im Bestand eine Busparkbucht für überregionalen Tourismusverkehr.

Im Bereich der inneren Erschließung sind in den Straßenräumen teilweise Stell- plätze vorgesehen, welche für die Polizeistation dienen, für die Hotelvorfahrt,

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Taxen, aber auch in geringem Umfang für Carsharing. Im Bereich der inneren Er- schließung sind auch Zufahrten zu ebenerdigen Parkierungsanlagen vorgesehen.

Für Besucher des neuen Stadtquartiers besteht die Möglichkeit, das vorhandene Parkhaus des Einkaufzentrums zu nutzen.

Zulieferverkehr kann über den inneren Ring alle relevanten Gebäude erreichen.

Für Polizei und Feuerwehr besteht die Möglichkeit auch vom nördlichen Teil des Stadtquartiers einzufahren.

4.2.2 Straßenraumgestaltung

Grundsätzlich ist angedacht, den gesamten Bereich des Stadtquartiers mit einem gleichartigen Pflaster auszuführen, die für das Stadtquartier in Verbindung mit dem Umfeld als charakteristisch angesehen werden kann. Dabei soll es im Inneren des Stadtquartiers keine maßgeblichen Höhenunterschiede im Straßenraum geben, sondern die Flächen als barrierefreie „Mischflächen“ ausgeführt werden. Unter- schieden werden die Bereiche, die auch vom Fahrverkehr durchfahren werden o- der zum Parken genutzt werden können durch die Anordnung von Pflasterbändern oder Rinnenausbildung.

4.2.3 Infrastruktur / Sozialversorgung

In der Anlage 15 sind die Nachweise bzw. Planungen für Feuerwehrdurchfahrten und Zulieferungsverkehre / Postwesen und Müllentsorgung aufgetragen.

4.2.3.1 Brandschutz- und Rettungswesen (Feuerwehr)

Der Anlage 15 kann die Schleppkurve für ein dreiachsiges Müllfahrzeug / ein Feuerwehrfahrzeug entnommen werden, wodurch nachgewiesen wird, dass die Vorgaben für Aufstell- und Bewegungsflächen der Feuerwehr ein- gehalten werden.

4.2.3.2 Zulieferverkehr, Anlieferungen Post

Im Bereich des Einkaufszentrums ist eine Paketstation vorgesehen, die eine Möglichkeit zur Andienung fußläufig aber auch mit dem Pkw zur Ab- holung von schweren Gegenständen ermöglicht.

Insgesamt ergeben sich auch Freiflächen zum Abstellen der Fahrzeuge von Zulieferdiensten, ohne dass hierfür konkrete Parkplätze eingezeichnet werden.

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KOEHLER LEUTWEIN&

Ing e ni e ur bür o für Ve r k e hr s we s e n

4.2.3.3 Müllentsorgung

Die konkreten Standorte für Müllbehälter im Stadtquartier sind den Archi- tekturgrundrissen zu entnehmen. Grundsätzlich bildet jedoch die Erschlie- ßung die Möglichkeit für ein Müllfahrzeug, das Quartier einmal zu durch- fahren und entsprechend die Müllbehälter aufzunehmen. Durch die groß- zügigen Aufstellflächen in den Bereichen zwischen den Gebäuden und entlang der Straße Zum Alten Speicher ergeben sich genügend Möglich- keiten, Müllbehälter zur Abholung auszustellen.

4.2.4 Radverkehr

Die Förderung des Radverkehrs stellt in Bremen und auch in dem vorhandenen Stadtverkehr einen wichtigen Baustein zur Erreichung der unter Ziffer 4.1 genann- ten Ziele dar. Durch die Schaffung einer ausreichender Anzahl von Fahrradstell- plätzen innerhalb der Gebäude und dem Außenraum sowie der direkten Anbin- dung der vorhandenen guten Radwege durch das Quartier und am Quartier vorbei kann dies nachhaltig genutzt werden. Eine Verbesserung der Radinfrastruktur zwi- schen Stadtquartier und Vegesacker Zentrum, wie bereits im Verkehrsentwick- lungsplan angedacht und in der Mängelanalyse angesprochen, wird ebenso wie die Anbindung des Fußverkehrs im Weiteren mit der Stadtverwaltung abgestimmt.

Der Anlage 13 kann die Radführung in der Straße Zum Alten Speicher entnommen werden. In nördlicher Fahrtrichtung wird es für geradeaus- und linksfahrende Rad- fahrer(innen) einen Radaufstellstreifen geben. Die signalgesteuerten Radquerun- gen über die Friedrich-Klippert-Straße entfallen. Hinzu kommt eine signalgesteu- erte Querung über die Friedrich-Klippert-Straße westlich des Knotenpunkts Fried- rich-Klippert-Straße/Hermann-Fortmann-Straße/Zum Alten Speicher (siehe An- lage 16).

5. Nachweis der Leistungsfähigkeit der unmittelbaren Anschlussknoten

Auf Basis der zur Verfügung gestellten Verkehrsbelastungen im Analysefall gemäß den Anla- gen 3 und 5 wurden hierauf aufbauend die Verkehrsbelastungen für den Planfall ermittelt.

Hierzu wurden die einzelnen Verkehrserzeugungen der nachmittäglichen Spitzenstunde ent- sprechend den Anlagen A1 bis F9 aufsummiert und den Bestandsbelastungen überlagert.

Aufgrund des Mitnahmeeffektes wurde von den entsprechenden Verkehrsströmen 20 % der Belastungen abgezogen. Dies ist damit begründet, dass diese Verkehrsteilnehmer ihren ei- gentlichen Weg unterbrechen, um zum ansässigen Einzelhandel zu fahren. Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit wurde jedoch ein reduzierter Mitnahmeeffekt von 10 % berücksichtigt.

Die neuinduzierten Verkehre wurden prozentual auf das nachgeordnete Verkehrsnetz verteilt.

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Die Leistungsfähigkeit der beiden Knoten Friedrich-Klippert-Straße / Zum Alten Speicher / Hermann-Fortmann-Straße und Friedrich-Klippert-Straße / Zur Vegesacker Fähre wurde nach HBS 2015 unter Anwendung der Programme Ampel und Knosimo, BPS Bochum / Karlsruhe in der jeweils aktuellen Version berechnet. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit erfolgte nach Ansätzen HBS für lichtsignalisierte bzw. nicht lichtsignalisierte Knotenpunkte.

Die Bewertung der Verkehrsqualität erfolgt hierbei in einer sechsstufigen Skala in Abhängig- keit von der berechneten mittleren Wartezeit. Nachstehend sind die entsprechenden Quali- tätsstufen nach HBS 2015 für lichtsignalisierte bzw. nicht lichtsignalisierte Knotenpunkte er- läutert:

Lichtsignalisiert:

QSV A: Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer sehr kurz.

QSV B: Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer kurz. Alle wäh- rend der Sperrzeit auf dem betrachteten Fahrstreifen ankommenden Kraftfahr- zeuge können in der nachfolgenden Freigabezeit weiterfahren.

QSV C: Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer spürbar. Na- hezu alle während der Sperrzeit auf dem betrachteten Fahrstreifen ankommenden Kraftfahrzeuge können in der nachfolgenden Freigabezeit weiterfahren. Auf dem betrachteten Fahrstreifen tritt im Kfz-Verkehr am Ende der Freigabezeit nur gele- gentlich ein Rückstau auf.

QSV D: Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer beträchtlich.

Auf dem betrachteten Fahrstreifen tritt ein Kfz-Verkehr am Ende der Freigabezeit häufig ein Rückstau auf.

QSV E: Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer lang. Auf dem betrachteten Fahrstreifen tritt im Kfz-Verkehr am Ende der Freigabezeit in den meisten Umläufen ein Rückstau auf.

QSV F: Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer sehr lang. Auf dem betrachteten Fahrstreifen wird die Kapazität im Kfz-Verkehr überschritten. Der Rückstau wächst stetig. Die Kraftfahrzeuge müssen bis zur Weiterfahrt mehrfach vorrücken.

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Nicht lichtsignalisiert:

QSV A: Die Kraftfahrer werden im fließenden Verkehr äußerst selten von anderen Kraftfah- rern beeinflusst. Die Verkehrsdichte ist sehr gering. Störungen aus der Erschlie- ßungsfunktion sind unerheblich. Die Bewegungsfreiheit der Kraftfahrer ist nicht ein- geschränkt. Der Verkehrsfluss ist frei.

QSV B: Die Anwesenheit anderer Kraftfahrzeuge im fließenden Verkehr macht sich be- merkbar. Störungen aus der Erschließungsfunktion schränken die Bewegungsfrei- heit der Kraftfahrer nur unerheblich ein. Der Verkehrsfluss ist nahezu frei.

QSV C: Die individuelle Bewegungsmöglichkeit der Kraftfahrer hängt in erhöhtem Maße vom Verhalten der übrigen Kraftfahrer im fließenden Verkehr ab. Störungen aus der Erschließungsfunktion machen sich deutlich bemerkbar. Die Bewegungsfreiheit ist spürbar eingeschränkt. Der Verkehrszustand ist stabil.

QSV D: Der Verkehrsablauf im fließenden Verkehr ist gekennzeichnet durch hohe Verkehrs- stärken und erhebliche Störungen aus der Erschließungsfunktion. Dies schränkt die Bewegungsfreiheit deutlich ein. Es treten ständige Interaktionen zwischen den Kraftfahrern auf bis hin zu gegenseitigen Behinderungen. Der Verkehrszustand ist noch stabil.

QSV E: Es treten ständig gegenseitige Behinderungen zwischen den Kraftfahrern im flie- ßenden Verkehr auf. Eine Bewegungsfreiheit ist nur noch in sehr geringem Umfang gegeben. Geringfügige Zunahmen der Verkehrsstärke oder der Störungen aus der Erschließungsfunktion können zu Staubildung und Stillstand führen. Der Verkehrs- zustand ist instabil. Für die betrachtete Fahrtrichtung wird die Kapazität der Strecke erreicht.

QSV F: Die Nachfrage ist in der betrachteten Richtung größer als die Kapazität. Der Verkehr bricht zusammen, d. h. es kommt stromaufwärts zu Stillstand und Stau im Wechsel mit Stop-and-Go-Verkehr. Diese Situation löst sich erst nach einem deutlichen Rückgang der Verkehrsnachfrage wieder auf. Die Stecke ist in der betrachteten Richtung überlastet.

Ziel der Dimensionierung von Knotenpunkten ist im Allgemeinen die Sicherstellung von min- destens der Qualitätsstufe D für die regelmäßigen Spitzenstundenbelastungen.

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Beurteilt wurde im Weiteren die nachmittägliche Spitzenstunde mit dem zusätzlichen Ver- kehrsaufkommen aus dem Bebauungsplangebiet und eine Umlaufzeit der LSA von 90s. Dies ist damit begründet, dass im Baugebiet vorwiegend Einzelhandel angesiedelt wird. Bei die- sem ist die Verkehrserzeugung im nachmittäglichen Zeitbereich deutlich höher als in den Vormittagsstunden. In den Anlagen L1.1 bis L3.6 sind die Ergebnisse der Berechnungen für den Knotenpunkt Friedrich-Klippert-Straße / Zum Alten Speicher / Hermann-Fortmann- Straße aufgetragen. Insgesamt wurden drei verschiedene Varianten berechnet:

- aktueller Ausbau, bedingt verträgliche Schaltung der einzelnen Ströme, - Reduzierung auf einen Fahrstreifen im Zuge der Straße Am Alten Speicher,

bedingt verträgliche Schaltung der einzelnen Ströme,

- Reduzierung auf einen Fahrstreifen im Zuge der Straße Am Alten Speicher, verträgliche Schaltung der einzelnen Ströme.

Die gleichzeitige Schaltung von bedingt verträglichen Strömen führt in diesem Fall dazu, dass gegenüberliegende Zufahrten zeitgleich die Freigabe bekommen, in den Knotenpunkt einzu- fahren. Bei der verträglichen Schaltung werden die einzelnen Zufahrten separat freigegeben.

Entsprechend den Strombelastungen aus Anlage 17 ergeben sich für die erste Variante, ak- tueller Ausbau und bedingt verträgliche Schaltung der Ströme (Anlagen L1.1-L1.6), Wartezei- ten von maximal ca. 61 Sekunden im Kfz-Verkehr und 59 Sekunden im Fuß- und Radver- kehr. Dies führt im Kfz-Verkehr zu einer Qualitätsstufe C, im Fuß- und Radverkehr zu einer Qualitätsstufe D und somit zu einer Gesamtqualitätsstufe an diesem Knotenpunkt von D.

In der zweiten Variante (Anlagen L2.1-L2.6) mit Reduzierung auf einen Fahrstreifen im Zuge der Straße Zum Alten Speicher und bedingt verträglicher Führung der Ströme, liegt die ma- ximale Wartezeit bei ca. 154 Sekunden im Kfz-Verkehr und 64 Sekunden im Fuß- und Rad- verkehr. Hierdurch ergibt sich die Qualitätsstufe E für die westliche Friedrich-Klippert-Straße.

Bei der verträglichen Verkehrsführung, bei der alle vier Zufahrten nacheinander geschaltet werden, erreicht der Knotenpunkt ebenfalls die Gesamtqualitätsstufe E (Anlagen L3.1-L3.6).

Die maximalen Wartezeiten liegen im Kfz-Verkehr bei ca. 147 Sekunden und im Fuß- und Radverkehr bei ca. 63 Sekunden.

Aufgrund der sehr hohen zu erwartenden Verkehrserzeugung aus dem Plangebiet und der Radpremiumroute wird aus Gründen der Verkehrssicherheit eine bedingt verträgliche Steue- rung, wie sie heute der Fall ist, nicht empfohlen. Insbesondere die Linksabbiegeströme sollten

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zukünftig gesichert werden, da von einer Zunahme an Radverkehr und Fußgängern ausge- gangen werden muss. Zudem sollte aus Gründen der Leistungsfähigkeit kein Rückbau der Straße „Zum Alten Speicher“ erfolgen.

Die westliche Querung für Fußgänger wird teilsignalisiert, das heißt die Schaltung erfolgt über Anforderung durch Fußgänger bei gleichzeitiger Integration in die Gesamtanlage. Hierzu müssten noch detailliertere Untersuchungen zu den dynamischen Auswirkungen auf den benachbarten Knotenpunkt durchgeführt werden.

Westlich an den Knotenpunkt Friedrich-Klippert-Straße / Zum Alten Speicher / Hermann- Fortmann-Straße grenzt der Knotenpunkt Friedrich-Klippert-Straße / Zur Vegesacker Fähre.

Im Gegensatz zu dem anderen Knotenpunkt ist dieser nicht signalisiert, sondern vorfahrtsge- regelt. Dabei ist die Straße Zur Vegesacker Fähre vor der Friedrich-Klippert-Straße bevorrech- tigt. Für den linkseinbiegenden Verkehr von der Friedrich-Klippert-Straße in die Straße Zur Vegesacker Fähre steht ein Linksabbiegefahrstreifen mit einer Länge von ca. 42 m zur Ver- fügung. Diese Länge entspricht 7 Pkw-Einheiten. Für den Linksabbieger aus der Straße Zur Vegesacker Fähre in die Friedrich-Klippert-Straße steht ebenfalls ein Abbiegefahrstreifen zur Verfügung. Dieser kann mit 40 m Länge, entsprechend ca. 6 Pkw-Einheiten angegeben wer- den. In der nachmittäglichen Spitzenstunde erreicht dieser Knotenpunkt entsprechend An- lage L4 die Gesamtqualitätsstufe E. Dies hat zur Folge, dass ständig gegenseitige Behinde- rungen zwischen Kraftfahrern im fließenden Verkehr auftreten. Dies spiegelt sich auch in der maximalen mittleren Wartezeit wieder. Diese kann mit ca. 115 Sekunden für den Linksein- bieger von der Friedrich-Klippert-Straße in die Straße Zur Vegesacker Fähre angegeben wer- den. Aus einer Verlängerung des Linksabbiegestreifens im Zuge der Friedrich-Klippert-Straße würde sich eine leichte Verbesserung für diesen Strom ergeben. Der Rechtseinbieger von der Friedrich-Klippert-Straße in die Straße Zur Vegesacker Fähre in Fahrtrichtung Norden würde zudem von dieser Maßnahme profitieren. Diese Berechnungsvariante ist in Anlage L5 aufge- tragen.

Da bei der Verkehrserzeugung obere Belastungsansätze gewählt wurden, stellen die hier vor- gelegten Leistungsfähigkeitsberechnungen in einer gewissen Weise einen „Worst Case“-An- satz dar. Demzufolge ist in Zukunft insbesondere die Entwicklung der Verkehrsbelastungen des Knotenpunktes Friedrich-Klippert-Straße / Zur Vegesacker Fähre näher zu betrachten.

Bei Bedarf kann somit durch Änderung der Knotenpunktsform oder Errichten einer Signal- anlage dieser Problematik entgegengewirkt werden.

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6. Zusammenfassung

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 1218, 1. Änderung „Stadtquartier Zum Alten Speicher“ ist entsprechend der Beauftragung der Haven Höövt Projektentwicklungsgesell- schaft ein Verkehrsgutachten zur Darstellung der zukünftigen Verkehrserzeugung, sowie der verkehrlichen Erschließung des Bebauungsplangebietes und des unmittelbaren Umfelds er- stellt worden.

Die innere Erschließung des Stadtquartiers kann als Einbahnstraßenring mit einer Fahrbahn- breite von 4 m oder im Zweirichtungsverkehr mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m bzw. 5 m erfolgen. Der Nachweis der Befahrbarkeit wurde durch Überprüfung mittels Schleppkurven mit einem großen LKW erbracht.

Für das Bebauungsplangebiet wurde eine Verkehrserzeugung von ca. 7.890 Kfz/24 h durch den südöstlichen Bereich des geplanten Einkaufszentrums in der Sondergebietsfläche und von ca. 1.730 Kfz/24h im Bereich des geplanten Stadtquartiers ermittelt.

Es wird davon ausgegangen, dass über die vorhandene und geplante Infrastruktur das ermit- telte Verkehrsaufkommen auch in Überlagerung mit den bestehenden Verkehren verkehrs- sicher abgewickelt werden kann.

Die Berechnung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Friedrich-Klippert-Straße / Her- mann-Fortmann-Straße / Zum Alten Speicher ergab, dass dieser mit einer Gesamtqualitäts- stufe D betrieben werden kann. Ein Rückbau der Straße „Zum Alten Speicher“ würde die leistungsfähigkeit negativ beeinflussen und zu hohen Wartezeiten in einzelnen Relationen führen. Die Gesamtqualitätsstufe würde sich auf E verschlechtern.

Der Knotenpunkt Friedrich-Klippert-Straße / Zur Vegesacker Fähre erreicht die Grenze der Leistungsfähigkeit. Hier gilt es, diesen Knoten in Zukunft genauer zu betrachten, um bei Be- darf durch Umbau oder Errichten einer Signalanlage eingreifen zu können.

Durch das Plangebiet soll zukünftig eine Premiumradroute geführt werden. Diese ist bei der Fahrbahnaufteilung berücksichtig worden. Die Querung der Friedrich-Klippert-Straße im Zuge der Premiumradroute muss gesondert betrachtet werden.

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Für das Plangebiet wird zudem ein zukunftsorientiertes und nachhaltiges Mobilitätskonzept aufgestellt, welches alle erforderlichen Belange für Infrastrukturmaßnahmen, wie Feuerwehr, Zulieferverkehr und Müllentsorgung nachweist und Möglichkeiten zur Stärkung des Umwelt- verbundes und Förderung einer neuen Mobilitätskultur, wie z. B. durch Carsharingangebote und Mobilitätsstationen bietet.

Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler & Leutwein GmbH & Co. KG Rogner

Datei: RK_Bremen_BP_1218_1._Änderung_Haven_Höövt_Verkehrsgutachten_2019-02-18 akt Datum: 18.02.2019

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02/19 Auf DIN A3 in Maßstab

ÜBERSICHTSKARTE

HANSESTADT BREMEN - STADTTEIL VEGESACK HAVEN HÖÖVT PROJEKTENTWICKLUNGSGES. mbH VERKEHRSGUTACHTEN ZUM

"STADTQUARTIER AM ALTEN SPEICHER"

1

Bebauungsplangebiet

BREMEN

© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2017, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf

VEGESACK

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02/19 Auf DIN A3 in Maßstab

ÜBERSICHTSLAGEPLAN

HANSESTADT BREMEN - STADTTEIL VEGESACK HAVEN HÖÖVT PROJEKTENTWICKLUNGSGES. mbH VERKEHRSGUTACHTEN ZUM

"STADTQUARTIER AM ALTEN SPEICHER"

2

Bebauungsplangebiet

VEGESACK

© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2017, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf

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VERKEHRSANALYSE

Werktäglicher Gesamtverkehr [Kfz/24h]

aus Knotenpunktszählung am 13.11.2018

KOEHLER LEUTWEIN &

Ingenieurbüro für Verkehrswese n

HANSESTADT BREMEN - STADTTEIL VEGESACK HAVEN HÖÖVT PROJEKTENTWICKLUNGSGES. mbH VERKEHRSGUTACHTEN ZUM

“STADTQUARTIER AM ALTEN SPEICHER”

Stand 02/19 Belastungsangaben in Kfz/24h

Busbahnhof

Prozentuale Schwerverkehranteile

6,8%

1,7%

6,4% 8,1%

6,5%

4,4%

7,9%

7

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VERKEHRSANALYSE

Am 13.11.2018

aus Knotenpunktszählung

KOEHLER LEUTWEIN &

Ing e nie urb üro fü r Ve rke h rs we se n

HANSESTADT BREMEN - STADTTEIL VEGESACK HAVEN HÖÖVT PROJEKTENTWICKLUNGSGES. mbH VERKEHRSGUTACHTEN ZUM

“STADTQUARTIER AM ALTEN SPEICHER”

VEGESACK

256 260 Vormittägliche Spitzenstunde [Kfz/h]

LEGENDE

213 (20)

KFZ/4h

DAVON: SCHWER-

VERKEHR

Nachmittägliche Spitzenstunde [Kfz/h]

256

260

Stand 12/18

Busbahnhof

256

260

Busbahnhof

8

(34)

Anl. 9

(35)
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VERKEHRSPROGNOSE

Werktäglicher Gesamtverkehr [Kfz/24h]

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Ingenieurbüro für Verkehrswese n

HANSESTADT BREMEN - STADTTEIL VEGESACK HAVEN HÖÖVT PROJEKTENTWICKLUNGSGES. mbH VERKEHRSGUTACHTEN ZUM

“STADTQUARTIER AM ALTEN SPEICHER”

Stand 02/19

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256

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Busbahnhof

12

Belastungsangaben in Kfz/24h

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