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Prüfbefund über die wiederkehrende Prüfung von Fahrzeugen durch den Sachkundigen (Befähigte Person)

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Academic year: 2021

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BGG 938 – Prüfbefund

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Prüfbefund

über die wiederkehrende Prüfung von Fahrzeugen durch den Sachkundigen (Befähigte Person)

nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29)

für das Fahrzeug:

Hersteller/Typ:

Amtl. Kennzeichen:

Fahrgestell-Nr.:

Mängel behoben

Befund und erforderliche Maßnahmen: am durch

Einem Weiterbetrieb stehen Bedenken – nicht – entgegen

... ...

(Prüfdatum) (Unterschrift des Sachkundigen)

Kenntnis genommen durch

Unternehmer oder dessen Beauftragten: ...

Diesem Prüfbefund liegt der BG-Grundsatz "Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige" (BGG 916) zu Grunde.

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