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Allgemeine Geschäftsbedingungen SciCaTec Dr. Markus Jäger. Stand: Oktober 2020

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Allgemeine Geschäftsbedingungen SciCaTec – Dr. Markus Jäger

Stand: Oktober 2020

1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns (SciCaTec, Herr Dr. Markus Jäger, Holderäckerstraße 8, 70499 Stuttgart) und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist Deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stellen, welche eine detaillierte Anforderungsbeschreibung oder ein Lastenheft beinhaltet, und hierauf von uns ein verbindliches Angebot erhalten, welches ein entsprechendes Pflichtenheft enthält. Dieses Angebot können Sie binnen zwei Wochen in Textform annehmen. Mit der Annahme akzeptieren Sie ausdrücklich auch das durch uns erstellte Pflichtenheft und der Vertrag kommt zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

1.4 Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen

Wir sind zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis (=Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung) nicht nur unwesentlich gestört ist.

Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widersprechen. Wir werden Sie bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung Ihres Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und Ihnen während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widersprechen Sie fristgemäß, können sowohl wir als auch Sie das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, soweit wir nicht das Vertragsverhältnis unter den alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortbestehen lassen.

2 Leistungsbeschreibung 2.1 Allgemein

Wir bieten Ihnen die Entwicklung von FPGA-Designs sowie die Erstellung und Bewertung von Systemarchitekturen für eingebettete Systeme an. Zudem bieten wir Beratungsdienstleistungen an und

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2.2 Lastenheft

Soweit dies von Ihnen gewünscht wird, erstellen wir auch das für Ihr Projekt benötigte Lastenheft. Sie erklären sich dazu bereit, bis zu 5 Stunden/Woche an der Erstellung des entsprechenden Dokuments mitzuwirken.

Soweit Sie uns mit der Erstellung des Lastenheftes beauftragen, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

2.3 Leistungserbringung

Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

2.4 Leistungszeit

Wir erbringen die Leistung zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt.

Ist für unsere Leistung Ihre Mitwirkung erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Liefer-/Leistungszeit um die Zeit, die Sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Zudem behalten wir uns vor, eine erneute Kalkulation der Vergütung vorzunehmen und das, durch Sie zu entrichtende, Entgelt ggf. anzupassen.

Wünschen Sie nach der Terminierung Änderungen oder Ergänzungen, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Fristen/Termine vor.

2.5 Änderungs- und Erweiterungswünsche

Änderungs- und Erweiterungswünsche, insbesondere des Pflichtenheftes, werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, nur durchgeführt, wenn diese erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch können Änderungs- und Erweiterungswünsche jedoch durch unsere separate Beauftragung durchgeführt werden. Dies ist dann gesondert zu vergüten. Zudem behalten wir uns vor, auch für die Prüfung der Realisierbarkeit der Änderungs- und Erweiterungswünsche eine Vergütung zu verlangen.

2.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

2.7 Ausschluss der Lieferung

Postfachanschriften werden nicht beliefert.

2.8 Annahmeverzug

Geraten Sie mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

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2.9 Daten-Lieferung,-Übergabe und-Archivierung

Zum Leistungsumfang gehören standardmäßig keine Quelldateien bzw. Layoutdateien, Skizzen, Entwürfe oder sonstige Produktionsdaten der für Sie erstellten Werke bzw. Dienstleistungen. Sollten Sie die Quell- oder Layoutdatei, Skizzen, Entwürfe oder sonstige Produktionsdaten dennoch wünschen, haben Sie dies separat mit uns zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

Soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde, obliegt es uns, über die eingesetzte Anwendungssoftware zur Erstellung der Zwischen- bzw. Enddaten zu entscheiden. Eine Herausgabe von Entwicklungs- und Zwischendaten ist nicht geschuldet. Die Auftragsdaten werden nach Vertragserfüllung von uns vernichtet oder archiviert. Wir haben keine Aufbewahrungspflicht.

2.10 Zwischenabnahmen

Wir behalten uns vor, Zwischenabnahmen durchzuführen und die weitere Ausführung unserer Leistung von Ihrer Genehmigung abhängig zu machen. Hierzu zählt insbesondere die Abnahme von Konzeptentwürfen und Entwicklungsvorschlägen. Auf dieser Basis werden wir dann unsere weitere Leistung erbringen. Für Testläufe oder Abnahmetests haben Sie, sofern Sie diese nicht selbst begutachten können, bevollmächtigte Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Soweit wir Ihnen Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit wir keine Korrekturaufforderung erhalten.

Abgelehnte Entwürfe verbleiben in unserem Eigentum und ein Nutzungsrecht wird nicht übertragen. Sie dürfen diese daher nicht verwenden, sofern wir keine abweichende Vereinbarung getroffen haben.

3 Zahlung 3.1 Preise

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

3.2 Zahlungsverzug

Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, unsere Arbeit einzustellen bis Sie der Zahlungsverpflichtung nachgekommen sind. Die hierbei zusätzlich entstehenden Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen.

Zudem ist es uns möglich bei Zahlungsverzug alle weiteren Zahlungsverpflichtungen die Sie gegenüber uns haben sofort und bei einer Ratenzahlung zudem auch den Gesamtpreis fällig zu stellen.

3.3 Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.

3.4 Teilrechnung

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4 Abnahme und Abnahmefiktion 4.1 Abnahme

Soweit der Gegenstand der Leistungserbringung eine Werkleistung ist, haben Sie unverzüglich nach vertragsmäßiger Herstellung des Werkes und einer entsprechenden Mitteilung von uns schriftlich die Abnahme des Werkes zu erklären.

4.2 Abnahmefiktion

Erklären Sie nicht unverzüglich die Abnahme, können wir Ihnen schriftlich eine angemessene Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Verweigern Sie die Abnahme innerhalb der von uns gesetzten Frist nicht unter Benennung mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.

4.3 Unerhebliche Mängel

Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Ein unerheblicher Mangel ist dann anzunehmen, wenn Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des zu erstellenden Werkes nicht beeinflusst werden.

5 Ihre Verantwortlichkeit 5.1 Allgemeines

Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie bestätigen mit der Übertragung von Daten an uns, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

5.2 Freistellung

Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

5.3 Datensicherung

Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.

5.4 Form und Umgang mit den Daten

Soweit nicht anders vereinbart, haben Sie uns die für Ihren Auftrag notwendigen Informationen oder Daten unentgeltlich und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Sollte Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich sein, können Sie uns die entsprechenden Unterlagen auch postalisch übermitteln, nachdem wir diesem Vorgehen zugestimmt haben. Sollten Sie die Rückgabe dieser Unterlagen wünschen, bedarf dies einer vorherigen Vereinbarung. Unterbleibt eine solche Vereinbarung behalten wir uns vor, diese zu vernichten bzw.

zu löschen oder für unsere Datenbank zu archivieren.

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5.5 Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit wir die vertragliche Leistung durchführen können. Insbesondere müssen Sie uns über Ihr Projekt ausreichend informieren, damit durch uns weitere Maßnahmen ergriffen werden können. Sie bekennen sich zu der Notwendigkeit, an Ihrer Auftragsarbeit insoweit mitzuwirken, dass Sie uns die zur Auftragserfüllung erforderlichen Daten, Dateien und sonstigen Materialien bzw. Medien möglichst zeitnah und unentgeltlich in digitaler Form zur Verfügung stellen. Sollte Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich sein, können Sie uns die entsprechenden Unterlagen auch postalisch übermitteln, nachdem wir diesem Vorgehen zugestimmt haben. Durch Ihre Mitarbeit am geplanten Projekt wird die vereinbarte Vergütung nicht berührt.

Insbesondere erwerben Sie kein Miturheberrecht am jeweiligen Werk.

Zudem sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich in Textform über inkorrekte Angaben im Pflichtenheft zu unterrichten, soweit Ihnen solche zu Kenntnis gelangen. Wir verpflichten uns hierzu ebenfalls.

5.6 Geheimhaltung

Sie sind verpflichtet, alle Ihnen bei der Vertragsdurchführung von uns mitgeteilten und/oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten.

Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages.

Wir verpflichten uns hierzu ebenfalls, soweit der Auftrag nicht eine Weitergabe an Dritte verlangt. Es ist uns z.B. ausdrücklich erlaubt, die uns anvertrauten, personenbezogenen Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Im Rahmen eines Rechtsstreites sind wir zur Wahrung unserer Interessen auch ohne vorherige Entbindung von der Schweigepflicht berechtigt, Ihre internen Informationen preiszugeben. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind.

Soweit zwischen Ihnen und uns eine Geheimnisschutzvereinbarung getroffen wurde, bleibt diese durch vorstehende Regelungen unberührt.

5.7 Branchenspezifische Kenntnisse

Sie können nicht voraussetzen, dass wir branchenspezifischen Kenntnisse über Ihr Projekt bzw. Ihr Unternehmen haben. Sie sollten uns deshalb vorab auf alle für Sie relevanten Punkte hinweisen. Erhebungen, Untersuchungen oder Marktforschungen bezüglich Ihres geplanten Projekts werden durch uns nicht durchgeführt.

5.8 Verpflichtung

Sie verpflichten sich, dass Sie mit den von uns zu erbringenden Dienstleistungen bzw. Werken keine gesetzes- oder sittenwidrigen Aktivitäten beabsichtigen.

5.9 IT-Infrastruktur

Grundsätzlich sind Sie für Einrichtung und Aufrechterhaltung der Ihr Projekt betreffenden IT-Infrastruktur selbst verantwortlich.

5.10 Ansprechpartner

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5.11 Zutritt und Voraussetzungen am Einsatzort

Sofern wir bei Ihnen vor Ort Arbeiten vornehmen müssen bzw. dies von der gebuchten Leistung umfasst ist, haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass uns der Zutritt zu den jeweiligen Räumlichkeiten gewährt bzw. ein entsprechender Schlüssel ausgehändigt wird. Auch haben Sie sicherzustellen, dass in den Räumlichkeiten eine ausreichende Stromzufuhr vorhanden ist und uns diese sowie die zuvor vereinbarten Arbeitsmittel unentgeltlich zur Verfügung steht bzw. stehen. Verzögerungen durch Ihre unterbliebene Mitwirkung, haben Sie selbst zu vertreten.

6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang

Wir haben an den von uns erstellen Werken (z.B. auch Konzepten und Entwürfen) das Urheberrecht bzw.

dass ausschließliche Nutzungsrecht bzw. Eigentumsrecht. Mit dem Erwerb der von uns erbrachten Dienstleistungen/Werke und der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises, sichern Sie sich lediglich die Nutzungsrechte am Dienstleistungsprodukt/Werk zum vereinbarten Zweck für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, erwerben daran aber keine Eigentums- oder Urheberrechte, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.

Sie sind ohne ausdrückliche Zustimmung von uns nicht berechtigt, die von uns erteilten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen oder anderweitig an solche weiterzugeben. Die Übertragung weiterer Nutzungsrechte kann separat mit uns vereinbart werden und ist gesondert zu vergüten.

Ebenso ist es ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt die Werke zu verändern oder zu bearbeiten.

6.2 Sicherheitskopien

Sie sind berechtigt, für den reinen Eigenbedarf Sicherheitskopien der in Ihrem Auftrag von uns erstellten Arbeiten anzufertigen und aufzubewahren.

6.3 Urheberbenennung

Soweit wir einen Copyright-Hinweis/Urhebervermerk an unseren Arbeiten angebracht haben, dürfen Sie diesen nicht entfernen oder verändern, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart.

6.4 Ihre Vorlagen und fremdes Material

Sollten wir Ihre Vorlagen bzw. Daten für die Bearbeitung verwenden, haben Sie dafür Sorge zu tragen das diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind bzw. Sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen. Werden wir vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht ordnungsgemäß verwandt wurde, so sind Sie uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

6.5 Ihre Vorschläge

Ihr Mitwirken und das Einbringen von Vorschlägen hat keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründet kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Medien, Werken und Arbeiten. Die Nutzungsrechte an von Ihnen abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfen verbleiben ausschließlich bei uns. Soll eine Nutzung durch Sie oder durch einen von Ihnen beauftragten Dritten solcher Ideen und/oder Entwürfe außerhalb oder nach Beendigung des Vertrags ermöglicht werden, so ist eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zu treffen.

6.6 Vertragsstrafe

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Bestimmungen bezüglich der Nutzungsrechte und des Nutzungsumfangs verpflichten Sie sich, an uns eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, welche von uns bestimmt und vom zuständigen Gericht hinsichtlich der Angemessenheit überprüft werden kann. Zu zahlender Schadensersatz wird auf die Vertragsstrafe angerechnet. Wir haben das Recht,

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7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bzw. das gelieferte Werk bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Sie haben die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Ware bzw. das unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Werk jederzeit pfleglich zu behandeln. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren erhalten, an uns ab. Wenn Sie sich vertragswidrig verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform.

8 Gewährleistung beim Werkvertrag 8.1 Gewährleistungsanspruch

Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangen Sie Nacherfüllung, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

8.2 Rechte bei unwesentlichem Mangel

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.

8.3 Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

8.4 Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf Sie über.

8.5 Rügeobliegenheit

Sie müssen in entsprechender Anwendung des § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

8.6 Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

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9 Haftung

9.1 Haftungsausschluss

Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

9.2 Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

9.3 Haftung für Inhalte

Sie sind allein für den Inhalt der von Ihnen gelieferten bzw. geforderten Werbemaßnahmen verantwortlich.

Diese dürfen mit den Inhalten weder gegen geltende Gesetze, noch diese Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B.

Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen. Insbesondere dürfen Beiträge mit strafbaren Inhalten nicht veröffentlicht oder unwahre Tatsachen behauptet werden. Wir haften als Agentur nicht für inkorrekte Angaben ihrerseits. Eine Überprüfung der eingestellten Inhalte (insbesondere bzgl.

der Verletzung von Rechten Dritter) findet nicht statt. Sollten wir jedoch von fehlerhaften, unzutreffenden, irreführenden oder rechtswidrigen Angaben Kenntnis erlangen, werden wir diese umgehend überprüfen und ggf. entfernen. Wir übernehmen zudem keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Qualität oder Rechtmäßigkeit der nicht von uns stammenden Inhalte.

10 Abtretungsverbot

Sie sind zur Abtretung der aus diesen AGB und dem jeweiligen Vertrag resultierenden Ansprüche nicht berechtigt. Soweit anwendbar, bleibt § 354a HGB unberührt.

11 Schlussbestimmungen 11.1 Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

11.2 Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

11.3 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

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