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Jahresabschluss zum und Lagebericht. Finanzkommunikation. DIÖZESE REGENSBURG KdöR.

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Academic year: 2022

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www.zahlengesichter.de

DIÖZESE

REGENSBURG KdöR

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INHALT

Vorwort und Einführung ...04

Bilanz ...12

Gewinn- und Verlustrechnung ...14

Anhang ...16

Lagebericht ...36

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers ...54

DIÖZESE REGENSBURG KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS, REGENSBURG

Titelbild:

Bischof Rudolf beim Pastoralbesuch in der Pfarrei Mamming 2019.

Bild links:

Rosenkranzgebet im Dom mit Lichterprozession 2019.

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LIEBE MITCHRISTEN,

LIEBE LESERINNEN UND LESER,

„Social Distancing“ hat gute Chancen, das Wort des Jahres 2020 zu werden.

Die von der Corona-Pandemie ausgehenden Einschränkungen betreffen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Unsere gewohnte Art und Weise des Zusammenlebens hat sich spürbar verändert.

Davon sind auch die zahlreichen kirchlichen Aktivitäten betroffen. Die Kirche lebt von der gemeinsamen Feier der Eucharistie, von verschiedensten Angeboten und Veranstaltungen in den Pfarreien oder auf diözesaner Ebene für die Menschen. All dies war über Wochen hinweg und ist derzeit noch nicht wie gewohnt möglich.

Wir sind dankbar für das Engagement und die Kreativität unserer haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Diözese, die neue Formate gefunden haben, für die Menschen seelsorgerlich und caritativ präsent zu bleiben.

Heute ist absehbar, dass uns die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona- Pandemie ökonomisch unmittelbar und auch in der Zukunft sehr fordern werden.

Eine belastbare Einschätzung dieser Entwicklung ist derzeit noch nicht möglich.

Die haushalterische Situation trübt sich dadurch schneller ein, als im letzten Jahr noch angenommen. Das umfassende Nachdenken über die künftig zu leistenden Ausgaben ist wichtiger denn je. Der dafür vorgesehene Diskussionsprozess zur Identifizierung der künftigen Schwerpunkte ist bereits angestoßen worden.

Durch die vorausschauende Haushaltsführung der letzten Jahre und die im Jahr 2019 insgesamt gestiegenen Kirchensteuererträge können wir die finanzielle Situation der Diözese nach wie vor als solide bezeichnen. Es ist uns sogar gelungen, weitere notwendige Rücklagen für die Zukunftsvorsorge zu schaffen.

Der nachfolgende Bericht will über die Herkunft der Finanzmittel und deren Verwendung informieren. Es wird gezeigt, welchen Zwecken die vorhandenen Mittel dienen und wie diese nachhaltig und langfristig gewährleistet werden können.

VORWORT

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www.zahlengesichter.de 5

Michael Fuchs Generalvikar

Wolfgang Bräutigam

Stv. Bischöflicher Finanzdirektor Investitionen und für nachhaltige Vorsorge in Form von zweckgebundenen

Rücklagen zu schaffen.

Das finanztechnische Ziel bleibt in allem ein ausgeglichener Haushalt mit genügend Mitteln für die eingegangenen Verpflichtungen. So müssen auch künftig die äußeren Voraussetzungen für Seelsorge und christliche Nächstenliebe leistbar und verantwortbar sein.

Im vergangenen Jahr hat die Wahl des Diözesansteuerausschusses stattgefunden.

Der Diözesansteuerausschuss entscheidet als überwiegend frei gewähltes Gremium über die Verwendung der Kirchensteuermittel. Damit ist der Ausschuss das höchste Kontrollgremium für das Vermögen und die Finanzen der Diözese Regensburg KdöR. Die 16 Mitglieder wirken persönlich an einer lebendigen Kirche mit und tragen Sorge, dass die zur Verfügung gestellten Mittel sachgerecht verwaltet und verwendet werden.

Regensburg, den 08.10.2020

Michael Fuchs Wolfgang Bräutigam

Generalvikar Stv. Bischöflicher Finanzdirektor

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RECHTSTRÄGER IM BISTUM

REGENSBURG AUF BISTUMSEBENE

Körperschaft en des öff entlichen Rechts (KdöR)

In diesem Rahmen werden nicht erfasst:

• Pfarrkirchenstift ungen und Pfarrpfründestift ungen (Pfarreiebene)

• Selbständige Vereine, Verbände und Unternehmungen mit unterschiedlichen Gliederungen und Zusammenschlüssen und unterschiedlicher kirchlicher Nähe (z.B. Kath. Studierende Jugend, Hospizvereine, Orgelbauvereine)

• Eigenständige Fachverbände, z.B. INVIA Mädchensozialarbeit, kirchliche und weltliche Stift ungen

GmbH

EMERITENANSTALT

KATHOLISCHES WOHNUNGSBAU- UND SIEDLUNGSWERK DER DIÖZESE REGENSURG

GMBH STIFTUNG

KIRCHENMUSIKSCHULE REGENSBURG

DIÖZESE REGENSBURG

DOMKAPITEL REGENSBURG

STIFTUNG REGENSBURGER

DOMSPATZEN

SCHULSTIFTUNG DER DIÖZESE REGENSBURG

KATHOLISCHE JUGENDFÜRSORGE

DER DIÖZESE REGENSBURG e.V.

CARITASVERBAND FÜR DIE DIÖZESE REGENSBURG e.V.

labora gemeinnützige GmbH Stift ung kirchliche Kinder-

und Jugendhilfe SIGMA Inklusionsbetrieb

gemeinnützige GmbH KJF Werkstätten gemeinnützige GmbH

DOMKUSTODEI- STIFTUNG

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www.zahlengesichter.de 7

Körperschaft en des öff entlichen Rechts (KdöR)

kirchliche und weltliche Stift ungen GmbH

Einrichtungen und Unternehmen

RECHTSTRÄGER, VERWALTET DURCH BISCHÖFLICHE ADMINISTRATION

FIDES

BETEILIGUNGS- UND VERWALTUNGS- GESELLSCHAFT MBH

Forstgut Lambach Bildungshaus Schloss Spindlhof

BISCHÖFLICHE KNABENSEMINAR-

STIFTUNG DER DIÖZESE REGENSBURG

Brauerei Bischofshof BISCHÖFLICHE

KLERIKALSEMINAR- STIFTUNG ST. WOLFGANG

Priesterseminar Betrieb Exerzitienhaus Werdenfels Diözesanzentrum Obermünster

BISCHOF GRABER STIFTUNG

BESONDERE KLERIKALSEMINAR-

STIFTUNG ST. JAKOB

Priesterseminar Gebäude Exerzitienhaus Johannisthal

Westmünster

Weitere Informationen zu Aufgaben und Funktionen der Rechtsträger finden Sie auf:

WWW.ZAHLENGESICHTER.DE

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ERLÄUTERUNG

AUFWENDUNGEN

Aufwendungen einer Diözese bestehen aus Zuschüssen an andere kirchliche Rechtsträger und karitative Einrichtungen, Personalaufwendungen, Sonstigen Aufwendungen, Abschreibungen und Zinsen und ähnliche Aufwendungen. Zu den Sonstigen Aufwendungen gehören beispielsweise die Aufwendungen für Mieten, für Instandhaltung, für Energie, für Beiträge und Versicherungen.

ERTRÄGE

Zu den Erträgen einer Diözese zählt typischerweise die Kirchensteuer. Daneben gibt es Erträge aus Mieten, Pachten und Nebenkosten, Erträge aus erhaltenen Zuschüssen, Erträge aus dem Finanzanlagevermögen und Sonstige Erträge. Die Erträge aus erhaltenen Zuschüssen beinhalten insbesondere Staatsleistungen gemäß Konkordat.

EIGENKAPITAL

Das Eigenkapital erhält man, wenn man vom Vermögen einer Diözese alle Verpflich- tungen abzieht. Verpflichtungen bestehen zum Beispiel gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Versorgungsverpflichtungen, gegenüber anderen kirchlichen Körperschaften aus Zuschüssen und aus Baumaßnahmen, gegenüber Lieferanten sowie Verpflichtungen aus Kirchensteuererstattungen.

Auf der Aktivseite der Bilanz findet man insbesondere mit den Sachanlagen und Finanzanlagen das Vermögen, die Verpflichtungen sind als Verbindlichkeiten und Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz dargestellt.

NETTOVERMÖGEN

Das Nettovermögen erhält man, wenn man vom Eigenkapital die zweckgebunde- nen Rücklagen abzieht. Zweckgebundene Rücklagen sind durch Beschlüsse des Diözesansteuerausschusses betragsmäßig und sachlich gebunden und dienen der finanziellen Mittelbindung für zukünftige Aufgaben und Zwecke (beispiels- weise Instandhaltungsverpflichtungen für kirchliche Immobilien, Pensionen für Mitarbeiter/innen, für zukünftige Projekte in der Seelsorge, in der Bildung und der Caritas). Diese betreffen im Unterschied zu Rückstellungen und Verbindlichkeiten zukünftige Verpflichtungen ohne konkretisierten Zeitbezug.

Zweckgebundene Rücklagen findet man innerhalb des Eigenkapitals auf der Pas- sivseite einer Bilanz.

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www.zahlengesichter.de 9

393,8 Mio. € ERTRÄGE 386,8 Mio. € AUFWENDUNGEN

913,7 Mio. € EIGENKAPITAL

156,0 Mio. € NETTOVERMÖGEN

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ZAHLENGESICHTER.DE

Die Rechtsträger im Bistum Regensburg veröffentlichen ihre Jahresabschlüsse im Internet. Damit ist für jeden Interessierten transparent, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und welches Nettovermögen/Eigenkapital die einzelnen Rechtsträger besitzen.

Das Entscheidende: Die Seite macht in Zahlen und am Beispiel anschaulich deut- lich, für welche Menschen die Mittel der Kirche verwendet werden. Dazu finden sich unterschiedliche Filmbeiträge, Interviews, Reportagen und Übersichten.

Die Kirchensteuerzahlerinnen und –zahler tragen den mit Abstand größten Bei- trag zu den Mitteln der Kirche bei. Deshalb geht die Internetseite ausführlich auf Fragen rund um die Kirchensteuer ein: Wie sie sich bemisst? Wer die Verwendung kontrolliert? Was der Kirchensteuerzahler mit seinen Mitteln bewirkt? Warum es sie überhaupt gibt? Warum der Staat sie einzieht und wie viel die Kirche dafür bezahlt?

Deutlich wird ebenso die Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche. Warum ar- beitet man zusammen? Was ist die Rechtsgrundlage? Was haben die Bürgerinnen und Bürger von dieser Partnerschaft?

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich auf der Internetseite zu infor- mieren. Das Bistum Regensburg freut sich über Rückmeldungen, Anfragen und Stellungnahmen.

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Lagebericht Anhang

BILANZ GuV Testat 2019

BILANZ

AKTIVA

31.12.2019

EUR 31.12.2018

EUR A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen,

gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 304.420,32 424.095,40

II. Sachanlagen

1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Bauten 16.939.516,95 16.999.410,04

2. Kunstgegenstände, Bücher 3.998.172,08 3.562.469,01

3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.190.990,85 1.040.469,81

4. Anlagen im Bau 1.579.000,34 23.707.680,22 775.841,83 22.378.190,69

III. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 926.000,00 926.000,00

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 16.176.916,24 9.060.742,37

3. Beteiligungen 4.500,00 4.500,00

4. Wertpapiere des Anlagevermögens 1.346.646.580,49 1.327.079.773,51

5. Ausleihungen an kirchliche Körperschaften 271.655,00 276.655,00

6. Sonstige Ausleihungen 75.007,58 1.364.100.659,31 85.529,17 1.337.433.200,05

1.388.112.759,85 1.360.235.486,14

B. Umlaufvermögen I. Vorräte

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 60.945,83 36.387,36

2. Waren 447.366,75 508.312,58 468.279,99 504.667,35

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Kirchensteuern 44.777.309,35 43.974.004,04

2. Forderungen gegen die öffentliche Hand 1.003.873,40 23.532,98

3. Forderungen gegen kirchliche Körperschaften 2.056.967,31 2.960.502,59

4. Sonstige Vermögensgegenstände 10.408.210,34 58.246.360,40 11.557.789,44 58.515.829,05

III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 90.500.542,27 70.474.389,08

149.255.215,25 129.494.885,48

C. Rechnungsabgrenzungsposten 38.304.373,09 27.043.073,12

1.575.672.348,19 1.516.773.444,74

Bilanzvermerke

Treuhandvermögen 58.770.537,54 55.325.085,75

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www.zahlengesichter.de 13 PASSIVA

31.12.2019

EUR 31.12.2018

EUR A. Eigenkapital

I. Stammvermögen 40.000.000,00 40.000.000,00

II. Rücklagen

1. Ausgleichsrücklage 116.010.903,23 115.299.376,02

2. Zweckgebundene Rücklagen 757.674.468,76 873.685.371,99 751.349.325,60 866.648.701,62

913.685.371,99 906.648.701,62

B. Sonderposten

Sonderposten aus Zuwendungen 19.554,41 8.025,00

C. Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.507.876,00 2.955.400,00

2. Steuerrückstellungen 27.000,00 27.000,00

3. Sonstige Rückstellungen 141.842.078,67 123.229.098,49

145.376.954,67 126.211.498,49

D. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten aus Kirchensteuern 3.937.546,07 3.958.044,97

2. Verbindlichkeiten gegenüber der öffentlichen Hand 131.989,63 317.617,21

3. Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körperschaften 503.815.715,66 470.660.726,31

4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.553.729,36 1.529.639,04

5. Sonstige Verbindlichkeiten 7.087.257,24 7.373.866,25

516.526.237,96 483.839.893,78

E. Rechnungsabgrenzungsposten 64.229,16 65.325,85

1.575.672.348,19 1.516.773.444,74

Bilanzvermerke

Verpflichtungen aus Treuhandvermögen 58.770.537,54 55.325.085,75

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Lagebericht Anhang

Bilanz GuV Testat 2019

GEWINN- UND

VERLUSTRECHNUNG

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019

2019EUR 2018

EUR 1. Erträge

a) Erhaltene Kirchensteuern 333.809.554,13 315.158.356,52

b) Erhaltene Zuschüsse 21.391.409,09 20.593.723,02

c) Mieten, Pachten und Nebenkosten 6.074.885,85 5.878.565,72

d) Sonstige Erträge 11.860.309,91 373.136.158,98 14.034.537,96 355.665.183,22

2. Aufwendungen

a) Gewährte Zuschüsse -215.113.046,24 -202.025.738,68

b) Personalaufwendungen Löhne und Gehälter

Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung – davon für Altersversorgung

EUR 10.484.350,59 (i. Vj. EUR 10.004.268,54) –

-84.950.125,46 -16.714.534,34

-86.258.026,70 -15.943.402,80 c) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des

Anlagevermögens und Sachanlagen -858.463,48 -811.897,83

d) Sonstige Aufwendungen -61.755.521,84 -379.391.691,36 -57.560.933,86 -362.599.999,87

-6.255.532,38 -6.934.816,65

3. Erträge aus Beteiligungen 25.928,00 25.928,00

4. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanla-

gevermögens 20.654.814,90 22.189.877,91

5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12.424,16 6.172,86

6. Abschreibungen auf Finanzanlagen -887.856,64 -946.614,81

7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -6.502.845,00 -7.448.541,75

8. Finanzergebnis 13.302.465,42 13.826.822,21

9. Ergebnis vor sonstigen Steuern 7.046.933,04 6.892.005,56

10. Sonstige Steuern -10.262,67 269.147,54

11. Jahresergebnis 7.036.670,37 7.161.153,10

12. Entnahmen aus den zweckgebundenen Rücklagen 31.822.624,94 27.578.222,45

13. Einstellungen in die Rücklagen

a) Einstellungen in die Ausgleichsrücklage -711.527,21 -444.450,25

b) Einstellungen in die zweckgebundenen Rücklagen -38.147.768,10 -34.294.925,30

14. Bilanzergebnis 0,00 0,00

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www.zahlengesichter.de 15

Marsch für das Leben in Berlin 2020.

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Lagebericht ANHANG

Bilanz GuV Testat 2019

A N H A N G

Erläuterungen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

ALLGEMEINE ANGABEN A

Der Jahresabschluss der Diözese Regensburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, (im Folgenden: Diözese) zum 31. Dezember 2019 ist freiwillig in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesell- schaften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, steuerrechtlichen Vorschriften sowie unter Beachtung einschlägiger kirchenrechtlicher Vorschriften aufgestellt worden.

Die Diözese wendet die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften an, um damit ein hohes Maß an Transparenz in der Berichterstattung zu erfüllen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Für ein besseres Verständnis des Jahresabschlusses wurden in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 265 Abs. 5 HGB neue Posten hinzugefügt und nach § 265 Abs. 6 HGB die Gliederung sowie Bezeichnungen von Posten angepasst.

Neben dem Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang – wurde nach § 289 HGB ein Lagebericht erstellt.

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www.zahlengesichter.de 17

B

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. In der Regel wird eine Nutzungs- dauer von 3 bis 50 Jahren angenommen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermin- dert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet.

Unbebaute und bebaute Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte sowie Bauten auf fremden Grund und Boden wurden infolge fehlender Anschaffungs- und Her- stellungskosten zum 1. Januar 2017 zum Zeitwert bewertet und, soweit abnutzbar, über ihre Restnutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Bei den bebauten Grundstücken wird von einer Nutzungsdauer von 60 Jahren ausgegangen. Außer- planmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn von einer voraussicht- lich dauerhaften Wertminderung ausgegangen wird. Zuschreibungen werden unter Beachtung des Wertaufholungsgebots bis zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen, sofern der Grund für die außerplanmäßige Wertminderung entfallen ist.

Die bilanzierten Kunstgegenstände und Bücher wurden zum 1. Januar 2017 un- ter Heranziehung von Vergleichswerten durch die zuständigen Fachbereiche des Bischöflichen Ordinariats Regensburg zum Zeitwert bewertet und ab einem Ein- zelwert von mindestens EUR 1.000,00 aktiviert. In Teilbereichen wurden Gruppen- bewertungen vorgenommen. Ab 2018 werden Zugänge mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten größer als EUR 800,00 einzeln aktiviert. Eine planmäßige Ab- schreibung erfolgt nicht, wenn es sich um werthaltige, anerkannte Kunstgegen- stände und Bücher handelt.

Betriebs- und Geschäftsausstattung mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten größer als EUR 800,00 werden einzeln aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr aufwandswirk- sam erfasst.

Unter der Position Anlagen im Bau werden die Aufwendungen für die derzeit durchgeführten und noch nicht abgeschlossenen diözesanen Baumaßnahmen dargestellt. Nach Inbetriebnahme werden die aktivierungspflichtigen Kosten in die entsprechende Position im Anlagevermögen umgegliedert.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegen- den Wert angesetzt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden zum Nomi- nalwert der Beteiligung aktiviert.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen, an kirchliche Körperschaften und die sonstigen Ausleihungen zeigen den jeweiligen Stand der gewährten Darlehen zum Bilanzstichtag. Notwendige Wertberichtigungen werden bei Bekanntwerden entsprechender Sachverhalte vorgenommen.

BILANZIERUNGS-

UND BEWERTUNGS-

METHODEN

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Lagebericht ANHANG

Bilanz GuV Testat 2019

Wertpapiere mit einer begrenzten Laufzeit werden bei Kursschwankungen grund- sätzlich nicht außerplanmäßig wertberichtigt, da die Diözese diese Wertpapiere bis zum Ende der Laufzeit hält. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen, falls eine dauerhafte Wertminderung erkennbar ist. Festverzinsliche Wertpapiere, die über oder unter dem Nennwert gekauft werden, werden über die Laufzeit linear auf den Nennwert ab- oder zugeschrieben.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Wiederbe- schaffungs- oder Marktpreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag unter Berücksichtigung von angemessenen Einzel- und Pauschalwertberichtigungen angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert ausgewiesen.

Für Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, werden Rechnungsabgren- zungsposten gebildet. Die darin enthaltenen Mietvorauszahlungen werden ab dem Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit über die Laufzeit des zugrundeliegenden Vertrages aufwandswirksam aufgelöst.

Zuwendungen Dritter, welche zur Anschaffung oder Herstellung eines Vermögens- gegenstandes verwendet werden, werden als Sonderposten aus Zuwendungen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Der Sonderposten wird bei abnutzbaren Vermögensgegenständen über die Nutzungsdauer der entsprechenden Vermö- gensgegenstände ertragswirksam aufgelöst.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Diakone, Pfarr- haushälterinnen, Beamte) werden nach versicherungsmathematischen Grundsät- zen mit dem Teilwertverfahren bewertet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die Richttafeln 2018 G der Heubeck Richttafeln GmbH verwendet. Für die Abzinsung der Rückstellung wird der von der Deutschen Bundesbank veröf- fentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt. Dieser beläuft sich zum 31.

Dezember 2019 auf 2,71 % p. a. (i. Vj. 3,21 % p.a.). Der Bewertung liegt ein Gehalts- und Rententrend von 2,00 % zugrunde. Die Auswirkungen aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes werden im Finanzergebnis ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Steuern wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünf- tiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Sie sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Langfristige Rück- stellungen werden zum Bilanzstichtag mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Dieser beläuft sich zum 31.

Dezember 2019 auf 1,97 % p.a. (i. Vj. 2,32 % p.a.) bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren.

Erträge und Aufwendungen aus der Ab- oder Aufzinsung werden im Finanzergebnis ausgewiesen.

Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.

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www.zahlengesichter.de 19

Die Bilanz stellt die Vermögenssituation der Diözese zum 31. Dezember 2019 dar.

Die Aktivseite führt mit den Immobilien und Wertpapieranlagen im Anlagevermögen und mit den Forderungen und Bankguthaben im Umlaufvermögen die Vermögens- positionen auf. Die Passivseite zeigt, inwieweit diese Vermögenspositionen durch eigene oder fremde Mittel finanziert sind.

Anlagevermögen

Zur Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens wird auf den Anla- genspiegel (Anlage zum Anhang) verwiesen.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich überwiegend um Software und Nutzungsrechte.

Sachanlagen

Die Diözese verfügt über 10 (i. Vj. 10) Grundstücke (inkl. 4 grundstücksgleiche Rechte in Regensburg: Speichergasse 3, Weiherweg 6 a, St.-Peters-Weg 13, Erhardigasse 3 und 5 im Gesamterbbaurecht), wovon 7 mit eigenen Gebäuden bebaut sind. Diese Gebäude umfassen insbesondere die zum überwiegenden Teil eigengenutzten Ver- waltungsgebäude der Diözese, die sich alle in Regensburg befinden (Ordinariat Nie- dermünstergasse 1, Dompfarrhof Niedermünstergasse 4, Baureferat Speichergasse 3, Bischöfliches Zentralarchiv und -bibliothek St.-Peters-Weg 13, Kirchensteueramt Erhardigasse 3 und 5, Katholische Hochschulgemeinde Weiherweg 6 a). Das Grund- stück in der Helenenstraße in Regensburg mit den Gebäuden der St.-Marien-Schulen ist vertraglich langfristig der Schulstiftung der Diözese Regensburg zur Nutzung überlassen. Die drei unbebauten Grundstücke befinden sich in Oberisling und in Burgweinting (Lotte-Branz-Straße und Nähe Franz-Josef-Strauß-Allee). Das Grund- stück in Oberisling ist im Erbbaurecht an den Träger einer Kindertageseinrichtung, das Grundstück in der Lotte-Branz-Straße ist im Erbbaurecht an ein verbundenes Unternehmen vergeben. Auf dem Grundstück in der Nähe der Franz-Josef-Strauß- Allee wird ein kirchliches Depots (Baubeginn in 2019) errichtet.

Die Diözese verfügt über rund 45.000 Kunstgegenstände, davon rund 540 (i. Vj. 480) Kunstgegenstände mit einem Wert von mindestens EUR 1.000,00. Insbesondere zu erwähnen ist hier das Schmetterlingsreliquiar, welches mit einem Wert von 1 Mio.

€ bewertet ist. Von den rund 260.000 vorhandenen Büchern verfügen 72 (i. Vj. 72) über einen Wert von mindestens EUR 1.000,00.

Unter Betriebs- und Geschäftsausstattung werden u.a. Büroausstattung und tech- nische Geräte ausgewiesen. Zudem sind hier gesondert die EDV-Hardware und der Fuhrpark enthalten.

Finanzanlagen

Die Bilanzposition Anteile an verbundenen Unternehmen beinhaltet die Beteiligung der Diözese am Stammkapital der „Katholisches Wohnungsbau- und Siedlungs- werk der Diözese Regensburg GmbH“ in Regensburg (zum 31.12.2019: 82,165 % am Stammkapital in Höhe von TEUR 1.127; Jahresergebnis 2019: TEUR 614; Eigenka- pital der Gesellschaft zum 31.12.2019: TEUR 25.111).

ERLÄUTERUNGEN C

ZUR BILANZ

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Lagebericht ANHANG

Bilanz GuV Testat 2019

Ausleihungen an verbundene Unternehmen beinhalten die an die „Katholisches Wohnungsbau- und Siedlungswerk der Diözese Regensburg GmbH“ in Regensburg gewährten Gesellschafterdarlehen.

Die Beteiligung betrifft die KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH in Bonn (zum 31.12.2019: 0,655 % am Stammkapital in Höhe von TEUR 687; Jahresergebnis 2019: TEUR 0; Eigenkapital der Gesellschaft zum 31.12.2019: TEUR 738).

Die unter den Wertpapieren des Anlagevermögens ausgewiesenen Vermögensge- genstände gliedern sich wie folgt:

Buchwerte Kurswerte

31.12.2019

TEUR 31.12.2018

TEUR 31.12.2019

TEUR 31.12.2018 TEUR

Festverzinsliche Wertpapiere 1.089.078 1.071.816 1.130.744 1.097.991

Immobilienfonds 206.776 202.886 224.460 217.997

Aktienfonds 41.937 31.202 43.599 27.909

Sparbriefe 8.785 21.105 8.785 21.105

Sonstige Wertpapiere 71 71 70 67

Gesamt 1.346.647 1.327.080 1.407.658 1.365.069

Unter den Wertpapieren des Anlagevermögens sind die Kapitalanlagen erfasst, mit denen die Diözese die langfristigen Verpflichtungen deckt. Oberstes Ziel ist es, diese Verpflichtungen dauerhaft zu erfüllen und das Vermögen zu erhalten. Anlagen erfolgen vor allem in festverzinsliche Wertpapiere und Sparbriefe hoher und höchs- ter Bonität sowie in Immobilien- und Aktienfonds, um daraus Zinsen und Erträge zu erzielen. Die Diözese Regensburg investiert nicht in Anlageformen, die auf die Ausnutzung erwarteter kurzfristiger Preisdifferenzen gerichtet sind (Spekulation).

Auch in Hedgefonds, Rohstoffe, Private Equity und andere alternative Anlageformen wird gemäß den geltenden Anlagerichtlinien nicht investiert.

Bei der Vermögensverwaltung ist neben der Sicherheit der Anlagen, einer angemes- senen Rendite, einer breiten Streuung des Vermögens und einer ausreichenden Liquidität innerhalb einer Laufzeitstruktur die ethisch-nachhaltige Wertorientierung fester Bestandteil der Anlagepolitik. Als Grundlage dient die Orientierungshilfe

„Ethisch-nachhaltig investieren“ der Deutschen Bischofskonferenz.

Wertpapiere des Anlagevermögens unterliegen Zinsänderungsrisiken, Preisrisiken, Bonitätsrisiken sowie Währungs- und allgemeinen Marktrisiken. Dies führt dazu, dass die Kurswerte der einzelnen Wertpapiere im Zeitablauf schwanken. Aufgrund der langfristigen Anlagestrategie der Diözese wird bei einer Buchwertunterschrei- tung von durchschnittlich weniger als 20,00 % in den letzten 6 Monaten bzw. von weniger als 10,00 % in den letzten 12 Monaten angenommen, dass die Wertmin- derung voraussichtlich nur vorübergehend ist und somit keine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen ist.

Insgesamt sind zum 31. Dezember 2019 in der Position Wertpapiere des Anlage- vermögens stille Reserven (Kurswert abzgl. Buchwert) in Höhe von TEUR 61.011 (i.

Vj. TEUR 37.989) enthalten. Dieser Wert unterliegt deutlichen Schwankungen und ist abhängig von der Kapitalmarkt- und insbesondere der Zinsentwicklung, wie bereits ein Vergleich mit dem Vorjahreswert zeigt.

Ein Großteil der Reserven beruht auf den derzeit niedrigen Zinsen, da die Diöze- se noch über höherverzinsliche Wertpapiere verfügt, deren Marktwert über dem Buchwert liegt. Bei steigenden Zinsen können diese Bewertungsreserven schnell

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stehenden Mitarbeiterdarlehen ausgewiesen.

Umlaufvermögen Vorräte

Bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen handelt es sich im Wesentlichen um Vorräte (z.B. Heizmittel, Büromaterial) in den diözesanen Dienststellen.

Bei den Waren handelt es sich insbesondere um Waren und Druckerzeugnisse.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Kirchensteuern betreffen ausstehende Kircheneinkommen- und Kirchenlohnsteuer. Die Forderungen betreffen mit TEUR 37.294 (i. Vj. TEUR 36.064) die zum 31. Dezember 2019 offenen Forderungen aus der Kircheneinkom- mensteuer und mit TEUR 7.483 (i. Vj. TEUR 7.910) die Forderungen aus der Kirchen- lohnsteuer für den Monat Dezember 2019 gegenüber dem Freistaat Bayern. Die Kirchenlohnsteuer wird vom Freistaat Bayern für die (Erz-)Diözesen unter Einbehalt eines Entgeltes von 2,00 % erhoben.

Die Forderungen gegen die öffentliche Hand betreffen im Wesentlichen Forderun- gen aus zugesagten Investitionszuschüssen, Erstattungsansprüchen aus Kirchen- steuer auf Kapitalerträge sowie Forderungen aus Personalkostenerstattungen.

Die Forderungen gegen kirchliche Körperschaften resultieren im Wesentlichen aus Personalkostenerstattungsansprüchen und offenen Rückforderungen von Investitionszuschüssen.

Der Posten sonstige Vermögensgegenstände beinhaltet im Wesentlichen die For- derungen aus der Zinsabgrenzung festverzinslicher Wertpapiere (TEUR 8.805; i.

Vj. TEUR 9.543) sowie die Forderungen gegen die Kath. Pfründepachtstelle aus Erträgen der dort verwalteten Pachtverträge (TEUR 677; i. Vj. TEUR 659). Ebenso sind hier die Forderungen gegen Priester aus den im Dezember an deren Pfarr- haushälterinnen durch die Diözese ausbezahlten Gehältern enthalten (TEUR 391;

i. Vj. TEUR 448).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

In diesem Bilanzposten sind neben den Kassenbeständen insbesondere die Gut- haben bei Kreditinstituten auf Giro- und Tagesgeldkonten sowie das Guthaben auf Frankiermaschinen enthalten.

Zum Bilanzstichtag enthält diese Bilanzposition Tagesgelder in Höhe von insgesamt TEUR 50.000 (i. Vj. TEUR 44.395).

Rechnungsabgrenzungsposten

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind insbesondere die für das Ordina- riatsgebäude (Unter den Schwibbögen 8 und Erhardigasse 4) und das Diözesan- zentrum Obermünster sowie dem Bischöflichen Jugendamt im Zuge der in den Vorjahren erfolgten bzw. derzeit durchgeführten Generalsanierungen geleisteten Mietvorauszahlungen enthalten. Diese werden über die Laufzeit des zugrunde- liegenden Vertrages ab dem Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit aufwandswirksam aufgelöst.

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Lagebericht ANHANG

Bilanz GuV Testat 2019

Eigenkapital

Das Eigenkapital wird in das Kapital der Diözese und verschiedene Rücklagen un- tergliedert. Das Kapital der Diözese umfasst betragsmäßig das Stammvermögen gem. can 1291 CIC.

Die Rücklagen sind unterteilt in Ausgleichsrücklage und zweckgebundene Rück- lagen.

Die Ausgleichsrücklage dient dem Ausgleich von Ergebnisschwankungen und stärkt die Substanz der Diözese. Mit einer ausreichend hohen Ausgleichsrücklage soll die Diözese auch bei gravierenden und unerwarteten Schwankungen der Einnahme- quellen oder in haushaltslosen Zeiten in der Lage sein, die kirchlichen Aufgaben zu erfüllen und ihren Verpflichtungen nachzukommen.

In der Sitzung des Diözesansteuerausschusses am 18. Juni 2020 wurde beschlossen, das nach den Entnahmen aus den und den Einstellungen in die zweckgebundenen Rücklagen verbleibende Bilanzergebnis zum 31. Dezember 2019 in die Ausgleichs- rücklage einzustellen.

Die zweckgebundenen Rücklagen wurden und werden auf der Grundlage von Beschlüssen der zuständigen diözesanen Gremien gebildet und untergliedern sich wie folgt:

31.12.2019

TEUR 31.12.2018

TEUR Veränderung TEUR

Rücklagen Versorgung 156.519 145.640 10.879

Rücklagen Bau 292.340 279.394 12.946

Rücklage Pfarrliche Seelsorge 143.328 162.201 -18.873

Rücklagen Bildung 120.674 119.074 1.600

Rücklage Caritas 6.505 6.499 6

Rücklagen Budgetüberträge 13.088 13.290 -202

Sonstige Rücklagen 25.220 25.251 -31

Gesamt 757.674 751.349 6.325

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Diakone, Pfarr- haushälterinnen, Beamte) werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gebildet. Tatsächlich befinden sich die Renditen an den Kapitalmärkten aktuell auf einem niedrigen Niveau und deutlich unter dem für die Ermittlung der Rückstellung gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungszinssatz. Dies hat zur Folge, dass der nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches ermittelte Verpflichtungsumfang unterhalb eines marktkonformen Werts der Verpflichtungen liegt. Als zusätzliche Ri- sikovorsorge wird daher eine Rücklage in Höhe der Differenz der Teilwerte gebildet, die sich mit dem für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichten Abzinsungs- zinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB (2,71 %; i. Vj. 3,21 %) und einem angenommenen aktuellen Marktzins (1,75 %; i. Vj. 2,00 %) ergibt. Zum 31. Dezember 2019 belief sich diese Differenz der Teilwerte auf TEUR 286. Die Rücklage in Höhe von TEUR 8.696 wurde vor dem Hintergrund des anhaltenden Zinsänderungsrisikos unverändert zum Vorjahr unter der Rücklage Versorgung beibehalten.

Für die Mitarbeiterzusatzversorgung ist der von der Bayerischen Versorgungskam- mer insgesamt ermittelte Ausgleichsbetrag zum 31.12.2016 unverändert mit einem Anteil von 25 % (ca. TEUR 62.510) in der Rücklage Versorgung berücksichtigt.

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erfolgt über die Emeritenanstalt der Diözese Regensburg KdöR. Die Diözese ist nach can 281 § 2 CIC verpflichtet, im Falle eines negativen Eigenkapitals für die Pensionsverpflichtungen einzustehen. Auf Basis des nach handelsrechtlichen Vor- schriften ermittelten Verpflichtungsumfanges bei einem Rechnungszins von 2,71

% p.a. (i. Vj. 3,21 % p.a.) ist die Eigenkapitalausstattung der Emeritenanstalt per 31. Dezember 2019 ausreichend. Für eine zukünftig mögliche Unterdeckung der Pensionsverpflichtungen ist eine zweckgebundene Rücklage für mittelbare Pensi- onsverpflichtungen in Höhe von TEUR 57.038 (i. Vj. TEUR 56.038) gebildet. In 2019 erfolgte eine Entnahme der im Jahr 2018 hierfür vorgenommenen Einstellung in diese Rücklagen in Höhe von TEUR 7.000. Dieser Betrag wurde als Zuschuss an die Emeritenanstalt der Diözese Regensburg KdöR abgeführt. Daneben erfolgte in 2019 eine Einstellung in die Versorgungsrücklage in Höhe von TEUR 8.000. Der Betrag soll in 2020 wieder der Rücklage entnommen und als Zuschuss an die Emeritenanstalt der Diözese Regensburg KdöR gewährt werden.

Zudem ist die Diözese anteilig an den Kosten von Pensionszusagen des Katho- lischen Schulwerks in Bayern, der Stiftung Katholische Universität Eichstätt-In- golstadt und der Katholischen Stiftungshochschule München beteiligt. Für diese mittelbaren Versorgungsverpflichtungen hat die Diözese Rücklagen in Höhe von TEUR 28.276 (i. Vj. TEUR 18.396) gebildet (Grundlage Gutachten bzw. Prognose per 31.12.2019; für die Vorjahre Gutachten per 31.12.2014). In 2019 erfolgte eine Einstellung in die Rücklage in Höhe von TEUR 9.880 (i. Vj. TEUR 0).

In den zweckgebundenen Rücklagen sind die bei der Diözese für weitere fest be- stimmte Zwecke bestehenden Rücklagen enthalten. Die zweckgebundene Rücklage Bau dient zur Absicherung der der Diözese obliegenden Instandhaltungsverpflich- tungen für diözesane und diözesannahe Gebäude. Dies sind beispielsweise die diözesanen Verwaltungsgebäude, die diözesanen Bildungs- und Exerzitienhäuser, das Priesterseminar sowie die Schulgebäude der Schulstiftung der Diözese Regens- burg und der Stiftung Regensburger Domspatzen.

Weiterhin bestehen zweckgebundene Rücklagen für die Bereiche Pfarrliche Seel- sorge, Bildung und Caritas.

In der Rücklage Budgetüberträge sind neben den Mittelüberträgen für mehrjährige Projekte auch die Restkontostände der vormals von den Referaten und Dienst- stellen selbst geführten und im Dezember 2016 aufgelösten Konten und Kassen enthalten.

Die sonstigen Rücklagen dienen im Wesentlichen als Risikovorsorge für die seitens der Diözese gegebenen Bürgschaften (TEUR 14.827; i. Vj. TEUR 14.827) sowie für eine mögliche Zahlungsverpflichtung der Diözese im Rahmen des Clearingverfahrens (TEUR 10.000; i. Vj. TEUR 10.000).

Sonderposten

Die Zuführung zu den Sonderposten aus Zuwendungen resultiert aus einem, im Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen Unter den Schwibbögen 8 erhaltenen Zuschusses des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege.

Demgegenüber stehen Erträge aus der Auflösung der Sonderposten aufgrund von Abschreibungen in Höhe von insgesamt kleiner TEUR 1.

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Lagebericht ANHANG

Bilanz GuV Testat 2019

Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für unmittelbare Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Diakone, Pfarrhaushälterinnen, Beamte) betragen zum 31. Dezember 2019 TEUR 3.508 (i. Vj. TEUR 2.955).

Der Unterschiedsbetrag zwischen der Anwendung des 10-jährigen Durchschnitts- zinssatzes und des 7-jährigen Durchschnittszinssatzes (31.12.2019: 1,97 %) beträgt TEUR 217.

Steuerrückstellungen

Für noch abschließend zu klärende Sachverhalte im Bereich der Umsatz- und Kapitalertragsteuer beträgt die Rückstellung unverändert zum Vorjahr TEUR 27.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen haben sich 2019 wie folgt entwickelt:

31.12.2019

TEUR 31.12.2018

TEUR Veränderung TEUR Rückstellung

Kirchensteuererstattungen 41.233 39.904 1.329

Rückstellung Beihilfe 85.447 77.310 8.137

Personalbezogene Rückstellungen 3.418 3.267 151

Übrige sonstige Rückstellungen 11.744 2.748 8.996

Gesamt 141.842 123.229 18.613

Die in den sonstigen Rückstellungen enthaltene Rückstellung für Kirchensteuer- erstattungen wurde nach einem pauschalen Verfahren ermittelt und basiert auf der durchschnittlichen Erstattungsquote der vergangenen fünf Jahre in Höhe von 11,87 % (i. Vj. 11,72 %).

Zudem sind in den sonstigen Rückstellungen die unmittelbaren Verpflichtungen für Beihilfeleistungen für die Beamten, Diakone, Priester, Pfarrhaushälterinnen und Angestellten der Diözese enthalten.

Die personalbezogenen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtun- gen für Urlaubs- und Arbeitszeitguthaben (TEUR 1.024; i. Vj. TEUR 954), für Sabbat- jahrvereinbarungen (TEUR 947; i. Vj. TEUR 939), für Altersteilzeitverpflichtungen (TEUR 559; i. Vj. TEUR 485), für Berufsgenossenschaftsbeiträge (TEUR 515; i. Vj.

TEUR 500), für ausstehende Reisekostenabrechnungen (TEUR 194; i. Vj. TEUR 206) sowie für Jubiläumsverpflichtungen (TEUR 179; i. Vj. TEUR 183). Die Altersteilzeit- rückstellung beinhaltet die Aufstockungsbeträge sowie den Erfüllungsrückstand.

2015 hat der Ständige Rat des Verbands der Diözesen Deutschlands beschlossen, sich an der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ von Bund, Ländern und weiteren Trä- gern für ehemalige Heimkinder der Behindertenhilfe und Psychiatrie zu beteiligen.

Hierfür hat die Diözese entsprechend ihrem Anteil eine sonstige Rückstellung in Höhe von TEUR 428 (i. Vj. TEUR 733) gebildet.

Zudem sind die Rückstellungen für die erwarteten Anerkennungszahlungen für die Opfer bei den Regensburger Domspatzen und in der Heimerziehung in Einrich- tungen kirchlicher Träger in der Diözese Regensburg (samt Nebenkosten) in den übrigen sonstigen Rückstellungen mit einem Betrag von insgesamt TEUR 9.954 (i.

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Rückstellung für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 586 (i. Vj. TEUR 300), eine Rückstellung für beantragte, aber erst in 2019 beschiedene Investitionszu- schüsse in Höhe von TEUR 216 (i. Vj. TEUR 291), eine Rückstellung für den in 2015 zugesagten „Hilfsfonds Flüchtlingsarbeit“ in Höhe von TEUR 250 (i. Vj. TEUR 400) sowie eine Rückstellung für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 180 (i. Vj. TEUR 167) enthalten.

Verbindlichkeiten

Bei den Verbindlichkeiten aus Kirchensteuern handelt es sich um konkrete Erstat- tungsverpflichtungen der Diözese aus der Kirchensteuer.

Verbindlichkeiten gegenüber der öffentlichen Hand resultieren insbesondere aus einem zum Stichtag erhaltenen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von TEUR 77 für eine Baumaßnahme, welche zum 31. Dezember 2019 noch nicht abgeschlossen war sowie noch zu leistenden Beiträgen zur Unfallversicherung gegenüber der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Höhe von TEUR 23. Im Vorjahr war insbesondere eine zum Stichtag offene Verpflichtung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung in Höhe von TEUR 287 enthalten.

Der Bilanzposten Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körperschaften bein- haltet insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kirchenstiftungen. Die für die Kirchenstiftungen derzeit angelegten und per Bescheid zugesagten Schlüsselzu- weisungen und Sonderschlüsselzuweisungen sowie die über die Laufzeit von 10 Jahren zugesagten Zinsen ergeben einen Betrag in Höhe von rund TEUR 477.754 (i. Vj. rund TEUR 457.353).

Zudem sind hier die Verbindlichkeiten aus den bereits für die Folgejahre per Be- scheid zugesagten Investitionszuschüssen an Kirchenstiftungen mit einem Betrag von TEUR 14.282 (i. Vj. TEUR 8.763), Verbindlichkeiten gegenüber der Emeritenan- stalt der Diözese Regensburg KdöR aus einem bereits zugesagten außerordentli- chen Zuschuss in Höhe von TEUR 8.000 (i. Vj. TEUR 0) und aus der noch zu leistenden Übernahme der Beihilfeversicherung der Ruhestandspriester in Höhe von TEUR 1.967 (i. Vj. TEUR 0), Verbindlichkeiten aus ordentlichen Haushaltszuschüssen betreffend das Jahr 2019 in Höhe von TEUR 29 (i. Vj. TEUR 2.145), sowie diverse weitere Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten enthalten.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um Verpflichtungen aus Liefer-, Werk-, Dienstleistungs-, Miet-, Pacht- oder ähnlichen Verträgen.

Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten sind insbesondere die zum 31. Dezember 2019 bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber den Finanzbehörden für diözesane Angestellte, Haushälterinnen und Kirchenstiftungsangestellte aus der Gehaltsab- rechnung im Dezember 2019 ausgewiesen (TEUR 6.915; i. Vj. TEUR 7.188).

Die Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körperschaften unterteilen sich in eine Restlaufzeit von unter einem Jahr mit TEUR 61.271 (i. Vj. TEUR 49.142), in eine Rest- laufzeit bis 5 Jahren mit TEUR 185.962 (i. Vj. TEUR 176.713) sowie in eine Restlaufzeit von über 5 (unter 10) Jahren mit TEUR 256.583 (i. Vj. TEUR 244.805). Die übrigen Verbindlichkeiten haben grundsätzlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

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Lagebericht ANHANG

Bilanz GuV Testat 2019

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Mittelbare Versorgungsverpflichtungen

Es bestehen Verpflichtungen gegenüber dem „Katholisches Schulwerk in Bayern KdöR“, der Stiftung Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt und der „Katholi- sche Stiftungshochschule für angewandte Wissenschaften München – Hochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“, sich an der Finanzierung der dort gewährten Versorgungs- leistungen zu beteiligen. Für diese Verpflichtungen wurden in der Bilanz Rücklagen gebildet (siehe Abschnitt 3.3).

Die Angestellten der Diözese erhalten eine betriebliche Altersversorgung (Zusatz- versorgung) auf der Grundlage der „Ordnung über die betriebliche Altersversorgung der bei der Bayerischen Versorgungskammer – Zusatzversorgungskasse der baye- rischen Gemeinden – versicherten Mitarbeiter im kirchlichen Dienst“. Zur Erfüllung der Ansprüche besteht eine Mitgliedschaft bei der Bayerischen Versorgungskam- mer (Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden). Die Finanzierung der Zusatzversorgungskasse erfolgt durch eine Mischfinanzierung aus Umlage und Zusatzbeitrag. Der Umlagesatz beträgt 3,75 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts bis zum 31. Dezember 2019. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase ist für den Zeitraum von weiteren 5 Jahren nicht von einer Absenkung des Umla- gesatzes auszugehen. Der Zusatzbeitrag liegt gleichbleibend bei 4,00 % p.a. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.

Die Diözese hat sich – gemeinsam mit den im Verband der Diözesen Deutschlands organisierten deutschen (Erz-) Diözesen – verpflichtet, als Gesamtschuldner etwaige Fehlbeträge zu decken, die bei der Katholischen Zusatzversorgungskasse AöR Köln entstehen, wenn durch eine versicherungstechnische Bilanz festgestellt wird, dass die Liquidität der Katholischen Zusatzversorgungskasse auf Dauer gefährdet ist.

Erst nach einem Verzehr der Kapitalausstattung zunächst der KZVK selbst sowie dem darauf folgenden Einstand der Dienstgeber und Beteiligten der KZVK, zu denen die Diözese Regensburg nicht zählt, wäre mit einer Inanspruchnahme der Haftung für die deutschen (Erz-)Diözesen zu rechnen.

Bürgschaften

Die Diözese hat sich zu einer unbegrenzten Bürgschaft für Verbindlichkeiten des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V., des Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V., der Stiftung Kirchenmusikhochschule und der Katho- lischen Jugendfürsorge Werkstätten gGmbH verpflichtet, die aus der Mitgliedschaft dieser Rechtsträger bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden entstehen. Das Risiko der Inanspruchnahme wird aktuell als gering eingeschätzt, da die betroffenen Einrichtungen bisher ihren Zahlungsverpflichtungen nachge- kommen sind.

Zudem ist die Diözese derzeit aus 40 Bürgschaften mit einem Bürgschaftsbetrag von insgesamt rund TEUR 51.182 (i. Vj. TEUR 46.289) verpflichtet. Dabei handelt es sich zum überwiegenden Teil um Bürgschaften gegenüber dem Freistaat Bayern zur Ab- sicherung des bedingten Anspruches auf Rückzahlung der staatlichen Förderung für Schulbaumaßnahmen der Schulstiftung der Diözese Regensburg und der Stiftung Regensburger Domspatzen. Die Inanspruchnahme aus diesen Bürgschaften wird aktuell als gering eingeschätzt, da es sich um staatlich anerkannte Schulen han- delt, deren Fortführung derzeit als hinreichend gesichert angesehen werden kann.

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31.12.2019

TEUR 31.12.2018

TEUR Veränderung TEUR

Pfründekapitalienfonds 58.256 54.934 3.322

Kath. Pfründepachtstelle Regensburg 286 175 111

Kath. Rundfunkreferat der Freisinger

Bischofskonferenz 158 143 15

Dekanalamtskonten 66 64 2

Klinikseelsorgekonten 5 9 -4

Gesamt 58.771 55.325 3.446

Die Diözese weist zum Bilanzstichtag treuhänderisch verwaltetes Vermögen aus, welches unterhalb der Bilanz dargestellt wird. Das Treuhandvermögen hat sich wie folgt entwickelt:

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung des Pfründewesens in der Diöze- se Regensburg vom 30.09.1986 machen die Pfründeinhaber regelmäßig von der Möglichkeit Gebrauch, mittels Erklärung die Verwaltung der Pfründe an eine von der Diözese eingerichtete zentrale Pfründeverwaltung abzugeben. Infolge dieser Erklärungen übernimmt die Bischöfliche Finanzkammer auch die Vermögensver- waltung der betroffenen Rechtsträger. Die Diözese weist das für die verwalteten Pfründestiftungen im Pfründekapitalienfonds bestehende Vermögen als Treu- handvermögen aus.

Zudem sind hier auch die Kontosalden der Kath. Pfründepachtstelle Regensburg, der Dekanalamtskonten, des Katholischen Rundfunkreferates der Freisinger Bi- schofskonferenz und einzelne Konten der Klinikseeslsorge ausgewiesen.

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Lagebericht ANHANG

Bilanz GuV Testat 2019

D

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

31.12.2019 31.12.2018

Zusammensetzung der Erträge aus Kirchensteuer TEUR % TEUR %

Lohnsteuer 232.433 61,6 225.588 63,2

Einkommensteuer 107.001 28,4 103.493 29,0

Abgeltungssteuer 8.683 2,3 9.446 2,7

Einheitliche Pauschalsteuer 517 0,1 501 0,1

Interdiözesane Verrechnung 28.425 7,6 17.925 5,0

Summe Erträge aus Kirchensteuer 377.059 100,0 356.953 100,0

abzgl. Kirchensteuererstattungen -42.520 -41.070

abzgl. Anteil Militärbischofsamt -729 -725

Gesamt 333.810 315.158

Erträge

Die Erträge aus Kirchensteuer setzen sich wie folgt zusammen:

Die Erträge aus Kirchensteuer stellen die größte Ertragsposition der Diözese dar.

Trotz höherer Kirchensteuererstattungen als im Vorjahr sind aufgrund einer po- sitiven Entwicklung der direkten Erträge aus der Kirchensteuer der wesentlichen Steuerarten sowie der interdiözesanen Verrechnung (Clearing) in 2019 die Gesamt- erträge aus der Kirchensteuer gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Die Erträge aus der Kirchenlohnsteuer stehen der Diözese zu, in der der Steuerpflich- tige seinen Wohnsitz hat. Oftmals liegen jedoch der Wohnort und der Arbeitsort des Steuerpflichtigen bzw. das Betriebsstättenfinanzamt seines Arbeitgebers in unterschiedlichen (Erz-)Diözesen. Um trotzdem die korrekte Zuordnung der Kir- chenlohnsteuererträge auf die berechtigten Diözesen sicherzustellen, haben die deutschen (Erz-)Diözesen ein Clearingverfahren eingerichtet. Aus diesem Clearing- verfahren konnte die Diözese im vergangenen Jahr Erträge in Höhe von TEUR 28.425 (i. Vj. TEUR 17.925) verzeichnen. Endgültig abgerechnet wurde im Haushaltsjahr 2019 das Steuerjahr 2015.

Bei den Erträgen aus Kirchenlohn- und -einkommensteuer werden Erstattungen der Kirchensteuer (TEUR 42.520; i. Vj. TEUR 41.070) sowie der Anteil der Diözese an der Finanzierung des Militärbischofsamts (TEUR 729; i. Vj. TEUR 725) direkt saldiert.

Die erhaltenen Zuschüsse betreffen im Wesentlichen staatliche Zuschüsse für die Erteilung des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen (TEUR 8.836; i. Vj. TEUR 8.562) sowie für Investitionsmaßnahmen in kirchlichen Schulen der Schulstiftung der Diözese Regensburg und der Stiftung der Regensburger Domspatzen (TEUR 1.550; i. Vj. TEUR 2.039), die seitens der Diözese regelmäßig für deren jeweiligen Träger vorfinanziert werden.

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Unter diese Ertragsposition fallen auch Zuschüsse des Freistaats Bayern für die Besoldung der Seelsorgegeistlichen (TEUR 9.400; i. Vj. TEUR 9.271). Diese Zuschüsse beruhen auf historischen Leistungsverpflichtungen des Staates an die Katholische Kirche aufgrund besonderer Rechtstitel, die im Bayerischen Konkordat abgesichert sind.

Die Position Mieten, Pachten und Nebenkosten beinhaltet im Wesentlichen Pacht- erträge (TEUR 2.745; i. Vj. TEUR 2.661) sowie Erbbauzinserträge (TEUR 3.152; i. Vj.

TEUR 3.083) aus Pfründegrundstücken.

Die sonstigen Erträge betreffen im Wesentlichen solche aus Personalkostenerstat- tungen (TEUR 5.170; i. Vj. TEUR 4.615), aus sonstigen periodenfremde Erträgen (TEUR 878; i. Vj. TEUR 1.363), aus Pfründe (TEUR 1.438; i. Vj. TEUR 1.311), aus zu- rückgeforderten Investitionszuschüssen (TEUR 2.123; i. Vj. TEUR 812), aus Teilneh- mergebühren (TEUR 362; i. Vj. TEUR 2.428), aus erhaltenen Spenden und Kollekten (TEUR 305; i. Vj. TEUR 168), aus Krankenkassenerstattungen (TEUR 296; i. Vj. TEUR 190), aus dem Verkauf von Waren (TEUR 220; i. Vj. TEUR 153), aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 210; i. Vj. TEUR 1.343) sowie aus erbrachten Dienstleistungen (TEUR 137; i. Vj. TEUR 239).

Aufwendungen

Die von der Diözese gewährten Zuschüsse betreffen im Wesentlichen direkte und indirekte Zuschüsse an Kirchenstiftungen (TEUR 110.367; i. Vj. TEUR 102.123), Zu- schüsse für Baumaßnahmen kirchlicher Rechtsträger und Dritter (TEUR 52.827; i.

Vj. TEUR 37.893), ordentliche und außerordentliche Zuschüsse an verschiedene kirchliche Rechtsträger und Dritte (TEUR 29.512; i. Vj. TEUR 29.812) sowie Zuschüsse an die Emeritenanstalt der Diözese Regensburg KdöR (TEUR 20.837; i. Vj. TEUR 30.735), wovon TEUR 15.000 einen außerordentlichen Zuschuss darstellen.

Die Kirchenstiftungen erhalten Schlüsselzuweisungen bzw. Sonderschlüsselzuwei- sungen als pauschalen Zuschuss zur Deckung ihrer Aufwendungen für ortskirchliche Bedürfnisse. 2019 erhielten die Kirchenstiftungen zudem einen Sonderzuschuss anlässlich des Jubiläums 150 Jahre Fertigstellung der Domtürme. Darüber hinaus gewährt die Diözese Investitionszuschüsse für Bau- und Instandhaltungsmaßnah- men. Mit den Zuschüssen z.B. an den Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. und den Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V. stellt die Diözese Finanzmittel für die von diesen Institutionen übernommenen sozialen und caritativen Aufgaben zur Verfügung.

Die zweitgrößte Aufwandsposition sind die Personalkosten. Diese umfassen die Aufwendungen für Löhne und Gehälter, Sozialabgaben, Aufwendungen für die Altersversorgung und Zuführungen zu personalbezogenen Rückstellungen.

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Lagebericht ANHANG

Bilanz GuV Testat 2019

Die Diözese beschäftigte im Jahr 2019 durchschnittlich 1.555 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (i. Vj. 1.541). Über die Hälfte davon sind Priester, Diakone und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im pastoralen Dienst. Rund ein Fünftel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Religionslehrer/-innen. Etwas über ein Viertel entfällt auf das Personal der Dienststellen und der Verwaltung der Diözese und einzelner Einrichtungen.

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen beliefen sich im Jahr 2019 auf rund TEUR 858 (i. Vj. TEUR 812).

Die sonstigen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Abgaben an überdiözesa- ne Einrichtungen (TEUR 14.399; i. Vj. TEUR 14.228), Zuführungen zur Rückstellung für Anerkennungszahlungen (TEUR 9.528; i. Vj. TEUR 382), periodenfremde Aufwendun- gen (TEUR 957; i. Vj. 4.787), gewährte Gestellungsleistungen für Ordensangehörige (TEUR 9.695; i. Vj. TEUR 9.597), Aufwendungen für Miet- und Mietnebenkosten (TEUR 3.297; i. Vj. TEUR 3.199), Beiträge für Sammel- und Beihilfeversicherungen (TEUR 6.747; i. Vj. TEUR 6.312), IT-Aufwendungen (TEUR 1.482; i. Vj. TEUR 2.042), Honoraraufwendungen und Rechts- und Beratungskosten (TEUR 2.973; i. Vj. TEUR 2.284), Aufwendungen für die Verwaltung der Kirchensteuer durch den Freistaat Bayern (TEUR 4.899; i. Vj. TEUR 4.774), Veranstaltungsaufwendungen (TEUR 765;

i. Vj. TEUR 3.235), Reisekosten (TEUR 1.092; i. Vj. TEUR 1.108), Portokosten (TEUR 541; i. Vj. TEUR 572), Dienstleistungsaufwendungen (TEUR 996; i. Vj. TEUR 632), Personalkostenerstattungen (TEUR 285; i. Vj. TEUR 445), Erhaltungs- und Instandset- zungsaufwendungen (TEUR 575; i. Vj. TEUR 445), Geschenke (TEUR 226; i. Vj. TEUR 30), Diaspora Beiträge (TEUR 353; i. Vj. TEUR 347), Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 184; i. Vj. TEUR 231), Spenden und Kollekten (TEUR 131; i. Vj. TEUR 208), Aufwandsentschädigungen für geleistete ehrenamtliche Tätigkeiten (TEUR 167; i.

Vj. TEUR 178) sowie Fortbildungskosten (TEUR 199; i. Vj. TEUR 170).

Finanzergebnis

Die Erträge aus Beteiligungen beinhalten in Höhe von TEUR 26 (i. Vj. TEUR 26) Erträge aus verbundenen Unternehmen.

Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermö- gens resultieren mit TEUR 17.340 (i. Vj. TEUR 20.939) aus Zinserträgen festverzins- licher Wertpapiere sowie aus Ausschüttungen von Immobilien- und Aktienfonds mit TEUR 3.315 (i. Vj. TEUR 1.251).

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen resultieren aus Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei festverzinslichen Wertpapieren, deren An- schaffungskosten über Nennwert lagen.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultieren aus der Aufzinsung von Rück- stellungen.

Sonstige Steuern

Die sonstigen Steuern betreffen im Wesentlichen Grund- bzw. Grunderwerbsteu- ern im Bereich von Pfründegrundstücken in Höhe von TEUR 12 (i. Vj. TEUR 81). Im Vorjahr waren Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für sonstige Steuern in Höhe von TEUR 350 enthalten.

(31)

www.zahlengesichter.de 31

Das Jahresergebnis wurde durch periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 3.215 (i.

Vj. TEUR 4.266) und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 957 (i. Vj. TEUR 4.787) um insgesamt TEUR 2.258 (i. Vj. um TEUR - 521) positiv beeinflusst.

Die periodenfremden Erträge betreffen im Wesentlichen die auf der Grundlage der mittlerweile vorliegenden Kostenfeststellungen erfolgten Zuschussrückforderungen für in den Vorjahren an die Kirchenstiftungen zu viel gewährte Investitionszuschüsse (TEUR 2.123; i. Vj. TEUR 812) sowie die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 210; i. Vj. TEUR 1.343). Im Vorjahr waren zudem die Erträge aus der Herabset- zung von Wertberichtigungen (TEUR 394), die Investitionszuschüsse der Regierung der Oberpfalz für Investitionsmaßnahmen an Schulen (TEUR 206) sowie perioden- fremde Steuererträge aus der Auflösung von Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 350 enthalten.

Die periodenfremden Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Zuschüssen an kirchliche Stiftungen (TEUR 276; i. Vj. TEUR 0), aus Zahlungen an andere Körperschaf- ten für Dienstleistungen (TEUR 244; i. Vj. TEUR 0) sowie sonstiger periodenfremder Aufwendungen (TEUR 437; i. Vj. TEUR 4.075), zurückzuführen auf unterschiedliche Einzelsachverhalte variabler Höhe, zusammen. Im Vorjahr beinhalten die perioden- fremden Aufwendungen zudem die Rückzahlung zu viel vereinnahmter Zuschüsse des Freistaats Bayern für die Erteilung des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen für das Jahr 2016 (TEUR 425) sowie die Vorjahre betreffende Sozialversicherungskosten (TEUR 287).

Die Entnahmen aus den zweckgebundenen Rücklagen betreffen insbesondere eine Entnahme aus der Rücklage Seelsorge in Höhe von TEUR 21.500 für einen Sonder- zuschuss an die Pfarreien und der Versorgungsrücklage in Höhe von TEUR 7.000, die in gleicher Höhe als Zuschuss an die Emeritenanstalt der Diözese Regensburg KdöR überwiesen wurde. Zudem ergaben sich Entnahmen aus der Rücklage Bud- getüberträge (siehe Seite 22 f.) für verschiedene mehrjährige Projekte (TEUR 3.125; i.

Vj. TEUR 1.855) und aus den Restguthaben der bis zum 31. Dezember 2016 von den Dienststellen selbständig geführten Konten (TEUR 166; i. Vj. TEUR 415).

Die Einstellungen in die Rücklagen betreffen im Wesentlichen die zweckgebundenen Rücklagen Pfarrliche Seelsorge (TEUR 2.627; i. Vj. TEUR 10.974), Bau (TEUR 12.946; i.

Vj. TEUR 11.194), Versorgung (TEUR 17.879; i. Vj. TEUR 7.000), Budgetüberträge (TEUR 3.089; i. Vj. TEUR 3.324) sowie Bildung (TEUR 1.599; i. Vj. TEUR 1.446) (siehe Seite 22 f.).

Zudem wurde ein Betrag in Höhe von TEUR 712 der Ausgleichsrücklage zugeführt.

Den Einstellungen in die Rücklagen liegen entsprechende Gremienbeschlüsse zu- grunde.

(32)

Lagebericht ANHANG

Bilanz GuV Testat 2019

2019

Personen 2018

Personen

Priester im aktiven Dienst (ohne Emeriti) 501 501

Hauptamtliche Diakone 44 43

Pastoralassistenten/-referenten Gemeindeassistenten/-referenten 257 256

Religionslehrer/innen im Kirchendienst 307 312

Diözesanangestellte 446 429

Insgesamt 1.555 1.541

SONSTIGE ANGABEN E

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2019 bestanden Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 8.163, wovon TEUR 1.138 im Folgejahr und TEUR 5.645 später als in fünf Jahren fällig werden.

Abschlussprüferhonorare

Das Honorar des Abschlussprüfers für das Berichtsjahr 2019 beträgt TEUR 227 und resultiert mit TEUR 170 aus Leistungen im Rahmen der Abschlussprüfung und mit TEUR 57 aus Steuerberatungsleistungen.

Nachtragsbericht

Die Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie (SARS-CoV-2) können der- zeit nicht hinreichend abgeschätzt werden. Diese hängen maßgeblich von den Maßnahmen, die die einzelnen Regierungen treffen und treffen werden sowie der weiteren Krankheitsfallentwicklungen ab. Nach Einschätzung der Wirtschaftsfor- schungsinstitute wird weltweit und für Deutschland für das Jahr 2020 mit einer deutlichen Rezession gerechnet. Für die Diözese bedeutet die Corona-Krise – je nach Dauer und Intensität der Pandemie – einen deutlichen Rückgang im Bereich der Kirchensteuern im Geschäftsjahr 2020. Die Regelungen im COVID-19-Insolvenz- aussetzungsgesetz werden sich direkt auf die Miet- und Pachterträge und indirekt auf die Erträge aus Ausschüttungen aus Immobilienfonds auswirken. Zudem kann sich aufgrund der Auswirkungen auf die Börsenentwicklung stichtagsbezogen für den Bestand an Aktienfonds ein Abschreibungsbedarf ergeben.

Bezüge der gesetzlichen Vertreter

Hinsichtlich der Bezüge der gesetzlichen Vertreter wird von der Befreiung nach

§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Anzahl der Mitarbeiter

Die während des Geschäftsjahres durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter zeigt folgende Übersicht:

Mitglieder des Diözesansteuerausschusses (DiStA)

Dem Diözesansteuerausschuss gehörten im Berichtsjahr 2019 folgende Mitglieder an:

1. Mitglieder kraft ihres Amtes:

Hwst. H. Bischof Prof. Dr. Rudolf Voderholzer, Vorsitzender

Herr Alois Sattler, Bischöflicher Finanzdirektor und stellvertretender Vorsitzender

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www.zahlengesichter.de 33

H.H. Generalvikar Domkapitular Prälat Michael Fuchs Herr Prof. Dr. Franz Merl

3. Gewählte Mitglieder:

3.1. GEISTLICHE VERTRETER:

Bezirk Nord:

H.H. Pfarrer BGR Msgr. Johann Amann, Dekan Bezirk Mitte:

H.H. Direktor Günter Lesinski Bezirk Süd:

H.H. Pfarrer Thomas Kratzer 3.2. WELTLICHE VERTRETER:

Bezirk Nord:

Herr Martin Rosner, Verwaltungsbeamter Bezirk Nördl. Opf.:

Herr Anton Murr, Verwaltungsdirektor a. D.

Bezirk Mittl. Opf.:

Herr Martin Schafbauer, Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Bezirk Ost:

Herr Klaus Hofbauer, MdB a. D.

Bezirk Regensburg:

Herr Prof. Dr. Gottfried Nahr Bezirk Mitte:

Herr Harald Laßleben, Dipl.-Bankbetriebswirt Bezirk West:

Herr Johann Kühnel, Bankvorstand i. R.

Bezirk Süd:

Herr Johann Scharf, Bankfachwirt i.R.

Bezirk Südost:

Herr Karl Bauer, Sparkassen-Vorstandsvorsitzender i. R.

Die Mitglieder des Diözesansteuerausschusses sind für die Amtszeit von 2014 bis 2019 bestellt bzw. gewählt.

Regensburg, den 15. Juli 2020

Wolfgang Bräutigam Stv. Bischöflicher Finanzdirektor

Referenzen

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