Weitere Mitteilungen sind nicht zu machen, so daß wir gleich zu Punkt 2 der Tagesordnung kommen:
Bericht des Finanzausschusses über einen
Antrag auf Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichtes 1961 der Landesregierung.
(Beilage 22/1962.)
Der Herr Abgeordnete Dr. Fitz hat die Berichterstattung übernommen.
Dr. Fitz: Hohes Haus! Die alljährliche
Vorlage des Rechenschaftsberichtes der Landesregierung an den Landtag ist wohl der
sinnfälligste Beweis für die demokratische Kontrolle der Verwaltung unseres Landes durch
die gesetzgebende Körperschaft, also durch das Volk. In der Tat, wir können diese Übung, welche in der Vorarlberger Landesverfassung im Artikel 32 verankert ist, nur gutheißen,
denn dadurch ist in aller Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, daß die Landesregierung
als Sachwalterin unseres Gemeinwesens über ihre Tätigkeit im vergangenen Verwaltungsjahr Rechenschaft ablegt. Und Sie, meine Damen und Herren des Hohen Landtages, haben die Möglichkeit, die Vorgänge in allen Tätigkeitsbereichen der Landesregierung zu verfolgen und darüber Aufschluß zu verlangen.
Ja, Sie haben fernerhin das Recht, als
oberstes Organ unseres Landes den Rechenschaftsbericht der Landesregierung zur Kenntnis
zu nehmen und ihr damit die Entlastung
zu erteilen oder ihr dieselbe auch zu versagen.
Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung
vom 17. Oktober 1962 sich mit dem Rechenschaftsbericht für das Jahr 1961, welcher unter
der Beilage 22 geführt wird, eingehend befaßt und mir den Auftrag erteilt, dem 10.00 Uhr.
Hohen Hause darüber Bericht zu erstatten. Nachdem Sie, meine Damen und Herren, schon
reichlich Gelegenheit hatten, diese Vorlage zu studieren, und andererseits auch die Landespresse den Rechenschaftsbericht bereits ausführlich behandelte, so daß er eine entsprechende Publizität erfahren hat, darf ich Ihre Zustimmung voraussetzen, daß ich mich kurz fasse und nur die wesentlichsten Fakten und markantesten Merkmale erwähne.
Abschnitt Präsidialangelegenheiten: Im
Kapitel "Auswärtige Beziehungen" wird berichtet,
daß für die Hilfe für Entwicklungsländer im Berichtsjahr 500.000 S ausgegeben
worden sind. Dieser Betrag wurde zur Unterstützung dreier Studenten aus Tanganyika,
zur Fertigstellung des Unterkunft:- s für zirka 40 ledige Personen in Dar es -salaam
und zur teilweisen Finanzierung eines Erweiterungsbaues beim Lehrerseminar in Morogoro
verwendet. Ferner wird berichtet, daß das Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung zwischen
den einzelnen Vertragsstaaten inzwischen ratifiziert worden ist. Diese Vereinbarung ist auch
im Bundesgesetzblatt Nr. 289/61 am 10. November verlautbart worden und in Kraft getreten.
Unter Kapitel "Bund und Länder" wird
vermerkt, daß die Koordinierung der Länderinteressen durch die Verbindungsstelle der
österreichischen Bundesländer beim Amt der
niederösterreichischen Landesregierung gegenüber dem Bund wieder mit Erfolg wahrgenommen
worden ist. Im Laufe des Berichtsjahres hat die Landesregierung zu 45 Gesetzes- und 22 Verordnungsentwürfen des Bundes
sowie zu sieben internationalen Übereinkommen und anderen gesetzgeberischen Maßnahmen
Stellung genommen. In diesem Abschnitt wird ferner festgehalten, daß aus Anlaß der Hundertjahrfeier des Landtages eine Festsitzung am 6. April im Landtagssaal stattgefunden
hat und daß von der Landesregierung
eine Broschüre "Landstände und Landtage in Vorarlberg" in der Auflage von 25.000 Stück herausgegeben worden ist.
Unter Kapitel "Presse und Statistik" stellen wir fest, daß die Landesstelle für Statistik 190
7. Sitzung des XIX. Vorarlberger Landtages im Jahre 1962 mit ihrer periodischen Herausgabe der Zeitschrift"
Vorarlberger Wirtschafts- und Sozialstatistik"
im Berichtsjahr insgesamt 19 Abhandlungen gebracht hat im Gesamtumfang
von 713 Seiten. Diese Abhandlungen sind sowohl für die Behörden wie auch für alle,
welche sich um das öffentliche Leben bemühen, sehr wertvoll. Das Landesgesetzblatt hat
sieben Gesetze verlautbart, drei Landtagsbeschlüsse sind darin enthalten, 17 Verordnungen
der Landesregierung, 5 Verordnungen
des Landeshauptmannes und 23 Kundmachungen der Landesregierung. Die Landesregierung hat im Berichtsjahr 52 Sitzungen abgehalten und hierbei 804 Gegenstände erledigt.
Dem Landtag wurden insgesamt 36 Regierungsvorlagen
zugeleitet.
Zu dem Kapitel "Verfassungsgerichtsbarkeit, Außerordentliche Rechtsmittel, Amtshaftung und zivilrechtliche Ansprüche" ist zu
erwähnen, daß der Verfassungsgerichtshof
einige Bestimmungen der Bodenseefischereiordnung aus dem Landesgesetzblatt Nr. 30/1936
mit der Begründung aufgehoben hat,
daß sich diese Bestimmungen nur auf Empfehlungen der Bodenseebevollmächtigtenkonferenzen
stützen und nie in einem österreichischen Gesetzblatt verlautbart worden sind.
Gegen Bescheide von Landesbehörden wurden
im Berichtsjahr zwei Verfassungsgerichtshofbeschwerden eingebracht, von denen die eine
abgewiesen und die andere noch nicht erledigt wurde. Beim Verwaltungsgerichtshof
wurden im Berichtsjahr acht Beschwerden gegen Entscheidungen von Landesbehörden eingebracht.
Im Berichtsjahr wurde keine Amtshaftungsklage gegen Landesbehörden eingebracht,
was immerhin erfreulich festzustellen ist.
Die Novelle zur Landesbeamten-Amtstitelverordnung brachte für 51 aktive Bedienstete
und 12 Ruhestandsbeamte neue Amtstitel.
Es folgt dann eine Tabelle über die Zahl
der Beamten und Vertragsangestellten im Landesdienst.
Wir können daraus entnehmen, daß
der Gesamtstand der Landesbediensteten um 13 zugenommen hat, davon 11 Beamte und zwei Vertragsangestellte. Es folgt dann die
Übersicht über den Familienstand der Landesbediensteten, woraus wir ersehen können,
daß ungefähr ein Drittel der Landesbediensteten alleinstehend, also ledig sind und die weiteren zwei Drittel verheiratet.
Von Interesse ist die Übersicht über die Nettobezüge der Landesbediensteten. Wenn wir jetzt beispielsweise die Rubrik bezüglich der Höhe der Nettobezüge 1200 bis 1400 S herausnehmen, können wir feststellen, daß am 1. 1. 1961 71 Bedienstete in diese Kategorie gefallen sind, wogegen am 1. 1. 1962, also am Ende des Berichtsjahres, es nur noch 18 waren.
Dadurch ist eigentlich zum Ausdruck gebracht, daß in dieser Gehaltsstufe wesentliche
Gehaltserhöhungen vorgenommen wurden, weil ja die Differenz von 18 auf 71 in die höhere Gehaltskategorie aufgestiegen ist. Von diesen 71 im Jahre 1961 (1. 1.) waren 68 Ledige und im Jahre 1962 (1. 1.) waren von
den verbliebenen 18 noch 17 Ledige. Verheiratete waren im Jahre 1961 drei in dieser
Gehaltsstufe und im Jahre 1962 nur noch
einer. Der eine ist nur noch teilweise beschäftigt.
In der Gehaltsstufe über 6000 S hatten wir am 1. 1. 1961 27 Bedienstete, am 1. 1.
1962 34, also ist auch hier die Zahl gestiegen.
Davon waren alle 27 im Jahre 1961 verheiratet, ebenso wie alle 34 im Jahre 1962.
An Gehaltsvorschüssen wurden an 11 Beamte
und 17 Vertragsangestellte Beträge im Gesamtausmaß von 326.655 S bewilligt. Für
brauchbare betriebliche Verbesserungsvorschläge im Landesdienst wurden den Bediensteten je nach Art und Bedeutung des Vorschlages im Berichtsjahr erstmals Belohnungen bis zu
1000 S in Aussicht gestellt, und von den eingelangten Vorschlägen wurden zwei mit je
500 S und drei mit je 200 S belohnt.
Es folgt dann die Aufstellung über die Gehaltsbemessungsstelle, worin festgehalten wird, daß insgesamt für 3084 Bedienstete und Rentenempfänger, also Bezugsempfänger, der Gehalt berechnet und ausbezahlt weiden mußte. Damit sind die wesentlichsten Fakten aus dem Kapitel "Präsidialangelegenheiten"
erschöpft. Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte darüber zu eröffnen.
Präsident: Wir hätten zu Beginn der Sitzung feststellen sollen, ob wir eine Generaldebatte abführen und dementsprechend die Berichterstattung einrichten wollen. Wenn das
Hohe Haus aber einverstanden ist, treten wir gleich in die bereits eingeleitete Spezialdebatte ein und verzichten auf eine Generaldebatte.
Wünscht jemand dazu etwas zu sagen?
Herr Vizepräsident Moosbrugger.
Moosbrugger: Hohes Haus! Werte Damen und Herren Abgeordnete! An der Spitze
des Berichtes über Präsidialangelegenheiten steht der Abschnitt "Auswärtige Beziehungen".
Darin wird dargestellt, wie vom Landtag ...
Präsident: Herr Vizepräsident, ich wollte
eigentlich nur zuerst die Frage stellen, ob das Hohe Haus einverstanden ist, daß wir in die Spezialdebatte eintreten möchten. Ob Sie dazu etwas sagen?
Moosbrugger: Das habe ich überhört!
Präsident: Weil sich niemand meldet, nehme ich an, daß das Hohe Haus einverstanden ist, gleich die Spezialdebatte abzuführen, und jetzt bitte sprechen Sie zu Kapitel 0.
Moosbrugger: An der Spitze des Berichtes über die Präsidialangelegenheiten steht der
Abschnitt "Auswärtige Beziehungen". Darin
wird dargestellt, wie die vom Landtag im Berichtsjahr bereitgestellten Mittel, nämlich
500.000 8, als Hilfe für die Entwicklungsländer verwendet wurden. Ich habe letztes
Jahr für die Sozialistische Fraktion erklärt,
7. Sitzung des XIX. Vorarlberger Landtages im Jahre 1962 191
Sie mögen unsere Zustimmung zu dieser noch jungen Post als Vertrauensvorschuß ansehen, weil allen jenen Europäern, die über den eigenen Kirchturm hinauszublicken vermögen, langsam die Gleichgültigkeit gegen den Hunger der Millionen von Menschen schwarzer,
brauner und gelber Farbe auf die Finger zu brennen beginnt. Wir bejahen daher den Willen in dem Sinn, schnell zu helfen, aber je
mehr sich die berufenen und verantwortungsbewußten Vertreter der weißen Rasse mit der
-Frage einer wirkungsvolleren und schnell
realisierbaren Entwicklungshilfe befassen, umso mehr kommen sie zum Schluß, daß diese nicht nur nach eigenbrötlerisch-europäisch kopiertem Schema gegeben werden soll, denn viel
Zeit haben die weißen Herrennationen nicht mehr. Von dem, was bis jetzt geschehen ist, wird zwar viel geredet, aber es ist beschämend wenig und es nimmt sich aus, wie ein schlechtes Trinkgeld. Man vernimmt, daß zum Beispiel
im Jahre 1959 folgende Länder pro
Kopf der Bevölkerung insgesamt an Entwicklungshilfe erhielten: Mexiko - 100 S,
Ägypten - 40 S, Ghana - 25 S, Persien - 200 S, Korea - 800 S. Das Beschämende an dieser Hilfe ist zudem noch, daß der größte Teil für militärische Zwecke aufging. Objektiv urteilende Fachleute, die die Verhältnisse in diesen Ländern durch Bereifungen kennen, erklären, Schuld an der Armut der zwei Milliarden
Hungernden sei vor allem ihre erschreckende Unwissenheit. Paradoxer- und wahrerweise sei überall dort der Hunger am ärgsten,
wo die meisten Menschen in der Landwirtschaft tätig sind, und zwar in Afrika 80
Prozent, in Indien 70 Prozent, im Gegensatz zum Beispiel von Nordamerika, wo nur 10 Prozent in der Landwirtschaft tätig sind. Es
sei daher tatsächlich sinnlos, wenn die Wohlstandsstaaten ein paar Schiffsladungen Reis
oder Weizen, Trockenmilch und anderes mehr da hinuntersenden. Notwendig wäre vor allem, erklärten diese Experten, schnell und dringend ein Heer von Lehrern, Technikern zu
senden, Schulen zu bauen und anderes mehr, als wirkungsvolle Hilfe zum Aufbau ihrer nationalen Volkswirtschaften.
Nachdem diese Erfordernisse in der Zuteilung der von unserem Land gegebenen
Tanganyikahilfe im Prinzip derzeit beachtet erscheinen, konnten wir schon vor zwei Jahren die Zustimmung geben. Wir Sozialisten
sind aber der Meinung, daß, wenn auch derzeit noch viel zu langsam, sich doch ein System des koordinierten, sinnvollen Einsatzes der
verschiedenartig gestalteten Hilfe sich durchsetzen wird müssen. Auch die große, freie Gewerkschaftsbewegung leistet Jahr für Jahr
aus ihrem Gebiete in diesen Ländern immer wirkungsvollere Hilfe. Ich hörte unlängst von einem Freund der Tanganyikahilfe, daß Nachrichten zu ihm kamen, wonach in letzter Zeit
die nationalasiatischen Staaten Indien, Burma, Indonesien gesteigert und nicht ohne Erfolg trachten, die Weißen, vor allem die Europäer in verschiedenen gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Sparten zu überrunden. Der
bekannte pro-westlich eingestellte schwarze nationale Führer von Tanganyika, der Katholik
und Demokrat Julius Nyerere, hat selbst erklärt, der Westen habe bei ihnen den Zug verpaßt.
Er selbst hat zur Zeit innerpolitisch die allergrößten Schwierigkeiten zu überwinden.
Nachdem da unten in diesen jungen Staatsgebilden bekanntlich alles in schnellem Flusse
sich befindet, kann auch an uns über kurz oder lang die Notwendigkeit herantreten, sich darüber klar zu werden, ob die bisherige Art der
Hingabe richtig und auch weiterhin vertretbar ist. Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, daß es sicher alle Abgeordneten begrüßen würden, wenn wir nicht nur eine kurze Aufzählung
von 17 Zeilen darüber erhielten, wie und wo diese Mittel eingesetzt wurden und daß der Erzbischof Maranta aus diesem Gebiet dem Lande einen Besuch abstattete und
dabei sich Gelegenheit ergeben habe, Erkundigungen über die Zweckmäßigkeit dieser Hilfe
einzuziehen, sondern wir - periodisch wenigstens - auch eine eingehende Information
erhielten, um die einzelnen Fragen selbst besser beurteilen zu können.
Präsident: Weitere Wortmeldungen zu Kapitel 0?
Herr Abgeordneter Graf.
Graf: Hoher Landtag! Ich möchte mich mit
der Landesstatistik unterhalten, und zwar handelt
es sich hier vornehmlich um den Lebenshaltungskostenindex, der von der statistischen
Landesstelle erhoben wird. Dieser Lebenshaltungskostenindex scheint antiquiert zu sein,
wenn Sie aufmerksam den Warenkorb betrachten, der aufgestellt ist, um die Lebenshaltungskosten
in Vorarlberg erhoben zu können. Die
Landesstelle für Statistik erhebt nun diesen Lebenshaltungskostenindex seit 1945. Und der einzige Vorzug bei dieser Erhebungsreihe ist, daß ein sehr langer Zeitraum bis jetzt mit einem gleichen Warenkorb erhoben wurde.
Wenn man jedoch den Warenkorb mit dem
österreichischen Verbraucherindex vergleicht, so stellt die Statistische Abteilung selber fest, und zwar im 11. Jahrgang im Jahre 1959 in der
Folge 12 auf Seite 358 - Sie können selber
nachlesen -: "Während Österreich im Verbraucherpreisindex einen Warenkorb verwendet,
dessen Zusammensetzung sich auf die Ergebnisse der umfangreichen Konsumerhebung
im Jahre 1955 aufbaut, wurde beim Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex der Warenkorb
völlig willkürlich gewählt. Aus diesem Grunde entspricht wohl die Veränderung des
österr. Verbraucherpreisindexes der tatsächlichen Veränderung der Lebenshaltungskosten
einer vierköpfigen Arbeiterfamilie einigermaßen."
Vom Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex kann Ähnliches nicht behauptet werden.
Der Leiter der statistischen Stelle sagt deshalb, daß es eine Primitiverhebung darstellt. Das
192
7. Sitzung des XIX. Vorarlberger Landtages im Jahre 1962 hat er schon im Jahre 1959 gesagt. Wir nehmen
nun Stellung zur Vollziehung der Regierung im Jahre 1961. Wenn nun der Leiter
der Statistik schon 1959 sagt, der Lebenshaltungskostenindex sei eine Primitiverhebung, so
glaube ich, sollte man sich doch Gedanken darüber machen, ob man nicht zu einer Änderung
des Warenkorbes des Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex kommt. Dabei ist noch
festzustellen, daß sich beispielsweise der österr.
Verbraucherpreisindex auf die Preisnotierungen von 220 Waren- und Dienstleistungen stützt.
Im Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex
werden insgesamt nur 54 Waren u. Dienstleistungen berücksichtigt. Es ist also schon allein
die Beschränkung im Warenkorb festzustellen, so daß man sicherlich annehmen darf, daß dieser Lebenshaltungskostenindex, der seit 1945
in Vorarlberg bei Berücksichtigung der geringen Zahl von Waren nicht mehr ganz den
Tatsachen entsprechen kann. Weiters ist im Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex nur der Kartoffelpreis für den gesamten Gemüsekorb verwendet. Es ist überhaupt kein Obstpreis im Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex enthalten. Weiters sind nur Rindfleisch.
Schweinefleisch und Kalbfleisch angeführt. Das
ist doch eigentlich zu wenig, um hier eine genaue Konsumerhebung durchführen zu können.
Darüber hinaus übernimmt die Vorarlberger Statistik nur von 10 Waren, die preisgeregelt sind, die Preise. Bei der Bekleidung stellt das
Österreichische statistische Zentralamt 26 Positionen fest, hingegen der Vorarlberger Index
nur sieben. Der Umfang ist also nach meiner Meinung zu gering, um Lebenshaltungskosten in dieser Form in Vorarlberg, also abgestellt auf Vorarlberger Preise, abgestellt auf
die Vorarlberger Lebensverhältnisse, zu errechnen.
Dazu ist natürlich zu sagen, daß es sicherlich etwas mehr Arbeit bedarf, um eine solche
Umstellung durchzuführen. Aber ich glaube, wenn wir Wert darauf legen, daß unsere
statistischen Erhebungen, diese Wirtschafts- und Sozialstatistik des Landes, auch die Statistik ist, von der man sagen darf und sagen
können müßte, daß sie einwandfrei ist, dann würde ich gerne die Anregung hier machen, daß die Vorarlberger Landesregierung sich in der nächsten Zeit Gedanken darüber machen soll, wie man den Lebenshaltungskostenindex
vorarlbergerseits mehr der Wirklichkeit nahebringen könnte.
Weiters darf ich als Sprecher der Sozialistischen Fraktion zu diesem Thema einige
Wünsche anmelden. Man sollte zum Beispiel Überlegungen anstellen, ob nicht die Zahl der Abhandlungen etwas erweitert werden könnte.
Vor allen Dingen wäre es wichtig - es gehört auch zur Wirtschaftsstatistik -, vielleicht im nächsten Jahr eine Erhebung über die Zahl der Niederlassungen ausländischer Firmen im Lande Vorarlberg durchzuführen, eine Erhebung zu machen, wieviele ausländische Firmen
sich in Vorarlberg niedergelassen haben, um hier zu erkennen, ob der Trend weiter anhält oder nicht. Wir haben uns ja auch bemüht, ein Ausländer-Grundverkehrsgesetz zu
schaffen, um den Grundverkehr unter die Kontrolle zu bekommen. Ich glaube, genau so
wichtig wäre es, statistisch zu erfassen, wie hoch die Zahl der ausländischen Niederlassungen im Lande Vorarlberg derzeit ist. (Zuruf:
Das wissen wir!)
Weiters bin ich der Auffassung, daß die
neuerliche Erhebung des Wohnungsfehlbestandes - es wird sich ja nicht vermeiden lassen, daß wir auch in den nächsten Jahren wiederum Wohnungsfehlbestandserhebungen machen
- nicht mehr dem Büro der Vogewosi überlassen wird; dies ist vielmehr eine ausgesprochene
statistische Aufgabe; man sollte das Statistische Amt bei der Landesregierung beauftragen,
diese Erhebung von dort aus durchzuführen.
Des weiteren darf auch der Wunsch
angebracht werden, daß bei einer Ausarbeitung
eines Fragebogens für die Wohnungsfehlbestandsaufnahme den Interessenvertretungen
eine Gelegenheit gegeben werden soll, Vorschläge und Wünsche anzubringen.
Seit die Wirtschaftsstelle Vorarlberg-Schweiz aufgelassen wurde, fehlen uns objektive Zahlen über das Grenzgängerwesen. Die Betrachtung dieses Komplexes "Grenzgänger" ist ja auch wirtschaftlich von enormer Bedeutung.
Auch diesbezüglich hätten wir den Wunsch, daß die Stelle für Landesstatistik beim Amt der Vorarlberger Landesregierung eine Erhebung über die Zahl der Grenzgänger
machen soll. Man muß sie nicht alljährlich machen, aber man kann sie einmal machen, und vielleicht in einigen Jahren neuerlich eine solche Erhebung durchführen.
Wir haben einmal Gelegenheit, zu der Vollziehung des Landes Stellung zu nehmen.
Wenn ich noch einige Bemerkungen zum Rechenschaftsbericht machen darf, so möchte ich
sagen, daß der Zeitpunkt der Behandlung insofern an sich nicht sehr günstig ist, weil wir
erst Ende Oktober des darauffolgenden Jahres die Möglichkeit haben, Stellung zu nehmen.
Man sollte den Rechenschaftsbericht schon in der Frühjahrssession behandeln können, weil man dann die Fakten und die Daten, die in einem langen Arbeitsjahr anfallen, doch besser in Erinnerung hat, oder die Abgeordneten müßten sich ein umfangreiches Archiv
anlegen, um die Vollziehung des Landes hier im Hause, wie der Herr Berichterstatter sagt, kritisch unter die Lupe nehmen zu können.
Präsident: Weitere Wortmeldungen?
Der Herr Abgeordnete Dr. Tizian.
Dr. Tizian: Hohes Hans! Ich möchte mich zu den Fragen des Gewässerschutzes äußern,
die hier im Tätigkeitsbericht der Landesregierung vermerkt sind. Es wird verzeichnet, daß
das Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung ratifiziert
wurde und am 10. November 1961, also fast
7. Sitzung des XIX. Vorarlberger Landtages im Jahre 1962 193
vor einem Jahr, in Kraft getreten ist. Die alte Gewässerschutzkommission hat noch fünfmal getagt, und es ist dankenswerterweise
über ihre Tätigkeit ein sehr interessanter Abschlußbericht
erschienen. Nun beginnt der
Übergang in die neuen Organe, die das erstemal schon im heurigen Frühjahr in St. Gallen
getagt haben, soweit bekannt ist. Wir haben auch im Bericht der Chemischen Versuchsanstalt in der Folge die Feststellung gefunden,
daß 756 Untersuchungen der Vorarlberger Bodenseezuflüsse durchgeführt worden
sind, und das gehört bereits auch zu diesem Programm der "Bodensee-Reinhaltungskommission".
Die Ergebnisse waren natürlich
ziemlich umfangreich und sie sind sicher sehr interessant im Verhältnis zu den bisherigen Kenntnissen.
Nun ist aber, glaube ich, neben all diesen Analysen und Untersuchungen auch die Frage wichtig, was geschieht für den Bodensee und seine Reinhaltung von uns und was geschieht von den anderen Staaten? Zuerst: Was geschieht bei uns in Österreich? Bei der Frühjahrstagung der Gewässerschutzkommission, die
in St. Gallen stattgefunden hat, hat Österreich den anderen Staaten bekanntgegeben, daß
es für neun Millionen D-Mark Baumaßnahmen zur Reinhaltung des Bodensees in den
Jahren 1962 bis 1964 durchführen werde. Das sind also ungefähr 60 Millionen Schilling.
Ich möchte hier feststellen, daß dieses Versprechen meiner Auffassung nach kaum eingehalten
werden kann, wenn die bisherigen Verhältnisse weiter gelten. Gegenwärtig ist es so, daß zu solchen Reinhaltemaßnahmen am Bodensee,
die von den Gemeinden natürlich durchzuführen sind, das Land einen verlorenen Zuschuß
von 20 Prozent gibt. Der Bund gibt ein Darlehen aus dem Wasserwirtschaftsfonds in der
Höhe von 20 Prozent und auch für kleinere Gemeinden oder für kleinere Vorhaben Darlehen nur bis zu 40 oder 45 Prozent. Nun
sind aber entscheidend für die Reinhaltung des Bodensees nicht Kanalisierungen, wie sie z. B.
in Wolfurt durchgeführt werden, sondern es
sind die Kanalisierungen der Städte und Industrieorte hier entscheidend. Wir müssen also
bei diesen Vorhaben, die am Bodensee bestehen, auf Vorarlberger Seite rechnen, daß nach der Zusage, die die österreichische Delegation bei dieser Internationalen Gewässerschutzkommission gegeben hat, von den Vorarlberger
Gemeinden, die betroffen sind, in den Jahren 1962, 1963 und 1964 insgesamt vielleicht 34 Millionen Schilling aufgebracht werden müssen.
Das Bundesministerium für Handel und
Wiederaufbau hat dem Vorarlberger Gemeindeverband am 17. September dieses Jahres
mitgeteilt, daß bisher nur Bregenz und
Wolfurt baureife Projekte, die in die Förderung des Bundes fallen können, vorgelegt haben.
Im Jahre 1962 sind also nur Bregenz
und Wolfurt für eine solche Baumaßnahme im Rahmen der Bundessubvention vorgesehen.
Wenn nun selbst in den Jahren 1963 und
1964 vielleicht noch die bis jetzt keineswegs baureifen Projekte von Dornbirn, von Lustenau und von Hard dazukämen, so wäre es
trotzdem, das können Sie selbst ermessen, nicht möglich, daß diese österreichische Zusage erfüllt würde, wenn nicht - und das ist nun
das Entscheidende - sowohl das Land wie
auch der Bund mit ganz anderen Förderungsmitteln diese Projekte auf Grund der internationalen Verpflichtungen unterstützen.
Es ist also für die Einhaltung der international gegebenen Zusage notwendig, daß
erstens einmal das Land Vorarlberg seinen Beitrag für die ganzen Projekte wesentlich erhöht, und zwar sowohl für die lausenden als auch für die kommenden Projekte, soweit
sie die Bodenseereinhaltung betreffen. 20 Prozent sind auch im Verhältnis zu dem, was
auf der bayrischen und auf der baden-württembergischen Seite gegeben wird, durchaus zu
gering; mit der Schweizer Seite können wir uns ja, weil dort ganz andere kapitalmäßige und auch steuermäßige Voraussetzungen vorliegen, in der Frage nicht vergleichen. Zweitens
muß der Bund ganz anders eintreten,
und zwar erstens eintreten, indem er größere
Darlehen aus dem Wasserwirtschaftsfonds genehmigt.
Es ist ja sinnlos, Wenn er sagt,
er gibt für kleine Vorhaben von Gemeinden 45 Prozent, aber dort, wo die entscheidenden Großbauvorhaben sind, dort gibt er nur 20 Prozent. Er muß meiner Auffassung nach außerdem auf Grund seiner internationalen Verpflichtung im Budget eine entsprechende
Post festsetzen, die der Erfüllung dieser internationalen Verpflichtung als Zuschuß Rechnung
trägt. Er hat ja schließlich auch den
Vertrag abgeschlossen und im Parlament ratifiziert.
Jedenfalls ist eines sicher, daß die Gemeinden in Vorarlberg und am Bodensee
mit den gegenwärtigen Zuteilungssätzen von Land und Bund nicht in der Lage sind, die
österreichische Verpflichtung gegenüber der Internationalen Gewässerschutzkommission zu erfüllen.
Aber schauen wir uns auch einmal die anderen Anrainer am Bodensee, insbesondere im
Norden, an. Die Verschmutzungen, die von diesem Hinterland und von diesen Anrainern
kommen, sind natürlich wesentlich stärker als die Verschmutzungen bei uns. Dazu kommt
aber ganz entscheidend, daß auch die Nutzung des Bodenseewassers von dieser Seite wesentlich größer ist. Wir wissen, daß in Vorarlberg
keine einzige Gemeinde Wasser zu Trink- oder Nutzzwecken aus dem Bodensee nimmt, höchstens die Stadt Bregenz, wenn sie im Sommer
das Strandbad spritzen muß. Aber keine Gemeinde in Vorarlberg nimmt ein Wasser aus
dem Bodensee für Trinkwasserzwecke. Umgekehrt ist es in Deutschland. Schon Lindau,
aber auch die anderen Gemeinden, insbesondere aber Stuttgart, entnehmen zu diesem
Zwecke große Mengen Wasser aus dem Bodensee.
In den nächsten Tagen hält der Verein
"Deutscher Gewässerschutz" in Stuttgart eine 196
7. Sitzung des XIX. Vorarlberger Landtages im Jahre 1962 nicht nur der Postbeamten, eine ziemliche Erschütterung erfahren.
Wenn wir dieses Mißverhältnis beachten,
so müssen wir uns geradezu großen Befürchtungen hingeben, daß der nächstjährige Rechenschaftsbericht über das heurige Jahr 1962
vermutlich auch wieder ähnliche Erscheinungen zeitigen wird, soferne nicht - und ich
appelliere hier an die Regierung - entscheidende Sofortmaßnahmen getroffen werden.
Es ist mir persönlich von mehreren Seiten
bekannt, daß Angestellte, besonders auch weibliche Angestellte, im Landesdienst sich ernsthaft
mit der Absicht tragen, vielleicht schon in
allerkürzester Zeit ihren Dienst hier zu quittieren, soferne nicht von seiten der Regierung
überlegt wird, was man da zu tun gedenkt.
Es ist hier auch die Frage des Gewässerschutzes angeschnitten worden. Ich wollte nicht
zu dem Thema sprechen. Aber ich habe nur eines hinzuzufügen: Wenn das Versprechen der Bundesregierung auf 60 Millionen S in den nächsten zwei Jahren verwirklicht werden soll, so wäre das immerhin ein gewisser Beitrag.
Allein: "Die Worte hör' ich wohl,..."
und so weiter. Sie wissen, wie es weitergeht.
Wir haben einmal ein Versprechen gehört, und
das betrifft mich als Mitglied eines Wohnungsausschusses ganz besonders, daß jährlich
50.000 Wohnungen gebaut werden sollen.
Der Strich unter dieser Rechnung stimmt bis heute noch nicht. Ich glaube, daß auch im
Jahre 1964 die 60 Millionen S für den Bodenseegewässerschutz nicht dagewesen sein werden,
um in der Vorzukunft zu sprechen. Wir müssen hinzufügen: der Appell an das Land
ist hier meiner Meinung nach nicht der erstrangige, sondern erst der zweitrangige. Hier
hat in erster Linie der Bund einzuspringen.
Wir haben es auch in den Gemeinden schon
gesehen, daß sich der Bund vor dieser heikligen
Frage am liebsten drückt, und man wäre gar nicht einmal so abgeneigt, die Lasten lieber den einzelnen Gemeinden und ihren Steuerzahlern aufzuhalsen und den Bund etwas zu
entlasten. Hier müssen wir folgendes sagen:
Wenn die nordnachbarliche Anrainerschaft ihre Vorteile aus dem Bodensee zieht, indem sie Trink- und Nutzwasser entnimmt, so haben wir natürlich genau dasselbe Recht. Das werden
sie uns, glaube ich, mit vollem Recht entgegenhalten.
Aber an der Reinhaltung und an den
Schutzmaßnahmen betätigt sich die Deutsche Bundesrepublik prozentuell wesentlich stärker, als es die österreichische Bundesregierung bisher in diesem Kapitel gezeigt hat. Ich glaube
auch, daß man auf internationalen Konferenzen gar nicht mit richtigem Gewicht gegenüber den anderen Partnern auftreten kann, solange der Bund nur auf eine so klägliche Dotierung, wie es bisher der Fall war, pochen und hinweisen kann.
Einen kleinen Hinweis zur Hundertjahrfeier des Landtages möchte ich noch hinzufügen:
Es heißt hier auch, daß diese Broschüre in der Presse des In- und Auslandes starke Beachtung gefunden hat; ich möchte nur noch ergänzend hinzufügen, daß sie auch in fachlichen und anderen interessierten Kreisen des
Auslandes auch gewisse Zweifel gefunden hat.
Ich will Sie nicht in eine historische Streitfrage einführen, aber es sind zum Beispiel
einige Auslassungen drinnen, wie etwa über die Freiheit der Bauern im südlichen und im nördlichen Teil Vorarlbergs, wobei besonders der nördliche Teil der Grafschaft Bregenz als besonders hörig hingestellt wurde und damit sozusagen auch gewisse Vergleiche zu den
nachbarschaftlichen Verhältnissen im Gebietsbereich des damaligen Abtes von Keuchten
gezogen wurden. So weit war die Ähnlichkeit zwischen Allgäu und uns nicht, und diese
Betonung, daß wir sozusagen ein Musterbeispiel aller bäuerlichen Freiheiten gewesen
seien, wie kaum die Schweiz sie gehabt hat, ist in ausländischen Fachkreisen zum Teil mit einem gewissen Lächeln angezweifelt worden;
genauso, wie auch mir gegenüber von ausländischer Seite bei einem großen Kongreß
eine kleine Bemerkung gemacht wurde, daß
in diesem Werk auch im selben Buch gegensätzliche Ansichten zu verzeichnen sind, etwa
über die Habsburger. Ich bin hier kein Freund oder Verteidiger etwa der Habsburgischen Zeit.
Aber es muß gesagt werden: Man darf nicht Zitate bringen, wo der Kaiser als wahres förderndes Beispiel für die Bauernschaft von anderen gerühmt wild, und andererseits wieder wird der sogenannte "Länderschacher" und
die Vernachlässigung der Freiheiten der Landstände
als besonders kraß hingestellt. Es ist also eine gewisse Schwarzweißmalerei an dem Buch festzustellen, die sich wie ein gewisser Faden durchzieht, und bei genauerer Durchleuchtung von seiten anderer historisch interessierter
Stellen, auch ausländischer, wurde das auch festgestellt.
Präsident: Herr Abgeordneter Melter.
Melter: Hoher Landtag! Der Herr Abgeordnete Dr. Reichart hat hier die Beiträge des
Bundes zu der Bodenseereinhaltung kurz kritisiert.
Ich habe ein anderes Thema anzuschneiden, das irgendwie damit zusammenhängt,
nämlich die Einflußnahme des Landes auf die Gesetzgebung des Bundes. Es wird in
diesem Tätigkeitsbericht der Vorarlberger Landesregierung immer wieder erwähnt, daß sie
vorzüglich bestrebt war, den föderalistischen Aufbau der Bundesverwaltung wahrzunehmen und für die Länderinteressen einzutreten.
Es ist hier aufgezählt, zu wieviel Gesetzes- und Verordnungsentwürfen die Landesregierung
Stellung genommen hat. Es fehlt aber
leider der Hinweis, welche Auswirkung diese Stellungnahmen der Landesregierung auf die Bundesgesetzgebung tatsächlich gehabt haben.
Es würde uns hier im Vorarlberger Landtag noch viel mehr interessieren, was jene drei Herren im Bundesrat gesagt haben, die doch deshalb in diese Körperschaft berufen wurden,
7. Sitzung des XIX. Vorarlberger Landtages im Jahre 1962 197
damit sie dort die Interessen des Landes
wahrnehmen. Und hier dürfen wir wohl berechtigte Zweifel daran geltend machen, daß
diese drei Herren Bundesräte tatsächlich jene Stellungnahme auch wenigstens annähernd
wahrgenommen haben, die die Landesregierung schriftlich zu den Gesetzesentwürfen vorgelegt hat. Ich bitte also hier sehr eindringlich, einmal klipp und klar darzulegen, welche Stellungnahmen unsere Vorarlberger Bundesräte zu diesen Gesetzesentwürfen eingenommen
haben, die seitens der Landesregierung beeinsprucht und in anderer Form gewünscht
worden sind. Denn es ist ja selbstverständlich, daß das gesamtösterreichische Bundesgebiet
nicht überall nach gleichen Gesichtspunkten beurteilt werden kann, sondern daß eben einzelne
Bundesländer auch besondere Interessen
und besondere Rücksichtnahmen fordern können.
Hier wäre jedenfalls für den nächsten
Tätigkeitsbericht eine eingehendere Aufklärung sehr wertvoll.
Präsident: Weitere Wortmeldungen? Liegen nicht mehr vor.
Herr Landeshauptmann.
Ilg: Hoher Landtag! Wie sich beim Kapitel 1 bereits zeigt, gibt die Behandlung des
Rechenschaftsberichtes eine sehr reichliche und günstige Gelegenheit, aufklärend und informierend über die Landesverwaltung auszusagen.
Der erste Debattenredner hat zur Frage der Entwicklungshilfe, wie sie vom Landtag seit einigen Jahren getätigt wurde, Stellung bezogen und gesagt, ganz allgemein, also nicht
nur auf Vorarlberg bezogen, werde hier noch viel zu wenig gegeben. Diese Erkenntnis darf man auf jeden Fall unterstreichen, und ich
glaube, sie ist bei uns schon weitgehend vorhanden.
Ich möchte sagen, es sind die nötigen Folgerungen insoweit daraus gezogen worden, daß wir im Jahre 1962 jetzt schon wieder den Betrag bekanntlich erhöht haben, und ich darf da vielleicht sogar auch ein bißchen aus der Schule schwätzen. Von feiten des Präsidiums wurde bei den Vorarbeiten für den Voranschlag für das kommende Jahr der Vorschlag
gemacht, diese Post weiter zu erhöhen, um den berechtigten Anliegen die nötige Aufmerksamkeit zu schenken.
In welcher Form diese Hilfe geboten werden soll, ist selbstverständlich eine ganz wichtige Sache, wobei man hier jetzt vielleicht nicht sagen darf, es habe keinen Sinn, Schiffe voll Reis und Lebensmitteln in diese Gebiete zu schicken, das wäre nur ein Tropfen auf den heißen Stein, sondern man wird wohl sagen müssen: sowohl als auch. Es sind also auch diese Direkthilfen zur Bekämpfung des Hungers, soweit sie von manchen Ländern geschehen sind, bestimmt sehr zu begrüßen und sehr wertvoll, aber noch mehr, das darf man mit
Recht sagen, sind vielleicht grundlegende Hilfen von großer Bedeutung. Da darf ich in dem
Zusammenhang erwähnen, daß es gerade die internationale Organisation der Vereinten
Nationen war, die im heurigen Jahr aufgefordert hat, im Wege einer Kampagne zur Bekämpfung von Hunger und Not grundlegende
Hilfe zur Hebung der landwirtschaftlichen Produktion in diesen Ländern zu bieten, wobei
selbstverständlich nicht bloß die öffentlichen Körperschaften, sondern auch die privaten Kreise bereit sein sollen mitzutun. Und wenn wir im nächsten Jahr uns bemühen wollen,
diesen Betrag weiter zu erhöhen, dann vielleicht auch deshalb, um gerade in dieser Beziehung bei diesem Aufruf zur Bekämpfung
des Hungers in diesen Gebieten mitzuwirken
und grundlegend auch tätig zu sein.
Wir haben, soweit die Verwendung dieser
Landeshilfe getätigt wurde, Wert darauf gelegt, vor allem konkrete Projekte zu verwirklichen.
Ich glaube, das ist deshalb auch wichtig gewesen, weil dafür die Bevölkerung am meisten Verständnis hat, wenn man gleich, ich
möchte fast sagen, anhand von Bildern, wie wir das mit der Bekanntgabe von Photos
in der Presse bereits getan haben, nachweisen kann, das Geld ist nicht anonym in einen großen Topf geflossen, von dem man nicht
weiß, wie er wieder verteilt wird oder wieviel da auch für die Verwaltung aufgeht, sondern es ist konkret für Projekte angewendet
worden, die sofort und dauernd wirksam werden.
Ich gebe zu, hier im Rechenschaftsbericht
ist das vielleicht mit einem kurzen Absatz abgetan, aber es ist ja im Laufe des Jahres
doch im Zuge anderer Berichte und, wie gesagt, sogar auch durch die Bekanntgabe von
Photos schon erklärt worden, was mit diesen Geldern von Vorarlberger Seite aus geschehen ist.
Nun zum zweiten Kapitel, das angeschnitten wurde: Landesstatistik. Es ist hier der Ausdruck "Primitiverhebung" gebraucht worden als Hinweis, das, was hier geschehe,
sei absolut unverläßlich. Man konnte daraus herausnehmen, diese Stelle müßte man halt
doch wesentlich stärker ausbauen, damit sie das gründlicher machen könnte. (Zwischenruf Graf:
Das hat ja Professor Ulmer selbst geschrieben!) Ja, bitte, ich komme ja darauf schon
zurück, aber aus diesen Forderungen geht indirekt das Verlangen hervor, man spricht zwar
von Verwaltungsreform, sagt aber in einem
Zuge, die Stellen müssen vermehrt und vergrößert werden. Alles schön und recht. Aber
jetzt die zweite Frage: Was wird damit gegenüber dem bisherigen Zustand wesentlich
besser gemacht? Ich habe diese Ergebnisse der statistischen Erhebungen in bezug auf diesen Warenkorb oder auf diese Lebenshaltungskosten im Land auch verfolgt und habe eine interessante Feststellung dabei gemacht. Es ist ja
eine rein freiwillige Sache, daß wir einen
Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex weiterhin, und wenn's auch nur an Hand von 54
Warenproben ist, führen. Daneben macht ja unser statistisches Amt auch die Erhebung für
die Bundesstatistik, also mit den 220 Erhebungspunkten.
Wer also der Primitiverhebung
198
7. Sitzung des XIX. Vorarlberger Landtages im Jahre 1962
im Lande nicht Glauben schenkt, hat absolut die Möglichkeit, die Zahlen der Bundesstatistik zu verwenden, die ja auch Vorarlberger Herkunft sind. Und wenn er das tut, wird
er die auffallende Wahrnehmung machen, daß in den Gesamtergebnissen der Prozente von einem Jahr zum anderen zwischen dieser Primitiverhebung des Landes Vorarlberg und der viel größeren Erhebung des Bundes fast gar kein Unterschied ist, so daß nun eigentlich die eine Erhebung die Richtigkeit der anderen Erhebung direkt bestätigt und damit zum
Ausdruck kommt, daß auch die sogenannte
"Primitiverhebung" sehr verläßlich sein muß, sonst würde sie. von Jahr zu Jahr oder von einem Jahr aufs andere viel mehr von der Bundeserhebung abweichen. Das ist aber gar nicht richtig. Sie ist in. einem einzigen Jahr erheblich abgewichen in dem Sinne, daß unsere Erhebungen im. Lande eine größere Steigerung der Lebenshaltungskosten ausgewiesen
haben als die Bundesstatistik. Und wenn man dort der Sache auf den Grund gegangen ist, ist besonders ein einziger Punkt in dieser Primitiverhebung an dem Unterschied schuldig gewesen, nämlich, daß die Aufwendungen für Wohnungen und Mieten von einem Jahr aufs andere ganz erheblich gestiegen sind. Das ist auch erklärlich. Wenn neue Wohnungsinhaber in die Erhebung einbezogen worden sind, die nicht in einer mietengeschützten Wohnung sind, sondern die letzten Endes vielleicht eine Neubauwohnung bezahlen müssen, so gibt das begreiflicherweise ein anderes Bild.
Aber im übrigen hat hier die eine Erhebung die andere als sehr zuverlässig bestätigt, und es wäre an sich kein Grund zu
sagen, man müßte von dieser freiwilligen
Primitiverhebung, die wir durchführen, abgehen.
Die andere liegt ja auch vor. Also hier kann man doch auch sagen, warum
komplizierter, wenn man's einfacher auch machen kann! Warum soll man das anders machen,
wenn im Endeffekt ja doch nichts anderes
herauskommt?. Das sind einmal meine Wahrnehmungen, die ich in dem Zusammenhang
hier ganz offen zum Ausdruck bringen will.
Zur Frage der Niederlassung ausländischer Firmen hier in Vorarlberg kann ich berichten, daß insbesondere die. Handelskammer solche
Erhebungen laufend macht und dabei festgestellt hat, daß eine namhafte Zunahme
ausländischer Firmen im Lande nicht zu. verzeichnen ist. Ich kann jetzt nicht' mit Zahlen
aufwarten, aber Tatsache ist, daß die
allgemeinen Erhebungen dieses Ergebnis bringen, und es ist nicht einzusehen, wenn die Handelskammer
solche verläßliche Erhebungen macht, warum dann unsere Landesstatistik mit der Ausgabe auch noch beauftragt werben soll, wodurch eine Doppelgeleisigkeit entsteht, die ja doch auch kein anderes Ergebnis herausbringt.
Das gleiche ist zu sagen bezüglich der Erhebung des Wohnungsfehlbestandes. Warum
soll jetzt da unbedingt unsere Landesstatistik, dse man dann wahrscheinlich personell auch wieder vermehren müßte, das künftighin durchführen, wenn es die Vogewosi, die
Siedlungsgesellschaft, bisher auch zur Zufriedenheit ihres Auftraggebers durchgeführt hat?
Man konnte jetzt wirklich, wenigstens im Zuge der Durchführung dieser ganzen Erhebungen in diesem Jahre, nicht sagen, daß da nicht mit Sorgfalt, sowohl bei den Gemeinden als auch bei der Siedlungsgesellschaft, zu Werke gegangen wurde.
Wenn hier gesagt wird, man hätte ja
eigentlich bei der Ausarbeitung des Fragebogens schon auch die Kammern mehr heranziehen
müssen, so glaube ich, ist es so, daß man doch bei diesen Dingen nicht immer nur
dann tätig werden muß, wenn man dazu aufgefordert wird. Es wäre den Kammern- bisher
immer schon freigestanden, bevor man an die Durchführung dieser Erhebungen gegangen ist, mit solchen Vorschlägen und Anträgen aus Land heranzutreten, wenn man geglaubt hat, man wäre mit zuwenig Umsicht an die Ausarbeitung des Fragebogens gegangen.
Aber ich habe bisher noch nicht gehört, daß der Fragebogen, den man das letzte Mal hier
verwendet hat, etwa sehr unzuverlässig gewesen wäre.
Was die Erhebung der Grenzgänger anbelangt, so werden von-Zeit zu Zeit immer wieder Zahlen bekanntgegeben, und ich habe bisher keinen Anlaß zu zweifeln, daß die Zahlen richtig seien. Ob nun diese Zahlen vorn Finanzamt oder vom Arbeitsamt oder von
den Versicherungen bekanntgegeben werden, da bin ich offen gestanden überfragt; aber wenn
eine dieser Stellen diese Zahlen bisher verläßlich erhoben hat und gelegentlich bekanntgibt,
ist auch nicht. einzusehen, daß daneben unbedingt das statistische Amt hier noch eine
zusätzliche Ausgabe machen soll.
Nun zum Kapitel. "Gewässerschutz". Es ist mit Recht die Frage angeschnitten worden, weil sie doch von ungeheurer Wichtigkeit ist.
Dabei ist bezüglich dieser Erklärung der
österreichischen Delegation wegen der Bereitstellung von 60 Mill. S schon das eine zu sagen,
daß das ja nicht eine bindende Erklärung den
anderen Bodenseeanrainerstaaten gegenüber war, sondern es war das irgendwie der Ausdruck des guten Willens. Österreich will
ungefähr diese Summe für diesen Zweck verwenden. Soweit hier die Gemeinden
miteinbezogen wurden, ist mit Recht gesagt, wenn man diesen nicht besser unter die Arme greift, so würden sie ihren Teil der 60 Mill. S nicht
zu leisten imstande sein. Das ist absolut zuzugeben und zu unterstreichen. Und darum
möchte ich sagen, ist gerade diese Zusage, die von 60 Mill. S gesprochen hat, schon ein
Ausgangspunkt, um zu sagen, daß diejenigen, die berufen sind, mehr zu tun, also nicht bloß in der Hauptsache die Gemeinden, sondern der Bund und das Land, hier mehr tun sollen.
Auch hier kann ich zur Kenntnis bringen, daß die diesbezüglichen Vorbesprechungen im Rahmen der Landesverwaltung schon auch zu dem
199
7. Sitzung des XIX. Vorarlberger Landtages im Jahre 19.62 Schlusse geführt haben, daß man beabsichtigt,
im nächsten Jahr von Landesseite den Landesbeitrag für Kanalisationen von bisher 20 Prozent
auf 25 Prozent zu erhöhen. Das Land will damit den guten Willen zum Ausdruck bringen, daß man bestrebt sein wolle, diese in Aussicht gestellte Summe von 60 Mill. S irgendwie doch zur Aufwendung zu bringen.
Das wird aber vom Land aus bestimmt zum Anlaß genommen, auch dem Bund gegenüber zu sagen: Wir haben uns bemüht, mit gutem Beispiel voranzugehen, und erwarten nun auch von dir, Bund, daß du deinerseits dich
auch stärker anstrengst, um dieser großen Aufgabe, die man den Gemeinden nicht in dem
Maße zumuten kann, stärker unter die Arme zu greifen.
Hier, glaube ich, sind wir alle einig, wenn wir uns in dieser Beziehung bemühen und damit auch das Verständnis zum Ausdruck bringen, daß für den Gewässerschutz oder für die Bodenseereinhaltung von allen Staaten und so auch von uns womöglich Noch mehr getan werden soll. Es soll also von uns aus ein absolut ernstes Anliegen sein. Das hindert uns aber nicht an der Erklärung, daß man Ausführungen auf gewissen Tagungen, die den Gewässerschutz so hinstellen, als ob
insbesondere das Anstreben der Rheinschiffahrt in den Bodensee hier unmögliche Zustände schaffen würde, nicht unwidersprochen hinnehmen
kann. Behauptungen, die so weitgehend aufgestellt werden, schießen auf alle Fälle nach
unserer Auffassung übers Ziel und müssen als übertrieben dargestellt werden. Wenn man
sich auf der einen Seite bemüht, für den
Gewässerschutz doch das Möglichste zu unternehmen, so ist damit aber kein Hindernis gegeben,
das andere Postulat, das wir doch auch als
Ziel verfolgen, nämlich die Rheinschiffbarmachung bis zum Bodensee, dessen ungeachtet in
gleicher Weise wie bisher zu forcieren.
Nun zum Kapitel über die Landesbediensteten.
Es ist ja alljährlich üblich, daß
inbesondere bei der Behandlung des Stellenplanes immer wieder die Frage vorgelegt wird, was
kann man auf dem einen oder aus dem anderen Gebiete in dieser Beziehung zur Erfüllung berechtigter Wünsche tun. Ich kann hier jetzt, ohne auf Einzelheiten eingehen zu können, lediglich sagen, daß die hier vorgebrachten Anregungen aus alle Fälle im Zuge der
Vorbereitungen für den Stellenplan geprüft werden.
Es muß allerdings auch hier wieder gesagt werden, es wird leichter möglich sein, bei gewissen Einzelheiten etwas zu tun, als am gesamten Gehaltsschema viel zu ändern, weil wir dort auch auf die Entwicklungen beim Bund weiterhin Rücksicht nehmen müssen. Das ist hier mehr als einmal schon gesagt worden, und das werden wir auch künftighin nicht
unberücksichtigt lassen können. Und solange man dort gewisse Ungleichungen an die Privatwirtschaft nicht vornehmen kann, wird die Erscheinung,
daß einer da und dort den Landesdienst liquidiert und in die Privatwirtschaft
geht, nicht ganz aufzuhalten sein, wobei ich sagen kann, daß sich die bisherigen Austritte doch in bescheidenen Grenzen gehalten haben.
Soweit ich das bis jetzt überblicken kann, werden die diesbezüglichen Fälle im Jahre 1962 nicht viel anders sein als im Jahre 1961.
Aber daß wir interessiert sind, daß auch die öffentlichen Dienststellen entsprechend gutes Personal, besonders auch als Nachwuchs, bekommen, ist selbstverständlich, und so werden wir gewiß auch tun, was wir können,
wobei wir zugeben müssen, wenn wir da
Schwierigkeiten haben, stehen wir nicht allein.
Die sind in der Privatwirtschaft vielfach noch in viel stärkerem Maße Vorhänden. Obwohl
die privaten Firmen vielfach besser bezahlen, treten dort das Ausscheiden und das Weggehen von Dienstnehmern manchmal in einem
Maße aus, daß sie sogar in größere Schwierigkeiten kommen als wir im öffentlichen Dienst.
Was die Broschüre anbelangt,, die aus Anlaß der Hundertjahrfeier herausgegeben wurde, so wird man über geschichtliche Auffassungen, Ereignisse und so weiter immer auf
verschiedene Auffassungen stoßen. Da wird es
keinem Schriftsteller gelingen, eine Abhandlung so zustande zu bringen, daß nicht doch
der eine oder andere eine andere' Meinung
vertritt. Das setzt den Wert einer solchen Arbeit nicht herab. Und daß bei solchen Darstellungen sowohl die Farbe schwarz wie die
Farbe weiß vorkommt, wird sich nie vermeiden lassen. Es hat auch in der Vergangenheit
Dinge gegeben, die man sehr lobend, hervorheben kann, und es hat Dinge gegeben, die
weniger Lob verdienen. Deswegen muß noch nicht unbedingt ein Widerspruch aus einer Darstellung hervorgehen.
Was das Letzte betrifft, die Wahrnehmung
der Länderinteressen, so glaube ich. ist es nicht, in erster Linie Aufgabe des Rechenschaftsberichtes, die Reden der Bundesratsabgeordneten.
hier wiederzugeben und festzustellen, was diese dort gesprochen haben. In Wirklichkeit kommt es ja auch nicht so sehr darauf an, was man in Körperschaften redet, sondern, wie mit Recht auch gesagt wurde, was für Erfolge man erzielt. Ob die Erfolge im vorhinein, vor eine Sache überhaupt in den Bundesrat
oder in den Nationalrat kommt, erreicht werden, oder ob sie letzten Endes erst im letzten Augenblick bei der Behandlung in den
öffentlichen Körperschaften erreicht werden, das ist im Endeffekt das gleiche.
Die Erfahrung lehrt: Wenn man im
öffentlichen Leben, wo die Meinungen doch oft auseinander gehen, etwas erreichen will, da kann man nicht erst im letzten Moment, wenn etwas schon im Parlament zur Verhandlung steht, mit einer Rede kommen und irgendwelche Änderungen erreichen -wollen. Dann ist man in der Regel zu spät. Was man erreichen will, muß man vorher erreichen. Und da könnten wir schon einen ausführlichen Bericht im
Rechenschaftsbericht bringen, aus dem hervorgeht, daß insbesondere die Stellungnahmen,
200
7. Sitzung des XIX. Vorarlberger Landtages im Jahre 1962 die das Land im Interesse der Wahrung
der Landesrechte abgegeben hat und auch im Interesse der Verwaltungsvereinfachung, nicht ohne Erfolg geblieben sind. Und zwar könnten wir da auf Ereignisse aus jüngerer
Zeit, vielleicht gerade aus diesem Jahre, hinweisen.
Es hat eine Zeit gegeben, wo mit Gewalt
gewisse Stellen im Bund das Landarbeiterrecht verbundlichen wollten. Da war eine sehr
energische Stellungnahme von Vorarlberg vorhanden und mit dem Erfolg, daß eine Verbundlichung
nicht stattgefunden hat. Es hat
Bestrebungen gegeben, den Zivilschutz zu verbundlichen.
Hier hat man energisch dagegen
Stellung genommen, und der Zivilschutz wurde nicht Verbundlicht. Es hat ein Gesetz
gegeben, wo man die Betreuung der Körperbehinderten in die Bundeskompetenz übernehmen
wollte. Es hat eine Stellungnahme
von uns gegeben, die sich entschieden dagegen
gewandt hat; das Gesetz ist nicht in den Nationalrat gekommen. Und so könnte man eine
Reihe von Sachen aufzählen. Die Bestrebungen, das Elektrizitätswesen zu verbundlichen, wurden von uns ganz entschieden bekämpft, und bisher auch mit Erfolg. Und wenn Sie eines der jüngsten Gesetze hernehmen, das
Schulgesetz, so werden Sie dort auch Bestimmungen finden, wo wenigstens bis zu einem
gewissen Maß absolut auch Länderinteressen im Zuge der Schlußverhandlungen berücksichtigt worden sind. Ich habe mir unlängst vom
Landesschulrat jene Stellen herausschreiben lassen, die auf Grund von Anregungen, die
von uns ausgegangen sind, in dem Gesetz Berücksichtigung gefunden haben. Wir sind dabei
auf sieben ganz wichtige Punkte gekommen.
Etwas Ähnliches könnten wir vom Forstrechtsbereinigungsgesetz sagen, wo ein konkreter
Antrag Vorarlbergs, unser Waldaufsichtsgesetz auszunehmen, ebenfalls Berücksichtigung
gefunden hat. Also Erfolge haben wir schon zu verzeichnen, wenn ich auch zugebe, daß man
natürlich nie mit jeder Stellungnahme durchkommen wird. Wir sind ja natürlich auch nur
ein Land unter neun, und es ist nie gesagt, daß alle Vertreter der anderen Länder sich unserer Auffassung immer anschließen werden.
Aber ich glaube, diesen Bericht, welche Erfolge auf dem Gebiete erzielt wurden und
welche Erfolge man erzielen kann, kann man ohne weiteres in diesem bereits erfolgten Sinne ergänzen.
Präsident: Der Herr Berichterstatter hat noch ein Schlußwort.
Dr. Fitz: Der Herr Landeshauptmann hat mit seinen Ausführungen das meiste für das vorgesehene Schlußwort vorweggenommen.
Ich kann mich daher darauf beschränken, noch einige Feststellungen zu treffen. Zum Thema
"Entwicklungshilfe" möchte ich festhalten, daß das Land Vorarlberg das erste Bundesland
war, das mit dieser Entwicklungshilfe begonnen und damit allen anderen Bundesländern
und den Gemeinden ein gutes Beispiel gegeben hat. Ich möchte die Ausführungen des
Herrn Vizepräsidenten Moosbrugger unterstreichen, daß es leider auch Länder gibt, die
die Entwicklungshilfe darin verstehen, daß man diesen Entwicklungsländern Waffen
schickt oder Mittel zur Verfügung stellt, um Waffen anzukaufen, und dann haben wir die Folge, daß Diktatoren, wie ein Nasser oder Nkrumah oder ein Sukarno, mit Vorliebe mit den Säbeln rasseln, anstatt diese Gelder ihren Ländern zugute kommen zu lassen. Aber wir haben uns ja selbst überzeugen können, daß das mit unserer Entwicklungshilfe, die vom Lande gewährt wird, nicht der Fall sein kann.
Zum Thema "Lebenshaltungskostenindex"
ist auszuführen, wie es der Herr Landeshauptmann schon bereits erwähnt hat, daß natürlich
mit dem bestehenden Personalstand diese Aufgabe nicht bewältigt werden könnte; man müßte den Personalstand der Landesstelle für Statistik mindestens verdoppeln. Es erhebt sich
nur die Frage, ob dies für diesen Zweck gerechtfertigt wäre. (Zwischenruf Graf: Wenn
sie wenigstens eine Prüfung durchführen würde!)
Für die Wohnungsfehlbestandsaufnahme werden die Unterlagen von den Gemeinden herangezogen. Die Landesstelle für Statistik könnte sich auch mir auf die Unterlagen, die hier von den 96 Gemeinden zur Verfügung
gestellt werden, stützen. Es dreht sich jetzt nur darum, daß die Auswertung der Unterlagen
jetzt bei der Landesstelle für Statistik anstatt bei der Vogewosi durchgeführt wird, und sonst müßte man es in einer anderen Landesstelle tun. Aber ich glaube nicht, daß deswegen ein anderes Ergebnis herauskäme.
Die Feststellung der Grenzgänger ist sicherlich interessant. Es ist richtig, daß wir seit der Aufhebung der Wirtschaftsstelle Vorarlberg- Schweiz keine konkreten Zahlen über die Grenzgänger haben. Man wird es jetzt von
der Gebietskrankenkasse erfahren, wieviele dort freiwillig versichert sind und dergleichen mehr.
Aber vielleicht könnten doch die Gemeinden hier gewisse Erhebungen pflegen. Es werden alle zwei Jahre, ich glaube jetzt sind es drei Jahre, die sogenannten "Haushaltslisten" und die Betriebszählungsbogen aufgelegt; da wird ja jeder Grenzgänger erfaßt. Er muß ja unter
"Beruf" eintragen "Grenzgänger". Selbstverständlich sind das nur Erhebungen, die alle
zwei bis drei Jahre erfolgen. Vielleicht hätten die Gemeinden die Möglichkeit, hier noch etwas mehr zu tun, damit man wirklich für
volkswirtschaftliche Belange weiß, wieviel
Grenzgänger im Lande sind und wie die Bewegung verläuft.
Die Anregungen des Herrn Abgeordneten
Stohs bezüglich Besserstellung der Bediensteten und auch der günstigeren Beförderungsmöglichkeiten für die Bediensteten der Gruppe C
sollte man, glaube ich, wohlwollend überlegen und erwägen; sie sind erwägenswert. Es soll sowohl die Landesregierung wie auch das
7. Sitzung des XIX. Vorarlberger Landtages im Jahre 1962 201
Hohe Haus bzw. dessen Fraktionen sich damit befassen.
Zum Schlüsse möchte ich dem Abgeordneten Melter sagen: Man kann natürlich hier im
Rechenschaftsbericht der Landesregierung nicht erwähnen, wie diese Gesetze dann ausgefallen sind. Es hat das ja der Herr Landeshauptmann bereits erwähnt. Es hat jeder Abgeordnete selbst die Möglichkeit, in Zeitung, Rundfunk und auch in den Stenographischen Protokollen des Nationalrates und des Bundesrates
sich über das Schicksal dieser Gesetze zu erkundigen.
Aber vielleicht wird der Herr Kollege
Melter demnächst selbst Gelegenheit haben, auf
Bundesebene sich als Vorkämpfer für den Föderalismus einzusetzen.
Damit habe ich geschlossen.
Präsident: Wir kommen zum Kapitel "Inneres".
Ich darf den Herrn Berichterstatter bitten, dazu Stellung zu nehmen.
Dr. Fitz: Das Kapitel "Inneres" hält unter dem Thema "Ausländerwesen" fest, daß
die Zahl der in Vorarlberg wohnenden Nichtösterreicher sich im Berichtsjahre um 229 auf
10.102 Personen, das sind 4,3 Prozent der Wohnbevölkerung, vermindert hat. Die Zahl der fremdsprachigen Flüchtlinge verringerte sich um 172 auf 447.
Beim Kapitel "Feuerpolizei" wird festgehalten, daß der Mannschaftsbestand der 120
Orts- und 41 Betriebsfeuerwehren 5324 Feuerwehrmänner umfaßt. Aus dem Landesfeuerwehrfonds
wurden an 55 Gemeinden feuerpolizeiliche Aufwendungen und Beiträge von
1,834.815 S gewährt. Ferner wurden dem
Landesfeuerwehrverband 219.093 S zur Durchführung seiner Aufgaben zur Verfügung gestellt.
Ein sehr interessantes und großes Kapitel
ist die Kraftfahr- und Straßenpolizei. Aus der
Tätigkeit auf diesem Gebiete ist folgendes festzuhalten:
Führerschein-Neuausstellungen insgesamt 3594, Neuzulassungen von Krafträdern
1591 und Neuzulassungen von Personenkraftwagen 5419. Ich glaube, meine Damen und
Herren des Vorarlberger Landtages, aus diesen Zahlen können wir die stets ansteigende
Motorisierung in unserem Lande entnehmen.
Führerscheinentzüge wurden insgesamt 309
vorgenommen. Dabei fällt auf, daß es in Bludenz nur 40 waren, aber das ist selbstverständlich größtenteils mit der geringeren Wohnbevölkerung erklärbar. Die Zahl der Prüflinge
für die Führerscheinprüfungen beträgt insgesamt 8602 beim theoretischen Teil und beim
praktischen Teil 8529, die Zahl der nicht bestandenen Prüfungen 1572 bzw. 1555. Man
sieht also, daß ungefähr ein Sechstel der Prüflinge die Prüfung nicht bestanden hat. Ich
glaube, das ist an und für sich bemerkenswert, und es erhellt daraus die Tatsache, daß die Prüfungen ziemlich streng durchgeführt werden, was im Hinblick auf den heutigen Verkehr nur zu begrüßen ist.
Es folgt dann eine Aufzeichnung über den
Stand an Kraftfahrzeugen, der sich selbstverständlich gegenüber dem Vorjahr wieder erheblich
vergrößert hat. Lastkraftwagen sind im Lande insgesamt 2292, Personenkraftwagen 14.915 und Motorfahrräder 16.256. Es kommt
dann das traurige Kapitel über die Verkehrsunfälle.
Die Zahl der Unfälle hat sich leider auch wieder vergrößert, und zwar waren es im Jahre 1960 2237 und im Jahre 1961 2336.
Die Zahl der Toten stieg von 81 im Jahr 1960 auf 89 im Jahre 1961. Die Tabelle auf Seite 162 gibt uns einen graphischen Aufschluß
über die Verkehrsunfälle und den Kraftfahrzeugbestand in den Jahren 1953 bis 1961.
Man sieht die ansteigende Linie bei den vorhandenen Kraftfahrzeugen einschließlich Mopeds
mit insgesamt 47.416 am Ende 1961.
Die Jahressumme der Unfälle steigt auch.
Beispielsweise waren es im Jahre 1953 1162 Unfälle, im Jahre 1961, wie schon erwähnt, 2336; die Unfälle pro tausend Kraftfahrzeuge siüd erfreulicherweise gefallen. Ich glaube, das müssen wir unbedingt unterstreichen. Im Jahre 1953 waren es 75 Unfälle pro tausend Kraftfahrzeuge, im Jahre 1961 nur noch 49.
Ich glaube, das ist sicherlich die Folge der verstärkten Verkehrserziehung nicht nur in den Schulen, sondern auch sonst in der Öffentlichkeit.
Die Anregungen des Kuratoriums
für Verkehrssicherheit wurden selbstverständlich auch von der Landesregierung entsprechend
unterstützt, damit es die sogenannten Schwerpunkteprogramme
durchführen konnte. Bei
den Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang ist noch vor allem festzuhalten, daß sich rund 90 Prozent aller Verkehrsunfälle nicht auf technisches, sondern leider auf menschliches Versagen zurückführen lassen. Das bestätigt erneut die Tatsache, daß in 90 Prozent der Fälle leider der Mensch selber Schuld daran trägt, daß er einen Verkehrsunfall erleidet oder gar den Tod dabei gefunden hat.
Die Veranstaltungspolizei verzeichnet, daß zwei Filme verboten worden sind wegen der Eignung, verrohend zu wirken. Die Begutachtung von 151 Hauptfilmen ergab in 38 Fällen,
das sind 25 Prozent, Jugendverbot, in
57 Fällen, das sind 38 Prozent, jugendfrei ab 16 Jahren und in 27 Fällen, das sind 18 Prozent, jugendfrei ab 14 Jahren und schließlich
in 29 Fällen, das sind 19 Prozent, frei für Unmündige und verschiedene Abstufungen von 6 bis 14 Jahren.
Zu militärischen Angelegenheiten wird vermerkt, daß die Gewährung von Familienunterhalt
und Mietzinsbeihilfe für die Angehörigen
von Präsenzdienstleistenden wie folgt erledigt wurde: Anzahl der Anträge insgesamt
112, hiervon positiv erledigt 74, also weit mehr als die Hälfte.
Es folgt dann eine Tabelle über die polizeilichen Aufgaben der Bezirkshauptmannschaften,
untergeteilt in Paßwesen, Waffenwesen, Sprengmittelwesen, Pressewesen und 204
7. Sitzung des XIX. Vorarlberger Landtages im Jahre 1962 digen Sie, Herr Präsident! Die Meldungen,
die nun über die Durchführung dieses Ministerratsbeschlusses gekommen sind, haben einige
Unklarheiten und Mißverständnisse mit sich gebracht, denn in der ersten Aussendung der
zuständigen Korrespondenz hieß es: "Militärkommando Tirol-Vorarlberg". Ein Bindestrich
dazwischen und damit war ein Widerspruch fixiert gegenüber den grundsätzlichen
Erklärungen, die über den Ministerratsbeschluß in der Presse gestanden sind und gegenüber der ganzen Konstruktion.
Es hat dann die Anwesenheit des Herrn Bundesministers für Landesverteidigung, Dipl.-Ing. Schleinzer, in Vorarlberg und des ernannten Militärkommandanten Oberst Brunner eine beschwichtigende Erklärung für uns gebracht. Es soll - so hieß es - ein eigenes Militärkommando für Tirol und ein eigenes
Militärkommando für Vorarlberg errichtet werden. Aber der Kommandant dieser beiden Militärkommanden bildet eine Personalunion.
Nun wissen wir ja selbst, daß ein Kommando nie aus einem Kommandanten allein besteht, sondern daß jedes Kommando auch einen Stab und entsprechende Ressorts hat. Wer mit den verschiedenen einschlägigen Verwaltungsfragen beim Militär zu tun hat, weiß ja, wie sich das alles abwickelt.
Und darum sei gestattet, auch jetzt bei Behandlung des Tätigkeitsberichtes für das Jahr
1961 eine Anregung zu machen, die für jetzt gleich und auch für die Zukunft vielleicht sehr wichtig ist, und eine drängende und dringende Bitte an die Regierung zu richten. Wir müssen die Regierung bitten, auf die beginnende
Organisation größte Aufmerksamkeit zu richten, nämlich dahingehend, daß alles in Vorarlberg erledigt wird, auch was die Zukunft
angeht, was in den Territorialbereich des
Landes Vorarlberg militärisch gehört. Zweitens, daß die dafür notwendigen Dienststellen
selbstverständlich unter Vermeidung unnötigen Aufwandes hier autonom, und das heißt
deutlicher, unabhängig von Innsbruck, gleichzeitig wie in den anderen Bundesländern errichtet
werden. Und drittens, daß die Personalunion wirklich nur für die Person und Dienstzeit des nun hier amtierenden Herrn Oberstbrigadiers Brunner gilt. Wir anerkennen
selbstverständlich gerne, daß sich Herr Brigadier Brunner in der Vergangenheit sehr große
Verdienste erworben hat und daß er sich auch
um die Belange Vorarlbergs und seines Jägerbataillons sehr angenommen hat, aber wir
glauben, daß diese Personalunion wirklich klar beschränkt bleiben muß, daß also alle die Erklärungen eingehalten werden, die sehr
dankenswerterweise der Herr Bundesminister Schleinzer vor 14 Tagen abgegeben hat.
Ich möchte das auch begründen erstens damit, daß wir in Vorarlberg das gleiche Recht
haben wie alle anderen Bundesländer; zweitens, daß wir auf die Einsatzbereitschaft der
verschiedenen Verbände auch im Katastrophenfall natürlich großen Wert legen; drittens,
daß sich eine Reihe von wirtschaftlichen Angelegenheiten in der Kompetenz des Militärkommandos
befindet; daß wir die Zuteilung
aller Ausrüstungsgegenstände, die notwendig sind, ohne etwa einen Filter, wie er bislang in Innsbruck gewesen ist, haben wollen, und daß Einkäufe, die in Vorarlberg gemacht werden können, von einer solchen selbständigen
Verwaltungsstelle auch in Vorarlberg gemacht werden sollen, und zwar direkt und so schnell als möglich.
Ich möchte auch auf die Bedeutung einzelner Stellen, wie der Militärpfarrei und auch der Intendanz, des Katastrophenzuges, die im Etat solcher Militärkommandos vorgesehen sind, hinweisen. Schließlich kommt dazu ja auch die Aufgabe der Grenzschutzkompanien,
Fragen der allgemeinen österreichischen Neutralität stehen hier ebenso im Vordergrund
wie auch die Beweglichkeit in den ganzen Dispositionen. Ich darf darauf verweisen, daß wir ja in Vorarlberg doch nun im Laufe der Ausbildung seit 1955 und 1956 über sehr viel ausgebildetes Personal verfügen, das den Wehrdienst bereits hinter sich hat, das dem Militärkommando in Vorarlberg auch den nötigen Nachdruck bzw. den nötigen Stand verleihen kann.
Es ist also die Bitte aller, die sich mit diesen Fragen zu befassen haben, an die Vorarlberger Landesregierung, sehr wachsam zu sein,
damit hier die Selbständigkeit Vorarlbergs eindeutig gewahrt bleiben möge.
Präsident: Weitere Wortmeldungen?
Der Herr Abgeordnete Melter.
Melter: Hoher Landtag! Die Regierung
berichtet, daß im Jahre 1961 begonnen wurde, auch den Zivilschutz aufzubauen und daß man damals die Absicht hatte, unter anderem die
Feuerwehren auch damit zu betrauen, die Bevölkerung über die Notwendigkeiten und die
Zweckmäßigkeiten des Zivilschutzes aufzuklären.
Es ist im letzten Jahr berichtet worden, daß die Absicht bestehe, unter anderem eine Broschüre aufzulegen und unter die Bevölkerung zu verteilen. Wir sind nun beinahe am
Ende des Jahres 1962 angelangt, und es ist in der Praxis in dieser Frage leider nichts geschehen. Dies ist umso bedauerlicher, als man feststellen muß, daß die internationalen Krisen leider einem Höhepunkt zugesteuert sind, so daß auch derzeit noch akute Gefahr besteht,
daß wir irgendwie durch atomare Auseinandersetzungen bedroht werden. Dies ergibt sich
allein aus einer Erklärung Chruschtschows, die
besagte, daß das Überfliegen russischen Hoheitsgebietes durch ein amerikanisches Flugzeug
unter Umständen geeignet gewesen wäre,
Aktionen auszulösen. Und wir sind trotz Neutralität auf Grund unserer Nachbarschaft zu
anderen Staaten nicht gesichert gegen Auswirkungen atomarer Explosionen.
Ich möchte deshalb ersuchen, doch dem Problem des Zivilschutzes erhöhte Aufmerksamkeit
7. Sitzung des XIX. Vorarlberger Landtages im Jahre 1962 205
zuzuwenden und die Vorarlberger Bevölkerung über notwendige Maßnahmen aufzuklären.
Allein die Änderung der Vorarlberger Landesbauordnung ist nicht ausreichend, um hier entsprechende Vorsorge zu treffen.
Der zweite Punkt meiner Ausführungen
gilt der Tabelle auf Seite 167 des Berichtes.
Es ist dort auffallend bei zwei Dingen festzustellen, welche Unterschiede scheinbar in der
Praxis der Bezirkshauptmannschaften Bregenz und Feldkirch bestehen. Und zwar gilt dies
insbesondere bei der Handhabung des Straßenpolizeigesetzes bzw. der Straßenverkehrsordnung
und der Gewerbeordnung. Wir sehen
beim Straßenpolizeigesetz, daß in Bregenz
2100, in Feldkirch 3100 Strafverfahren durchgeführt worden sind, in Feldkirch also ungefähr
die Hälfte mehr Strafverfahren. Man
sollte daraus ungefähr entnehmen können, daß
die Höhe der vorgeschriebenen Strafgelder ungefähr dasselbe Verhältnis auszuweisen habe.
Tatsache jedoch ist, daß in Feldkirch die Strafgelder nur um rund 100.000 S den Bregenzer
Betrag von 865.000 S übersteigen. Ich weiß nicht, sind hier im Bezirk Bregenz allenfalls die größeren oder schwereren Sünder aufgefunden worden oder hat das andere Ursachen.
Dasselbe gilt bei der Gewerbeordnung. Dort sind in Bregenz fast gleich viel - nur zwei Unterschied - Straffälle wie in Feldkirch, 294 zu 296. Die Strafbeträge sind in Bregenz um die Hälfte höher als in Feldkirch, also auch hier ein Zeichen dafür, daß die Vorgangsweise der Bezirkshauptmannschaft Bregenz wesentlich rigoroser und schärfer ist als in Feldkirch. Es sollte, glaube ich, gerade in diesem relativ kleinen Verwaltungsbezirk des Landes Vorarlberg
doch möglich sein, bei gleichen Voraussetzungen auch gleiche Rechtsfolgen zu schaffen,
das heißt, daß beim gleichen Tatbestand auch die gleiche Verurteilung erfolgt.
Präsident: Der Herr Abgeordnete Eß.
Eß: Hohes Haus! Wir haben an dieser
Stelle schon einmal darauf hingewiesen, daß die Angaben der Landesstelle für Statistik mit jenen im Rechenschaftsbericht irgendwie aufeinander abgestimmt werden sollen. Damals
hat es sich um die Angaben über die Zahl der Selbstmorde gehandelt. Wir haben festgestellt, daß im Jahre darauf diese Abstimmung gemacht wurde.
Nun finden wir wieder wesentliche Unterschiede