• Keine Ergebnisse gefunden

Leitaktion 1 Vertrag 2019 Anhang IV Anwendbare Zuschüsse [pdf, 439 KB]

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Leitaktion 1 Vertrag 2019 Anhang IV Anwendbare Zuschüsse [pdf, 439 KB]"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Quelle: GfNA 2019 Annex II 2019 KA1 SE_II.1.4_ Applicable rates_ Annex IV

ANHANG IV: ANWENDBARE ZUSCHÜSSE JE EINHEIT

LEITAKTION1–PERSONALMOBILITÄTIMSCHULBEREICH

1. Reisekosten

Entfernungskategorie Betrag

Zwischen 10 und 99 km: 20 EUR pro Teilnehmer/-in Zwischen 100 und 499 km: 180 EUR pro Teilnehmer/-in Zwischen 500 und 1999 km: 275 EUR pro Teilnehmer/-in Zwischen 2000 und 2999 km: 360 EUR pro Teilnehmer/-in Zwischen 3000 und 3999 km: 530 EUR pro Teilnehmer/-in Zwischen 4000 und 7999 km: 820 EUR pro Teilnehmer/-in 8000 km und mehr: 1500 EUR pro Teilnehmer/-in

Nota bene: Als Entfernung zählt die einfache Entfernung zwischen dem Heimatort und dem Ziel, wohingegen der Betrag den Zuschuss zu den Reisekosten zum und vom Zielort abdeckt.

2. Individuelle Unterstützung / Aufenthaltskosten

Nota bene: Die Höhe des Zuschusses pro Tag wird folgendermaßen berechnet:

Bis zum 14. Tag der Aktivität: Zuschuss pro Tag pro Teilnehmer/-in wie in untenstehender Tabelle aufgeführt

+

zwischen dem 15. und 60. Tag der Aktivität: 70% des Zuschusses wie in untenstehender Tabelle aufgeführt pro Tag pro Teilnehmerin oder Teilnehmer.

Zielland Personalmobilität

Zuschuss pro Tag in EUR Dänemark, Finnland, Irland, Island,

Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

144

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande,

Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

128

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien Rumänien,

Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

112

Dieselben Zuschüsse gelten für Begleitpersonen.

(2)

Quelle: GfNA 2019 Annex II 2019 KA1 SE_II.1.4_ Applicable rates_ Annex IV 3. Organisatorische Unterstützung

Bis zum 100. Teilnehmenden: 350 EUR pro Person

und ab dem 100. Teilnehmenden: 200 EUR für jede weitere Person.

Nota bene: Begleitpersonen werden nicht als Teilnehmende an Lernmobilitäten betrachtet und werden nicht bei der Berechnung des Zuschusses für organisatorische Unterstützung berücksichtigt.

4. Kursgebühren

70 EUR pro Tag pro Teilnehmer/-in, maximal 700 EUR pro Teilnehmer/-in innerhalb des Mobilitätsprojekts.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Nota bene: Begleitpersonen werden nicht als Teilnehmende an Lernmobilitäten betrachtet und werden nicht bei der Berechnung des Zuschusses für organisatorische Unterstützung

die Teilnehmer/-in erhält von der Einrichtung Fördermittel in Höhe von       EUR für Fahrtkosten, individuelle Unterstützung/Aufenthaltskosten, Kursgebühren

a) Berechnung der Zuschusshöhe: die Zuschusshöhe stellt eine Erstattung von 100 % der förderfähigen Kosten dar, die tatsächlich angefallen sind. b) Förderfähige Kosten: Kosten,

Liegt der Gesamtbetrag bereits geleisteter Zahlungen unter dem Gesamtzuschuss gemäß Artikel II.25, muss die Zahlung des noch ausstehenden Betrags durch die NA innerhalb von

die Teilnehmer/-in erhält von der Einrichtung Fördermittel in Höhe von       EUR für Fahrtkosten, individuelle Unterstützung/Aufenthaltskosten, Kursgebühren

strukturierten Kurses stattgefunden hat, für den eine Kursgebühr gezahlt werden musste, sowie das Start- und Enddatum des betreffenden Kurses. Nur Tage, an denen der Kurs

Gemeinsame Kurzzeit- Schulungsveranstaltun gen für (Lehr)personal und Begleitpersonen. Bis

a) Berechnung der Zuschusshöhe: Die Zuschusshöhe besteht aus seiner Erstattung von 75 % der förderfähigen Kosten, die tatsächlich für die Anschaffung und / oder Anmietung